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Vertrag und Programme

Hamburgs Zukunft gestalten: Vertrag und Programme

Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Die wichtigste Aufgabe der Stadtentwicklung ist die Flächenvorsorge.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das räumliche Leitbild wird als Grundlage für die Abwägung bei der Flächenverteilung aktualisiert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Auf Grundlage eines Stadt-Umland-Atlas werden Verflechtungen und Potenziale der Metropolregion eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das Angebot an günstigen Wohnungen wird zügig erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 57 % · Grüne 96 % KI
  1. Der Mieterschutz wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 94 % · Grüne 58 % KI
  1. Der Anteil der Stadtfläche in öffentlicher Hand wird weiter gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 63 % · Grüne 94 % KI
  1. Städtische Flächen werden grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 62 % · Grüne 98 % KI
  1. Alle planenden und bauenden Behörden tragen zu einer qualitätvollen, nachhaltigen und kostenbewussten Gestaltung Hamburgs bei.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 39 % · Grüne 65 % KI
  1. Die Erlebbarkeit des Wassers wird stadtweit gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 43 % KI
  1. Die unterschiedlichen Nutzungsinteressen am Wasser werden in Einklang gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Innenentwicklung hat weiterhin Vorrang vor der Außenentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 86 % KI
  1. Der weit überwiegende Teil des Wohnungsbedarfs wird in der bebauten Stadt mit möglichst geringer Versiegelung durch Konversion, Umbau und Nachverdichtung gedeckt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 86 % · Grüne 94 % KI
  1. Am „Hamburger Maß“ als verbindlicher Orientierung für die bauliche Verdichtung wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % KI
  1. In Wilhelmsburg entstehen das Spreehafenviertel, das Elbinselquartier und das Rathausquartier auf der Fläche der ehemaligen Reichsstraße.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 36 % KI
  1. Für das Spreehafenviertel wird geprüft, wie möglichst viele Bäume erhalten werden können.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 54 % KI
  1. Der Bereich entlang des Ernst-August-Kanals wird naturnah gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 36 % · Grüne 37 % KI
  1. Im Bereich Hauland wird eine Wiederaufforstung als Natur- und Erholungsraum zur Erweiterung des Inselparks vorgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % · Grüne 41 % KI
  1. Die Autobahn A7 wird in Schnelsen, Stellingen und Altona überdeckelt, um Lebensqualität und Freiräume zu schaffen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % KI
  1. Durch die Verlagerung von Kleingärten auf die Deckelflächen entstehen neue Wohnbauflächen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % · Grüne 34 % KI
  1. Die HafenCity wird fertiggestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % KI
  1. Im neuen Stadtteil Grasbrook entstehen in der nächsten Dekade Wohnraum für bis zu 6.000 Menschen, rund 16.000 Arbeitsplätze und eine große Grünanlage.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 97 % KI
  1. Der Hamburger Osten wird durch bessere soziale Infrastruktur, Parks, Wege, Sportflächen und Wohnungsneubau lebenswerter gemacht.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 47 % KI
  1. Das Magistralen-Konzept wird umgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 95 % KI
  1. Mit dem Rahmenplan Diebsteich entstehen eine neue Musikhalle und ein Fußballstadion mit fast 5.000 Plätzen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % · Grüne 33 % KI
  1. In der Mitte Altona entstehen im zweiten Bauabschnitt mindestens 1.900 weitere bezahlbare Wohnungen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 46 % KI
  1. In der Mitte Altona werden die bestehenden Grünflächen erweitert.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 43 % KI
  1. Am heutigen Fernbahnhof Altona wird ein „Neues Zentrum Altona“ entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % KI
  1. Sobald ein Investor für das Holstenareal gefunden ist, wird das Planrecht für das neue Quartier zügig hergestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 45 % · Grüne 44 % KI
  1. Neue Quartiere auf unbebauten Flächen werden nur an ausgewählten Orten entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % · Grüne 42 % KI
  1. In Oberbillwerder und den Fischbeker Reethen entstehen Schwimmkapazitäten, Schulstandorte sowie soziale und grüne Infrastruktur.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 42 % KI
  1. In der Science City Hamburg Bahrenfeld entsteht ein Stadtraum mit Wohnungen, Lehr- und Forschungseinrichtungen und Erholungsräumen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 94 % KI
  1. Im Diekmoor entstehen rund 700 neue Wohnungen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 44 % · Grüne 41 % KI
  1. Im Diekmoor wird Ersatz für das alte Bürgerhaus geschaffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. In großen Stadtentwicklungsgebieten werden weiterhin 20 Prozent der städtischen Grundstücke im Geschosswohnungsbau an Baugemeinschaften vergeben.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 82 % KI
  1. Mobility Hubs und Quartiersgaragen sollen Nutzungskonflikte bei der Flächenverteilung entschärfen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 47 % · Grüne 37 % KI
  1. Herrichtung und Betrieb von Mobility Hubs gelten als kommunale Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 44 % KI
  1. Im Rahmen des Masterplans Parken wird ein tragfähiges Organisations- und Geschäftsmodell für Mobility Hubs geschaffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 48 % · Grüne 34 % KI
  1. Bau und Betrieb von Mobility Hubs können auch privatwirtschaftlich erfolgen.

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  1. Die bestehenden Quartiere werden ertüchtigt, um sie zukunftsfest zu machen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 41 % · Grüne 46 % KI
  1. Mit RISE und dem Stadtentwicklungsfonds werden in den nächsten fünf Jahren Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Plätze, Grünanlagen und Versorgungsstrukturen in den Quartieren weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 38 % KI
  1. In Bestandsquartieren entstehen gezielte Neubauprojekte für alters- und familiengerechtes Wohnen, um lebenslanges Wohnen im Quartier zu ermöglichen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % · Grüne 43 % KI
  1. Das Leitbild der Stadt der kurzen Wege wird verfolgt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 94 % · Grüne 76 % KI
  1. Die Bezirkszentren werden gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 97 % · Grüne 78 % KI
  1. Wohnortnah soll es weiterhin attraktive Freizeit-, Kultur- und Einkaufsmöglichkeiten geben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 64 % · Grüne 46 % KI
  1. Die Anforderungen ambulanter und stationärer Sozialeinrichtungen werden stärker in die Quartiersentwicklung einbezogen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % · Grüne 59 % KI
  1. Stadtweit werden die Voraussetzungen für altersgerechtes Wohnen geschaffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 43 % KI
  1. Menschen, die für ein selbständiges Leben im Quartier ihre Wohnsituation ändern, werden etwa durch Umzugshilfe oder Wohnungstausch stärker unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 54 % · Grüne 81 % KI
  1. Auf Bundesebene sollen die finanziellen Grundlagen für altersgerechtes Wohnen ausgeweitet und verstetigt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 47 % · Grüne 46 % KI
  1. Im Kontorhausviertel werden ausgehend vom Burchardplatz Orte mit hoher Aufenthaltsqualität entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 86 % · Grüne 42 % KI
  1. Der Hammaburg-Platz wird aufgewertet.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 44 % KI
  1. Der Hopfenmarkt wird attraktiver gestaltet.

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  1. Innenstadt und HafenCity sollen weiter zu einer inneren Stadt zusammenwachsen.

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  1. Die Domachse wird zu einer attraktiven Verbindung bis ins Überseequartier umgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % KI
  1. Neben dem Einzelhandel sollen neue Nutzungen für die Innenstadt gefunden werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 38 % KI
  1. Das Haus der digitalen Welt erhält seinen Platz am Gerhart-Hauptmann-Platz.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % KI
  1. Das Angebot kultureller Veranstaltungen in der Innenstadt wird ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 38 % KI
  1. Die Wirtschaftsbehörde entwickelt ein Nutzungskonzept für Veranstaltungen auf der Kleinen und Großen Moorweide, das den Schutz der Grünfläche gewährleistet.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 42 % KI
  1. Die Zuständigkeit für die Moorweide wird vom Bezirk Eimsbüttel auf die Wirtschaftsbehörde übertragen.

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  1. In der Innenstadt werden möglichst viele Wohnungen geschaffen, um sie rund um die Uhr zu beleben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 93 % · Grüne 46 % KI
  1. Die Innenstadtkoordination wird verstetigt.

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  1. Zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum soll der Wohnungsneubau weiterhin konstant hoch bleiben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 83 % · Grüne 68 % KI
  1. Am Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr wird grundsätzlich festgehalten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 84 % · Grüne 53 % KI
  1. Für das Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr werden Ressourcen bereitgestellt und zusätzliche Maßnahmen ergriffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 94 % · Grüne 38 % KI
  1. Die Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren werden im Rahmen der Beschleunigungsoffensive gestrafft.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % · Grüne 88 % KI
  1. Nach dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung werden neue Wohnungsbauflächen entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % · Grüne 47 % KI
  1. Die Förderung von günstigem Wohnraum wird nochmals verstärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 88 % KI
  1. Auf Bundesebene soll die Novellierung des Baugesetzbuches auf eine beschleunigte und vereinfachte Ausweisung von Wohnungsbauflächen und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben ausgerichtet werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 61 % · Grüne 46 % KI
  1. Der bestehende Bauüberhang soll zügig abgebaut und bereits genehmigte Wohnungen sollen realisiert werden.

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  1. Der Wohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende einschließlich wohnungsloser Menschen und Menschen in prekären Wohnverhältnissen wird gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % · Grüne 88 % KI
  1. Wohnraum für größere Familien und junge Menschen wird besonders in den Blick genommen.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 64 % KI
  1. SAGA und Fördern & Wohnen sollen einen großen Beitrag zum Wohnraum für größere Familien und junge Menschen leisten, Genossenschaften und Baugemeinschaften werden einbezogen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 68 % · Grüne 77 % KI
  1. Fördern & Wohnen wird als soziales Wohnungsbauunternehmen zu einem Anbieter von Wohnungen für besondere Zielgruppen weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % · Grüne 64 % KI
  1. Der Bau von Wohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte (WA-Wohnungen) wird gesteigert.

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  1. Das Modell „In Zukunft Wohnen“ wird verstärkt genutzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 82 % KI
  1. Unternehmen werden bei der Flächensuche für Wohnungen für ihre Beschäftigten unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 87 % KI
  1. Wohnungen für Auszubildende und Studierende stehen im Fokus der Wohnungsbaupolitik.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 59 % · Grüne 57 % KI
  1. Der Masterplan Studierendenwohnen wird fortgeschrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % · Grüne 38 % KI
  1. Bis 2030 werden mit dem Studierendenwerk und anderen Akteuren mindestens 3.000 Wohnplätze für Studierende geplant, bewilligt und neu gebaut.

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  1. Langfristig sollen Wohnheimplätze für 15 Prozent der Studierenden geschaffen werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 100 % · Grüne 63 % KI
  1. Die Anstrengungen für Wohnungen für Auszubildende werden verstärkt, bis 2030 sollen mindestens 3.000 Plätze entstehen.

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  1. Das Bündnis für das Wohnen wird erneuert.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 77 % KI
  1. Im Bündnis für das Wohnen soll vereinbart werden, das Mietniveau im Bestand zu halten.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % · Grüne 96 % KI
  1. Im Bündnis für das Wohnen sollen Schritte zum CO₂-neutralen Umbau des Wohngebäudebestands vereinbart werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 38 % · Grüne 61 % KI
  1. Im Bündnis für das Wohnen soll vereinbart werden, den Wohnungsneubau auf hohem Niveau fortzusetzen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % · Grüne 48 % KI
  1. Die CO₂-Emissionen im Baubereich sollen von der Herstellung der Baumaterialien über die Errichtung bis über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude verringert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 98 % · Grüne 44 % KI
  1. Im ausgebauten Baukompetenzzentrum wird unter Einbindung aller maßgeblichen Akteure eine Strategie zum nachhaltigen Bauen entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 48 % · Grüne 41 % KI
  1. Gemeinsam mit dem Bauprojekt der U5 sollen Märkte für CO₂-reduzierte Zemente und Stahl geschaffen werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 39 % · Grüne 47 % KI
  1. Bei öffentlichen Ausschreibungen soll zunehmend auf klimaschonende Materialien gesetzt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % · Grüne 85 % KI
  1. Eine Förderung CO₂-reduzierter Baustoffe wird geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 36 % · Grüne 58 % KI
  1. Die Verwaltungsvorschrift Bau wird gemeinsam mit der Verkehrsbehörde gestrafft und entbürokratisiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 44 % · Grüne 65 % KI
  1. Im Bund wird eine Experimentierklausel in der TA Lärm zur Absicherung des „Hamburg Fensters“ mit maßgeblichen Innenraum-Grenzwerten gefordert.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Im Bund werden mehr Spielräume im Immissionsschutzrecht gefordert, um Wohnungsbau im Umfeld emittierender Unternehmen zu ermöglichen.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Auch bei Geruchsbelastung soll qualitätsvolles Wohnen in städtebaulich bedeutsamen Lagen wie dem Grasbrook, der Wilhelmsburger Achse und dem Hamburger Osten ermöglicht werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 37 % · Grüne 96 % KI
  1. Haushalte, die sich wohnlich verkleinern wollen, werden gefördert und beraten.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 87 % KI
  1. Das Mietertauschprogramm der SAGA für Senioren wird fortgeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 61 % KI
  1. Das Baukompetenzzentrum übernimmt eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung des Hamburg-Standards.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 64 % KI
  1. Zugunsten bezahlbaren Wohnens werden politische und verwaltungsseitige Anforderungen an Wohnungsbauvorhaben sinnvoll abgewogen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 43 % · Grüne 46 % KI
  1. Kostensteigernde Anforderungen an Wohnungsbauvorhaben werden reduziert.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 84 % · Grüne 48 % KI
  1. Das Baukompetenzzentrum wird ausgebaut und unterstützt die Umsetzung des Hamburg-Standards, etwa in Pilotquartieren wie dem Wilhelmsburger Rathausviertel.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % KI
  1. Die soziale Wohnraumförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 68 % KI
  1. Die Förderkulisse für Neubau sowie für Sanierung und Modernisierung des Bestands wird stetig verbessert.
  2. Dauerhaft werden die Fördermittel bereitgestellt, um mindestens 3.000 geförderte Neubauwohnungen pro Jahr sicherzustellen.
  3. Mit dem dritten Förderweg und dem Hamburg-Standard sollen mehr Wohnangebote für Haushalte mit mittleren Einkommen entstehen.
  4. Mit dem Bündnis für Wohnen wird geprüft, den Drittelmix im Neubau zugunsten einer höheren Förderquote, insbesondere über den dritten Förderweg, weiterzuentwickeln.
  5. Geprüft wird ein Modell für geförderte Neubauwohnungen in stark nachgefragten Lagen, bei dem sich die Miete dynamisch am Einkommen orientiert.
  6. Die Neugründung von Genossenschaften, etwa aus Baugemeinschaften, wird erleichtert.
  7. Kleingenossenschaften und Baugemeinschaften werden besser unterstützt, etwa durch eine Dachgenossenschaft oder ein alternatives Organisationsmodell.
  8. Die SAGA baut ihren Wohnungsbestand weiterhin kontinuierlich aus.
  9. Die Einkommensgrenzen für den Zugang zu Sozialwohnungen werden weiterhin an die Inflation angepasst.
  10. Die SAGA baut ihren Gebäudebestand bis spätestens 2045 klimaneutral um.
  11. Die SAGA soll mit ihrem Wohnungsbestand die Photovoltaik-Ausbauziele der Stadt unterstützen.
  12. Im Wohngebäudebereich werden Maßnahmen priorisiert und Verfahren entwickelt, die möglichst schnell und mit vertretbarem Investitionseinsatz CO₂ einsparen.
  13. Im Bündnis für das Wohnen ist eine möglichst schnelle und flächendeckende Umstellung auf erneuerbare Wärme vereinbart.
  14. Die Gebäudeeffizienz im Neubau wird auf das gesetzliche Maß ausgerichtet, im Wohnungsneubau löst EH 55 den Standard EH 40 ab.
  15. Eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen in der Gebäudesanierung wird nicht angestrebt.
  16. Der Endenergiebedarf des Gebäudebestands soll von 2020 bis 2045 um 37 Prozent sinken.
  17. Im Gebäudebestand soll die Nutzung grauer Energie vermieden werden.
  18. Die Sanierungsrate im Gebäudebestand soll gesteigert werden.
  19. In der Gebäudesanierung ist je nach Gebäudetyp und Wärmeversorgung die Sanierungstiefe mit dem geringsten CO₂-Verbrauch im Lebenszyklus zu wählen.
  20. Die energetische Förderung wird vorrangig auf die CO₂-Bilanz im Lebenszyklus statt allein auf die Gebäudeeffizienz ausgerichtet.
  21. Öffentliche Gebäude sollen so gebaut werden, dass möglichst viel CO₂ und Energie eingespart wird.
  22. Die Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes zu Gebäudehülle und Heizung öffentlicher Gebäude werden auf das mit Blick auf CO₂-Emissionen erforderliche und ressourceneffiziente Maß angepasst.
  23. Mit möglichst geringem Finanzmitteleinsatz soll eine möglichst hohe CO₂-Einsparung erreicht werden.
  24. Mit möglichst vielen Wohnungsunternehmen sollen Flottenvereinbarungen zur CO₂-Neutralität ganzer Wohngebäudebestände auf Basis einer CO₂-Bilanzierung geschlossen werden.
  25. Zur Steigerung der Sanierungsraten sollen serielle Sanierung und industrielle Vorfertigung von Fassadenelementen und Gebäudetechnik verstärkt eingesetzt werden.
  26. Die Förderprogramme der Investitions- und Förderbank für energetische Sanierung werden auf hohem Niveau weitergeführt.
  27. Auf Landes- und Bundesebene soll ein ordnungsrechtlicher Rahmen für effektive, wirtschaftliche und technologieoffene Maßnahmen zur CO₂-Neutralität geschaffen werden.
  28. Das Gebäudeenergiegesetz soll so novelliert werden, dass Quartiersansätze und Flottenbilanzierungen an Stelle von Einzelnachweisen möglich werden.
  29. Für private Nichtwohngebäude wird eine umfassende Sanierungsstrategie entwickelt.
  30. Die Sanierungsstrategie für private Nichtwohngebäude wird von einem Förderprogramm flankiert, das auch Bundesmittel etwa aus dem Klima- und Transformationsfonds nutzt.
  31. Bei öffentlichen Nichtwohngebäuden im Bestand werden energetische Maßnahmen priorisiert, vorrangig die Umstellung der Wärmeversorgung auf fossilfreie Energieträger.
  32. Für öffentliche Nichtwohngebäude sollen zügig Sanierungspläne vorgelegt werden.
  33. § 20 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wird für den Neubau öffentlicher Nichtwohngebäude überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
  34. Die Gebäudeenergieberatung wird deutlich ausgeweitet und an den Zielen des Koalitionsvertrags ausgerichtet.
  35. Förder- und Beratungsangebote für nachbarschaftliche Wärme- und Energienetze, etwa in Reihenhaussiedlungen, werden aufgelegt.
  36. Heizen mit Fernwärme und Wärmepumpen wird ergänzt um wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen gezielt gefördert.
  37. Auf Bundesebene wird eine ausreichende und verlässliche Förderung der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen gefordert, damit die Belastungen für Mieter tragbar bleiben.
  38. Der Wohnraumschutz in Hamburg wird gestärkt und ausgebaut.
  39. Die bundesgesetzlichen Spielräume des Mieterschutzes werden konsequent ausgeschöpft.
  40. Die Mietpreisbremse soll auf Bundesebene verlängert werden.
  41. Im Mietrecht soll ein besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen erreicht werden.
  42. Schutzlücken im Mietrecht bei möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietung sollen geschlossen werden.
  43. Die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten soll auf 11 Prozent sinken.
  44. Für Indexmieten soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden.
  45. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz soll reformiert werden, um wirkungsvoller gegen unrechtmäßige Mietüberhöhung vorzugehen.
  46. Der bezirkliche Wohnraumschutz wird gestärkt, um Leerstand und illegale Umnutzung von Wohnraum konsequenter zu unterbinden.
  47. Bei Zweckentfremdung von Wohnraum wird die Ersatzvornahme konsequent durchgesetzt.
  48. Auf Bundesebene wird gefordert, das kommunale Vorkaufsrecht in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen wieder wirksam ausüben zu können.
  49. In sozialen Erhaltungsgebieten werden energetische Maßnahmen stärker ermöglicht, gegebenenfalls über eine Bundesinitiative.
  50. Der nächste Mietenspiegel wird mit dem Median als rechtssicherer Berechnungsmethode erstellt.
  51. Mieter in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen werden vor Verdrängung geschützt und Spekulation wird eingedämmt.
  52. Die derzeit 13 sozialen Erhaltungsgebiete werden gesichert.
  53. Neue soziale Erhaltungsgebiete werden bei Bedarf durch Verordnung festgelegt.
  54. Die Novellierung der Hamburgischen Bauordnung soll Vereinfachungen bis zur Genehmigungsfreistellung kleinerer Wohnungsbauvorhaben verankern.
  55. Vakanzen in den Planungs- und Genehmigungsbehörden sollen durch gezielte Personalanwerbung und -qualifizierung geschlossen werden.
  56. Alle Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren werden vollständig digitalisiert.
  57. Schriftformerfordernisse werden weiter abgeschafft.
  58. Genehmigungsverfahren mit KI-basierten Assistenzsystemen und Building Information Modeling werden pilotiert.
  59. Fortschritte bei der digitalen Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen werden genutzt und umgesetzt.
  60. Bemühungen des Bundes, mit den Ländern Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig zu digitalisieren, werden unterstützt.
  61. Der Auf- und Ausbau der Urban Data Platform Hamburg und der Urbanen Digitalen Zwillinge wird vorangetrieben.
  62. Für Planungsaufgaben sollen die Simulationsfähigkeiten der digitalen Zwillinge verbessert werden.
  63. Der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Planungsaufgaben soll ausgebaut werden.
  64. Hamburg soll einen klugen Mobilitätsmix und einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr erhalten.
  65. Die Schnellbahnen sollen ausgebaut werden.
  66. Busse und autonom fahrende Fahrzeuge sollen optimal eingesetzt werden.
  67. Die Fahrradinfrastruktur soll ausgebaut werden.
  68. Der Fußverkehr soll gestärkt werden.
  69. Das Auto bleibt ein relevanter Verkehrsträger in Hamburg.
  70. An erforderlichen Stellen wird Straßenraum für Busspuren und Radwege in Anspruch genommen.
  71. Ein pauschaler Rückbau von Fahrspuren, Busbuchten oder Parkplätzen findet nicht statt.
  72. Bei Umbauten im Straßenraum werden die Auswirkungen auf Auto-, Wirtschafts- und ruhenden Verkehr untersucht, transparent dargelegt und berücksichtigt.
  73. Der Straßenraum wird konsequent weiter saniert, modernisiert und digitalisiert.
  74. Planung, Genehmigung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten sollen vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden.
  75. Der Anteil der Wege im Umweltverbund soll auf 80 Prozent steigen.
  76. Der Hamburg-Takt im ÖPNV soll mit autonomem Fahren weiterentwickelt werden.
  77. In den nächsten 20 Jahren werden mehr als 30 neue Bahnhöfe in Hamburg gebaut.
  78. An den 17 von der DB InfraGO modernisierten Stationen werden Anschlussmobilität und Umfeldgestaltung verbessert.
  79. Die U4 in Richtung Horner Geest soll in Betrieb gehen.
  80. Der Bau der U4 in Richtung Grasbrook/Wilhelmsburg soll beginnen.
  81. Geprüft wird, wie und mit welchem Verkehrssystem der ÖPNV in Richtung Süden weiterentwickelt wird.
  82. Mit der S4 werden Wandsbek, Tonndorf und Rahlstedt an das S-Bahn-Netz angebunden.
  83. Durch die Erweiterung der S5 erhalten Eidelstedt und Schnelsen einen S-Bahn-Anschluss.
  84. Mit der vollautomatischen U5 erhalten 180.000 Menschen direkten Zugang zum Schnellbahnnetz, zuerst Steilshoop und Bramfeld.
  85. Für den Ausbau der U5 bis zu den Arenen am Volkspark werden alle Beschleunigungspotenziale geprüft und umgesetzt.
  86. Die S6 nach Lurup, Osdorf und zur Science City Bahrenfeld wird weiter geplant.
  87. Für die S6 sollen die nötigen Bundesmittel eingeworben werden.
  88. Das S-Bahn-Netz und die Fahrzeuge werden digitalisiert.
  89. Gemeinsam mit dem Bund wird das digitale Stellwerk City vorangetrieben.
  90. Im S-Bahn-Netz werden zusätzliche Weichen, Abstellanlagen und Maßnahmen an Bahnsteigen umgesetzt.
  91. Die Neubeschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen wird gestartet.
  92. Die S-Bahn-Strecke nach Harburg soll zu einer der modernsten S-Bahn-Strecken Deutschlands werden.
  93. Die S6 in Richtung Süden soll in Betrieb gehen, um die Kapazität auf der Strecke nach Harburg um 40 Prozent zu erhöhen.
  94. Der 5-Minuten-Takt der S2 nach Bergedorf wird verlängert.
  95. Die Strecke nach Bergedorf wird für 9-Wagen-Züge ertüchtigt.
  96. Geprüft wird eine Erweiterung des zweigleisigen Abschnitts der S1 nach Wedel für einen ganztägigen 10-Minuten-Takt.
  97. Statt 750.000 sollen künftig 1,1 Millionen Fahrgäste pro Tag die S-Bahn nutzen können.
  98. Die AKN-Strecke wird elektrifiziert.
  99. Mit Schleswig-Holstein wird geprüft, auf Teilen der Güterumgehungsbahn Schienenpersonenverkehr zu ermöglichen.
  100. Im Laufe der Legislaturperiode wird geprüft, wie die Schnellbahnentwicklung fortgesetzt werden kann.
  101. Bis 2029 werden alle Schnellbahnhaltestellen außer der neu zu bauenden U-Bahn-Haltestelle Sternschanze barrierefrei ausgebaut.
  102. Immer mehr Bushaltestellen sollen barrierefrei ausgebaut werden.
  103. Das Zwei-Sinne-Prinzip für den Zugang zum ÖPNV wird über digitale Lösungen weiter gestärkt.
  104. Die Strategie zur emissionsfreien Busflotte wird weiterentwickelt.
  105. Es sollen weiterhin nur emissionsfreie Busse gekauft werden.
  106. Die Busflotte soll betriebswirtschaftlich optimiert werden.
  107. Für die Magistralen werden intelligente Busführungskonzepte geprüft.
  108. Fahr- und Busspuren in Wechselrichtung werden erprobt.
  109. Busspuren in Kombination mit Carpool-Lanes werden erprobt.
  110. Mit weiteren Bussen und Buslinien soll die wachsende Nachfrage bedient werden.
  111. Die Buslinie X22 wird verlängert, um Hagenbecks Tierpark mit dem Osdorfer Born zu verbinden.
  112. Die Einführung der Buslinie X39 im Hamburger Westen wird erwogen.
  113. Für den Ausbau der Businfrastruktur werden serielle Produktionsansätze vorangetrieben.
  114. Wo Metro- und Expressbuslinien nicht ausreichen, wird geprüft, welches Verkehrsmittel mit höherer Kapazität stattdessen eingesetzt werden kann.
  115. In den äußeren Stadtteilen wird der Nahverkehr mit autonomen Fahrzeugen gestärkt, sobald diese serienmäßig verfügbar sind.
  116. Autonomes Fahren wird in Kleinserie im Regelbetrieb eingeführt.
  117. Die städtischen Verkehrsbetriebe sollen bei neuen Mobilitätsformen eine zentrale Rolle spielen.
  118. Hamburg soll eine der Städte mit großskaligen Projekten autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr werden.
  119. Mit dem Bund wird die Verordnung zum autonomen Fahren (AFGBV) weiterentwickelt.
  120. Mit dem Bund wird die Typgenehmigungsverordnung für Kraftfahrzeuge angepasst.
  121. Die Strategie Digitale Mobilität der Stadt wird mit Hochdruck vorangetrieben.
  122. Mit der Ausrichtung der UITP-Summits 2025 und 2027 soll Hamburg als Vorreiterstadt für ÖPNV, Mobilitätswende und digitale Mobilität positioniert werden.
  123. Digitale Mobilitätsanwendungen wie autonomes Fahren, MaaS-Plattformen, digitale Zwillinge und KI-gestützte Verkehrssteuerung sollen zusammengeführt werden.
  124. Nahtlose und durchgängige Mobilität ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik.
  125. Der Bürokratieabbau wird auf allen Ebenen fortgesetzt.
  126. Dem Bund wird vorgeschlagen, eine erste technische Hyperloop-Referenzstrecke zu bauen.
  127. Auf Bundesebene und im Länderkreis wird eine Verstetigung des Deutschlandtickets zu einem bezahlbaren Preis gefordert.
  128. Der Bund soll seinen kostendeckenden Anteil am Deutschlandticket verlässlich einbringen.
  129. Für Senioren soll eine vergünstigte Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV geschaffen werden.
  130. Der Bartarif im hvv wird entbürokratisiert, digitalisiert und vereinfacht.
  131. hvv switch wird als zentrale Mobilitätsplattform für Hamburg ausgebaut und weiterentwickelt.
  132. Gemeinsam mit Berlin wird eine zentrale ÖPNV-App für beide Städte und Regionen auf den Weg gebracht.
  133. Bus, Bahn und Fähre sollen neben der hvv Prepaid Card auch direkt mit EC- und Kreditkarte nutzbar sein.
  134. Das kostenlose Schülerticket wird beibehalten.
  135. Die Sicherheit im ÖPNV wird durch zusätzliches Personal bei Hochbahnwache und DB-Sicherheit sowie durch technische Maßnahmen gestärkt.
  136. Die Flotte der HADAG-Fähren soll vergrößert werden.
  137. Der Fährverkehr auf der Elbe soll ausgebaut werden.
  138. Die Dekarbonisierung der Flotten von HADAG und Alsterschifffahrt soll vorangetrieben werden.
  139. Der Eisenbahnknoten Hamburg wird zukunftsfähig, resilient und bedarfsgerecht ausgebaut.
  140. Die Erweiterung des Hamburger Hauptbahnhofs wird vorangetrieben.
  141. Der Bau des neuen Fernbahnhofs Altona am Diebsteich wird vorangetrieben.
  142. Beim Bund wird die Bereitstellung ausreichender Mittel für zügige Ersatzneubauten der Norder- und Süderelbbrücken gefordert.
  143. Bei den Ersatzneubauten der Norder- und Süderelbbrücken soll eine Kapazitätserweiterung berücksichtigt werden.
  144. In der Nähe der Elbbrücken wird eine Montagefläche mit Wasseranschluss für die Vormontage von Brückensegmenten eingerichtet.
  145. Geprüft wird, wo zusätzliche Regionalverkehrsbahnhöfe entstehen können, etwa am Berliner Tor.
  146. Der Bund soll zeitnah eine Studie zum gesamten Bundesschienenwegeknoten Hamburg beauftragen.
  147. Die Kapazitäten der auf den Knoten Hamburg zulaufenden Bahnstrecken sollen ausgebaut werden.
  148. Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung der Zulaufstrecken werden mit den Nachbarländern geprüft.
  149. Eine Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover wird gefordert.
  150. Die Sanierung der Hochleistungskorridore durch die Bahn wird unterstützt.
  151. An ausgebauten Bahnstrecken wird ein verbesserter Lärmschutz gefordert.
  152. Die Projekte des Bundesverkehrswegeplans in Hamburg werden umgesetzt und unterstützt, vorrangig die beiden Elbbrücken der A1.
  153. In dieser Legislaturperiode sollen die Fahrbahnen der A7 in Altona in den Tunnel verlegt werden.
  154. Der Bau der A26 (Hafenpassage) durch den Bund wird unterstützt.
  155. Im Zuge der A26 wird die Troglösung im Osten umgesetzt.
  156. Im Zuge der A26 wird das Galeriebauwerk entlang der A1 umgesetzt.
  157. Beim Natur- und Siedlungsraum sowie beim Straßenbau an B73 und Otto-Brenner-Straße gelten weiter die Ziele des Koalitionsvertrags von 2020.
  158. Der Neubau der Köhlbrandbrücke wird entschieden vorangetrieben.
  159. Durch kooperatives und koordiniertes Bauen soll die Stadt modernisiert und entlastet werden.
  160. Die Baustellenkoordinierung wird weiter gestärkt und die Kooperation der Bauträger ausgeweitet.
  161. Die Belastungen durch Baustellen im Straßenraum sollen minimiert werden.
  162. Das Baustellenmanagement soll durch digitale Planungssysteme verbessert werden.
  163. Der Gesamtprozess im Tiefbau wird neu ausgerichtet und die internen Prozesse werden verschlankt.
  164. In der Legislaturperiode sollen mindestens 500 Kilometer Fahrstreifen saniert werden.
  165. Im Infrastrukturausbau werden stadtweit neue Effizienzmaßstäbe über alle Aufgabenträger umgesetzt.
  166. Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde beschleunigen gemeinsame Verfahren.
  167. Für kleine bauliche Anpassungen im Straßenraum werden schnellere und einfachere Umsetzungsverfahren entwickelt.
  168. Mit der Polizei werden Verfahren etabliert, die den Einsatz von Polizeikräften bei Tiefbaumaßnahmen verringern.
  169. Digitale Verfahren werden gestärkt, um Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu vereinfachen.
  170. Für den Tiefbau wird eine nutzerzentrierte Kommunikation für Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Logistik entwickelt.
  171. Baustellendaten werden in einer Qualität bereitgestellt, die Navigationsdienste nutzen können.
  172. Bei größeren Umbauvorhaben wird auf Entsiegelung geachtet, um mehr Grün zu schaffen, Hitzeinseln zu verringern und Versickerungsflächen zu vergrößern.
  173. Bei größeren Umbauvorhaben wird die Entsiegelungsbilanz beachtet, um mehr Grün zu schaffen, Hitzeinseln zu reduzieren und Versickerungsflächen gegen Starkregen zu vergrößern.
  174. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit bleibt ein zentrales Ziel aller verkehrspolitischen Entscheidungen.
  175. Die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit aus der Strategie Mobilitätswende werden fortgeführt und um neue Maßnahmen zum Schutz besonders verletzlicher Verkehrsteilnehmender ergänzt.
  176. Die neuen Spielräume des novellierten Straßenverkehrsrechts für Länder und Kommunen werden genutzt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  177. Alle mobilen und stationären Verkehrskontrolleinrichtungen werden weiter eingesetzt und weiterentwickelt.
  178. Beim Neu- und Umbau von Kreuzungen wird die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs konsequent beachtet, um schwere Abbiegeunfälle durch Lkw zu verringern.
  179. Moderne Technik zur Unterstützung und Kontrolle des Abbiegevorgangs von Lkw wird eingesetzt und gefördert.
  180. Geprüft wird, städtische Transportaufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, deren Fahrzeuge vollständig mit Abbiegeassistenzsystemen ausgerüstet sind.
  181. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen werden gemeinsam mit Anwohnenden und Schulgemeinschaften weitere Schulstraßen eingerichtet.
  182. Tempo 50 bleibt in Hamburg die Regelgeschwindigkeit.
  183. In Wohngebieten sowie vor Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen wird Tempo 30 angeordnet, wenn Verkehrssicherheit, Lärmschutz oder Verkehrslenkung es erfordern.
  184. Auf mehrspurigen Straßen wird Tempo 30 nur im Einzelfall und bei besonderer Dringlichkeit angeordnet.
  185. Im Rahmen der Straßensanierung werden die Vernetzung zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Digitalisierung der Ampelanlagen ausgebaut.
  186. Ein digitales, übergeordnetes Verkehrsmanagementsystem wird auf Grundlage des Projekts #transmove aufgebaut und zu einem Mobility Operating System weiterentwickelt.
  187. Die Antriebswende bei Pkw, Bussen und Lkw wird zum Erreichen der Klimaziele stark gefördert.
  188. Der Ausbau der Elektromobilität wird auch in der Taxiflotte und bei Carsharing-Fahrzeugen vorangebracht.
  189. Das stationsbasierte Carsharing wird vor allem in den äußeren Stadtbereichen deutlich ausgeweitet.
  190. Stationsbasiertes Carsharing wird in Neubauquartieren mit Mobilitätskonzepten berücksichtigt.
  191. Bis 2030 entstehen mindestens 2.000 weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte, möglichst viele davon Schnellladestellen.
  192. Emissionen auf der letzten Meile von Logistik- und Paketunternehmen werden möglichst weitgehend eingespart und die städtische Strategie dazu umgesetzt.
  193. Jede anstehende Tiefbaumaßnahme wird auf die Integration von Ladepunkten geprüft.
  194. Die Umstellung der gesamten Taxiflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe wird weiter unterstützt.
  195. Ein Masterplan Parken wird entwickelt.
  196. Die Zahl privater Kfz sowie die verfügbaren Stellplätze im öffentlichen und privaten Raum werden auf Stadtteilebene systematisch erfasst.
  197. Unverzüglich wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um Grundeigentümer zur Zahl der Stellplätze auf privatem Grund zu befragen.
  198. Die Zahl der Stellplätze im öffentlichen Raum wird erhoben.
  199. Ein stadtteilbezogener Überblick über das gesamte Parkraumangebot einschließlich kommerzieller und zeitlich differenziert nutzbarer Parkplätze wird geschaffen.
  200. Der Masterplan gibt eine stadtteilbezogene Richtlinie zum ruhenden Verkehr, zu Parkplätzen im öffentlichen Raum und zum Stellplatzschlüssel für Neubauten vor.
  201. In Stadtteilen mit hohem Parkdruck gelten strenge Kriterien für den Abbau von Parkplätzen oder die Umnutzung ihrer Fläche.
  202. Bis zur Fertigstellung des Masterplans Parken gilt für alle Behörden einschließlich der Bezirksämter ein grundsätzliches Moratorium für den Abbau öffentlicher Parkplätze.
  203. Die Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende legt ein Verfahren fest, mit dem während des Moratoriums alle Maßnahmen mit Parkplatzabbau erfasst, geprüft und beschlossen werden.
  204. Die laufenden Straßenbauprogramme werden im Hinblick auf den Umgang mit dem ruhenden Verkehr überprüft.
  205. Unabhängig von Straßenbauprogrammen geplante Maßnahmen zur Umwandlung von Parkraum werden vorläufig ausgesetzt.
  206. Bei bereits abgeschlossenen Planungen wird der Umplanungsaufwand minimiert.
  207. Für Switch-Punkte, E-Scooter-Abstellflächen, Bushaltestellen oder Fahrradstellplätze dürfen Parkplatzflächen weiterhin genutzt werden, wenn dies nach Prüfung und Beschluss der Senatskommission unvermeidbar ist.
  208. Die Daten des Masterplans Parken werden stetig fortgeschrieben, damit die Gesamtbilanz des Parkraums positiv bleibt und sich die Lage in Stadtteilen mit hohem Parkdruck verbessert.
  209. Das Bewohnerparken wird mit sinnvollem Zonenzuschnitt zum Quartiersparken weiterentwickelt.
  210. Quartiersparken wird dort eingesetzt, wo Parkdruck besteht, um Anliegerinnen und Anliegern das Parken zu erleichtern.
  211. Voraussetzung für Quartiersparken bleibt die mehrheitliche Zustimmung der Anwohnenden in einer Befragung.
  212. Alle städtischen Parkberechtigungen werden digital erteilt und überwacht.
  213. Die VIATO-Parken-App wird für die Spätschichtgenehmigung weiterentwickelt.
  214. Die städtische Sprinkenhof leistet einen Beitrag zum Masterplan Parken.
  215. Die „Park & Service Offensive“ mit einem eigenfinanzierten Sanierungsvolumen von über 130 Millionen Euro wird unterstützt.
  216. Neue Park-and-Ride-Standorte an den künftigen S-Bahn-Haltestellen Tonndorf und Hörgensweg werden geprüft.
  217. Eine Erweiterung der Park-and-Ride-Kapazitäten an S Bergedorf, S Veddel und U Niendorf Markt wird geprüft.
  218. Vorhandene Parkplatzressourcen in den Stadtteilen werden besser genutzt.
  219. Das Modellprojekt der P+R-Gesellschaft aus dem Nordosten wird, wo sinnvoll, auf alle P+R-Häuser in den Außenbezirken ausgeweitet.
  220. Die Abo-Preise der P+R-Häuser sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Abo der hvv-Nutzenden stehen.
  221. Mit IT-gestütztem Parkplatz-Sharing werden gewerblich genutzte Parkplätze außerhalb der Kernnutzungszeit Anwohnenden zur Verfügung gestellt.
  222. Das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr wird verstetigt.
  223. Radwege werden weiter auf hohem Niveau gebaut, um ein lückenloses Radwegenetz zu schaffen.
  224. Bezirkliche Fahrradkonzepte binden lokale Zentren und besonders weiterführende Schulen an das Radroutennetz an.
  225. Die Radschnellwege „Radrouten Plus“ werden umgesetzt.
  226. Bei den Partnern in der Metropolregion wird auf Radverbindungen ins Umland hingewirkt.
  227. Die Sanierung bestehender Radwege erhält stärkere Aufmerksamkeit.
  228. Die Qualität neu gebauter Radwege wird weiter gesteigert.
  229. Der Ausbaustandard von Radwegen wird flexibel an lokale Bedürfnisse angepasst.
  230. Radverkehr wird bestmöglich vom Autoverkehr getrennt.
  231. Der grüne Abbiegepfeil für Radfahrende wird ausgeweitet.
  232. Die Freigabe von Einbahnstraßen in beide Richtungen für Radfahrende wird ausgeweitet.
  233. Wo keine eigene Radverkehrsinfrastruktur möglich ist, wird geprüft, das Radfahren auf Gehwegen zu erlauben.
  234. Das Fahrradparken in den Quartieren wird ausgebaut.
  235. Bike-and-Ride-Anlagen an U-Bahn-, S-Bahn- und Fährstationen werden ausgebaut.
  236. Bis 2040 wird eine Vollabdeckung mit 40.000 Fahrradstellplätzen angestrebt.
  237. Auf Basis des Pilotprojekts Radboxen wird diebstahlgeschütztes Fahrradparken besonders in innerstädtischen Quartieren eingeführt und weiterentwickelt.
  238. Mit einer Sondernutzung für E-Scooter und andere Leihfahrzeuge soll die Einhaltung der Abstellregeln spürbar verbessert werden.
  239. Anbietern von Leihfahrzeugen, die die Abstellregeln nicht durchsetzen, wird die Sondernutzungserlaubnis entzogen.
  240. Eine Flächenstrategie für Mikromobilität wird entwickelt.
  241. Innerhalb des Ring 2 werden gemeinsam mit den Bezirken möglichst flächendeckend Abstellstationen für Leihfahrzeuge ausgewiesen.
  242. StadtRAD Hamburg wird weiterentwickelt und attraktiver gestaltet.
  243. StadtRAD Hamburg wird über 2028 hinaus fortgesetzt.
  244. Die Fußwegeverbindungen innerhalb der Innenstadt und zur HafenCity werden weiterentwickelt.
  245. Mehr Grün- und Sitzflächen, Spielgelegenheiten und ruhige Straßen steigern die Aufenthaltsqualität der Innenstadt.
  246. Als nächstes steht die Aufwertung der Steinstraße an.
  247. Die stadträumliche und verkehrliche Entwicklung der Domachse steht als nächstes an.
  248. Die Domstraße wird aufgewertet.
  249. Die Freifläche am Hammaburgplatz wird weiterentwickelt.
  250. Die Trennwirkung der Ludwig-Erhard-/Willy-Brandt-Straße wird verringert.
  251. Weitere ebenerdige Querungen für den Fußverkehr werden ermöglicht, sofern sie die verkehrliche Leistungsfähigkeit nicht einschränken.
  252. In dieser Legislatur werden die Querungen an der Kreuzung Willy-Brandt-Straße/Domstraße und am Hopfenmarkt verbessert.
  253. Der Fußverkehr wird stark gefördert.
  254. Die Sanierung der Fußwege wird auf hohem Niveau verstetigt.
  255. Bei der Sanierung der Fußwege wird die Barrierefreiheit verbessert.
  256. Das Fußgängerleitsystem wird erneuert und ausgebaut.
  257. Der Fußverkehr wird stärker mit dem ÖPNV verzahnt.
  258. Das Umfeld von Haltestellen wird attraktiver gestaltet.
  259. Fußgängerinnen und Fußgänger werden an für den Fußverkehr relevanten Ampeln stärker priorisiert.
  260. Bei der Neuvergabe der Werberechtsverträge für Außenwerbung werden neben wirtschaftlichen Interessen Nachhaltigkeit und Stadtverträglichkeit stärker berücksichtigt.
  261. Die kommunale Wärmeplanung wird vorangetrieben.
  262. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen wird vorangetrieben.
  263. Die Mobilitätswende wird weiter umgesetzt.
  264. Hamburg geht auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter voran.
  265. Klimaschutz braucht Innovationen und Maßnahmen in allen Lebensbereichen und muss sozial gerecht sein.
  266. Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Industrie werden bei der Transformation begleitet und unterstützt.
  267. Es wird auf eine Senkung der Energiepreise hingewirkt.
  268. Die CO2-Emissionen sollen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 sinken.
  269. Zur Erreichung des Reduktionsziels werden die Maßnahmen des Klimaplans umgesetzt.
  270. Fortschritte der Klimaschutztechnologien und finanzielle Mittel werden möglichst effizient nach ihrer CO2-Minderungswirkung eingesetzt.
  271. Die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen soll erhalten bleiben.
  272. Hamburg soll gemäß Klimaschutzgesetz im Jahr 2045 vollständig klimaneutral sein.
  273. Die vollständige Klimaneutralität soll möglichst schon vor 2045 erreicht werden.
  274. Geeignete Standorte für die unterirdische CO2-Speicherung und ein europaweit gültiger Rechtsrahmen dafür werden als notwendig angesehen.
  275. Eine umfassende Dekarbonisierung der Wärme- und Energieversorgung und ein zeitnaher Bundesstrommix mit 80 Prozent erneuerbarer Energie werden als notwendig angesehen.
  276. Zielführende Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und eine schnelle Umsetzung der Hamburger Wasserstoffprojekte werden als notwendig angesehen.
  277. Ein exponentieller Hochlauf der Elektromobilität wird als notwendig angesehen.
  278. Eine Wende bei den Sanierungsanforderungen an den Gebäudebestand soll die Sanierungsrate erheblich steigern.
  279. Die Förderlandschaft soll klar auf wirkungsvolle Anreizsysteme ausgerichtet werden, um begrenzte Mittel zielführend einzusetzen.
  280. Umsetzung des Klimaplans und Zielerreichung werden weiter durch die Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende begleitet und überwacht.
  281. Maßnahmen mit möglichst hoher und effizienter CO2-Minderung haben Vorrang.
  282. Ein effektives, indikatorenbasiertes CO2-Reduktionsmonitoring wird als notwendig angesehen.
  283. Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und dem Klima- und Transformationsfonds auch für Hamburger Klimaschutz- und Energiewendeprojekte zu nutzen.
  284. Die Kontrollmechanismen aus Klimaschutzgesetz und Klimaplan werden zur Steuerung des Fortschritts genutzt.
  285. Indikatoren für eine Schätzbilanz und Prognose der Klimazielerreichung werden entwickelt.
  286. Bei Verfehlung der Klimaziele wird auf Bundesebene auf zusätzliche Maßnahmen hingewirkt.
  287. Bei Verfehlung der Klimaziele werden soweit möglich zusätzliche Maßnahmen auf Landesebene ergriffen.
  288. Auf Grundlage europäischer und bundesrechtlicher Vorgaben wird eine Strategie für technische Kohlenstoffsenken sowie CO2-Abscheidung, -Transport, -Speicherung und -Nutzung entwickelt.
  289. Die klimaschädlichen Emissionen des Begasungsmittels Sulfuryldifluorid sollen so schnell wie möglich beendet werden.
  290. Gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft wird eine Rückhaltetechnologie gegen die Emissionen des Begasungsmittels entwickelt.
  291. Klimaschutzmaßnahmen müssen weiterhin sozial gerecht ausgestaltet werden.
  292. Die Maßnahmen des Klimaplans werden unter dem Gesichtspunkt der Klimagerechtigkeit analysiert.
  293. Niedrige Strompreise bleiben ein zentrales Anliegen.
  294. Auf Bundesebene wird auf eine Senkung der Energiekosten hingewirkt.
  295. Eine langfristige Strategie zur sozialpolitischen Flankierung der Energiewende und zum Schutz verletzlicher Gruppen wird entwickelt.
  296. Der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren wird zu einem umfassenderen Gremium zum Schutz verletzlicher Haushalte ausgebaut.
  297. Das Projekt Stromspar-Check der Caritas wird gestärkt.
  298. Der Stromspar-Check wird um digitale Beratungsangebote erweitert.
  299. Die Stadt wird auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet.
  300. Erforderliche Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur und der Gesundheit vor Klimafolgen werden vorrangig identifiziert.
  301. Die Klimaanpassungsstrategie wird weiterentwickelt und umgesetzt.
  302. Maßnahmen gegen urbane Hitzeinseln und Starkregen sowie die Förderung blau-grüner Infrastruktur sind wesentliche Elemente der Klimaanpassung.
  303. Klimatische Veränderungen werden in der Stadtplanung stärker berücksichtigt.
  304. Klimaresiliente Quartiere werden besonders in sozial benachteiligten, verdichteten Quartieren geschaffen.
  305. Der Hochwasserschutz wird durch weitere Ertüchtigung der Deiche und Anpassung an steigende Meeresspiegel vorangetrieben.
  306. Planung und Bau von Schöpfwerken in Bergedorf, Hamburg-Mitte und Harburg gegen Binnenhochwasser werden vorangetrieben.
  307. Die Begrünung von Fassaden, Dächern und öffentlichen Räumen wird weiter gefördert.
  308. Geeignete öffentliche Gebäude werden Vorbilder für klimaresilientes Bauen.
  309. Ein Monitoring zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen wird eingerichtet.
  310. Die Klimaanpassungsstrategie wird gemeinsam mit Wissenschaft, Verwaltung und Stadtgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt.
  311. Küstenschutzmaßnahmen sind für Hamburg überlebenswichtig.
  312. Der Hochwasserschutz wird gestärkt.
  313. Das Deichbauprogramm wird gezielt ergänzt.
  314. Eine fachgerechte Gewässerunterhaltung ist angesichts zunehmender Extremereignisse von zentraler Bedeutung.
  315. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss insbesondere bei Starkregen werden geschaffen.
  316. Weitere Bodenversiegelung soll reduziert werden.
  317. Ein besseres Verhältnis zwischen Neuversiegelung und Entsiegelung wird angestrebt.
  318. Ein Entsiegelungsprogramm wird aufgelegt.
  319. Das Versiegelungsmonitoring wird verstetigt und jährlich durchgeführt.
  320. Zusätzliche Maßnahmen zum Vorantreiben der Energiewende und des Ausbaus erneuerbarer Energien werden ergriffen.
  321. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird gesteigert.
  322. Bis 2030 wird in Hamburg eine installierte Photovoltaikleistung von 500 bis 800 MWp angestrebt.
  323. Bis 2035 soll eine installierte Photovoltaikleistung von 1 bis 1,5 GWp erreicht werden.
  324. Der Ausbau der Solarenergie auf öffentlichen Dächern wird weiter vorangetrieben.
  325. Eine Photovoltaik-Strategie, die auch Agrar- und Freiflächen einbezieht, beschleunigt den Ausbau.
  326. Gemeinsam mit dem Denkmalschutz werden innovative Photovoltaikprojekte umgesetzt.
  327. Auf Bundesebene wird auf eine Beschleunigung der Verfahren beim Photovoltaikausbau gedrängt.
  328. Gemeinsam mit den großen städtischen Energieunternehmen wird eine Smart-Meter-Offensive gestartet.
  329. Für die Smart-Meter-Offensive werden bundesgesetzliche Anpassungen angestrebt.
  330. Der Einbau von Smart Metern wird gezielt gefördert und beschleunigt.
  331. Messstellenbetreiber erhalten eine Förderung für den Smart-Meter-Einbau.
  332. Städtische Gebäude werden auf intelligente Stromzähler umgestellt, zunächst besonders geeignete öffentliche Gebäude.
  333. An geeigneten Standorten wird die Nutzung flexibler Stromtarife geprüft.
  334. Bis 2030 werden mindestens 80 Prozent der für Photovoltaik geeigneten städtischen Dachflächen genutzt.
  335. Im Rahmen der Photovoltaik-Strategie werden zentrale Ausbauhemmnisse identifiziert und abgebaut.
  336. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen werden nach Einführung von Beschleunigungsgebieten durch den Bund vereinfacht.
  337. Gemeinsam mit Hafenunternehmen werden alle möglichen Windradstandorte im Hafengebiet geprüft.
  338. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Errichtung von Windrädern im Hafen auf privaten Flächen unterstützt.
  339. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Errichtung von Windrädern im Hafen auf städtischen Flächen sichergestellt.
  340. Bürgerinnen und Bürger werden stärker an den Gewinnen erneuerbarer Energien in ihrer Umgebung beteiligt.
  341. Ein Hamburgisches Bürgerenergiegesetz wird ausgearbeitet und verabschiedet.
  342. Bürgerenergieprojekte werden gezielt gefördert, damit auch Anwohnende und nahe Gewerbetreibende sich an den Anlagen beteiligen können.
  343. Erneuerbare Energiequellen für die Wärmebereitstellung sind für die Klimaneutralität im Gebäudebestand von zentraler Bedeutung.
  344. Für die Klimaneutralität im Gebäudebestand sind zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erforderlich.
  345. Mit der kommunalen Wärmeplanung werden die Grundlagen für eine klimaneutrale und sozialverträgliche Wärmeversorgung geschaffen.
  346. Bis Juni 2026 wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft ein Wärmeplan vorgelegt.
  347. Der Wärmeplan wird konsequent umgesetzt.
  348. Bürgerinnen und Bürger erhalten im Zuge der Energiewende weitere Unterstützung.
  349. Gemeinsam mit den Hamburger Energiewerken wird ein Beratungsangebot für Nachbarschaften geschaffen, die sich gemeinsam um eine klimaneutrale Wärmeversorgung kümmern wollen.
  350. Beim Fernwärmeausbau werden möglichst viele Netzanschlüsse gebündelt vorgenommen, um Aufwand zu minimieren und Akzeptanz zu erhöhen.
  351. Beim Fernwärmeausbau wird interessierten Anwohnenden im Quartier ein Anschluss angeboten, sofern technisch und wirtschaftlich möglich.
  352. Die Kosten für Hausanschlüsse an das Wärmenetz werden durch Förderung von Anschlussleitungen im öffentlichen Raum gesenkt.
  353. Bis 2030 wird mindestens ein Drittel der Haushalte an die Wärmenetze angeschlossen.
  354. Umbau und Ersatz der Kraftwerke Wedel und Tiefstack werden vorangetrieben, um die Wärmeversorgung ohne Kohle zu sichern.
  355. Wärmepumpen sind für den Großteil der nicht an Wärmenetze angeschlossenen Gebäude die beste Option.
  356. Die Ausbauzahlen von Wärmepumpen werden durch geeignete Maßnahmen erheblich gesteigert.
  357. Verfahren für Wärmepumpen werden weiter vereinfacht und umfassend von Genehmigungen freigestellt.
  358. Förder- und Beratungsangebote für nachbarschaftliche Energienetze werden aufgelegt.
  359. Im Rahmen einer Geothermie-Strategie wird der Hamburger Untergrund auf sein Geothermiepotenzial erkundet.
  360. Die Entwicklung klimafreundlicher Baustoffe wie R-Beton und klimafreundlicher Zement wird gefördert.
  361. Der Markthochlauf klimafreundlicher Baustoffe wird unterstützt.
  362. Die Klimabilanz von Baumaterialien wird zunehmend in öffentliche Ausschreibungen einbezogen, um bei städtischen Bauprojekten klimafreundliche Materialien nachzufragen.
  363. Geprüft wird, welche städtischen Bauprojekte als Modellprojekte für klimafreundliche Bauweisen dienen können.
  364. Auf Bundesebene wird auf grüne Leitmärkte für klimafreundliche Baumaterialien hingewirkt.
  365. Der vollständige Kohleausstieg erfolgt bis spätestens 2030.
  366. Das Kohlekraftwerk Tiefstack wird zum erneuerbaren Energiepark umgebaut und das Kohlekraftwerk Wedel durch den Energiepark Hafen an der Dradenau ersetzt.
  367. Auf dem Grundstück des Kohlekraftwerks Wedel wird eine Großflusswärmepumpe errichtet.
  368. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und der Stadt Wedel wird eine Fernwärmenutzung in Wedel geprüft.
  369. Die Planungen zur Abscheidung der CO2-Emissionen aus der thermischen Abfall- und Klärschlammverwertung werden in der Legislaturperiode abgeschlossen.
  370. In der Legislaturperiode wird mit geeigneten Teilvorhaben in die Umsetzung der CO2-Abscheidung eingestiegen.
  371. Die thermische Abfallverwertung soll spätestens bis 2040 klimaneutral werden.
  372. Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern wird beim Bund auf den Abbau von Hindernissen für die Energiewende wie staatlich induzierten Stromkostenbestandteilen hingewirkt.
  373. Auf Bundesebene wird auf Zuschüsse an Übertragungsnetzbetreiber zur Finanzierung des Netzausbaus hingewirkt, um Haushalte und Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten.
  374. Auf Bundesebene wird auf ein neues Strommarktdesign hingewirkt.
  375. Qualifikation und Know-how für klimaneutrale Technologien werden gesichert und ausgebaut.
  376. Die Ausbauziele im Klimaschutz sollen mit wirtschaftlicher Stärke verbunden werden.
  377. Der Runde Tisch zur Stärkung des Klimahandwerks wird weiterentwickelt und gestärkt.
  378. Hamburg soll beim Thema Batteriespeicher eine aktive Rolle spielen.
  379. Im Branchennetzwerk Erneuerbare Energien Hamburg wird ein Batterieforum eingerichtet.
  380. Alle Hamburgerinnen und Hamburger sollen an der Energiewende teilhaben und von ihr profitieren.
  381. Auf Bundesebene wird angestrebt, den Zugang zu Mieterstromangeboten zu verbessern und die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
  382. Parkanlagen, Spielplätze und Erholungsflächen werden aufgewertet.
  383. Parkanlagen, Spielplätze und Erholungsflächen werden, wo möglich, erweitert.
  384. Sanierungsbedürftige grüne Infrastruktur wird im Rahmen des Erhaltungsmanagements in guten Zustand gebracht.
  385. Bei der Pflege von Parks, Spielplätzen und Erholungsflächen werden verstärkt innovative Technologien wie Drohnenbefliegung eingesetzt.
  386. Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün als Ausgleich zwischen Wohnungsbau und Erhalt von Grün- und Naturschutzflächen wird fortgesetzt.
  387. Der Stadtbaumbestand wird erhalten.
  388. Der Stadtbaumbestand wird besonders in Stadtregionen mit geringem Baumbestand schrittweise ausgebaut.
  389. Ein Konzept für einen zukunftsfähigen Stadtbaumbestand mit Nach- und Neupflanzungen sowie Schutzmaßnahmen für Altbäume wird erstellt.
  390. Eine Hamburger Baumpflanzoffensive für Stadtbäume wird verankert.
  391. Eine Planung für neue Baumstandorte in allen Bezirken wird verankert.
  392. Es werden zunehmend klimaangepasste und biodiversitätsfreundliche Baumarten gepflanzt.
  393. Die in Altona erprobte Sensorik zur Bewässerungssteuerung kommt künftig auch an weiteren Baumstandorten zum Einsatz.
  394. Die grüne Aufwertung des Elbufers zwischen Landungsbrücken und Fischmarkt wird vorangetrieben.
  395. Der Alster-Bille-Elbe-Grünzug wird ausgebaut.
  396. Das Grüne Netz wird durch das Schließen von Lücken und durch Erweiterungen gestärkt.
  397. Dachbegrünung wird bei geeigneten öffentlichen Gebäuden zum Standard.
  398. Fassadengrün wird beim Neubau öffentlicher Gebäude verstärkt eingesetzt.
  399. Die Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende befasst sich mit einem Konzept für Klimastraßen, die das Grüne Netz stärken sollen.
  400. Zum Schutz vor Starkregen, Hitze und Trockenperioden wird ein konkreter Maßnahmenplan zur Klimaanpassung entwickelt.
  401. Der Hitzeaktionsplan wird fortgeschrieben.
  402. Die Regeninfrastrukturanpassung (RISA) soll Überflutungsrisiken minimieren.
  403. Ein intelligentes Regenwassermanagement wird ausgebaut.
  404. Künftige Infrastrukturmaßnahmen planen Blau-Grün-Konzepte wie Starkregenvorsorge und Straßenbegleitgrün frühzeitig ein.
  405. Zum Schutz wertvoller Landschafts- und Moorbereiche werden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken und den Artenschwund in der Stadt zu stoppen.
  406. Es wird geprüft, ob Ränder und Säume an Grünflächen, Bäumen und Gehölzen entlang von Straßen und Wegen naturnah belassen und das Grün insgesamt naturnäher gepflegt werden kann.
  407. Weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur sind im Rahmen des nationalen Wiederherstellungsplans der Bundesregierung zu klären.
  408. Der Schutz des Nationalparks Wattenmeer durch Umweltbildung, Schutzmaßnahmen und Forschung wird fortgesetzt.
  409. Der Pflege- und Entwicklungsplan für den Biotopkorridor Süderelbe-Moorgürtel wird langfristig umgesetzt und gesichert.
  410. Für den Biotopkorridor Süderelbe-Moorgürtel werden Verträge mit Landwirten geschlossen und gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung umgesetzt.
  411. Es wird geprüft, wo vermehrt Moorflächen geschützt und weitgehend wiedervernässt werden können.
  412. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie wird nach den Vorgaben der ausstehenden Bundesgesetzgebung umgesetzt.
  413. Soweit erforderlich werden Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Luftschadstoff-Grenzwerte ergriffen.
  414. Die in der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgesehenen Spielräume für die besonderen Herausforderungen einer Hafenstadt werden genutzt.
  415. Schadstoffemissionen der Industrie werden durch bessere Filteranlagen und Dekarbonisierung der Produktionsprozesse gesenkt.
  416. Schon vor der verbindlichen EU-Nutzungspflicht für Landstrom ab 2030 werden weitere Nutzungsverträge mit Reedereien geschlossen.
  417. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans wird zügig umgesetzt.
  418. Bei Großveranstaltungen werden nachhaltige und emissionsärmere Alternativen zu Feuerwerk angestrebt.
  419. Hamburg spricht sich im Bund für mehr kommunale Spielräume in der Sprengstoffverordnung zur lokalen Begrenzung von Feuerwerk aus.
  420. Bei der Beleuchtung sollen Sicherheit, Energieeffizienz, Ästhetik und Umweltschutz vereint werden.
  421. Insektenfreundliche LED-Technik, smarte Steuerung und die Vermeidung überflüssigen Lichts in Naturschutzgebieten sollen Lichtemissionen senken.
  422. Der Schutz der Hamburger Gewässer wird vorangetrieben.
  423. Erhalt und Ausbau der blauen Infrastruktur werden vorangetrieben.
  424. Eine Hamburger Wasser- und Abwasserstrategie für ein zukunftsfestes Wassermanagement wird entwickelt.
  425. Die Wasser- und Abwasserstrategie soll Nutzungskonflikten um Wasser frühzeitig vorbeugen.
  426. Die Wasser- und Abwasserinfrastruktur wird zukunftsfähig gestaltet.
  427. Der Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser wird verbessert.
  428. In der Kläranlage Köhlbrandhöft/Dradenau wird eine vierte Reinigungsstufe zur Schadstoffreduktion eingeführt.
  429. Für die vierte Reinigungsstufe wird ein Konzept mit Verfahrensvarianten, Umsetzungsdauer und Kosten vorgelegt.
  430. Der Ausbau von Straßenabwasserbehandlungsanlagen wird vorangetrieben.
  431. Der Schutz der Trinkwasserressourcen und des Grundwassers sowie die hohe Trinkwasserqualität haben weiterhin Priorität.
  432. Nachhaltige Strategien zum Schutz der Wasserressourcen werden entwickelt.
  433. Neue Bewertungsmaßstäbe und rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Schadstoffen werden erarbeitet und eingeführt.
  434. Verursacher von Grundwasserschäden werden ermittelt und zur Sanierung verpflichtet.
  435. Die Belastung von Böden und Gewässern durch PFAS wird genauer untersucht.
  436. Die Grundwasserbewertungsdatenbank wird modernisiert und neu programmiert.
  437. Das geplante Wasserschutzgebiet Stellingen-Süd wird zügig umgesetzt.
  438. Schadstoffbelastete Flächen werden soweit möglich saniert, etwa um sie für künftige industrielle Nutzungen vorzubereiten.
  439. Zum Erhalt ökologisch wertvoller Flachwasserzonen wird ein geeignetes Sedimentmanagement eingeführt.
  440. Es wird geprüft, ob eine innerstädtische Fläche zur Zwischenlagerung, Beprobung und Aufbereitung von Bodenaushub nötig ist und bereitgestellt werden kann.
  441. Innerstädtische Stoffkreisläufe werden gestärkt und der Einsatz natürlicher Böden minimiert.
  442. Die Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee ist dringlich.
  443. Die Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee liegt in erster Linie in der Verantwortung des Bundes.
  444. Eine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie wird entwickelt.
  445. Beim Aufbau der Nachhaltigkeitssteuerung wird zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermieden.
  446. Bestehende Berichtspflichten und Monitoring werden auf vertretbaren Aufwand geprüft.
  447. Die Hamburg Sustainability Conference und die Hamburg Sustainability Week werden fortgesetzt.
  448. Das Agrarpolitische Konzept wird fortgeschrieben.
  449. Das Agrarpolitische Konzept wird um eine Ernährungsstrategie erweitert.
  450. Die Hamburger Agrar- und Ernährungssysteme sollen zu Klimaneutralität, Biodiversität, vorbeugendem Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit umgebaut werden.
  451. Die Ernährungsstrategie wird mit der Zivilgesellschaft entwickelt und bezieht das Food Cluster ein.
  452. Der Ernährungssektor gilt als Schlüssel zu Klimaneutralität, Biodiversität, Gesundheitsschutz und sozialer Gerechtigkeit.
  453. Eine gesundheitsfördernde Esskultur wird von Anfang an unterstützt.
  454. Mehr Schulen sollen am EU-Schulprogramm für kostenloses Obst und Gemüse teilnehmen.
  455. Zusätzliche Dienstleister und Beratungsangebote unterstützen die Umsetzung des Schulprogramms und vermitteln Wissen über gesunde Ernährung und regionale Landwirtschaft.
  456. Öffentliche Kantinen sollen mit regionalen und bioregionalen Produkten versorgt werden, um die Nachfrage danach zu steigern.
  457. Das Agrarpolitische Konzept wird verstärkt auf den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen ausgerichtet.
  458. Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen gehen.
  459. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen werden geprüft.
  460. Die Stadt unterstützt die Sicherung von Hofnachfolgen.
  461. Bei drohender Stilllegung auf städtischen Flächen wird geprüft, ob die Fläche Nachbarbetrieben zur Erweiterung angeboten werden kann.
  462. Eine Teilumstellung auf Ökolandbau wird geprüft, um mehr Landwirten den Umstieg zu ermöglichen.
  463. Die biozertifizierte Landwirtschaft wird ausgeweitet.
  464. Maßnahmen, mit denen konventionelle Betriebe einen vergüteten Beitrag zu Arten- und Klimaschutz leisten, werden gezielt gefördert.
  465. Bei der Landwirtschaftskammer werden mehr Beratungsangebote zu Nachhaltigkeit und technologischen Entwicklungen geschaffen.
  466. Hamburger Landwirte sollen bei der ELER-Finanzierung, insbesondere bei der Flächenberechnung, gerecht behandelt werden.
  467. Landwirtschaft und Gartenbau werden in Hamburg trotz Flächenkonkurrenz weiterhin ermöglicht.
  468. Umwelt- und Klimaleistungen landwirtschaftlicher Betriebe werden vergütet, mit Förderung für biozertifizierte und konventionelle Höfe.
  469. Wochenmärkte bleiben Teil des Stadtbildes.
  470. Für Sauberkeit im öffentlichen Raum wird gesorgt.
  471. Neue rechtliche Möglichkeiten zur Vermeidung weggeworfener Verpackungen, zur Förderung von Mehrwegverpackungen und für mehr Sauberkeit werden geprüft.
  472. Das Konzept der Waste Watcher wird weiterentwickelt, um besonders im Sommer für saubere Parks und die Einhaltung der Nutzungsregeln zu sorgen.
  473. Eine Bündelung der Zuständigkeiten für die Waste Watcher, auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren, wird geprüft.
  474. Zunächst werden fünf Schwerpunktteams gebildet, die im Winter auch für die Einhaltung der Anliegerräumungspflichten eingesetzt werden könnten.
  475. Das Angebot öffentlicher Toiletten der Stadtreinigung wird mit Blick auf Inklusion ausgebaut.
  476. Die Zahl öffentlicher Trinkwasserspender wird erhöht.
  477. Das Institut für Hygiene und Umwelt übernimmt die Funktion einer integrierten Landesuntersuchungseinrichtung.
  478. Für das Institut für Hygiene und Umwelt werden als Standort neben einem Neubau auch Bestandsbauten geprüft.
  479. Bildung für nachhaltige Entwicklung erhält in schulischer und außerschulischer Bildung einen hohen Stellenwert.
  480. Die Insel Neuwerk soll belebt und für die Zukunft gesichert werden.
  481. Auf Neuwerk sollen mehr Menschen leben und der Tourismus soll angekurbelt werden.
  482. Auf Neuwerk wird ein Wohnungsbauprojekt angeschoben.
  483. Die Fährverbindung nach Neuwerk wird abgesichert.
  484. Der Leuchtturm auf der Insel wird saniert.
  485. Neben der nachhaltigen Entwicklung des Nationalparks sollen Hotellerie und Gastronomie auf der Insel erhalten bleiben.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

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