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CDU · Gemeinsam auf dem Weg – Ideen für die Zukunft Hessens

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Hessen 2013 · beschlossen 06.07.2013 · Original

Das Programm enthält 28 von 809 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 28
  1. Gegen den ungerechten Länderfinanzausgleich wird geklagt, statt hessische Interessen parteipolitisch motiviert preiszugeben.

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    Wortlaut im Programm
    Klage g egen den ung erechten Länder finanzausgleich o der par teipolitisch motivier ter V errat hessis cher I nteressen. Link zum Original
  2. Gegen den Länderfinanzausgleich wird Klage erhoben, weil er eigene Anstrengungen bestraft und Angebote anderer Länder auf eigene Kosten ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Wir klagen gegen den Länderfinanzausgleich, weil er unsere Anstrengungen bestraft und wir uns Angebote nicht leisten können, die andere Länder auf unsere Kosten finanzieren. Link zum Original
  3. Finanzschwache Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten über einen kommunalen Schutzschirm Landesmittel, damit sie mit eigenen Anstrengungen ihre Haushalte ausgleichen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir spannenden kommunalen Schutzschirm für finanziel l in N ot g eratene S tädte, Gemeinden und Landkr eise a uf, indem wir sie mit Landesmitteln in die Lage versetzen, durch zusätzliche eigene Anstrengungen ihre Haushalte auszugleichen. Link zum Original
  4. Starke Kommunen bilden die Basis für bürgerschaftliches Engagement.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft ist stärkeres bürgerschaftliches Engagement unverzichtbar. Und starke Kommunen sind dafür die starke Basis. Link zum Original
  5. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und Kreise bleibt als Grundlage des gesellschaftlichen und politischen Lebens gesichert.

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    Wortlaut im Programm
    Erhalt und Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen und Kreise als Basis des gesellschaftlichen und politischen Lebens und Handelns. Link zum Original
  6. Der kommunale Finanzausgleich wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    W eiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs und zeitnahe Umsetzung des Urteils des Staats gerichtshofs zum Kommunalen Finanzausgleich. Erstmalige Finanzbedarfsermittlung der hessischen Kommunen. Link zum Original
  7. Das Urteil des Staatsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich wird zeitnah umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    W eiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs und zeitnahe Umsetzung des Urteils des Staats gerichtshofs zum Kommunalen Finanzausgleich. Erstmalige Finanzbedarfsermittlung der hessischen Kommunen. Link zum Original
  8. Der Finanzbedarf der Kommunen wird erstmals ermittelt.

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    Wortlaut im Programm
    W eiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs und zeitnahe Umsetzung des Urteils des Staats gerichtshofs zum Kommunalen Finanzausgleich. Erstmalige Finanzbedarfsermittlung der hessischen Kommunen. Link zum Original
  9. Der kommunale Schutzschirm wird umgesetzt und begleitet, damit die teilnehmenden Kommunen mittel- und langfristig entschuldet werden.

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    Wortlaut im Programm
    U msetzung und Begleitung des beschlossenen „Kommunalen Schutzschirms“ zur mittel- und langfristigen Entschuldung der Kommunen; die teilnehmenden Städte, Kreise und Gemeinden werden permanent beraten und unterstützt. Link zum Original
  10. Teilnehmende Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft beraten und unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    U msetzung und Begleitung des beschlossenen „Kommunalen Schutzschirms“ zur mittel- und langfristigen Entschuldung der Kommunen; die teilnehmenden Städte, Kreise und Gemeinden werden permanent beraten und unterstützt. Link zum Original
  11. Eine Stabsstelle berät Kommunen außerhalb des Schutzschirms bei der Haushaltspolitik.

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    Wortlaut im Programm
    E inrichtung einer Stabsstelle zur Beratung von nicht -Schutzschirm-Kommunen im Bereich der Haushaltspolitik. Link zum Original
  12. Am Konnexitätsprinzip wird festgehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Bekenntnis zum Konnexitätsprinzip und Unterstützung der Hessischen Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf europäischer und Bundesebene. Link zum Original
  13. Kommunen werden dabei unterstützt, ihre Ansprüche auf europäischer Ebene und auf Bundesebene durchzusetzen.

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    Wortlaut im Programm
    Bekenntnis zum Konnexitätsprinzip und Unterstützung der Hessischen Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf europäischer und Bundesebene. Link zum Original
  14. Kommunen erhalten Beratung zu Förder- und Darlehensprogrammen im Land sowie auf nationaler und europäischer Ebene.

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    Wortlaut im Programm
    Ser vice- und Beratungsangebote für Kommunen über Förder- und Darlehensprogramme in Hessen sowie auf nationaler und europäischer Ebene. Link zum Original
  15. Das Dialogverfahren zwischen Kommunen und Land wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    F ortsetzung des Dialogverfahrens zwischen Kommunen und Land sowie regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Standards auf ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit im Sinne der kommunalen Familie bzw. Öffnung von landesrechtlichen Standards für Kommunen, wo dies möglich ist. Link zum Original
  16. Die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durch das Land wird fortgesetzt und erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    F ortsetzung und Erweiterung der bundesweit vorbildlichen Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit durch das Land. Dabei sind sämtliche mögliche rechtliche Hemmnisse vorrangig auf Bundes- und Europaebene wie U msatzsteuerpflicht s owie bür okratische Genehmi gungspflichten im F alle der Ar beitnehmerüberlassung zu beseitigen. Link zum Original
  17. Die Wasserversorgung bleibt eine Aufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge.

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    Wortlaut im Programm
    E rhalt der Wasserversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge. Link zum Original
  18. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur besseren Zusammenarbeit in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main werden angewandt.

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    Wortlaut im Programm
    U msetzung und Anwendung der im Gesetz zur Metropolregion Frankfurt / Rhein-Main gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Ballungsraum. Link zum Original
  19. Ehemalige Kasernenstandorte werden bei der Konversion unterstützt, indem Grundstücke bevorzugt an die betroffenen Kommunen abgegeben werden.

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    Wortlaut im Programm
    U nterstützung der ehemaligen Kasernenstandorte bei ihren Konversionsmaßnahmen, auch gegenüber dem Bund, durch bevorzugte Abgabe der Grundstücke an die betroffenen Kommunen. Link zum Original
  20. Der Bund soll sich an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beteiligen, damit die Kommunen finanziell entlastet werden.

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    Wortlaut im Programm
    F orderung nach Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung, um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Link zum Original
  21. Wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge, darunter Verkehr, Nahverkehr, ärztliche Versorgung, Grundversorgung und schnelles Internet, bleiben durch Initiativen, staatliche Förderung und bürgerschaftliches Engagement erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    E rhalt der wichtigen Bereiche der Daseinsvorsorge (Verkehr, Nahverkehr, ärztliche Versorgung, Grundversorgung, schnelles Internet) durch vielfältige Initiativen, ergänzende staatliche Förderung und bürgerschaftliches Engagement. Link zum Original
  22. Ländliche Kreise, Städte und Gemeinden, ihre Finanzkraft und die interkommunale Zusammenarbeit werden als Basis eines attraktiven Gemeinwesens gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    S tärkung der ländlichen Kreise, Städte und Gemeinden, ihrer Finanzkraft sowie der interkommunalen Zusammenarbeit als Basis für ein attraktives Gemeinwesen. Link zum Original
  23. Bei einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dürfen Erhaltungslasten nicht einseitig zulasten von Ländern, Kreisen und Kommunen verteilt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verteilung bspw. der Erhaltungslasten im Rahmen einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung darf nicht einseitig zulasten von Ländern, Kreisen und Kommunen erfolgen. Link zum Original
  24. Der Länderfinanzausgleich wird zugunsten Hessens und anderer Geberländer neu strukturiert, sodass die nötigen Sparanstrengungen deutlich geringer ausfallen können.

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    Wortlaut im Programm
    Die notwendigen Sparbemühungen können für Hessen dabei deutlich reduziert werden, wenn der Länderfinanzausgleich zugunsten Hessens und anderer Geberländer neu strukturiert wird. Link zum Original
  25. Das Klageverfahren zum Länderfinanzausgleich wird abgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    N euregelung des Länderfinanzausgleichs und Abschluss des Klageverfahrens, in welchem sich Hessen und Bayern uneingeschränkt zur Solidarität der Länder bekennen Link zum Original
  26. Hessen und Bayern bekennen sich uneingeschränkt zur Solidarität der Länder.

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    Wortlaut im Programm
    N euregelung des Länderfinanzausgleichs und Abschluss des Klageverfahrens, in welchem sich Hessen und Bayern uneingeschränkt zur Solidarität der Länder bekennen Link zum Original
  27. Einem bedingungslosen Länderfinanzausgleich, der auf Kosten hessischer Steuerzahler in anderen Ländern dauerhaft Subventionen und Steuergeschenke ermöglicht, wird nicht zugestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Solidarität kann und darf aber nicht bedeuten, einem be dingungslosen Länder finanzausgleich zuzustimmen, der a uf K osten hessis cher S teuerzahler in anderen Ländern Subventionen und Steuergeschenke dauerhaft ermöglicht. Link zum Original
  28. Verbessert sich die Finanzsituation des Landes durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, werden die Kommunen angemessen daran beteiligt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Sollte es im Zuge der N euregelung des Länder finanzausgleichs zu einer v erbesserten F inanzsituation des Landes k ommen, s o sind die Kommunen angemessen daran zu beteiligen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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