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Der Vertrag enthält 81 von 891 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 81
  1. Passgenaue Verwaltungsreformen sollen die öffentlichen Dienstleistungen modernisieren und zukunftsfest machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit passgenauen Verwaltungsreformen werden wir die öffentlichen Dienstleistungen in Brandenburg zukunftsfest machen und modernisieren. Link zum Original
  2. Bei Bedarf wird die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für Genehmigungsvorbehalte bei Kraftwerksneubauten geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition hält daran fest, dass ein Kraftwerksneubau nur stattfinden kann, wenn damit die Erreichung der Klimaschutzziele der Energiestrategie 2030 nicht gefährdet wird. Sollte es erforderlich sein, wird die Koalition die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für entsprechende Genehmigungsvorbehalte prüfen. Link zum Original
  3. Die Zuständigkeiten für die Energiepolitik werden in einem Ministerium gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kompetenzen für die Energiepolitik werden in einem Ministerium gebündelt. Link zum Original
  4. Verwaltungsleistungen sollen unabhängig von Zeit und Ort verfügbar sein, um Abläufe zu vereinfachen und Kosten zu senken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Serviceleistungen sollen unabhängig von Zeit und Ort zur Verfügung stehen, um so Abläufe zu vereinfachen und die Kosten für alle Beteiligten zu senken. Link zum Original
  5. Eine umfassende Verwaltungsstrukturreform soll eine leistungsfähige Selbstverwaltung auch bei Bevölkerungsrückgang sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine umfassende Verwaltungsstrukturreform ist nötig, um eine leistungsfähige Selbstverwaltung auch in Orten mit Bevölkerungsrückgang aufrechtzuerhalten. Link zum Original
  6. Verwaltungsleistungen sollen auch in Servicestellen, mobil und verstärkt elektronisch angeboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Leistungen der Verwaltungen sollen deshalb nicht nur am Behördensitz, sondern auch in Servicestellen, über mobile Angebote und verstärkt über elektronische Dienste angeboten werden. Link zum Original
  7. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission 5/2 bilden die Grundlage einer Verwaltungs- und Funktionalreform.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Empfehlungen der Enquete-Kommission 5/2 „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ bilden eine gute Grundlage für eine Verwaltungs- und Funktionalreform. Link zum Original
  8. Die bürgerschaftliche Beteiligung soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunalverfassung wird evaluiert. Wir wollen die bürgerschaftliche Beteiligung verbessern. Link zum Original
  9. Das Lobbyregister wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Lobbyregister hat sich in der bisherigen Form bewährt und wird weitergeführt. Link zum Original
  10. Die Landesverwaltung soll finanzierbar bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesverwaltung muss finanzierbar und das Land als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Link zum Original
  11. Das Land soll als Arbeitgeber attraktiv bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesverwaltung muss finanzierbar und das Land als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Link zum Original
  12. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes wird durch bürgernahe Verwaltung und hochwertige Dienstleistungen gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes durch eine bürgernahe zuverlässige Verwaltung und qualitativ hochwertige Dienstleistungen weiterhin gewährleisten. Link zum Original
  13. Am Prinzip der Personalbedarfsplanung wird im Wesentlichen festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am Prinzip der Personalbedarfsplanung soll im Wesentlichen festgehalten werden. Link zum Original
  14. Personell gestärkt werden vor allem Bereiche für Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung, Bildung und Sicherheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne einer vorausschauenden Personalpolitik werden vor allem die Bereiche gestärkt, die für den weiteren Ausbau der staatlichen Infrastruktur (z. B. Deichbau- und Wasserwirtschaft), der Wirtschaftsentwicklung (z. B. Immissionsschutz), für Bildung und Sicherheit erforderlich sind. Link zum Original
  15. Nachwuchs wird frühzeitig ausgebildet, vor allem in Bereichen mit vielen Abgängen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür Sorge tragen, dass frühzeitig Nachwuchs, insbesondere dort, wo mit verstärkten Abgängen zu rechnen ist, ausgebildet wird. Link zum Original
  16. Der Personalbestand der Landesverwaltung soll Ende 2019 höchstens 44.200 betragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition geht von einem Personalbestand zum 31. Dezember 2019 von maximal 44.200 aus. Link zum Original
  17. Die Haushaltskonsolidierung erfordert eine effiziente und sparsame Personalpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich einig, dass die weitere Haushaltskonsolidierung eine effiziente und sparsame Personalpolitik erfordert. Link zum Original
  18. Ein strategisches, ressortübergreifendes Personalmanagement gilt als zentrale Aufgabe der Landesregierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein strategisches und ressortübergreifendes Personalmanagement ist eine zentrale Gestaltungsaufgabe der Landesregierung. Link zum Original
  19. Die Einstellungskorridore für Nachwuchskräfte werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Modell der Einstellungskorridore für Nachwuchskräfte hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Link zum Original
  20. Die Zahl der Nachwuchsstellen wird auf 285 pro Jahr erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zahl der Nachwuchsstellen wird auf insgesamt 285 pro Jahr erhöht. Link zum Original
  21. Königs Wusterhausen wird als zentraler Fortbildungsstandort der Landesverwaltung gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wird Königs Wusterhausen als zentraler Fortbildungsstandort gesichert. Link zum Original
  22. Die landesinternen Fortbildungsangebote werden überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landesinternen Fortbildungsangebote werden überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Link zum Original
  23. Die Landesverwaltung soll Vorbild für familienfreundliche und barrierefreie Arbeitsbedingungen sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes soll die Landesverwaltung auch eine Vorbildfunktion für familienfreundliche und barrierefreie Arbeitsbedingungen einnehmen. Link zum Original
  24. Ein strategisches Gesundheitsmanagement in allen Behörden und Einrichtungen wird aktiv gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement verstehen wir als Aufgabe aller Behörden und Einrichtungen und werden die Umsetzung aktiv fördern. Link zum Original
  25. Die Qualifizierungsoffensive der Landesregierung wird mit Blick auf den Fachkräftemangel ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die zur Begleitung des Verwaltungsumbaus begonnene Qualifizierungsoffensive der Landesregierung wird unter dem Aspekt des regionalen bzw. berufsgruppenspezifischen Fachkräftemangels ausgeweitet. Link zum Original
  26. Die Fachkräftegewinnung im öffentlichen Dienst erhält besondere Aufmerksamkeit unter Berücksichtigung der kommunalen Verwaltungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Fachkräftegewinnung im öffentlichen Dienst werden wir ein besonderes Augenmerk widmen und dabei auch die Bedarfe der kommunalen Verwaltungen berücksichtigen. Link zum Original
  27. Fachkräfte für den allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienst werden ausgebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Fachkräfte für den allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienst der Landesverwaltung ausbilden. Link zum Original
  28. Fachhochschule für Finanzen und Landesfinanzschule erhalten eine gesetzliche Grundlage.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Tätigkeit der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule in Königs Wusterhausen wird zur Sicherung der Qualität der Ausbildung in der Finanzverwaltung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Link zum Original
  29. Der öffentliche Dienst soll durchlässiger und flexibler für Quereinsteiger werden, auch in Führungspositionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine größere Durchlässigkeit und Flexibilität für Quereinsteiger, insbesondere auch in Führungspositionen, an. Link zum Original
  30. Das öffentliche Dienstrecht wird mit den Gewerkschaften auf verzichtbare formale Zugangshürden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das öffentliche Dienstrecht in Abstimmung mit den Gewerkschaften dahingehend überprüfen, ob es noch verzichtbare formale Zugangshürden enthält, die der notwendigen Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften entgegenstehen. Link zum Original
  31. Im Rahmen der Funktionalreform werden Tarifverhandlungen über die sozialverträgliche Personalüberleitung von Landesbeschäftigten aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekräftigt die Bereitschaft, im Rahmen der Funktionalreform Tarifverhandlungen über eine sozialverträgliche Begleitung der Personalüberleitung von Landesbeschäftigten aufzunehmen. Link zum Original
  32. Mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder wird eine flächentarifliche Regelung für eine demografiefeste Landesverwaltung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Verbund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder setzen wir uns für eine flächentarifrechtliche Regelung für eine demografiefeste Landesverwaltung ein. Link zum Original
  33. Die Gespräche mit den Gewerkschaften über Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltung und Generationenwechsel werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu sollen die Gespräche mit den Gewerkschaften zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburgischen Landesverwaltung und zur aktiven Gestaltung des Generationenwechsels fortgeführt werden. Im Mittelpunkt dieser Gespräche sollte nicht mehr die finanzielle Förderung eines vorzeitigen Ausscheidens von Landesbediensteten, sondern die Stärkung und Nutzung der Potentiale der vorhandenen Landesbeschäftigten sowie die Nachwuchsgewinnung stehen. Link zum Original
  34. Statt Vorruhestandsförderung sollen Stärkung der vorhandenen Beschäftigten und Nachwuchsgewinnung im Mittelpunkt dieser Gespräche stehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu sollen die Gespräche mit den Gewerkschaften zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburgischen Landesverwaltung und zur aktiven Gestaltung des Generationenwechsels fortgeführt werden. Im Mittelpunkt dieser Gespräche sollte nicht mehr die finanzielle Förderung eines vorzeitigen Ausscheidens von Landesbediensteten, sondern die Stärkung und Nutzung der Potentiale der vorhandenen Landesbeschäftigten sowie die Nachwuchsgewinnung stehen. Link zum Original
  35. Die Zusammenführung landesverwaltungsinterner Aufgaben und Dienstleistungen bei ZIT-BB, ZBB, LGB und BLB wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Zusammenführung der landesverwaltungsinternen Aufgaben und Dienstleistungen bei ZIT-BB (Brandenburgischer IT-Dienstleister), ZBB (Zentrale Bezügestelle), LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) und BLB (Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen) fortführen Link zum Original
  36. Die in den Ressorts eingesetzten Verwaltungsverfahren werden technisch standardisiert und zentralisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Zusammenführung der landesverwaltungsinternen Aufgaben und Dienstleistungen bei ZIT-BB (Brandenburgischer IT-Dienstleister), ZBB (Zentrale Bezügestelle), LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) und BLB (Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen) fortführen und die dabei in den Ressorts eingesetzten Verfahren (z. B. Aktenbearbeitung und Archivierung, Personalverwaltung/Bezüge, Haushaltsvollzug, Forderungsmanagement und -vollstreckung beim ZIT-BB bzw. der Finanzserviceagentur) technisch standardisieren und zentralisieren. Link zum Original
  37. Das Personalinformationssystem PERIS wird in Landesverwaltung und Justiz verbindlich eingeführt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Modernisierung des Personalmanagements wird das bereits genutzte Personalinformationssystem zur Personal- und Stellenverwaltung (PERIS) in der Landesverwaltung und der Justiz verbindlich eingeführt und ausgebaut. Link zum Original
  38. Der BLB wird als zentraler Dienstleister für Liegenschaftsmanagement, Landesbauten und nachhaltiges Energiemanagement weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der BLB wird weiter als zentraler Dienstleister für das Liegenschaftsmanagement, Bauen im Landesauftrag und für nachhaltiges Energiemanagement in den Landesliegenschaften entwickelt. Link zum Original
  39. Im Zuge der Funktionalreform wird eine Reduzierung der Zahl der Fachbehörden des Landes geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Funktionalreform werden wir eine sachgerechte Reduzierung der Zahl der Fachbehörden des Landes prüfen. Link zum Original
  40. Europapolitische, internationale, interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen sollen bei Personalauswahl und Beförderung in der Landesverwaltung stärker gewichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Europapolitische, internationale, interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen sollten bei der Personalauswahl und Beförderung als zusätzliche Qualifikation ein höheres Gewicht erhalten. Link zum Original
  41. Die Bundesregierung soll bis 2019 vollständig von Bonn nach Berlin umziehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition setzt sich weiterhin für einen kompletten Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin bis 2019 ein. Link zum Original
  42. Die Online-Kommunikation in der Staatskanzlei wird personell aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zu den veränderten Anforderungen an das Internet in der öffentlichen Verwaltung. Sie trägt dem Rechnung durch eine personelle Aufstockung der Online- Kommunikation in der Staatskanzlei. Link zum Original
  43. Ein elektronisches Bearbeitungssystem für Bundesratsangelegenheiten wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition beabsichtigt darüber hinaus ein elektronisches Bearbeitungssystem in Bundesratsangelegenheiten einzuführen. Link zum Original
  44. Das Landesmarketing wird modernisiert und aktualisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das Landesmarketing modernisieren und aktualisieren. Link zum Original
  45. Der Koalitionsvertrag wird partnerschaftlich und gleichberechtigt unter Wahrung der Identität beider Regierungsparteien umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln auf partnerschaftlicher, gleichberechtigter Grundlage umzusetzen und dabei die Identität beider die Regierung tragenden Parteien zu wahren. Link zum Original
  46. Grundsätzliche Entscheidungen außerhalb des Koalitionsvertrags werden nicht gegen den Willen eines Koalitionspartners getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Entscheidungen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind, nicht gegen den Willen des anderen Partners getroffen werden. Link zum Original
  47. Ein Koalitionsausschuss wird gebildet, der mindestens vierteljährlich tagt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zu erörtern, wird ein Koalitionsausschuss gebildet, der regelmäßig, mindestens einmal im Vierteljahr tagt. Link zum Original
  48. Der Koalitionsausschuss besteht aus acht Personen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Koalitionsausschuss besteht aus acht Personen. Link zum Original
  49. Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses werden schriftlich festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ergebnisse der Beratungen des Koalitionsausschusses werden schriftlich festgehalten. Link zum Original
  50. Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen stimmen sich regelmäßig ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit. Link zum Original
  51. Vorlagen werden von den Koalitionspartnern nur gemeinsam in den Landtag eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Landtag werden Vorlagen (Gesetzentwürfe, Anträge, Große Anfragen) von den Koalitionspartnern nur gemeinsam eingebracht. Link zum Original
  52. Initiativen der Koalitionsfraktionen werden vor der Einbringung in den Landtag einvernehmlich beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Initiativen der Koalitionsfraktionen werden vor der Einbringung in den Landtag einvernehmlich beraten. Link zum Original
  53. Die Fachgremien der Koalitionspartner treten regelmäßig zusammen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fachgremien der Koalitionspartner treten regelmäßig zusammen. Link zum Original
  54. Die Koalitionspartner stimmen im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Link zum Original
  55. Im Landtag und seinen Gremien wird keiner der Koalitionspartner überstimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Landtag, seinen Ausschüssen und Gremien keiner der Partner überstimmt wird. Link zum Original
  56. Struktur und Vorsitze der Landtagsausschüsse und Gremien werden zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Struktur der Ausschüsse und weiterer Gremien des Landtages sowie die Besetzung der Vorsitze in diesen Gremien werden zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. Link zum Original
  57. Chef der Staatskanzlei, Bevollmächtigter beim Bund und Regierungssprecher nehmen ohne Stimmrecht an den Kabinettsitzungen teil.

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    Wortlaut im Vertrag
    An den Kabinettsitzungen nehmen – ohne Stimmrecht – der Chef der Staatskanzlei, im Fall der Verhinderung des Ministers der jeweilige Staatssekretär, der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, der Regierungssprecher und der stellvertretende Regierungssprecher teil. Link zum Original
  58. Bei Grundsatzfragen wird im Kabinett keine Seite überstimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Grundsatzfragen wird keine der beiden Seiten überstimmt. Link zum Original
  59. Kabinett- und Landtagsvorlagen werden rechtzeitig mit dem Ressort des stellvertretenden Ministerpräsidenten abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Kabinettvorlagen und Vorlagen an den Landtag sind unbeschadet der Zuständigkeitsregelungen im Übrigen rechtzeitig mit dem Ressort des stellvertretenden Ministerpräsidenten abzustimmen (Mitzeichnung). Link zum Original
  60. Regierungserklärungen werden mindestens eine Woche vorher im Kabinett einvernehmlich beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten sind im Kabinett mindestens eine Woche vor ihrer Abgabe einvernehmlich zu beraten. Link zum Original
  61. Staatskanzlei und Ministerien tauschen Einladungen und Protokolle der Ministerkonferenzen frühestmöglich aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die Einladungen und Protokolle für die Ministerpräsidenten- und die Fachministerkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Link zum Original
  62. Die Fachminister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte in Fachministerkonferenzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fachminister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen. Link zum Original
  63. Der Ministerpräsident unterrichtet seinen Stellvertreter über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerpräsident unterrichtet den stellvertretenden Ministerpräsidenten im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine. Link zum Original
  64. Beide Koalitionspartner sind in von der Landesregierung besetzten Gremien angemessen vertreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vertreter beider Koalitionspartner sind in den von der Landesregierung zu besetzenden Gremien angemessen vertreten. Link zum Original
  65. Kommissionen und Beiräte werden im gegenseitigen Benehmen besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. erfolgt im gegenseitigen Benehmen. Link zum Original
  66. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird bis 1. März 2015 überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird entsprechend den Regelungen im Koalitionsvertrag bis 1. März 2015 überarbeitet. Link zum Original
  67. Das Land nimmt seine Aufgaben im Bundesrat im Sinne konstruktiver Mitgestaltung wahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Brandenburg wird seine grundgesetzlichen Aufgaben im Bundesrat im Sinne einer konstruktiven Mitgestaltung gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern wahrnehmen. Link zum Original
  68. Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Link zum Original
  69. Bei Bundesratsabstimmungen haben die Interessen des Landes absoluten Vorrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang. Link zum Original
  70. Wortlaut und Geist des Koalitionsvertrags sind bei Bundesratsabstimmungen zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik. Link zum Original
  71. Als strittig gelten nur Fragen, die ein Koalitionspartner für grundsätzlich bedeutsam hält.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind. Link zum Original
  72. Bei fehlender Einigung enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Link zum Original
  73. In strittigen Einzelfällen wird im Koalitionsausschuss im Konsens eine Lösung gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Koalitionspartner verständigen sich für besondere Einzelfälle, in denen über die Einhaltung der vorgenannten Prinzipien keine Einigung hergestellt werden kann, im Koalitionsausschuss im konsensualen Verfahren auf eine für beide Partner akzeptable Lösung. Link zum Original
  74. Beiräte und institutionalisierte Beratungsgremien werden auf ein Minimum beschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung oder Fortführung von Beiräten und institutionalisierten Beratungsgremien ist auf ein Minimum zu beschränken und dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Link zum Original
  75. Einrichtung oder Fortführung von Beiräten wird dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung oder Fortführung von Beiräten und institutionalisierten Beratungsgremien ist auf ein Minimum zu beschränken und dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Link zum Original
  76. Gremien und Beiräte müssen auf ihre Beratungstätigkeit gegenüber dem jeweiligen Fachminister hinweisen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gremien und Beiräte sind zu verpflichten, auf die Beratungstätigkeit gegenüber der jeweiligen Fachministerin bzw. dem jeweiligen Fachminister hinzuweisen. Link zum Original
  77. Beratung gegenüber der gesamten Landesregierung ist ausgeschlossen, außer sie wird ausdrücklich gewünscht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beratungstätigkeit gegenüber der Landesregierung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wird ausdrücklich gewünscht. Link zum Original
  78. Beiratsmitglieder werden höchstens bis zum Ende der Legislaturperiode bestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bestellung erfolgt maximal bis zum Ende der Legislaturperiode; die Mitgliederzahl ist grundsätzlich auf maximal 10 zu begrenzen. Link zum Original
  79. Die Mitgliederzahl von Beiräten wird grundsätzlich auf höchstens zehn begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bestellung erfolgt maximal bis zum Ende der Legislaturperiode; die Mitgliederzahl ist grundsätzlich auf maximal 10 zu begrenzen. Link zum Original
  80. Ressortvertreter dürfen nicht Mitglieder von Beiräten sein oder ihnen inhaltlich zuarbeiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine Verknüpfung von Ressort- und Beiratsinteressen zu vermeiden, dürfen Ressortvertreter nicht Mitglieder von Beiräten sein oder ihnen inhaltlich unmittelbar zuarbeiten. Link zum Original
  81. Beiräte dürfen keine Briefköpfe der Landesregierung verwenden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verwendung von Briefköpfen der Landesregierung ist nicht gestattet. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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