Grüne NW, Wahlprogramm 2022: nicht im Vertrag
Aus dem Programm „Von hier an Zukunft“ (Wahlprogramm 2022 der Grünen), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“
Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.
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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2022 der Grünen, nicht aus dem Vertrag. 511 von 1.751 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).
Staat, Demokratie und Verwaltung26
- Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte auf Wasserstraßen sollen vereinfacht werden.
- Durch klare und verbindliche Vorgaben von Bund und Land soll eine Planungskultur entstehen, die Umweltregulierung und die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden wertschätzt.
- Unternehmen sollen alle Behördenkontakte, Statistikpflichten und Steuerangelegenheiten über eine zentrale Plattform abwickeln können.
- Bestehende Genehmigungen für Kiesgruben und ähnliche Abbaustätten werden überprüft.
- Die Regeln für die Genehmigung neuer Abbaustätten in NRW werden überprüft.
- Nach einer Evaluation des Wahlalters 16 wird das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt.
- Lebensarbeitszeitkonten werden für Landesbeamtinnen und -beamte umgesetzt.
- Die Qualität des öffentlichen Dienstes wird gestärkt.
- Mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte soll der Weg zur Wahl eröffnet werden.
- Die direktdemokratischen Elemente der Landesverfassung werden deutlich gestärkt.
- Das Parlament muss die Handlungsempfehlungen von Bürgerräten beraten.
- Nach einer Evaluation soll das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt werden.
- Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten sollen an Landtagswahlen teilnehmen dürfen.
- Langjährig in Nordrhein-Westfalen lebende Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer erhalten das kommunale Wahlrecht.
- Politik und Verwaltung werden in die Lage versetzt, vorausschauend und planvoll zu handeln.
- Das Abstimmungsverhalten im gesamten Bundesrat soll leicht nachvollziehbar werden.
- Das Abgeordnetengesetz wird so geändert, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro angeben müssen.
- Abgeordneten wird bezahlte Arbeit für Lobbyorganisationen verboten.
- Die Karenzzeit für Mitglieder der Landesregierung vor einem Wechsel in den Lobbyismus wird auf die Dauer des Übergangsgeldbezugs, höchstens 24 Monate, verlängert.
- Für Whistleblowerinnen und Whistleblower wird eine unabhängige Prüfstelle geschaffen.
- Ein Fonds zur finanziellen Unterstützung von Whistleblowerinnen und Whistleblowern wird angestrebt.
- In der öffentlichen Beschaffung werden Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte getroffen.
- Die Einrichtung von Ombudsstellen wird unterstützt.
- Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf schnellen Informationszugang werden gestärkt.
- Der Gang zum Amt soll für alle gleichermaßen zugänglich, verbindlich und verständlich sein.
- Führungskräfte mit internationaler Biografie in den Verwaltungen sollen sich stärker vernetzen können.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte53
- Das Versammlungsrecht des Landes soll Versammlungen ermöglichen und schützen.
- Versammlungen sollen unbürokratisch angemeldet und rechtssicher durchgeführt werden können.
- Das Recht auf hör- und sichtbare Gegendemonstrationen wird geschützt.
- Eine Befugnis zu Videoaufnahmen bei Versammlungen über das Bundesversammlungsgesetz hinaus wird abgelehnt.
- Jede Datenerhebung bei Versammlungen muss offen erfolgen.
- Straftatbestände des Versammlungsrechts werden, wo angemessen, in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt, etwa beim Vermummungsverbot.
- Die Kriminalisierung der Klimagerechtigkeitsbewegung und antifaschistischer Demonstrationen wird abgelehnt.
- Die Justiz wird von einigen Aufgaben entlastet, um die Strafverfolgung effektiver zu machen.
- Gesetzlich wird sichergestellt, dass in Nordrhein-Westfalen niemand wegen Bagatelldelikten zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
- Mit den Verkehrsverbünden wird vereinbart, Fahren ohne Ticket im ÖPNV als nicht anzuzeigenden Vertragskonflikt einzustufen.
- Die Landesrichtlinien zu Besitz und Konsum von Cannabis werden angepasst und der Grenzwert auf 15 Gramm angehoben.
- Der Jugendarrest, insbesondere der Freizeitarrest, wird überprüft.
- Der Warnschussarrest wird als unverhältnismäßig abgelehnt.
- Die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern wird unterstützt.
- Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt erweitert werden.
- Der Berufsweg im Justizvollzugsdienst wird attraktiver gestaltet.
- Inhaftierte haben Anspruch auf eine humane Unterbringung.
- Der persönliche Umgang mit Inhaftierten soll respektvoller werden, um Rückfälle zu verringern.
- Jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen soll einfach zu seinem Recht kommen.
- Alle Bürgerinnen und Bürger haben in Nordrhein-Westfalen das Recht auf ein faires Verfahren.
- Es wird eine zwischen Bund und Land verzahnte Meldestruktur für Hassrede im Netz geschaffen.
- Öffentlichkeitskampagnen gegen Hass und Hetze werden durchgeführt.
- Polizei und Justiz setzen Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Gewalttaten gegen Frauen und queere Personen.
- Bei den Einstellungen in die Polizei wird die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet.
- Die persönliche Betreuung der Kommissaranwärterinnen und -anwärter während der Praktika wird gewährleistet.
- Software zur Erkennung biometrischer Merkmale wird abgelehnt.
- Eine weitere Nutzung der Palantir-Software ohne Zustimmung der Landesdatenschutzbeauftragten und ohne gesetzliche Grundlage wird abgelehnt.
- Eine Ausstattung der Polizei mit Tasern außerhalb der Spezialkräfte wird abgelehnt.
- Die begonnene Ausstattung des Wachdienstes mit Tasern wird rückgängig gemacht.
- Eine rechtssichere individualisierte und anonymisierte Kennzeichnung von Polizeikräften wird eingeführt.
- Die Polizei braucht einfach verständliche und verfassungsfeste Rechtsgrundlagen.
- Die Polizeirechtsverschärfungen von 2018 werden korrigiert.
- Präventive Freiheitseingriffe ohne konkrete Gefahrenlage werden abgelehnt.
- Vorbeugende Ingewahrsamnahmen werden auf höchstens 48 Stunden begrenzt.
- Personen in vorbeugendem Gewahrsam wird ein Rechtsbeistand beigeordnet.
- Anlassunabhängige Polizeikontrollen werden abgeschafft.
- Eine wissenschaftliche Studie zu rassistischen und menschenverachtenden Einstellungen bei der Polizei wird in Auftrag gegeben.
- Whistleblowerinnen und Whistleblower in der Polizei werden besonders geschützt und können ihre Anliegen ohne Nachteile vorbringen.
- Es wird geprüft, wie straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeikräfte verbessert werden können.
- Aufgaben und Zuständigkeiten der Kreispolizeibehörden werden vereinheitlicht und regional gebündelt.
- Die Polizei bleibt überall in Nordrhein-Westfalen ansprechbar.
- Sicherheits- und Kriminalpolitik beruhen auf einer rationalen und evidenzbasierten Grundlage.
- Ein periodischer Sicherheitsbericht unter Einbindung externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird eingeführt.
- Die Sicherheitsbehörden erhalten bessere Analyseinstrumente, um neue Tätertypen zu erkennen.
- Die Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses NRW werden vollständig umgesetzt.
- Ein öffentlich zugängliches Archiv zum Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen wird gefördert.
- Eine juristische Beratungsstelle auf Landesebene unterstützt die Kommunen im Umgang mit Rechtsextremismus.
- Der Einsatz grundrechtsproblematischer Befugnisse wie Staatstrojaner durch den Verfassungsschutz wird abgelehnt.
- Die Befugnisse des Verfassungsschutzes fließen in die Überwachungsgesamtrechnung ein.
- Verfassungsschutz und Forschungsnetzwerk informieren Öffentlichkeit und Parlament über verfassungsfeindliche und gewaltbereite Gruppierungen.
- Alle bisherigen Berichte und Evaluationen zu Katastrophenszenarien werden überprüft.
- Wer einen Führerschein für Rettungsfahrzeuge erwirbt, erhält mehr finanzielle Unterstützung.
- Eine Feuerwehrrente nach Thüringer Modell wird geprüft.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit14
- Mehrstaatlichkeit gehört zu einem modernen Staat.
- Statt Abschottung Europas sollen neue und unterschiedliche Zugangswege geschaffen werden.
- Zuwanderung soll erleichtert werden.
- Das Engagement ziviler Seenotretterinnen und Seenotretter wird unterstützt.
- Eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer wird unterstützt.
- Lange Aufenthaltszeiten in Landesunterkünften werden abgelehnt.
- Das Konzept der Zentralen Unterbringungseinrichtungen wird als gescheitert abgelehnt.
- Ehrenamtliche Unterstützungsarbeit darf die staatliche Grundversorgung Geflüchteter nicht ersetzen.
- Es wird ein niedrigschwelliger Zugang zu psychischer Beratung geschaffen, besonders für Mädchen und Frauen.
- Ausländerbehörden sollen als Willkommensbehörden Migrantinnen und Migranten bei gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeitsmarktintegration begleiten und fördern.
- Asylverfahren sollen zügiger bearbeitet werden.
- Asylverfahren sollen fair und transparent sein und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen.
- Anforderungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen sich am praktisch Leistbaren orientieren.
- Abschiebungen in Kriegs- und Krisenländer wie Afghanistan und Syrien werden grundsätzlich abgelehnt.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie27
- Die Industrie soll durch erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft leiser, sauberer und effizienter werden.
- Soziale und solidarische Unternehmen werden verlässlich unterstützt.
- Lieferketten, die auf Umweltzerstörung und Ausbeutung beruhen, sollen beendet werden.
- Die Verbraucherzentralen werden gestärkt.
- Die Einführung eines wirksamen Mechanismus gegen Klima-Dumping auf EU-Ebene wird unterstützt.
- Öffentliche Aufträge werden mit langfristigen Klima- und Nachhaltigkeitsstandards und steigenden Quoten für klimaneutrale Produkte zum Treiber der Transformation gemacht.
- Auf Bundesebene wird ein EU-weit wirksamer Dumping-Schutz gefordert, der auch Klima-Dumping verhindert.
- Die Notwendigkeit einer Meisterpflicht in einzelnen Gewerken wird fortlaufend mit Innungen, Kammern und Wissenschaft neu bewertet.
- Potenzielle Betriebsnachfolger erhalten passgenaue Unterstützung bei Digitalisierung, Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit.
- Potenzielle Betriebsnachfolger erhalten günstige Kredite für Maßnahmen in Digitalisierung, Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit.
- Kleine und mittlere Unternehmen werden erhalten und zukunftsfest aufgestellt.
- Ein sozialökologisches Investitionsprogramm soll als Konjunkturprogramm insbesondere dem Mittelstand zugutekommen.
- Die Restrukturierungs- und Insolvenzberatung für kleine und mittlere Unternehmen wird ausgeweitet.
- Kleine Handelsunternehmen erhalten Hilfe bei den Investitionskosten für neue Absatzwege.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für kleine Tourismusbetriebe zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle werden ausgebaut.
- Gemeinsam mit Bund und Ländern wird ein staatlich abgesicherter grüner Wagniskapitalfonds für Zukunftstechnologien eingerichtet.
- In allen Wirtschaftsförderprogrammen des Landes wird ein separates Budget für Frauen, genderqueere Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund reserviert.
- Die nachhaltige und solidarische Plattformökonomie wird mit Beratungs- und Unterstützungsstrukturen gefördert.
- Ein Pilotprojekt zur Gemeinwohlbilanzierung landeseigener Betriebe wird in der kommenden Wahlperiode durchgeführt.
- Privatwirtschaftliche Unternehmen werden mit Beratungsunterstützung zur Teilnahme am Pilotprojekt zur Gemeinwohlbilanzierung eingeladen.
- Die Finanzierung der Verbraucherberatungsstellen wird langfristig gesichert.
- Durch den Strukturwandel frei werdende Räume in den Kommunen werden Gründern zur Verfügung gestellt.
- Für Gründungen in der digitalen Wirtschaft werden geeignete Beratungsstrukturen geschaffen.
- Die Gründerförderung in Kreativwirtschaft und Kultur wird in Kooperation mit Fach- und Kunsthochschulen ausgebaut.
- Ein echtes Lieferkettengesetz wird angestrebt.
- Die öffentliche Beschaffung in Nordrhein-Westfalen wird durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz nach nachhaltigen und sozialen Kriterien ausgerichtet.
- Die Handelsabkommen CETA und Mercosur werden in ihrer jetzigen Form abgelehnt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung19
- Bessere Arbeitsschutzvorgaben auf Bundes- und EU-Ebene werden unterstützt.
- Eine Qualifizierungsoffensive begleitet die Menschen durch den Strukturwandel und begegnet dem Fachkräftemangel in klimarelevanten Bereichen.
- Beschäftigte der Automobilindustrie erhalten bei wegfallenden Arbeitsplätzen attraktive Umschulungen und wirtschaftliche Perspektiven.
- Für das Handwerk werden branchenspezifische Mindestvergütungen angestrebt.
- Solo-Selbstständige und Auszubildende erhalten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen wie dem Kurzarbeitergeld.
- Lenk- und Ruhezeiten sowie das Kabinenschlafverbot für Lkw-Fahrer werden mit geschultem Personal konsequent durchgesetzt.
- Arbeitsbedingungen und Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern sollen die Verantwortung des Berufs widerspiegeln.
- Unterschiedliche Zugänge zum Erzieherberuf werden ermöglicht.
- Männliche Erzieher werden mit gezielter Ansprache für den Beruf gewonnen.
- Die praxisintegrierte Ausbildung wird zur Fachkräftegewinnung gefördert.
- Ausbildungsgehälter und Gehälter nach der Ausbildung sollen deutlich steigen.
- Das Land erhöht die Ausbildungs- und Anfangsgehälter bei seinen eigenen Beschäftigten.
- Ein Verbraucherinsolvenzverfahren soll immer das letzte Mittel sein.
- Qualitätsstandards für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung werden gemeinsam mit Kommunen, Wohlfahrts- und Verbraucherschutzverbänden entwickelt.
- Dienstleistungsjobs in der Landesverwaltung wie Reinigung und Pforte werden nicht weiter ausgelagert.
- Die Einrichtungen der fairen Mobilität in Nordrhein-Westfalen werden unterstützt.
- Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten wird unterstützt.
- Die Weiterarbeit von Seniorinnen und Senioren, die arbeiten wollen, wird ermöglicht und gefördert.
- Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sollen sichere Arbeitsbedingungen sowie Kranken- und Sozialversicherung erhalten.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen3
Gesundheit und Pflege25
- Rettungsdienst, Vorsorge und Pflege dürfen nicht von Wohnort, Herkunft oder Lebenslage abhängen.
- Die frühe Vermittlung von Kompetenzen zur psychischen Gesundheit wird durch eine Kampagne unterstützt.
- Für das medizinische Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird ein eigenständiger Tarif eingeführt.
- Die Strukturen zur Pandemiebekämpfung werden deutlich verbessert.
- Nachwuchsprogramme in Kooperation etwa von Hochschulen und Ärztekammern sollen Studierenden den Öffentlichen Gesundheitsdienst als Tätigkeitsfeld bekannt machen.
- Ein gleichberechtigtes Miteinander von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften in der Psychiatrie wird unterstützt.
- Die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird gestärkt.
- Rasterpsychotherapie wird abgelehnt.
- Eine Informationsplattform mit Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen soll psychisch Erkrankten die Übersicht über Therapie- und Hilfsangebote erleichtern.
- Die Therapie- und Heilmittelversorgung wird flexibler und patientenorientierter.
- In der Geburtshilfe stehen die Bedürfnisse von Eltern und Kindern im Mittelpunkt.
- Das Thema Schwangerschaftsabbrüche wird in der medizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung verankert.
- Interdisziplinäre Zentren für sexuelle Gesundheit von der Testung bis zu Beratung und Bildung werden angestrebt.
- Für diese Zentren sollen bestehende Strukturen genutzt werden.
- Die Zusammenarbeit von Kliniken, Aidshilfen, Gesundheitsämtern und Initiativen zur sexuellen Gesundheit wird durch planungssichere staatliche Förderung gestärkt.
- Ein weiterer Ausbau von Großheimen in der Pflege wird abgelehnt.
- Auf Bundesebene soll der Eigenanteil an den Pflegekosten ambulant wie stationär gedeckelt werden.
- Darüber hinausgehende Kosten einer bedarfsgerechten Pflege soll die Pflegeversicherung übernehmen.
- Der Dialog zwischen Pflegekammer, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Berufskammern wird unterstützt.
- Suchtpolitik soll neben Spielsucht besonders neuere Suchtformen wie Online-Sucht berücksichtigen.
- Jugendhilfe, Suchthilfe und Gesundheitssystem sollen zielgruppenspezifisch kooperieren und Betroffene und Angehörige einbeziehen.
- Die Übergänge zwischen Suchttherapien werden verbessert.
- Auf rechtliche Entwicklungen im Gaming-Sektor wird bei Bedarf mit Aufklärungskampagnen reagiert.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Suchtberatungsstellen, Drogencafés und Konsumräume weiter zu fördern und ihre Standorte zu sichern.
- Neue Standards sollen helfen, Erkrankungen früh zu erkennen und zu behandeln.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft48
- Es wird in Begegnungsorte wie Schulen, Schwimmbäder, Jugendzentren und öffentliche Plätze investiert.
- Kinder- und Jugendarbeit soll offen für alle sein und die vielfältige Gesellschaft abbilden.
- Bei der Förderung queerer Jugendarbeit liegt ein besonderes Augenmerk auf ländlichen Räumen und Intersektionalität.
- Die Arbeit queerer Zentren und Jugendzentren wird überregional gedacht.
- Familienbildung soll von Kindern, Jugendlichen und Eltern mitgestaltet werden.
- Das Netzwerk „Familienfreundliches Unternehmen@NRW“ wird gegründet.
- Für Geschwisterkinder wird eine Betreuung in Notsituationen ermöglicht, etwa wenn ein Kind ins Krankenhaus muss.
- Erholungs- und Gesundheitsprogramme für Alleinerziehende werden gefördert.
- Fort- und Weiterbildungen von Beschäftigten in Behörden und Familienberatungsstellen zu Regenbogenfamilien werden koordiniert.
- Die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets sollen von Eltern tatsächlich abgerufen werden.
- Das Land wirkt an der Umsetzung eines Kinderchancenportals mit, das Mittel für Kinder einfacher zugänglich macht.
- Streetwork und Mobile Jugendarbeit werden so ausgestattet, dass sie ihre Arbeit in den am stärksten betroffenen Stadtteilen ausbauen können.
- Umfassende Beratung und Hilfestellung werden auch für Careleaver nach Verlassen der stationären Jugendhilfe bereitgestellt.
- Die Jugendberufshilfe wird ausgebaut.
- Jugendwohnheime, in denen auch junge Volljährige wohnen dürfen, werden ausgebaut.
- Die Arbeit von Selbsthilfe und Vereinen wird unterstützt und gefördert.
- Die in der Landesverfassung verankerten Kinderrechte sollen gelebt werden.
- Es soll ein engmaschiges und niedrigschwelliges Unterstützungs- und Beratungsnetz für alle Formen von Diskriminierung geben.
- Die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit werden flächendeckend ausgebaut.
- Die Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention wird bedarfsgerecht ausgestattet.
- Die Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für Inklusion und Patientinnen und Patienten wird gestärkt.
- Im Inklusionsbeirat findet ein Austausch auf Augenhöhe mit Betroffenen statt.
- Die organisierten Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung werden stärker gefördert.
- Regierung und Politik in Nordrhein-Westfalen sollen feministisch ausgerichtet sein und Geschlechtergerechtigkeit fördern.
- Auch jenseits der großen Städte werden Angebote für queere Menschen geschaffen.
- Bestehende Angebote für queere Menschen werden finanziell abgesichert.
- Opfer der Verfolgung queerer Menschen werden entschädigt.
- Sexarbeit und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung werden klar voneinander getrennt behandelt.
- Spezialisierte Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, auch mit Ausstiegshilfe und besonders im ländlichen Raum, werden abgesichert.
- Die rechtliche und soziale Lage von Menschen in der Sexarbeit wird gestärkt.
- Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen in der Sexarbeit wird entgegengewirkt.
- Gemeinsam mit Kommunen und Landesjugendämtern werden in ganz Nordrhein-Westfalen gleiche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe durchgesetzt.
- Die bestehenden Netzwerke des Kinderschutzes vor Ort werden gestärkt.
- Die alltagsstabilisierenden Soforthilfen nach Aufdeckung sexualisierter Gewalt und anderer Kindeswohlgefährdungen werden ausgebaut.
- Alle am Kinderschutz Beteiligten aus Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Bildungs- und Gesundheitswesen arbeiten künftig in dauerhaften Netzwerken zusammen.
- Das Land finanziert die Koordination der Kinderschutznetzwerke in den Kommunen.
- Bei der oder dem Landesbeauftragten für Kinderschutz wird ein Betroffenenrat angesiedelt.
- Für genderqueere Personen wird passgenaue Unterstützung mit separaten Rückzugsräumen und geschultem Personal geschaffen.
- Die Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer wird weiterentwickelt.
- Ein Monitoring zum Stand der Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen wird eingeführt.
- Ein Monitoring zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen wird entwickelt.
- Ein Beratungsangebot für das Umfeld von Verschwörungsgläubigen wird geschaffen.
- Das Engagement von Übungsleitungen im Sport soll nach der Corona-Zeit mit Kampagnen und Maßnahmen in Abstimmung mit dem organisierten Sport neu belebt werden.
- Für Kunstrasenplätze werden plastikfreie Alternativen benötigt.
- Sportgroßveranstaltungen gelten als integratives und einendes Element.
- Der Präventionsgedanke wird stärker in die Sportförderung integriert.
- Die Förderung des Landessportbundes NRW wird nach Good-Governance-Kriterien transparent und rechtssicher gestaltet.
- Die organisierte Fanszene wird als aktiver Teil der Zivilgesellschaft in den Dialog über Sportveranstaltungen einbezogen.
Bildung, Wissenschaft und Forschung74
- Der Ausbau von Kantinen, auch an Schulen, wird gefördert.
- Die Forschung zu tierleidfreien Alternativen wird in NRW unterstützt.
- Für die Weiterbildung im Handwerk werden mehr Stipendien vergeben.
- Das Land investiert, etwa im Rheinischen Revier, in die Materialforschung.
- Das Land investiert in gut ausgebildetes Personal im Bildungssystem.
- Auszubildende und Studierende mit Behinderung sollen Assistenzen erhalten.
- Die frühkindliche Bildung in NRW wird ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt.
- Erzieherinnen, Erzieher und Träger werden an Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der Bildungsarbeit beteiligt.
- Personalkapazitäten in Kitas müssen so berechnet werden, dass sie die tatsächlichen Anforderungen abbilden.
- In der Personalberechnung für Kitas werden Fortbildungen, Urlaub und Krankheitsfälle berücksichtigt.
- Kita-Leitungen erhalten Zeit für Organisation, Begleitung der pädagogischen Arbeit und Vernetzung.
- Betreuungsschlüssel sowie Zeit für Leitung und Fortbildung werden anhand wissenschaftlicher Standards neu geregelt.
- Das Land finanziert Verwaltungsstellen und Hauswirtschaftskräfte in Kitas.
- Fachberatungsstellen für Kindertagespflege sollen hinreichend ausgestattet und qualifiziert sein.
- Kitas und Kindertagespflege werden bei der Umsetzung von Beteiligungskonzepten unterstützt.
- Sprachmittler, Logopäden und andere Therapeuten sollen unbürokratisch in Kita-Teams einbezogen werden.
- Die kulturelle Bildung in Kitas wird gestärkt, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Fachkräfte werden in die Personalbemessung einbezogen.
- Die Zahl der Studienplätze in Erziehungswissenschaften soll dem Bedarf der Berufspraxis entsprechen.
- Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird ausgebaut.
- Ausbildende Kitas erhalten mehr Mittel.
- Grundschulen werden zu Orten der Bildung, Beratung, Begegnung und Unterstützung von Familien weiterentwickelt.
- Die Bund-Länder-Kooperation wird genutzt, um personelle Unterstützung bei Ganztag, Inklusion und Sozialarbeit zu verstärken.
- Eine Grundgesetzänderung zur besseren Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich wird unterstützt.
- Bei Kindern, die zwischen 1. Juli und 30. September geboren sind, entscheiden die Eltern über die Einschulung.
- Schulen können Alternativen zum klassischen Notensystem nutzen.
- Die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 wird gemeinsam mit den Kommunen schnell organisiert.
- An Schulen wird der Fokus stärker auf Politik, Sozialwissenschaften und Gesellschaft gelegt.
- Lehrkräfte werden bei Austauschprojekten unterstützt.
- Schule soll stärker Gestaltungskompetenzen statt reines Faktenwissen vermitteln.
- Die Lehrerversorgung, besonders an Schulen der Sekundarstufe I in herausfordernden Lagen, wird mit Personalrecht, geringerer Unterrichtsverpflichtung sowie finanziellen und laufbahnbezogenen Anreizen gesteuert.
- Attraktivität und Aufstiegschancen im Lehrerberuf werden erhöht.
- Die Finanzierung des Ganztags wird auf 4.000 Euro pro Platz verdoppelt.
- Mit einem Anreizprogramm werden 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen.
- Bildung soll für alle beitragsfrei werden.
- Für Lehrkräfte werden Fortbildungen zur Inklusion angeboten.
- Der LRS-Erlass wird überarbeitet.
- Für Nordrhein-Westfalen wird erstmals ein Dyskalkulie-Erlass erarbeitet.
- Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden für Hass, Hetze und sexualisierte Gewalt, besonders im Netz, sensibilisiert.
- Antidiskriminierungsprogramme an Schulen werden an strengere und umfangreichere Kriterien gebunden.
- Die Diversität der Gesellschaft wird in den schulischen Inhalten verankert.
- Die Berufseinstiegsbegleitung wird weiter gefördert.
- Programmansätze wie „Kurs auf Ausbildung“ werden weiter gefördert.
- Auch kleine und mittelständische Betriebe sollen ausbilden.
- Verbundausbildungen mehrerer Betriebe werden gefördert.
- Angehenden Auszubildenden soll der Umzug in andere Regionen für die Ausbildung erleichtert werden.
- Ein Ausbildungsfonds, in den alle Unternehmen einzahlen, verteilt die finanzielle Last der Ausbildung.
- Die Bildungsberatung im Lebenslauf wird ausgebaut.
- Die Berufskollegs verbleiben in staatlicher Verantwortung.
- Die Meisterausbildung wird reformiert.
- Für Handwerkerinnen und Handwerker werden mehr Stipendien bereitgestellt.
- Berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeiten, etwa für Lehrpersonal in der Pflege, werden geschaffen.
- Der Staat ist dafür verantwortlich, dass ein Studium nicht an Geld oder sozialen Hürden scheitert.
- Die Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor- und Masterstudiengänge werden transparenter kommuniziert.
- Barrierefreie Lehre wird unter anderem durch Induktionsschleifenanlagen und barrierefreie Einrichtung gefördert.
- Die Stellung des Senats gegenüber Hochschulrat und Rektorat wird gestärkt.
- An den Hochschulen werden Wiedereinstiegsmöglichkeiten geschaffen.
- Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke werden künftig barrierefrei und inklusiv gebaut.
- Hochschulen können bei Bauprojekten paritätisch besetzte Baukommissionen einsetzen.
- Die Zivilklausel für öffentlich geförderte Forschung wird wieder eingeführt.
- Nachhaltige und soziale Wirtschaftswissenschaften wie die Plurale Ökonomik sollen stärker berücksichtigt werden.
- Die Einbindung der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften in interdisziplinäre Projekte wird besonders unterstützt.
- Forschendes und selbstständiges Lernen wird durch problem- oder projektorientierte Gestaltung gestärkt.
- Hochschuldidaktische Initiativen werden gefördert.
- Die Investitionen in die Forschung werden zur Krisenvorsorge erhöht.
- Die internationale Menschenrechtsbildung wird ausgebaut.
- Schülerinnen und Schüler sollen ab der ersten Klasse frei wählen können, ob sie am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
- Hemmnisse für die Umwandlung von Bekenntnisschulen in bekenntnisfreie Grundschulen werden abgebaut.
- Aus dem Ausland gesteuerte Verbände sollen nicht in der Kommission für islamischen Religionsunterricht vertreten sein.
- Die Ehrfurcht vor Gott soll kein allgemeines Bildungsziel sein.
- Geflüchtete Kinder in Landesunterkünften erhalten Zugang zum Unterricht an Regelschulen.
- Der Verbleib in internationalen Förderklassen richtet sich nach individuellem Bedarf und kann verlängert werden.
- Die Brandschutzerziehung wird ausgeweitet.
- Schulsanitätsdienste werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen stärker verankert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung25
- Gebäude in den Revierdörfern sollen für den angespannten Wohnungsmarkt nachgenutzt werden.
- Die Sanierungsrate von Gebäuden wird verdreifacht.
- Die auf Bundesebene vorgesehenen höheren Energieeffizienzstandards, auch für den Bestand, werden als wichtige Voraussetzung gesehen.
- Die Kosten energetischer Sanierungen sollen auf Bundesebene fair zwischen Vermietern, Mietern und Staat aufgeteilt werden.
- In den Förderprogrammen des Landes wird eine Sozialkomponente mit höheren Förderquoten für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt.
- Die Förderungen für energetische Sanierungen werden auch mit Landesmitteln verbessert.
- Gemeinschaftliche Wohnformen werden gefördert.
- Dachausbauten und Aufstockungen werden gefördert.
- Kommunen werden bei der Anwendung von Zweckentfremdungssatzungen unterstützt.
- Großflächige betonierte Parkplätze vor Firmengebäuden und Supermärkten werden planungsrechtlich unterbunden.
- Zur Flächenschonung werden Tiefgaragen und Parkhäuser festgeschrieben.
- In urbanen Gebieten soll ganz auf Stellplätze verzichtet werden können.
- Bedarfsgerechte Stellplatzvorgaben sollen die Baukosten senken.
- Bildungseinrichtungen sollen für regelmäßige Besucherfrequenz sorgen.
- Ein Fonds ermöglicht Kommunen den Erwerb strategisch wichtiger Immobilien wie ehemaliger Kaufhäuser.
- Mietpreissteigerungen im preiswerten Wohnungsbestand werden mit allen landesrechtlichen Möglichkeiten begrenzt.
- Kommunen werden beim Aufkauf, der Verlängerung und dem Neukauf von Mietpreisbindungen unterstützt.
- In angespannten Wohnungsmärkten wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beschränkt.
- Attraktive Zinsbedingungen und Tilgungsnachlässe ermöglichen deutlich längere Mietpreisbindungen.
- Werkswohnungen, etwa für Pflegekräfte, werden gefördert.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen und Genossenschaften werden bei der Vergabe baureifer Flächen bevorzugt.
- Die sozialgerechte Bodennutzung wird als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
- Kommunen sollen die soziale Erhaltungssatzung schneller, effektiver und rechtssicher einsetzen können.
- Es werden spezielle Angebote für wohnungslose Frauen, Haustierbesitzende, queere Menschen und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geschaffen.
- Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Familien werden unterstützt.
Verkehr und Infrastruktur30
- Fahrräder und Fußgänger erhalten mehr Platz.
- Straßenbauvorhaben werden einem Klima-Check unterzogen.
- Das Tarifchaos wird beendet und schrittweise ein solidarisch finanziertes, landesweites Bürgerticket für ganz NRW eingeführt.
- Das Jobticket wird schrittweise zur Pflicht für öffentliche Arbeitgeber.
- Die Landesbehörden sollen bei der Einführung des Jobtickets vorangehen.
- Die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft zur Planung und Unterhaltung neuer Infrastruktur wird geprüft.
- Die Einrichtung von Shared-Space-Bereichen wird unterstützt.
- Autofreie Innenstädte werden ermöglicht.
- Der Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen in NRW, auch bereits vorgeplanter Projekte, soll stark reduziert werden.
- Autobahnstandstreifen sollen, wo möglich, für Linienbusse geöffnet werden.
- Kommunen werden bei der Einrichtung von Busspuren und Vorrangschaltungen stärker unterstützt.
- Der Radverkehr gilt als zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.
- Jobrad-Modelle im öffentlichen Dienst werden ausgebaut.
- Fahrräder sollen in Bussen und Bahnen möglichst bequem und kostenlos mitgenommen werden können.
- Die Anschaffung von Lastenrädern für gewerblichen und privaten Gebrauch wird weiter gefördert.
- Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen ohne Zusatznutzen für einen sicheren Radverkehr soll es nicht mehr geben.
- Unternehmen, die auf ihren Parkplätzen Lademöglichkeiten bereitstellen, werden bei Steuern und Abgaben entlastet.
- Stellplatzregelungen sollen möglichst auf Pkw-Stellplätze verzichten.
- Anspruchsvolle Regelungen für mehr und gute Fahrradstellplätze werden geschaffen.
- Eine finanzielle Förderung für private Haushalte beim Umstieg auf den Nahverkehr oder das Fahrrad wird eingeführt.
- Die Sicherheit auf den Straßen in NRW soll erhöht werden, auch ohne Mitwirkung des Bundes.
- Die Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und außerorts sollen gesenkt werden.
- Städte und Gemeinden sollen innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen können.
- Die Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn sollen Vorreiter bei der Beimischung klimaneutraler Treibstoffe werden.
- Inlands- und Kurzstreckenflüge sollen durch attraktive Bus- und Bahnalternativen möglichst schnell überflüssig werden.
- Der verbleibende Lkw-Verkehr soll bis 2035 emissionsfrei werden.
- Auf Bundesebene wird eine klimataugliche Besteuerung von Schiffsdiesel angeregt.
- Gas-Lkw und Biotreibstoffe werden für eine begrenzte Zeit als Brückentechnologie weiter benötigt.
- Lastwagen sollen das Land bis 2035 emissionsfrei durchqueren können.
- Bis 2030 soll jeder Haushalt Anschluss an Paketboxen haben.
Energie21
- Die Stromversorgung soll bis 2030 zu 80 Prozent und bis 2035 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
- Für Windkraft und Solar werden jährliche Mindest-Ausbaupfade festgelegt.
- Es werden Anreize für die Sektorkopplung gesetzt.
- Zwangsumsiedlungen und Enteignungen für Kohle, Sand und Kies sollen abgeschafft werden.
- Der Netzausbau soll beschleunigt werden, damit Windstrom aus Norddeutschland nach Nordrhein-Westfalen gelangt.
- Energiespeicher sollen in einem Stromsystem mit 100 Prozent erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag leisten.
- Die ersten Agri-Photovoltaik-Projekte werden wissenschaftlich begleitet.
- Klare Vorgaben sollen sicherstellen, dass Solarparks Vorteile für Artenschutz und Biodiversität bringen.
- Menschen und Standortkommunen im Umfeld von Solarparks werden frühzeitig einbezogen und fair beteiligt.
- Umlagen und Abgaben auf Strom und Wärme sollen geändert werden.
- Abgaben und Umlagen sollen so überarbeitet werden, dass sich die Speicherung überschüssigen Stroms statt Abregelung lohnt.
- Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird kostenfrei.
- Kreise und kreisfreie Städte werden bei der Einstellung von Sanierungsmanagern unterstützt.
- Die Wärmewende soll sozial fair gestaltet werden.
- Neue Pipelines werden nur genehmigt, wenn sie auch klimaneutrale Gase wie grünen Wasserstoff transportieren können.
- Die Urananreicherungsanlage in Gronau soll schnellstmöglich geschlossen werden.
- Regulatorische Hürden für grünen Wasserstoff werden beseitigt.
- Das Land unterstützt die für grünen Wasserstoff erforderlichen Investitionen.
- Eine Beimischung von Wasserstoff in die öffentlichen Erdgasnetze wird abgelehnt.
- Die Stromnetze werden ausgebaut, damit Windstrom aus Norddeutschland nach Nordrhein-Westfalen gelangt.
- Viele Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zu Energiewende und Klimaschutz werden kostenfrei angeboten.
Klima, Umwelt und Naturschutz57
- Die Forderungen der Volksinitiative Artenschutz werden umgesetzt.
- Haushalte mit geringen Einkommen erhalten höhere Förderquoten in Landesförderprogrammen.
- Städte sollen nach dem Leitbild der Schwammstadt umgebaut werden.
- Die Notwendigkeit der geplanten Sand- und Kiesabgrabung Manheimer Bucht wird in Frage gestellt.
- Die technische Notwendigkeit der Abgrabung Manheimer Bucht soll unabhängig begutachtet werden.
- Der steigende CO2-Preis sorgt für ehrlichere Preise.
- Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen den Menschen möglichst direkt und im Sinne des Klimaschutzes zugutekommen.
- Gewässer und ihre Auen werden renaturiert.
- Die Biodiversitätsstrategie NRW wird mit neuen Daten und ambitionierten Zielen aktualisiert.
- Naturschutzverbände werden gestärkt und als Handelnde im Naturschutz besser unterstützt.
- Für Wiederansiedlungsprojekte und Erhaltungszuchten wird mit wissenschaftlich geführten Zoos zusammengearbeitet.
- Eine Flächenversiegelungsabgabe wird eingeführt.
- Ein übergreifender Biotopverbund für Nordrhein-Westfalen wird geschaffen.
- Das Vorkaufsrecht für Schutzgebietsflächen für Naturschutzverbände soll umgesetzt werden.
- Pestizide und Mineraldünger werden in Schutzgebieten verboten.
- Für Schutzgebiete werden rechtlich bindende Verordnungen mit quantifizierten und messbaren Erhaltungszielen erlassen.
- Der Teutoburger Wald soll vor Rodungen und weiterem Abbau durch die Zementindustrie geschützt werden.
- Der Wasserhaushalt von Mooren, Feuchtgebieten und Grünland wird deutlich verbessert.
- Starke kommunale Baumschutzsatzungen werden unterstützt.
- Pestizide in Hausgärten sowie auf öffentlichen und nicht landwirtschaftlichen Flächen werden abgelehnt.
- Eine insektenfreundliche und ökologische Pflege des Straßengrüns wird landesweit zur Regel.
- Die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen wird im Landesrecht verankert, etwa durch belastungsärmere Leuchtmittel und Regeln für Neubaugebiete.
- Die Expertise von Naturschutz- und Umweltverbänden soll stärker gewürdigt und ihre Nutzung vertraglich geregelt werden.
- Technische Lösungen wie Echtzeitüberwachung von Rotoren mit Abschaltautomatik sollen Greifvögel und Fledermäuse schützen.
- Unabhängige Umweltbeschwerdestellen werden auf allen Ebenen zur Regel.
- Die Kommunikation zwischen Behörden, ehrenamtlichem Naturschutz, Naturschutzbeauftragten, Privatpersonen und Unternehmen wird gestärkt.
- Das Naturerbe soll der Allgemeinheit gehören und nicht privatisiert und abgezäunt werden.
- Weitere Wildnisgebiete, etwa der Hambacher Wald und angrenzende Gebiete, werden als Referenzflächen für naturnahe Waldentwicklung ausgewiesen.
- Holzimporte aus nicht nachhaltiger Erzeugung werden künftig vermieden.
- Erdgasförderung und Fracking werden auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes abgelehnt.
- Zur fairen Verteilung der Kosten für Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung wird ein Verursacherfonds aufgesetzt.
- Die Abwasserabgabe wird reformiert.
- Für eine flächendeckende Trinkwasserversorgung an öffentlichen Plätzen werden die Kommunen in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt.
- In der „Zukunftsstrategie Wasser“ werden auch Maßnahmen zur Verteilung der Wasserressourcen festgelegt.
- Deichrückverlegungen werden unterstützt.
- Der Erhalt und die Nachpflanzung von Bäumen auf Deichen werden unterstützt.
- Den Gewässern wird durch die Entwicklung natürlicher Rückhalteräume mehr Raum gegeben.
- Kommunen und Kreise werden bei der Einhaltung der Grenzwerte vorbeugend unterstützt.
- Die EU-weite Anwendung der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte wird unterstützt.
- Umweltgerechtigkeit wird zum Querschnittsthema gemacht.
- Die Landesfördermittel für die Beseitigung von Altlasten werden in einem ersten Schritt verdoppelt.
- Mittelfristig wird eine weitere deutliche Erhöhung der Altlastenmittel angestrebt.
- Die Fördermittel zur Altlastenbeseitigung werden auch gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Grundstückseigentümern zugänglich gemacht.
- Die Chemieindustrie wird auf den 1,5-Grad-Pfad gebracht.
- Das Recycling in der Chemieindustrie wird gesteigert.
- Der Natur in den Kohleregionen wird ein höherer Stellenwert gegeben.
- Die kostenlose Biotonne wird überall in Nordrhein-Westfalen Standard.
- Neben Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung wird regionale Entsorgungsautarkie angestrebt.
- Vorhandene Altlasten werden systematisch erfasst.
- Vorhandene Altlasten werden, wo möglich, entfernt.
- Ressourcenleichte und kreislauftaugliche Produkte werden bei der Beschaffung des Landes bevorzugt.
- Güter und Materialien werden mit digitalen Produktpässen ausgestattet.
- Die Ausrichtung auf die Klimaziele des Pariser Abkommens soll einen verlässlichen Rahmen für Investitionen schaffen.
- Die Senne wird als Nationalpark unter Schutz gestellt.
- Der Rohstoffabbau in NRW wird grundlegend reformiert.
- Die Forderungen des Niederrheinappells von 2019 werden unterstützt.
- Für die Betriebsgenehmigung sind Renaturierungspläne vorzulegen, die dauerhafte Folgen und die Kostenträgerschaft verbindlich regeln.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum42
- Landwirte sollen faire Preise für ihre Produkte erhalten.
- Landwirte sollen einen Ausgleich für ihre Leistungen im Umwelt- und Klimaschutz erhalten.
- Besitzerinnen und Besitzer kleiner Waldflächen werden dabei unterstützt, eine tierschutzgerechte und ausreichende Bejagung ihrer Flächen sicherzustellen.
- Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch besseren Verbraucherschutz gestärkt.
- Die Ernährungsbildung wird gefördert.
- Tiere sollen entsprechend ihren Bedürfnissen gehalten werden.
- Die industrialisierte Intensivtierhaltung wird abgelehnt.
- Der Anteil des Ökolandbaus soll von knapp 7 auf 30 Prozent bis 2030 steigen.
- Der Bestand landwirtschaftlich gehaltener Tiere wird mittelfristig auf ein umwelt- und tierverträgliches Maß reduziert.
- Für die Artenvielfalt kritische Pestizide und Pestizidgemische werden nicht mehr eingesetzt.
- Eine NRW-Pestiziddatenbank wird als Steuerungsinstrument für den Pestizidausstieg eingeführt.
- Mehrkosten durch die Umstellung werden mit Förder- und Ausgleichskonzepten für Landwirtinnen und Landwirte abgefedert.
- Landwirtinnen und Landwirte erhalten Beratung, etwa zum Nützlingseinsatz und zur biologischen Düngung.
- Eine verursacherorientierte Pestizidabgabe wird eingeführt, vorzugsweise auf Bundesebene.
- Die Einnahmen der Pestizidabgabe werden für die Umstellung auf pestizidarme Landwirtschaft und die Wiederherstellung intakter Natur verwendet.
- Ein landeseigenes Förderprogramm fördert gezielt Bauvorhaben kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe.
- In jedem Kreis und jeder Großstadt wird ein Zentrum für handwerkliche Lebensmittelverarbeitung eingerichtet.
- Über den Bedarf der Zentren wird vor Ort in Zusammenarbeit mit Kommunen und Betrieben entschieden.
- Vollwertige fleischfreie und vegane Angebote sollen in Kantinen täglich selbstverständlich sein.
- Akkordarbeit in tierschutzsensiblen Bereichen von Schlachthöfen wie Zutrieb, Betäubung und Tötung wird beendet.
- Videokontrollen werden flächendeckend in tierschutzrelevanten Bereichen eingesetzt.
- Die Qualitätssicherung bei Betäubungsgeräten wird verbessert.
- Nicht medizinisch notwendige Amputationen und Eingriffe an Tieren werden abgelehnt.
- Tiertransporte aus und nach NRW werden ausnahmslos auf höchstens vier Stunden beschränkt.
- Die Einhaltung der Auflagen bei Tiertransporten wird besser kontrolliert.
- Die oder der Landestierschutzbeauftragte soll weisungsunabhängig arbeiten können.
- Die Zuständigkeit für Tierschutz wird in einem Ministerium gebündelt.
- Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tier- und Artenschutzverbände wird schnellstmöglich wieder eingeführt.
- Das Verbandsklagerecht wird um Feststellungs- und Anfechtungsklagen mit aufschiebender Wirkung für alle tierschutzrelevanten Bereiche erweitert.
- Die Landesbauordnung wird geändert, um den Brandschutz in Ställen zu verbessern.
- Die gesetzlichen Brandschutzstandards werden in neuen und bestehenden Ställen konsequent durchgesetzt.
- Anbindehaltung, Kastenhaltung und isolierte Haltung von Tieren werden schnell beendet.
- Ein Gefahrtiergesetz stellt die sichere Haltung von für Menschen gefährlichen Tieren sicher.
- Reptilien- und Exotenbörsen werden stärker kontrolliert.
- Die Abschaffung von Reptilien- und Exotenbörsen wird angestrebt.
- Beim Online-Handel mit Tieren wird eine verpflichtende Identitätsprüfung befürwortet.
- Bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Haustiere werden befürwortet.
- Tierheime erhalten landesweit eine verbindliche Vergütung für die Unterbringung von Heimtieren.
- Die Zirkusleitlinien sollen unverzüglich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen überarbeitet werden.
- Der Einsatz von Tieren, insbesondere Pferden, bei Karnevals- und Festumzügen wird eingeschränkt.
- Für den Tiereinsatz bei Umzügen werden individuelle Regelungen vor Ort angestrebt.
- Für die Landgesellschaft wird ein unabhängiges, fachübergreifendes Aufsichtsgremium eingerichtet.
Digitalisierung, Daten und Technologie5
- Der Ausbau der digitalen Infrastruktur wird zur Chefsache gemacht.
- Die Internetversorgung wird so ausgebaut, dass Homeoffice und digitale Innovationen der Industrie nicht an der Verbindung scheitern.
- Die Pläne auf Bundesebene für ein Dateninstitut und für Regeln zur Datennutzung werden unterstützt.
- Was der Staat finanziert, soll allen zugänglich sein.
- Internet und soziale Medien bedürfen stärkerer Selbstkontrolle und Regulierung.
Europa, Euro und europäische Institutionen2
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit4
- Freihandelsabkommen zu Lasten von Menschen, Umwelt und Klima in den Partnerländern werden abgelehnt.
- Kampagnen für fairen Handel werden verstärkt.
- Nordrhein-Westfalen soll Vorreiter bei der Entwicklungszusammenarbeit sein.
- Nordrhein-Westfalen soll als Stand- und Konferenzort für Menschenrechte, Friedensbildung, Nachhaltigkeitsstrategien und Demokratisierungsprozesse etabliert werden.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung21
- Muslimisches Engagement wird gefördert.
- Allen soll im Rahmen der Urlaubsregelungen ein individueller Feiertag in Schule und Arbeitsleben ermöglicht werden.
- Die Kirchenaustrittsgebühr und bürokratische Hürden beim Kirchenaustritt werden abgeschafft.
- Es werden Erinnerungsorte für die Verfolgung queerer Menschen geschaffen.
- Die Kulturförderstrukturen werden unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Corona-Krise untersucht.
- Bund, Land und Kommunen arbeiten in der Kulturförderung besser zusammen.
- NRW.URBAN und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW werden zur Kooperation mit den Kommunen verpflichtet.
- Ein Schlussstrich unter das Gedenken an die NS-Verbrechen wird abgelehnt.
- Die Stellung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände wird erhalten.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unteren Denkmalbehörden und Fachämtern bleibt bestehen.
- Ökologisches und klimagerechtes Bauen wird mit dem Denkmalschutz vereinbart, im Dialog mit Fachverbänden und Denkmalschutzbehörden.
- Neue Leitungs- und Organisationsformen als Alternative zum hierarchischen Intendanzmodell werden zur Regel.
- Machtmissbrauch und Diskriminierung in Kulturinstitutionen wird entgegengewirkt.
- Mitwirkung und künstlerische Freiheit der Künstlerinnen und Künstler werden gestärkt.
- Modellprojekte für kollektive und partizipative Strukturen im Kulturbetrieb werden gefördert.
- Das Medienkonzentrationsrecht wird aktualisiert und erfasst alle relevanten Mediengattungen und -märkte einschließlich digitaler Medien.
- Die Arbeit des Landesverbandes Bürgermedien NRW wird unterstützt.
- Das mehrsprachige Angebot des WDR wird deutlich wieder ausgeweitet.
- Eine effektive Popkulturförderung wird etabliert.
- Die Ansiedlung eines Deutschen Fotoinstituts in Nordrhein-Westfalen wird unterstützt.
- Die Initiative des Bundes, ein Deutsches Fotoinstitut in Nordrhein-Westfalen anzusiedeln, wird unterstützt.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung15
- Ein Abriss- und Rodungsmoratorium soll die weitere Zerstörung von Infrastruktur und Heimat im Revier verhindern.
- Für Gebäudebestand und dörfliche Strukturen soll eine Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht der Eigentümer gelten.
- Bereits umgesiedelte Menschen erhalten ein Vor- und Rückkaufsrecht.
- Verbliebene Anwohner erhalten bei der Entwicklung der Dörfer bevorzugt Mitspracherechte.
- Die Planung der Nachnutzung von Kraftwerksstandorten beginnt bereits jetzt.
- Nicht benötigte Kraftwerksstandorte werden schnellstmöglich für andere wirtschaftliche Nutzungen bereitgestellt.
- Die Kohleregionen werden zu Vorbildern für einen klima- und sozialgerechten Strukturwandel für alle Menschen der Region.
- Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund wird der Wissenstransfer zwischen Kommunen durch zentrale Sammlung von Erfahrungen professionalisiert.
- Grundlage der Bedarfsberechnung ist der regionale Bedarf der heimischen Bauindustrie statt zurückliegender Abbaumengen.
- Die Abbauplanung wird künftig auf Landesebene gesteuert.
- Die Rechte des Kreistags gegenüber Landrat und Verwaltung werden gestärkt.
- Die Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wird erhöht, damit die Kosten der Kommunen angemessen gedeckt sind.
- Die Finanzen der Städte, Gemeinden und Kreise werden für eine verlässliche Kulturförderung gestärkt.
- Pilotkommunen sollen ihr Wissen zur nachhaltigen Beschaffung an andere Kommunen weitergeben können.
- Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden Finanzmittel für kommunale Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.