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FDP · Hessen stärker machen

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Hessen 2008 · beschlossen 27.10.2007 · Original

Das Programm enthält 84 von 1.932 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 84
  1. Kommunen werden verpflichtet, ihre Aufträge in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank zu veröffentlichen.

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    Wortlaut im Programm
    Auch die Kommunen sollten verpflichtet werden, ihre Aufträge in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank im Internet zu veröffentlichen. Link zum Original
  2. Die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Betriebe, etwa bei Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern, wird eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Zu den zu verbessernden Rahmenbedingungen in der hessischen Wirtschaft gehört die Einschränkung der sich ausweitenden wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Betriebe, z.B. in Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern. Link zum Original
  3. Das kommunale Wirtschaftsrecht erlaubt wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nur, wenn private Dritte die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können.

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    Wortlaut im Programm
    Das kommunale Wirtschaftsrecht muss dahingehend geändert werden, dass sich eine Kommune nur dann wirtschaftlich betätigt, wenn eine Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Link zum Original
  4. Kommunale Betriebe verlieren ihre monopolistischen Strukturen und tragen zur Öffnung der Märkte bei.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP Hessen spricht sich für eine klarere Ordnungspolitik auch in den hessischen Kommunen aus. Demnach sollen kommunale Betriebe ihre monopolistischen Strukturen verlieren, zum Öffnen der Märkte beitragen, sich auf ihre satzungsgemäßen Aufgaben beschränken und Erlöse nicht als Quersubvention einsetzen Link zum Original
  5. Kommunale Betriebe beschränken sich auf ihre satzungsgemäßen Aufgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP Hessen spricht sich für eine klarere Ordnungspolitik auch in den hessischen Kommunen aus. Demnach sollen kommunale Betriebe ihre monopolistischen Strukturen verlieren, zum Öffnen der Märkte beitragen, sich auf ihre satzungsgemäßen Aufgaben beschränken und Erlöse nicht als Quersubvention einsetzen Link zum Original
  6. Kommunale Betriebe setzen Erlöse nicht zur Quersubventionierung ein.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP Hessen spricht sich für eine klarere Ordnungspolitik auch in den hessischen Kommunen aus. Demnach sollen kommunale Betriebe ihre monopolistischen Strukturen verlieren, zum Öffnen der Märkte beitragen, sich auf ihre satzungsgemäßen Aufgaben beschränken und Erlöse nicht als Quersubvention einsetzen Link zum Original
  7. Kommunen sollen eine stärkere Rolle als Eigentümer der Sparkassen einnehmen können.

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    Wortlaut im Programm
    Den Kommunen sollte auch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer kommunalen Verantwortung für das Gemeinwohl durch eine stärkere Rolle als Eigentümer der Sparkassen entsprechen zu können. Hierzu sind europäische Modelle auf ihre Übertragbarkeit zu überprüfen, z.B. die Nutzung von Stiftungskonstruktionen. Link zum Original
  8. Europäische Modelle wie Stiftungskonstruktionen sollen auf ihre Übertragbarkeit auf die Sparkassen geprüft werden.

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    Wortlaut im Programm
    Den Kommunen sollte auch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer kommunalen Verantwortung für das Gemeinwohl durch eine stärkere Rolle als Eigentümer der Sparkassen entsprechen zu können. Hierzu sind europäische Modelle auf ihre Übertragbarkeit zu überprüfen, z.B. die Nutzung von Stiftungskonstruktionen. Link zum Original
  9. Die Kulturwirtschaft soll stärker in die Regional- und Stadtentwicklung eingebunden werden.

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    Wortlaut im Programm
    Von Bedeutung ist auch, die Kulturwirtschaft verstärkt in den Bereichen der Regional- und Stadtentwicklung einzubinden und die Chancen zu nutzen, die in der Katalysatorwirkung von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen liegt. Link zum Original
  10. In Mittelhessen soll der Technologieschwerpunkt auf Nanotechnik, Biotechnologie, Medizintechnik, Telematik und optischer Industrie liegen.

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    Wortlaut im Programm
    In Mittelhessen könnte beispielsweise der Schwerpunkt in den Bereichen Nanotechnik, Biotechnologie und Medizintechnik liegen. Auch der Bereich der Telematik, der Informations- und Kommunikationstechnologie spielt hierbei eine Rolle, ebenso wie die in Mittelhessen hervorragend positionierte optische Industrie. Link zum Original
  11. In Nordhessen sollen regenerative Energien enger mit der Nanotechnologie am CINSaT in Kassel verknüpft werden.

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    Wortlaut im Programm
    Nordhessen ist heute bereits stark auf dem Gebiet der regenerativen Energien, sei es bei der Biomasse oder bekannten Institutionen wie dem ISET. Sinnvoll ist eine engere Verknüpfung mit der Nanotechnologie am CINSaT in Kassel. Link zum Original
  12. Regionalentwicklung umfasst mehr als Landwirtschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Regionalentwicklung ist dabei mehr als Landwirtschaft. Link zum Original
  13. Die regionalpolitischen Förderangebote des Landes werden gebündelt und als einheitliche Unterstützung angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    Die verschiedenen regionalpolitischen Förderangebote des Landes - auch unterschiedlicher Politikbereiche - sollen deshalb so weit wie sinnvoll zusammengefasst, gebündelt und als einheitliche Unterstützung angeboten werden. Link zum Original
  14. Die Strukturpolitik unterstützt Landesteile mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft beim Strukturwandel.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel hessischer Strukturpolitik muss es sein, Landesteile bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen oder hinter den Landesdurchschnitt zurückgefallen sind. Link zum Original
  15. Ländliche Regionen werden in ihrer eigenständigen Entwicklung gefördert, um Abwanderung zu bremsen und Arbeitsmarkt und Einkommen zu verbessern.

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    Wortlaut im Programm
    Ländlichen Regionen sollen durch die Förderung in ihrer eigenständigen Entwicklung unterstützt werden, um ei ner Bevölkerungsabwanderung entgegenzuwirken und um die Arbeitsmarkt- und Einkommenssituation zu stabilisieren und zu verbessern. Link zum Original
  16. Der ländliche Raum wird in seiner Gesamtheit betrachtet.

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    Wortlaut im Programm
    Unabdingbar ist es dabei, den ländlichen Raum in seiner Gesamtheit zu betrachten. Link zum Original
  17. Alle Politikbereiche leisten angesichts des demografischen Wandels ihren Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums.

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    Wortlaut im Programm
    Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der knapper werdenden Finanzmittel müssen die verschiedenen Politikbereiche ihren Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums leisten. Link zum Original
  18. In den Ortsteilen des ländlichen Raums bleibt eine Grundversorgung mit Dienstleistungen erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu zählt auch, dass in den Ortsteilen im ländlichen Raum eine Grundversorgung im Dienstleistungsbereich erhalten bleibt und die Menschen Zugang zu den modernen Kommunikationsmitteln haben. Link zum Original
  19. In Hessen werden neue Möglichkeiten zur Erschließung regionalen Kapitals erprobt.

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    Wortlaut im Programm
    In Hessen sollen neue Möglichkeiten zur Erschließung regionalen Kapitals erprobt werden. Link zum Original
  20. Private werden künftig in die Infrastrukturförderung einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Unter anderem sollen künftig Private in die Infrastrukturförderung einbezogen werden. Link zum Original
  21. Ein Hessen-Modell bezieht privates Kapital mit sicherer Verzinsung in die regionale Strukturförderung des ländlichen Raums ein.

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    Wortlaut im Programm
    Durch ein Hessen-Modell zur Einbeziehung Privater in die regionale Strukturförderung soll die Entwicklung des ländlichen Raumes nachhaltig unterstützt werden, privates Kapital regionalbezogen aktiviert werden und, mit einer sicheren Verzinsung versehen, einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten können. Link zum Original
  22. Regionale Publikumsfonds zur Finanzierung stiller Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen werden geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Geprüft werden sollen ebenfalls Modelle, bei denen regionale Publikumsfonds regionales Kapital mobilisieren und dieses Kapital für den Erwerb von stillen Beteiligungen in regionalen mittelständisch orientierten Unternehmen eingesetzt wird. Link zum Original
  23. Die Dorferneuerung wird an der demografischen Entwicklung ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    In dem Bereich der Dorferneuerung muss ein Umdenken stattfinden, das den demographischen Entwicklungen Rechnung trägt. Link zum Original
  24. In der Dorferneuerung hat Erhalt Vorrang vor Neubau.

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    Wortlaut im Programm
    Die Dorferneuerungspolitik muss deshalb den veränderten Bedingungen angepasst und neu definiert werden: Erhalt hat Vorrang vor Neubau, Verdichtung vor Neuerschließung. Link zum Original
  25. In der Dorferneuerung hat Verdichtung Vorrang vor Neuerschließung.

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    Wortlaut im Programm
    Die Dorferneuerungspolitik muss deshalb den veränderten Bedingungen angepasst und neu definiert werden: Erhalt hat Vorrang vor Neubau, Verdichtung vor Neuerschließung. Link zum Original
  26. Zuschussprogramme der Dorferneuerung werden soweit möglich durch Darlehensprogramme ersetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Soweit wie möglich sollten dabei Zuschussprogramme durch Darlehensprogramme ersetzt werden. Link zum Original
  27. Dorferneuerung und Stadterneuerung werden administrativ eng verbunden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Grenzen zwischen Dorferneuerung und einfacher Stadterneuerung sind in einigen Orten im ländlichen Raum fließend. Beide Programme sollen in der Administration eng verbunden sein, damit Synergieeffekte erschlossen werden können. Diese Programme sollten begleitet sein von einer effizienten Bürgerbeteiligung. Link zum Original
  28. Dorf- und Stadterneuerungsprogramme werden von einer effizienten Bürgerbeteiligung begleitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Grenzen zwischen Dorferneuerung und einfacher Stadterneuerung sind in einigen Orten im ländlichen Raum fließend. Beide Programme sollen in der Administration eng verbunden sein, damit Synergieeffekte erschlossen werden können. Diese Programme sollten begleitet sein von einer effizienten Bürgerbeteiligung. Link zum Original
  29. Die Dorferneuerung verfolgt einen interkommunalen und multifunktionalen Ansatz.

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    Wortlaut im Programm
    Dorferneuerung ist heute nicht mehr auf Ortsteile begrenzt und jeweils „abgeschottet“ zu betreiben. Vielmehr ist ein interkommunaler und multifunktionaler Lösungsansatz erforderlich, wobei eine bedarfsgerechte Infrastrukturanpassung unterstützt werden muss durch eine strategische Bodenbevorratung. Link zum Original
  30. Die Infrastrukturanpassung in der Dorferneuerung wird durch strategische Bodenbevorratung unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Programm
    Dorferneuerung ist heute nicht mehr auf Ortsteile begrenzt und jeweils „abgeschottet“ zu betreiben. Vielmehr ist ein interkommunaler und multifunktionaler Lösungsansatz erforderlich, wobei eine bedarfsgerechte Infrastrukturanpassung unterstützt werden muss durch eine strategische Bodenbevorratung. Link zum Original
  31. Interkommunale Kooperationsprojekte haben bei Ausweisung und Förderung Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei ist darauf zu achten, dass im Interesse einer flächensparenden Erschließung und der Bündelung regionaler Interessen die Ausweisung und Unterstützung interkommunaler Kooperationsprojekte Vorrang hat. Link zum Original
  32. Das gegenwärtige System des Länderfinanzausgleichs gilt als leistungsfeindlich, intransparent und auf Dauer unfinanzierbar.

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    Wortlaut im Programm
    Das gegenwärtige System des Länderfinanzausgleichs ist kontraproduktiv, leistungsfeindlich, strukturkonservierend, intransparent und auf Dauer unfinanzierbar. Link zum Original
  33. Die den Ländern zustehenden Steuern richten sich nach ihren Aufgaben, Befugnissen und dem daraus folgenden Mittelbedarf.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Programm
    • die den Ländern zustehenden Steuern daran zu orientieren, welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse sie haben und welcher Mittelbedarf daraus resultiert, Link zum Original
  34. Die Länder erhalten Steuern zur autonomen Entscheidung, zumindest in Form von Zu- oder Abschlägen.

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    Wortlaut im Programm
    • den Ländern Steuern zur autonomen Entscheidung – zumindest in Gestalt von Zu- oder Abschlägen – zuzuweisen, Link zum Original
  35. Der horizontale Länderfinanzausgleich wird im Zusammenwirken mit einer Länderneugliederung möglichst völlig abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Programm
    • im Zusammenwirken mit einer Länderneugliederung den horizontalen Länderfinanzausgleich möglichst völlig abzuschaffen und erforderliche Ausgleichszahlungen ausschließlich vom Bund zu den Ländern zuzulassen, Link zum Original
  36. Erforderliche Ausgleichszahlungen erfolgen ausschließlich vom Bund an die Länder.

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    Wortlaut im Programm
    • im Zusammenwirken mit einer Länderneugliederung den horizontalen Länderfinanzausgleich möglichst völlig abzuschaffen und erforderliche Ausgleichszahlungen ausschließlich vom Bund zu den Ländern zuzulassen, Link zum Original
  37. Die Verteilung des Steueraufkommens auf die Länder wird stärker an das jeweilige Landes-Bruttoinlandsprodukt gebunden.

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    Wortlaut im Programm
    • die Verteilung des Steueraufkommens auf die Länder stärker als bisher an das jeweilige Landes- Bruttoinlandsprodukt zu binden, Link zum Original
  38. Der Kommunale Finanzausgleich wird gesondert reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Kommunale Finanzausgleich ist gesondert zu reformieren (vgl. Kapitel H.) Link zum Original
  39. Die Autonomie der Kommunen wird unterstützt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, die Autonomie der kommunalen Ebene zu unterstützen und auszubauen. Link zum Original
  40. Das Subsidiaritätsprinzip wird im Verhältnis von Land und Kommunen strikt befolgt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Prinzipien der Subsidiarität – jede Aufgabe wird auf der für sie bestgeeigneten Ebene bewältigt – und der Konnexität – keine Zuweisung von Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich – sind strikt zu befolgen. Link zum Original
  41. Das Konnexitätsprinzip wird strikt befolgt; Aufgaben werden Kommunen nur mit finanziellem Ausgleich übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Prinzipien der Subsidiarität – jede Aufgabe wird auf der für sie bestgeeigneten Ebene bewältigt – und der Konnexität – keine Zuweisung von Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich – sind strikt zu befolgen. Link zum Original
  42. Die Finanzausstattung der Kommunen wird grundsätzlich überprüft und neu konzipiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Tatsache, dass – abgesehen von konjunkturell besonders günstigen Jahren - zahlreiche kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie die meisten Kreise und kreisfreien Städte nicht in der Lage sind, ihren Verwaltungshaushalt auszugleichen, ist ein Indiz dafür, dass die Finanzausstattung der kommunalen Ebene vom Grundsatz her überprüft und neu konzipiert werden muss. Link zum Original
  43. Die Kommunen werden erheblich stärker am Umsatzsteueraufkommen beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    3. Erheblich ausgeweitete Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen, Link zum Original
  44. Der kommunale Umsatzsteueranteil wird nach der Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in der Kommune verteilt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Programm
    4. Zuweisung der Umsatzsteuer nach den in der Kommune bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Link zum Original
  45. Die Konnexitätskommission wird mit Leben erfüllt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Konnexitätskommission ist mit Leben zu erfüllen und muss sich künftig nicht nur mit Fällen der Zuweisung neuer Aufgaben beschäftigen, sondern auch mit den finanziellen Folgen, die aus der inhaltlichen Anreicherung bereits bestehender kommunaler Aufgaben folgen (z.B. Übergang zum kaufmännischen Rechnungswesen). Link zum Original
  46. Die Konnexitätskommission befasst sich auch mit den Kostenfolgen erweiterter bestehender kommunaler Aufgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Konnexitätskommission ist mit Leben zu erfüllen und muss sich künftig nicht nur mit Fällen der Zuweisung neuer Aufgaben beschäftigen, sondern auch mit den finanziellen Folgen, die aus der inhaltlichen Anreicherung bereits bestehender kommunaler Aufgaben folgen (z.B. Übergang zum kaufmännischen Rechnungswesen). Link zum Original
  47. Der Kommunale Finanzausgleich wird dringend grundsätzlich reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) muss dringend grundsätzlich reformiert werden. Link zum Original
  48. Das gegenwärtige System der Verbandsumlage des Landeswohlfahrtsverbands gilt als ungerecht und nicht bewährt.

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    Wortlaut im Programm
    Unabhängig davon, für welche Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Ebenen sich das Land Hessen bezüglich des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) letztlich entscheidet, steht schon jetzt fest: Das gegenwärtige System der Verbandsumlage führt zu vielfachen ungerechtfertigten Verwerfungen. Link zum Original
  49. Das bisherige Umlagesystem des Landeswohlfahrtsverbands wird eingestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Das bisherige LWV-Verbandsumlagesystem ist einzustellen. Link zum Original
  50. Der kommunale Anteil von 23 Prozent am Steueraufkommen des Landes wird auch künftig nicht unterschritten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Programm
    1. Der gegenwärtig auf 23 % fixierte kommunale Anteil am Steueraufkommen des Landes sollte auch künftig nicht unterschritten werden. Link zum Original
  51. Die von den Kommunen zu tragenden Kosten des Landeswohlfahrtsverbands werden über den Kommunalen Finanzausgleich abgerechnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Programm
    2. Unabhängig davon, für welche Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Ebenen sich das Land bezüglich des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) entscheidet, müssen die von der kommunalen Ebene zu tragenden Kosten des LWV über den KFA abgerechnet werden. Link zum Original
  52. Der Kommunale Finanzausgleich gleicht strukturelle Unterschiede aus, ohne Anreize zum Verbleib in Finanzschwäche zu setzen.

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    Wortlaut im Programm
    3. Der KFA soll strukturelle Unterschiede tendenziell ausgleichen, darf aber keinen Anreiz für die Kommunen enthalten, „finanzschwach“ zu bleiben, um von möglichst hohen Zuweisungen zu profitieren. Link zum Original
  53. Eine eigenständige Steigerung der kommunalen Leistungsfähigkeit wird im Finanzausgleich belohnt.

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    Wortlaut im Programm
    4. Eine eigenständige Steigerung der kommunalen Leistungsfähigkeit muss durch das System belohnt werden. Link zum Original
  54. Die Stadt-Umland-Problematik wird im neuen Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    5. Die Stadt/Umland-Problematik muss Eingang in das neue Konzept finden. Link zum Original
  55. Abundante Kommunen erhalten keine finanzielle Grundausstattung aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

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    Wortlaut im Programm
    6. Kommunen, die auch ohne KFA-Mittel hinreichend leistungsfähig sind („abundante Kommunen“), benötigen keine finanzielle Grundausstattung aus dem KFA. Link zum Original
  56. Der Kommunale Finanzausgleich wird transparent und für jede Kommune nachvollziehbar gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    7. Das System muss transparent und für jede Kommune unmittelbar nachvollziehbar gestaltet werden. Link zum Original
  57. Der Anteil allgemeiner, nicht zweckgebundener Finanzzuweisungen an die Kommunen wird zulasten besonderer Finanzzuweisungen vergrößert.

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    Wortlaut im Programm
    8. Zur Stärkung der kommunalen Autonomie muss der Anteil der „Allgemeinen Finanzzuweisungen“ (=nicht an landespolitische Vorgaben gebunden) zu Lasten der „Besonderen Finanzzuweisungen“ (=Zahlung an landespolitische Vorgaben gebunden) weiter vergrößert werden. Es ist nicht die Aufgabe des Landes, die Kommunen „am goldenen Zügel“ zu führen. Link zum Original
  58. Jede Kommune entscheidet eigenverantwortlich über die Erhebung kommunaler Steuern.

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    Wortlaut im Programm
    Die Frage der Erhebung kommunaler Steuern ist von jeder Kommune eigenverantwortlich zu entscheiden. Link zum Original
  59. Kommunale Bagatellsteuern werden nach Ergiebigkeit, Erhebungskosten und Steuerungswirkung hinterfragt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Programm
    Dabei ist der Sinn von Bagatellsteuern unter den Aspekten Bagatellsteuern • Ergiebigkeit • Erhebungskosten • Steuerungswirkung • Vereinbarkeit mit liberalen Zielen zu hinterfragen. Link zum Original
  60. Der Ausbau der Kinderbetreuung wird über eine befristete Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils finanziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Den Ausbau der Kinderbetreuung wollen wir mit einer befristeten Erhöhung des Umsatzsteueranteils für die Kommunen finanzieren. Link zum Original
  61. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird von 2,2 auf 3,2 Prozent erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Programm
    Der bisherige Anteil der Gemeinden nach Vorwegabzug des Bundesanteils an der Umsatzsteuer soll von 2,2 auf 3,2 % erhöht werden. Link zum Original
  62. Auf kommunaler Ebene werden Jugendparlamente mit Initiativrecht eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Programm
    Die FDP spricht sich für die Einrichtung von Jugendparlamenten mit Initiativrecht auf kommunaler Ebene aus. Link zum Original
  63. Kommunalpolitik soll transparenter werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Programm
    Politik muss gerade vor Ort in den Gemeinden transparenter werden, um nicht abzuschrecken. Link zum Original
  64. Wo keine Jugendparlamente möglich sind, werden Jugendliche projektbezogen an Entscheidungen beteiligt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Programm
    Wo keine Jugendparlamente eingerichtet werden können, sollen Jugendliche projektbezogen an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Link zum Original
  65. Vor Einführung des Bürgergelds werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden umfassend reformiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Programm
    Vorraussetzung für die Einführung des Bürgergelds ist eine umfassende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Link zum Original
  66. Eine Verankerung der Seniorenbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Programm
    Ältere Menschen sind ebenso wie junge Menschen aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dies kann einerseits durch eine verstärkte Berücksichtigung in politischen Parteien stattfinden, andererseits in den Seniorenbeiräten. Eine Verankerung dieser in der HGO als Institution ist dabei zu prüfen. Link zum Original
  67. Kommunalpolitische Handlungen werden auf ihre Auswirkungen auf ältere wie jüngere Menschen überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine Überprüfung von kommunalpolitischen Handlungen auf ihre Auswirkungen auf ältere Menschen ist ebenso sinnvoll wie die der Auswirkungen auf jüngere Menschen. Link zum Original
  68. Die Finanzkraft der Kommunen wird gesichert und verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb muss die Finanzkraft der Kommunen gesichert und verbessert werden, z.B. durch Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene, durch eine Gemeindefinanzreform oder auch durch die Möglichkeit von Ausschreibungen im Jugendhilfe- und Sozialbereich, um eine Kostensteigerung bei der Eingliederungshilfe ohne Leistungseinbußen für die Betroffenen abfangen zu können. Link zum Original
  69. Das Konnexitätsprinzip wird auf Bundesebene eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb muss die Finanzkraft der Kommunen gesichert und verbessert werden, z.B. durch Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene, durch eine Gemeindefinanzreform oder auch durch die Möglichkeit von Ausschreibungen im Jugendhilfe- und Sozialbereich, um eine Kostensteigerung bei der Eingliederungshilfe ohne Leistungseinbußen für die Betroffenen abfangen zu können. Link zum Original
  70. Es wird eine Gemeindefinanzreform durchgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 124 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb muss die Finanzkraft der Kommunen gesichert und verbessert werden, z.B. durch Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene, durch eine Gemeindefinanzreform oder auch durch die Möglichkeit von Ausschreibungen im Jugendhilfe- und Sozialbereich, um eine Kostensteigerung bei der Eingliederungshilfe ohne Leistungseinbußen für die Betroffenen abfangen zu können. Link zum Original
  71. Auf den Stimmzetteln der Kommunalwahlen werden zusätzlich Alter, Wohnort und Beruf der Kandidaten angegeben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Nach Ansicht der FDP sollten die Wählerinnen und Wähler allerdings noch durch einige zusätzliche Angaben zu den Kandidaten eine bessere Auswahlmöglichkeit bekommen. Insbesondere Alter, Wohnort und Beruf sollten auf den Stimmzetteln angegeben sein. Link zum Original
  72. Das Kommunalwahlverfahren wird auf Vereinfachung und Entbürokratisierung überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Wahlverfahren ist unter den Aspekten Vereinfachung und Entbürokratisierung zu überprüfen. Link zum Original
  73. Den Wählern wird statt eines Musterstimmzettels direkt der Original-Stimmzettel zugesandt.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP setzt sich dafür ein, statt der Versendung von Musterstimmzetteln analog der Praxis in Baden- Württemberg direkt den Original-Stimmzettel den Wählerinnen und Wählern zu übersenden. Link zum Original
  74. Die Benachteiligung kleiner Wählergruppen in den Kommunalparlamenten wird beendet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Benachteiligung kleiner Wählergruppen in den Kommunalparlamenten muss beendet werden. Link zum Original
  75. Wählergruppen mit mindestens einem Vertreter im Kommunalparlament erhalten Fraktionsstatus, auch als Ein-Personen-Fraktion.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass kleine Wählergruppen, die durch Wahlen in den Kommunalparlamenten mit mindestens einem Vertreter vertreten si nd, auf alle Fälle Fraktionsstatus erhalten (Ein-Personen-Fraktionen). Link zum Original
  76. Kommunale Fraktionen erhalten mindestens die Rechte einzelner kommunaler Abgeordneter, etwa Wahlanfechtungs- und Fragerecht.

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    Wortlaut im Programm
    Fraktionen müssen mindestens über die Rechte verfügen, die auch einzelne kommunale Abgeordnete haben (Wahlanfechtungsrecht, Fragerecht usw.). Link zum Original
  77. Die formalen Anforderungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden vereinfacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP will daher die formalen Anforderungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vereinfachen, eine nachträgliche Heilung formaler Mängel ermöglichen und die Antragsteller besser über die formalen Anforderungen informieren. Link zum Original
  78. Formale Mängel bei Bürgerbegehren können nachträglich geheilt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP will daher die formalen Anforderungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vereinfachen, eine nachträgliche Heilung formaler Mängel ermöglichen und die Antragsteller besser über die formalen Anforderungen informieren. Link zum Original
  79. Antragsteller von Bürgerbegehren werden besser über die formalen Anforderungen informiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP will daher die formalen Anforderungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vereinfachen, eine nachträgliche Heilung formaler Mängel ermöglichen und die Antragsteller besser über die formalen Anforderungen informieren. Link zum Original
  80. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden auch auf Landkreisebene ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Ferner sollen das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid auch auf Landkreisebene ermöglicht werden. Link zum Original
  81. Zwangsweise Zusammenschlüsse von Landkreisen und Gemeinden werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Zwangsweise Zusammenschlüsse von Landkreisen und Gemeinden werden abgelehnt. Link zum Original
  82. Freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen und Gemeinden sowie Eingemeindungen werden finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen beziehungsweise Gemeinden und Eingemeindungen sollen finanziell gefördert werden. Link zum Original
  83. Freiwillige kommunale Zusammenschlüsse werden im Regelfall durch Übernahme von Altschulden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Förderung soll im Regelfall durch die Übernahme von Altschulden erfolgen. Link zum Original
  84. Die institutionelle finanzielle Förderung von Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden wird eingestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Die institutionelle finanzielle Förderung von Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden ist einzustellen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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