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Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Forderungen der Grünen in Bremen

241 Forderungen im Politikfeld „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zukunft möglich machen!“). Bei 92 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ im Programm der Grünen.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 241
  1. Es soll so gebaut werden, dass Wohnen günstiger wird, ohne Naturflächen zu versiegeln.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Allen Menschen im Land Bremen soll bezahlbarer Wohnraum ermöglicht werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  3. Auf dem Wohnungsmarkt soll eine faire Teilnahme mit Schutz vor Diskriminierung gewährleistet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Wohnen darf nicht allein dem Markt überlassen werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  5. Günstiger Wohnraum soll gesichert und geschaffen werden, insbesondere für Geringverdienende, junge Familien und Alleinerziehende.

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  6. Menschen, die energetisch sanieren wollen, sollen durch Baubegleitung und Förderung besser unterstützt werden.

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  7. Wohngeldempfangende erhalten einen Klimabonus.

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  8. Der Bau von sozial gefördertem Wohnraum soll einfacher und schneller werden.

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  9. Der Anteil sozial geförderten Wohnraums soll weiter erhöht und dauerhaft gesichert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Es soll weiterhin neuer, insbesondere sozial geförderter Wohnraum geschaffen werden.

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  11. Die Landesprogramme „Lebendige Quartiere“ und „Wohnen in Nachbarschaften“ werden weitergeführt.

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  12. In die Programme „Lebendige Quartiere“ und „Wohnen in Nachbarschaften“ werden neue Fördergebiete aufgenommen.

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  13. Die Effekte der Förderung von Kleinst- und Sonderquartieren im Programm „Lebendige Quartiere“ werden ermittelt und daraus Stabilisierungsmaßnahmen abgeleitet.

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  14. Diskriminierende Strukturen beim Zugang zu Wohnraum sollen abgebaut und Chancengleichheit hergestellt werden.

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  15. Alle Beteiligten am Wohnungsmarkt sollen für Missstände und Lösungsansätze sensibilisiert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  16. Die Sicherung guten Wohnraums ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe.

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  17. Die Struktur der Wohngeldstelle wird so angepasst, dass Wohngeldanträge deutlich schneller bearbeitet werden.

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  18. Das Wohngeld soll besser beworben werden.

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  19. Auf Bundesebene soll die Antragstellung für Wohngeld erleichtert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Auf Bundesebene soll die digitale Beantragung von Wohngeld ermöglicht werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Sanierungsunterstützung soll die Planung klimafreundlicher Heizungssysteme erleichtern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Die Wohngeldstelle wird personell aufgestockt, um Antragsverfahren zu beschleunigen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Für soziale Härtefälle wird eine zusätzliche finanzielle Förderung energetischer Sanierungen entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Die Umlage hoher Sanierungskosten von Vermietern auf Mieter soll verhindert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Die Beratung für Haussanierungen, etwa das Klima-Bau-Zentrum, soll deutlich ausgebaut werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Die Sanierungsberatung soll durch Fortbildungen auf dem neuesten Stand gehalten werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  27. Mehr Wohnungen sollen rollstuhlgerecht als sogenannte R-Wohnungen gestaltet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Barrierefreie Wohnungen sollen bevorzugt an Menschen vermittelt werden, die sie benötigen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  29. Die Wohnungslosigkeit in Bremen soll bis 2030 beendet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Statt in Schlichthotels oder Gemeinschaftsunterkünften sollen alle Menschen in einer eigenen Wohnung leben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  31. Der Ansatz „Housing First“ für Wohnungslose soll vom Pilotprojekt zum Regelangebot weiterentwickelt werden.

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  32. Im Rahmen von Housing First soll zuerst eine eigene Wohnung vermittelt werden, ohne Teilnahme an Hilfsangeboten als Vorbedingung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Belegrechte für zunächst bis zu 150 Wohnungen werden erworben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Für Drogenabhängige sollen Wohnangebote mit flankierenden Maßnahmen geschaffen werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Unterstützungsprogramme berücksichtigen gender- und geschlechterspezifische Bedürfnisse besonders.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Für wohnungslose Frauen werden gezielt Angebote und Konzepte entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  37. Der öffentliche Raum wird inklusiv und an den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen ausgerichtet gestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  38. Defensive Architektur im öffentlichen Raum, die sich gegen obdach- und wohnungslose Menschen richtet, wird abgelehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Jede Form der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird verurteilt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Aufsichtsräte und Vertriebsmitarbeitende der städtischen Wohnungsbauunternehmen sollen verpflichtend an Schulungen zu Diversität und Antidiskriminierung teilnehmen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  41. Geprüft wird, wie anonymisierte Wohnungsbewerbungen bei städtischen Wohnungsunternehmen zumindest für den Erstkontakt zum Standard werden können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Das Beratungsangebot der Landesantidiskriminierungsstelle für Wohnungssuchende wird unterstützt und auf seine Angemessenheit geprüft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  43. Ein Forschungsauftrag zur Analyse von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im Land Bremen mit Handlungsempfehlungen soll erteilt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  44. Ein Runder Tisch „Wohnen in Vielfalt“ mit privaten Wohnungsunternehmen soll beraten, wie der Wohnungsmarkt inklusiver werden kann.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  45. Die Stadtteile werden so organisiert, dass ältere Menschen so lange wie gewünscht in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  46. Die Stadtteile werden so gestaltet, dass ältere Menschen so lange wie gewünscht in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Der Rückbau der Nahversorgung in den Quartieren wird umgekehrt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Der soziale Wohnungsbau wird massiv gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. In Bremen und Bremerhaven werden Azubi-Wohnheime errichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Im Sinne einer feministischen Stadtplanung werden die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen berücksichtigt, etwa durch kurze, barrierefreie und gut ausgeleuchtete Wege.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  51. Sogenannte Angsträume im öffentlichen Raum werden erkannt und reduziert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Im Straßenraum werden sichere Spielflächen für Kinder und Grünflächen geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Neue Gewerbe- und Wohngebiete werden nur mit einer Verkehrsinfrastruktur für Rad, ÖPNV und Bahn genehmigt, die Autos nur in Ausnahmefällen erfordert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  54. In innenstadtnahen Bereichen entstehen beim Neubau Parkflächen nur noch ausnahmsweise und dann als Tiefgaragen oder Parkdecks.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Die Stadtentwicklung soll Menschen im Alltag verbinden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Öffentliche Räume sollen familienfreundlicher mit Freiraum für Kinder und Erholungsraum für ältere Menschen gestaltet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  57. Es entstehen Orte, an denen Kinder sicher spielen, Jugendliche sich ausleben und Gemeinschaft entsteht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Der öffentliche Raum wird für Familien, Kinder und Jugendliche besser nutzbar gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Kinder und Jugendliche und ihre Interessen werden in Stadtplanung und Stadtentwicklung stärker berücksichtigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Vor Kitas und Schulen in der Stadt Bremen werden Spielstraßen eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Spielplätze werden ausgebaut und das Errichten kleinerer Spielgelegenheiten im öffentlichen Raum wird vereinfacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. Eine Beratungsstelle für junge Menschen bis 30 Jahre zu Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, Wohnungssuche und rechtlichen Problemen wird eingerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  63. Modellprojekte für gemeinschaftliches Wohnen werden angestoßen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  64. Mieterinnen und Mieter können in eigenen Zusammenschlüssen wie Mieterbeiräten über die Gestaltung ihres Quartiers oder ihrer Wohnanlage mitbestimmen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Sichere Wege ohne Auto zu Spiel- und Sportplätzen und wichtigen Einrichtungen des Alltags werden ermöglicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. Die ZwischenZeitZentrale wird personell gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  67. Die ZwischenZeitZentrale wird um eine Baurechtsberatung für kleinere soziale und kulturelle Projekte ergänzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Kreative Umnutzungen werden unterstützt.

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  69. Zwischennutzungen werden geschaffen und wo möglich verstetigt.

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  70. Am Agent-of-Change-Prinzip als Verdrängungsschutz wird festgehalten.

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  71. Die Stadt Bremen nutzt die vom Bund einzuführende Experimentierklausel im Baurecht umfassend.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  72. Der öffentliche Raum wird attraktiv und sinnstiftend gestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  73. Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.

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  74. Die Zahl der Sozialwohnungen in Bremen steigt bis Ende 2023 auf 8.000.

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  75. Eine Stadtentwicklungsgesellschaft sichert Flächen für bezahlbaren Wohnraum und innerstädtische Gewerbelagen.

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  76. Die Förderung von Baugemeinschaften und Wohngenossenschaften erhält besonderen Vorrang.

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  77. Interessierte Baugemeinschaften werden bei der Standortsuche stärker unterstützt.

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  78. Die Berücksichtigung von Baugemeinschaften wird stärker mit planungs- und baurechtlichen Instrumenten verankert.

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  79. Mit sauberen Grünflächen, Seen, Skateparks und Ähnlichem werden Aufenthaltsorte ohne Konsumzwang geschaffen.

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  80. Mehr Mülleimer und Aufklärung verringern die Verschmutzung des öffentlichen Raums.

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  81. Viele in der Pandemie entstandene Außengastronomieflächen auf Parkplätzen bleiben erhalten.

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  82. Für bezahlbares Wohnen in Bremen und Bremerhaven werden mehr Wohnungen benötigt.

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  83. Neben Neubau wird auf Umnutzung, Sanierung, Effizienzsteigerung und Baustoffrecycling gesetzt.

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  84. Ein Landesprogramm „Klimagerechtes Bauen“ wird aufgelegt.

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  85. Alle Neubauten werden als Plus-Energie-Häuser mit höchsten energetischen Standards gebaut.

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  86. Der Bremer Standard für Neubauten wird so weiterentwickelt, dass weniger energieintensiver Beton und Stahl eingesetzt wird.

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  87. Eine aktive Bodenpolitik mit Vorkaufsrechten und Grundstücksankäufen an strategisch bedeutsamen Orten wird betrieben.

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  88. Mit dem Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 werden Grundlagen für neuen Wohnraum gelegt.

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  89. In den Quartieren werden mehr Begegnungsräume mit Sitzgelegenheiten, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität geschaffen.

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  90. In den Quartieren werden moderne öffentliche Toiletten geschaffen.

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  91. In den Quartieren werden mehr Trinkwasserspender aufgestellt.

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  92. Ein Förderprogramm erleichtert das Teilen großer Wohnungen und den Umbau von Einfamilienhäusern zu Mehrparteienhäusern.

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  93. Alle Quartiere erhalten eine gute verkehrliche Erreichbarkeit.

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  94. In allen Quartieren entstehen sozial durchmischte Nachbarschaften durch mehr bezahlbaren Wohnraum.

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  95. Alle Quartiere erhalten ausreichend Grünflächen in hoher Qualität.

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  96. Alle Quartiere erhalten angemessene Versorgungsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.

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  97. In allen Quartieren wird grundlegende Sauberkeit und Sicherheit des öffentlichen Raums gewährleistet.

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  98. In allen Quartieren wird klimaangepasst und nachhaltig gebaut.

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  99. Das städtische Umfeld aller Bremerinnen und Bremer wird kontinuierlich gepflegt und gezielt aufgewertet.

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  100. Die Stadtentwicklung folgt dem Prinzip der funktionalen Mischung von Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Bei der Konversion brachgefallener Flächen wird ein Anteil gewerblicher Flächen vor Verdrängung durch Wohnprojekte geschützt.
    2. Die Neuversiegelung von Flächen im Außenbereich wird vermieden.
    3. Bei der Verdichtung im Inneren werden bauliche Lösungen nach heutigen Anforderungen verlangt.
    4. Überbauung von Parkplätzen, Aufstockung von Häusern und Schließung von Baulücken werden konsequent geprüft.
    5. Umbau hat Vorrang vor Neubau.
    6. Das Wohnraumschutzgesetz wird geändert, damit Wohnraumleerstände schnell wieder genutzt werden.
    7. Ziel der Stadtentwicklung ist eine Stadt der kurzen Wege.
    8. Der Gebäudebestand wird klimaneutral bzw. klimapositiv umgebaut.
    9. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Planen und Bauen werden für den klimagerechten Umbau des Bestands geändert.
    10. Bestandsgebäude werden rechtlich und technisch anders bewertet und beplant als Neubauten.
    11. Der Gebäudebestand wird wegen seiner gebundenen grauen Energie gegenüber dem Neubau privilegiert.
    12. Eine Umbauordnung wird eingeführt.
    13. Mit einer „Bremer Initiative Umbauordnung“ wird auf Bundesebene auf geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen hingewirkt.
    14. Wasserbewusste Stadtentwicklung und klimaangepasstes Planen und Bauen sind zentrale Aufgaben der Landesregierung.
    15. Das Prinzip der Schwammstadt wird Leitbild der Stadtplanung.
    16. Die öffentliche Hand betreibt eine aktive Bodenpolitik.
    17. Die Stadt weitet ihren Besitz an Flächen und Immobilien aus.
    18. Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nur noch in Erbbaurecht vergeben.
    19. Eine Stadtentwicklungsgesellschaft wird gegründet.
    20. Geprüft wird, der Stadtentwicklungsgesellschaft einen großen Teil der Grundstücke aus den Sondervermögen Bau, Wirtschaft und Finanzen zu übertragen.
    21. Den Menschen wird attraktiver, bezahlbarer und passender Wohnraum zur Verfügung gestellt.
    22. Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
    23. Die Zahl der Sozialwohnungen steigt bis Ende 2023 auf 8.000.
    24. Nach einer Evaluation wird eine feste Zielzahl für Sozialwohnungen im Jahr 2030 festgelegt.
    25. Sozial geförderter Wohnraum trägt wesentlich zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts bei.
    26. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt wird generell ausgeweitet.
    27. Der Bund ermöglicht den Ländern die Einführung eines Mietmoratoriums.
    28. Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
    29. Energiesperren wegen nicht gezahlter Rechnungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
    30. Kündigungen und Zwangsräumungen wegen nicht gezahlter Rechnungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
    31. Ein Landesprogramm Baugemeinschaften ermöglicht Baugemeinschaften in mittleren und größeren Quartiersentwicklungen.
    32. Baugemeinschaften in Quartiersentwicklungen werden in städtebaulichen Verträgen abgesichert.
    33. Die Förderkulisse für gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften wird ausgebaut.
    34. Die Genossenschaftsförderung wird ausgebaut.
    35. Für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften gilt ein pauschaler Grundstückswert deutlich unter dem Verkehrswert.
    36. Der Tendenz zu immer mehr Wohnfläche pro Person wird entgegengewirkt und vorhandener Wohnraum effizienter genutzt.
    37. Ein Förderprogramm für Umbauten und Umzüge in kleineren Wohnraum wird eingerichtet.
    38. Eine Wohnungstauschbörse wird eingerichtet.
    39. Der Wohnungstausch wird gesetzlich unterstützt.
    40. Flexiblere Wohnformen und Grundrisse werden gefördert.
    41. Das Bremer Wohnraumschutzgesetz wird um eine Treuhandregelung ergänzt, mit der leerstehende Immobilien zeitnah einem Treuhänder übergeben werden können.
    42. Das Strandlust-Quartier wird in den kommenden Jahren entwickelt.
    43. Der Sedanplatz wird umgestaltet, alte Markthalle und Finanzamt werden durch Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt.
    44. Im Steingutquartier in Grohn werden Wohnen und Gewerbe für bis zu 1.000 Menschen mit ökologischer Aufwertung des Areals verbunden.
    45. Die Mitte der Überseestadt am Franz-Pieper-Karree wird umgestaltet.
    46. Der östliche Rand des Großmarktgeländes wird planungsrechtlich und baulich angepasst, um einen Begegnungsraum zu schaffen.
    47. Ein Entwicklungskonzept zur Zukunft des Großmarkts wird erarbeitet.
    48. Bei der Entwicklung des Großmarktgeländes werden von Beginn an Freiflächen für Spielplätze und Grünanlagen eingeplant.
    49. Industriebrachen werden zu nachhaltigen urbanen Stadtquartieren mit einer Mischung aus Gewerbe, Wohnraum, Gastronomie und Co-Working entwickelt.
    50. Bei Entwicklungsprojekten wird eine gute Abstimmung zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden, Investoren, Beiräten und Behörden sichergestellt.
    51. Die während der Pandemie auf Parkplätzen entstandenen Orte werden dauerhaft bewahrt und verstetigt.
    52. Kleingartengebiete werden gegen Umnutzungen verteidigt.
    53. In den Quartieren werden mehr Begegnungsflächen wie Spielplätze, Grünoasen, Urban-Gardening-Flächen, frei zugängliche Sportflächen, Skateparks und Fitnessanlagen geschaffen.
    54. Es werden mehr öffentliche Sitzgelegenheiten mit Tischen geschaffen.
    55. Orte wie der Rennbahnpark bleiben stets frei zugänglich und ohne Konsumzwang.
    56. Für die Ertüchtigung des öffentlichen Raums zur gemeinschaftlichen Nutzung werden mehr Mittel bereitgestellt.
    57. Im öffentlichen Raum werden mehr seniorengerechte Sitzgelegenheiten geschaffen.
    58. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird gewährleistet.
    59. Moderne öffentliche Toiletten, auch mit Wickelmöglichkeiten, werden unterhalten.
    60. Es werden mehr öffentliche Trinkwasserspender aufgebaut.
    61. Bei der Standortwahl für neue Mülleimer werden das Wissen der Beiräte und die Bedarfe der Bürger einbezogen.
    62. Der Abgleich der Meldedaten mit dem angemeldeten Müllbehältervolumen erfolgt regelmäßig automatisiert.
    63. Es wird geprüft, ob Vermieter in die Aufklärung über das Entsorgungssystem einbezogen werden können.
    64. Illegale Müllkippen sollen aus dem Stadtbild verschwinden.
    65. Die personellen Kapazitäten zur Beseitigung illegaler Müllkippen werden erhöht.
    66. Die Mängelmelder-App zur Meldung von Vermüllung wird bekannter gemacht.
    67. Werbung im öffentlichen Raum wird durch ein Werberegulierungsgesetz eingeschränkt.
    68. Werbung mit hohem Energieverbrauch wird deutlich reduziert.
    69. Das Bahnhofsumfeld erhält eine hohe Aufenthaltsqualität als zentraler Umsteigepunkt der Mobilitätswende.
    70. Im Bahnhofsumfeld werden mehr Ressourcen und Personal für Reinigung, Aufwertung, Ansprechbarkeit und Sicherheit eingesetzt.
    71. Ein Förderprogramm „Stadtlabore“ wird aufgelegt, um neue Nutzungen wie Spielhäuser, Kulturzentren, Literatursalons oder Musikclubs in der Innenstadt zu erproben.
    72. Das Mietniveau in der Innenstadt soll sinken.
    73. Zur Senkung der Innenstadtmieten wird der Dialog mit den Eigentümern gesucht.
    74. Eigentümer werden mit Mitteln der Städtebauförderung und dem besonderen Städtebaurecht beim Anpassen ihrer Bestandsimmobilien unterstützt.
    75. Eigentümer großflächiger Einzelhandels- und Büroimmobilien sollen sich deren Umbau entschlossen zuwenden.
    76. Ein gesenktes Mietniveau soll kreativen Unternehmern ermöglichen, sich in der Innenstadt anzusiedeln.
    77. Die Innenstadtentwicklung wird mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und dem besonderen Städtebaurecht begleitet.
    78. Das Bau- und Planungsrecht wird nach Spielräumen für die Umgestaltung der Innenstadt, insbesondere zur Stärkung des Wohnens, durchsucht.
    79. Für Wissenschaftsbeschäftigte und Studierende braucht es bezahlbare Wohnangebote.
    80. Die Innenstadt wird auch als Raum der Kultur, der Kreativität und als Aufenthaltsort genutzt.
    81. Angebote in der Innenstadt für Kinder, junge Leute, ältere Menschen, Neubremer und vom Konsum Ausgegrenzte werden gestärkt.
    82. In der Innenstadt werden vielfältige Orte entwickelt, darunter sichere Spielorte für Familien sowie Orte für Sport und Bewegung.
    83. Der Dialog mit den Anrainern wird intensiviert.
    84. Die Entwicklung des Sanierungsgrundstücks Falkenstraße und ein integriertes Entwicklungskonzept gelten als Chance für die Bahnhofsvorstadt.
    85. Bis Ende 2023 wird die Bedarfsauswertung der Bewohner abgeschlossen und daraus werden Empfehlungen für die Quartiersentwicklung abgeleitet.
    86. Für die Parkhäuser Katharinenklosterhof und Am Dom werden neue Nutzungskonzepte entwickelt.
    87. Der Schüsselkorb wird von einem verkehrlichen Nadelöhr zu einem einladenden Stadteingang umgestaltet.
    88. Die Fläche des Rembertikreisels wird neu gestaltet und weiterentwickelt.
    89. Finanzierbarer Wohnraum für Studierende in der Innenstadt wird sichergestellt.
    90. Öffentliche Gebäude werden auf den neuesten energetischen Standard gebracht.
    91. Kommunale Wohnungsbauunternehmen werden bei der energetischen Sanierung unterstützt.
    92. Hausbesitzer werden durch Förderprogramme und Beratung bei Sanierungen unterstützt.
    93. Öffentliche Wohnungsbauunternehmen werden auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.
    94. Die Sanierung insbesondere öffentlicher Gebäude hat oberste Priorität.
    95. Sanierungen öffentlicher Gebäude sollen ab sofort dem Effizienzhaus-40-Standard entsprechen.
    96. Neubauten sollen in Holzbauweise errichtet werden.
    97. Neubauten sollen weiterhin als Passivhäuser realisiert werden.
    98. Alle Gebäude der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBA, BREBAU und STÄWOG sollen mindestens auf Effizienzhaus-55-Standard saniert werden.
    99. Private Sanierungen von Gewerbe- und Wohnimmobilien werden vorangetrieben.
    100. Gebäudeeigentümer werden über Förderprogramme für Gebäudesanierung und Photovoltaikanlagen unterstützt.
    101. Sanierungen sollen mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 und Holzbauweise entsprechen.
    102. Über die Bremer Aufbaubank werden Sanierungskredite ermöglicht, die für bedürftige Senioren auf Lebenszeit tilgungsfrei sind.
    103. Sanierungen von Gebäuden mit Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung werden erleichtert.
    104. Aufstockungen und Dachausbauten im Zuge von Sanierungen werden stärker gefördert, um Wohnraum ohne neue Versiegelung zu schaffen.
    105. Es wird auf aufsuchende Energieberatung für Firmen und Wohngebäude gesetzt, die auch Mieter einbezieht.
    106. In den nächsten Jahren sollen Energieberater an jede Haustür geklopft haben.
    107. Das Klima-Bau-Zentrum verbessert für Gebäudeeigentümer den Zugang zu Baubegleitung und Sanierungsmanagern.
    108. Mit GEWOBA, BREBAU, STÄWOG, GEWOSI und weiteren Großeigentümern werden Pilotprojekte zum seriellen Sanieren mit Bundesförderung geplant und umgesetzt.
    109. Das Prinzip der Schwammstadt soll Leitbild der künftigen Stadtplanung werden.
    110. Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird weiter ausgebaut.
    111. Mindestgrünflächenanteile pro Bewohner sollen ausreichend große Grünflächen in allen neuen Quartieren sichern.
    112. Bremen und Bremerhaven werden zur Schwammstadt umgebaut, unter anderem mit Förderprogrammen zur Entsiegelung privater Grundstücke.
    113. Bei allen Umbauvorhaben soll Entsiegelung künftig berücksichtigt werden.
    114. Die Klimaanpassung beim Planen, Bauen und Sanieren wird gestärkt.
    115. Neubauvorhaben sollen Grün- und natürliche Freiflächen möglichst wenig beeinträchtigen.
    116. Neubauten sollen vorzugsweise auf bereits versiegelten Flächen oder im Bestand errichtet werden.
    117. Neubauten müssen den Erhalt des lokalen Wasserhaushalts soweit wie möglich gewährleisten.
    118. Neubauten werden nur mit ausreichenden Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser vor Ort genehmigt.
    119. Das Budget für öffentliche Flächen und deren Planung wird erhöht.
    120. Erhalt und Pflege öffentlicher Grünflächen erhalten in der Stadtentwicklung höhere Priorität.
    121. Die im Landschaftsprogramm genannten Kaltluftschneisen werden von Bebauung freigehalten.
    122. Gewerbeplanungen für die Horner Spitze werden unter Einbeziehung der Auswirkungen auf Klima, Naturschutz und Nutzer neu bewertet.
    123. Der „Bremer Standard“ mit Umweltvorgaben für neue Bauvorhaben wird umgesetzt.
    124. Neubauvorhaben müssen erhöhten Starkregenanforderungen genügen.
    125. Neubauvorhaben müssen Versickerungsflächen vorhalten, gegebenenfalls auch für die bebaute Nachbarschaft.
    126. Für jedes neue Gebäude wird eine verpflichtende Fassadenbegrünung eingeführt.
    127. Für neue Quartiere sollen mindestens sechs Quadratmeter öffentliche Grünfläche je Bewohner bzw. 1,5 Quadratmeter je Beschäftigten geplant werden.
    128. Fehlen in umliegenden Quartieren Grünflächen, steigen die Grünflächenvorgaben für Entwickler neuer Quartiere.
    129. Für Bau- und Umbauvorhaben werden konkrete Vorgaben für Freiflächen, Entsiegelung und Begrünung gesetzt.
    130. In Hochwasserschutzgebieten wird weiterhin nicht gebaut.
    131. Die Deicherhöhung in der Neustadt wird genutzt, um eine Uferpromenade mit breiten Rad- und Fußwegen, Bäumen und Grünflächen zu schaffen.
    132. Bebaute Flächen sollen effektiver genutzt werden, etwa durch Wohnen über Supermärkten und Parken darunter.
    133. Eine weitere Siedlungsentwicklung in Osterholzer Feldmark, Ochtumniederung Süd, Blockland und Niedervieland wird abgelehnt.
    134. In Bremen gilt weiterhin strikt der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
    135. Bestehende Gewerbeinseln in Wohngebieten werden planungsrechtlich als Gewerbeschutzgebiete gesichert.
    136. In Gewerbe-Bestandsgebieten wird planungsrechtlich eine höhere Aufenthaltsqualität für Beschäftigte angestrebt.
    137. In Gewerbe-Bestandsgebieten werden mehr Einkaufsmöglichkeiten angestrebt.
    138. Bei der Mischung von Wohnen und Gewerbe wird auf den erforderlichen Lärmschutz geachtet.
    139. In Bebauungsplänen für Brachflächen sollen bedeutsame gewerbliche Flächenanteile für urbane Produktion und Handwerk festgelegt werden.
    140. Der Großmarkt soll mit der Mitte der Überseestadt vernetzt werden, um Innovation in der Lebensmittelbranche erlebbar zu machen.
    141. Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Recyclingbaustoffen werden ergriffen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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