Forderungen zu Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit
Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU, Grüne und FDP · Original
Der Vertrag enthält 107 von 2.325 Forderungen zu „Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit“.
- 107Forderungen zum Politikfeld
- 5 %des Vertrags
- 115Seiten im Original
- 2017Vertragsjahr
Keine Treffer.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 107
Zuwanderung wird als Chance begriffen.
Wortlaut im Vertrag
Zuwanderung begreifen wir als Chance. Link zum Original
Ein Einwanderungsgesetz wird gefordert.
Wortlaut im Vertrag
Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz und ein Klima der Offenheit. Link zum Original
Die Flüchtlingspolitik soll human und rechtsstaatlich sein.
Wortlaut im Vertrag
Gemeinsam setzen wir uns für eine humane und rechtsstaatliche Flüchtlingspolitik ein. Link zum Original
Die Integration der in den Kommunen aufgenommenen Menschen wird verstärkt, wobei deren Integrationsbereitschaft vorausgesetzt wird.
Wortlaut im Vertrag
Die Integration der in den Kommunen aufgenommenen Menschen wollen wir verstärken, ihre Integrationsbereitschaft ist dafür unabdingbare Voraussetzung. Link zum Original
Über die Standortstruktur der Erstaufnahmeeinrichtungen wird bis zu den Eckwerten 2018 sozialverträglich und wirtschaftlich entschieden.
Wortlaut im Vertrag
Bis zur Aufstellung der Eckwerte 2018 ist eine Entscheidung über die Standortstruktur bei den Erstaufnahmeeinrichtungen unter Berücksichtigung von sozialverträglich und wirtschaftlich sinnvollen Aspekten zu treffen. Link zum Original
Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin bei Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei der Aufgabe der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten unterstützen und uns beim Bund dafür einsetzen, dass er seiner Finanzverantwortung dauerhaft gerecht wird. Link zum Original
Der Bund soll seiner Finanzverantwortung für Geflüchtete dauerhaft gerecht werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei der Aufgabe der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten unterstützen und uns beim Bund dafür einsetzen, dass er seiner Finanzverantwortung dauerhaft gerecht wird. Link zum Original
Berufliche Kompetenzen von Geflüchteten werden frühzeitig erkannt.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen eine frühzeitige Erkennung von beruflichen Kompetenzen von Geflüchteten und einen gerechten Zugang zu Bildungsangeboten. Link zum Original
Geflüchtete erhalten einen gerechten Zugang zu Bildungsangeboten.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen eine frühzeitige Erkennung von beruflichen Kompetenzen von Geflüchteten und einen gerechten Zugang zu Bildungsangeboten. Link zum Original
Deutschkurse für Geflüchtete werden weiterhin finanziell unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir unterstützen Deutschkurse für Geflüchtete und Qualifizierungsangebote für bislang benachteiligte Gruppen weiterhin finanziell. Link zum Original
Geflüchtete mit Hochschulzugangsberechtigung werden bei der Aufnahme eines Studiums im Land unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen Geflüchtete mit Hochschulzugangsberechtigung unterstützen, ein Studium bei uns im Land aufzunehmen. Link zum Original
Ein Studium wird als Grund für eine Umverteilung von Geflüchteten anerkannt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein Studium künftig als Grund für eine sogenannte „Umverteilung“ anerkannt wird. Link zum Original
Per Bundesratsinitiative sollen eingeschriebene Geflüchtete nach drei Monaten Aufenthalt BAföG erhalten können.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, so dass Geflüchtete nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland Leistungen nach dem BAföG erhalten können, wenn sie eine Einschreibung in die Hochschule geschafft haben. Link zum Original
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen weiterhin ihren besonderen Bedarfen entsprechen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge weiterhin entsprechend der besonderen Bedarfe ausgestaltet werden. Link zum Original
Geflüchtete werden auf ihrem Weg in Arbeit unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Im Interesse der zu uns geflüchteten Menschen, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und um hohe Folgekosten zu vermeiden, gilt es daher, die Flüchtlinge auf ihrem Weg in Arbeit zu unterstützen. Hierzu werden wir die Angebote des Landes mit den Regelinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit so verknüpfen, dass eine möglichst nahtlose Unterstützungsstruktur entsteht. Link zum Original
Die Angebote des Landes zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter werden mit den Regelinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit zu einer möglichst nahtlosen Unterstützungsstruktur verknüpft.
Wortlaut im Vertrag
Im Interesse der zu uns geflüchteten Menschen, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und um hohe Folgekosten zu vermeiden, gilt es daher, die Flüchtlinge auf ihrem Weg in Arbeit zu unterstützen. Hierzu werden wir die Angebote des Landes mit den Regelinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit so verknüpfen, dass eine möglichst nahtlose Unterstützungsstruktur entsteht. Link zum Original
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird erleichtert, gegebenenfalls verbunden mit Nachschulungspflichten.
Wortlaut im Vertrag
Wir streben eine leichtere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an, die gegebenenfalls auch mit Nachschulungspflichten erreicht werden kann. Link zum Original
Ausländische Personen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, werden nach bestehendem Recht möglichst vorrangig in ihre Heimatländer zurückgeführt.
Wortlaut im Vertrag
Bei Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Gesellschaft und Staat ausgeht und die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen die bestehenden rechtlichen Regelungen genutzt werden, um diese - wenn möglich - vorrangig in ihre Heimatländer zurückzuführen. Link zum Original
Der Anspruch auf Asyl für politisch Verfolgte wird uneingeschränkt anerkannt.
Wortlaut im Vertrag
Wir bekennen uns uneingeschränkt zu einem Anspruch auf Asyl für politisch Verfolgte. Link zum Original
Menschen aus Gewalt- und Konfliktgebieten die Chance auf ein sicheres Leben zu geben, gilt als Gebot der Humanität.
Wortlaut im Vertrag
Menschen, deren Heimatländer von Gewalt und bewaffneten Konflikten betroffen sind, die Chance auf ein sicheres Leben zu gewähren, ist für uns ein Gebot der Humanität. Link zum Original
Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung Europas.
Wortlaut im Vertrag
In einem geeinten Europa ist die Aufnahme von Schutzsuchenden eine gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung. Link zum Original
Dass sich EU-Mitgliedstaaten ihrer humanitären Verantwortung entziehen, wird nicht akzeptiert.
Wortlaut im Vertrag
Es ist deshalb nicht zu akzeptieren, wenn sich Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihrer humanitären Verantwortung entziehen. Link zum Original
Eine gemeinsame, an Humanität orientierte Flüchtlingspolitik in Europa wird angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir treten für die Entwicklung einer gemeinsamen und an den Grundsätzen der Humanität orientierten Flüchtlingspolitik in Europa ein. Link zum Original
Die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren werden so weiterentwickelt, dass Geflüchtete gerecht in der EU verteilt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren müssen weiterentwickelt werden, sodass am Ende eine gerechte Verteilung von Geflüchteten innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft steht. Link zum Original
Die Sicherung der EU-Außengrenzen wird verbessert, um Schleuserkriminalität zu erschweren.
Wortlaut im Vertrag
Die Sicherung der EU-Außengrenzen muss weiter verbessert werden, um die kriminellen Machenschaften von Schleuserinnen und Schleusern zu erschweren. Link zum Original
Menschen können weiterhin Asyl beantragen oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Anspruch nehmen.
Wortlaut im Vertrag
Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass Menschen weiterhin Asyl beantragen oder den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Anspruch nehmen können. Link zum Original
Vorrangiges Ziel ist die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern.
Wortlaut im Vertrag
Vorrangiges Ziel Deutschlands, der europäischen Staaten und der Weltgemeinschaft muss es sein, die Ursachen von Flucht in den Herkunftsländern zu bekämpfen. Link zum Original
Zuwanderern aus anderen Staaten und Kulturkreisen soll eine Heimat geboten werden.
Wortlaut im Vertrag
Menschen, die aus anderen Staaten und Kulturkreisen zu uns kommen, wollen wir eine Heimat bieten. Link zum Original
Staat und Gesellschaft unterstützen zugewanderte Menschen auf ihrem Weg in die Gesellschaft.
Wortlaut im Vertrag
Aufgabe von Staat und Gesellschaft ist es, zu uns kommende Menschen bei ihrem Weg in unsere Gesellschaft zu unterstützen. Link zum Original
Jeder im Land soll sein Leben selbstbestimmt auf Basis des Grundgesetzes gestalten können.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen, dass jeder, der bei uns lebt, in der Lage ist, sein Leben selbstbestimmt und nach seinen Vorstellungen auf Basis des Grundgesetzes zu gestalten. Link zum Original
Einer Willkommenskultur steht die Erwartung von Integrationsbereitschaft gegenüber.
Wortlaut im Vertrag
Wir leben eine Willkommenskultur und erwarten im Gegenzug Integrationsbereitschaft. Link zum Original
Ein Landesintegrationsgesetz mit klaren Integrationszielen für Land und Kommunen und entsprechenden Maßnahmen wird erarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Um die Integration in Schleswig-Holstein vom ersten Tag an zu gestalten, werden wir gemeinsam ein Landesintegrationsgesetz erarbeiten, das klare Integrationsziele für das Land und für die Kommunen definiert und den Weg dorthin mit den entsprechenden Maßnahmen unterlegt. Link zum Original
Ziel der Integration ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wortlaut im Vertrag
Ziel der Integration ist die gleichberechtigte T eilhabe am gesellschaftlichen Leben. Link zum Original
Kitas und Schulen werden bei ihrem Integrationsauftrag unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Kitas und Schulen müssen bei der Erfüllung ihres Integrationsauftrages unterstützt werden. Link zum Original
Während der Teilnahme an Integrationskursen wird Kinderbetreuung gewährleistet.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden daher Maßnahmen ergreifen, um Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen zu gewährleisten. Link zum Original
Bei der Unterbringung Geflüchteter werden individuelle Bedürfnisse und der Schutz besonders vulnerabler Gruppen berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Individuelle Bedürfnisse und der Schutz von besonders vulnerablen Gruppen von Geflüchteten (Kinder, Frauen, LGBTIQ, behinderten Menschen) finden bei der Unterbringung Berücksichtigung. Link zum Original
Die Erstellung eines Gewaltschutzkonzepts in kommunalen Unterkünften wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden hierfür die Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes in kommunalen Unterkünften unterstützen. Link zum Original
Integrationspauschale und Festbetrag werden den Kommunen über 2018 hinaus zur Verfügung gestellt.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb werden wir die Integrationspauschale und den Festbetrag den Kommunen über das Jahr 2018 hinaus zur Verfügung stellen, wobei wir den ständigen Wandel der Aufgabe berücksichtigen. Link zum Original
Die Integrationspauschale darf auch zur Kostenerstattung ehrenamtlicher Tätigkeiten verwendet werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden ermöglichen, dass die Integrationspauschale auch zur Kostenerstattung ehrenamtlicher Tätigkeiten verwendet werden darf. Link zum Original
Die Kommunen werden bei Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten weiter unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei der Aufgabe der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten unterstützen und uns beim Bund dafür einsetzen, dass er seiner Finanzverantwortung dauerhaft gerecht wird. Link zum Original
Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass er seiner Finanzverantwortung für Geflüchtete dauerhaft gerecht wird.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei der Aufgabe der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten unterstützen und uns beim Bund dafür einsetzen, dass er seiner Finanzverantwortung dauerhaft gerecht wird. Link zum Original
Die Ausbildungsduldung greift bereits mit Eintragung des Ausbildungsvertrags bei der Kammer statt erst mit Ausbildungsbeginn.
Wortlaut im Vertrag
Um den Ausbildungsgeberinnen und Ausbildungsgebern mehr Planungssicherheit zu geben und die Betriebe bei der Einstellung von Geflüchteten zu unterstützen, soll die Anspruchsduldung zum Zwecke der Ausbildung künftig greifen, sobald der unterschriebene Ausbildungsvertrag ordentlich bei der jeweiligen Kammer eingetragen ist und nicht erst ab tatsächlichem Beginn der Ausbildung. Link zum Original
Eine Ausbildungsduldung wird nach Möglichkeit schon während berufsvorbereitender Maßnahmen, Erstqualifizierung oder erforderlicher Praktika gewährt.
Wortlaut im Vertrag
Sofern wir es auf der bundesgesetzlichen Grundlage ermöglichen können, wollen wir eine Anspruchsduldung zu Ausbildungszwecken bereits während der berufsvorbereitenden Maßnahmen, Erstqualifizierung oder Praktika, die zur Erlangung eines Ausbildungsplatzes erforderlich sind, gewähren. Link zum Original
Eine rechtliche Grundlage für die Umverteilung von Gestatteten zum Zweck von Qualifizierung, Ausbildung, Beschäftigung und Studium wird geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Der unterschiedlichen Entscheidungspraxis der Ausländerbehörden wollen wir entgegenwirken, indem eine rechtliche Grundlage für die Umverteilung von Gestatteten zum Zwecke der Einstiegsqualifizierung, Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Studium geschaffen wird. Link zum Original
Geflüchtete werden in der Berufsvorbereitung mit den nötigen Wissens- und Sprachkompetenzen ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen der Berufsvorbereitung müssen Geflüchtete mit den notwendigen Wissens- und Sprachkompetenzen ausgestattet werden, um ihnen eine berufliche Qualifikation zu ermöglichen. Link zum Original
Auf Bundesebene wird ein Einwanderungsgesetz mit einer kohärenten Anwerbestrategie für ausländische Talente angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Deutschland ein zeit-und sachgemäßes Einwanderungsgesetz erhält, dessen Kernbestandteil die Entwicklung einer konkreten und kohärenten Anwerbestrategie für ausländische Talente ist. Link zum Original
Die bestehenden Regelungen zur Blue Card werden evaluiert.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang werden wir auch die bestehenden Regelungen zur Blue Card evaluieren. Link zum Original
Es wird geprüft, wie Geflüchteten mit Arbeitsvertrag analog zur 3+2-Regelung ein zeitweiser Aufenthalt ermöglicht werden kann.
Wortlaut im Vertrag
Zudem werden wir prüfen, wie wir Geflüchteten mit einem Arbeitsvertrag analog zur sog. „3+2-Regelung“ einen zeitweisen Aufenthalt ermöglichen können. Link zum Original
Für eingereiste Schutzsuchende, die die Anforderungen der Arbeitsmigration erfüllen, werden bürokratische Hürden abgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen eines solchen Gesetzes streben wir den Abbau bürokratischer Hürden für diejenigen an, die als Schutzsuchende in das Bundesgebiet eingereist sind und unabhängig von ihrem Schutzanspruch die Anforderungen für die Arbeitsmigration erfüllen. Link zum Original
Die Vernetzung von Kreisen und kreisfreien Städten mit der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wird verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Vernetzung der Kreise und kreisfreien Städte mit der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt für arbeitsfähige Geflüchtete verbessern. Link zum Original
Das Netzwerk „Mehr Land in Sicht“ wird finanziell gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Die erfolgreiche Beratungs- und Vermittlungsarbeit des Netzwerkes „Mehr Land in Sicht“ werden wir finanziell stärken Link zum Original
Mit Hochschulen, Sozialpartnern und Arbeitsagentur werden Möglichkeiten gesucht, im Heimatland erworbene Kenntnisse und Berufserfahrungen zu nutzen.
Wortlaut im Vertrag
In enger Abstimmung mit den Hochschulen, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie der Bundesagentur für Arbeit wollen wir Möglichkeiten finden, im Heimatland erworbene Kenntnisse und Berufserfahrungen zu nutzen. Link zum Original
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll verbessert werden.
Wortlaut im Vertrag
Es ist außerdem unser Ziel, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu verbessern und im Ausland erworbene T eilleistungen in Ausbildung und Studium ganz oder teilweise anzurechnen. Link zum Original
Im Ausland erworbene Teilleistungen sollen in Ausbildung und Studium ganz oder teilweise angerechnet werden.
Wortlaut im Vertrag
Es ist außerdem unser Ziel, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu verbessern und im Ausland erworbene T eilleistungen in Ausbildung und Studium ganz oder teilweise anzurechnen. Link zum Original
Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse sollen schneller anerkannt und besser vergleichbar werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns für eine schnellere Anerkennung und bessere Vergleichbarkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ein. Dies kann nur erreicht werden, wenn die hiesigen Anerkennungsstellen gestärkt werden. Link zum Original
Die Anerkennungsstellen im Land werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir setzen uns für eine schnellere Anerkennung und bessere Vergleichbarkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ein. Dies kann nur erreicht werden, wenn die hiesigen Anerkennungsstellen gestärkt werden. Link zum Original
Ehrenamtliches Engagement von Geflüchteten für Geflüchtete, besonders zur beruflichen Integration, wird gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Die Förderung von ehrenamtlichem Engagement von Geflüchteten für Geflüchtete, insbesondere mit Blick auf ihre berufsbildnerische und arbeitsmarktliche Integration, werden wir unterstützen. Link zum Original
Auf Bundesebene wird für eine Hochschulausbildungsduldung geworben.
Wortlaut im Vertrag
Analog zur Ausbildungsduldung werden wir auf Bundesebene für eine Hochschulausbildungsduldung werben. Link zum Original
Mit Hochschulen und Wohnheimbetreibern werden gemeinsame Wohnformen für Studierende und Geflüchtete geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
In Absprache mit den Hochschulen und den Wohnheimbetreiberinnen und -betreibern wollen wir gemeinsame Wohnformen für Studierende und Geflüchtete schaffen. Link zum Original
An den Hochschulen wird ein Programm für gemeinsame Wohn- und Lernmodelle von Studierenden und Geflüchteten aufgelegt.
Wortlaut im Vertrag
An den Hochschulen wollen wir ein Programm für Wohnmodelle auflegen, in denen Studierende und Geflüchtete gemeinsam leben und lernen können. Link zum Original
Rechtliche Spielräume zur Erleichterung der Einbürgerung werden weiter genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Auf Landesebene setzen wir die Schritte zur Nutzung der rechtlichen Spielräume zur Erleichterung der Einbürgerung fort und werden die Ermessenseinbürgerung weiter stärken. Link zum Original
Die Ermessenseinbürgerung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Auf Landesebene setzen wir die Schritte zur Nutzung der rechtlichen Spielräume zur Erleichterung der Einbürgerung fort und werden die Ermessenseinbürgerung weiter stärken. Link zum Original
Die Einbürgerungskampagne des Landes wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden die Einbürgerungskampagne des Landes stärken. Link zum Original
Die Stelle des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Angesichts der Anzahl der inzwischen bei uns lebenden Geflüchteten muss die Stelle des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen weiter gestärkt werden. Link zum Original
Die bestehenden Landesförderungen für Integration und Flucht bleiben erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Die bestehenden Landesförderungen im Bereich Integration und Flucht werden wir beibehalten. Link zum Original
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein wird im bisherigen Umfang unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein als Dachverband der unabhängigen Flüchtlingsarbeit wird im bisherigen Umfang unterstützt. Link zum Original
Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden zu Landeskompetenzzentren weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen zu Landeskompetenzzentren weiterentwickeln. Link zum Original
In den Landeskompetenzzentren werden Maßnahmen und Leistungen für Geflüchtete gebündelt und erste Schritte zum Ankommen unternommen.
Wortlaut im Vertrag
Wir wollen die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen zu Landeskompetenzzentren weiterentwickeln. Neben dem Zuruhekommen nach der Ankunft sollen hier Maßnahmen und Leistungen gebündelt werden und für Geflüchtete im Hinblick auf ihren Aufenthalt in Deutschland erste Schritte zu einem Ankommen in Schleswig-Holstein unternommen wer-den. Link zum Original
Eine sechswöchige Erstorientierung bereitet Zugewanderte auf ein selbstbestimmtes Leben nach der Verteilung in die Kommunen vor.
Wortlaut im Vertrag
Unser Ziel ist es, im Rahmen einer sechswöchigen Erstorientierung zu uns kommende Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben nach ihrer Verteilung in die Kommunen vorzubereiten. Link zum Original
Die Verweildauer in der Erstaufnahme überschreitet im Regelfall drei Monate nicht, danach erfolgt die Verteilung in die Kreise.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden daher dafür Sorge tragen, dass die maximale Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung im Regelfall 3 Monate nicht überschreitet und spätestens dann die Verteilung in die Kreise erfolgt. Link zum Original
Sprachförderung und Alphabetisierung für Geflüchtete werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Sprachförderung und Alphabetisierung verschafft Geflüchteten eine realistische Chance auf Integration in Ausbildung und Beruf. Diese wollen wir daher entsprechend stärken und Schutzsuchenden in Schleswig-Holstein nach ihrer Kreisverteilung den Zugang entsprechend ermöglichen. Link zum Original
Schutzsuchenden wird nach der Kreisverteilung Zugang zu Sprachförderung und Alphabetisierung ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Sprachförderung und Alphabetisierung verschafft Geflüchteten eine realistische Chance auf Integration in Ausbildung und Beruf. Diese wollen wir daher entsprechend stärken und Schutzsuchenden in Schleswig-Holstein nach ihrer Kreisverteilung den Zugang entsprechend ermöglichen. Link zum Original
Der Zugang zu Sprachkursen in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird vom ersten Tag an sichergestellt, auch für nicht verteilbare Personen.
Wortlaut im Vertrag
Der Zugang zu Sprachkursen wird in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen vom ersten Tag an sichergestellt, auch für die Menschen, die aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben nicht in die Kreise verteilt werden können. Link zum Original
Bei Personen, die nicht in die Kreise verteilt werden können, wird auf eine freiwillige Ausreise direkt aus den Landeskompetenzzentren hingewirkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Zugang zu Sprachkursen wird in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen vom ersten Tag an sichergestellt, auch für die Menschen, die aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben nicht in die Kreise verteilt werden können. Bei letzteren werden wir auf eine freiwillige Ausreise unmittelbar aus den Landeskompetenzzentren hinwirken. Link zum Original
Die berufliche und schulische Qualifikation Geflüchteter wird vor der Verteilung in die Kommunen geklärt.
Wortlaut im Vertrag
Die berufliche und schulische Qualifikation soll bereits vor der Verteilung in die Kommunen geklärt werden, um einen zielgerechten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu geeigneten Bildungsangeboten zu ermöglichen. Link zum Original
Asylverfahren sollen schnell sein, ohne rechtsstaatliche Standards oder Qualität zu beeinträchtigen.
Wortlaut im Vertrag
Schnelle Asylverfahren sind richtig. Diese dürfen aber nicht zulasten rechtsstaatlicher Standards oder Qualität gehen. Link zum Original
Beratungsangebote im Asylverfahren werden finanziell und personell gut ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Die Beratungsangebote müssen daher, auch um die Zahl der Klagen zu verringern, finanziell und personell gut ausgestattet sein. Link zum Original
Eine mobile Verfahrensberatung wird gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Um auch in der Fläche erfolgreich zu beraten, werden wir eine mobile Verfahrensberatung fördern. Link zum Original
Die Bleiberechtsregelung nach § 25a und 25b AufenthG soll so gestaltet und ausgelegt werden, dass mehr Berechtigte profitieren.
Wortlaut im Vertrag
Schleswig-Holstein wird sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzen, die gesetzliche Bleiberechtsregelung nach § 25 a) und b) AufenthG so auszugestalten und auszulegen, dass mehr potentiell Anspruchsberechtigte davon profitieren können. Link zum Original
Die Altersgrenze für Anträge gut integrierter Jugendlicher wird von 21 auf 27 Jahre angehoben.
Wortlaut im Vertrag
Insbesondere wollen wir bei der Regelung für gut integrierte Jugendliche das Alter zur Stellung eines Antrags von 21 auf 27 Jahre anheben. Link zum Original
Die Ausländerbehörden prüfen bei allen Ausreisepflichtigen von Amts wegen asylunabhängige Aufenthaltsrechte.
Wortlaut im Vertrag
Die Ausländerbehörden prüfen bei allen ausreisepflichtigen Menschen in Schleswig-Holstein von Amts wegen das Vorliegen asylunabhängiger Aufenthaltsrechte: Bleibeperspektiven im Einzelfall können sich auch trotz eines erfolglosen Asylverfahrens ergeben, etwa über die Ausbildungsduldung. Link zum Original
Die Mitwirkungspflicht im Aufenthaltsrecht wird per Erlass klar definiert.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden daher der „Mitwirkung“ und insbesondere der „Erfüllung bei der Mitwirkungspflicht“ eine klare Definition in Erlasslage zugrunde legen und eine entsprechende Ermessensbindung an die Zuwanderungsbehörden ausgeben. Link zum Original
Den Zuwanderungsbehörden wird eine entsprechende Ermessensbindung zur Mitwirkungspflicht vorgegeben.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden daher der „Mitwirkung“ und insbesondere der „Erfüllung bei der Mitwirkungspflicht“ eine klare Definition in Erlasslage zugrunde legen und eine entsprechende Ermessensbindung an die Zuwanderungsbehörden ausgeben. Link zum Original
Gegenüber dem Bund wird eine Absenkung der Zumutbarkeitskriterien bei Passbeschaffungsgebühren für Eritreer und Syrer angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns gegenüber der Bundesregierung für eine Absenkung der Zumutbarkeitskriterien hinsichtlich der Gebühren zur Passbeschaffung in der Aufenthaltsverordnung für Staatsangehörige aus Eritrea und Syrien einsetzen und auf Landesebene vorhandene Ermessensspielräume nutzen, um diesen Personen einen deutschen Passersatz auszustellen. Link zum Original
Landesrechtliche Ermessensspielräume werden genutzt, um Eritreern und Syrern einen deutschen Passersatz auszustellen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns gegenüber der Bundesregierung für eine Absenkung der Zumutbarkeitskriterien hinsichtlich der Gebühren zur Passbeschaffung in der Aufenthaltsverordnung für Staatsangehörige aus Eritrea und Syrien einsetzen und auf Landesebene vorhandene Ermessensspielräume nutzen, um diesen Personen einen deutschen Passersatz auszustellen. Link zum Original
Ein Modellprojekt einer unabhängigen Clearingstelle für Menschen ohne geklärten Aufenthaltsstatus wird eingerichtet.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb wollen wir ein Modellprojekt einer unabhängigen Clearingstelle in Schleswig-Holstein einrichten, die Menschen dabei berät und unterstützt, einen Weg in ein geordnetes Verfahren zur Klärung des Aufenthaltsstatus zu finden. Link zum Original
Die unabhängige aufenthaltsrechtliche Beratung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter wird finanziell und personell unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb werden wir die individuelle Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen durch unabhängige Stellen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete finanziell und personell unterstützen. Link zum Original
Das Zusammenleben mit der eigenen Familie gilt als zentrales Grundrecht.
Wortlaut im Vertrag
Die Möglichkeit des Zusammenlebens mit der eigenen Familie ist eines der zentralen Grundrechte. Link zum Original
Die zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten soll verkürzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten zu verkürzen. Link zum Original
Eine Verlängerung der Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten wird nicht unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten zu verkürzen. Bestrebungen, diese Wartefrist zu verlängern, wird Schleswig-Holstein nicht unterstützen. Link zum Original
Der Nachzug minderjähriger Geschwister soll erleichtert werden.
Wortlaut im Vertrag
Weiterhin werden wir uns für eine Erleichterung des Nachzugs minderjähriger Geschwister einsetzen. Link zum Original
Mit Menschen ohne Bleiberecht nach Abschluss rechtsstaatlicher Verfahren wird verantwortungsvoll umgegangen.
Wortlaut im Vertrag
Neben der konsequenten Hilfe für schutzbedürftige Menschen werden wir auch verantwortungsvoll mit denjenigen umgehen, die nach dem Abschluss rechtsstaatlicher Verfahren kein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Link zum Original
Ein konsequentes Rückführungsmanagement wird mit humanitären Grundüberzeugungen in Einklang gebracht.
Wortlaut im Vertrag
Für uns gilt dabei der Grundsatz, dass wir ein konsequentes Rückführungsmanagement mit unseren humanitären Grundüberzeugungen in Einklang bringen. Link zum Original
Die Förderung der freiwilligen Ausreise hat Vorrang vor zwangsweiser Rückführung.
Wortlaut im Vertrag
Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung muss in allen Fällen die Förderung der freiwilligen Ausreise haben. Link zum Original
Eine unabhängige Beratung ausreisepflichtiger Personen wird sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung muss in allen Fällen die Förderung der freiwilligen Ausreise haben. Hier werden wir eine unabhängige Beratung ausreisepflichtiger Personen sicherstellen und dort, wo es möglich ist, finanziell unterstützen. Link zum Original
Die freiwillige Ausreise wird, wo möglich, finanziell unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung muss in allen Fällen die Förderung der freiwilligen Ausreise haben. Hier werden wir eine unabhängige Beratung ausreisepflichtiger Personen sicherstellen und dort, wo es möglich ist, finanziell unterstützen. Link zum Original
Das Konzept des integrierten Rückführungsmanagements wird evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet.
Wortlaut im Vertrag
Das Konzept des integrierten Rückführungsmanagements in Schleswig-Holstein werden wir evaluieren und ggf. überarbeiten. Link zum Original
Scheitert die freiwillige Ausreise, werden die gesetzlichen Instrumente zur Sicherung der Ausreise angewendet.
Wortlaut im Vertrag
Zu einer konsequenten Rückführungspolitik gehört für uns auch, dass wir in den Fällen, in denen die Bemühungen zu einer freiwilligen Ausreise scheitern, die gesetzlich bestehenden Instrumente zur Sicherung der Ausreise anwenden. Link zum Original
Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind nur das letzte Mittel.
Wortlaut im Vertrag
Hierbei gilt für uns, dass freiheitsentziehende Maßnahmen, also der Vollzug des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft, das letzte und nicht das erste Instrument sein dürfen. Link zum Original
Abschiebehaft gilt nicht als Strafhaft.
Wortlaut im Vertrag
Wir erkennen ausdrücklich an, dass es sich bei der Abschiebehaft nicht um eine Strafhaft handelt. Link zum Original
Eine eigene Abschiebehafteinrichtung, vorrangig im norddeutschen Verbund, mit Unterbringungsstandards, die dem Unterschied zur Strafhaft Rechnung tragen, wird angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Wir erkennen ausdrücklich an, dass es sich bei der Abschiebehaft nicht um eine Strafhaft handelt. Aus diesem Grund streben wir - vorrangig im norddeutschen Verbund - eine entsprechende Einrichtung in eigener Verantwortung an, die diesen Grundsatz auch in der Gestaltung der Unterbringungsstandards berücksichtigt. Link zum Original
Bei Rückführungen in Staaten mit unübersichtlicher Sicherheitslage wie Afghanistan prüft das zuständige Ministerium jeden Einzelfall nach humanitären Gesichtspunkten.
Wortlaut im Vertrag
Bei Rückführungen in Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage, wie derzeit Afghanistan, wird in jedem einzelnen Fall das zuständige Ministerium prüfen, ob eine Rückkehr nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist. Link zum Original
In Zweifelsfällen erhält Humanität Vorrang vor der Rückführung.
Wortlaut im Vertrag
In Zweifelsfällen werden wir der Humanität Vorrang vor der Rückführung einräumen. Link zum Original
Wegen unterschiedlicher Auffassungen der Koalitionspartner zu sicheren Herkunftsstaaten richtet sich das Abstimmungsverhalten im Bundesrat danach.
Wortlaut im Vertrag
Bei der Frage der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Art. 16a GG haben die Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen. Dies wird sich im Abstimmungsverhalten im Bundesrat widerspiegeln. Link zum Original
Deutschland und die EU tragen gemeinsam Verantwortung für Geflüchtete in Krisengebieten.
Wortlaut im Vertrag
Deutschland und die EU tragen eine gemeinsame Verantwortung für Geflüchtete in den Krisengebieten der Welt. Link zum Original
Mit dem UNHCR wird ein Landesaufnahmeprogramm für 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, vor allem Frauen und Kinder, geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus wird Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen ein Landesaufnahmeprogramm für 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, vor allem Frauen und Kinder, schaffen. Link zum Original
Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen werden auch zur Integration besonders gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Gleichzeitig wollen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen darin unterstützen, die Chancen der Digitalisierung durch Qualifizierungsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten mutig zu ergreifen und solche Maßnahmen auch zur Integration besonders zu fördern. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 34, Grüne 14, FDP 5 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.