Unterhaltsanspruch
Fachbegriff
Das Recht, von einer anderen Person Unterhalt zu bekommen. Unterhalt ist die gesetzliche oder vertragliche Pflicht, das Leben eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern, oft durch Geldzahlungen.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Thüringen
2014
CDU TH 1
Bremen
2007
BIW HB 3
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.