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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der FDP in Bremen

291 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zeigen wir, was geht.“). Bei 115 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der FDP.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 291
  1. Die Öffnungszeiten von Krippen und Kitas werden stärker an die Lebensrealitäten der Menschen angepasst.

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  2. Die Sprachförderung für Kinder wird in den Vordergrund gerückt, damit jedes Kind die gleichen Chancen hat.

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  3. Die besten Schulen sollen in den Stadtteilen mit den größten Herausforderungen angesiedelt werden.

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  4. Bremen soll wieder zum Bildungsaufsteiger werden und langfristig im Bildungsranking oben mitspielen.

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  5. Schulen sollen selbstbestimmt und modern sein.

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  6. Digitale und hybride Bildungsangebote werden ausgeweitet.

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  7. Der Ausbau von Ganztagsschulen wird beschleunigt.

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  8. Die Gewinnung von Lehrkräften wird verstärkt.

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  9. Noten werden ab der dritten Klasse wieder eingeführt.

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  10. Die Hochschulen erhalten mehr Freiheiten.

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  11. Die Hochschulen erhalten eine passende Grundfinanzierung.

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  12. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist nicht verhandelbar.

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  13. Die Plätze in Krippen und Kindertagesstätten werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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  14. Private Kinderbetreuung von der Tagesmutter bis zur Betriebs-Kita wird gestärkt.

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  15. Die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten werden flexibler und näher an der Lebens- und Arbeitsrealität gestaltet.

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  16. Die Öffnungszeiten der Kitas werden deutlich ausgeweitet.

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  17. In jedem Bremer Stadtteil gibt es eine Kita, die entsprechend dem Schichtdienst mindestens von 5 bis 23 Uhr geöffnet ist.

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  18. In Bremen und Bremerhaven gibt es ein nachfragedeckendes Angebot an 24-Stunden-Kitabetreuung.

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  19. In allen Einrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder gilt ein Personalschlüssel von zwei Fachkräften je 20 Kinder.

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  20. Eine Anhebung der Kita-Gruppengröße über 20 Kinder hinaus wird abgelehnt.

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  21. Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher haben die pädagogische Leitung und werden von Teams aus unterschiedlichen Fach- und Hilfskräften unterstützt.

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  22. Der Anteil akademisch ausgebildeter Fachkräfte in Kindertagesstätten wird erhöht.

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  23. Kitas werden von Aufbewahrungsorten zu Bildungszentren entwickelt.

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  24. Beim Kita-Personal wird eine verlässliche Kontinuität angestrebt.

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  25. Wegen der schwierigen Gewinnung pädagogischer Fachkräfte werden in Kitas unterstützende Teams unterschiedlicher Fachkräfte eingesetzt.

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  26. Kitas sind beitragsfrei, einschließlich U3-Krippe, Hort und Randbetreuungszeiten.

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  27. Die Beitragsfreiheit darf nicht zu einem Qualitätsverlust in der frühkindlichen Bildung führen.

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  28. Die Ausgaben für frühkindliche Bildung werden insgesamt gesteigert.

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  29. Über den Kitabesuch eines Kindes entscheiden weiterhin die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten.

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  30. Verpflichtende Kitajahre werden abgelehnt.

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  31. Die Schließzeiten in Krippen und Kindergärten im Land Bremen werden abgeschafft.

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  32. Sprachdefizite von Kindern sollen möglichst früh erkannt werden.

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  33. Die Sprachstandsfeststellung soll bereits in den frühen Kita-Jahren erfolgen.

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  34. Für Kinder werden verpflichtende Sprachtests befürwortet.

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  35. Kinder mit Sprachdefiziten werden individuell gefördert, damit sie zur Einschulung die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.

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  36. Die Teilnahme an der Sprachförderung wird verpflichtend.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Private Träger der frühkindlichen Bildung erhalten dieselben Mittel pro Kind wie staatliche Einrichtungen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  38. Das Bremische Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz wird geändert, um die Gründung privater und betrieblicher Kitas zu erleichtern.

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  39. Qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter erhalten eine höhere, angemessene Vergütung.

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  40. Für Kindertageseinrichtungen wird eine wissenschaftlich begründete, einheitliche Qualitätsbewertung auf Basis interner und externer Evaluation eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  41. Die externe Evaluation erfasst Räume, Ausstattung und die Professionalität des Teams.

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  42. Die externe Evaluation betrachtet neben der Einzeleinrichtung auch die Unterstützung durch den Träger und dessen Fachberatung.

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  43. Ein Plan soll festlegen, wie das gesamte pädagogische Kita-Personal innerhalb von fünf Jahren für digitale frühkindliche Bildung qualifiziert wird.

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  44. An allen Kindertageseinrichtungen wird ein verbindliches Medienkonzept nach den Empfehlungen der BZgA eingeführt.

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  45. Die Erzieherausbildung wird praxisnäher gestaltet.

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  46. Während und nach der Erzieherausbildung werden mehr Weiterbildungs- und Spezialisierungsangebote gemacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  47. Die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden verbessert, um zusätzliches Personal zu gewinnen.

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  48. Frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote sollen stärker altersgerechte Bildungsangebote enthalten.

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  49. In der frühkindlichen Bildung sollen Sprachfertigkeiten besondere Beachtung finden.

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  50. Kommunikation und Arbeitsabläufe in Kitas werden durch digitale Soft- und Hardware verbessert.

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  51. Kitas in freier Trägerschaft werden ebenso digital angebunden.

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  52. Bremerhaven erhält einen Naturkindergarten für Drei- bis Sechsjährige.

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  53. Die Ganztagsschulen werden schnell ausgebaut.

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  54. Kinder aus bildungsfernen Schichten sollen durch Ganztagsschulen und Quartierbildungszentren bessere Bildungschancen erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Mehr Ganztagsschulen sollen berufstätigen Eltern eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder sichern.

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  56. Horte und Ganztagsgrundschulen sollen zusammengeführt werden.

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  57. Auch bei Grundschulen gilt im Land Bremen die freie Schulwahl.

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  58. Die Schuleinzugsgrenzen für Grundschulen werden abgeschafft.

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  59. Beim Schulstart sollen die sprachlichen, sozialen und körperlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gegeben sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  60. Gegebenenfalls wird ein Übergangsangebot zwischen Kita und Grundschule geschaffen.

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  61. Die Kooperation von Kita und Grundschule wird ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  62. An Grundschulen soll jahrgangsübergreifender Unterricht angeboten werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Inklusion wird während der gesamten Schullaufbahn in angemessener Qualität und mit ausreichender personeller und sachlicher Ausstattung umgesetzt.

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  64. Schulen sollen in die Lage versetzt werden, auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen einzugehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  65. In Grundschulen werden elementare Sprachkompetenz, sicherer Umgang mit Schriftsprache und grundlegende mathematische Kompetenzen als Mindestanforderung erreicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  66. Der Leistungsgedanke soll bereits in der Grundschule wieder stärker beachtet werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Heterogenität und Inklusion rechtfertigen keinen Verzicht auf den Leistungsgedanken.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. Die Schulartempfehlung für den Übergang auf eine weiterführende Schule wird gestärkt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Eltern werden kontinuierlich, transparent und ausführlich über den Leistungsstand ihres Kindes informiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Das Schul- und Bildungssystem soll leistungsorientiert sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Alle Schulabgänger werden im Sinne einer Ausbildungsfähigkeitsgarantie bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

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  72. Schulen sollen Schülerinnen und Schüler befähigen, sich eigenständig und selbstbestimmt auf das Leben vorzubereiten.

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  73. Leistungswille von Schülerinnen und Schülern soll gefördert und belohnt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  74. Nach dem Grazer Modell sollen Anreize für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.

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  75. Die Bildungsausgaben pro Kopf und Jahr im Land Bremen bleiben nicht hinter denen Berlins und Hamburgs zurück.

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  76. Für Schulen und andere Bildungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven gibt es eine Investitionsoffensive.

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  77. Schulräume und Schulgebäude werden bedarfsgerecht gestaltet und zukunftssicher geplant.

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  78. Die Schulinfrastruktur wird vorausschauend für steigende Schülerzahlen geplant.

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  79. Der Sanierungsstau an den Schulen in Bremen und Bremerhaven wird innerhalb von zehn Jahren systematisch abgebaut.

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  80. Schülerinnen und Schüler sollen in Bremer Schulen die beste Bildung erhalten und sich wohlfühlen.

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  81. Das Sitzenbleiben wird an den Schulen wieder eingeführt.

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  82. Ab der dritten Klasse sollen Noten vergeben werden, weil sie eine transparente und verständliche Bewertung schaffen.

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  83. Im Land Bremen erworbene Schulabschlüsse sollen wieder bundesweit und international anerkannt sein.

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  84. Alle Schülerinnen und Schüler werden nach ihren Möglichkeiten bestmöglich gefördert und gefordert.

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  85. Schülerinnen und Schüler sollen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie naturwissenschaftliches und ökonomisches Verständnis erwerben.

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  86. Korrekte Rechtschreibung erhält vom ersten Schultag an in allen Fächern einen höheren Stellenwert.

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  87. In der Schule werden Informationstechnologie und Programmierung vermittelt.

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  88. Kulturelle Förderung und die Vermittlung von Werten wie Demokratie, Freiheit und Toleranz werden stärker in den Unterricht eingebunden.

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  89. Schulen sollen eigenverantwortlich entscheiden, wie sie einheitliche Bildungsstandards umsetzen.

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  90. Schulen erhalten mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheit.

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  91. Schulen erhalten ein schuleigenes Budget für Personalentscheidungen, Fortbildungsplanung und die Auswahl von Lehrmitteln.

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  92. Schulen können ihren Stundenplan freier gestalten, etwa mit Blockunterricht.

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  93. Fortbildungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung werden unterstützt.

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  94. Die Vergleichsergebnisse aller Schulen in Bremen und Bremerhaven werden veröffentlicht.

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  95. Der Wettbewerb zwischen Schulen wird durch zusätzliche Mittel und Programme für alle Schulen fair gestaltet.

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  96. Schulen in freier Trägerschaft erhalten eine existenzsichernde Finanzierung.

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  97. Durch eine Novellierung des Privatschulgesetzes wird die Refinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft deutlich verbessert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Es werden bundesweite Abschlussprüfungen auf einheitlichem Niveau eingeführt.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven werden zukunftsfähig ausgebildet.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. In Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und zusätzliche Lehrerstellen wird umfangreich investiert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Lehrkräfte erhalten Freiheiten, um individuell auf Schülerinnen und Schüler einzugehen und passende Lernmethoden zu nutzen.
    2. Jede Klasse erhält ein Innovationsbudget, über das die Klassenleitung eigenverantwortlich verfügt.
    3. An Schulen werden Mediatorinnen und Mediatoren für Konflikte zwischen Eltern und Lehrkräften eingesetzt.
    4. Berichts- und Dokumentationspflichten werden gestrafft und abgeschafft.
    5. Alle Schulen im Land Bremen sollen eine Lehrkräfteversorgung von 106 Prozent erreichen.
    6. An der Universität Bremen werden mehr Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet.
    7. Die Anwerbung von Lehrkräften wird intensiviert.
    8. Die Lehrkräfteausbildung wird gestrafft, indem universitäre und praktische Anteile durch das Landesinstitut für Schule stärker verzahnt werden.
    9. Im Lehramtsstudium werden früh verbindliche, vom Landesinstitut für Schule begleitete Praxisanteile eingeführt.
    10. Studierende, die über die Stadtteilschule unterrichten, erhalten eine stärkere Anleitung.
    11. Studierende können durch ihren Einsatz über die Stadtteilschule Praxispunkte erwerben.
    12. Das Referendariat für Lehrkräfte soll erheblich verkürzt werden.
    13. Die bremische Lehrerausbildung bleibt bundesweit anerkannt.
    14. Gegen Unterrichtsausfall an Schulen in Bremen und Bremerhaven gibt es eine Offensive, auch unter Nutzung digitaler Lehre.
    15. Die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte werden attraktiver gestaltet.
    16. Lehrkräfte aller Schularten werden einheitlich besoldet.
    17. Das Berufsumfeld von Lehrkräften berücksichtigt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    18. Statt bürokratischer Planstellen planen Schulen ihr Personal selbst und bedarfsgerecht.
    19. Für Lehrkräfte werden flexiblere Arbeitszeitmodelle eingeführt.
    20. Der Quereinstieg in den Lehrerberuf wird erleichtert.
    21. Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen von Lehrkräften wird erleichtert.
    22. Für Quereinsteiger und Lehrkräfte mit ausländischen Qualifikationen wird ein Sprachniveau C2 vorausgesetzt.
    23. Alle Schulen können vor allem in Mangelfächern Praxislehrkräfte einstellen.
    24. Praxislehrkräfte können nebenberuflich an Schulen unterrichten.
    25. Inklusion in der Schule wird unterstützt.
    26. Die Förderzentren für blinde, sehgeschädigte, taube, hörgeschädigte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder bleiben erhalten.
    27. Schulen sollen bestmöglich auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen eingehen können.
    28. Diversitätskompetenz wird im Gesamtkonzept sowie in der Organisations- und Personalentwicklung der Schulen verankert.
    29. Lehrkräfte erhalten Zeit für bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung zur Inklusion.
    30. Für Inklusionsklassen werden ausreichend pädagogische Fachkräfte bereitgestellt.
    31. Für qualifizierte Assistenzkräfte und deren Ausstattung werden Mittel bereitgestellt.
    32. Alle Schülerinnen und Schüler im Land Bremen haben das gleiche Recht auf Bildung.
    33. Im gesamten Bildungsbereich soll Chancengleichheit herrschen.
    34. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und von Hochbegabten wird ausgebaut.
    35. Es wird abgelehnt, dass Schülerinnen und Schüler wegen fehlender Assistenzen nicht unterrichtet werden.
    36. Es wird abgelehnt, dass Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Autismus-Spektrum-Störungen als nicht beschulbar eingestuft werden.
    37. Fehlen Assistenzen, werden Schülerinnen und Schüler in Spezialklassen, etwa an Zentren für unterstützende Pädagogik, unterrichtet.
    38. Didaktik und Unterrichtsmethoden an den Schulen werden modernisiert.
    39. Die Unterrichtsgestaltung wird grundlegend an den heutigen Stand der Didaktik angepasst.
    40. Aus- und Weiterbildungsangebote für dienstältere Lehrkräfte werden deutlich ausgeweitet.
    41. Weiterbildung für dienstältere Lehrkräfte wird verpflichtend.
    42. Europäische Austauschprogramme wie Erasmus+ werden an den Schulen stärker verbreitet und genutzt.
    43. Das Angebot an Sprachunterricht wird verbessert und vielfältiger gestaltet.
    44. Flächendeckend gibt es mehr bilingualen Fachunterricht in Englisch.
    45. An allen Schulen wird das Sprachangebot erweitert.
    46. Am Gymnasium bleibt eine zweite Fremdsprache Pflicht.
    47. Schülern anderer Schulformen wird die Wahl zwischen mehreren Fremdsprachen garantiert.
    48. Die Auswahl an Fremdsprachenangeboten wird flächendeckend deutlich erhöht.
    49. Die Fächer Politik und Wirtschaft werden als Teil der Grundbildung gestärkt.
    50. Politik und Wirtschaft werden von anderen Gesellschaftsfächern getrennt und ab der Sekundarstufe fester Teil des Lehrplans.
    51. Unterrichtsinhalte erhalten einen stärkeren Alltagsbezug.
    52. Im Unterricht wird mehr Wissen zu persönlichen Finanzen und rechtlichen Angelegenheiten vermittelt.
    53. Schulen sollen eine umfassende ökonomische Bildung vermitteln.
    54. Kammern, Unternehmen und Unternehmensverbände werden eingebunden, um ökonomisches Wissen praxisnah zu vermitteln.
    55. Schülerinnen und Schüler können sich bei Fachleuten der Bundeswehr über Sicherheits- und Verteidigungspolitik informieren.
    56. Jugendoffiziere der Bundeswehr dürfen ihre Bildungsangebote an Schulen im Land Bremen einbringen.
    57. Die Oberschule als Gesamtschule wird unterstützt.
    58. Oberschulen erhalten Schulautonomie, um eigene Profile bilden zu können.
    59. Gymnasien sind ein wesentlicher Teil des Bildungsangebots.
    60. Die bestehenden Gymnasien in Bremen und Bremerhaven bleiben erhalten.
    61. Die bestehenden Gymnasien werden im Schulgesetz abgesichert.
    62. Bei Bedarf werden neue Gymnasien gegründet.
    63. Mehr Gymnasien bieten das Abitur nach 13 Jahren an.
    64. Leistungsbereite Schülerinnen und Schüler können weiterhin nach 12 Jahren das Abitur ablegen.
    65. Die Klassen an Gymnasien werden verkleinert.
    66. Die Ausstattung der Gymnasien wird verbessert.
    67. An Gymnasien wird eine Probezeit in der 5. und 6. Klasse eingeführt.
    68. In den nächsten vier Jahren wird ein landesweites Schülerstipendium für mindestens 3.000 förderungswürdige, finanziell schwache Schülerinnen und Schüler aufgelegt.
    69. Das Schülerstipendienprogramm arbeitet mit Hochschulen, beruflicher Bildung und Talentscouts zusammen.
    70. Aufstiegsgeschichten sollen bekannt gemacht werden, um gesellschaftliche Hindernisse für Bildungsaufstieg abzubauen.
    71. Das Land startet eine Kampagne, die erfolgreiche Aufsteiger als Vorbilder sichtbar macht.
    72. Der Talentschul-Versuch aus Nordrhein-Westfalen wird wissenschaftlich begleitet und abgestimmt mit dem Startchancen-Programm auf Bremen und Bremerhaven übertragen.
    73. Bildungschancen sollen nicht vom Einkommen der Eltern oder vom Wohnviertel abhängen.
    74. Ein Post-Corona-Programm gleicht pandemiebedingte Bildungsdefizite aus.
    75. Versäumnisse und Fehler der Bildungspolitik während der Pandemie werden aufgearbeitet.
    76. Es wird eine umfangreiche Lernstandserhebung durchgeführt.
    77. Förder- und Nachhilfeprogramme werden ausgeweitet, um Lernrückstände aufzuholen.
    78. Auf absehbare Zeit werden freiwillige Sommerschulen zum Nachholen verpasster Inhalte angeboten.
    79. Schulen bereiten wertungsfrei auf die Wahl zwischen akademischer und dualer Ausbildung vor.
    80. In der Berufsorientierung werden Chancen und Risiken des Arbeitsmarkts und der Unternehmensgründung vermittelt.
    81. Alle Berufsschulen arbeiten als eigenständige Schulen.
    82. Die Ausstattung der Berufsschulen wird fortlaufend modernisiert, um sie dem künftigen Fachkräftebedarf anzupassen.
    83. Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird als Erfolgsmodell gesehen.
    84. Berufsschulen erhalten die nötigen Mittel und das Personal zur Integration zugewanderter junger Menschen, vor allem für Sprachförderung.
    85. Die beruflichen Gymnasien werden gestärkt.
    86. Berufliche Gymnasien werden als gleichwertige Option zu regulären Oberstufen hervorgehoben.
    87. Das reformierte Aufstiegs-BAföG wird in Bremen und Bremerhaven stärker genutzt.
    88. Ausbildungen an Fachschulen für Heil- und Pflegeberufe werden schulgeldfrei.
    89. Die Erzieherausbildung wird in eine duale Ausbildung überführt.
    90. Die Digitalisierung der Bildungseinrichtungen wird umgesetzt.
    91. Grundfertigkeiten wie Kopfrechnen, Zehn-Finger-Schreiben und Handschrift werden neben digitalen Fertigkeiten weiter vermittelt.
    92. Digitalisierter Unterricht soll mehr Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung schaffen.
    93. In eine zeitgemäße, insbesondere digitale Ausstattung der Schulen wird investiert.
    94. In Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und zusätzliche Lehrerstellen wird umfangreich investiert.
    95. Digitale und hybride Bildungsangebote werden fester Bestandteil des Bildungssystems.
    96. Bildungsexperten entwickeln ein hochwertiges digitales Bildungsangebot, das dauerhaft integriert wird.
    97. Die Ausstattung mit Tablets und Endgeräten allein reicht für moderne digitale Bildung nicht aus.
    98. Digitale Kompetenz wird als Querschnittsaufgabe in allen Lernbereichen verankert.
    99. Informatik wird fest in verschiedenen Fächern, vor allem Mathematik und Technik, verankert.
    100. Qualifizierte Lehrkräfte werden zu Digitalbeauftragten ihrer Schule ernannt und geben ihr Wissen an das Kollegium weiter.
    101. Lehramtsausbildung und Fortbildungsangebote werden auf die Anforderungen einer Lehre im 21. Jahrhundert geprüft und angepasst.
    102. Die Vermittlung analoger und digitaler Kompetenzen soll fest im Bildungssystem verankert werden.
    103. Der Umgang mit digital verfügbaren Informationen soll bereits in der Grundschule spielerisch gelehrt werden.
    104. Im Unterricht soll ein besonderer Fokus auf Gefahren im Umgang mit privaten Daten, eigenen Bildern und kommerziellen Angeboten liegen.
    105. Eine Sensibilisierung für Cybermobbing, Fake News und Verschwörungstheorien soll das Verantwortungsbewusstsein im digitalen Raum stärken.
    106. Die Möglichkeiten von Vernetzung und moderner Datenverarbeitung zur Verbesserung der Bildung sollen genutzt werden.
    107. Alle Klassen- und Fachräume sollen eine stabile, sichere WLAN-Verbindung mit ausreichender Bandbreite erhalten.
    108. Jede Schule soll mindestens einen informationstechnischen Assistenten erhalten.
    109. Nicht unterrichtendes pädagogisches Personal soll wie Lehrkräfte und Schüler mit Endgeräten ausgestattet werden.
    110. Alle organisatorischen Abläufe in Bildungseinrichtungen werden konsequent digitalisiert und die Zettelwirtschaft beendet.
    111. Die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sollen mehr Freiheit und Autonomie erhalten.
    112. Die Hochschulen sollen außer bei der Lehrerausbildung selbst über ihre Arbeits-, Forschungs- und Bildungsschwerpunkte entscheiden.
    113. Die staatlichen Hochschulen erhalten die volle Personalhoheit über Einstellungen und Entlassungen.
    114. Studieninteressierten soll weiterhin ein breites Angebot an Studiengängen zur Verfügung stehen.
    115. Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sowie das eigenverantwortliche Handeln der Forschenden werden befürwortet.
    116. Forschung und Lehre mit militärischer Nutzung sollen an bremischen Hochschulen gefördert werden.
    117. Gesetzliche Zivilklauseln für Hochschulen werden abgelehnt.
    118. Bestehende hochschulinterne Zivilklauseln, besonders an der Universität Bremen, sollen abgeschafft werden.
    119. Tierversuche werden auf das absolut notwendige Maß beschränkt und nur ohne Alternativen zugelassen.
    120. Notwendige Tierversuche unter Einhaltung aller Ethik- und Tierschutzstandards gelten als vertretbar.
    121. Stiftungsprofessuren von Unternehmen an den Hochschulen im Land Bremen werden unterstützt.
    122. Die Zahl der Studienplätze in Bremerhaven wird mittelfristig auf 5.000 erhöht.
    123. Das duale Studium bis zum Bachelor wird an den Bedarfen der Wirtschaft ausgerichtet.
    124. Das duale Studium bis zum Bachelor wird ausgebaut.
    125. Die Hochschulen erhalten Mittel, um Forschungsergebnisse gemeinsam mit Gründenden zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln.
    126. Der Austausch zwischen den Hochschulen des Landes Bremen und der Wirtschaft wird stärker gefördert.
    127. Die Hochschulen sollen finanziell so ausgestattet werden, dass sie den Bundesdurchschnitt erreichen.
    128. Geplante Sanierungsvorhaben an Hochschulgebäuden werden zügig umgesetzt und weitere vorgesehen.
    129. Die Hochschulen im Land Bremen erhalten auch durch stärkere Kooperation mit dem Bund eine bessere, langfristig planbare Grundfinanzierung.
    130. Die Universität Bremen wird dabei unterstützt, den Status als Exzellenzuniversität zurückzugewinnen.
    131. Eine vielfältige Hochschullandschaft wird befürwortet.
    132. Private Hochschulen werden ausdrücklich unterstützt.
    133. An allen Hochschulen in Bremen und Bremerhaven soll ein Orientierungssemester ermöglicht werden.
    134. Die Materialforschung wird intensiviert.
    135. Bildungsinhalte werden unabhängig vom Bildungsniveau transparent und für alle einfach zugänglich bereitgestellt.
    136. Allen wird ein Recht auf lebensbegleitendes Lernen zugesprochen.
    137. Das Land Bremen stellt Angebote für lebensbegleitendes Lernen zur Verfügung.
    138. Weiterbildung wird mit einem Midlife-BAföG unterstützt.
    139. Weiterbildung wird mit sogenannten Freiraumkonten unterstützt.
    140. Beschäftigte können auf einem persönlichen Freiraumkonto unabhängig vom Arbeitgeber Gehaltsteile steuer- und sozialabgabenfrei für Weiterbildung ansparen.
    141. Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden mit einem Midlife-BAföG beim Aufbau von Guthaben auf dem Freiraumkonto unterstützt.
    142. Das Bremer Bildungssystem wird substanziell verbessert, damit Fachkräfte und ihre Familien sich für Bremen entscheiden.
    143. Öffentliche Schulen vermitteln anhand lebensnaher Beispiele Strategien zum Handeln und zur Deeskalation.
    144. Angebote der Volkshochschule und anerkannter Träger für Bildungszeit werden ausgebaut.
    145. An Schulen wird eine Meldepflicht für antisemitische Vorfälle eingeführt.
    146. Staatliche Universitäten bieten vermehrt eine Imamausbildung auf Grundlage des Grundgesetzes an.
    147. Schulen in Stadtteilen mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund erhalten besondere Fördermittel.
    148. Es werden ausreichend Kita-Plätze geschaffen.
    149. Der Standort Bremen wird für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver gemacht.
    150. Die juristische Ausbildung wird verbessert.
    151. Die Einführung eines integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium wird unterstützt.
    152. Das E-Examen wird in Bremen für beide juristischen Staatsexamina eingeführt.
    153. Die Regelstudienzeit des Jurastudiums wird an die durchschnittliche Studiendauer von derzeit 11 Semestern angeglichen, damit der BAföG-Anspruch nicht vor dem ersten Staatsexamen erlischt.
    154. Ein Verbesserungsversuch im juristischen Examen ist auch ohne Wahrnehmung des Freischusses möglich.
    155. Die Verwaltungsgebühren für den Verbesserungsversuch werden abgeschafft.
    156. Die Zahl der Referendarplätze in Bremen wird erhöht.
    157. Referendarinnen und Referendare erhalten mehr finanzielle Unabhängigkeit.
    158. Die Unterhaltsbeihilfen für Referendare werden deutlich angehoben.
    159. Die Unterhaltsbeihilfen für Referendare werden an das Richtergehalt gekoppelt (50 Prozent von R1).
    160. Die Zuverdienstgrenzen für Referendare werden gestrichen.
    161. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein Teilzeit-Referendariat eingeführt.
    162. In Schulen wird die technische Möglichkeit zur Verwendung pädagogischer Namen abweichend vom standesrechtlichen Namen eingeführt.
    163. Es gibt eine verlässliche Kinderbetreuung in allen Altersgruppen.
    164. Für eine verlässliche Kinderbetreuung wird eine Fachkräfteoffensive gestartet.
    165. Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft, insbesondere in MINT-Fächern, wird begrüßt.
    166. Die Förderung von Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen wird begrüßt.
    167. Wissenschaftliche Positionen werden geschlechtergerecht besetzt.
    168. Mehr Frauen forschen in der Wissenschaft.
    169. Lehrkräfte werden speziell im Erkennen digitaler Gewalt geschult.
    170. Bildungsangebote für Seniorinnen und Senioren werden ausgebaut und weiterentwickelt.
    171. Jeder Mensch mit Behinderung soll einen möglichst hohen, nach seinen Fähigkeiten erreichbaren Bildungsabschluss erlangen.
    172. Gebärdensprache wird vermehrt an Bremer Schulen gelehrt.
    173. Die akademische Hebammen- und Therapeutenausbildung an der Hochschule Bremen wird auf- und ausgebaut.
    174. Der Studiengang Physician Assistant an der Hochschule Bremerhaven wird ausgebaut.
    175. Die Pflegewissenschaften an der Universität Bremen werden ausgebaut.
    176. Eine Medizinerausbildung in Bremen und Bremerhaven wird in Kooperation mit anderen Hochschulen, die das Grundstudium übernehmen, für möglich gehalten.
    177. Der Gesundheitscampus Bremen wird unterstützt.
    178. Die Forschung zur Physiologie der Geburt wird verstärkt.
    179. Partnerschaftsprogramme zwischen Bauernhöfen, auch in Niedersachsen, und Schulen werden ermöglicht.
    180. Lehrkräfte erhalten regelmäßige wissenschaftsbasierte Schulungen und Fortbildungen zu Klima, Natur und Umwelt.
    181. Schulen und Kitas werden stärker mit Sportverbänden und -vereinen vernetzt.
    182. In den Schulen gibt es ausreichend qualifizierte Sportlehrkräfte, die sportliche Grundbildung vermitteln.
    183. Der Studiengang Sportwissenschaften an der Universität Bremen wird wieder eröffnet und angeboten.
    184. Der Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche in Bremen und Bremerhaven wird ausgebaut und gefördert.
    185. In Kitas wird Wassergewöhnung ermöglicht.
    186. Schwimmen in natürlichen Gewässern wird als Bestandteil der Schwimmausbildung etabliert, um Badeunfälle zu vermeiden.
    187. Die Verwaltung der Musikschule Bremen und der VHS Bremen wird effizienter aufgestellt.
    188. Die Musikschule Bremen und die VHS Bremen werden fusioniert.
    189. Das Deutsche Schifffahrtsmuseum bleibt Teil der Leibniz-Gemeinschaft.
    190. Landwirtschaftliche Ausbildungs- und Studiengänge vermitteln weiterhin das nötige Fachwissen.
    191. Weiterbildungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft stehen ausreichend und dem technischen Stand entsprechend zur Verfügung.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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