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Klima, Umwelt und Naturschutz

Forderungen der Grünen in Bremen

214 Forderungen im Politikfeld „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zukunft möglich machen!“). Bei 49 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Klima, Umwelt und Naturschutz“ im Programm der Grünen.

Klima, Umwelt und Naturschutz 214
  1. Gegen die Klimakrise muss vorgegangen werden.

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    Wortlaut im Programm

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.

    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Eine wirksame Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik soll die Menschen im Land Bremen vor den Folgen der Klimakrise schützen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  3. Zum Schutz vor Sturmfluten werden Deiche gebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Zur Kühlung bei extremer Hitze werden Bäume gepflanzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Das Programm zur Förderung gemeinnütziger Projekte zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Nachbarschaften soll über den jetzigen Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  6. Die Städte sollen von Abgasen und Lärmbelastung durch Fahrzeuge befreit werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  7. Es wird eine klimaangepasste Infrastruktur zum Schutz der Menschen geschaffen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Bremen soll Modellstandort für die Entwicklung von CO2-Minderungen im Flugverkehr werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Die Gebäude der Kulturinstitutionen werden klimaneutral umgestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird generell novelliert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. Flächen werden entsiegelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Regenwasser wird in der Stadt zurückgehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Regenwasser kann wo immer möglich versickern und verdunsten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Es werden mehrsprachige Aufklärungskampagnen zur Mülltrennung gestartet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  15. Das neue Stadtteilbudget für Klimaschutz und Klimaanpassung wird auskömmlich ausgestattet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Gemeinsam mit Partnerstädten wird in Netzwerken wie dem Klima-Bündnis und dem Konvent der Bürgermeister für Klimaschutz- und Anpassungsstrategien eingetreten.

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  17. Der Erfahrungsaustausch mit Partnerstädten wird genutzt, um den Klimaschutz in Bremen und Bremerhaven voranzubringen.

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  18. Die Energiewende soll auf Grundlage globaler Mindeststandards beim Arbeits- und Umweltschutz umgesetzt werden.

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  19. Wirksame Klima- und Umweltschutzmaßnahmen haben in den nächsten Jahren höchste Priorität.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die klimaschutzrelevante Innovation mit der Förderung einer gesunden Umwelt verbinden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Der ökologische Wandel soll sozial gestaltet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Der Flächenverbrauch soll perspektivisch auf netto null gesenkt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Das Land Bremen soll bis 2038 klimaneutral werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  24. Die Empfehlungen der Klima-Enquete-Kommission werden vollständig umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  25. Das Handlungsfeld Klimaschutz für ressortübergreifende Klimaschutzprojekte wird fortgesetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  26. Die Mittelvergabe für Klimaschutzprojekte wird transparent gestaltet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  27. Öffentliche Gebäude werden klimaneutral.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Ein Moorschutzprogramm wird aufgelegt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  29. Die Forderungen des Berichts der Klima-Enquete-Kommission gelten als Mindestmaß.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  30. Die Dekarbonisierung des Stahlwerks hat oberste Priorität.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  31. Der Aktionsplan zur Enquete-Klimaschutzstrategie wird mit Projekten, Beginn und Finanzierung je Jahr konkretisiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Das Klimastadtbüro Bremerhaven und die Landesklimaschutzagentur energiekonsens werden mit Landesmitteln unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Bis Ende 2024 wird ein Personalplan für die Projekte des Enquete-Klimaschutzprogramms aufgestellt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Die für das Klimaschutzprogramm notwendigen Stellen werden besetzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Die Klimaschutzstrategie aus dem Enquete-Bericht wird stetig vorangetrieben, überprüft und nachgebessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Ein Management- und Controllingsystem auf oberster politischer Ebene soll die geplante CO2-Einsparung sicherstellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  37. Die Klimaschutzstrategie wird gesetzlich festgeschrieben.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  38. Das Bremische Klima- und Energiegesetz wird zur Rechtsgrundlage aller notwendigen Klimaschutzmaßnahmen überarbeitet.

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  39. Der Klimavorbehalt wird mit einer CO2-Bilanzierung aller größeren neuen Projekte von Senat und Bürgerschaft umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Klimaschäden werden auf Basis eines CO2-Preises in Höhe der Schadenskosten berechnet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  41. Für alle Sektoren werden jährliche Ziele und verpflichtende Pläne zur Verbesserung der Klimawirksamkeit aufgelegt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  42. Infrastrukturprojekte der Energiewende werden möglichst biodiversitätsfreundlich auf Flächen mit geringerem ökologischem Wert verwirklicht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Bis 2035 sollen alle öffentlichen Gebäude klimaneutral sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  44. In Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen werden mit Akteuren vor Ort Klimaschutzmaßnahmen auf öffentlichen Flächen entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  45. Initiativen in den Stadtteilen, die sich für Klimaschutz einsetzen, werden unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  46. Förderprogramme für Klimaschutz im Quartier werden verstetigt und ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. In allen Quartieren Bremens und Bremerhavens soll es Anlaufstellen für Projekte geben, die Klimaschutz greifbar machen.

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  48. Klimaschutz soll in Unternehmen ab sofort eine größere Rolle spielen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  49. Alle öffentlichen Unternehmen werden verpflichtet, ihren Unternehmensalltag stärker ökologisch und sozial nachhaltig umzugestalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Wo sinnvoll, sollen Nachhaltigkeitsbeauftragte die nachhaltige Umgestaltung in Unternehmen umsetzen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Fortbildungs- und Beratungsangebote für private Unternehmen wie die Klimalotsen werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  52. Für das Land Bremen wird eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bremen und Bremerhaven wird personell und finanziell dauerhaft abgesichert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  54. Ein Moorschutzprogramm wird aufgelegt, das Daten sammelt und Potenzialflächen für Wiedervernässung identifiziert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Potenzialflächen für Wiedervernässung werden vom Land zurückgekauft oder es werden Mittel für neue Bewirtschaftungsformen bereitgestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Das Fehrmoor in Bremerhaven wird unter Schutz gestellt und wiedervernässt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  57. Deiche und Sperrwerke in Bremen und Bremerhaven werden an die durch den Klimawandel gestiegenen Anforderungen angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Überflutungen durch Starkregen wird mit Entsiegelung, Dachbegrünung und weiteren Maßnahmen vorgebeugt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Öffentliche Flächen werden zu Insektenparadiesen umgestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Im Umland werden Blühstreifen und ökologische Flächennutzung entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Die Zahl der Straßenbäume in Bremen soll bis 2040 auf 100.000 steigen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  62. Zum Schutz von Gewässern und Grundwasser werden neue Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

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  63. Eine Wassersparkampagne wird gestartet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  64. Klärwerke werden verbessert, um Gewässer und Grundwasser zu schützen.

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  65. Die Neuausschreibung der Wasserversorgung wird genutzt, um mehr Kontrolle über sie zu erlangen.

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  66. Die Flüsse im Land werden geschützt und schrittweise renaturiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Regenwasser soll in den Städten zurückgehalten werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  68. Regenwasser soll, wo immer möglich, versickern und verdunsten können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Schutzgebiete in Bremen und Bremerhaven werden ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  70. Schutzgebiete werden durch kooperatives Management gepflegt und entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  71. Freiflächen im Umland werden durch klare Grenzen für die Gewerbegebietsentwicklung erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Erneuerbare Energien werden mit Naturschutz verbunden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  73. Deiche und Sperrwerke werden auch künftig an die höheren Anforderungen durch die Klimakrise angepasst.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  74. Eine Starkregenberatung hilft Bürgern, ihre Grundstücke zu schützen.

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  75. Das Landesblühstreifenprogramm soll auf 120.000 Quadratmeter ausgeweitet werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  76. Die Renaturierung von Flüssen und Seen wird fortgesetzt und auf weitere Gewässer ausgedehnt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  77. Die Schönebecker Aue wird weiter revitalisiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  78. Das Modellprojekt zur Abwasserreinigung an der Schönebecker Aue wird ausgewertet und auf andere Bereiche übertragen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  79. Die Biodiversitätsstrategie für das Land Bremen wird umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  80. Zur Steuerung der ressortübergreifenden Umsetzung wird die Stelle eines Biodiversitätsmanagers geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  81. Das Landesblühflächenprogramm wird verdoppelt.

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  82. In und um Bremen sollen in der nächsten Legislaturperiode 120.000 Quadratmeter Blühflächen entstehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  83. Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Bremen werden erhalten und erweitert.

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  84. Gebiete wie die Osterholzer Feldmark sollen auch künftig nicht bebaut werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  85. Die Biodiversitätsstrategie für Bremen wird fertiggestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  86. Eine weiterentwickelte Baumschutzverordnung schützt Bäume ab einer bestimmten Größe besser.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  87. Eine Vertiefung der Unterweser wird abgelehnt.

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  88. Badeseen werden vor giftigen Algen geschützt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  89. Die Aufenthaltsqualität an den Ufern der Badeseen wird gesteigert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  90. Ein Hitzeschutzplan für kommende Hitzesommer wird aufgestellt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  91. Der Umweltbetrieb Bremen wird personell, finanziell und strukturell so aufgestellt, dass die Grünpflege überall artenschutzgerecht erfolgt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  92. Pflegekonzepte für öffentliche Grünflächen und Parks werden stärker am Erhalt der Artenvielfalt ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Für Bremen und Bremerhaven werden Ausgleichsfonds für Versiegelung geschaffen.

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  94. Werden öffentliche oder private Flächen wesentlich neu versiegelt, müssen an anderer Stelle Flächen entsiegelt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  95. Die Horner Spitze wird für Mensch und Natur bewahrt und nicht bebaut.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Biomüll soll überall in Bremen und Bremerhaven getrennt gesammelt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Die Biotonne wird verpflichtend eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. In größeren Gebäudekomplexen wird eine Mülltrennungskampagne gestartet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Das Netz der Altglascontainer wird verdichtet.

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    Wortlaut im Programm

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  100. An öffentlichen Gebäuden werden Muster auf Glasscheiben gegen Vogelkollisionen aufgebracht.

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    Wortlaut im Programm

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    1. Grünflächen an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum werden ökologisch aufgewertet.
    2. Auf öffentlichen Gebäuden werden auch im Bestand Gründächer eingerichtet.
    3. Lichtverschmutzung bei öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum wird vermieden.
    4. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude und des öffentlichen Raums wird insektenfreundlich ausgerichtet.
    5. Eine moderne und ambitionierte Baumschutzverordnung wird geschaffen.
    6. Geschützt werden sollen alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Umfang sowie Großsträucher, Hecken und besonders Alleen.
    7. Neu gepflanzte Bäume sollen klimaresilient und insektenfreundlich sein.
    8. In Straßenzügen hat der Schutz der Bäume in Planungen Vorrang vor dem Schutz von Parkplätzen.
    9. Bei notwendigen Baumfällungen wird möglichst zeit- und standortnah nachgepflanzt.
    10. Für jeden gefällten Baum wird mehr als ein Baum nachgepflanzt.
    11. Bremen soll bis 2040 insgesamt 100.000 Straßenbäume haben.
    12. Nach dem Klimawald in Grambke soll eine grundlegende Aufforstung im Land Bremen folgen.
    13. An verschiedenen Orten im Land werden Flächen für Baumnachpflanzungen bereitgestellt.
    14. Die Baumpatenschaft für Bürger wird ausgebaut.
    15. Mit den Wasserreserven soll gut gehaushaltet und künftig mehr Wasser im Boden gespeichert werden.
    16. Innerhalb Bremens werden Wasserkreisläufe etabliert, um sparsamer mit Grundwasser und geliefertem Wasser umzugehen.
    17. Eine strategische Wasserplanung wird durchgeführt, um neue Einsparpotenziale zu finden.
    18. Die Stadt Bremen soll ein Drittel ihres Trinkwassers von eigenen Flächen beziehen statt heute 15 Prozent.
    19. Die Reaktivierung der Trinkwassergewinnung in Bremerhaven-Wulsdorf für die Stadt Bremen wird geprüft.
    20. Eine Wassersparkampagne mit Industrie und Bevölkerung soll mehr Regenwassernutzung zur Bewässerung und wassersparende Gartenpflanzen fördern.
    21. Auf öffentlichen Flächen werden nur noch klimaangepasste Pflanzen genutzt.
    22. Auf öffentlichen Flächen, insbesondere bei großen Sportstätten, wird auf Grauwasseranlagen gesetzt.
    23. Die Neuausschreibung der Wasserkonzessionen wird genutzt, um mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei hanseWasser zu erhalten.
    24. Einnahmen aus den Wasserverträgen werden für wasserbezogene Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen genutzt.
    25. In den Kläranlagen wird eine vierte Reinigungsstufe eingeführt.
    26. In den nächsten vier Jahren sollen an allen akut belasteten Stellen Reinigungsfilter eingebaut werden.
    27. Bei Hochwasser und Starkregen soll möglichst wenig Abwasser unbehandelt in die Flüsse gelangen.
    28. Das Speichervolumen im Kanalnetz und in den Rückhaltebecken wird erhöht.
    29. Ein Monitoring-Programm für ausgewählte Spurenstoffe in der Kläranlage Seehausen und der Weser wird umgesetzt.
    30. Das Förderprogramm zur Flächenentsiegelung für Privatpersonen wird fortgeführt.
    31. Bei Versiegelung an einer Stelle soll möglichst schnell an anderer Stelle entsiegelt werden.
    32. Bauvorhabenträger, die neue Flächen versiegeln, zahlen in einen Landesentsiegelungsfonds ein, der Entsiegelung an anderen Orten finanziert.
    33. Bei allen Straßenumbauvorhaben wird geprüft, wie weitere Flächen entsiegelt werden können, ohne dem Umweltverbund Platz zu nehmen.
    34. Die Erhöhung des Weserdeichs auf der Neustadt-Seite wird mit höchster Priorität und höchsten Sicherheitsstandards umgesetzt.
    35. Alle anderen Hochwasserkonzepte in Bremen und Bremerhaven werden an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst.
    36. Die Erneuerung des Sperrwerks an der Geestemündung soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
    37. Neue Pläne zu Vertiefungen und Begradigungen von Gewässern werden abgelehnt.
    38. Eine Vertiefung der Unterweser wird abgelehnt.
    39. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
    40. Die Gewässer sollen bis 2027 in einen guten Zustand versetzt werden.
    41. Jährlich sollen drei Gewässerkilometer im Land Bremen renaturiert werden.
    42. Gewässerrandstreifen werden um durchschnittlich zwei Meter verbreitert und aufgewertet.
    43. Ein Flächenpool für Uferflächen wird geschaffen.
    44. Auf dem Neustadt-Deich werden flachwurzelnde, artenschutzgerechte Bäume neu gepflanzt.
    45. Die neuen Bäume sollen bei der Pflanzung bereits 5 bis 7 Meter hoch sein.
    46. Acht der bestehenden Bäume sollen an Stellen mit ausreichend breitem Ufer erhalten bleiben.
    47. Die Flüsse sollen für Menschen erlebbarer gemacht werden.
    48. Ochtum, Wümme und Geeste werden mit Landesmitteln durch Stege, Ausgucke, Naturerlebnispfade, Liegewiesen und Strände zugänglicher und naturnah gestaltet.
    49. In den nächsten vier Jahren wird im Bereich Atlassee/Hemelinger See ein schwach durchströmter Nebenarm angelegt.
    50. In den nächsten vier Jahren wird das „Blaue Band“ an der Wümme umgesetzt.
    51. Für Huchtinger Ochtum, Maschinenfleet, Kleine Wümme, Schweineweiden und Varreler Bäke werden Maßnahmen für einen guten ökologischen Zustand umgesetzt.
    52. Der Nitrateintrag in Weser, Lune, Geeste und Grauwallkanal soll gesenkt werden.
    53. Mit Niedersachsen wird über eine Senkung des Nitrateintrags in die Gewässer um Bremerhaven verhandelt.
    54. Es wird geprüft, woher die Schadstoffe im Wasser der Seen und Flüsse kommen.
    55. An Gewässern werden weitere Sanitäranlagen gebaut und kontinuierlich sauber gehalten.
    56. Grüngürtel und Weserwiesen werden vor weiterer Versiegelung geschützt.
    57. Die Nettoneuversiegelung in der Stadt Bremen soll bis 2030 auf null reduziert werden.
    58. Die Schutzgebietsfläche in Bremen wird so ausgeweitet, dass sie europäischen Vorgaben entspricht.
    59. In Bremen und Bremerhaven wird bis 2030 jeweils ein umfangreicher Biotopverbund geschaffen.
    60. Rohrniederung und Fehrmoor in Bremerhaven sowie die Weseraue in Hemelingen und Arsten werden unter Schutz gestellt.
    61. Das Naturschutzgebiet Sandwehen in Blumenthal wird bis zur Schwaneweder Heide erweitert.
    62. Der Verlust der Artenvielfalt soll gestoppt werden.
    63. Auf Bundesebene sollen Umweltzonen zu Null-Emissionszonen weiterentwickelt werden.
    64. In der nächsten Legislaturperiode werden die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für Null-Emissionszonen geschaffen.
    65. In der Stadt Bremen werden weitere Gebiete wie Wohngebiete für Null-Emissionszonen identifiziert.
    66. Geruchs- und Schadstoffbelastungen durch produzierende Unternehmen sollen deutlich reduziert werden.
    67. Mit Unternehmen werden Lösungen mit moderner Umwelttechnologie zur Belastungsminderung erarbeitet.
    68. Tierversuche sollen in den Anwendungsbereich des Tierschutzverbandsklagerechts fallen.
    69. Auch überregionale, nicht in Bremen ansässige Tierschutzorganisationen sollen nach dem Tierschutzverbandsklagerecht klagen können.
    70. Das Tierheim Bremen wird finanziell sicher aufgestellt.
    71. Mehr Taubenhäuser sollen Konflikte mit Tauben verringern und die Tiere schützen.
    72. Eine Wildtierauffangstation soll verletzte Tiere versorgen und ihre Rückkehr in die Wildbahn ermöglichen.
    73. In der Stadt Bremen werden weitere Taubenhäuser aufgebaut, sodass jeder Stadtteil Rückzugsorte für Tauben hat.
    74. Der Ausbau von Hundeauslaufflächen in den Stadtteilen wird fortgeführt.
    75. Das Jagdrecht wird zum besseren Schutz von Wildtieren verschärft.
    76. Für Hundehalter wird ein Sachkundenachweis mit praktischer Prüfung für jeden Hund eingeführt.
    77. Eine Chip- und Registrierpflicht für Hunde und Katzen wird eingeführt.
    78. Das Jagdrecht wird zum Schutz von Wildtieren verschärft.
    79. Die jagdbaren Arten werden deutlich eingeschränkt.
    80. Wird die Jagd mit Artenschutzzielen oder anderen gewichtigen Gründen begründet, muss ihr Erfolg durch wissenschaftliches Monitoring nachgewiesen werden.
    81. Treibjagd, Drückjagd und Fallenjagd werden im Jagdrecht verboten.
    82. Das Jagdrecht soll Haustiere besser schützen.
    83. Ein Wildtierverbot in Zirkussen und bei Veranstaltungen wird auch auf Bundesebene gefordert.
    84. Projekte alternativer Darstellungsformen, die Wildtiere in Zirkussen ersetzen, werden befürwortet.
    85. Das Tierheim Bremen wird finanziell sicher aufgestellt, um die Versorgung der Tiere zu gewährleisten.
    86. Alle rechtlichen Mittel werden ausgeschöpft, um Tierversuche in Forschungseinrichtungen zu beenden.
    87. Der Tierschutz soll auf Bundesebene weiter gestärkt werden.
    88. Der im Land anfallende Müll soll durch weitere Schritte reduziert werden.
    89. Bei der Neuansiedlung von Unternehmen wird auf Klimaschutz und Umweltverträglichkeit geachtet.
    90. Das Netto-Null-Ziel soll perspektivisch erreicht werden.
    91. Für das Netto-Null-Ziel wird eine Strategie mit Meilensteinen und Zeitplänen entwickelt.
    92. Bei Neuansiedlungen und Erweiterungen werden starke Klimaschutz- und Ökologiekriterien für die Vergabe öffentlicher Flächen vorgegeben.
    93. Unternehmen, die sich ansiedeln wollen, müssen einen konkreten Plan vorlegen, wie sie Geschäftsprozesse und Betrieb bis spätestens 2038 klimaneutral machen.
    94. Unternehmen müssen ihre Standorte mit Dach- und Fassadenbegrünung, wenig Versiegelung und Blühwiesen ökologisch gestalten.
    95. Die lineare Wirtschaftsform soll zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft umgebaut werden.
    96. Bremer Bioabfälle sollen künftig in der Stadt selbst zur Herstellung von Biogas genutzt werden.
    97. Vor dem Auslaufen der Verträge wird geprüft, wie Standort, Verfahrenstechnik und Betreibermodell für eine Vergärungsanlage in Bremen umgesetzt werden können.
    98. Eine Kooperation mit dem Ressourcenzentrum Oldenburg zur Gründung und Vernetzung von Lernorten für Reparatur und Sharing wird unterstützt.
    99. Der Runde Tisch Ressourceneffizienz für die Bauwirtschaft wird fortgesetzt.
    100. Auf Bundes- und EU-Ebene werden Vorgaben für Plastikverpackungen, längere Nutzungsdauer von Geräten und Wiederverwendbarkeit von Produkten angestrebt.
    101. Bei der Bewertung von Stoffströmen soll der ganze Lebensweg von Produkten betrachtet werden.
    102. In Kooperation mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden Projekte nach dem Cradle-to-Cradle-Ansatz angestoßen.
    103. Die Infrastruktur von Bremenports soll 2023 treibhausgasneutral sein.
    104. Binnenschiffe müssen in den Bremer Häfen Landstrom nutzen, statt Strom mit Dieselmotoren zu erzeugen.
    105. Eine länderübergreifende Sedimentmanagementstrategie für ausgebaggerte Sedimente wird angestrebt.
    106. Eine Außenweservertiefung darf den Gewässerschutz nach Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategierahmenrichtlinie nicht beeinträchtigen.
    107. Eine länderübergreifende Sedimentmanagementstrategie soll das Meer schützen, Flüsse nachhaltig bewirtschaften und Hochwasserschutz gewährleisten.
    108. Ein norddeutscher Sedimentmanagementgipfel unter bundespolitischer Führung soll die Grundlagen der Strategie schaffen.
    109. Bauliche Maßnahmen auf dem Hochwasserpolder werden abgelehnt.
    110. Die hafeneigene Schiffsflotte soll auf klimafreundliche Antriebe umgestellt werden.
    111. Mit den Terminalbetreibern soll eine Strategie zur zügigen Umstellung CO2-intensiver Umschlagsgeräte auf nachhaltige Antriebe erarbeitet werden.
    112. Alle Bremer Fähren werden schnellstmöglich klimaneutral.
    113. Die Erprobung klimaneutraler Treibstoffe in maritimen Anwendungen in Bremerhaven soll durch neue Bundesförderprogramme verstetigt werden und künftig Motoren umfassen.
    114. Klimaneutrale Treibstoffe in der Schifffahrt sollen schnellstmöglich in den Markt eingeführt werden.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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