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Der Vertrag enthält 96 von 2.325 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 96
  1. Die Agrarpolitik setzt auf eine nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte und wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Agrarpolitik der Koalition setzt auf eine nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte sowie wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft. Link zum Original
  2. Konventionelle und ökologische landwirtschaftliche Betriebsformen erhalten faire Chancen am Markt und in der betrieblichen Entwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen helfen, konventionellen und ökologischen Betriebsformen faire Chancen am Markt und in der betrieblichen Entwicklung zu sichern. Link zum Original
  3. Wohnortnahe Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten im ländlichen Raum sollen erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem Erhalt der wohnortnahen Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten werden wir uns dafür einsetzen, auch die Mobilität in der Fläche durch ergänzende Modelle, wie z.B. Rufbusse oder Sammeltaxen, zu erhalten. Link zum Original
  4. Die Weidehaltung wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Weidehaltung soll gesichert werden. Link zum Original
  5. Die Novelle des Düngerechts mit verpflichtender Stoffstrombilanz für alle Betriebe unter Wahrung von Bagatellgrenzen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die im Bund verabschiedete Novelle des Düngerechts mit einer verpflichtenden Stoffstrombilanz unter Wahrung von Bagatellgrenzen für alle Betriebe. Link zum Original
  6. Die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wird wirksam kontrolliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksam kontrollieren, entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme anbieten und wirksame Kontrollen durchsetzen. Link zum Original
  7. Zum Düngerecht werden Schulungen und Fortbildungsprogramme angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksam kontrollieren, entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme anbieten und wirksame Kontrollen durchsetzen. Link zum Original
  8. Der Vollzugsbereich wird personell gestärkt, um die Anforderungen aus der Novelle des Düngerechts zu erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir den Vollzugsbereich personell stärken und effizient gestalten, um die neuen Anforderungen, die sich aus der Novelle des Düngerechts ergeben, angemessen zu erfüllen. Link zum Original
  9. Im Dialog mit Fischerei und Naturschutzverbänden wird eine Initiative zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Analog zur Übereinkunft zwischen Muschelfischerinnen und Muschelfischern sowie Naturschutzorganisationen werden wir eine Initiative zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei im Dialog mit Fischerinnen und Fischern und Naturschutzverbänden ergebnisoffen starten. Link zum Original
  10. Die berufliche Ausübung der Krabbenfischerei wird nachhaltig gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Dialog mit Fischerinnen und Fischern sowie Naturschutzverbänden wollen wir eine Initiative starten, die Krabbenfischerei noch enger mit den Nationalparkzielen abzustimmen und die berufliche Ausübung der Krabbenfischerei nachhaltig zu sichern. Link zum Original
  11. Die bestehende Regelung zu Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung wird überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende Regelung zu Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung werden wir überprüfen und ggf. auf neue Geflügelhaltungsanlagen übertragen. Link zum Original
  12. Die Pflicht zu Abluftreinigungsanlagen wird gegebenenfalls auf neue Geflügelhaltungsanlagen übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende Regelung zu Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung werden wir überprüfen und ggf. auf neue Geflügelhaltungsanlagen übertragen. Link zum Original
  13. Wirtschaft und Strukturen im ländlichen Raum werden modern weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine moderne Weiterentwicklung der Wirtschaft und Strukturen im ländlichen Raum. Dazu gehören eine Grundversorgung in Mobilität, Breitband, medizinische Versorgung, Daseinsvorsorge, Telemedizin wie auch Kita Schule und Kultur. Link zum Original
  14. Die Agrar- und Umweltpolitik wird so ausgerichtet, dass das Land zur Lebensmittelversorgung beiträgt, Betriebe eine sichere Einkommensperspektive haben und die Funktionen des Naturhaushalts gewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundsätzlich sollte die Konzeption einer modernen Agrar- und Umweltpolitik so ausgerichtet sein, dass das Land seinen Beitrag zur Lebensmittelversorgung leistet, Betriebe eine sichere Einkommensperspektive haben und die Funktionen des Naturhaushaltes gewahrt werden. Link zum Original
  15. Ziel landwirtschaftlicher Bodennutzung ist künftig nicht die weitere Ertragssteigerung, sondern produktive Bewirtschaftungsmethoden mit minimaler Umweltbelastung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel landwirtschaftlicher Bodennutzung soll es zukünftig nicht mehr sein, schon jetzt höchste Erträge weiter zu steigern, sondern vielmehr optimale Bewirtschaftungsmethoden zu entwickeln, die minimale Umweltbelastungen verursachen und dennoch produktiv sind („ökologische Intensivierung“). Link zum Original
  16. Eine vielfältige Agrarstruktur im Land wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine vielfältige Agrarstruktur im Land erhalten. Link zum Original
  17. Die Infrastruktur zur besseren Verteilung organischer Dünger aus der Tierhaltung, etwa Nährstoffbörsen und Gülleseparierung, wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Infrastruktur zur besseren Verteilung der organischen Dünger aus der Tierhaltung im Lande ist zu unterstützen (Nährstoffbörsen, Gülleseparierung, Baugenehmigungen Güllebehälter u.a.). Link zum Original
  18. Die Einführung des Gülle-Unterfuß-Düngungsverfahrens, insbesondere im Maisanbau, wird in einer Pilotphase gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung des Gülle-Unterfuß-Düngungsverfahrens insbesondere im Maisanbau werden wir in einer Pilotphase fördern, denn dies dient auch dem Klimaschutz. Link zum Original
  19. Die Umstellungs- und Beibehaltungsprämien für den Ökolandbau werden landesweit weiter gezahlt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der Zahlung der Umstellungs- und Beibehaltungsprämien landesweit fest und werden das Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein weiter fördern. Link zum Original
  20. Das Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an der Zahlung der Umstellungs- und Beibehaltungsprämien landesweit fest und werden das Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein weiter fördern. Link zum Original
  21. Im Land wird ein Anreiz für Ökologisierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen in Schleswig-Holstein einen Anreiz schaffen für Ökologisierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft. Link zum Original
  22. Wo Gemeinwohlziele besonders erfüllt werden, wird für konventionelle und ökologische Betriebe die Kombination von Vertragsnaturschutz und Gewässerschutz ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wo Gemeinwohlziele besonders erfüllt werden, werden wir für konventionelle und ökologisch wirtschaftende Betriebe die Kombination von Vertragsnaturschutz und Gewässerschutz ausbauen. Link zum Original
  23. Die Agrar- und Umweltpolitik des Landes entwickelt Modelle für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 und führt sie etwa als Maßnahmen der zweiten Säule vorab ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Agrar- und Umweltpolitik im Lande sollte den Anspruch haben, für Deutschland Modelle für eine gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vorzudenken und z.B. in Form von Maßnahmen der „Zweiten Säule“ vorab einzuführen. Link zum Original
  24. Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft werden künftig stärker gewürdigt als mit dem bisherigen Greening.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinwohlleistungen sollen zukünftig stärker gewürdigt werden als mit dem derzeitigen ineffizienten Greening. Link zum Original
  25. Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft werden als Modell für die Agrarpolitik nach 2020 mit einem Ökopunkteansatz zusätzlich honoriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als ein Modell für die GAP nach 2020 sollen daher Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft mit einem Ökopunkteansatz zusätzlich honoriert werden. Link zum Original
  26. Bis Ende 2017 werden die Maßnahmen im Landesprogramm ländlicher Raum 2014–2020 evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zum Jahresende 2017 werden wir die bestehenden Maßnahmen im Landesprogramm ländlicher Raum 2014-2020 (LPLR) evaluieren und auf Basis des Finanzbedarfs eine Entscheidung über eine eventuelle Umwidmung von europäischen Agrargeldern treffen. Link zum Original
  27. Auf Basis des Finanzbedarfs wird über eine eventuelle Umwidmung europäischer Agrargelder entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zum Jahresende 2017 werden wir die bestehenden Maßnahmen im Landesprogramm ländlicher Raum 2014-2020 (LPLR) evaluieren und auf Basis des Finanzbedarfs eine Entscheidung über eine eventuelle Umwidmung von europäischen Agrargeldern treffen. Link zum Original
  28. Die bestehenden Maßnahmen im Landesprogramm ländlicher Raum werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Maßnahmen im LPLR werden wir fortführen. Link zum Original
  29. Neue Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften werden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch, mögliche neue Projekte im Rahmen der „Europäischen Innovationspartnerschaften“ (EIP) zu ermöglichen. Link zum Original
  30. Transferzahlungen werden auch zur Unterstützung der Landwirtschaft in stickstoff- und phosphatbelasteten Gebieten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Transferzahlungen sollen auch zur Unterstützung der Landwirtschaft in den stickstoff- und phosphatbelasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden, um so die zusätzlichen Auflagen des § 13 Düngeverordnung zu unterstützen. Link zum Original
  31. Der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Zwecke wird durch Verdichtung bestehender Siedlungsräume deutlich reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen für anderweitige Zwecke wie Infrastrukturmaßnahmen ist durch Verdichtungen bestehender Siedlungsräume deutlich zu reduzieren. Link zum Original
  32. Landwirte, die wesentliche Teile ihres Betriebs auf Natur- und Gewässerschutz ausrichten, erhalten einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für entgangenen Gewinn.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landwirtinnen und Landwirte, die bereit sind, die Bewirtschaftung wesentlicher Teile ihres Betriebes auf spezifische Maßnahmen des Natur- und Gewässerschutzes auszurichten, erhalten dafür einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für den entgangenen Gewinn (Einkommenssicherung). Link zum Original
  33. Nach Ablauf der Vertragszeit werden die Bewirtschaftungsauflagen aufgehoben, sodass Eigentümer wieder frei wirtschaften können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung verpflichtet sich, nach Ablauf der Vertragszeit die Bewirtschaftungsauflagen aufzuheben, so dass die Eigentümerin oder der Eigentümer anschließend ihre/seine Bewirtschaftung in freiem Ermessen ausüben kann. Link zum Original
  34. Leguminosen-, Zwischenfrucht- und Wildpflanzenanbau werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Formen der landwirtschaftlichen Nutzung wie Leguminosenanbau, Zwischenfruchtanbau und Wildpflanzenanbau tragen ebenfalls dazu bei. Diese wollen wir weiter fördern. Link zum Original
  35. Der Anbau von Eiweißpflanzen im Land wird weiter etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden helfen, den Anbau von Eiweißpflanzen im Land weiter zu etablieren. Link zum Original
  36. Eine Modellregion „Power to Feed – Luzerne-SH“ im Umkreis von Biogasanlagen mit freien Wärmekapazitäten wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine Modellregion „Power to Feed - Luzerne-SH“ im Umkreis einer oder mehrerer Biogasanlagen mit freien Kapazitäten der Wärmenutzung etablieren. Link zum Original
  37. Zur Unterstützung der Imkerei werden effiziente Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut wie das Mähen vor der Blüte angewendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung der Imkerinnen und Imker wollen wir effiziente Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut anwenden, u.a. das Mähen vor der Blüte, wenn damit gewährleistet wird, dass sich die Ausbreitung signifikant zurückdrängen lässt. Link zum Original
  38. Auf Bundesebene werden ein standardisiertes Untersuchungsverfahren und ein einheitlicher Grenzwert für Pyrrolizidinalkaloide angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auf Bundesebene für die Festlegung eines standardisierten Untersuchungsverfahrens und eines einheitlichen Grenzwertes für Pyrrolizidinalkaloide (PA) einsetzen. Link zum Original
  39. Die Freiheit der Felder von gentechnisch veränderten Pflanzen wird als wichtiger Standortfaktor erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Koalition ist die Erhaltung der Freiheit von gentechnisch veränderten Pflanzen auf unseren Feldern ein wichtiger Standortfaktor für die Land- und Ernährungswirtschaft in unserem Land. Link zum Original
  40. Flächengebundene Tierhaltung und breite Eigentumsstreuung in der Landwirtschaft werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu einer flächengebundenen Tierhaltung und einer breiten Eigentumsstreuung und werden Maßnahmen entwickeln, die einer Entkoppelung von Tierhaltung und Fläche und hohen Konzentrationen in der Tierhaltung entgegenwirken. Link zum Original
  41. Es werden Maßnahmen gegen die Entkoppelung von Tierhaltung und Fläche und gegen hohe Konzentrationen in der Tierhaltung entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu einer flächengebundenen Tierhaltung und einer breiten Eigentumsstreuung und werden Maßnahmen entwickeln, die einer Entkoppelung von Tierhaltung und Fläche und hohen Konzentrationen in der Tierhaltung entgegenwirken. Link zum Original
  42. Landwirte brauchen auskömmliche Erzeugerpreise, die auch die Kosten umwelt- und tierschutzgerechter Erzeugung widerspiegeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landwirtinnen und Landwirte brauchen auskömmliche Erzeugerpreise, die auch die Kosten für eine umwelt- und tierschutzgerechte Erzeugung widerspiegeln. Link zum Original
  43. Gemeinsam mit den Partnern der Milchwirtschaft werden auf den verschiedenen politischen Ebenen Kriseninstrumente entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir gemeinsam mit allen Partnerinnen und Partnern der Milchwirtschaft auf den verschiedenen politischen Ebenen Kriseninstrumente entwickeln. Link zum Original
  44. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wird der Weidegang von Milchvieh und dessen Nachzucht verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fördern daher im Rahmen des Vertragsnaturschutzes verstärkt auch den Weidegang von Milchvieh und dessen Nachzucht. Link zum Original
  45. Eine flächenbezogene Förderung für Zusammenschlüsse von Milchbauern, die Weidegang ermöglichen und Weidemilch mit Label vermarkten, wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen daher eine flächenbezogene Förderung für Zusammenschlüsse von Milchbäuerinnen und -bauern, die ihren Kühen nach einheitlichen Kriterien Weidegang ermöglichen und für die Weidemilch-Produktion eine labelgestützte Vermarktung aufbauen. Link zum Original
  46. Extensiv bewirtschaftetes Grünland soll den Grünlandstatus behalten, soweit das EU-Recht dies zulässt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Extensiv bewirtschaftetes Grünland soll den Grünlandstatus behalten, soweit dies das EU-Recht zulässt. Link zum Original
  47. Die Bedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen für handwerkliche Lebensmittelverarbeitung und -vermarktung sollen verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Land werden uns dafür einsetzen, die Bedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen für handwerkliche Lebensmittelverarbeitung und -vermarktung zu verbessern sowie die Direktvermarktung weiter zu stärken. Link zum Original
  48. Die landwirtschaftliche Direktvermarktung soll weiter gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Land werden uns dafür einsetzen, die Bedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen für handwerkliche Lebensmittelverarbeitung und -vermarktung zu verbessern sowie die Direktvermarktung weiter zu stärken. Link zum Original
  49. Der Erhalt seltener angestammter Haustierrassen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus Gründen der genetischen Vielfalt und des kulturhistorischen Wertes unterstützen wir den Erhalt seltener angestammter Haustierrassen. Link zum Original
  50. Die anbautechnischen und züchterischen Kompetenzen zu alten Sorten und Kulturpflanzen sollen in einem Zentrum in Schleswig-Holstein gebündelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alte Sorten und Kulturpflanzen, Amateursorten und selten züchterisch bearbeitete Feldfrüchte stellen ein Reservoir genetischer Vielfalt dar. Diese anbautechnischen und züchterischen Kompetenzen wollen wir in Schleswig-Holstein in einem Zentrum bündeln und hierfür auch helfen, die Ressourcen zu finden. Link zum Original
  51. Das Land hilft, Ressourcen für ein Zentrum für alte Sorten und Kulturpflanzen zu finden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alte Sorten und Kulturpflanzen, Amateursorten und selten züchterisch bearbeitete Feldfrüchte stellen ein Reservoir genetischer Vielfalt dar. Diese anbautechnischen und züchterischen Kompetenzen wollen wir in Schleswig-Holstein in einem Zentrum bündeln und hierfür auch helfen, die Ressourcen zu finden. Link zum Original
  52. Landesgartenschauen sollen fortgeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesgartenschauen sollen eine Zukunft haben. Link zum Original
  53. Zur Unterstützung des Gartenbaus wird das Instrument der Gartenschauen konzeptionell weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Gartenbau zu unterstützen, werden wir das Instrument von Gartenschauen konzeptionell weiterentwickeln. Link zum Original
  54. Initiativen zur Kennzeichnung der regionalen Herkunft von Blumen-, Zierpflanzen- und Gehölzerzeugnissen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Schleswig-Holsteinische Initiativen für die Kennzeichnung regionaler Herkunft der Blumen-, Zierpflanzen- und Gehölzerzeugnisse positiv begleiten. Link zum Original
  55. Der Runde Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den „Runden Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung“ werden wir fortsetzen. Link zum Original
  56. Der Tierschutzplan für die Nutztierhaltung wird umgesetzt und fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den erarbeiteten Maßnahmenplan (Tierschutzplan) werden wir umsetzen und fortschreiben. Link zum Original
  57. Der Ausbau besonders tiergerechter Haltungsformen wie Freilandhaltung bei Geflügel, Weidehaltung bei Rindern und Strohhaltung bei Schweinen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Ausbau besonders tiergerechter Haltungsformen wie zum Beispiel die Freilandhaltung bei Geflügel, die Weidehaltung bei Rindern und die Strohhaltung bei Schweinen wollen wir unterstützen und rechtliche Hemmnisse, die dies behindern, nach Möglichkeit abbauen. Link zum Original
  58. Rechtliche Hemmnisse für besonders tiergerechte Haltungsformen sollen nach Möglichkeit abgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Ausbau besonders tiergerechter Haltungsformen wie zum Beispiel die Freilandhaltung bei Geflügel, die Weidehaltung bei Rindern und die Strohhaltung bei Schweinen wollen wir unterstützen und rechtliche Hemmnisse, die dies behindern, nach Möglichkeit abbauen. Link zum Original
  59. Der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung soll weiter gesenkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung weiter gesenkt wird. Link zum Original
  60. Projekte zur Gesunderhaltung, zu besseren Haltungsbedingungen und zur alternativen Behandlung von Nutztieren werden begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir Projekte, die Erkenntnisse für die Gesunderhaltung, die Verbesserung der Haltungsbedingungen und die alternative Behandlung des Tierbestandes erbringen ebenso begleiten wie die Ausrichtung der Züchtung auf Tiergesundheit. Link zum Original
  61. Die Ausrichtung der Tierzüchtung auf Tiergesundheit wird begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir Projekte, die Erkenntnisse für die Gesunderhaltung, die Verbesserung der Haltungsbedingungen und die alternative Behandlung des Tierbestandes erbringen ebenso begleiten wie die Ausrichtung der Züchtung auf Tiergesundheit. Link zum Original
  62. Mit Wissenschaft, Friedrich-Loeffler-Institut und Geflügelhaltern wird ein Dialog geführt, um den Umgang mit dem Vogelgrippevirus zu optimieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, dem Friedrich-Loeffler-Institut, Wirtschaftsgeflügelzüchterinnen und –züchtern aus Freilandbetrieben, Betrieben anderer Haltungsformen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Geflügelhalter in den Dialog treten, um den Umgang mit dem wiederholt auftretenden Vogelgrippevirus zu optimieren. Link zum Original
  63. Die an Natur- und Artenschutz angepasste Landwirtschaft auf den Halligen wird im Rahmen des Halligprogramms weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    - die dem Natur- und Artenschutz angepasste Landwirtschaft im Rahmen des Halligprogramms weiterhin fördern. Link zum Original
  64. Die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Fischerei soll gesichert und verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Fischerei zu sichern und zu verbessern. Link zum Original
  65. Über eine Mitträgerschaft am Institut für Binnenfischerei werden mit den Fischereiverbänden Forschungsarbeiten zu ökologischer Fischerei, Teichwirtschaft, Aquakultur und gefährdeten Fischarten angestoßen und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die projektbezogene Mitträgerschaft beim Institut für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow werden wir gemeinsam mit den schleswig-holsteinischen Fischereiverbänden Forschungsarbeiten zur ökologiegerechten fischereilichen Bewirtschaftung von Seen und Flüssen, umweltverträglichen und marktorientierten Teichwirtschaft und Aquakulturerhaltung sowie zur Wiedereinbürgerung gefährdeter Fischarten, zur Wechselwirkung zwischen Fischhaltung und Umwelt, Fischgesundheit, Produktqualität von Fischen und Betriebswirtschaft anstoßen und unterstützen. Link zum Original
  66. Angestrebt wird eine nachhaltige, mit Natur- und Artenschutz vereinbare Fischerei, die eine ausreichende Reproduktion der Fischbestände gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine mit Natur- und Artenschutzanforderungen vereinbare, nachhaltige Fischerei, die selbstverständlich auch den Erhalt bzw. eine ausreichende Reproduktionsrate der Fischbestände gewährleisten muss, auch, um sich nicht selbst ihrer Grundlage zu berauben. Link zum Original
  67. Die handwerkliche Fischerei in Schleswig-Holstein soll erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die handwerkliche Fischerei in Schleswig-Holstein wollen wir erhalten. Link zum Original
  68. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Fischerei werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Maßnahmen zur Unterstützung der Fischerei wollen wir fortführen. Link zum Original
  69. Der Dialog mit Fischern und Fischereiverbänden wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiter im Dialog mit den Fischerinnen und Fischern sowie den Fischereiverbänden bleiben und sind offen für neue Projektideen zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei. Link zum Original
  70. Neue Projektideen zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei sind willkommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiter im Dialog mit den Fischerinnen und Fischern sowie den Fischereiverbänden bleiben und sind offen für neue Projektideen zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei. Link zum Original
  71. Im Rahmen der Landeszuständigkeit wird die Umsetzung der Reform der EU-Fischereipolitik gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die jüngste Reform der EU-Fischereipolitik hat Fortschritte in Bezug auf eine schonende Bewirtschaftung und für den Aufbau der Fischbestände gebracht. Im Rahmen der Landeszuständigkeit werden wir deren Umsetzung gewährleisten und für weitere Verbesserungen eintreten. Link zum Original
  72. Es wird für weitere Verbesserungen der EU-Fischereipolitik eingetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die jüngste Reform der EU-Fischereipolitik hat Fortschritte in Bezug auf eine schonende Bewirtschaftung und für den Aufbau der Fischbestände gebracht. Im Rahmen der Landeszuständigkeit werden wir deren Umsetzung gewährleisten und für weitere Verbesserungen eintreten. Link zum Original
  73. Die Erfordernisse der Binnenfischerei werden bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erfordernisse der Binnenfischerei werden wir bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigen. Link zum Original
  74. Lösungen mit Anglern und Sportfischern, etwa zum Zurücksetzen maßiger Fische oder maßigen Beifangs, sollen über Runde Tische gefunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen, über „Runde Tische“ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und -fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen. Link zum Original
  75. Auf Bundesebene wird für mehr Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung eingetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns im Bund für eine Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes einsetzen, zum Beispiel dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Energiewende nicht einseitig belastet werden, die Regelungen im Bereich der Finanzdienstleistungen und der Altersvorsorge verbraucherfreundlicher werden, die Patientenrechte gestärkt werden und eine unabhängige Patientenberatung sichergestellt wird, Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung verbessert und der Schutz persönlicher Daten beim online-Einkauf gesichert wird. Link zum Original
  76. Verbraucher sollen erkennen können, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen können, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist. Link zum Original
  77. Es wird für eine unbürokratische Weiterentwicklung der Kennzeichnung tierischer Produkte eingetreten, die die Haltungsbedingungen erkennen lässt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ein für eine unbürokratische Weiterentwicklung der Kennzeichnung tierischer Produkte, die alle Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen lässt, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten werden. Link zum Original
  78. Es wird für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Täuschung beim Lebensmitteleinkauf eingetreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ein für weitere Verbesserungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung beim Lebensmitteleinkauf („food fraud“). Link zum Original
  79. Die Ausstattung des Landeslabors für den gesundheitlichen Verbraucherschutz wird weiter gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landeslabor ist neben vielen privatwirtschaftlichen Laboren eine wichtige Einrichtung des Landes für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Wir werden die Ausstattung des Landeslabors weiter sichern, damit es diese Aufgaben zuverlässig erfüllen kann. Link zum Original
  80. Die Kreise und kreisfreien Städte werden durch interdisziplinäre Kontrollteams in der Lebensmittelkontrolle unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit der Kreise und kreisfreien Städte durch interdisziplinäre Kontrollteams unterstützen. Link zum Original
  81. Kontrollen sind im notwendigen Rahmen durchzuführen und ersetzen nicht Eigenverantwortung und gesetzliche Haftungsregeln der Marktteilnehmer.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kontrollen müssen in einem notwendigen Rahmen durchgeführt werden, ersetzen jedoch nicht die Eigenverantwortung und gesetzlichen Haftungsregeln aller T eilhaberinnen und T eilhaber am Markt. Link zum Original
  82. Kontrollen dürfen nicht zu einer Kultur grundsätzlichen Misstrauens führen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kontrollen dürfen nicht zu einer Kultur des grundsätzlichen Misstrauens führen. Link zum Original
  83. Die Aufgabenerledigung und finanzielle Ausstattung im öffentlichen Veterinärwesen werden umfassend analysiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Aufgabenerledigung im öffentlichen Veterinärwesen umfassend und auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Veterinäraufsichten analysieren und unter Mitwirkung aller Beteiligten Modelle zur Optimierung des Vollzugs entwickeln. Link zum Original
  84. Unter Mitwirkung aller Beteiligten werden Modelle zur Optimierung des Vollzugs im Veterinärwesen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Aufgabenerledigung im öffentlichen Veterinärwesen umfassend und auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Veterinäraufsichten analysieren und unter Mitwirkung aller Beteiligten Modelle zur Optimierung des Vollzugs entwickeln. Link zum Original
  85. Die Einführung eines Referendardienstes zur Stärkung des öffentlichen Veterinärbereichs wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen, ob für eine Stärkung des öffentlichen Veterinärbereichs die Einführung eines Referendardienstes sinnvoll ist. Link zum Original
  86. Eine gleichberechtigte Angebotskultur wird unterstützt, damit Konsumenten selbst über ihre Ernährung entscheiden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine gleichberechtigte Angebotskultur werden wir unterstützen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten selbst entscheiden können, was sie zu sich nehmen. Link zum Original
  87. Dem Problem der Lebensmittelverschwendung soll verstärkt begegnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns verstärkt dem Problem der Lebensmittelverschwendung widmen. Link zum Original
  88. Es wird geprüft, ob gegen Lebensmittelverschwendung gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene nötig sind, und gegebenenfalls mit anderen Ländern ein Vorstoß unternommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns verstärkt dem Problem der Lebensmittelverschwendung widmen. Den Ausbau der Kampagne „Zu gut für die T onne“ wollen wir vorantreiben. Wir wollen prüfen, ob es dazu gesetzlicher Vorgaben auf Bundesebene bedarf, und dazu ggf. gemeinsam mit anderen Ländern einen Vorstoß machen. Link zum Original
  89. Der Ausbau der Kampagne „Zu gut für die Tonne“ wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Ausbau der Kampagne „Zu gut für die T onne“ wollen wir vorantreiben. Link zum Original
  90. Projekte gegen Lebensmittelverschwendung im Land werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 75 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Projekte im Land gegen Lebensmittelverschwendung wollen wir unterstützen. Link zum Original
  91. Unkontrolliertes Sammeln und Verwerten landwirtschaftlicher Betriebsdaten soll vermieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das unkontrollierte Sammeln und Verwerten von Betriebsdaten wollen wir vermeiden. Link zum Original
  92. Bei der Digitalisierung der Landwirtschaft werden datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 111 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dafür Sorge tragen, dass die digitale Infrastruktur schnellstmöglich umfassend in den ländlichen Räumen zur Verfügung steht, datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt werden und Vernetzungspotentiale im Dialog mit den beteiligten Akteuren erarbeitet werden. Link zum Original
  93. Vernetzungspotenziale werden im Dialog mit den beteiligten Akteuren erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dafür Sorge tragen, dass die digitale Infrastruktur schnellstmöglich umfassend in den ländlichen Räumen zur Verfügung steht, datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt werden und Vernetzungspotentiale im Dialog mit den beteiligten Akteuren erarbeitet werden. Link zum Original
  94. Die freie Verfügbarkeit von Daten wie hoch aufgelösten Wetterdaten für landwirtschaftliche Betriebe wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird zudem darauf hinwirken, die freie Verfügbarkeit von Daten für die Betriebe zu unterstützen (z.B. hoch aufgelöste Wetterdaten etc.). Link zum Original
  95. Überbetriebliche Angebote wie Datenplattformen sollen auch kleineren Betrieben die Teilhabe an der Digitalisierung ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch darauf hinwirken, überbetriebliche Angebote sicher zu stellen, um auch kleinere Betriebe an der Entwicklung teilhaben zu lassen (z. B. Plattformen für Daten). Link zum Original
  96. Das Land trägt zur Qualitätssicherung von Big Data entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette bei, etwa durch Zertifizierungssysteme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird ihren Teil zur der Qualitätssicherung von Big Data entlang der Wertschöpfungskette leisten (Zertifizierungssysteme usw.). Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU SH 34, Grüne SH 14, FDP SH 5 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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