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Forderungen der Linken in Sachsen-Anhalt

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

206 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 („Wir sind der Pol der Hoffnung“). Bei 48 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Linken.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 206
  1. Ein lebendiges Vereinswesen soll für alle erschwinglich sein.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Dem Rechtsruck und der Menschenfeindlichkeit wird entschlossen entgegengetreten.

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  3. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Frauen und Menschen mit Beeinträchtigungen im Ehrenamt sollen auf allen Ebenen verbessert werden.

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  4. Ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts soll den rechtlichen Rahmen für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements schaffen.

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  5. Ein Ehrenamtsfonds zur Förderung einzelner Maßnahmen und Projekte soll eingerichtet werden.

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  6. Ein Kommunalbudget zum Aufbau kommunaler Strukturen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements soll eingerichtet werden.

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  7. Vereine und Verbände werden gestärkt, damit antidemokratische Gruppen keinen Platz finden.

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  8. Mehr Geld wird in die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren investiert.

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  9. Frauen und Männer sollen nicht nur rechtlich, sondern auch im Alltag gleichberechtigt leben können.

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  10. Das Land soll die Lebenschancen bestimmter Menschen nicht von vornherein einschränken.

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  11. Die Frauenförderung nach dem Frauenfördergesetz wird konsequent umgesetzt.

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  12. Die beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft werden erheblich verbessert, auf Grundlage der Empfehlungen des Landesfrauenrats für ein Gleichstellungsgesetz.

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  13. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird unter Beteiligung der Interessenvertretungen fortgeschrieben und für die Landesbehörden verbindlich.

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  14. Der Unterhaltsvorschuss wird bedingungslos allen gewährt, die ihn benötigen.

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  15. Die Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss wird abgeschafft.

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  16. Die Kürzung des Elterngelds wird zurückgenommen.

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  17. Alleinerziehende erhalten einen Anspruch auf 24 Monate Elterngeld.

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  18. Die Frauenberatungsstellen im Land werden gestärkt.

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  19. Der Eigenanteil für Frauen in Frauenschutzhäusern wird abgeschafft.

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  20. Trans-Frauen werden in Schutzräumen akzeptiert.

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  21. Alle Gewaltschutzprojekte erhalten eine institutionelle Förderung.

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  22. Die Eingruppierung der Mitarbeitenden in Gewaltschutzprojekten wird überprüft, um eine Schlechterstellung zu vermeiden.

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  23. Gewaltschutzprojekte halten Angebote für mitbetroffene Kinder vor.

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  24. Die rechtlichen Voraussetzungen zum Schutz von FLINTA*-Personen ohne gesicherten Aufenthaltstitel vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden verbessert.

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  25. Zur Kontrolle der Umsetzung der Istanbul-Konvention wird eine staatliche unabhängige Monitoringstelle vorgeschlagen.

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  26. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird ein Runder Tisch mit allen relevanten NGOs vorgeschlagen.

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  27. Gleichstellung wird als Querschnittsthema behandelt und die Politik gezielt auf Frauen abgestimmt.

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  28. Sorgearbeit wird aufgewertet; wer Kranke pflegt, soll keinen Nachteil erleiden und abgesichert leben können.

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  29. Kinder und Jugendliche werden früh für alltägliche Aufgaben sensibilisiert, damit Sorgearbeit besser verteilt wird.

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  30. Familien sollen frei von Gewalt, Angst und Manipulation leben können.

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  31. Eine mobile Beratungsstruktur sucht Betroffene häuslicher Gewalt proaktiv auf.

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  32. Ein Aktionsplan gegen Gewalt wird aufgestellt, mit dem professionelles Personal zur Gewaltprävention und Beratung geschult wird.

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  33. Eine Koordinierungsstelle koordiniert und evaluiert Projekte gegen Gewalt und stellt die Umsetzung der Istanbul-Konvention sicher.

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  34. Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen gegen häusliche Gewalt sollen präventiv wirken.

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  35. Alle Gewaltopfer erhalten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Gesundheitszustand oder Aufenthaltstitel einen Rechtsanspruch auf Hilfe.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Frauenhausplätze und Zufluchtswohnungen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.

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  37. Das Land soll weltoffen bleiben und jede Person unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität anerkennen.

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  38. Über eine Bundesratsinitiative soll Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität erweitert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  39. Das Frauenfördergesetz wird zu einem modernen Gleichstellungsgesetz fortgeschrieben, das alle Geschlechtsidentitäten berücksichtigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. Das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ wird mit der Community modernisiert und ausreichend finanziert.

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  41. Im Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ werden insbesondere Projekte im ländlichen Raum niedrigschwellig gefördert.

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  42. Institutionelle Förderungen etwa für die AIDS-Hilfen und das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe bleiben erhalten; weitere Vereine werden als Träger geprüft.

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  43. Die LSBTIQ+-Landeskoordinierungsstellen werden ausgebaut und sichtbarer gemacht.

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  44. Der Landessportbund erhält institutionell geförderte Personal- und Sachmittel für Vielfalt im Sport.

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  45. Ein Förderprogramm unterstützt CSDs und ähnliche Veranstaltungen im ländlichen Raum niedrigschwellig mit kleinen Summen.

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  46. Die Landesregierung soll eine Kampagne zur Sichtbarmachung der Gewalt gegen queere Menschen auflegen.

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  47. Extremen und populistischen Positionen gegen queere Identitäten wird entschlossen entgegengetreten.

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  48. Trans-, inter-, nichtbinäre und asexuelle Menschen sowie queere Geflüchtete erhalten bessere, institutionell gesicherte Beratungsangebote.

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  49. Die Beratungslandschaft wird ausgebaut und finanziell abgesichert.

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  50. Eine Kindergrundsicherung ohne große bürokratische Hürden wird angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Eine landesweite Strategie führt eine integrierte kommunale Gesamtinfrastruktur zur Verbesserung der Teilhabechancen armutsgefährdeter Kinder ein.

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  52. Jede Diskriminierung aus Altersgründen wird verboten und im Grundgesetz geregelt.

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  53. Soziale Teilhabe soll über Generations- und Altersgrenzen hinweg möglich sein.

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  54. Familie umfasst jede Gemeinschaft, in der Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen, unabhängig von ihrer Zusammensetzung.

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  55. Die Infrastruktur für Familien wird ausgebaut.

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  56. Familien erhalten eine wirkungsvolle soziale Absicherung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert.

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  58. Ein familienfreundliches Land soll frei von Armut sein.

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  59. Familienplanung soll nicht vom Einkommen und von der Karriereplanung abhängen.

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  60. Eine armutsfeste, eigenständige und sanktionsfreie Kindergrundsicherung von mindestens 630 Euro monatlich wird für alle Kinder niedrigschwellig eingeführt.

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  61. Elterngeld kann gesetzlich auch mit der Geburtsbescheinigung der Hebamme statt der Geburtsurkunde beantragt werden.

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  62. Pflegeeltern werden beim Bundeselterngeld bundesrechtlich gleichgestellt.

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  63. Familienpolitik soll die Lebensrealitäten aller Elternteile berücksichtigen.

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  64. Lösungen für Familien werden gemeinsam mit den Familien erarbeitet.

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  65. Ein Runder Tisch für Alleinerziehende ermöglicht Elternteilen die Überprüfung politischer Beschlüsse.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Ein langfristiger Aktionsplan für Alleinerziehende mit konkreten Maßnahmen wird bestimmt.

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  67. Mobile Bürokratie-Lotsen beraten und unterstützen Familien vor Ort, besonders im ländlichen Raum, bei der Beantragung von Leistungen.

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  68. Die Kataloge der einmaligen Beihilfen und Zuschüsse für Pflegefamilien werden landesweit vereinheitlicht.

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  69. Kinder werden in ihrer Entwicklung gefördert und vor äußeren Eingriffen geschützt.

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  70. Ein Qualitätsdialog zwischen Land und Kommunen soll die personelle Ausstattung der Jugendämter verbessern.

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  71. Die Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz werden ausgebaut und weiterentwickelt.

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  72. Präventive und niedrigschwellige Angebote des Kinderschutzes werden besonders im ländlichen Raum gefördert.

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  73. Zwischen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Gesundheitsämtern werden ein transparentes Übergangsmanagement und verbindliche Kooperationsstrukturen geschaffen.

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  74. Kinder, Jugendliche und Familien werden in ihrem Rechtsanspruch auf Jugendhilfe stärker unterstützt.

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  75. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Ombudsstellen für die Jugendhilfe eingeführt.

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  76. Die Jugendhilfeplanungen der Landkreise und kreisfreien Städte folgen quantitativen und qualitativen Mindeststandards.

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  77. Das Land erarbeitet eine landesweite Jugendhilfeplanung, mit der die kommunalen Planungen abgestimmt werden.

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  78. Ein Seniorenmitwirkungsgesetz wird eingeführt.

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  79. Das seniorenpolitische Programm wird zu einem verbindlichen Strategiekonzept gegen soziale Härten und Vereinsamung im Alter fortgeschrieben.

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  80. Mobile Bürokratie-Lotsen beraten und unterstützen ältere Menschen vor Ort, besonders im ländlichen Raum, bei der Beantragung von Leistungen.

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  81. Eine Informationskampagne über Unterstützungsangebote für ältere Menschen wird entwickelt.

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  82. Lokale Treffpunkte, Freizeitangebote und Hilfsdienste für ältere Menschen werden ausgebaut.

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  83. Barrierefreie Begegnungsstätten und offene Treffs werden gefördert und erweitert.

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  84. Die Modelle Nachbarschaftshilfe und Seniorenassistenz werden mit Beratungsangeboten unterstützt.

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  85. Patenschaften für alleinstehende Seniorinnen und Senioren werden gefördert.

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  86. Förderprogramme sichern sozial benachteiligten Seniorinnen und Senioren den Zugang zu kostenloser Hardware und Internetdiensten.

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  87. Schulungsangebote für Seniorinnen und Senioren im Umgang mit modernen Technologien werden erweitert.

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  88. Digitale Nachbarschaften, in denen junge Leute oder Ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren unterstützen, werden aufgebaut.

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  89. Für Seniorinnen und Senioren werden leicht bedienbare Tablets oder Computer mit begleiteter Nutzung bereitgestellt.

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  90. Für Kinder und Jugendliche gibt es eine gut erreichbare erste Anlaufstelle, klare Fristen und geregelte Übergaben zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsdienst, Schule und Gericht.

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  91. Frühe Hilfen und Lotsen in die psychische Versorgung fangen Kinder und Jugendliche vor dem Ausbruch von Krisen auf.

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  92. Entscheidungen über Kinder sind kindgerecht, verständlich und überprüfbar.

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  93. Bei häuslicher Gewalt hat der Schutz des Kindes Vorrang, und der Umgang wird so geregelt, dass Kinder sich sicher fühlen.

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  94. Eine erreichbare erste Anlaufstelle per Telefon, online und vor Ort mit klaren Rückmeldefristen wird gesichert.

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  95. Die Übergaben zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsdienst, Schule und Familiengericht werden verbindlich geregelt.

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  96. Frühe Hilfen einschließlich Familienhebammen werden landesweit gestärkt.

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  97. Kindgerechte Verfahren werden verankert, in denen Kinder gehört, Beschlüsse verständlich erklärt und Fristen eingehalten werden.

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  98. Bei häuslicher Gewalt hat der Kinderschutz Vorrang, der Umgang wird sicher geregelt und bei Bedarf begleitet.

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  99. In Vereinen und Jugendzentren wird eine verbindliche Vertrauensperson als niedrigschwellige Ansprechstelle etabliert.

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  100. Zugänge zu Hilfen für Kinder werden in einfacher Sprache, traumainformiert, mehrsprachig und statusunabhängig garantiert, auch in Unterkünften.

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    1. Vor wichtigen Vorhaben zeigen kurze Folgenprüfungen, was Entscheidungen für Kinder bedeuten.
    2. Jugendparlamente mit Antrags-, Rede- und Budgetrechten sowie Heimräte geben Kindern und Jugendlichen Mitsprache.
    3. Landesweite Mindeststandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen, öffentlich nachlesbaren Rückmeldefristen werden festgelegt.
    4. Land und Kommunen veröffentlichen vor wichtigen Beschlüssen kurze, verständliche Kinder-Folgenprüfungen.
    5. Unabhängige Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche per Telefon, online und vor Ort werden mit klaren Fristen sichtbar gemacht, auch in Unterkünften.
    6. Jugendparlamente werden mit Antrags-, Rede- und Budgetrechten gestärkt.
    7. Heimräte werden bis hin zu einem Landesheimrat gestärkt.
    8. Die Politik wird jugendgerecht digital erreichbar gemacht, mit einfachen und mehrsprachigen Informationen.
    9. In allen Verfahren für Kinder und Jugendliche wird Statusunabhängigkeit garantiert.
    10. Jugendarbeit wird zu einem gesetzlichen Anspruch für alle jungen Menschen.
    11. Die Förderung der Jugendarbeit wird erhöht, besonders im ländlichen Raum.
    12. Beschäftigte in der Jugendarbeit werden besser bezahlt und sicher beschäftigt.
    13. Die Schutzstandards für Kinder und Jugendliche werden verbessert und im Jugendhilfegesetz verankert.
    14. Kinder- und Jugendhilfe wird mit einem qualitativen und quantitativen Mindeststandard als Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes festgeschrieben.
    15. Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird entsprechend den steigenden Bedarfen erhöht.
    16. Eine jährliche Dynamisierung der Förderung um 2,5 Prozent oder mindestens in Höhe der Inflationsrate wird gesetzlich verankert.
    17. Die Förderung bemisst sich zu 85 Prozent nach der Zahl der Kinder und Jugendlichen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt und zu 15 Prozent nach der Fläche.
    18. In Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, bei institutionell geförderten Trägern und Beratungsstellen wird eine Bezahlung nach öffentlichem Tarifrecht zur Grundlage gemacht.
    19. Mit Trägern der Jugendarbeit werden mehrjährige Zuwendungsverträge abgeschlossen.
    20. Für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Landkreisen und kreisfreien Städten werden personelle Mindeststandards entwickelt.
    21. Für die Jugendverbände in Sachsen-Anhalt wird eine feste Personalstelle eingeführt.
    22. Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
    23. Auf Ebene der Kommunen und des Landes werden mehr Mitsprache und Partizipation ermöglicht.
    24. Jugendparlamente in den Kommunen können in einem Online-Verfahren gewählt werden.
    25. Kommunale Jugendparlamente verfügen über ein eigenes Budget für Projekte.
    26. Kommunale Jugendparlamente erhalten in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen bei Kinder- und Jugendbelangen ein Antrags-, Rede- und Vetorecht.
    27. Kommunale Jugendparlamente werden personell angemessen unterstützt.
    28. Der Landesanteil an Projekten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder eines Anschlussprogramms wird um den kommunalen Eigenanteil erhöht.
    29. Offene Jugendangebote erhalten verlässliche Öffnungszeiten auch abends und in den Ferien, stabile Teams und sichere Räume ohne Antragsstress.
    30. Kooperationen der Jugendarbeit mit Schule, Vereinen und Kultur werden verbindlich vereinbart.
    31. Leerstand wird zu Freiräumen, die Jugendliche mitgestalten und nutzen.
    32. Schullandheime und Ferienangebote werden als feste Säule gesichert, mit Teilnahme unabhängig vom Einkommen.
    33. Wo die Wohnsituation brüchig ist, werden für junge Menschen Übergangswohnen und Beratung bereitgestellt.
    34. Kinder- und Jugendring sowie Jugendverbände werden finanziell gestärkt.
    35. Offene Jugendangebote sind ohne Nachweispflichten und ohne formale Kriterien zugänglich.
    36. Mobile Bürokratie-Lotsen unterstützen Familien und senken den bürokratischen Aufwand.
    37. Zugänge zu Jugendangeboten werden einfach, mehrsprachig und statusunabhängig gestaltet, auch für Kinder und Jugendliche in Unterkünften.
    38. Mittagessen, Beiträge, Fahrten, Materialien sowie Gerät, Internetverbindung und Begleitung werden für Kinder zur Grundausstattung.
    39. Zugänge zu Teilhabeleistungen sind einfach, ohne Stigma und statusunabhängig, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    40. Mittagessen, Beiträge, Fahrten und Materialien für Kinder werden unbürokratisch als Grundausstattung gesichert.
    41. Kindern werden Gerät, verlässlicher Internetzugang und Begleitung im Umgang damit gewährleistet.
    42. Ein nicht anrechenbarer Landes-Kinderteilhabe-Ausgleich schließt die Lücke zur Bedarfsschwelle, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und sinkt mit Einführung der Bundes-Kindergrundsicherung.
    43. In jedem Ortsteil ist mindestens ein Jugendort in etwa 15 Minuten erreichbar, andernfalls gibt es ein mobiles Angebot vor Ort.
    44. Jede Kommune und jeder Landkreis veröffentlicht jährlich ein Teilhabe-Bild zu Angeboten, Reichweite, Lücken, Wegezeiten, Kostenhürden und Sprachzugang.
    45. Präventionsketten mit festen Zuständigkeiten, Fristen und Ansprechstellen werden verbindlich gemacht.
    46. Mittel für Kinder- und Jugendangebote werden nach sozialer Lage und Erreichbarkeit verteilt und jährlich begründet nachgesteuert.
    47. Ein Investitionspfad benennt, finanziert und terminiert fehlende Jugendorte mit einer Zeitleiste je Region.
    48. In geförderten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit wird Tarifbindung gesichert.
    49. Die Nichtinanspruchnahme von Angeboten wird erhoben und abgebaut.
    50. Wegezeiten zu Angeboten werden gemessen und verkürzt.
    51. Die Auswertung erfolgt migrationssensibel und erfasst Kinder in Unterkünften ausdrücklich, ohne zu stigmatisieren.
    52. Barrierefreiheit wird verbindliches Recht statt Kann-Regelung.
    53. Menschen mit Behinderungen erhalten gleichberechtigte Chancen bei Bildung und Arbeit.
    54. Menschen mit Behinderungen bestimmen bei Fragen der Barrierefreiheit mit.
    55. Der Anteil der Bevölkerung, der in Vereinen Sport treibt, steigt weiter.
    56. Gemeinsam mit Landessportbund und Sportvereinen werden die Möglichkeiten zum Sporttreiben verbessert und erweitert, vor allem in ländlichen Regionen.
    57. Sport wird als öffentliche Aufgabe verstanden, Zugänge werden erleichtert und die Träger des Sports vor Ort gestärkt.
    58. Alle Menschen im Land haben Zugang zu Sport, Bewegung und Schwimmen.
    59. Wohnortnahe Schwimmangebote mit ausreichenden Kapazitäten werden sichergestellt.
    60. Das Angebot von Schwimmgutscheinen wird neu konzipiert.
    61. Langfristige Investitionsprogramme unterstützen die Kommunen verlässlich bei Sanierung und Modernisierung von Bädern, Turnhallen und Sportanlagen.
    62. Der Vereinssportstättenbau wird verlässlich finanziert.
    63. Förderprogramme für den Vereinssportstättenbau sind planbar, unbürokratisch und auf kleine und mittlere Vereine zugeschnitten.
    64. Eine Pflichtmitgliedschaft im Landessportbund als Fördervoraussetzung wird abgelehnt.
    65. Der Landessportbund führt Demografiechecks oder vergleichbare Prüfungen auf Grundlage der Vereinsdaten unabhängig von einer Mitgliedschaft durch.
    66. Beiträge, Ausrüstung und Fahrkosten hindern Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien nicht am Sport.
    67. Mitgliedsbeiträge im Sportverein werden für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bezuschusst.
    68. Bildungs- und Teilhabeleistungen werden besser mit dem Vereinssport verzahnt.
    69. Kooperationen von Schulen, Kitas und Sportvereinen werden unterstützt.
    70. Erfolgreiche Sportprojekte wie Talentsichtung und Talentförderung werden fortgeführt.
    71. Die Förderung des Ehrenamts im Sport wird mit mehr Anerkennung weiterentwickelt.
    72. Eine landesweite Ehrenamtskarte wird eingeführt.
    73. Die Freiwilligendienste im Sport werden gesichert.
    74. Die Vereinbarkeit von Engagement mit Schule, Studium und Beruf wird ausgebaut.
    75. Sportvereine werden bei der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern gezielt unterstützt.
    76. Sportvereine werden bei der Digitalisierung gezielt unterstützt.
    77. Sportvereine werden bei der Entwicklung von Strukturen der Fankultur unterstützt.
    78. Für die Bearbeitung von rechten Tendenzen und sexuellem Missbrauch im Sport werden die Voraussetzungen für den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter geschaffen.
    79. Öffentliche Sportangebote wie Skateparks und Bolzplätze bleiben erhalten.
    80. Sportangebote für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Mädchen und Frauen, queere Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte werden besonders unterstützt.
    81. Vereinen ohne eigene Sportstätten wird ein finanzierbarer Zugang zu Sportstätten ermöglicht.
    82. Sportvereine werden dabei unterstützt, ihre Angebote barrierearm, diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten.
    83. Sportvereine werden dabei unterstützt, ihre Angebote vor allem in ländlichen Regionen wohnortnah auszuweiten.
    84. Alle Menschen erhalten vor Ort Zugang zu Bildung, Kultur und sozialen Angeboten.
    85. Vielfalt wird als Stärke genutzt.
    86. Die Vielfalt der Bevölkerung wird erhalten und gestärkt.
    87. Menschen, die in Dörfern Verantwortung übernehmen, biologische Vielfalt fördern und Naturerleben ermöglichen, werden gestärkt.
    88. Kleingärten werden in Stadt und Land gezielt gefördert.
    89. Kleingartenanlagen werden gesichert.
    90. Kleingartenvereine werden beim Reaktivieren leerstehender Parzellen unterstützt.
    91. Neue Nutzungskonzepte für Kleingärten wie Gemeinschaftsgärten, Insektengärten, Streuobstwiesen, solidarische Landwirtschaft, Schul- und Kitagärten oder Flächen für Tafeln werden gefördert.
    92. Streetwork wird ausgebaut.
    93. Offene Jugendtreffs und Jugendzentren werden ausgebaut.
    94. Programme gegen häusliche Gewalt werden zur Gewaltprävention eingesetzt.
    95. Für Betroffene häuslicher Gewalt gibt es verlässliche Schutzräume.
    96. Gemeinschaftsprojekte wie Nachbarschaftshilfe und interkulturelle Begegnungen werden zur Kriminalitätsvorbeugung genutzt.
    97. Mobile professionelle Hilfsangebote vor Ort werden in kleineren Gemeinden ausgebaut.
    98. Sozialarbeiter und Familienhelfer sind in ländlichen Gebieten verfügbar.
    99. Mobile Beratungsstellen für Schulden-, Sucht- und Familienprobleme werden eingerichtet.
    100. Konfliktmediatoren helfen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
    101. Interkulturelle Feste und Projekte werden gefördert.
    102. Partnerschaften zwischen Stadtteilen und Dörfern stärken den Zusammenhalt.
    103. Generationenübergreifende Projekte verbinden Menschen verschiedener Altersgruppen.
    104. Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsprogramme informieren über Femizide und Hilfsangebote.
    105. Auf Bundesebene wird eine Reform des Umgangsrechts zum Schutz vor Femiziden, Stalking und häuslicher Gewalt angestoßen.
    106. Schwangerschaftsabbrüche werden legalisiert.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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