Kirchen und Religionsgemeinschaften
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU00
FW00
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 111
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
- Die jährlichen Staatsleistungen an die großen Kirchen als Ausgleich für die Säkularisierung werden abgelöst.
- Die Zahlung von Steuergeldern an islamische Organisationen soll beendet werden.
- Auslandszahlungen an Moscheen und Moscheevereine in Deutschland sollen nach österreichischem Vorbild unterbunden werden.
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Der staatliche Einzug der Kirchensteuer wird beendet.
- Bayern soll sich für die Aufhebung der Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen einsetzen.
- Bayern soll sich für die sofortige Beendigung des Kirchenasyls einsetzen.
- Der öffentliche Muezzinruf soll in Bayern keinen Platz haben.
- Der Bau von Minaretten wird abgelehnt.
- Minarette werden in Bayern abgelehnt.
Mehr Pflichten 7
- Dienstleistungen der Kirchen für die Gesellschaft werden einzeln abgerechnet.
- Bayern soll sich für die sofortige Beendigung des Kirchenasyls einsetzen.
- Der öffentliche Muezzinruf soll in Bayern keinen Platz haben.
- Auslandszahlungen an Moscheen und Moscheevereine in Deutschland sollen nach österreichischem Vorbild unterbunden werden.
- Beim Neubau von Moscheen soll das Baurecht streng ausgelegt und auf den Nachbarschaftsfrieden geachtet werden.
- Der Bau von Minaretten wird abgelehnt.
- Minarette werden in Bayern abgelehnt.
Grüne 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
SPD 12
Ohne klare Richtung 2
FDP 651
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 5
- Kirche und Staat werden konsequent getrennt.
- Bekenntnis- und Glaubensfreiheit werden in einem weltanschaulich neutralen Staat ohne Bevorteilung einzelner Religionsgemeinschaften verwirklicht.
- Die Höhe aller Zuwendungen an die Kirchen, insbesondere der freiwilligen Leistungen für Seelsorgegeistliche, wird hinterfragt.
- Der Körperschaftsstatus von Religionsgemeinschaften wird grundlegend überprüft.
- Die Sonderstellungen der Kirchen im Arbeits- und Medienrecht werden überarbeitet.
Weniger Geld 3
- Die historisch gewachsene Bevorzugung der katholischen und evangelischen Kirchen, auch bei den Haushaltsmitteln, wird beendet.
- Die Staatskirchenleistungen werden baldmöglichst abgelöst.
- Besondere Schwerpunktsetzungen auf kirchliche Einrichtungen bei staatlichen Förderungen werden geprüft und vermieden.
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Ausbildung und Vergütung des Lehrpersonals werden unabhängig von der direkten Einflussnahme der Kirchen reformiert.
- Die historisch gewachsene Bevorzugung der katholischen und evangelischen Kirchen, auch bei den Haushaltsmitteln, wird beendet.
- Religiöse Symbole und Religionsausübung werden in staatlichen Institutionen auf ein vertretbares Maß reduziert und nicht institutionalisiert.
- Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Kirchenumfeld wird nicht allein den Kirchen überlassen.
Linke 61
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 5
- Die Sonderregeln für religiöse und weltanschauliche Einrichtungen sollen abgeschafft werden, sodass auch dort Streikrecht und betriebliche Mitbestimmung gelten.
- Alle Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Körperschaften des öffentlichen Rechts im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden abgeschafft.
- Streikrecht und betriebliche Mitbestimmungsrechte gelten uneingeschränkt auch für Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung.
- Der sogenannte Dritte Weg des kirchlichen Arbeitsrechts wird abgeschafft.
Koalitionsvertrag 22
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht