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FDP RP · Programm zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1996

Forderungen zu Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1996 · beschlossen 28.10.1995 · Original

Das Programm enthält 84 von 1.082 Forderungen zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 84
  1. Der Schutz von Ehe und Familie wird in der Landesverfassung gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. wird weiter für eine moderne Landesverfassung kämpfen. Zentrale Anliegen sind: Stärkung des Schutzes von Ehe und Familie, Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft durchsetzen, Schutz behinderter Menschen, Sportförderung, Festschreibung der sozialen Marktwirtschaft in der Verfassung, Grundrecht auf Datenschutz, Tierschutz, Stärkung der Rechte des Parlaments, Einbindung von Rheinland-Pfalz in den Prozeß der europäischen Einigung. Link zum Original
  2. Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft wird in der Landesverfassung verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. wird weiter für eine moderne Landesverfassung kämpfen. Zentrale Anliegen sind: Stärkung des Schutzes von Ehe und Familie, Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft durchsetzen, Schutz behinderter Menschen, Sportförderung, Festschreibung der sozialen Marktwirtschaft in der Verfassung, Grundrecht auf Datenschutz, Tierschutz, Stärkung der Rechte des Parlaments, Einbindung von Rheinland-Pfalz in den Prozeß der europäischen Einigung. Link zum Original
  3. Der Schutz behinderter Menschen wird in die Landesverfassung aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. wird weiter für eine moderne Landesverfassung kämpfen. Zentrale Anliegen sind: Stärkung des Schutzes von Ehe und Familie, Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft durchsetzen, Schutz behinderter Menschen, Sportförderung, Festschreibung der sozialen Marktwirtschaft in der Verfassung, Grundrecht auf Datenschutz, Tierschutz, Stärkung der Rechte des Parlaments, Einbindung von Rheinland-Pfalz in den Prozeß der europäischen Einigung. Link zum Original
  4. Die Sportförderung wird in die Landesverfassung aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. wird weiter für eine moderne Landesverfassung kämpfen. Zentrale Anliegen sind: Stärkung des Schutzes von Ehe und Familie, Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft durchsetzen, Schutz behinderter Menschen, Sportförderung, Festschreibung der sozialen Marktwirtschaft in der Verfassung, Grundrecht auf Datenschutz, Tierschutz, Stärkung der Rechte des Parlaments, Einbindung von Rheinland-Pfalz in den Prozeß der europäischen Einigung. Link zum Original
  5. Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten werden ausgeweitet, um Familie und Beruf besser vereinbar zu machen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muß durch eine Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungs- und Beurlaubungsmöglichkeiten verbessert werden. Link zum Original
  6. Die Familie soll vom Staat gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Familie als wichtigste Lebensgemeinschaft muß von seiten des Staates gestärkt werden. Link zum Original
  7. Für nichteheliche hetero- und homosexuelle Lebensgemeinschaften sollen nichtdiskriminierende rechtliche Regelungen geschaffen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Für nicht-eheliche hetero- und homosexuelle Lebensgemeinschaften sind nicht-diskriminierende rechtliche Regelungen zu schaffen. Link zum Original
  8. Zur Vermeidung von Heimunterbringung sollen Beratungsstellen, sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesfördergruppen vernetzt angeboten werden.

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    Wortlaut im Programm
    Kinder und Jugendliche mit besonderen erzieherischen Beeinträchtigungen brauchen sozialpädagogische Hilfen. Um die Fremdunterbringung in Heimeinrichtungen zu vermeiden bzw. zu verringern, ist ein vernetztes Angebot von Beratungsstellen, sozialpädagogischer Familienhilfe sowie von Tagesfördergruppen notwendig. Link zum Original
  9. Sinnvolle Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche sollen unterstützt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus sollen sinnvolle Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und der Aufbau von staatsbürgerlichem Bewußtsein unterstützt werden. Link zum Original
  10. Der Aufbau staatsbürgerlichen Bewusstseins bei Jugendlichen soll unterstützt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus sollen sinnvolle Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und der Aufbau von staatsbürgerlichem Bewußtsein unterstützt werden. Link zum Original
  11. Jugendparlamente und Jugendgemeinderäte sollen weiter ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Programm
    Um diesem Bewußtsein gerecht zu werden und Jugendliche auch weiterhin mit Politik in Kontakt zu bringen, befürwortet die rheinland-pfälzische F.D.P. den weiteren Ausbau von Jugendparlamenten und Jugendgemeinderäten. Link zum Original
  12. Eine effektive Familienberatung mit Drogenprävention sowie sexueller und gesundheitlicher Aufklärung von Jugendlichen soll angeboten werden.

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    Wortlaut im Programm
    Weiterhin besteht aus der Sicht der F.D.P. Bedarf an einer effektiven Familienberatung, in der auch die Drogenprävention sowie die gezielte sexuelle und gesundheitliche Aufklärung bei Jugendlichen unterstützt wird. Link zum Original
  13. Für ältere Menschen sollen altersgerechte Angebote in Sport, Kultur und Bildung eine selbständige Lebensführung unterstützen.

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    Wortlaut im Programm
    Die meisten alten Menschen leben, ihrem Wunsch gemäß, in der eigenen Wohnung. Um diese Lebensqualität zu erhalten, bedarf es altersgerechter Angebote zur Unterstützung einer selbständigen Lebensführung: Angebote in Sport, Kultur und Bildung mit der Möglichkeit zu Kontakten und Begegnungen. Link zum Original
  14. Die persönliche, selbstgestaltete Lebensumwelt älterer Menschen soll erhalten werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Erhaltung der persönlichen, selbstgestalteten Lebensumwelt; Link zum Original
  15. Eigeninitiativen älterer Menschen im sportlichen, handwerklichen, kulturellen und künstlerischen Bereich sollen unterstützt werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Unterstützung von Eigeninitiativen im sportlichen, handwerklichen, I kulturellen und künstlerischen Bereich; Link zum Original
  16. Altenclubs und Altentagesstätten sollen erhalten und ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Erhaltung und den Ausbau von Altenclubs und Altentagesstätten; Link zum Original
  17. Gewählte Seniorenvertretungen sollen an allen Fragen der Altenpolitik auf Landesebene beteiligt werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Beteiligung gewählter Seniorenvertretungen in allen Fragen der I!, Altenpolitik auf Landesebene. Link zum Original
  18. Öffentliche Unterstützung für Selbsthilfegruppen soll zeitlich und materiell begrenzt sein.

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    Wortlaut im Programm
    Selbsthilfegruppen müssen sich ihrem eigenen Anspruch gemäß "selbst helfen". Öffentliche Unterstützung darf nur zeitlich und materiell begrenzt erfolgen. Link zum Original
  19. Selbsthilfegruppen sollen nicht in öffentliche Trägerschaft übernommen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Der Charakter einer privaten Initiative muß gewahrt bleiben; das schließt die Übernahme in die Trägerschaft der öffentlichen Hand aus. Link zum Original
  20. Die ehrenamtliche Hilfsbereitschaft soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Generell muß die vorhandene ehrenamtliche Hilfsbereitschaft in den verschiedenen Alters- und Gesellschaftsgruppen gestärkt werden. Link zum Original
  21. Behinderte sollen wohnortnah stationär, teilstationär und ambulant betreut werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wichtig ist die wohnortnahe, stationäre, teilstationäre und ambulante Betreuung der Behinderten. Link zum Original
  22. Behinderte sollen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und einer ihren Möglichkeiten entsprechenden Tätigkeit nachgehen können.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel muß es sein, daß Behinderte in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und doch eine das Selbstbewußtsein stärkende, ihren Möglichkeiten entsprechende Tätigkeit ausüben können. Link zum Original
  23. Die Integration behinderter und nichtbehinderter Menschen soll gefördert werden, auch durch frühes Miteinander in Kindergarten, Schule und Beruf.

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    Wortlaut im Programm
    Die Integration, das menschliche Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen ist zu fördern. Dazu gehört das frühzeitige Miteinanderleben in Kindergarten, Schule und Beruf. Link zum Original
  24. Betreute Wohnformen für Behinderte sollen weiter geschaffen werden.

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    Wortlaut im Programm
    die weitere Schaffung betreuter Wohnformen; Link zum Original
  25. Die Einstufungspraxis soll überprüft werden, um Hilfen auf wirklich Behinderte zu konzentrieren.

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    Wortlaut im Programm
    die Überprüfung der Einstufungspraxis, um Hilfen auf wirklich Behinderte zu konzentrieren. Link zum Original
  26. Der Staat hat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen herbeizuführen.

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    Wortlaut im Programm
    Männer und Frauen sind gleichberechtigt, es ist die Aufgabe des Staates, Gleichberechtigung herbeizuführen. Link zum Original
  27. Führungspositionen in Politik und öffentlichem Dienst sollen verstärkt mit Frauen besetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    FÜhrungspositionen in Politik und öffentlichem Dienst sollten verstärkt durch Frauen besetzt werden, um Frauen an allen Entscheidungen maßgeblich zu beteiligen. Link zum Original
  28. Aushilfsbörsen unter Nutzung der Kammerstrukturen sollen Eltern in der Familienphase durch Vertretungen den Kontakt zum Beruf ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Aushilfsbörsen erlauben es Eltern in der Familienphase, durch Krankheits-, Schwangerschafts- und Urlaubsvertretung Kontakt zu ihrem Beruf zu halten. Durch die Nutzung der Kammerstrukturen (IHK, Handwerkskammer und andere berufsständische Vertretungen) werden die öffentlichen Haushalte nicht zusätzlich belastet. Link zum Original
  29. Das Vorhalten von Frauenhäusern als Zufluchtstätten für misshandelte Frauen und Kinder ist eine öffentliche Aufgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Frauenhäuser als Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen und Kinder vorzuhalten ist eine öffentliche Aufgabe. Link zum Original
  30. Der Erhalt bestehender Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Programm
    Der Erhalt bestehender Frauenhäuser und die Einrichtung neuer Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz müssen gewährleistet sein. Link zum Original
  31. Die Einrichtung neuer Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Programm
    Der Erhalt bestehender Frauenhäuser und die Einrichtung neuer Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz müssen gewährleistet sein. Link zum Original
  32. Spenden, Bußgelder und andere Zuwendungen an Frauenhäuser werden nicht auf die Zuschüsse angerechnet.

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    Wortlaut im Programm
    Spenden, Bußgelder und andere Zuwendungen dürfen nicht auf Zuschüsse angerechnet werden, denn nur so ist eine kontinuierliche Arbeit mit den betroffenen Frauen (in den Frauenhäusern) gesichert. Link zum Original
  33. Die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich gesetzlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches in den ersten 12 Wochen ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes schleunigst als Gesetz zu verabschieden. Link zum Original
  34. Die Gleichstellungsbeauftragten erhalten eine angemessene personelle Ausstattung.

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    Wortlaut im Programm
    Die unterstützende Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist durch angemessene personelle Ausstattung und einen eigenen Etat auf solide Füße zu stellen. Link zum Original
  35. Die Gleichstellungsbeauftragten erhalten einen eigenen Etat.

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    Wortlaut im Programm
    Die unterstützende Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist durch angemessene personelle Ausstattung und einen eigenen Etat auf solide Füße zu stellen. Link zum Original
  36. Der Sport wird in der Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Gesundheits-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik besonders berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Sie verlangt eine besondere Berücksichtigung des Sports in der Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Gesundheits-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Link zum Original
  37. Der Sport erhält Verfassungsrang.

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    Wortlaut im Programm
    Sie hält an dieser Forderung fest: Der Sport muß Verfassungsrang erhalten. Link zum Original
  38. Die Förderung des Sports ist eine Pflichtaufgabe aller politisch Verantwortlichen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Förderung des Sports muß eine Pflichtaufgabe aller politisch verantwortlichen Kräfte sein. Link zum Original
  39. Spitzen-, Breiten- und Freizeitsport werden nicht isoliert, sondern als einander ergänzend betrachtet.

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    Wortlaut im Programm
    Spitzensport, Breitensport und Freizeitsport dürfen dabei nicht isoliert gesehen werden. Sie bauen einander auf und ergänzen sich. Link zum Original
  40. Sportliche Höchstleistung wird bejaht.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. bekennt sich zur sportlichen Höchstleistung. Link zum Original
  41. Gesundheitsgefährdende Mittel und jede Art von Manipulation im Sport werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Sie lehnt gesundheitsgefährdende Mittel, sowie jede Art von Manipulation ab. Link zum Original
  42. Die Zusammenarbeit mit dem Saarland im fusionierten Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland wird bejaht.

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    Wortlaut im Programm
    Sie bejaht die Zusammenarbeit mit dem Saarland im fusionierten Olympiastützpunkt "Rheinland-PfalziSaarland" und tritt für dessen Förderung und Erhalt ein. Link zum Original
  43. Der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland wird gefördert und erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Sie bejaht die Zusammenarbeit mit dem Saarland im fusionierten Olympiastützpunkt "Rheinland-PfalziSaarland" und tritt für dessen Förderung und Erhalt ein. Link zum Original
  44. Der Breitensport gibt auch sportlich weniger talentierten Menschen Raum, sich im Wettkampf zu messen.

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    Wortlaut im Programm
    Der vorwiegend in Vereinen organisierte und wettkampforientierte Breitensport soll auch sportlich weniger talentierten Menschen Raum geben, sich in ihrer sportlichen Leistung zu messen. Link zum Original
  45. Die Träger des Breitensports werden durch Hilfen zur Selbsthilfe unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. unterstützt die Träger des Breitensports durch Hilfen zur Selbsthilfe. Link zum Original
  46. Der Freizeitsport ist allen zugänglich.

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    Wortlaut im Programm
    Freizeitsport ist Sport für jedermann. Er muß allen zugänglich sein und soll den Neigungen und Interessen möglichst vieler Bürger und Bürgerinnen Rechnung tragen. Link zum Original
  47. Der Freizeitsport trägt den Neigungen und Interessen möglichst vieler Bürger Rechnung.

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    Wortlaut im Programm
    Freizeitsport ist Sport für jedermann. Er muß allen zugänglich sein und soll den Neigungen und Interessen möglichst vieler Bürger und Bürgerinnen Rechnung tragen. Link zum Original
  48. Ziel des Freizeitsportangebots sind zweckmäßige Anlagen für viele statt Angebote für wenige.

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    Wortlaut im Programm
    Als Ziel des Freizeitangebotes sieht die F.D.P. nicht das Angebot für wenige, sondern zweckmäßige Anlagen für viele. Link zum Original
  49. Privatwirtschaftliches Engagement im Sport wird begrüßt und erhält ausreichend Raum.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. begrüßt privatwirtschaftliches Engagement auch auf dem Gebiet des Sports und räumt ihm den genügenden Raum ein. Link zum Original
  50. Bund und Land sichern jedem Bürger das Recht auf Sport.

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    Wortlaut im Programm
    Bund und Land haben jedem Bürger sein Recht auf Sport zu sichern Durch finanzielle Hilfen und steuerliche Entlastung haben sie den Sport nach dem Subsidaritätsprinzip zu unterstützen. Link zum Original
  51. Bund und Land unterstützen den Sport subsidiär durch finanzielle Hilfen und steuerliche Entlastung.

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    Wortlaut im Programm
    Bund und Land haben jedem Bürger sein Recht auf Sport zu sichern Durch finanzielle Hilfen und steuerliche Entlastung haben sie den Sport nach dem Subsidaritätsprinzip zu unterstützen. Link zum Original
  52. Einrichtungen, Flächen und Gewässer zur Sportausübung werden bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Einrichtungen, Flächen und Gewässer zur Sportausübung sind bereitzustellen. Link zum Original
  53. Vom Sport ausgehende Emissionen werden nach anderen Maßstäben bewertet als Gewerbe- oder Verkehrslärm.

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    Wortlaut im Programm
    Vom Sport ausgehende Emissionen sind mit anderen Maßstäben zu messen als Gewerbe- oder Verkehrslärm. Link zum Original
  54. Beim Vollzug des Immissionsschutzrechts und des § 906 BGB wird der Bedeutung des Sports Rechnung getragen, damit wohnortnahe Sportplätze möglich bleiben.

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    Wortlaut im Programm
    Beim Vollzug des Immissionsschutzgesetzes und der Auslegung der neuen Ergänzung des § 906 BGB ist der Bedeutung des Sports und seinem sozialen Status Rechnung zu tragen und sicherzustellen, daß Sport auf dem "Sportplatz um die Ecke" möglich bleibt. Link zum Original
  55. Die Sportorganisationen werden als Träger öffentlicher Belange an der Raum- und Flächenplanung beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Sportorganisationen sind als Träger öffentlicher Belange an der Planung des Raumes und der Fläche sowie deren Gestaltung zu beteiligen. Link zum Original
  56. Der Sport wird mit gleichen prozentualen Anteilen am Umsatz aller Wettgeschäfte der Toto-Lotto GmbH beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Sport ist am Umsatz aller Wettgeschäfte der Toto-Lotto GmbH mit gleichen prozentualen Anteilen zu beteiligen. Diese Anteile sollten dem Sport unmittelbar zufließen und als Eigenleistung gewertet werden. Link zum Original
  57. Die Toto-Lotto-Anteile fließen dem Sport unmittelbar zu und werden als Eigenleistung gewertet.

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    Wortlaut im Programm
    Der Sport ist am Umsatz aller Wettgeschäfte der Toto-Lotto GmbH mit gleichen prozentualen Anteilen zu beteiligen. Diese Anteile sollten dem Sport unmittelbar zufließen und als Eigenleistung gewertet werden. Link zum Original
  58. Öffentliche Sportstätten werden Sportvereinen weiterhin nach dem Sportstättenförderungsgesetz kostenfrei überlassen.

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    Wortlaut im Programm
    Die kostenfreie Überlassung öffentlicher Sportstätten an Sportvereine soll wie bisher nach dem Sportstättenförderungsgesetz erhalten bleiben. Link zum Original
  59. Das öffentliche Bewusstsein für den Wert des Sports wird gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    3. Das Bewußtsein der Öffentlichkeit den Wert des Sports ist zu heben. Link zum Original
  60. Die Kommunen fördern sportliche Aktivitäten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen haben die sportlichen Aktivitäten zu fördern Sie haben ein vielfältiges ausreichendes Angebot an Sportstätten und Freizeitanlagen bereitzustellen. Link zum Original
  61. Die Kommunen stellen ein vielfältiges und ausreichendes Angebot an Sportstätten und Freizeitanlagen bereit.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen haben die sportlichen Aktivitäten zu fördern Sie haben ein vielfältiges ausreichendes Angebot an Sportstätten und Freizeitanlagen bereitzustellen. Link zum Original
  62. Gemeinden, Städte und Landkreise streben ein partnerschaftliches Verhältnis mit den Sportvereinen an.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gemeinden, Städte und Landkreise sollen dabei ein partnerschaftliches Verhältnis mit den Vereinen anstreben. Link zum Original
  63. Die Kommunen verzichten auf Gebühren für die Nutzung von Sportstätten und Freizeitanlagen.

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    Wortlaut im Programm
    die Kommunen auf Gebühren für die Nutzung der Sportstätten und Freizeitanlagen verzichten; Link zum Original
  64. Die Vereine tragen durch Eigeninitiative zur Pflege und Erhaltung der Sportstätten bei.

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    Wortlaut im Programm
    die Vereine Eigeninitiative entwickeln und zur Pflege und Erhaltung der Sportstätten und Freizeitanlagen beitragen; Link zum Original
  65. Die Gemeinden nehmen Vorrangflächen für Sport in ihre Bauleitpläne auf.

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    Wortlaut im Programm
    die Gemeinden in ihre Bauleitpläne Vorrangflächen für Sport aufnehmen; Link zum Original
  66. Sportstättenleitpläne regeln das notwendige Angebot an Sportstätten und Freizeitanlagen.

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    Wortlaut im Programm
    Sportstättenleitpläne das notwendige Angebot an Sportstätten und Freizeitanlagen regeln, Link zum Original
  67. Gemeinden und Volkshochschulen entwickeln ein eigenes Sportangebot nur bei Versorgungslücken im Vereinsangebot.

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    Wortlaut im Programm
    die Gemeinden - auch deren Volkshochschulen - ein eigenes Sportangebot nur dann entwickeln, wenn das Angebot der Vereine Versorgungslücken aufweiSt. Link zum Original
  68. Kommunale Leistungen zur Sportförderung liegen in eigener Verantwortung der Kommunen und werden nicht nachrangig beurteilt.

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    Wortlaut im Programm
    Ifür Leistungen der Kommunen zur Förderung des Sports diese selbst verantwortlich sind. Sie dürfen nicht nachrangig beurteilt werden. Link zum Original
  69. Freiwillige kommunale Leistungen für den Sport werden bis zu einer gesetzlichen Regelung wie eine Pflichtaufgabe behandelt.

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    Wortlaut im Programm
    Bis zur gesetzlichen Bestimmung als Pflichtaufgabe sind freiwillige Leistungen für \1 (den Sport unter Anerkennung der Selbstverwaltungshoheit wie eine Pflichtaufgabe zu behandeln. Link zum Original
  70. Bund, Länder und Gemeinden unterstützen die Sportvereine partnerschaftlich ideell und materiell.

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    Wortlaut im Programm
    Bund, Länder und Gemeinden unterstützen die Vereine in einem partnerschaftlichen Verhältnis ideell und materiell. Link zum Original
  71. Die Sportvereine erhalten Hilfen zur Selbsthilfe und Förderbeiträge.

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    Wortlaut im Programm
    Hilfen zur Selbsthilfe und Förderungsbeiträge; Link zum Original
  72. Die Schüler- und Jugendarbeit der Sportvereine wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Förderung der Schüler- und Jugendarbeit sowie von Vereinsprogrammen, welche eine verstärkte Einbeziehung von Jugend, Senioren, Behinderten, Aussiedlern und Ausländern gewährleisten; Link zum Original
  73. Vereinsprogramme zur Einbeziehung von Jugend, Senioren, Behinderten, Aussiedlern und Ausländern werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Förderung der Schüler- und Jugendarbeit sowie von Vereinsprogrammen, welche eine verstärkte Einbeziehung von Jugend, Senioren, Behinderten, Aussiedlern und Ausländern gewährleisten; Link zum Original
  74. Staatliche und kommunale Sportstätten stehen den Vereinen kostenfrei zur Verfügung.

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    Wortlaut im Programm
    kostenfreie Benutzung der staatlichen und kommunalen Sportstätten; Link zum Original
  75. Vereine mit eigenen Sportstätten erhalten besondere Hilfen der öffentlichen Hand zum Ausgleich ihrer Belastungen.

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    Wortlaut im Programm
    Ausgleich von Belastungen der Vereine, die eigene Sportstätten nutzen, durch besondere Hilfen der öffentlichen Hand; Link zum Original
  76. Die ehrenamtliche Tätigkeit im Sport wird durch Abbau bürokratischer Hemmnisse gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit; sie muß durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse und durch steuerliche Entlastung erleichtert werden indem für Übungs- und Organisationsleiter eine zeitgemäße Pauschale gefördert wird, die von der Steuer freigestellt wird; Link zum Original
  77. Die Bewegungsfreude wird durch Sport und Spiel bereits im Vorschulalter gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die natürliche und spontane Bewegungsfreunde muß durch Sport und Spiel bereits im Vorschulalter gefördert werden. Link zum Original
  78. Im Vorschulsport stehen Geschicklichkeit, Selbstsicherheit, Erfolgszuversicht und Gemeinschaftsverhalten im Vordergrund.

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    Wortlaut im Programm
    Die Förderun.g von Geschicklichkeit, Selbstsicherheit, Erfolgszuversicht und Gemeinschaftsverhalten muß im Vordergrund stehen. Link zum Original
  79. Kindergärten, Vorschuleinrichtungen und Sportvereine arbeiten zur Bewegungserziehung gezielt zusammen.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Intensivierung der Bewegungserziehung sollen Kindergärten, Vorschuleinrichtungen und Sportvereine gezielt zusammenarbeiten. Link zum Original
  80. An Hochschulen, bei Bundeswehr, Polizei und Bundesgrenzschutz wird eine regelmäßige Sportmöglichkeit gewährleistet.

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    Wortlaut im Programm
    An den Hochschulen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei und beim Bundesgrenzschutz muß eine regelmäßige Sportmöglichkeit gewährleistet sein. Link zum Original
  81. Ein ausreichendes Angebot an Freizeit-, Breiten- und Leistungssportmöglichkeiten wird bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein ausreichendes Angebot an Freizeit-, Breiten- und Leistungssportmöglichkeiten ist erforderlich. Link zum Original
  82. Genügend voll ausgebildete Sportlehrer werden zur Verfügung gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Genügend voll ausgebildete Sportlehrer sind zur Verfügung zu stellen. Link zum Original
  83. Sport wird verstärkt für Mutter und Kind, für haltungsschwache Kinder und Jugendliche sowie für Senioren angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkt ist Sport für Mutter und Kind, für körperlich haltungsschwache Kinder und Jugendliche und für Senioren anzubieten. Link zum Original
  84. Menschen mit Behinderung wird Sport unter Betreuung geschulten Fachpersonals ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Behinderten ist Sportausübung unter Betreuung geschulten Fachpersonals zu ermöglichen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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