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Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags

Forderungen zu Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus Linke, SPD und Grüne · unterzeichnet 04.12.2014 · Original

Der Vertrag enthält 52 von 1.756 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 52
  1. Modellprojekte zu Unterstützungsstrukturen für altershomogene und generationenübergreifende Wohnprojekte werden gezielt auf Umsetzung in Thüringen überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Modellprojekte aus Thüringen und anderen Ländern zum Aufbau und zur Förderung von Unterstützungsstrukturen für altershomogene sowie generationenübergreifende Wohnprojekte, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner gegenseitig unterstützen können sowie innovative Projekte (z.B. bei der Wohnumfeldgestaltung) sollen gezielt auf Umsetzung in Thüringen überprüft und mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und der Selbstvertretung der Seniorinnen und Senioren eine langfristige Implementationsstrategie entwickelt werden. Link zum Original
  2. Mit kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbänden und Seniorenvertretung wird eine langfristige Implementationsstrategie für solche Wohnprojekte entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Modellprojekte aus Thüringen und anderen Ländern zum Aufbau und zur Förderung von Unterstützungsstrukturen für altershomogene sowie generationenübergreifende Wohnprojekte, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner gegenseitig unterstützen können sowie innovative Projekte (z.B. bei der Wohnumfeldgestaltung) sollen gezielt auf Umsetzung in Thüringen überprüft und mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und der Selbstvertretung der Seniorinnen und Senioren eine langfristige Implementationsstrategie entwickelt werden. Link zum Original
  3. Qualitätsstandards für nachhaltiges Bauen werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben hervorragenden Energiestandards wird die Koalition Qualitätsstandards zum nachhaltigen Bauen einführen. Link zum Original
  4. Für Neubauten und Vollsanierungen öffentlicher Gebäude wird ein dem DGNB-Silberstandard vergleichbarer Standard für nachhaltiges Bauen verbindlich festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Neubauten und Vollsanierung aller öffentlichen Gebäude wird ein Standard (vergleichbar dem Silberstandard der DGNB) für nachhaltiges Bauen entwickelt und verbindlich festgelegt. Link zum Original
  5. Ausgewählte Projekte werden in einem dem Goldstandard vergleichbaren Standard geplant und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausg ewählte Projekte werden in einem dem Goldstandard vergleichbaren Standard geplant und umgesetzt. Link zum Original
  6. Sozialer Zusammenhalt, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit und die Nutzung von Brachflächen gegen Zersiedelung werden zum Maßstab der Stadtentwicklungspolitik und durch Förderung von Stadtentwicklungskonzepten vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will den sozialen Zusammenhalt, die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit und die effektive Nutzung von Brachflächen zur Vermeidung von Zersiedelung zum Maßstab ihrer Stadtentwicklungspolitik machen und mittels Förderung entsprechender Stadtentwicklungskonzepte voranbringen. Link zum Original
  7. Die bestehenden Städtebauförderprogramme werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Städtebau -Förderprogramme werden fortgesetzt. Link zum Original
  8. Die Städtebauförderung konzentriert sich auf Innenstädte und städtische Randlagen, Bürgerbeteiligung sowie nachhaltiges Bauen und Wohnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Fokus liegt insbesondere auf der Entwicklung sowohl von Innenstädten als auch städtischen Randlagen, der Förderung der Bürgerbeteiligung und nachhaltigem Bauen und Wohnen in der Stadt. Link zum Original
  9. Eine umfassende Analyse des Flächen-, Bau- und Wohnungsmarktes und der Raumbeobachtung soll bedarfsgerechte Angebote in Städten und im ländlichen Raum ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht Einigkeit, mit einer umfangreichen Analyse der aktuellen Situation des Flächen -, Bau - und Wohnungsmarktes sowie der Strukturen der Raumbeobach tung in ganz Thüringen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, passgenaue und attraktive, bedarfsgerechte Angebote sowohl in den urbanen Zentren als auch im ländlichen Raum zu ermöglichen. Link zum Original
  10. Der Stadtumbau wird fortgeführt und an die unterschiedlichen Erfordernisse angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fortführung des Stadtumbaus und dessen Anpassung an die unterschiedlichen Erfordernisse bleibt wichtige Aufgabe. Link zum Original
  11. Die Verbesserung der Energieeffizienz der Wohnquartiere wird als vordringliches Ziel des Stadtumbaus festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verbesserung der Energieeffizienz der Wohnquartiere und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Haushaltes ind als vordringliche Ziele des Stadtumbaus zu definieren. Link zum Original
  12. Die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Haushalte wird als vordringliches Ziel des Stadtumbaus festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verbesserung der Energieeffizienz der Wohnquartiere und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Haushaltes ind als vordringliche Ziele des Stadtumbaus zu definieren. Link zum Original
  13. Wohnungsrückbau wird dort unterstützt, wo er notwendig ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wohnungsrückbau wollen wir dort unterstützen, wo er notwendig ist. Link zum Original
  14. Anreize für private Eigentümer zum Rückbau von Wohnraum werden erwogen, um eine Benachteiligung genossenschaftlicher und öffentlicher Wohnungsbestände zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir uns auch mit der Notwendigkeit auseinandersetzen, private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum mit Anreizen zum Rückbau zu bewegen, um eine Schieflage zulasten von genossenschaftlichem und öffentlichem Wohnungsbestand zu vermeiden. Link zum Original
  15. Es wird geprüft, ob finanzielle Anreize zum Wohnungsrückbau geschaffen werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenfalls ist zu prüfen, ob finanzielle Anreize zum Rückbau geschaffen werden können. Link zum Original
  16. Sanierungsbeiräte, Bürgerforen und Bürgerwerkstätten werden unterstützt, um den Stadtumbau bürgerfreundlicher zu gestalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung von Sanierungsbeiräten, Bürgerforen und Bürgerwerkstätten soll den Stadtumbau bürgerfreundlicher gestalten. Link zum Original
  17. In kommunalen Wohnungsunternehmen werden Mieterbeiräte geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern die Stärkung demokratischer Elemente im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die Schaffung von Mieterbeirä ten in kommunalen Wohnungsunternehmen. Link zum Original
  18. Wohnen gilt als existenzielles Grundbedürfnis und nicht als Gut wie jedes andere.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wohnen ist kein Gut wie jedes andere, sondern existenzielles Grundbedürfnis. Link zum Original
  19. Ein ausreichendes Angebot an preiswertem Wohnraum ist ein wichtiges Kriterium der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb ist ein ausreichendes Angebot an preiswertem Wohnraum ein wichtiges Kriterium der künftigen Wohnungs - und Stadtentwicklungspolitik. Link zum Original
  20. Dem unverhältnismäßigen Mietanstieg in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird vor allem mit mehr Wohnungsbau begegnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem unverhältnismäßigen Anstieg der Mieten in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt muss vor allem mit mehr Wohnungsbau begegnet werden. Link zum Original
  21. Der soziale Wohnungsbau wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • den sozialen Wohnungsbau fördern, Link zum Original
  22. Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt werden bei der bedarfsorientierten Bereitstellung von Bauland unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt bei der bedarfsorientierten Bereitstellung von Bauland unterstützen, Link zum Original
  23. Die Nutzung kommunaler Instrumente der Mietpreisstabilisierung wird angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • die Nutzung kommunaler Instrumente der Mietpreisstabilis ierung anregen, Link zum Original
  24. Bei Mietpreisbindung werden auch über Zuschüsse Anreize für die Schaffung preiswerten Wohnraums gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • bei entsprechender Mietpreisbindung auch über Zuschüsse Anreize für die Schaffung preiswerten Wohnraums setzen. Link zum Original
  25. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Erfurt, Weimar und Jena wird zügig eine Mietpreisbremse für Bestandsmieten eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Mieterinnen und Mieter vor schnell steigenden Mieten zu schützen, wollen wir in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Erfurt, Weimar und Jena, zügig eine Mietpreisbremse (Bestandsmieten) einführen. Link zum Original
  26. Die Verordnung zur Mietpreisbremse wird in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen zügig erlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die notwendige Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse wollen wir in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen zügig auf den Weg bringen. Link zum Original
  27. Bundesinitiativen zur Stärkung der Mieterinteressen werden geprüft, insbesondere die Wirkung der Mietpreisbremse bei Wieder- und Neuvermietung in Thüringen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf die jüngste Mietrechtsreform werden wir auf Bundesebene Initiativen für die Stärkung der Interessen von Mieterinnen und Mietern prüfen – insbesondere die Wirkung der beschlossenen Mietpreisbremse (Wieder - bzw. Neuvermietung) in Thüringen. Link zum Original
  28. Bei Bedarf setzt sich die Landesregierung per Bundesratsinitiative für erweiterte Bewertungsgrundsätze für Mietspiegel ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Bedarf soll die Landesregierung durch eine Bundesratsinitiative dafür eintreten, sie weiterzuentwickeln und die Bew ertungsgrundsätze für Mietspiegel zu erweitern. Link zum Original
  29. Künftig sollen die tatsächlichen Bestandsmieten der Ermittlung der maximalen Miethöhe zugrunde liegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künftig sollen die tatsächlichen Bestandsmieten der Ermittlung der maximalen Miethöhe zugrunde liegen. Link zum Original
  30. Die Förderung von altersgerechtem, barrierefreiem, barrierearmem und energieeffizientem Wohnen erhält besonderes Gewicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von altersgerechtem, barrierefreiem, barrier earmem und energieeffizientem Wohnen legen. Link zum Original
  31. Mit Akteuren der Wohnungswirtschaft und sozialen Diensten wird geprüft, wie Wohnungsumbau mehr Menschen den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang soll gemeinsam mit den Akteuren des Wohnungsbaus, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und den sozialen Diensten geprüft werden, wie durch Wohnungsumbau mehr Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden kann, in ihren Wohnräumen zu verbleiben. Link zum Original
  32. Beim Mietwohnungsbau wird künftig stärker auf Genossenschaften und kommunale Unternehmen gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Wohnungsmarktes sehen wir die Notwendigkeit, künftig stärker auf den Mietwohnungsbau durch Genossenschaften und kommunale Unternehmen zu setzen. Link zum Original
  33. Es wird geprüft, ob kommunale Wohnungsbauunternehmen bei bestehenden Altschulden entlastet werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen prüfen, inwieweit die Unterstützung kommunaler und genossenschaftlicher Unternehmen durch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Fusionen sowie kommunaler Wohnungsbauunternehmen durch eine Entlastung bei bestehenden Altschulden möglich ist. Link zum Original
  34. Die IBA Thüringen gilt als herausragendes Projekt zur Stärkung von Zukunftsfähigkeit, Weltoffenheit und Nachhaltigkeit des Freistaats.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen in der IBA Thüringen ein herausragendes Projekt, das Innovationen und Exzellenz miteinander verbinden soll und das die Zukunftsfähigkeit, Weltoffenheit und Nachhaltigkeit des gesamten Freistaats stärken soll. Link zum Original
  35. Die IBA soll Innovationen für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung erarbeiten, die Vorbild für Städte und Regionen sein können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die IBA soll dazu beitragen, Innovationen und neue Qualitäten für eine nachhaltige Stadt - und Regionalentwicklung zu erarbeiten, die Vorbild für die zukünftige Entwicklung der Städte und Regionen sein können. Link zum Original
  36. Das Land übernimmt Verantwortung für Gestaltung, Durchführung und Teilfinanzierung der Bundesgartenschau 2021 und der Landesgartenschauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Gestaltung, Durchführung und Teilfinanzierung der Bundesgartenschau 2021 Thüringen sowie der Landesgartenschauen. Link zum Original
  37. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Verbänden wie der Architekten- und Ingenieurkammer zur Weiterentwicklung der Bau- und Planungskultur angesichts des Klimawandels wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Verbänden, z.B. der Architekten - und Ingenieurkammer, zur Weiterentwicklung der Bau - und Planungskultur und im Zeichen der Herausforderungen des Klimawandels verstärkt werden. Link zum Original
  38. Planungsleistungen werden öffentlich stärker nach qualitativen Kriterien vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die öffentliche Vergabe von Planungsleistungen soll im Sinne der Baukultur stärker nach qualitativen Kriterien erfolgen. Link zum Original
  39. Es werden mehr Planungswettbewerbe ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es sollen mehr Planungswettbewerbe ermöglicht werden. Link zum Original
  40. Der soziale Wohnungsbau wird durch eine direkt an den Bauherrn gezahlte Zuschussförderung spürbar gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der soziale Wohnungsbau wird spürbar gefördert, indem eine Zuschussförderung eingeführt wird, die der Bauherr direkt erhält. Link zum Original
  41. Voraussetzung der Förderung ist ein städtebauliches Konzept oder eine kommunale Bestätigung der Notwendigkeit des Neubaus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fördervoraussetzung ist das Vorliegen eines städtebaulichen Konzepts oder eine städtebauliche Bestätigung der Notwendigkeit des Neubaus durch die Kommune. Link zum Original
  42. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt werden zusätzliche Anreize zur Schaffung preisgebundenen Wohnraums gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über die Zuschussförderung hinaus sollen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzliche Anreize zur Schaffung preisgebundenen Wohnraums gesetzt werden. Link zum Original
  43. Förderprogramme zur Wohnraumstabilisierung und Wohnumfeldverbesserung werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Förderprogramme zur Wohnrau mstabilisierung und Wohnumfeld -Verbesserung werden fortgeführt. Link zum Original
  44. Lebenslanges Wohnen und energieeffizientes Bauen werden unter Berücksichtigung von Bundesprogrammen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das lebenslange Wohnen und energieeffiziente Bauen för dern und dabei bundespolitische Förderprogramme berücksichtigen. Link zum Original
  45. Die Städtebauförderung wird auch für die durchgängige Begrünung der Städte und Gemeinden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Städtebauförderung soll auch für die durchgängige Begrünung der Städte und Gemeinden genutzt werden. Link zum Original
  46. Im Programm „Soziale Stadt“ werden auch nicht investive Maßnahmen zur Begleitung von Investitionen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Programm „Soziale Stadt“ sollen in Anwendung des Bundesprogrammes auch nicht investive Maßnahmen zur Begleitung von Investitionen ermöglicht werden. Link zum Original
  47. Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird überprüft und in geänderter Form fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ soll überprüft und in geänderter Form fortgeführt werden. Link zum Original
  48. Informationen zu Landes- und Bundesförderprogrammen werden bei der Thüringer Aufbaubank gebündelt und in einem zielgruppenorientierten Internetportal aufbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Informationen für private und öffentliche Investoren zur Nutzung von Landes - und Bundesprogrammen sowie Fördermitteln, z.B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sollen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gebündelt und in einem zielgruppenorientierten Internet -Portal aufbereitet werden. Link zum Original
  49. Die Bearbeitung der Förderprogramme wird weitgehend bei der Thüringer Aufbaubank zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein weiteres Ziel ist es, die Bearbeitung der Förderprogramme weitgehend bei der TAB zusammenzuführen. Link zum Original
  50. Alle Förderprogramme des Landes für Wohnungsbau, Stadtentwicklung und ländlichen Raum werden überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sämtliche bestehende Förderprogramme des Lan des in den Bereichen Wohnungsbau und Stadtentwicklung und Entwicklung des ländlichen Raums werden überprüft und gegebenenfalls angepasst. Link zum Original
  51. Es wird geprüft, ob die Thüringer Kommunen bei der Beseitigung von Schrottimmobilien unterstützt werden müssen und können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es soll zudem geprüft werden, inwieweit darüber hinaus eine Unterstützung der Thüringer Kommunen bei der Beseitigung von Schrottimmobilien notwendig und möglich ist. Link zum Original
  52. Das Thüringer Familienbaudarlehen und der Thüringer Sanierungsbonus werden überprüft und fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Thüringer Familienbaudarlehen zur Schaffung eigengenutzten Wohnraums und der Thüringer Sani erungsbonus sollen überprüft und fortgeführt werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Linke 12, SPD 6 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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