Listenstimme
Fachbegriff
Die Stimme, mit der Wähler eine Partei mit ihrer Liste von Kandidaten wählen. Sie entscheidet meist darüber, wie viele Sitze eine Partei bekommt. Bei Bundestagswahlen heißt sie Zweitstimme, in manchen Ländern Listenstimme.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Bayern
1998
FW BY 2
Baden-Württemberg
2011
Grüne BW 1
Bremen
2023
SPD HB Grüne HB Linke HB · Koalitionsvertrag 3
2019
FDP HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.