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FW · Leitlinien zur Landtagswahl Bayern 1998

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Bayern 13.09.1998 · beschlossen 15.03.1998 · Original

Das Programm enthält 48 von 403 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 48
  1. Entscheidungen sollen nach dem Prinzip der Subsidiarität dort getroffen werden, wo sie sich auswirken und wo die Betroffenen entscheiden.

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    Wortlaut im Programm
    Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo sie sich auch auswirken, und wo die Kompetenz und die Gemeinsamkeit derer, die entscheiden deshalb besonders hoch ist, weil, sie von dem, worüber sie entscheiden, auch selbst betroffen sind. Link zum Original
  2. Die Beteiligung des Volkes an politischen Entscheidungen wird auch während der Legislaturperioden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    - Stärkung der Volksbeteiligung (auch während der Legislaturperioden) Link zum Original
  3. Die politische Macht wird dezentralisiert.

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    Wortlaut im Programm
    - Dezentralisierung der Macht Link zum Original
  4. Die Freiheit des Mandats für die einzelnen Abgeordneten wird wiederhergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    - Wiederherstellung der Freiheit des Mandats für die Einzelpersönlichkeit Link zum Original
  5. Die staatliche Parteienfinanzierung wird reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    1. Reduzierung der Parteienfinanzierung Link zum Original
  6. Der Ministerpräsident wird direkt vom Volk gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    2. Direktwahl des Ministerpräsidenten Link zum Original
  7. Die Amtszeit von Regierungsmitgliedern wird auf drei Legislaturperioden beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    3. Amtszeitbeschränkung für Regierungsmitglieder auf 3 Legislaturperioden Link zum Original
  8. Abgeordnetenmandat und Regierungsamt werden für unvereinbar erklärt.

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    Wortlaut im Programm
    4. Unvereinbarkeit von Abgeordneten- und Regierungsmandat Link zum Original
  9. Bei Landtagswahlen wird das Kumulieren und Panaschieren auf den Listen über Parteigrenzen hinweg eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    5. Stärkeres Persönlichkeitswahlrecht: Kumulieren u. Panaschieren auf der Liste quer über die Parteien hinweg Link zum Original
  10. Die Macht im Staat wird dezentralisiert.

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    Wortlaut im Programm
    6. Dezentralisierung der Macht Link zum Original
  11. Übergangsgelder und Pensionen für Abgeordnete werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    7. Abgeordnetendiäten: Keine Übergangsgelder und Pensionen, „gläserner Abgeordneter“ Link zum Original
  12. Die Einkünfte der Abgeordneten werden als „gläserner Abgeordneter“ offengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    7. Abgeordnetendiäten: Keine Übergangsgelder und Pensionen, „gläserner Abgeordneter“ Link zum Original
  13. Die Rechte der Opposition im Landtag werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    8. Stärkung der Rechte der Opposition Link zum Original
  14. Datenschutzbeauftragter und Präsident des Obersten Rechnungshofs werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    9. Wahl von Verfassungsrichtern, Datenschutzbeauftr. und Präs. ORH mit 2/3 Mehrheit Link zum Original
  15. Die Macht der Parteien im Staat wird durch eine erhebliche Rückführung der Parteienfinanzierung beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Allmacht der Parteien im Staate muß daher beschränkt werden. Dies geschieht am wirkungsvollsten durch eine erhebliche Zurückführung der Parteienfinanzierung. Link zum Original
  16. Die Amtszeit von Abgeordneten wird auf drei Amtsperioden beschränkt, Ausnahmen sind denkbar.

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    Wortlaut im Programm
    3. Die Amtszeit von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten und Kommunalpolitikern ist auf 3 Amtsperioden zu beschränken. Ausnahmeregelungen sind allerdings überlegenswert. Link zum Original
  17. Die Bürger erhalten deutlich mehr Möglichkeiten, auch während der Legislaturperiode an der politischen Willensbildung mitzuwirken.

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    Wortlaut im Programm
    5. Der Bürger muß in erheblich stärkerem Umfang als bisher die Möglichkeit erhalten, auch während der Legislaturperiode an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Link zum Original
  18. Volksentscheid und Bürgerentscheid werden nicht verwässert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Instrumente des Volksentscheids und des Bürgerentscheids haben sich dabei bewährt. Sie dürfen nicht verwässert werden. Link zum Original
  19. Freiheit und Selbstbestimmung der Abgeordneten werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    6. Die Freiheit und Selbstbestimmung des Abgeordneten ist unter allen Umständen zu fördern. Link zum Original
  20. Der Fraktionszwang in den Parlamenten wird zurückgedrängt.

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    Wortlaut im Programm
    In diesem Zusammenhang ist der Fraktionszwang, wie er derzeit in den Parlamenten ausgeübt wird, zurückzuschrauben. Link zum Original
  21. Regionale Interessen der Abgeordneten werden im Zweifel dem Gemeinwohl Bayerns untergeordnet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Interessen der Region, aus der sie gewählt wurden, sind im Zweifel dem Gemeinwohl unterzuordnen. Link zum Original
  22. Die Vergütung der Abgeordneten ist großzügig, damit sie von Partei und Lobbyisten finanziell unabhängig sind.

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    Wortlaut im Programm
    8. Die Vergütung des Abgeordneten soll großzügig sein und ihn in eine finanzielle Unabhängigkeit gegenüber seiner Partei und den Einfluß von Lobbyisten bringen. Link zum Original
  23. Privilegien der Abgeordneten wie Übergangsgelder und Pensionen werden ersatzlos gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    Aus diesem Grund sind alle Privielgien wie z.G. Übergangsgelder und Pensionen ersatzlos zu streichen. Link zum Original
  24. Abgeordnete sorgen für ihre Alters- und Übergangsversorgung selbst vor.

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    Wortlaut im Programm
    Die Abgeordneten sollen hinsichtlich ihrer Alters- und Übergangsversorgung in gleicher Weise initiativ und selbstverantwortlich handeln, wie man es auch von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Link zum Original
  25. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Landtag und Staatsregierung gilt als problematisch.

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    Wortlaut im Programm
    9. Nach demGrundsatz der Gewaltenteilung ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in Landtag und Staatsregierung problematisch. Zumindest ist aber eine Doppelbezahlung auszuschließen. Link zum Original
  26. Eine Doppelbezahlung für Mitglieder von Landtag und Staatsregierung wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    9. Nach demGrundsatz der Gewaltenteilung ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in Landtag und Staatsregierung problematisch. Zumindest ist aber eine Doppelbezahlung auszuschließen. Link zum Original
  27. Die Höhe der Abgeordnetendiäten wird auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    10. Die Höhe der Abgeordnetendiäten soll auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission festgelegt werden. Link zum Original
  28. Diätenerhöhungen werden im letzten Halbjahr der Legislaturperiode für den neu zu wählenden Landtag beschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Beschlußfasung zur Diätenerhöhung soll jeweils im letzten halben Jahr der Legislaturperide für den neu zu wählenden Landtag erfolgen. Link zum Original
  29. Die Parlamentsarbeit wendet sich stärker der Sachpolitik statt dem Parteienstreit zu.

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    Wortlaut im Programm
    11. Die Arbeit im Parlament muß sich noch in erheblich in stärkerem Maße der Sachpolitik zuwenden, nicht der Auseinandersetzung zwischen den Parteien. Link zum Original
  30. Einflussmöglichkeiten und Rechte der Opposition werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einflußmöglichkeiten und Rechte der Opposition sind daher zu stärken. Link zum Original
  31. Der Präsident des Obersten Rechnungshofs und der Datenschutzbeauftragte werden mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    12. Ebenso wie bei den Abgeordneten ist auch bei den obersten Hütern des Staatswesens auf deren Integrität und Unabhängigkeit zu achten. Dies gilt insbesondere für die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, für den Präsidenten des obersten Rechnungshofs sowie den Datenschutzbeauftragten. Sie müssen daher von einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments getragen werden, eine einfache Mehrheit, die sie allein dem Einfluß der jeweiligen Regierungsmehrheit unterwirft, reicht auf keinen Fall aus. Link zum Original
  32. Regulierungen für die Wirtschaft werden abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    1. Abbau der Regulierungen: Link zum Original
  33. Der Mittelstand wird vor allem durch den Abbau überzogener Bürokratie und Regulierung entlastet.

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    Wortlaut im Programm
    1. Der Mittelstand trägt derzeit die Hauptlast an Steuern, an Ausbildungsplätzen und an der Schaffung von Arbeitsplätzen. Er muß spürbar entlastet werden: Neben der Reduzierung der Lohnnebenkosten, vor allem durch Beseitigung überzogener Bürokratisierung und Regulierung. Link zum Original
  34. Die staatliche Agrarförderung wird entbürokratisiert.

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    Wortlaut im Programm
    - eine Entbürokratisierung der staatlichen Förderung. Link zum Original
  35. Die Landwirtschaft wird von überzogener steuerlicher und umweltrechtlicher Regulierung freigehalten.

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    Wortlaut im Programm
    10. Umgekehrt ist aber auch die Landwirtschaft von überzogener Regulierung z. B. in steuerlicher und umweltrechtlicher Hinsicht freizuhalten. Link zum Original
  36. Eine weitgehende Verwaltungsreform gewährt funktionierenden Einheiten weitestgehende Selbständigkeit und vermeidet Kompetenzüberschneidungen.

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    Wortlaut im Programm
    2. „So wenig Staat wie nötig, so viel Selbstverwaltung wie möglich“: Dies erfordert eine weitgehende Verwaltungsreform, die vom Prinzip der „funktionierenden Einheiten“ ausgeht, diesen eine weitestgehende Selbständigkeit gewährt und Kompetenzüberschneidungen vermeidet. Link zum Original
  37. Die staatliche Verwaltung wird durch Abbau von Mittelbehörden und Fachabteilungen verkleinert.

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    Wortlaut im Programm
    1. Abbau der staatlichen Verwaltung (Abbau Mittelbehörden und Fachabteilungen, Zusammenlegung Bezirkstag und (Rest-)Bezirksregierung) Link zum Original
  38. Der öffentliche Dienst wird reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    5. Reform des öffentlichen Dienstes und stärkere Beachtung des Leistungsprinzips Link zum Original
  39. Im öffentlichen Dienst wird das Leistungsprinzip stärker beachtet.

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    Wortlaut im Programm
    5. Reform des öffentlichen Dienstes und stärkere Beachtung des Leistungsprinzips Link zum Original
  40. Eine Verwaltungsreform schafft überflüssige Hierarchieebenen ab.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Verwaltungsreform, die eine echte Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bringen soll, muß eine Abschaffung überflüssiger Hierarchieebenen zum Ziel haben sowie die Schaffung von mehr regionalen Einheiten und überschaubereren Strukturen. Link zum Original
  41. Die Bezirksregierungen werden mit dem Bezirkstag zusammengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    3. Die bisherigen Bezirksregierungen sollen mit dem Parallelorgan, dem Bezirkstag zusammengelegt werden. Link zum Original
  42. Es wird geprüft, inwieweit einzelne Sachgebiete zur Stärkung der regionalen Selbstbestimmung, auch der Schulen, aufgelöst werden können.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei ist zu prüfen, inwieweit einzelne Sachgebiete zur Stärkung der regionalen Selbstbestimmung (z.B. auch der Schulen) aufgelöst werden können. Link zum Original
  43. Die Fachbehörden bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Fachbehörden sind beizubehalten, ihre Aufgaben sind jedoch neu zu definieren in Hinsicht auf Betreuung und Beratung statt Aufsicht und Kontrolle. Link zum Original
  44. Die Aufgaben der Fachbehörden werden auf Betreuung und Beratung statt Aufsicht und Kontrolle ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Fachbehörden sind beizubehalten, ihre Aufgaben sind jedoch neu zu definieren in Hinsicht auf Betreuung und Beratung statt Aufsicht und Kontrolle. Link zum Original
  45. Der Bezirkstagspräsident wird analog zum Landrat direkt gewählt und erhält erweiterte Rechte und Befugnisse.

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    Wortlaut im Programm
    4. Die Rechte und Befugnisse des jeweiligen Bezirkstagspräsidenten müssen durch eine Direktwahl anlalog der eines Landrats erweitert werden. Link zum Original
  46. Im Kommunalwahlrecht fließen Listenstimmen in einen Pool, der für die Zahl der Sitze maßgeblich ist.

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    Wortlaut im Programm
    14. Im Kommunalwahlrecht muß die Chancengleichheit der Kandidaten hergestellt werden: „Listenstimmen“ gehören in einen „Pool“, der für die Zahl der Sitze maßgeblich ist. Die Reihung der Kandidaten erfolgt nach der Zahl ihrer persönlichen Stimmen. Link zum Original
  47. Bei Kommunalwahlen richtet sich die Reihung der Kandidaten nach ihren persönlichen Stimmen.

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    Wortlaut im Programm
    14. Im Kommunalwahlrecht muß die Chancengleichheit der Kandidaten hergestellt werden: „Listenstimmen“ gehören in einen „Pool“, der für die Zahl der Sitze maßgeblich ist. Die Reihung der Kandidaten erfolgt nach der Zahl ihrer persönlichen Stimmen. Link zum Original
  48. Bei Kommunalwahlen werden die Stimmen nach Hare-Niemeyer statt nach d’Hondt ausgezählt.

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    Wortlaut im Programm
    15. Das Auszählverfahren der Stimmen bei der Kommunalwahl soll anstatt nach d’Hondt nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ durchgeführt werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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