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Der Vertrag enthält 71 von 2.325 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 71
  1. Die kulturelle Vielfalt wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die kulturelle Vielfalt weiterentwickeln und die Minderheiten stärken. Link zum Original
  2. Das Grundstück der Alten Muthesius Kunsthochschule in Kiel wird so verwertet, dass die dortige kreative Szene eine dauerhafte Perspektive erhält.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, das landeseigene Grundstück der Alten Muthesius Kunsthochschule in Kiel so zu verwerten/verkaufen, dass die dort angesiedelte kreative Szene mit ihren innovativen Wohn- und Arbeitskonzepten eine dauerhafte Perspektive erhält. Link zum Original
  3. Die Erinnerungsarbeit zur Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus wird gemeinsam mit bestehenden Initiativen intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit bestehenden Initiativen werden wir die Erinnerungsarbeit im Hinblick auf die Verfolgung von Homosexuellen in der Zeit des Nationalsozialismus intensivieren. Link zum Original
  4. Das Forschungsprojekt zur personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in Legislative und Exekutive wird mit dem Schwerpunkt Landesverwaltung und kommunale Ebene fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das geschichtliche Forschungsprojekt „Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive“ wollen wir mit dem Schwerpunkt „Landesverwaltung und kommunale Ebene“ fortsetzen. Link zum Original
  5. Mit den muslimischen Vertretungen soll ein Staatsvertrag wie mit Nordkirche, Heiligem Stuhl und jüdischen Gemeinden geschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns dafür einsetzen, dass ein vergleichbarer Staatsvertrag, wie er schon mit der Nordkirche, dem Heiligen Stuhl und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Schleswig-Holstein geschlossen ist, auch mit den muslimischen Vertretungen zustande kommt. Link zum Original
  6. Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein ist erklärtes Ziel dieser Koalition. Link zum Original
  7. Jüdische Gemeinden werden bei der Suche nach geeigneten Orten für die Ausübung jüdischer Kultur unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die jüdischen Gemeinden dabei unterstützen, geeignete Orte für die Ausübung der jüdischen Kultur zu finden. Link zum Original
  8. Sanierung und Fertigstellung der Synagoge in Lübeck werden gemeinsam mit privaten Investoren und dem Bund gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Sanierung und Fertigstellung der Synagoge in Lübeck werden wir in Kooperation mit privaten Investorinnen und Investoren sowie dem Bund weiter gewährleisten. Link zum Original
  9. Die Freiheit der Medien und der Zugang zu ihnen werden geschützt und verteidigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Freiheit der Medien und der Zugang zu ihnen ist eines der wichtigsten Grundrechte einer lebendigen Demokratie. Diese werden wir schützen und verteidigen. Link zum Original
  10. Die Medienvielfalt wird unterstützt und zu einem Innovationsmotor des Landes gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden diese Medien-Vielfalt unterstützen und sie zu einem wichtigen Innovationsmotor unseres Landes machen. Link zum Original
  11. Die Vielfalt der Medien soll sinnvoll gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine sinnvolle Förderung der Vielfalt von Medien ein. Link zum Original
  12. Ein Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir einen Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein erstellen. Link zum Original
  13. Gegebenenfalls werden Modelle wie Stiftungen entwickelt, die lokale und regionale Berichterstattung und neue Formen des Journalismus unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf dieser Grundlage sollen gegebenenfalls Modelle entwickelt werden, die qualitativ gute lokale und regionale Berichterstattung ermöglichen sollen sowie neue Formen des Journalismus zur Sicherung der Meinungsvielfalt unterstützen. Link zum Original
  14. Die Medienregulierung soll Selbstregulierung und staatliche Kontrolle ausbalancieren, wobei der Jugendschutz staatlich gewährleistet bleibt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei soll es ausgewogene Maßnahmen zwischen Selbstregulierung und staatlicher Kontrolle geben, wobei öffentliche Schutzgüter, zum Beispiel im Bereich des Jugendschutzes immer staatlich gewährleistet werden müssen. Link zum Original
  15. Die Struktur der Medienaufsicht im Föderalstaat soll überprüft werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne setzen wir uns für eine Überprüfung der Struktur der Medienaufsicht im Föderalstaat ein. Link zum Original
  16. Ein moderner öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Link zum Original
  17. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll auskömmlich finanziert und unabhängig sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Medienvielfalt braucht es einen auskömmlich finanzierten und unabhängigen ÖRR, den wir auf seinem Weg zu effizienten und transparenten Strukturen aktiv begleiten werden. Link zum Original
  18. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird auf dem Weg zu effizienten und transparenten Strukturen aktiv begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Medienvielfalt braucht es einen auskömmlich finanzierten und unabhängigen ÖRR, den wir auf seinem Weg zu effizienten und transparenten Strukturen aktiv begleiten werden. Link zum Original
  19. Studierende und Auszubildende sollen von den Rundfunkbeiträgen befreit werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende von den Rundfunkbeiträgen befreit werden. Link zum Original
  20. Der NDR Schleswig-Holstein soll mehr Sendungen in Regional- und Minderheitensprachen ausstrahlen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim NDR Schleswig-Holstein wollen wir uns dafür einsetzen, mehr Sendungen in Regional- und Minderheitensprachen auszustrahlen und dafür, dass regionale Fernsehprogramme in der Sendeplatzvergabe im digitalen Kabel prioritär behandelt werden. Link zum Original
  21. Regionale Fernsehprogramme sollen bei der Sendeplatzvergabe im digitalen Kabel vorrangig behandelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim NDR Schleswig-Holstein wollen wir uns dafür einsetzen, mehr Sendungen in Regional- und Minderheitensprachen auszustrahlen und dafür, dass regionale Fernsehprogramme in der Sendeplatzvergabe im digitalen Kabel prioritär behandelt werden. Link zum Original
  22. Die Depublikationspflicht in den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Angebote soll abgeschafft werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns weiter für die Abschaffung der Depublikationspflicht in der Mediathek öffentlichrechtlicher Angebote einsetzen. Link zum Original
  23. Der Offene Kanal Schleswig-Holstein wird insbesondere bei der Vermittlung von Medienkompetenz weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Offene Kanal Schleswig-Holstein hat eine wichtige Funktion als Forum für Bürgerinnen und Bürger, als Lokalradio und Lokalfernsehen. Er hat Bedeutung in der Aus- und Weiterbildung in Medienberufen. Insbesondere bei der Vermittlung von Medienkompetenz werden wir ihn weiter stärken. Link zum Original
  24. Die Förderung der nichtkommerziellen Lokalradios wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren. Link zum Original
  25. Die Medienkompetenzstrategie des Landes wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir die Medienkompetenzstrategie des Landes weiterentwickeln und in diesem Rahmen die Einführung eines Online-Fortbildungscampus zur Medienkompetenz prüfen, auf dem Angebote zur Medienbildung sowie Vernetzungs- und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt sein sollen. Link zum Original
  26. Die Einführung eines Online-Fortbildungscampus zur Medienkompetenz wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir die Medienkompetenzstrategie des Landes weiterentwickeln und in diesem Rahmen die Einführung eines Online-Fortbildungscampus zur Medienkompetenz prüfen, auf dem Angebote zur Medienbildung sowie Vernetzungs- und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt sein sollen. Link zum Original
  27. Die kulturelle Infrastruktur in Schleswig-Holstein wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser gemeinsames Ziel ist die Stärkung der kulturellen Infrastruktur in Schleswig-Holstein, die durch ein vielfältiges und flächendeckendes Angebot an Bibliotheken, Volkshochschulen, Heim-Volkshochschulen und Bildungsstätten, Museen, Bildungseinrichtungen und soziokulturellen Zentren sowie den Leuchttürmen wie das Schleswig-Holstein-Musik-Festival, die großen Theater und die Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen Schloss Gottorf geprägt ist. Link zum Original
  28. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, in denen sich Musikszene, Heimatvereine und freie Szene entwickeln können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich unsere vielfältige Musikszene, unse-re Heimatvereine und die lebendige freie Szene entwickeln können, und das starke ehrenamtliche Engagement im kulturellen Bereich ausbauen. Link zum Original
  29. Das ehrenamtliche Engagement im kulturellen Bereich wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich unsere vielfältige Musikszene, unse-re Heimatvereine und die lebendige freie Szene entwickeln können, und das starke ehrenamtliche Engagement im kulturellen Bereich ausbauen. Link zum Original
  30. Für das Schleswig-Holsteinische Landestheater wird in Schleswig eine Spielstätte realisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur Weiterentwicklung der wichtigen Projekte der Kulturinfrastruktur: die Realisierung einer Spielstätte für das Schleswig-Holsteinische Landestheater in Schleswig, die Umsetzung der Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (einschließlich der Errichtung eines Ausstellungs- und Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum in Molfsee und der Umsetzung des Masterplans auf der Museumsinsel Gottorf), die Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz Gemeinschaft zu überführen, die Weiterentwicklung der Landesmusikakademie Schleswig-Holstein unter dem Dach des Nordkollegs sowie die Fortführung des Landesgedenkstättenkonzeptes. Link zum Original
  31. Die Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur Weiterentwicklung der wichtigen Projekte der Kulturinfrastruktur: die Realisierung einer Spielstätte für das Schleswig-Holsteinische Landestheater in Schleswig, die Umsetzung der Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (einschließlich der Errichtung eines Ausstellungs- und Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum in Molfsee und der Umsetzung des Masterplans auf der Museumsinsel Gottorf), die Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz Gemeinschaft zu überführen, die Weiterentwicklung der Landesmusikakademie Schleswig-Holstein unter dem Dach des Nordkollegs sowie die Fortführung des Landesgedenkstättenkonzeptes. Link zum Original
  32. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz-Gemeinschaft zu überführen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur Weiterentwicklung der wichtigen Projekte der Kulturinfrastruktur: die Realisierung einer Spielstätte für das Schleswig-Holsteinische Landestheater in Schleswig, die Umsetzung der Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (einschließlich der Errichtung eines Ausstellungs- und Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum in Molfsee und der Umsetzung des Masterplans auf der Museumsinsel Gottorf), die Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz Gemeinschaft zu überführen, die Weiterentwicklung der Landesmusikakademie Schleswig-Holstein unter dem Dach des Nordkollegs sowie die Fortführung des Landesgedenkstättenkonzeptes. Link zum Original
  33. Die Landesmusikakademie wird unter dem Dach des Nordkollegs weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur Weiterentwicklung der wichtigen Projekte der Kulturinfrastruktur: die Realisierung einer Spielstätte für das Schleswig-Holsteinische Landestheater in Schleswig, die Umsetzung der Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (einschließlich der Errichtung eines Ausstellungs- und Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum in Molfsee und der Umsetzung des Masterplans auf der Museumsinsel Gottorf), die Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz Gemeinschaft zu überführen, die Weiterentwicklung der Landesmusikakademie Schleswig-Holstein unter dem Dach des Nordkollegs sowie die Fortführung des Landesgedenkstättenkonzeptes. Link zum Original
  34. Das Landesgedenkstättenkonzept wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur Weiterentwicklung der wichtigen Projekte der Kulturinfrastruktur: die Realisierung einer Spielstätte für das Schleswig-Holsteinische Landestheater in Schleswig, die Umsetzung der Modernisierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (einschließlich der Errichtung eines Ausstellungs- und Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum in Molfsee und der Umsetzung des Masterplans auf der Museumsinsel Gottorf), die Schaffung von Rahmenbedingungen, um das Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie in die Leibniz Gemeinschaft zu überführen, die Weiterentwicklung der Landesmusikakademie Schleswig-Holstein unter dem Dach des Nordkollegs sowie die Fortführung des Landesgedenkstättenkonzeptes. Link zum Original
  35. Die musikalische Bildung wird stärker als bisher unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wissen um die Bedeutung der musikalischen Bildung in unserem Land und werden diese stärker als bisher unterstützen. Link zum Original
  36. Gemeinsam mit den Kommunen wird der Erhalt des Kieler Schlosses und der Musik- und Kongresshalle Lübeck sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin werden wir zusammen mit den Kommunen sicherstellen, dass die Veranstaltungsstätten Kieler Schloss und Musik- und Kongresshalle Lübeck erhalten bleiben. Link zum Original
  37. Die Kontraktförderung mit festgeschriebenen Fördersummen und Zielvereinbarungen für Kultureinrichtungen wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge einer besseren Planungssicherheit für das Land und die kulturellen Einrichtungen werden wir die Kontraktförderung ausbauen, die zum einen eine Fördersumme für einen bestimmten Zeitraum festschreibt, zum anderen diese Zusage aber an eine klare Zielvereinbarung mit Indikatoren knüpft, die zwischen den Akteuren zu verhandeln ist. Link zum Original
  38. Bei jahresübergreifenden Kulturprojekten werden Mittelübertragungen über Jahresgrenzen und flexiblere Geldflüsse ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Verwaltungsabläufe bei jahresübergreifenden Projekten verschlanken, in dem wir eine jahresübergreifende Mittelübertragung und die flexiblere Anpassung der Geldflüsse am Beispiel des IMPULS-Programms etablieren. Link zum Original
  39. Institutionellen Mittelempfängern im Kulturbereich wird die Bildung von Rücklagen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Anreizsysteme für die Akquirierung von privaten Finanzmitteln zu schaffen und wirtschaftliches Handeln der Akteure zu fördern, werden wir den institutionellen Mittelempfängern die Rücklagenbildung ermöglichen. Link zum Original
  40. Für den Start genehmigter Projekte wird ein Liquiditätsfonds eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Des Weiteren werden wir für den Start genehmigter Projekte einen Liquiditätsfonds einrichten. Link zum Original
  41. Ein neues investives Kulturförderprogramm stärkt freie Szene und kleine Kultureinrichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen eines neu aufgelegten investiven Kulturförderprogrammes wollen wir u.a. die freie Szene und kleine Kultureinrichtungen im Hinblick auf notwendige Investitionen stärken. Link zum Original
  42. Das Land beteiligt sich stärker an Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in Probenräume und technische Ausstattung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 98 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Häufig fehlen aber die notwendigen Mittel für Investitionen in Probenräume oder technische Ausstattung. Hier wollen wir uns als Land stärker beteiligen. Link zum Original
  43. Die Dynamisierung der Mittel für die Theaterförderung wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden an der Dynamisierung der Mittel für die Theaterförderung festhalten. Link zum Original
  44. Danewerk und Haithabu sollen als Weltkulturerbe anerkannt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist die Anerkennung des Danewerks und Haithabu als Weltkulturerbe. Link zum Original
  45. Das Land stellt Mittel für die Sicherung der Waldemarsmauer bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist die Anerkennung des Danewerks und Haithabu als Weltkulturerbe. Für die dafür notwendige Sicherung der Waldemarsmauer wird das Land Mittel bereitstellen. Link zum Original
  46. Zur Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen in Kultur und Bildung wird die Stelle eines Förderlotsen eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um vor allem auch ehrenamtliche Strukturen im Bereich der Kultur und der Bildung zu stärken und bei der Suche und der Abwicklung von Förderungen zu unterstützen, wird die Stelle eines „Förderlotsen“ eingerichtet. Link zum Original
  47. Der Kulturdialog wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zum Kulturdialog und wird diesen fortsetzen, um die Vernetzung zwischen kulturellen Akteuren, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kulturverwaltungen zu festigen. Link zum Original
  48. Kerne kultureller Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum, werden erhalten und abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Kerne kultureller Infrastrukturen insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten und abzusichern. Link zum Original
  49. Die regionalen Kulturknotenpunkte werden genutzt und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Angebotsstrukturen im ländlichen Raum untereinander und mit den großen Zentren zu vernetzen, die kulturellen Akteure professionell zu beraten, Kooperationen zu fördern und die Öffentlichkeitsarbeit für kulturelle Angebote zu unterstützen, werden wir die regionalen Kulturknotenpunkte nutzen und weiterentwickeln. Link zum Original
  50. Die Gedenkstättenarbeit wird auf Grundlage des Landesgedenkstättenkonzepts fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gedenkstättenarbeit wird auf Grundlage des Landesgedenkstättenkonzeptes fortgesetzt. Link zum Original
  51. Die Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen werden weiter unterstützt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir die bestehenden Gedenkstätten zur Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten weiter unterstützen und fördern. Link zum Original
  52. Die Kooperation mit Yad Vashem wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende Kooperation mit Yad Vashem soll weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  53. Erinnerungsstätten wie die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup werden auf Grundlage eines Ausstellungskonzepts in die Kulturförderung aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen sollen auch weitere zeitgeschichtlich bedeutende Erinnerungsstätten wie die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup auf Grundlage eines zu formulierenden Ausstellungskonzeptes in die Kulturförderung integriert werden. Link zum Original
  54. Im Rahmen eines Konzepts „Haus der schleswig-holsteinischen Landesgeschichte“ werden weitere Orte der Landesgeschichte in einem bestehenden Museum entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung weiterer Orte spezifisch schleswig-holsteinischer Landesgeschichte, wie z. B. das Danewerk oder die Idstedt-Stiftung, wird im Rahmen eines Konzepts „Haus der schleswig-holsteinischen Landesgeschichte“ in einem bestehenden Museum erarbeitet. Link zum Original
  55. Eine ständige Arbeitsgruppe der Ressorts soll schulische und außerschulische Angebote der musischen und kulturellen Bildung vernetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die zuständigen Ressorts verständigen sich für die Dauer der Legislaturperiode auf die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung regionaler Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die insbesondere das Ziel hat, die institutionelle Vernetzung schulischer und außerschulischer Angebote der musischen und kulturellen Bildung zu entwickeln. Link zum Original
  56. Das Denkmalschutzgesetz und seine Anwendung werden evaluiert und gegebenenfalls novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Denkmalschutzgesetz und dessen Anwendung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Link zum Original
  57. Eigentümer von Denkmalen werden bei deren Erhalt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sorgfältig darauf achten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen bei deren Erhalt unterstützt werden. Link zum Original
  58. Denkmaleigentümer werden schnell über die Eintragung in die Denkmalliste informiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sorgfältig darauf achten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen bei deren Erhalt unterstützt werden. Insbesondere werden wir sicherstellen, dass sie schnell über die Eintragung in die Denkmalliste informiert werden und vor Investitionsentscheidungen eine verbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde verlangen können sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Denkmalschutzbehörden erhalten. Link zum Original
  59. Denkmaleigentümer können vor Investitionsentscheidungen eine verbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde verlangen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sorgfältig darauf achten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen bei deren Erhalt unterstützt werden. Insbesondere werden wir sicherstellen, dass sie schnell über die Eintragung in die Denkmalliste informiert werden und vor Investitionsentscheidungen eine verbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde verlangen können sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Denkmalschutzbehörden erhalten. Link zum Original
  60. Denkmaleigentümer erhalten klare und verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Denkmalschutzbehörden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden sorgfältig darauf achten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen bei deren Erhalt unterstützt werden. Insbesondere werden wir sicherstellen, dass sie schnell über die Eintragung in die Denkmalliste informiert werden und vor Investitionsentscheidungen eine verbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde verlangen können sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Denkmalschutzbehörden erhalten. Link zum Original
  61. Kultureller Austausch und kulturelle Netzwerke mit Dänemark werden unter anderem durch Schüleraustauschprogramme weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den kulturellen Austausch und den Aufbau kultureller Netzwerke wollen wir unter anderem durch Schüleraustauschprogramme weiterentwickeln. Link zum Original
  62. Das Engagement in der kulturellen Zusammenarbeit wird fortgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Engagement im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit werden wir fortsetzen und weiter-entwickeln. Link zum Original
  63. Die Minderheiten- und Regionalsprachen im Land werden geschützt und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die in unserem Land vorhandenen Minderheiten- und Regionalsprachen bereichern unsere Kultur. Wir wollen diese schützen und fördern. Link zum Original
  64. Die gemeinsame Kulturarbeit mit der friesischen Volksgruppe sowie der friesischen und dänischen Minderheit wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere wollen wir die erfolgreiche gemeinsame Kulturarbeit mit der „Friesische Volksgruppe“ sowie der friesischen und dänischen Minderheit fortsetzen und uns für den Erhalt und die Pflege der niederdeutschen Sprache und des Kulturgutes als Teil unserer schleswig-holsteinischen Identität einsetzen. Link zum Original
  65. Erhalt und Pflege der niederdeutschen Sprache und des zugehörigen Kulturguts werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere wollen wir die erfolgreiche gemeinsame Kulturarbeit mit der „Friesische Volksgruppe“ sowie der friesischen und dänischen Minderheit fortsetzen und uns für den Erhalt und die Pflege der niederdeutschen Sprache und des Kulturgutes als Teil unserer schleswig-holsteinischen Identität einsetzen. Link zum Original
  66. Die Förderung des Nordfrisk Instituut wird durch eine neue Ziel- und Leistungsvereinbarung sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine neue Ziel- und Leistungsvereinbarung wollen wir die Förderung des Nordfrisk Instituut als zentrale wissenschaftliche Einrichtung in Nordfriesland für die Pflege, Förderung und Erforschung der friesischen Sprache, Geschichte und Kultur sicherstellen. Link zum Original
  67. Auf Grundlage des Handlungsplans Sprachenpolitik werden Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt im Land gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf dem Handlungsplan Sprachenpolitik wollen wir Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in unserem Land stärken. Link zum Original
  68. Die Sprachenvielfalt, insbesondere Friesisch und Niederdeutsch, soll in den öffentlich-rechtlichen Medien mehr Raum erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Sprachenvielfalt – insbesondere das Friesisch und Niederdeutsch – in den öffentlich-rechtlichen Medien mehr Raum bekommt. Link zum Original
  69. Ein digitaler Masterplan Kultur zu Marketing, Vermittlung und Datenschutz in der kulturellen Infrastruktur wird erstellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 109 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um diese Chancen zu nutzen, werden wir einen digitalen Masterplan Kultur zu Marketing, Vermittlung und Datenschutz in der kulturellen Infrastruktur erstellen und über eine schwerpunktorientierte Programmförderung die Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen fördern, und dabei digitale Insellösungen vermeiden. Link zum Original
  70. Digitalisierungsmaßnahmen in der Kultur werden über eine schwerpunktorientierte Programmförderung gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um diese Chancen zu nutzen, werden wir einen digitalen Masterplan Kultur zu Marketing, Vermittlung und Datenschutz in der kulturellen Infrastruktur erstellen und über eine schwerpunktorientierte Programmförderung die Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen fördern, und dabei digitale Insellösungen vermeiden. Link zum Original
  71. Bei der Digitalisierung in der Kultur werden digitale Insellösungen vermieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um diese Chancen zu nutzen, werden wir einen digitalen Masterplan Kultur zu Marketing, Vermittlung und Datenschutz in der kulturellen Infrastruktur erstellen und über eine schwerpunktorientierte Programmförderung die Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen fördern, und dabei digitale Insellösungen vermeiden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 34, Grüne 14, FDP 5 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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