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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Grünen in Bremen

429 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zukunft möglich machen!“). Bei 162 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 429
  1. Bildungschancen in Bremen und Bremerhaven sollen gerechter verteilt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Alle Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sollen eine hohe Qualität bieten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  3. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden wird durch erweiterte Kita-Angebote erleichtert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Es wird bedarfsgerechte Kinderbetreuung geschaffen, damit Kinder von frühkindlicher Bildung profitieren und Eltern arbeiten können.

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  5. Die Angebote für flexible Kinderbetreuung werden verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  6. Beim Kita-Ausbau wird eine bessere Randzeitenbetreuung stark berücksichtigt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  7. Über die Regelbetreuung hinaus werden flexible Kinderbetreuungseinrichtungen vorgehalten.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  8. Lücken-Betreuungsangebote für Kinder werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  9. Projekte zur Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen in der digitalen Transformation werden fortgeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Bildungsangebote für betriebliche Interessenvertretungen zur digitalen Transformation werden unterstützt.

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  11. Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf werden gezielter gefördert, um Arbeitsuchende in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen.

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  12. Es wird gute Kinderbetreuung geschaffen, um die Arbeitsmarktchancen von Frauen zu verbessern.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Mit Transformationslotsinnen und -lotsen wird die Qualifizierung von Beschäftigten für den Wandel der Arbeitswelt verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Die Übertragbarkeit des niedersächsischen Projekts Transformationslotsen auf Bremen wird geprüft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  15. Der bedarfsgerechte Ausbau einer flexiblen und verlässlichen Kinderbetreuung wird intensiviert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Mehr Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Teilzeit werden ermöglicht.

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  17. Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf werden gezielter gefördert.

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  18. Frühkindliche Bildung, der Ausbau der Ganztagsschule und die Förderung von Sprachkompetenz und Mehrsprachigkeit gelten als Schlüssel für Bildungsgerechtigkeit.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Die verlässliche Vermittlung von Lesen, Schreiben und Rechnen ist entscheidend.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Alle Kinder sollen unabhängig von Elternhaus, Herkunft und Wohnort die gleichen Startchancen bekommen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Bildungseinrichtungen mit hohem Sozialindikator erhalten mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Schulen mit hohem Sozialindikator werden bei Stellenbesetzungen vorrangig behandelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Die Qualität des inklusiven Unterrichts wird kontinuierlich verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  24. Die Personalausstattung der Schulen wird kontinuierlich verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  25. Die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften wird kontinuierlich verbessert.

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  26. In der Schule wird ein weites und systemisches Inklusionsverständnis vertreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. Jede einzelne Schule wird dabei unterstützt, besser zu werden.

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  28. Der Unterricht soll allen Schülerinnen und Schülern mindestens die zentralen Basiskompetenzen vermitteln.

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  29. Die Schulentwicklung wird kontinuierlich betrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Jede Schule erhält mehr Entscheidungsfreiheiten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Lehrkräfte und Schulleitungen werden gestärkt und entlastet.

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  32. Die Bildungsprozesse in den Schulen im Land Bremen werden stärker am Leitbild nachhaltiger Entwicklung ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  33. Mehr junge Menschen sollen für Ausbildungen gewonnen werden.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  34. Flexible Ausbildungsmodelle werden eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Die Berufsschulen werden attraktiver gestaltet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Die Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen wird verbessert.

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  37. Das Personal im Bildungsbereich wird durch erhöhte Ausbildungsanreize und -kapazitäten entlastet.

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  38. Quer- und Seiteneinstiegsmöglichkeiten in den Bildungsbereich werden ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  39. Die Anwerbung von pädagogischem Personal wird verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  40. Die Maßnahmen des Ausbildungsunterstützungsfonds werden fortlaufend auf Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf schnell angepasst.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  41. Die Antidiskriminierungsberatungen an den ReBUZ werden evaluiert.

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  42. Die Antidiskriminierungsberatungsstellen an den ReBUZ werden bei Bedarf ausgebaut.

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  43. Die Ausbildung von mehr Lehrkräften an der Universität und im Referendariat wird fortgesetzt.

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  44. Die Investitionen in den Schul- und Kindergartenbau werden fortgesetzt und die Planungen verbessert, um Kapazitäten frühzeitig bereitzustellen.

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  45. Der Ausbau von Schulen und Kitas wird auf Basis von Bedarfsstatistiken stärker aufeinander abgestimmt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird beschleunigt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  47. Angebot und Betreuungszeiten der Kindertagesbetreuung werden erweitert.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  48. Die Qualität in KiTas wird durch verbindliche Standards weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  49. Das letzte KiTa-Jahr vor der Einschulung wird gestärkt.

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  50. In der KiTa gibt es bereits gezielte Sprachförderung.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  51. Mehrsprachigkeit wird in der KiTa gefördert.

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  52. KiTas erhalten Inklusionsangebote.

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  53. Die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften, Erziehern, Betreuern und Leitungskräften werden verbessert, um Unterrichtsausfall und überfüllten Gruppen entgegenzuwirken.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  54. Der Quereinstieg in pädagogische Berufe wird gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  55. Jede einzelne Schule erhält eine verbindliche und kontinuierliche Schulentwicklung.

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  56. Jede bildungspolitische Maßnahme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt evaluiert und danach angepasst, gestoppt oder ausgeweitet.

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  57. Digitale Vermittlungsmethoden im Unterricht werden pädagogisch weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  58. Digitale Bildung wird gefördert.

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  59. Schulen werden beim Ausbau zum gebundenen und rhythmisierten Ganztag unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Das gesellschaftliche Ansehen von Berufsschulen wird gestärkt, sodass sie gleichwertig neben allgemeinbildenden Schulen und dem Studium stehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Antidiskriminierung wird als verpflichtender Lehrinhalt im Lehramtsstudium ausgebaut.

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  62. Antidiskriminierung wird in der Weiterbildung von Lehrkräften an Schulen und Berufsschulen verpflichtend verankert.

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  63. Jedes Kind im Land Bremen soll einen passenden und wohnortnahen KiTa-Platz bekommen können.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  64. Der KiTa-Neubau wird fortgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern werden verstärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  66. Die Qualität der frühkindlichen Bildung wird verbessert.

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  67. In der Kindertagesbetreuung werden verbindliche Standards etabliert.

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  68. Die Standards werden Teil der Zuwendungsverträge zwischen Kommune und Trägern.

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  69. In den Zuwendungsverträgen werden die Standards des Bildungsplans 0-10 mit verbindlichen Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung verankert.

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  70. Sprachbildung und Sprachförderung am Anfang des Bildungswegs werden weiter verbessert.

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  71. Die Bildungsangebote von KiTas und Grundschulen werden besser verzahnt, um Brüche beim Übergang zu vermeiden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  72. Die Verbundstruktur zwischen KiTas und Grundschulen aus Bremerhaven wird flächendeckend auch in der Stadtgemeinde Bremen umgesetzt.

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  73. Wegen des steigenden Förderbedarfs wird mehr gutes Personal ausgebildet und eingestellt.

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  74. Die Qualität der Inklusion in KiTas wird weiterentwickelt.

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  75. Parallel zum Entwicklungsplan Inklusion für Schulen entsteht eine verbindliche Grundlage für die Inklusion in KiTas.

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  76. In KiTas gibt es Präventionsarbeit gegen körperliche, psychische und insbesondere sexualisierte Gewalt.

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  77. Das letzte Jahr vor der Einschulung wird für mehr Bildungsgerechtigkeit gestärkt.

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  78. Für das letzte Jahr vor der Einschulung werden entsprechende Kapazitäten geschaffen.

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  79. Eltern werden dabei unterstützt, ihr Kind für das letzte Jahr vor der Einschulung anzumelden.

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  80. Eltern erhalten an jeder KiTa pädagogische Angebote und Unterstützung zu Gesundheit, Sexualität, Mediennutzung, Gewaltprävention und Diversität.

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  81. Der KiTa-Ausbau wird an den höchsten Bedarfsprognosen ausgerichtet.

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  82. Planung und Durchführung des KiTa-Ausbaus werden beschleunigt.

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  83. Die Ausbildung von Fachkräften für KiTas wird stärker vorangetrieben.

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  84. Neben dem konventionellen KiTa-Ausbau werden naturnahe KiTas wie Parzellen-KiTas eingerichtet.

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  85. Alle Kinder über drei Jahren erhalten einen KiTa-Platz.

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  86. Für Kinder unter drei Jahren wird in jedem Stadtteil von Bremen und Bremerhaven eine Versorgungsquote von 66 Prozent erreicht.

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  87. Bis zur Vollversorgung erhalten alle Kinder von 3 bis 6 Jahren ohne KiTa-Platz mindestens ein niedrigschwelliges Angebot frühkindlicher Bildung.

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  88. Die Tagespflege für Kinder im Kindergartenalter wird als Übergangslösung gestärkt und gefördert.

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  89. Als niedrigschwellige Angebote kommen auch Spielkreise oder betreute Spielplätze in Betracht.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  90. Die Betreuungszeiten werden ausgeweitet, damit alle Elternteile auch in Vollzeit arbeiten können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  91. Alleinerziehende erhalten ein Recht auf acht Stunden Betreuung pro Tag.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  92. Für alle Kinder ab neun Monaten soll ein KiTa-Platz verfügbar sein.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Die starre Anmelderegelung des KiTa-Jahres wird mittelfristig abgeschafft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  94. Unterjährige Anmeldung und unterjähriger KiTa-Einstieg nach dem Lebensalter des Kindes werden Standard.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Große Betriebe sollen sich stärker für die Kindertagesbetreuung engagieren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Für KiTas werden stärker Fachkräfte ausgebildet, gewonnen und im Beruf gehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  97. Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wird attraktiver gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die Vergütung während der Erzieherausbildung wird ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieherausbildung werden ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Die Bildungsprämie für die Erzieherausbildung soll erhöht werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Ein nachfrageorientiertes, vielfältiges Angebot an Ausbildungsorten für die Erzieherausbildung wird weiter gefördert.
    2. Es wird geprüft, das Schulgeld für die Erzieherausbildung auch an nichtstaatlichen Schulen zu erlassen.
    3. Die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern soll verbessert werden, um erfahrene Kräfte im Beruf zu halten.
    4. Die Arbeitsbedingungen werden durch flächendeckende Supervision verbessert.
    5. Fachkräfte erhalten psychologische Unterstützung für die traumapädagogische Arbeit mit geflüchteten Kindern mit Kriegserfahrungen.
    6. Gemeinsam mit Hochschulen, Erzieherschulen und KiTas werden gute Ausbildungswege für KiTa-Leitungskräfte geschaffen und gestärkt.
    7. Diversity, Intersektionalität und Antidiskriminierung werden als verpflichtendes Modul in der Erzieherausbildung und in Fortbildungen verankert.
    8. In Erzieherausbildung und Fortbildung wird ein verstärkter Fokus auf inklusive Pädagogik gelegt.
    9. In Erzieherausbildung und Fortbildung wird ein verstärkter Fokus auf alltagsintegrierte Sprachförderung und Spracherwerb gelegt.
    10. Methoden und Inhalte der Schulbildung werden weiterentwickelt.
    11. Pädagogische Leitlinien sind Inklusion, Demokratiepädagogik und Bildung für nachhaltige Entwicklung.
    12. Reformpädagogik, jahrgangsgemischtes Lernen, Projektunterricht, alternative Leistungsbewertung und Klassenrat werden als große Potenziale gesehen.
    13. Im inklusiven Unterricht liegt der Fokus auf gemeinsamem, kooperativem Lernen.
    14. Jede Schule erhält die Möglichkeit, einen eigenen Weg der Weiterentwicklung zu gehen.
    15. Schulen entscheiden selbst über Schritte und Schwerpunkte ihrer Entwicklung.
    16. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater begleiten an jeder Schule im Land Bremen die Kollegien bei der Qualitätsverbesserung.
    17. Jede Schule wird verpflichtet, einen Schulentwicklungsprozess zu beginnen.
    18. Schulen entscheiden im Rahmen des Bremischen Schulgesetzes selbst über Inhalte und Schwerpunkte der Schulentwicklung.
    19. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater arbeiten auf Grundlage der neuesten Bildungsforschung.
    20. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater ermutigen Schulen, sich zu inklusiven Lernorten weiterzuentwickeln.
    21. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater unterstützen Schulen bei Steuergruppenarbeit, gemeinsamer Unterrichtsvorbereitung und kollegialer Hospitation.
    22. Die Zahl der Schulentwicklungsberaterinnen und -berater wird erhöht.
    23. Die Begleitung der Schulen wird durch eine Vermittlungsstelle systematisch verbessert.
    24. Das Institut für Qualitätsentwicklung Bremen wird zentraler Akteur der Qualitätsentwicklung in der Bildung im Land Bremen.
    25. Schulen erhalten einen großen und freien Rahmen für ihre Entwicklung.
    26. Schulen entscheiden selbst über Schritte und Schwerpunkte ihrer Entwicklung.
    27. Sprachliche Vielfalt wird anerkannt und alle Sprachen werden gleichermaßen wertgeschätzt.
    28. Die Mehrsprachigkeitsförderung an Schulen wird erweitert.
    29. Sprachunterricht in mehr Herkunftssprachen wird im regulären Stundenplan ermöglicht.
    30. Prüfungen sollen in mehr Sprachen möglich werden.
    31. Durch Fort- und Weiterbildung soll durchgängige Sprachbildung fächerübergreifend möglich werden.
    32. Lehrkräfte werden für mehr unterschiedliche Sprachen ausgebildet.
    33. Zuerst werden Lehrkräfte für Arabisch, Russisch, Türkisch, Kurdisch und Polnisch ausgebildet.
    34. Vorkurse für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche werden gut ausgestattet.
    35. Für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche wird eine sozial- und traumapädagogische Begleitung sichergestellt.
    36. Alle Kinder und Jugendlichen sollen so schnell wie möglich in Regelklassen lernen können.
    37. Der Sprachstand geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird erfasst.
    38. Geflüchtete Kinder und Jugendliche erhalten langfristig passgenaue sprachliche Förderung.
    39. An Schulen werden deutlich mehr Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Elternabende, Schulpost und Elterngespräche eingesetzt.
    40. Es werden ausreichend Kapazitäten für Vorkurse vorgehalten, um auf starke Fluchtbewegungen vorbereitet zu sein.
    41. Jungen Geflüchteten wird ohne große bürokratische Hürden bei der Bildung geholfen.
    42. Junge Geflüchtete können auch nach dem 18. Lebensjahr und während Klageverfahren zur Altersfeststellung eine Schule besuchen.
    43. Die Qualität des inklusiven Unterrichts wird verbessert.
    44. Personalausstattung und Personaleinsatz für Inklusion an Schulen werden verbessert.
    45. Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte für Inklusion werden verbessert.
    46. Schülerinnen und Schüler mit Autismus, ADHS, LRS und anderer Neurodiversität erhalten leichter Rückzugsräume oder Nachteilsausgleiche, ohne ihre Einschränkung öffentlich machen zu müssen.
    47. Die Inklusion von Kindern mit Lernschwierigkeiten wird erweitert.
    48. Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten wird konsequent umgesetzt.
    49. Das System der Schulbegleitung wird weiter verbessert.
    50. Die systemische Assistenz mit fest an Schulen eingestellten Assistenzkräften wird kontinuierlich ausgeweitet.
    51. Schulassistenzen werden originärer Bestandteil von Schule und bedarfsgerecht eingesetzt.
    52. Es werden Konzepte entwickelt, um die Lücke zwischen Bedarf und verfügbarem Personal bei Schulsozialarbeit und Assistenzkräften zu schließen.
    53. Bis zum Ablauf der Bestandsgarantie 2024 werden Strukturen geschaffen, um das Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße wie geplant zu schließen.
    54. An Regelschulen werden präventive Konzepte wie Doppelbesetzung, multiprofessionelle Teams, Multifamilienklassen und temporäre Lerngruppen ausgebaut.
    55. Für Regelschulen wird ein mobiler Dienst etabliert.
    56. Intensivpädagogische Angebote werden schulextern in neuen Bildungsabteilungen an den Regionalen Bildungs- und Unterstützungszentren ausgebaut.
    57. Lerninhalte werden fächerübergreifend verknüpft.
    58. Schülerinnen und Schüler sollen sich konkret als selbstwirksam erleben.
    59. Jugendliche aller sozialen Gruppen werden zur demokratischen Beteiligung ermutigt.
    60. Junge Menschen werden befähigt, ihre Herkunft zu artikulieren und in den demokratischen Diskurs einzubringen.
    61. Die dritte Sportstunde wird weiterhin sichergestellt.
    62. Durch Kooperation mit Sportvereinen, besonders in Ganztagsschulen, entstehen zusätzliche Bewegungsangebote.
    63. Die Ausbildung von Sportlehrkräften an der Universität Bremen wird strukturell und finanziell abgesichert.
    64. Alle Kinder und Jugendlichen sollen durch kulturelle Bildung kulturelle Institutionen und lokale Kulturangebote kennenlernen.
    65. Schülerinnen und Schüler werden motiviert, selbst künstlerisch tätig zu werden.
    66. Für Schülerinnen und Schüler werden angemessene Räume zum Schaffen und Präsentieren von Kunst und Musik bereitgestellt.
    67. Die Errungenschaften von Frauen, queeren Menschen, Menschen mit Behinderung und von Rassismus Betroffenen werden in der Schule stärker thematisiert.
    68. Schulen werden beim Ausbau zum gebundenen und offenen Ganztag unterstützt.
    69. Der Ganztag wird mittelfristig flächendeckend zum gebundenen Ganztag weiterentwickelt.
    70. Es werden Konzepte zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für den Ganztag entwickelt.
    71. Der starre Stundentakt wird zugunsten einer kindgerechten Rhythmisierung aufgebrochen.
    72. Hausaufgaben sollen nur noch der Festigung und Übung dienen, sodass Kinder nicht auf Hilfe von Eltern angewiesen sind.
    73. Angebote zur Hausaufgabenbetreuung in der Schule werden unterstützt, solange Schulen nicht im gebundenen Ganztag arbeiten.
    74. Das Budget für Lehr- und Lernmittel der Schulen wird spürbar angehoben.
    75. Die Vergabe der Lehr- und Lernmittel wird stärker nach Sozialindikatoren gewichtet.
    76. Die Finanzierung der Tablets und der digitalen Lerninfrastruktur an Schulen wird nachhaltig abgesichert.
    77. Professioneller IT-Support wie digitale Hausmeister entlastet Lehrkräfte von Tablet-Updates.
    78. Analoge und digitale Methoden werden in den Schulen besser aufeinander abgestimmt.
    79. Analoge Lernformen werden nicht durch digitale ersetzt.
    80. Die Verzahnung analoger und digitaler Lernformen wird durch gezielte schulinterne Fortbildung von Lehrkräften vorangebracht.
    81. Schulen erhalten zusätzliche Ressourcen, um digitale Medien didaktisch sinnvoll in den Unterricht einzubinden.
    82. Der Erwerb landesweit bereitgestellter Softwarelizenzen für Schulen wird abgesichert.
    83. Schulen erhalten die Möglichkeit, passgenaue digitale Werkzeuge selbst zu erwerben.
    84. Medienpädagogische Angebote und die Förderung der Digital- und Medienkompetenz für Menschen jeden Alters werden auch außerhalb klassischer Bildungseinrichtungen unterstützt.
    85. Junge Menschen werden in den Schulen auf digitale Herausforderungen wie Algorithmen, KI, Hass im Netz und Fake News vorbereitet.
    86. Die Vermittlung von Digital- und Medienkompetenz von der Kita bis ins hohe Alter wird politisch gestärkt und ressortübergreifend verankert.
    87. Die Weiterbildung in Digital- und Medienkompetenz wird auch für Privatpersonen gefördert.
    88. Bundes- und EU-Mittel für Träger von Medienkompetenzangeboten werden stetig abgerufen.
    89. Vorhandene Förderprogramme für Medienkompetenz und Medienpädagogik werden bekannter gemacht.
    90. Es werden Maßnahmen umgesetzt, um in benachteiligten Stadtteilen ausreichend Lehrkräfte und Erzieher einzusetzen.
    91. Vorhandene Fachkräfte an Schulen werden entlastet.
    92. Für eine stetige Professionalisierung aller Fachkräfte an Schulen wird gesorgt.
    93. Die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften an Schulen mit hohem Sozialindex wird gekürzt.
    94. An Schulen werden Stillarbeits- und Pausenräume für Fachkräfte geschaffen.
    95. Supervisionsangebote sollen Überlastungen von Lehrkräften früher erkennen.
    96. Herausforderungen an Schulen werden am besten in multiprofessionellen Teams bewältigt.
    97. Schulen können über die Bildungsbehörde auch Ergotherapeuten und Logopäden einstellen.
    98. Die Schulsozialarbeit wird schrittweise an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen ausgeweitet.
    99. Schulleitungen werden entlastet und gestärkt.
    100. Besonders belastete Schulleitungen erhalten mindestens eine weitere Verwaltungskraft.
    101. Besonders belastete Schulleitungen erhalten perspektivisch eine Verwaltungsleitung.
    102. Schulen, die sich für geteilte Führung entscheiden, werden dabei unterstützt.
    103. Der Zugang zum Schuldienst für zugewanderte Lehrkräfte sowie Seiten- und Quereinsteiger wird verbessert und beschleunigt.
    104. Der Schuldienst wird für Lehrkräfte mit nur einem Unterrichtsfach geöffnet.
    105. Qualifikationshürden und das geforderte Sprachniveau für ausländische Lehrkräfte werden angepasst.
    106. Notwendige Sprachkenntnisse und Qualifikationen können berufsbegleitend erworben werden und werden eingefordert.
    107. Wie in Bremerhaven erhalten Quereinsteiger auch in Bremen eine Begleitung mit Mentoren, regelmäßigen Fortbildungen und klaren Abschlussperspektiven.
    108. Die Diversität in Lehrerkollegien wird gezielt erhöht.
    109. Anhand einer fortlaufenden Personalbedarfsprognose wird das Angebot an Studien- und Referendariatsplätzen überprüft und angepasst.
    110. Die Vergütung im Referendariat wird erhöht.
    111. Referendare, die sich zum Verbleib in Bremen verpflichten, erhalten während des Referendariats eine Zulage.
    112. Die Diversität in Lehrerkollegien wird erhöht.
    113. Förderprogramme für mehr Diversität in Kollegien werden ausgeweitet oder geschaffen.
    114. Die Auswahlkriterien für das Lehramtsstudium werden gemeinsam mit der Universität verändert.
    115. Zu hohe Aufnahmehürden für das Lehramtsstudium in Mangelfächern werden gesenkt.
    116. Ein attraktiver Freiwilligendienst an Schulen wird aufgebaut und beworben.
    117. Der Freiwilligendienst an Schulen ermöglicht einen direkten Übergang ins Lehramtsstudium.
    118. Mit Gewerkschaften, Ländern und Bund wird ein Dialog über eine zeitgemäße Definition der Lehrkräftearbeitszeit geführt.
    119. Die Arbeitszeit von Lehrkräften soll nach Wochenarbeitsstunden statt nach Unterrichtsstunden festgelegt werden.
    120. Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungen an den Regionalen Bildungs- und Unterstützungszentren wird evaluiert.
    121. Die Antidiskriminierungsberatungsstellen an Schulen werden bei Bedarf ausgebaut.
    122. Es wird eine Beschwerdestelle mit Sanktionsmöglichkeiten für Schüler und Eltern eingerichtet, die Diskriminierung erleben.
    123. Alle pädagogischen Fachkräfte an Schulen werden regelmäßig und verbindlich zu Antidiskriminierung fortgebildet.
    124. Schulen werden bei der Modernisierung der Toiletten unterstützt.
    125. Viele geschlechtergetrennte Schultoiletten werden durch Einzelkabinen ersetzt.
    126. Sexualpädagogischer Unterricht wird an allen Schulen in hoher Qualität und queersensibel durch Lehrkräfte erteilt.
    127. Für den Sexualkundeunterricht werden Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte geschaffen.
    128. Die Bildungsbehörde sichert die Qualität des Sexualkundeunterrichts.
    129. Im Sexualkundeunterricht werden Konsens, Rollenbilder, toxische Männlichkeit sowie Bedürfnisse und Grenzen intensiv behandelt.
    130. Schulen werden bei der Vernetzung mit KiTas und Schulen ihrer Umgebung und bei Kooperationen für Übergänge unterstützt.
    131. Die flächendeckende Verbundstruktur zwischen KiTas und Grundschulen aus Bremerhaven wird auch in der Stadtgemeinde Bremen umgesetzt.
    132. Campus-Kooperationen verschiedener Schulen für gemeinsame Bildung über KiTa und Grundschule hinaus werden unterstützt.
    133. Innovative Entwicklungsprojekte an Schulen werden gestärkt und unterstützt.
    134. Eine Modellschule des längeren gemeinsamen Lernens von Klasse 1 bis 13 wird ermöglicht.
    135. Schon in der kommenden Legislatur wird mit den anderen demokratischen Parteien eine Weiterentwicklung des 2028 auslaufenden Schulkonsenses erarbeitet.
    136. Statt Strukturen festzuschreiben, werden klare Ziele für eine moderne Schulentwicklung gesetzt.
    137. Jede Schule jeder Schulform soll mit verlässlicher Begleitung einen eigenen Weg zur Schule für alle finden.
    138. Jede Schule und jede Schulform muss offen für jedes Kind sein.
    139. Schülerinnen und Schüler sollen besser in ihrem eigenen Tempo lernen können.
    140. Jahrgangsübergreifendes Lernen wird ausgeweitet.
    141. Die pädagogische Arbeit in Abschlussstufen wird verändert, etwa durch Modularisierung, damit das Abitur auch nach vier Jahren gymnasialer Oberstufe möglich ist.
    142. Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsplatz nach der Sekundarstufe I erhalten vielfältige Unterstützung und passende Übergangsmöglichkeiten.
    143. Das Übergangssystem wird so weiterentwickelt, dass es allen Jugendlichen Wege zur Ausbildungsreife aufzeigt.
    144. Die Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen wird ausgeweitet.
    145. Die Kooperation berufsbildender Schulen mit den Oberschulen wird verbessert.
    146. Berufsschülerinnen und Berufsschüler werden unterstützt, Erasmus+ besser zu nutzen.
    147. Die Campus-Perspektiven für berufsbildende Schulen in Bremen werden konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
    148. Durch Verbünde berufsbildender Schulen werden Synergien und Kooperationen mit Ausbildungsunternehmen ausgebaut.
    149. Die eigenverantwortliche Steuerung berufsbildender Schulen wird gestärkt.
    150. Allen jungen Menschen wird auch außerhalb der Schule gute historische und politische Bildung ermöglicht.
    151. Die Anerkennung von Vortragsreihen, Kongressen und Tagungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz wird erleichtert.
    152. Die berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen wird intensiviert, um mehr junge Menschen für die duale Ausbildung zu gewinnen.
    153. Berufsorientierung findet an allen Schulformen statt.
    154. Berufsorientierung spricht Schülerinnen und Schüler unabhängig von Abschluss und Geschlecht gleichermaßen an.
    155. Jugendliche sollen ihre Stärken früh erkennen, ihren Ausbildungswunsch klären und sich rechtzeitig bewerben.
    156. Der Einsatz von Berufsschullehrkräften in der Berufsorientierung allgemeinbildender Schulen wird geprüft.
    157. Modelle, bei denen Schüler allgemeinbildender Schulen zur Berufsorientierung in die Werkstätten berufsbildender Schulen kommen, werden unterstützt.
    158. Auch nach der Schule wird eine bedarfsorientierte Sprachförderung sichergestellt.
    159. Die Stadtteilbeiräte erhalten ein digitales Informations- und Dokumentationssystem über Schul- und KiTa-Bauvorhaben.
    160. Bei Haushaltsaufstellungen wird darauf hingewirkt, dass die Bildungsausgaben weiter steigen.
    161. Die Bildungsausgaben pro Schüler werden schrittweise an die anderen Stadtstaaten angeglichen.
    162. Mit Abend- und Wochenendkursen wird ein Weiterbildungsangebot für Quereinsteigende in der Verkehrsplanung aufgebaut.
    163. Lehrkräfte sollen dafür sensibilisiert werden, Radikalisierungstendenzen zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.
    164. Mehr externe Unterstützung gegen Radikalisierung soll in die Schulen geholt werden.
    165. An der Universität Bremen soll die Dokumentation und Erforschung von Demokratiefeindlichkeit im Verbund mit anderen Einrichtungen verstärkt werden.
    166. Jurastudium und Referendariat sollen um Lehrinhalte zu Diversität erweitert werden.
    167. Die maximale Fördersumme des Bremer Weiterbildungsschecks wird erhöht.
    168. Die Förderung des Bremer Weiterbildungsschecks wird auf Fahrt- und Lebenshaltungskosten ausgeweitet.
    169. Eine geschlechtersensible Pädagogik, die Kinder individuell wahrnimmt, wird gefördert.
    170. Eine flexible Kita-Versorgung wird ausgebaut.
    171. Gute inklusive Bildung wird in allen Kitas und Schulen umgesetzt.
    172. Studienbedingungen werden inklusiver gestaltet.
    173. Für Studierende mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen werden technische Hilfen, Gebärdensprachdolmetschen und Studienassistenz bereitgestellt.
    174. Die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung findet inklusiv und dual in Betrieben und Berufsschulen statt statt in besonderen Berufsbildungswerken.
    175. Mehr theoriereduzierte Ausbildungen senken die Zugangshürden zur Berufsausbildung.
    176. Alle jungen Menschen erreichen einen Schulabschluss und können eine Berufsausbildung oder ein Studium antreten.
    177. Das Schulschwimmen in der Grundschule hat hohe Bedeutung.
    178. Queere Erinnerungskultur wird im Geschichtsunterricht an Schulen thematisiert.
    179. Wissenschaft soll in der Innenstadt stärker präsent sein, wobei alle Hochschulen und ihre Bedarfe berücksichtigt und verschiedene Immobilien geprüft werden.
    180. Ein Teilumzug der Universität in die Innenstadt wird durch ein eigenständiges Entwicklungskonzept für den bisherigen Standort unterstützt.
    181. Die Bedarfe weiterer Hochschulen und Forschungsinstitute fließen in ein Gesamtkonzept Wissenschaft in der Innenstadt ein.
    182. Der Ansatz „Wissenschaft in der Innenstadt“ gilt als historische Chance für Hochschulen und Innenstadt.
    183. Eine starke Verbindung von Wissenschaft und Gesellschaft wird angestrebt.
    184. Wissenschaftliche Einrichtungen sollen in der Innenstadt verstärkt präsent sein.
    185. Es braucht Rückzugsräume ohne Konsumzwang für die Zeit zwischen Lehrveranstaltungen.
    186. Für die bei einem Teilumzug in die Innenstadt frei werdenden Flächen wird ein eigenständiges Entwicklungskonzept für den Universitätsstandort erarbeitet.
    187. Die öffentlichen und privaten Hochschulen im Land werden verbessert und nachhaltig untereinander und mit Forschungsinstituten vernetzt.
    188. Studierende und Hochschulbeschäftigte werden bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie unterstützt.
    189. Durch gezielte Projekte wird Wissenschaft für die Menschen in Bremen und Bremerhaven erlebbar gemacht.
    190. Die Sichtbarkeit wissenschaftlicher Forschung für die breite Öffentlichkeit wird gesteigert.
    191. Die Hochschulen in Bremen werden vermehrt und gut sichtbar in die Innenstadt gebracht.
    192. Mit einem neuen Wissenschaftsplan werden verlässliche Rahmenbedingungen und eine wettbewerbsfähige Finanzierungsbasis geschaffen.
    193. Der Wissenschaftsplan 2030 bildet Bedeutung und Ziele der Wissenschaft für das Land Bremen ab.
    194. Wissenschaft und Hochschulbildung werden nachhaltig und stärker über Grundmittel finanziert.
    195. Die Hochschulfinanzierung wird auch auf Bundes- und EU-Ebene von Dritt- und Projektmitteln stärker auf Grundfinanzierung umgestellt.
    196. Alle Studierenden sollen ohne Existenzängste studieren können.
    197. Die Forschung wird insgesamt weiter gefördert, mit gezielten Schwerpunkten.
    198. Die Verknüpfung von Klimaforschungsthemen wie Klimafolgenanpassung und Stadtplanung oder Gesundheit und Klimawandel wird unterstützt.
    199. Psychosoziale Beratungsangebote werden ausgebaut, sodass es an jedem Standort Ansprechpersonen gibt.
    200. Psychosoziale Hilfe wird auch online ermöglicht.
    201. Studierendenwohnheime werden weiter ausgebaut und gut instand gehalten.
    202. Studium und Campus werden an allen Hochschulen klimaneutral.
    203. Studien- und Forschungsprojekte zu Klimaforschung, Klimaanpassung, Klimaneutralität und Klimagerechtigkeit werden geschaffen.
    204. Die Transformation zu nachhaltiger Lehre und Forschung und der klimagerechte Umbau der Wissenschaftseinrichtungen werden unterstützt.
    205. Die Mensaangebote an den Hochschulen sollen hohe Qualität haben.
    206. Kinderbetreuung an den Hochschulen gilt als wichtig für einen lebendigen Campus.
    207. Der Transfer von Lehre und Forschung einschließlich der Strategien zum klimaneutralen Umbau soll in die Gesellschaft wirken.
    208. Mensaangebote werden an allen Standorten gut erreichbar gemacht, auch in Randbereichen des Universitätscampus.
    209. Kooperationen in Forschung und Studiengängen, etwa mit der Universität Oldenburg, werden ausgebaut.
    210. Der Wissenschaftsplan 2030 zeigt allen öffentlichen Hochschulen eine solide, realistische Finanzplanung auf.
    211. Der Wissenschaftsplan 2030 bildet Bedeutung und Ziele der Wissenschaft im Sinne aller Forschungsinstitute ab.
    212. Das Bekenntnis der Bremer Hochschulen zur Zivilklausel, nicht für militärische Zwecke zu forschen, wird unterstützt.
    213. Mit der Hochschule Bremerhaven werden Möglichkeiten der Promotion an der Hochschule ausgelotet.
    214. Die BAföG-Sätze werden so angehoben, dass sie steigende Mieten und Lebenshaltungskosten decken.
    215. Studieren soll ohne hohe Gebühren möglich sein.
    216. Der Verwaltungskostenbeitrag für Studierende wird nicht wieder eingeführt.
    217. Im Landeshochschulgesetz wird eine vertragliche Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Jahren für studentische Hilfskräfte verankert.
    218. Der Wissenschaftsplan 2030 zeigt allen öffentlichen Hochschulen eine wettbewerbsfähige Finanzplanung auf.
    219. Der Wissenschaftsplan 2030 bildet Bedeutung und Ziele der Wissenschaft im Sinne aller Forschungsinstitute ab.
    220. Institute und alle Statusgruppen werden aktiv in die Erstellung des Wissenschaftsplans 2030 einbezogen.
    221. Wissenschaft und Hochschulbildung werden nachhaltig und stärker durch Bundesmittel finanziert.
    222. Weitere Kürzungen der Mittel pro Studierendem werden abgelehnt.
    223. Die Mittel pro Studierendem werden schrittweise an den Bundesdurchschnitt angenähert.
    224. Die Constructor University soll künftig ohne öffentliche Zuschüsse auskommen.
    225. Die Gesundheitswissenschaft an den Hochschulen wird gestärkt.
    226. Der Aufbau eines zentralen Gesundheitscampus in Bremen oder Bremerhaven wird geprüft.
    227. Für alle Hochschulen wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.
    228. Das Klimaschutzmanagement an den Hochschulen wird gestärkt und verstetigt.
    229. Es gibt mehr unbefristetes Personal für Studiengangsorganisation und Lehre.
    230. Der Studiengang Sportpädagogik an der Universität Bremen wird wieder eingeführt.
    231. Die Materialforschung wird als Forschungsschwerpunkt gestärkt.
    232. Forschung in Informatik, Digitalisierung und maschinellem Lernen, etwa im Bereich Robotik, wird weiter unterstützt.
    233. Die Forschung zur Luft- und Raumfahrttechnik wird weiter gefördert.
    234. Eine erneute Bewerbung der Universität als Exzellenzuniversität wird konstruktiv und kritisch begleitet.
    235. Die Hochschule Bremerhaven wird mit zusätzlichen Professuren und Fakultäten ausgebaut.
    236. Studienangebot und Studierendenzahl der Hochschule Bremerhaven werden erhöht.
    237. Die Hochschule Bremerhaven erhält Mittel zur Stärkung von Internationalisierung und Diversität.
    238. Duale Studienplätze und Studiengänge in Bremen und Bremerhaven werden ausgebaut.
    239. Es werden weitere duale Studiengänge mit der Möglichkeit eines Masterabschlusses eingerichtet.
    240. Die Hochschule Bremen wird entsprechend den gestiegenen Studierendenzahlen nachholend in der Lehre ausgestattet.
    241. Die Hochschule Bremen erhält eine ausreichende Grundfinanzierung.
    242. Die Hochschule Bremen erhält eine adäquate Flächenausstattung für die Weiterentwicklung ihrer Standorte.
    243. Feste Stellen für feste Aufgaben in der Wissenschaft werden weiter ausgebaut.
    244. An Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten ist eine Befristung nur zulässig, wenn nicht überwiegend Daueraufgaben übernommen werden.
    245. Die Überführung in unbefristete Arbeitsverhältnisse wird in der Wissenschaft zum Regelfall, auch für Lektoren und Drittmittelbeschäftigte.
    246. Wissenschaftliche Mitarbeiter werden in der Regel auf vollen Stellen beschäftigt.
    247. Bei Qualifizierungsstellen wird die Regel eingehalten, dass mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit für die Qualifizierung zur Verfügung stehen.
    248. Die Befristung von Qualifizierungsverträgen entspricht der durchschnittlichen Qualifizierungsdauer.
    249. Neue, familienfreundlichere akademische Karrieremodelle stärken die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, auch im Mittelbau.
    250. Über den Bundesrat wird eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gegen Befristungsmissbrauch angestrebt.
    251. Ein Hochschulstudium soll allen Zugangsberechtigten unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln oder Einschränkungen möglich sein.
    252. Der hohe Internationalisierungsgrad der Hochschulen wird weiter gefördert.
    253. Finanzielle Hürden für ein Studium werden beseitigt.
    254. Das Zugangsrecht zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte wird erweitert.
    255. Die Hochschulen werden barrierefrei gestaltet.
    256. Sprachliche Zugangsbeschränkungen in Fächern, in denen sehr gute Deutschkenntnisse nicht entscheidend sind, werden per Hochschulgesetz entfernt oder abgesenkt.
    257. Alle Studierenden sollen ohne finanzielle Sorgen studieren können.
    258. Die BAföG-Sätze werden so angehoben, dass sie steigende Mieten und Lebenshaltungskosten decken.
    259. Das BAföG wird elternunabhängig gestaltet.
    260. Der Verwaltungskostenbeitrag für Studierende wird nicht wieder eingeführt.
    261. Es werden mehr Plätze in Studierendenwohnheimen geschaffen, gerade auch in Bremerhaven.
    262. Das Studierendenwerk wird solide finanziert, um günstige Mieten und Preise in Wohnheimen und Mensen zu sichern.
    263. In allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung wird eine viertelparitätische Besetzung eingeführt.
    264. Für Engagement in Selbstverwaltungsgremien wird ein System der Anerkennung und Entlastung, etwa durch Deputatsreduktion, geschaffen.
    265. Entlastung durch Vertragsverlängerung oder Freistellung von Dienstaufgaben, etwa für dezentrale Frauenbeauftragte, wird geprüft.
    266. Berufungskommissionen werden divers und paritätisch besetzt.
    267. Die Suche nach geeigneten Bewerbern in Berufungsverfahren wird dokumentiert.
    268. Mitarbeit in Hochschulgremien und Kommissionen wird durch Arbeitszeitanpassung, Vergütung und gegebenenfalls Vertragsverlängerung ausgeglichen.
    269. Eine entsprechende Entlastung wird für alle Frauenbeauftragten an den Hochschulen geprüft.
    270. Für alle Hochschulen wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen entwickelt.
    271. Über Landesgesetze und Zielvereinbarungen werden Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung zu zentralen Hochschulaufgaben.
    272. Das Klimaschutzmanagement an allen Hochschulen wird gestärkt und verstetigt, um sie auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen.
    273. Zur Verbindung von Öffentlichkeit und Forschung werden Reallabore etwa zu Reparatur, Recycling, Zero Waste und Urban Gardening eingerichtet.
    274. Der Studiengang Sportpädagogik an der Universität Bremen wird wieder eingeführt.
    275. In allen Lehramtsstudiengängen werden digitale Basiskenntnisse vermittelt.
    276. Die Lehramtsausbildung wird gestärkt, mit enger Kooperation zwischen Bremen und Bremerhaven.
    277. Eine Vergütung der beiden Praxissemester im Lehramtsstudium wird geprüft und umgesetzt.
    278. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen wird darauf geachtet, dass Gender Studies wieder fester Bestandteil von Forschung und Lehre werden.
    279. Eine abgeschlossene Hebammenausbildung wird zu 75 Prozent auf den Hebammenstudiengang anrechenbar.
    280. Studierende mit Kindern im Internationalen Hebammenstudiengang können vom Pflicht-Auslandssemester befreit werden.
    281. Alle Hochschullehrenden erhalten mindestens alle fünf Jahre einen Anspruch auf Fortbildung in der Lehre.
    282. Für Hochschullehrende werden Beratungsangebote zu Fortbildungen bereitgestellt.
    283. Hochschullehrpersonal muss Qualifizierungen in Diversity-Kompetenz nachweisen.
    284. Es gibt mehr unbefristetes Personal für Studiengangsorganisation und Lehre.
    285. Diese unbefristeten Lehrstellen werden mit didaktisch besonders qualifizierten Personen besetzt.
    286. Die Auslagerung dauerhafter Lehr- und Prüfungsaufgaben an schlechter bezahlte Lehrbeauftragte wird unterbunden.
    287. Lehraufträge werden nur zur Ergänzung des Lehrangebots und für Praxisbezüge erteilt.
    288. Die Finanzierung von Lehraufträgen wird grundlegend neu gestaltet und berücksichtigt die tatsächliche Arbeitsbelastung inklusive Vor- und Nachbereitung.
    289. Die digitale Lehre an den Hochschulen wird weiter ausgebaut.
    290. Online-Lehre, die ohnehin durchgeführt wird, wird öffentlich zur Verfügung gestellt.
    291. Die Bremischen Hochschulen sollen Kurse auf Plattformen für offene Online-Kurse (MOOC) anbieten.
    292. Kooperationen zwischen den Hochschulstandorten im Land Bremen werden weiter gefördert.
    293. Bachelorstudiengänge der Hochschulen sollen an Masterstudiengänge anderer Hochschulen im Land anschlussfähig sein.
    294. Die Constructor University wird enger in den Hochschulstandort Bremen eingebunden.
    295. Internationale Kooperationen in Forschung und Lehre müssen der Demokratie förderlich sein.
    296. Propaganda, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit und die Bedrohung kritischer Studierender oder Forschender durch Vertreter anderer Staaten werden nicht hingenommen.
    297. Eine Kooperation mit dem Konfuzius-Institut wird abgelehnt.
    298. Europäische Bildung soll eine höhere Bedeutung bekommen.
    299. Das Land Bremen stellt die weitere Förderung des europäischen Hochschulnetzwerks YUFE sicher.
    300. Das Erasmus-Plus-Programm an Schulen wird ausgebaut.
    301. Es werden mehr Europaschulen initiiert.
    302. Das Stipendienprogramm für politisch verfolgte Wissenschaftler wird weiter gefördert.
    303. Mehr Bremer Schulen sollen sich am Erasmus-Plus-Programm beteiligen.
    304. Über Erasmus Plus sollen genauso viele Auszubildende wie Studierende empfangen und entsandt werden.
    305. Es werden mehr Europaschulen mit mehr Partnerschulen initiiert.
    306. Die Zahl internationaler Begegnungen junger Menschen in Schule und Ausbildung wird erhöht.
    307. Duale Ausbildung und berufliche Weiterqualifizierung werden klimaschutzrelevant und digital ausgerichtet weiterentwickelt und gestärkt.
    308. Die Forschungsstelle für Tierschutzrecht an der Universität Bremen wird durch eine Professur gestärkt.
    309. Alle Schulen und Kitas sollen, wo Platz ist, Gärten zum Anbau von Lebensmitteln bekommen.
    310. Eine Vernetzungsstelle für Schulverpflegung wird wieder geschaffen.
    311. Kinder sollen lernen, woher Lebensmittel kommen.
    312. Praktische Ernährungsbildung wird unterstützt und ermöglicht.
    313. Alle Schulen und Kitas erhalten, wo es der Platz zulässt, einen Garten und eine Lehrküche.
    314. Der Austausch zwischen Bildungseinrichtungen und gemeinschaftlichen Landwirtschaftsprojekten wie Solidarischer Landwirtschaft wird gefördert.
    315. Eine Ausbildungsoffensive mit den Kammern soll mehr Menschen für die duale Ausbildung und das Handwerk gewinnen.
    316. In Bremerhaven soll ein Seegangsimulator zur Entwicklung wasserstoffbasierter Antriebskonzepte gebaut werden.
    317. Gegen den IT-Fachkräftemangel sollen innovative Weiterbildungsangebote und unternehmens- und branchenübergreifende Weiterbildungsverbünde geschaffen werden.
    318. Für Schülerinnen und Schüler wird es mehr und flexiblere Praktikumsmöglichkeiten geben.
    319. Es werden Informationsabende für Eltern angehender Auszubildender angeboten.
    320. Schulen und Unternehmen sollen enger kooperieren.
    321. Eine Ausbildungsoffensive soll die Modernität und Zukunftsfähigkeit von Handwerksberufen herausstellen und bewerben.
    322. Für Quereinsteiger und Studierende sollen Überleitungen und offene Wege in die duale Ausbildung geschaffen werden.
    323. Die Gründung eines Instituts für das Klimahandwerk in Bremerhaven wird geprüft.
    324. Mit einer Strategie für eine Klima-Fachkräfteallianz sollen zügig wirksame Fortbildungsangebote in klimarelevanten Gewerken entstehen.
    325. Unternehmen werden dabei unterstützt, Beschäftigte für Weiterbildungen bei Entgeltfortzahlung freizustellen.
    326. Ein Landes-BAföG soll Geringqualifizierte bei der Qualifikation zur Fachkraft in klimarelevanten Bereichen unterstützen.
    327. Das Hafenareal in Bremerhaven soll für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung geöffnet werden.
    328. Mit Unternehmen und Bildungsträgern wird eine Strategie zur Förderung digitaler Kompetenzen der Hafenbeschäftigten erarbeitet.
    329. Mit internationalen Partnern wird auf die Verfügbarkeit klimaneutraler Treibstoffe in den Polregionen für die Polarforschung hingewirkt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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