Pflegeeinrichtungen und -dienste
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 4
Mehr Geld 2
CDU 111
Ohne klare Richtung 1
Grüne 41
Mehr Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Die DGE-Qualitätsstandards werden in allen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung von der Kita bis zum Pflegeheim verankert.
- Interkulturalität und diskriminierungsfreie Pflege werden in Ausbildung und Einrichtungen verbindlich verankert.
- Krankenhäuser und Pflegeheime sollen queersensibel pflegen.
- Beratung und Kontrolle im Arbeitsschutz konzentrieren sich auf Branchen der sozialen und ökologischen Infrastruktur wie Kitas, Gesundheitswesen und Altenpflege.
Linke 22
Mehr Rechte oder Angebote 2
AfD 11
FDP 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
BSW 433
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 3
- Kita- und Schulschließungen, der Umgang mit Altenheimen und die Ausgrenzung Andersdenkender in der Corona-Zeit werden aufgearbeitet.
- Öffentliche und private Pflegeeinrichtungen sollen sich am Gemeinwohl statt an Gewinnoptimierung orientieren.
- Das Unternehmen PFLEGEN & WOHNEN wird in öffentliche Hand zurückgeführt.
Mehr Pflichten 4
- Die Kommerzialisierung existenzieller Dienstleistungen wie Gesundheit, Pflege und Wohnen wird gestoppt.
- Gesundheitsversorgung und Pflege dürfen nicht der Renditeerzielung dienen.
- Der Personalschlüssel wird in allen Pflegeeinrichtungen sachgerecht bemessen und umgesetzt.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Pflege werden ausgeweitet.
FW 11
Koalitionsvertrag 127
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 4
- Die 2024 eingeführte Flexibilisierung der Fachkraftquote in der stationären Pflege wird durch die flexibleren Zielwerte nach § 113c Abs. 8 SGB XI ersetzt.
- Der SGB-XI-Rahmenvertrag wird angepasst, um stationäre Pflegeeinrichtungen zu entlasten.
- Die Wohn- und Betreuungspersonalverordnung wird entsprechend angepasst.
- Bürokratische Lasten in der Pflege werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht