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Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Koalitionsvertrag · Koalition aus Linke, SPD und Grüne · unterzeichnet 04.12.2014 · Original

Der Vertrag enthält 90 von 1.756 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 90
  1. In der Landespolitik wird eine Kultur des Zuhörens und Mitmachens etabliert, die auf die konstruktive Suche nach der besten Lösung für die Menschen in Thüringen setzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen in der Landespolitik eine neue Kultur des Zuhörens und Mitmachens etablieren, die auf die konstruktive Suche nach der besten Lösung für die in Thüringen lebenden Menschen setzt und diejenigen zusammenführt, die Thüringen gemeinsam voranbringen wollen. Link zum Original
  2. Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr direkte Mitbestimmung im Land und in den Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Bürgerinnen und Bürgern mehr direkte Mitbestimmung im Land und in den Kommunen ermöglichen. Link zum Original
  3. Die Landesregierung wagt mehr direkte Demokratie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam eine Politik verwirklichen, die den sozialen Ausgleich stärkt, für handlungsfähige Kommunen sorgt, mehr direkte Demokratie wagt und die Energiewende konsequent umsetzt. Link zum Original
  4. Das aktive kommunale Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir senken das aktive kommunale Wahlalter auf 16 Jahre und bauen die direkte Mitbestimmung auf kommunaler Ebene aus. Link zum Original
  5. Die direkte Mitbestimmung auf kommunaler Ebene wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir senken das aktive kommunale Wahlalter auf 16 Jahre und bauen die direkte Mitbestimmung auf kommunaler Ebene aus. Link zum Original
  6. Eine Verwaltungs- und Gebietsreform wird angegangen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Vorhaben einer Verwaltungs- und Gebietsreform angehen. Link zum Original
  7. Unnötiger bürokratischer Aufwand bei den Unternehmen wird reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gute Rahmenbedingungen für die nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, eine Kultur der Anerkennung von Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme, die Reduzierung von unnötigem bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen sowie die Stärkung des Wissenstransfers, sind Ziele der künftigen Wirtschaftspolitik. Link zum Original
  8. Gesetzliche Vorgaben werden so gestaltet, dass sie unternehmerische Initiativen fördern und zugleich Arbeitsplatzsicherheit sowie Verbraucher- und Umweltschutz berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist, gesetzliche Vorgaben in Art und Umfang so zu gestalten, dass sie unternehmerische Initiativen befördern und dabei gleichzeitig den Bedürfnissen der Beschäftigten nach Arbeitsplatzsicherheit sowie den Anforderungen des Verbraucher - und Umweltschutzes Rechnung tragen. Link zum Original
  9. Die Umsetzung der Public-Corporate-Governance-Regelungen wird stärker kontrolliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will die strategische Steuerung der Landesbeteiligungen durch den Haushaltsgesetzgeber verbessern und die Umsetzung der Public -Corporate-Governance-Regelungen stärker kontrollieren. Link zum Original
  10. Die Transparenzregeln für Landesbeteiligungen werden deutlich verschärft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Transparenzregeln werden deutlich verschärft. Link zum Original
  11. Die Stiftungen mit Landesbeteiligung werden auf Effizienz und Effektivität überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stiftungen, an denen das Land beteiligt ist, sollen im Hinblick auf ihre Effizienz und Effektivität überprüft werden. Link zum Original
  12. Für Vergabe und Beschaffung gelten höchste Transparenzstandards.

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    Wortlaut im Vertrag
    Thüringen wird höchste Standards an die Transparen zregelungen im Bereich der Vergabe und Beschaffung anlegen. Link zum Original
  13. Ein verfassungskonformes Paritégesetz regelt die paritätische Besetzung auf kommunaler und Landesebene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein mit der Verfassung des Freistaates ko nformes Paritégesetz auf den Weg bringen, welches sowohl für die kommunale als auch für die Landesebene stimmige Regelungen für die paritätische Besetzung sicherstellt. Link zum Original
  14. Die Zuständigkeit für Integrations- und Migrationspolitik wird aus dem Innenministerium herausgelöst und neu zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird angestrebt, Kompetenzen für Integrations - und Migrationspolitik aus dem Innenministerium herauszulösen und neu zuzuordnen. Link zum Original
  15. Die Struktur der Landesbeauftragten wird zeitnah geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Struktur der Beauftragten werden wir zeitnah prüfen. Link zum Original
  16. Im Landtag und in Plenarsitzungen wird ein Angebot von Gebärdendolmetschern entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • ein Angebot von Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern im Landtag und in Plenarsitzungen entwickeln, Link zum Original
  17. Die parlamentarischen Dokumente des Landtags werden barrierefrei verfasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    • anstreben, die parlamentarischen Dokumente des Thüringer Landtags barrierefrei zu verfassen. Link zum Original
  18. Unterlagen der Landesregierung zur Schließung des Kalibergwerks Bischofferode werden öffentlich zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unterlagen der Landesregierung zur Schließung des Kalibergwerks in Bischofferode sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Link zum Original
  19. Mit einer Novelle des Bundesberggesetzes werden Mitbestimmungsrechte gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Novellierung des Bundesberggesetzes ein, mit den Zielen, die Mitbestimmungsrechte zu stärken und die Bürgerbeteiligung zu verbessern. Link zum Original
  20. Mit einer Novelle des Bundesberggesetzes wird die Bürgerbeteiligung verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Novellierung des Bundesberggesetzes ein, mit den Zielen, die Mitbestimmungsrechte zu stärken und die Bürgerbeteiligung zu verbessern. Link zum Original
  21. Die Zuständigkeiten in der Umweltverwaltung werden zur Stärkung von Effizienz und Leistungsfähigkeit neu geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung si nd mit dem Ziel der Stärkung der Effizienz und Leistungsfähigkeit neu zu regeln. Link zum Original
  22. Rechtliche Regelungen und Verwaltungsverfahren werden im Dialog mit den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zweck sollen – im Dialog mit den anerkannten Umwelt - und Naturschutzverbänden – bestehende rechtliche Regelungen und Verwaltungsverfahren überprüft und ggf. angepasst werden. Link zum Original
  23. Planungs- und Genehmigungsunterlagen werden für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung digital aufbereitet und online bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sicherzustellen, werden Planungs - und Genehmigungsunterlagen digital aufbereitet und online zur Verfügung gestellt. Link zum Original
  24. Landesbehörden informieren anerkannte Naturschutzverbände aktiv über alle laufenden Genehmigungsverfahren mit Beteiligungsmöglichkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesbehörden stellen sicher, dass anerkannte Naturschutzverbände aktiv über alle laufenden Genehmigungsverfahren mit Bet eiligungsmöglichkeit informiert werden. Link zum Original
  25. Doppelstrukturen werden beseitigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Doppelstrukturen werden beseitigt und die ThEGA konsequent zu einer Netzwerk -, Cluster- und Beratungs -Institution ausgebaut, bei der alle landesweit relevanten Aktivitäten gebündelt werden. Link zum Original
  26. In Genehmigungsverfahren für Energiegroßprojekte wird ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Genehmigungsverfahren zu Energiegroßprojekten tritt die Koalition für ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung ein. Link zum Original
  27. Die Bürgerbeteiligung wird vor und im Genehmigungsverfahren sowie während der Umsetzung von Großprojekten gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden vor und im Genehmigungsverfahren und während der Umsetzung von Großprojekten die Bürgerbeteiligung stärken. Link zum Original
  28. Ein Verständigungsprozess zur ergebnisoffenen, fairen, vorförmlichen Bürgerbeteiligung bei Großprojekten wird initiiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition initiiert einen Prozess der Verständigung zur ergebnisoffenen, fairen, vorförmlichen Bürgerbeteiligung bei Großprojekten. Dieser Prozess soll in einem Kodex für Bürgerbeteiligung münden, den ein möglichst breites Spektrum an Partnern (Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Politik und Verwaltung sowie Vorhabenträger) vereinbart. Link zum Original
  29. Ein Kodex für Bürgerbeteiligung wird mit einem breiten Spektrum von Partnern vereinbart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition initiiert einen Prozess der Verständigung zur ergebnisoffenen, fairen, vorförmlichen Bürgerbeteiligung bei Großprojekten. Dieser Prozess soll in einem Kodex für Bürgerbeteiligung münden, den ein möglichst breites Spektrum an Partnern (Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Politik und Verwaltung sowie Vorhabenträger) vereinbart. Link zum Original
  30. Es wird geprüft, ob das Genehmigungsverfahren für den 3. Bauabschnitt der Südwestkuppelleitung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird geprüft, ob rechtliche Möglichkeiten bestehen, das Genehmigungsverfahren für den 3. Bauabschnitt der Südwestkuppelleitung so lange auszusetzen, bis das am Bundesverfassungsgericht anhäng ige Verfahren entschieden ist. Link zum Original
  31. Institutionen und Instrumente der Zusammenarbeit des Landes mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft werden weiterentwickelt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Institutionen und Instrumente der Zusammenarbeit des Landes mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sollen weiterentwickelt und ausge baut werden. Link zum Original
  32. Für die Planung großer Infrastrukturprojekte wird eine neue Kultur der Öffentlichkeitsbeteiligung und Konfliktvermeidung entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Planung großer Infrastrukturprojekte wird eine neue Planungskultur der Öffentlichkeitsbeteiligung und Konfliktvermeidung entwickelt. Link zum Original
  33. Das Landesplanungsgesetz wird novelliert, unter anderem um Zielabweichungsverfahren für erneuerbare Energien zu vereinfachen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesplanungsgesetz wird novelliert, damit u.a. Zielabweichungsverfahren für erneuerbare Energien vereinfacht werden. Link zum Original
  34. Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Großmastanlagen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Öffentlichkeitsbeteiligung während des Planungs - und Genehmigungsverfahrens von Großmastanlagen ist zu verbessern. Link zum Original
  35. Die Struktur des Landesamtes für Bau und Verkehr und der Straßenbauverwaltung wird evaluiert und überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Struktur des Landesamtes für Bau und Verkehr und der Straßenbauverwaltung soll evaluiert und überprüft werden. Link zum Original
  36. Die bestehenden Landesbehörden werden auf eine Kommunalisierung ihrer Aufgaben oder deren Übertragung an die Fachministerien überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Überprüfung der bestehenden Landesbehörden im Hinblick auf die Kommunalisierung von ihnen wahrgenommener Aufgaben bzw. Übertragung in die Zuständigkeit der Fachministerien, Link zum Original
  37. Ein Netz von Bürgerservicebüros wird geschaffen und räumlich mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur verknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Schaffung eines Netzes von Bürgerservicebüros und deren räumliche Verknüpfung mit Institutionen sozialer Infrastruktur. Link zum Original
  38. Die Zuständigkeit für den Kommunalen Finanzausgleich wechselt in das Kommunalministerium.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zuständigkeit für den KFA wechselt in das für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerium. Link zum Original
  39. Hürden der demokratischen Beteiligung werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Demokratische Beteiligung umfasst für uns mehr als nur den regelmäßigen Gang zur Wahlurne. Sie ist die aktive Teilnahme der Menschen an der Gestaltung der Gesellschaft. Direkte und parlamentarische Demokratie sind eine notwendige gegenseitige Ergänzung. Hürden dieser Beteiligung wollen wir abbauen und das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger fördern und damit die Akzeptanz der Demokratie stärken. Link zum Original
  40. Für ein Wahl- und Abstimmungsrecht ab 16 auf Landesebene wird eine Verfassungsinitiative gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher sind sich die Koalitionäre insbesondere einig, dass Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahl - und Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene bekommen. Für Wahlen und Abstimmungen auf Landesebene werden wir eine entsprechen de Verfassungsinitiative starten. Link zum Original
  41. Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. werden in die Diskussion über Wahlrecht und direkte Demokratie aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Weiterentwicklung des Wahlrechts und der direkten Demokratie werden Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. in die Diskussion aufgenommen. Link zum Original
  42. Das sogenannte Finanztabu bei Volksbegehren gilt künftig nur noch eingeschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das sogenannte Finanztabu soll künftig nur noch eingeschränkt gelten. Soweit zur Erreichung dieses Zieles eine Änderung der Verfassung notwendig ist, werden die Koalitionspartner für eine verfassungsgebende Mehrheit werben. Link zum Original
  43. Soweit dafür eine Verfassungsänderung nötig ist, wird für eine verfassungsändernde Mehrheit geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das sogenannte Finanztabu soll künftig nur noch eingeschränkt gelten. Soweit zur Erreichung dieses Zieles eine Änderung der Verfassung notwendig ist, werden die Koalitionspartner für eine verfassungsgebende Mehrheit werben. Link zum Original
  44. Unter Einbeziehung von Fachleuten werden Vorschläge und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition vereinbart, dass Vorschläge für die Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie in Thüringen unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten in geeigneter Form erarbeitet und geeignete Handlungsempfehlungen gemacht werden. Link zum Original
  45. Das Untersuchungsausschussgesetz wird überarbeitet, um Untersuchungsinstrumente des Landtags sowie Öffentlichkeit und Transparenz der Ausschussarbeit zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    • die Überarbeitung des Untersuchungsausschussgesetzes mit dem Ziel, die Untersuchungsinstrumente des Landtags sowie Öffentlichkeit und Transparenz der Auss chussarbeit zu stärken, Link zum Original
  46. Die grundsätzliche Öffentlichkeit aller Ausschusssitzungen wird durchgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die grundsätzliche Öffentlichkeit aller Ausschuss -Sitzungen durchzusetzen, Link zum Original
  47. Beim Landtag wird ein Transparenzregister eingerichtet, das offenlegt, welche Organisationen und Personen an parlamentarischen Vorgängen beteiligt sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    • beim Landtag ein Transparenzregister einzurichten, um offenzulegen, welche Organisationen und Einzelpersonen an parlamentarischen Vorgängen beteiligt sind, Link zum Original
  48. Das Abgeordnetengesetz wird umfassend auf Reformbedarf überprüft, etwa hinsichtlich der Einbeziehung der Abgeordneten in soziale Sicherungssysteme.

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    Wortlaut im Vertrag
    • das Abgeordnetengesetz soll umfassend auf seinen Reformbedarf hin überprüft werden, z.B. hinsichtlich der Einbeziehung der Abgeordneten in soziale Sicherungssysteme, Link zum Original
  49. Änderungen des Ministergesetzes werden geprüft, etwa die Einführung einer Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Prüfung notwendiger Änderungen des Ministergesetzes, z.B. hinsichtlich der Einführung einer Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Übernahme einer neuen Tätigkeit. Link zum Original
  50. Die Regelungen zur Antikorruptionsarbeit werden auch mit Blick auf das UN-Abkommen gegen Korruption modernisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen zur Antikorruptionsarbeit in Thüringen werden modernisiert, auch mit Blick auf das UN - Abkommen gegen Korruption. Insbesondere sind dazu die Unabhängigkeit und Kompetenzen der bzw. des Antikorruptionsbeauftragten zu stärken und in Aus - und Weiterbildung der Antikorruptionsarbeit mehr Raum zu geben. Link zum Original
  51. Unabhängigkeit und Kompetenzen der oder des Antikorruptionsbeauftragten werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen zur Antikorruptionsarbeit in Thüringen werden modernisiert, auch mit Blick auf das UN - Abkommen gegen Korruption. Insbesondere sind dazu die Unabhängigkeit und Kompetenzen der bzw. des Antikorruptionsbeauftragten zu stärken und in Aus - und Weiterbildung der Antikorruptionsarbeit mehr Raum zu geben. Link zum Original
  52. Die Antikorruptionsarbeit erhält in Aus- und Weiterbildung mehr Raum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen zur Antikorruptionsarbeit in Thüringen werden modernisiert, auch mit Blick auf das UN - Abkommen gegen Korruption. Insbesondere sind dazu die Unabhängigkeit und Kompetenzen der bzw. des Antikorruptionsbeauftragten zu stärken und in Aus - und Weiterbildung der Antikorruptionsarbeit mehr Raum zu geben. Link zum Original
  53. Ein eigenes Thüringer Antikorruptionsgesetz wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein eigenes Thüringer Antikorruptionsgesetz wird angestrebt. Link zum Original
  54. Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Hamburger Vorbild zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen, die Bereichsausnahmen sowie die Versagensg ründe auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß reduzieren und Open Data -Prinzipien in vollem Umfang berücksichtigen. Link zum Original
  55. Die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die Verwaltung wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen, die Bereichsausnahmen sowie die Versagensg ründe auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß reduzieren und Open Data -Prinzipien in vollem Umfang berücksichtigen. Link zum Original
  56. Bereichsausnahmen und Versagungsgründe werden auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen, die Bereichsausnahmen sowie die Versagensg ründe auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß reduzieren und Open Data -Prinzipien in vollem Umfang berücksichtigen. Link zum Original
  57. Open-Data-Prinzipien werden in vollem Umfang berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen, die Bereichsausnahmen sowie die Versagensg ründe auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß reduzieren und Open Data -Prinzipien in vollem Umfang berücksichtigen. Link zum Original
  58. Die Kontrollrechte der oder des Informationsfreiheitsbeauftragten werden erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kontrollrechte des bzw. der Informationsfreiheitsbeauftragten werden wir erweitern. Link zum Original
  59. Bis 2016 wird ein ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept für den Landesdienst erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird bis 2016 ein ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept erarbeiten. Link zum Original
  60. Ein zentraler Bereich für Organisationsplanung und Personalmanagement wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird bis 2016 ein ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept erarbeiten. Dazu wird ein zentraler Bereich für Organisationsplanung und Personalmanagement eingerichtet. Link zum Original
  61. Das vereinbarte Stellenabbauziel im Landesdienst wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bislang vereinbarte Stellenabbauziel wird beibehalten, aber sowohl die ursprünglichen Vorschläge der Expertenkommission für die Reform der Landesverwaltung als auch die Umsetzung und Auswirkungen der bisherigen Stellenreduktion geprüft. Link zum Original
  62. Die Vorschläge der Expertenkommission zur Verwaltungsreform sowie Umsetzung und Auswirkungen des bisherigen Stellenabbaus werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bislang vereinbarte Stellenabbauziel wird beibehalten, aber sowohl die ursprünglichen Vorschläge der Expertenkommission für die Reform der Landesverwaltung als auch die Umsetzung und Auswirkungen der bisherigen Stellenreduktion geprüft. Link zum Original
  63. Eine umfassende Aufgabenkritik der Landesverwaltung wird zeitnah durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine umfassende Aufgabenkritik, die Überprüfung der Standards für die Leistungserbringung und die Definition der Kern - und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss, werden zeitnah durchgeführt. Link zum Original
  64. Die Leistungsstandards werden überprüft und die unverzichtbaren Kern- und Zukunftsaufgaben des Landes definiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine umfassende Aufgabenkritik, die Überprüfung der Standards für die Leistungserbringung und die Definition der Kern - und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss, werden zeitnah durchgeführt. Link zum Original
  65. Eine gesetzmäßige und qualitativ gute Erbringung öffentlicher Leistungen von Land und Kommunen wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine gesetzmäßige und qualitativ gute Aufgabenerbringung öffentlicher Leistungen des Landes und der Kommunen ist sicherzustellen. Link zum Original
  66. Betriebsbedingte Kündigungen im Landesdienst sind ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Link zum Original
  67. Aufgabenkritik wird mit strategischen Entscheidungen über Einstellungskorridore, insbesondere in Bildung und Polizei, verbunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Konsequente Aufgabenkritik ist zu verbinden mit strategischen und zukunftsweisenden Entscheidungen über Einstellungskorridore – insbesondere in den Bereichen Bildung und Polizei. Link zum Original
  68. Die Einstellungspolitik des Landes richtet sich am Fachkräftebedarf aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich einig, ihre Einstellungspolitik am Fachkräftebedarf auszurichten. Link zum Original
  69. Die Zentralisierung der Aus- und Weiterbildung des staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienstes wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zentralisierung der Aus - und Weiterbildung des allgemeinen staatlichen und kommunalen Verwa ltungsdienstes soll fortgesetzt werden. Link zum Original
  70. Die verwaltungsinterne Ausbildung zum gehobenen staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienst bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die verwaltungsinterne Ausbildung zum allgemeinen gehobenen staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienst hat sich bewährt und bleibt auch angesichts des zukünftigen Bedarfs an passgenau für die Thüringer Verwaltung ausgebildeten Verwaltungsfachleuten bestehen. Link zum Original
  71. Eine länderübergreifende Zusammenlegung von Behörden wird auf Einsparungen geprüft und mit dem jeweiligen Land umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wird eine länderübergreifende Zusammenlegung von Behörden unvoreingenommen auf mögliche Einsparungen geprüft und sodann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland umgesetzt. Link zum Original
  72. Das Thüringer Personalvertretungsgesetz wird unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Berufsverbänden fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich daher zu einer weiteren Fortentwicklung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Berufsverbänden. Link zum Original
  73. Im Personalvertretungsrecht wird die Einigungsstelle auch für Fälle eingeschränkter Mitbestimmung vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • auch für Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung die E inigungsstelle vorgesehen wird, Link zum Original
  74. Im Personalvertretungsrecht werden Antragserfordernisse zugunsten einer obligatorischen Beteiligung abgeschafft.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Antragserfordernisse zugunsten einer obligatorischen Beteiligung abgeschafft werden, Link zum Original
  75. Statt einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene wird ein Landespersonalrat etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • statt einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene ein Lan despersonalrat etabliert wird. Link zum Original
  76. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Konzept zur Personalentwicklung, Weiterbildung und Fachkräftegewinnung für IT-Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dem IT -Fachkräftebedarf in der öffentlichen Verwaltung Rechnung zu tragen, wird gemeinsam mit den Kommunen ein Konzept zur Personalentwicklung, Weiterbildung und Fachkräftegewinnung erarbeitet. Link zum Original
  77. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung außerhalb der Koalitionsvereinbarung werden nicht gegen den Willen eines Koalitionspartners getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Entscheidungen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind, nicht gegen den Willen eines anderen Partners getroffen werden. Link zum Original
  78. Es wird ein Koalitionsausschuss unter Vorsitz des Ministerpräsidenten gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Den Vorsitz führt der Ministerpräsident. Link zum Original
  79. Die Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit. Link zum Original
  80. Anträge in den Landtag werden von den Koalitionspartnern nur gemeinsam eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Landtag werden Anträge (Gesetzesentwürfe, sonstige Anträge, Große Anfragen) von den Koalitionspartnern nur gemeinsam eingebracht. Link zum Original
  81. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen ohne Einigung wird von der Tagesordnung abgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der Antrag von der Tagesordnung abgesetzt. Link zum Original
  82. Die Koalitionspartner stimmen im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Link zum Original
  83. Die Koalitionsfraktionen verständigen sich einvernehmlich auf die Reaktion zu Anträgen der Opposition.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsfraktionen verständigen sich einvernehmlich auf die Reaktion zu Anträgen der Opposition. Link zum Original
  84. Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich. Link zum Original
  85. Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten werden vor ihrer Abgabe mit den Vertretern der Koalitionspartner abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten stellt dieser vor ihrer Abgabe das Einvernehmen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten (SPD) sowie dem vom Ministerpräsidenten als Vertreter bestimmten Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) her. Link zum Original
  86. Staatskanzlei und Ministerien tauschen Einladungen, Protokolle und Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die E inladungen und Protokolle sowie die Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenze n zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Link zum Original
  87. Mandate und Vorsitze in Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften und Landesbeteiligungen werden durch die Koalitionspartner grundsätzlich paritätisch besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mandate und Vorsitze in Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften und Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, werden durch die Koalitionspartner grundsätzlich paritätisch besetzt. Link zum Original
  88. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird bis zum 1. März 2015 entsprechend dem Koalitionsvertrag überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird entsprechend der Regelungen im Koalitionsvertrag bis 01.03.2015 überarbeitet. Link zum Original
  89. Über Einrichtung oder Fortführung von Beiräten und Beratungsgremien ist das Kabinett zu informieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über die Einrichtung oder Fortführung von Beiräten und institutionalisierten Be ratungsgremien ist im Kabinett zu informieren. Link zum Original
  90. Beiräte werden höchstens bis zum Ende der Legislaturperiode bestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bestellung erfolgt maximal bis zum Ende der Legislaturperiode. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Linke 12, SPD 6 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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