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Vertrag und Programme

Infrastruktur: Vertrag und Programme

Mutig neue Wege gehen. In Verantwortung für Sachsen. Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages 2024 bis 2029 (CDU, SPD)

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Der flächendeckende Gigabitausbau im Festnetz und Mobilfunk wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % · SPD 95 % KI
  1. Organisatorische und bürokratische Hürden beim Mobilfunkausbau werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 38 % KI
  1. Bau- und naturschutzrechtliche Hemmnisse für den Mobilfunkausbau werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 62 % KI
  1. Mobilfunkanbieter sollen in sensiblen oder dünn besiedelten Gebieten Masten gemeinsam nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 36 % KI
  1. Bis 2030 wird eine Gigabitabdeckung von 99 Prozent angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 84 % · SPD 76 % KI
  1. Die Gigabit-Fördermittel des Bundes werden vom Land kofinanziert.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: CDU 85 % · SPD 61 % KI
  1. Die Digitalagentur wird evaluiert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 1 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Strategisch wichtige Digital Hubs werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Digital- und die KI-Strategie werden fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 98 % KI
  1. Die Rahmenbedingungen für KI-Fachkräfte, Start-ups, Unternehmen und Verwaltung werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 62 % · SPD 59 % KI
  1. Der Aufbau eines digitalen Ökosystems um das europäische Projekt Gaia-X wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
  1. Der Freistaat entwickelt eine Sächsische Datenstrategie.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das Förderprogramm „Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 94 % KI
  1. Sachsen soll Energie- und Industrieland bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · SPD 88 % KI
  1. Niedrigere Energiepreise und Versorgungssicherheit werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · SPD 88 % KI
  1. Klimaschutz ist in der Energiepolitik ein gleichrangiges Ziel.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % · SPD 58 % KI
  1. Am gesetzlichen Kohleausstieg bis spätestens 2038 wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 99 % KI
  1. Beim Bund wird eine grundlegende Reform der Energieabgaben und -umlagen, etwa der Stromsteuer, angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Der Netzausbau im Energiebereich soll kosteneffizient erfolgen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % KI
  1. Beim Ausbau erneuerbarer Energien gelten die Ziele des Energie- und Klimaprogramms.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 4 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 92 % KI
  1. Beim Ausbau erneuerbarer Energien werden technologieoffen die Potenziale aller erneuerbaren Energieträger genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 4 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 96 % KI
  1. Das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 54 % KI
  1. Energy Sharing in Bürgerenergiegesellschaften für Bürgerwind- und Bürgersolarparks wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
  1. Die Energiebörse EEX soll in Leipzig bleiben und weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Für Landesliegenschaften wird ein netzdienliches Photovoltaikprogramm aufgelegt, auch mit Energiegenossenschaften.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 42 % · SPD 47 % KI
  1. Kommunen werden rentable Photovoltaikprogramme auf ihren Liegenschaften ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · SPD 48 % KI
  1. Photovoltaik auf Dachflächen, künstlichen Gewässern und über Parkplätzen wird genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 96 % KI
  1. Das Solarkataster wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Biogas- und Biomasseanlagen werden als Teil der dezentralen Energieversorgung erhalten und gegebenenfalls ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · SPD 40 % KI
  1. CCS- und CCU-Technologien werden zur Senkung unvermeidbarer CO2-Emissionen in Industrie und Energiewirtschaft genutzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 85 % · SPD 34 % KI
  1. Der Bund soll die Rahmenbedingungen für Wirtschaftlichkeit und Risikoabsicherung der Tiefengeothermie verbessern.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 58 % KI
  1. Eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft entlang der Wertschöpfungskette wird aufgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 100 % KI
  1. Investitionen in Wasserstoffanwendungen für die Mobilität werden fortgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 37 % · SPD 99 % KI
  1. Wasserstofflösungen für die Logistik werden entwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · SPD 97 % KI
  1. Das Mitteldeutsche Revier wird zu einem Kern der grünen Wasserstoffwirtschaft entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 54 % · SPD 93 % KI
  1. Im Mitteldeutschen Revier wird die Produktion grüner Chemie ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 64 % KI
  1. Zur Sicherung der Wasserstoffversorgung werden übergangsweise auch andere als grüne Herstellungsformen akzeptiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % KI
  1. Mit Netzbetreibern, Stromproduzenten und Herstellern wird der verstärkte Einsatz von Elektrolyseuren erörtert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % KI
  1. Das Land baut eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur in ganz Sachsen auf.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 83 % KI
  1. Die sächsische H2-Strategie wird fortgeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das Land setzt sich beim Bund dafür ein, dass auch Chemnitz, Südwestsachsen, Freiberg und die Oberlausitz zeitnah an das Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 94 % KI
  1. Das Land fordert vom Bund rasche Klarstellungen zur künftigen Nutzung der Gasverteilnetze für Wasserstoff, Biomethan und andere grüne Gase.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % KI
  1. Die Initiative für Wasserstoff in Ostdeutschland wird fortgeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Planung der Strom- und Wärmenetze werden besser miteinander verzahnt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 59 % · SPD 41 % KI
  1. Das Land weist Infrastrukturgebiete aus, um Verfahren für Netz- und Speicherprojekte erneuerbarer Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 66 % · SPD 48 % KI
  1. Das Land prüft ein kommunales Investitionsprogramm oder Bürgschaften, damit Leitungen, Netze und Energieerzeugungsanlagen zinsgünstig und langfristig finanziert werden können.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · SPD 33 % KI
  1. Jeder Energiespeicher mit hoher Energieeffizienz wird am Netz benötigt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
  1. Die Pumpspeicherwerke Niederwartha und Markersbach gelten als notwendig für die regionale Versorgungssicherheit.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % KI
  1. Der Masterplan Energieforschung wird technologieoffen fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
  1. Im Energiebereich liegt ein Schwerpunkt auf der Fachkräftegewinnung durch berufliche und akademische Ausbildung.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 58 % · SPD 44 % KI
  1. Das Land setzt sich beim Bund für die weitere Förderung von Forschung und Ausbildung zu Energie- und Speichertechnologien ein.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 35 % KI
  1. Speicherinfrastruktur, regelbare Ersatzkraftwerke und intelligente Netze sollen aufgebaut werden, um flexibel auf den Energiebedarf zu reagieren.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · SPD 46 % KI
  1. Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah und bürokratiearm umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % KI
  1. Das Bundesgesetz zur Klimaanpassung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah und bürokratiearm umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 38 % KI
  1. Das Land fordert vom Bund auskömmliche Finanzmittel für die Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % KI
  1. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Wärmeplanung.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 65 % · SPD 55 % KI
  1. Ein Investitionsprogramm schafft Anreize, um Kommunen und Wohnungswirtschaft bei der Wärmewende zu entlasten.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % KI
  1. Energetische Sanierungen sollen neben Klimaneutralität auch bezahlbares Wohnen sichern.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · SPD 68 % KI
  1. Auskömmliche Mittel aus dem Klima-Sozialfonds der EU sollen die Wärmewende sozial abfedern.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 65 % KI
  1. Ein deutsches Klimageld soll zur sozialen Abfederung der Wärmewende bereitstehen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 96 % KI
  1. Lokale Wärmenetze mit Sektorenkopplung sollen Umweltwärme wie Geothermie, See- und Flussthermie sowie Industrie-, Haushalts- und Grubenabwässer nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 63 % · SPD 37 % KI
  1. Ziel bleibt die Vision Zero, also null Verkehrstote.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 61 % · SPD 99 % KI
  1. Die Präventionsarbeit zur Verkehrssicherheit wird ausgebaut und die Verkehrsinfrastruktur optimiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · SPD 39 % KI
  1. Das sächsische Verkehrssicherheitsprogramm wird fortgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · SPD 68 % KI
  1. Die landesweit einheitliche Verkehrserziehung in allen Schularten wird fortgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · SPD 67 % KI
  1. Die Radfahrausbildung wird abgesichert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 84 % · SPD 43 % KI
  1. Die Verkehrssicherheitsbildung für Erwachsene wird durch Zusammenarbeit von Polizei und Verkehrswacht gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 42 % · SPD 96 % KI
  1. Die Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge soll ausgebaut werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 33 % · SPD 85 % KI
  1. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird als Querschnittsaufgabe in den Verwaltungen vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · SPD 41 % KI
  1. Die Kommunen werden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur innerstädtisch und im ländlichen Raum beraten und unterstützt.

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  1. Der Ausbau der E-Mobilität wird unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % · SPD 41 % KI
  1. E-Fuels und biogene Kraftstoffe, vor allem aus EU-Produktion, werden unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 92 % · SPD 33 % KI
  1. Die Fahrzeugflotte des Freistaates wird weiter auf E-Mobilität umgestellt.

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  1. An öffentlichen Gebäuden wird weiter Ladeinfrastruktur errichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 58 % KI
  1. Die Pendlerpauschale soll bereits ab dem ersten Kilometer von 30 auf 38 Cent je Kilometer steigen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 87 % KI
  1. Die Radverkehrsförderung wird erweitert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · SPD 43 % KI
  1. Planungs- und Genehmigungsprozesse für den Radverkehr werden verschlankt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 58 % · SPD 88 % KI
  1. Die Kommunen werden bei Radverkehrs- und Fußverkehrsmaßnahmen einschließlich Fahrradparken unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · SPD 99 % KI
  1. Die Förderung des wegebund e. V. wird fortgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 97 % KI
  1. Die nötigen Mittel für Planung und Bau von Radwegen werden gesichert.

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  1. Die Planungskapazitäten für Radwege werden ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 35 % KI
  1. Die Radschnellwegkonzeption in elf Korridoren wird umgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % · SPD 81 % KI
  1. Der Bau von Fahrradparkhäusern und Abstellanlagen an ÖPNV-Knoten und öffentlichen Einrichtungen wird gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 56 % · SPD 86 % KI
  1. Das ALRad-Projekt zum Lückenschluss von Radwegen wird weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 58 % · SPD 39 % KI
  1. Eine von Land und Kommunen getragene Landesnahverkehrsgesellschaft mit sachsenweitem Verbundtarif und Zuständigkeit für SPNV und landesweite Buslinien wird gegründet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · SPD 94 % KI
  1. Der Nahverkehr soll ein ganzheitliches System mit einheitlichen Tarifen und Beförderungsbedingungen in Sachsen werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 52 % · SPD 88 % KI
  1. Stadt-Umland-Beziehungen und die Vernetzung städtischer und ländlicher Gebiete werden stärker gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · SPD 58 % KI
  1. Ziel ist ein einheitlicher ÖPNV-Zweckverband.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das Deutschland-Ticket einschließlich Semesterticket wird fortgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 57 % KI
  1. Der Bund soll sich dauerhaft mindestens zur Hälfte an der Finanzierung des Deutschland-Tickets beteiligen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 44 % KI
  1. 80 Prozent der Bevölkerung sollen Zugang zum vertakteten ÖPNV haben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · SPD 86 % KI
  1. Takt- und PlusBus-Konzepte werden evaluiert, fortgeführt und durch Rufbusse und Ruftaxis ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · SPD 87 % KI
  1. Die Finanzierung der Schüler- und Auszubildendenbeförderung wird evaluiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 54 % KI
  1. Die Umstellung der Schülerbeförderungsfinanzierung auf den Köpfe-Flächen-Faktor wird abgeschlossen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 37 % KI
  1. Das Bildungsticket wird fortgeführt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 99 % KI
  1. Das Bildungsticket wird in den Ferien sachsenweit nutzbar.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD 66 % KI
  1. Ausgleichszahlungen für Bildungsticket und Ausbildungsverkehr werden dynamisiert und an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · SPD 96 % KI
  1. Kommunen erhalten die Möglichkeit, den ÖPNV über Drittnutzerfinanzierung mitzufinanzieren.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 42 % · SPD 57 % KI
  1. Das Landesinvestitionsprogramm wird zu einem überjährigen Förderinstrument ÖPNV weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD 62 % KI
  1. Für nachhaltige, multimodale Mobilität werden verstärkt europäische Fördermittel eingeworben.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 33 % · SPD 64 % KI
  1. Straßen- und Schienenverkehr werden modernisiert und grenzüberschreitend ausgebaut.
  2. Der Bund soll die sächsischen Projekte des Bundesverkehrswegeplans wie geplant umsetzen und finanzieren.
  3. Das Sächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird novelliert und vereinfacht.
  4. Bei Staatsstraßen gilt weiter der Grundsatz Erhalt vor Neubau.
  5. Die Kapazitäten der Straßenbauverwaltung werden erhöht.
  6. Für Staatsstraßen werden die notwendigen Bau- und Planungsmittel bereitgestellt.
  7. Die Förderstrategie zum kommunalen Straßenbau wird beibehalten.
  8. Ein langfristiges Sonderprogramm für Großprojekte und Brückenbau wird geschaffen.
  9. Die A 4 zwischen Dresden und Görlitz soll sechsspurig ausgebaut werden.
  10. Bis zum Ausbau der A 4 sollen die Standstreifen zeitweise befahrbar sein.
  11. An der Neubaustrecke Dresden–Prag wird festgehalten.
  12. Die Reaktivierung der Bahnstrecken Döbeln–Meißen, Kamenz–Hoyerswerda und Marienberg–Pockau-Lengefeld wird fortgesetzt.
  13. Die Reaktivierung von Beucha–Brandis–Trebsen, Rochlitz und Ebersbach–Löbau wird auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.
  14. Zugangsstellen zum Schienennetz und intermodale Verkehrsangebote werden ausgebaut.
  15. Ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung von Schienenzugangsstellen und intermodalen Verkehren wird aufgelegt.
  16. Instandhaltungsunterstützung und Betriebsbeihilfen für Schmalspurbahnen werden fortgesetzt.
  17. Die Schiffbarkeit der Elbe für die Binnenschifffahrt wird erhalten.
  18. Die Verkehrszentrale Sachsen wird ausgebaut, um intelligente Verkehrssysteme auch im ländlichen Raum einzusetzen.
  19. Autonomes Fahren wird im öffentlichen Verkehr erprobt.
  20. Weitere Projekte für nachhaltige, bezahlbare und vernetzte Mobilität, vor allem im ländlichen Raum, werden entwickelt.
  21. Die sächsischen Flughäfen sollen mehr Flugverbindungen erhalten.
  22. Steuern und Gebühren im Flugverkehr sollen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden.
  23. Die Flughäfen Leipzig und Dresden werden als Logistik- und Wirtschaftsstandorte gestärkt.
  24. Der Flughafen Leipzig/Halle wird bei der Umsetzung des Vorhabens NetZeroLEJ unterstützt.
  25. Sachsen soll Modellregion für nachhaltiges Fliegen und für Forschung zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs werden.
  26. Die Arbeit des Luft- und Raumfahrtkoordinators wird fortgesetzt.
  27. Der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und Umweltauswirkungen erfolgt im Einklang mit der Flughafenentwicklung.
  28. Bei der Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle wird der länderübergreifende Dialog mit Umlandkommunen und Bevölkerung fortgesetzt.
  29. Ein Reallabor soll den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Flugtaxis schaffen.
  30. Der Landesentwicklungsplan wird als schlanke Strategie neu gefasst, die Gestaltungsspielräume eröffnet und Zielabweichungsverfahren reduziert.
  31. Weitere Flexibilisierungen im Landesplanungsgesetz werden für eine Übergangszeit geprüft.
  32. Der neue Landesentwicklungsplan steuert die Sicherung landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen stärker.
  33. Der neue Landesentwicklungsplan steuert die Rohstoffsicherung stärker.
  34. Der neue Landesentwicklungsplan steuert die Flächenneuinanspruchnahme stärker.
  35. Der neue Landesentwicklungsplan steuert den vorsorgenden Hochwasserschutz stärker.
  36. Die Finanzierung der Regionalen Planungsverbände wird entsprechend ihrer künftigen Aufgaben neu geregelt.
  37. Ein Frühwarnsystem für raumbezogene Entwicklungen und Trends wird geschaffen.
  38. Bis 2035 soll jede Gemeinde einen integrierten Gemeindeentwicklungsprozess durchführen und entsprechende Konzepte beschließen.
  39. Die Fachstelle für integrierte Gemeindeentwicklung wird langfristig gesichert.
  40. Die Förderrichtlinie RegioPlan zur Unterstützung der Kommunen bei der Bauleitplanung für Gewerbe- und Industriegebiete wird fortgeführt.
  41. Die Förderrichtlinie Regio wird weiterentwickelt und angemessen finanziell ausgestattet.
  42. Innovationsräume sollen entstehen, damit auch Regionen außerhalb der Ballungsgebiete von der Dynamik der Metropolen profitieren.
  43. Ein Landesamt für Regionalentwicklung, das Geobasisinformation, Denkmalpflege, ländliche Entwicklung, Raumordnung und Strukturwandelmanagement bündelt, wird geprüft.
  44. Die Nutzung von Geoinformationen im Digitalen Zwilling Sachsen wird fortgesetzt.
  45. Bei der Stadt- und Gemeindeentwicklung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung.
  46. Das Baugesetzbuch soll Privilegierungen für Baulücken, Umbauten und Freiflächen am Rand bebauter Ortsteile erhalten.
  47. Eine flächensparende Siedlungsentwicklung soll die tägliche Nettoneuversiegelung bis 2030 verringern.
  48. Belange des Zivilschutzes und der Landes- und Bündnisverteidigung werden in Landesplanung und Baurecht gesetzlich verankert.
  49. Baurechtliche Normen werden mit Praxispartnern geändert, um das Bauen zu beschleunigen und zu verbilligen.
  50. Das Bauen nach Gebäudetyp E wird unterstützt.
  51. Innovative Forschungs- und Modellprojekte im Bauwesen werden durch Reallabore nutzbar gemacht.
  52. Der Einsatz von Recycling- und zirkulären Baustoffen wird gestärkt.
  53. Die Holzbauoffensive wird fortgesetzt.
  54. Das Holzbaukompetenzzentrum wird weiterentwickelt.
  55. Das Gebäudeenergiegesetz soll der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung Vorrang vor der Gebäudeenergieeffizienz geben.
  56. Modellprojekte für einen klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestand werden weiter gefördert.
  57. Die Initiative Baukultur in Sachsen wird fortgeführt.
  58. Die Bundesinitiative für ein Forschungszentrum für klimaneutrales Bauen in der Oberlausitz wird unterstützt.
  59. Die geplante Internationale Bauausstellung wird unterstützt.
  60. Beim staatlichen Bauen, auch für Landtag und Staatsverwaltung, werden innovative Wege beschritten.
  61. Baulücken und Brachflächen werden aktiviert und ungenutzte Flächen verstärkt wiederverwendet.
  62. Klimaangepasstes Bauen wird vorangebracht.
  63. Der Teil- oder Komplettrückbau von Wohngebäuden wird bei Bedarf gefördert.
  64. Der Prozess der Wohnungsbaugipfel von 2023 wird fortgeführt.
  65. Ein Sächsisches Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen wird gegründet.
  66. Durch eine Änderung von § 89 der Gemeindeordnung wird Kommunen der strategische Grunderwerb erleichtert.
  67. Barrierefreies Bauen und Umbauen wird verstärkt gefördert.
  68. Die Wohnungsförderung soll zielgenauer auf Menschen mit Behinderung eingehen.
  69. Bezahlbare Wohnungen und Wohnheime für Studierende und Auszubildende werden gefördert.
  70. Die Förderung von Internaten und Wohnheimen einschließlich Sanierung wird weiterentwickelt.
  71. Bundesmittel des Programms Junges Wohnen werden kofinanziert.
  72. Gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnprojekte werden mit rechtlichen und finanziellen Anreizen unterstützt.
  73. Das Beratungsnetzwerk für Baugemeinschaften wird fortgeführt.
  74. Genossenschaftliches Wohnen wird gefördert.
  75. Gemeinwohlorientierte genossenschaftliche Wohnformen werden in die Wohnraumförderprogramme aufgenommen.
  76. Die Kommunen werden bei der Erfassung von Leerständen unterstützt.
  77. Ein landesweites Leerstandskataster wird geprüft.
  78. Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden kofinanziert.
  79. Die aktuellen Kofinanzierungssätze im sozialen Wohnungsbau sollen beim Bund erhalten bleiben.
  80. Die Wohnraumförderung wird flexibilisiert, dynamisiert und stärker für Modellprojekte geöffnet.
  81. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll auf den Ankauf von Belegungsrechten erweitert werden.
  82. Die Bindungsdauer von Sozialwohnungen steigt auf bis zu 30 Jahre.
  83. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird bis 2026 mit den Kommunen evaluiert und bei Bedarf angepasst.
  84. Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnung werden über 2025 hinaus verlängert, sofern das Bundesrecht es erlaubt.
  85. Rechtliche Lücken der Mietpreisbremse sollen geschlossen werden.
  86. Für Indexmieten sollen mieterschützende Begrenzungen eingeführt werden.
  87. Der Denkmalbegriff im Denkmalschutzrecht wird geschärft.
  88. Die Beteiligung der Eigentümer im Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste wird geregelt.
  89. Im Denkmalschutzrecht werden Entscheidungsspielräume geöffnet.
  90. Der Wegfall einzelner denkmalrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigepflichten wird geprüft.
  91. Untere Denkmalschutzbehörden entscheiden in einzelnen Fallgruppen ohne verpflichtende Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege.
  92. Fristen im Denkmalschutzrecht werden mit dem Bauordnungsrecht harmonisiert.
  93. Geodatendienste des Landesamtes für Geobasisinformation werden im Denkmalschutz stärker genutzt.
  94. Denkmaleigentümer werden bei Sanierung und Erhaltung weiter finanziell unterstützt.
  95. Die Förderung der Jugendbauhütte wird fortgeführt.
  96. Der Freiwilligendienst in Denkmalpflege und Handwerk wird vorangebracht.
  97. Die Gründung eines internationalen Kompetenzzentrums für Denkmalpflege und Handwerk wird unterstützt.
  98. Die Stärkung des ländlichen Raums ist eine vordringliche Aufgabe der Legislaturperiode.
  99. Der ländliche Raum soll als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver werden.
  100. Ländliche und urbane Räume sollen besser vernetzt werden.
  101. Ländliche Räume sollen durch eine innovationsgestützte Regionalentwicklung gestärkt werden.
  102. Die Nahversorgung im ländlichen Raum wird mit Dorfläden und innovativen Lösungen gestärkt.
  103. Der simul+InnovationHub mit Wissenstransfer, Mitmachwettbewerb und Modellprojekten wird weiterentwickelt und verstärkt.
  104. Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften werden bei Imagekampagnen für Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum unterstützt.
  105. Die ressortübergreifende Strategie für den ländlichen Raum „Vielfalt leben – Zukunft sichern“ wird fortgeschrieben.
  106. LEADER-Förderung, das Programm Vitale Dorfkerne und das Regionalbudget werden auf dem Niveau von 2023 fortgesetzt und weiterentwickelt.
  107. Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden Entscheidungen in den Regionen getroffen.
  108. Mindestens 40 Prozent des sächsischen ELER-Budgets samt Kofinanzierung fließen in die ländliche Entwicklung.
  109. Ein substanzieller Anteil von EFRE- und ESF-Mitteln wird für den ländlichen Raum gesichert.
  110. Eine eigenständige Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung soll die bisherigen Bundesinstrumente bündeln.
  111. Das Programm der Ländlichen Neuordnung wird fortgesetzt.
  112. Für innovative Vorhaben der ländlichen Entwicklung gilt weiter die Förderrichtlinie Regionale Initiativen.
  113. Die Unterstützung der grenznahen Regionen wird weitergeführt.
  114. INTERREG soll ausreichend mit Mitteln ausgestattet werden.
  115. Städte und Gemeinden werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
  116. Die EU-geförderte nachhaltige integrierte und soziale Stadtentwicklung soll 2028 bis 2034 auf hohem Niveau fortgeführt werden.
  117. Städtebauförderung und ländliche Entwicklung sollen lebendige Innenstädte und Dorfzentren als Begegnungsorte schaffen.
  118. Die Städtebauförderung wird mit Bund und Kommunen fortgesetzt und die verfügbaren Mittel werden vollständig abgerufen.
  119. Die Städtebauförderung wird flexibel mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
  120. Für die Instrumente der Stadtentwicklung werden weiterhin Landesmittel bereitgestellt.
  121. Die in der ersten Förderperiode des Investitionsgesetzes Kohleregionen begonnenen Projekte werden bis 2029 umgesetzt, um die Bundesmittel zu sichern.
  122. Die Strukturwandelförderung wird angepasst und berücksichtigt stärker soziale, innovative und nachhaltige Kriterien.
  123. Verbleibende Strukturwandelmittel werden mit den Akteuren der Reviere gezielt für bereits ausgewählte Projekte eingesetzt.
  124. Für den Strukturwandel werden regional- und themenbezogene Förderaufrufe gestartet.
  125. Koordinierung und Ausrichtung des Förderprogramms STARK werden fortentwickelt.
  126. Das Großforschungszentrum im Mitteldeutschen Revier soll frühestmöglich aus dem Haushalt des Bundesforschungsministeriums finanziert werden.
  127. Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen werden gezielt für forschungsbasierte Wertschöpfung in den Regionen eingesetzt.
  128. An Schulen, Hochschulen und mit Informationsangeboten wird verstärkt um junge Menschen für die Strukturwandelgebiete geworben.
  129. Der Bund soll seine Infrastrukturmaßnahmen in den Kohleregionen innerhalb der Laufzeit des Investitionsgesetzes fertigstellen.
  130. Für nicht fristgerecht fertiggestellte Infrastrukturmaßnahmen soll es eine auskömmliche Anschlussfinanzierung geben.
  131. Die EU-Beihilferegeln sollen Ausnahmen für vom Kohleausstieg betroffene Regionen vorsehen.
  132. Die Kraftwerksstrategie des Bundes soll traditionelle Energiestandorte bei der Ausschreibung neuer Kraftwerke berücksichtigen.
  133. Die Flächen der Kraftwerksstandorte werden nach dem Ende der Kohleverstromung weiterentwickelt.
  134. Eine Leitentscheidung der Staatsregierung schafft die Rahmenbedingungen für einen geordneten Braunkohleausstieg nach dem gesetzlichen Ausstiegspfad.
  135. Verhandlungen über ein Folgeabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Bund und Ländern werden unverzüglich aufgenommen.
  136. Die Maßnahmen nach § 4 in den Braunkohleregionen werden auf bisherigem Niveau fortgeführt.
  137. Die Schaffung eines Net Zero Valley in der Lausitz wird unterstützt.
  138. Die Ausweitung des Net-Zero-Valley-Ansatzes auf andere Regionen wird geprüft.
  139. 2025 wird ein Masterplan für Südwestsachsen zur Bewältigung des Strukturwandels in der Automobilindustrie erstellt.
  140. Der Just Transition Fund soll ab 2028 für weitere von der Transformation betroffene Branchen und Regionen geöffnet werden.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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