Pflegeeinrichtungen und -dienste
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 2
SPD 39
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Mehr Pflichten 3
- Die Pflegereform soll Ausbildungsstandards sowie Qualitäts- und Begutachtungsrichtlinien regeln.
- Die Pflegereform soll eine standardisierte Dokumentationsrichtlinie schaffen.
- Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Geflüchtetenhilfe sowie des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen verpflichtend Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
Grüne 5
Mehr Pflichten 5
- Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, freie Plätze zu melden.
- In stationären Pflegeeinrichtungen wird ein verbrieftes Recht auf ein Einzelzimmer eingeführt.
- Doppelzimmer sind in Pflegeeinrichtungen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen zulässig.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen bestimmen die Einrichtung ihres Zimmers selbst.
- Der Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen wird verbessert und flächendeckend gewährleistet.
Linke 211
Teils begünstigend, teils belastend 1
FDP 118
Weniger Pflichten 8
- Innovative Ideen von Pflegeeinrichtungen und -unternehmen sollen nicht an rechtlichen Auflagen scheitern.
- Doppelstrukturen und Mehrfachdokumentationen in der Pflege werden abgeschafft.
- In der Pflege wird künftig vor allem dokumentiert, wenn von vereinbarten Leistungen abgewichen wird.
- Pflegeeinrichtungen werden von überbordenden Meldepflichten, nutzlosen Statistikabfragen und mehrfachen Regelprüfungen entlastet.
- Für Pflegeeinrichtungen wird eine gebündelte, höchstens jährliche Berichtspflicht eingeführt.
- In der Pflege sollen digitale Systeme notwendige Daten automatisiert erfassen.
- Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst werden auf risikobasierte Anlassprüfungen begrenzt.
- Gesetzliche Vorgaben des GVWG, die Pflegeeinrichtungen unnötig belasten, werden grundlegend überarbeitet.
Bleibt wie bisher 1
FW 12
Koalitionsvertrag 22
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht