Chancengerechtigkeit im Bildungsland: Vertrag und Programme
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022–2027
Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.
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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.
Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?
- CDU74 %491 von 661 Vertragspunkten finden sich im Programm wieder · mittlere Übereinstimmung je Vertragspunkt 51 % · Wahlprogramm 2022 und Grundsatzprogramm 2024
- Grüne70 %465 von 661 Vertragspunkten finden sich im Programm wieder · mittlere Übereinstimmung je Vertragspunkt 48 % · Wahlprogramm 2022 und Grundsatzprogramm 2020
Der Vertrag Punkt für Punkt
Für das Aufwachsen aller Kinder sollen bestmögliche Bedingungen geschaffen werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 92 % · Grüne 46 % KI
Gute Bildung soll für alle Menschen im Land ermöglicht werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 48 % · Grüne 85 % KI
Berufliche und akademische Bildung gelten als gleichwertig.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 62 % Gesetz zur Änderung der nordrhein-westfälischen Landesverfassung betreffend Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung · Gesetzentwurf, FDP, in Arbeit
- 40 % Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen NRW - Laufbahnrecht · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 95 % KI
Ein Aktionsplan Familienfreundlichkeit Nordrhein-Westfalen wird aufgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 68 % · Grüne 36 % KI
Der internationale Familientag am 15. Mai wird als Aktionstag mit landesweiten Veranstaltungen und einem Familien- und Kinder-Fest begangen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
Die Sichtbarkeit aller Familienformen soll erhöht werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 33 % KI
Alleinerziehende werden durch die Einrichtung einer Landesfachstelle unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % KI
Die Mittel der Landesfachstelle für Regenbogenfamilien werden aufgestockt und verstetigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 84 % KI
Pflegefamilien sollen in ihren besonderen Herausforderungen stärker wahrgenommen und unterstützt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % KI
Das Land setzt sich auf allen Ebenen für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ein.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % KI
Das Land setzt sich für die Ausweitung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen auf lesbische Paare ein.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · Grüne 59 % KI
Die Finanzierung von Familienerholungsangeboten wird über die gesamte Legislaturperiode verstetigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · Grüne 36 % KI
In einem Modellprojekt, das die kommunale Vielfalt berücksichtigt, sollen Gelingensfaktoren für bessere Familienzeit ermittelt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · Grüne 43 % KI
Für eine datenbasierte Weiterentwicklung der Familienpolitik wird ein Familienbericht in Auftrag gegeben.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % KI
Ergänzend zum Audit Familienfreundliche Kommune werden besonders engagierte Kommunen gewürdigt und ausgezeichnet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Alle Kinder sollen unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund qualifizierte Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote durch gut ausgebildete Fachkräfte erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 48 % · Grüne 94 % KI
Eine Fachkräfteoffensive wird etabliert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 66 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 68 % KI
Die Weichen für ein verbessertes Fachkräftemanagement werden gestellt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 63 % KI
Das Alltagshelferprogramm wird verlängert und neu aufgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 62 % Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NHHG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 77 % · Grüne 94 % KI
Stundenaufstockungen für Bestandskräfte werden ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 43 % KI
Wege der Weiterqualifizierung werden fortgeführt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 83 % · Grüne 61 % KI
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 61 % · Grüne 92 % KI
Zusätzliche Ausbildungskapazitäten werden geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 58 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % · Grüne 98 % KI
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sollen weitgehend von bürokratischer Arbeit befreit werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 50 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 77 % · Grüne 37 % KI
Der Einsatz von Verwaltungsassistenzen wird ermöglicht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die Verwaltungspauschale wird angemessen angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Schulische und praxisintegrierte Ausbildung werden als gleichwertig anerkannt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 52 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die tariflich neu etablierten Aufstiegsmöglichkeiten für pädagogische Fachkräfte werden im Kinderbildungsgesetz nachgezeichnet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Für den strukturellen Austausch mit Fachleuten und Praktikern wird ein Beirat Kindertagesbetreuung einberufen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Für alle Beteiligten sollen verlässliche Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 42 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Zweites Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz · Gesetzentwurf, FDP, abgelehnt
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die Finanzierungssystematik wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 48 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Zweites Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz · Gesetzentwurf, FDP, abgelehnt
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Eingruppige Kitas und Waldkindergärten werden gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % KI
Landesmittel für innovative, bedarfsorientiertere Betreuungsangebote sollen gezielter eingesetzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · Grüne 38 % KI
Die Entwicklung eines nach dem Kinderbildungsgesetz förderfähigen Qualitätsrahmens für Betreuung in besonderen Randzeiten wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 46 % KI
Die alltagsintegrierte Sprachförderung einschließlich Mehrsprachigkeit wird weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 55 % Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 47 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · Grüne 92 % KI
Bewegungsförderung wird in allen Kindertageseinrichtungen weiter unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % · Grüne 58 % KI
Einrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten, eigene Schwerpunkte zu setzen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Ein strukturell inklusiver Ansatz in der Kindertagesbetreuung wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 32 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 63 % KI
Strukturen zur Unterstützung des Konfliktmanagements bei der Elternmitbestimmung werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Auch das dritte Kita-Jahr vor der Einschulung wird landesweit beitragsfrei.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · Grüne 57 % KI
Eine kostenfreie Verpflegung in Kitas wird angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 63 % KI
Eltern werden schrittweise einkommensabhängig von Essensgeldern entlastet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 58 % KI
Über die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung werden Verantwortliche vor Ort bei Konzepten zu gesunder Ernährung und Ernährungsbildung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 48 % KI
Die Bildungsgrundsätze für Kita und Primarbereich werden inhaltlich weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 41 % KI
Die Bildungsgrundsätze für Kita und Primarbereich werden digitalisiert und um digitale Angebote ergänzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule wird weiter verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
Familienzentren werden qualitativ zu Brückenköpfen in den Sozialraum weiterentwickelt und strukturell mit familienfördernden Angeboten verknüpft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · Grüne 57 % KI
Der quantitative Ausbau von Familienzentren wird fortgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 35 % KI
Die flächendeckende Qualifikation von Tagespflegepersonen im Umfang von 300 Stunden nach dem Qualitätshandbuch des Deutschen Jugendinstituts wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 46 % KI
Die für eine gute Kindertagespflege notwendigen Standards werden landesweit in den Blick genommen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 31 % KI
Jugend gilt als wichtige Lebensphase, der mit einer eigenständigen und einmischenden Jugendpolitik begegnet wird.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die Jugendbeteiligung in Nordrhein-Westfalen soll gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 55 % Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 32 % Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, SPD, Grüne, FDP, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 44 % KI
Das Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre abgesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 93 % Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, SPD, Grüne, FDP, verkündet
- 30 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 98 % KI
In einem partizipativen Prozess wird ein Aktionsplan Jugendbeteiligung erarbeitet und umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · Grüne 84 % KI
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Angelegenheiten soll verbindlich festgeschrieben werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 4 KI
- 55 % Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 42 % Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 40 % Gesetz zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung (19. Schulrechtsänderungsgesetz) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
- 30 % Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · Grüne 93 % KI
In der Gemeindeordnung werden bestehende Hürden zur Beteiligung abgebaut; eine gesetzliche Regelung wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 66 % Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · Grüne 58 % KI
Das Mindestalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger wird auf 16 Jahre gesenkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 93 % Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 43 % KI
Folgen politischer Beschlüsse und Gesetzgebungsverfahren für junge Menschen und die Generationengerechtigkeit sollen stärker berücksichtigt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 42 % · Grüne 44 % KI
Geprüft wird die Einführung eines unbürokratischen Jugend-Checks, der die Folgen von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche beurteilt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 66 % KI
Die Dynamisierung der Mittel des Kinder- und Jugendförderplans wird fortgeschrieben.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 40 % KI
Der Kinder- und Jugendförderplan wird gezielt gestärkt und weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · Grüne 44 % KI
Weil Kinder, Jugendliche und ihre Familien vielfältig sind, wird Diversitätssensibilität gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
Geprüft wird, ob die Bewältigung von Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche als Förderschwerpunkt in den Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen werden kann.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % KI
Der Kinder- und Jugendförderplan wird inklusiv weiterentwickelt, damit auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Angebote besser nutzen können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 34 % Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 66 % · Grüne 96 % KI
Mentale Gesundheit wird im Kinder- und Jugendförderplan stärker berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % KI
Ferienfreizeiten werden gestärkt, damit Kinder und Jugendliche sie unabhängig vom Elternhaus nutzen können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 65 % KI
Der internationale Jugendaustausch wird gestärkt, damit Kinder und Jugendliche ihn unabhängig vom Elternhaus nutzen können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · Grüne 62 % KI
Kommunen sollen mit einem inklusiven Förderprogramm beim Erhalt und barrierearmen Ausbau von Spiel- und Bolzplätzen sowie Skate- und Dirtparks unterstützt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · Grüne 84 % KI
Es werden Freiräume für Jugendliche ermöglicht, in denen sie sich aufhalten und die sie mitgestalten können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · Grüne 62 % KI
Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen aus einer Hand kommen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · Grüne 43 % KI
Das Vorhaben des Bundesgesetzgebers zur Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 33 % Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 38 % KI
Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe werden in allen Handlungsfeldern bei der flächendeckenden Umsetzung inklusiver Angebote unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 67 % KI
Seniorinnen und Senioren sollen ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 45 % · Grüne 79 % KI
Wissen, Erfahrung, Engagement und Lebensfreude Älterer sollen für andere Generationen nutzbar gemacht werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 48 % · Grüne 39 % KI
Die Vernetzung der Generationen und die Zusammenarbeit mit Menschen und Institutionen werden auch digital gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 67 % · Grüne 46 % KI
Dem Staat obliegt besonders die Sorge für Sicherheit und Schutz von Kindern und Jugendlichen als besonders verletzlicher Gruppe.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % · Grüne 45 % KI
Die interkommunale Zusammenarbeit der Jugendämter wird erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % KI
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wird die Zukunftsfähigkeit der Jugendämter auch durch organisatorische Orientierungshilfen sichergestellt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % KI
Nach bekannt gewordenen Fällen sexualisierter Gewalt wird Kinderschutz noch stärker ins Zentrum des politischen Handelns gestellt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % KI
Die bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen sollen vollumfänglich aufgeklärt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 65 % KI
Kinderschutz soll mit einem ganzheitlichen Ansatz von Prävention über Beratung bis zu Intervention und Anschlusshilfe umfassend gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 52 % Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 30 % Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
Die Umsetzung des ersten Landeskinderschutzgesetzes wird eng begleitet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 37 % KI
Die Stelle für Qualitätssicherung wird unabhängig ausgestaltet und eng mit dem Stand wissenschaftlicher Forschung verknüpft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird fortgeschrieben.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 42 % KI
Teile des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt werden in den Kinder- und Jugendförderplan integriert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % KI
Die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte wird geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 95 % Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne 98 % KI
Die Herausforderungen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern werden in den Fokus gerückt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Gruppen, die häufig Opfer sexualisierter Gewalt werden, werden besonders in den Blick genommen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die Peer-Beratung wird gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Ehrenamtliche und Fachkräfte sollen qualifiziert werden, um Kinder zu stärken und Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 30 % Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU 84 % · Grüne 57 % KI
Für die regelmäßige und verbindliche Inanspruchnahme von U-Untersuchungen wird ein Rahmen geschaffen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 85 % KI
Für Opfer werden zusätzliche Therapieplätze geschaffen, um Wartezeiten zu verkürzen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 61 % · Grüne 41 % KI
Spezielle therapeutische Angebote zur Verhinderung von Täterschaft werden unterstützt und in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · Grüne 54 % KI
Das Land setzt sich für einen landesweiten Ausbau von Childhood-Häusern ein.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · Grüne 87 % KI
Das Konzept der Childhood-Häuser wird nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 87 % KI
Der digitale Kinder- und Jugendmedienschutz wird stärker in den Fokus gerückt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · Grüne 46 % KI
Werkzeuge gegen Cybergrooming werden geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 63 % KI
Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Initiativen für den Jugendschutz im Netz werden unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 73 % KI
Das Angebot der Kinderschutzambulanzen wird verstetigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
Wo es noch keine Kinderschutzambulanzen gibt, werden entsprechende Strukturen aufgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % KI
- Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen wird als Anlaufstelle zur Abklärung von Verdachtsfällen gestärkt.
- Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen wird für Jugendämter geöffnet.
- Gemeinsam mit den Hochschulen wird eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte eingerichtet.
- Fort- und Weiterbildungen zum Kinderschutz und zu kindgerechter Justiz werden verbindlicher verankert.
- Die Kompetenzen bei kindgerechten Vernehmungen werden gestärkt.
- Gegen den Fachkräftemangel wird eine Personaloffensive in der Jugendhilfe gestartet.
- Für neue Beschäftigte in der Jugendhilfe werden nach der Ausbildung verpflichtende Einarbeitungskonzepte zum Kinderschutz eingeführt.
- Die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen.
- Mit Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen sowie Kindern und Jugendlichen wird ein ressortübergreifender „Pakt gegen Kinderarmut“ geschlossen.
- Beratungsstellen werden gestärkt.
- Beratungsstellen werden zu Stellen für Hilfen aus einer Hand weiterentwickelt.
- Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird weiter gestärkt.
- Schuldner- und Insolvenzberatung werden zusammengeführt.
- Die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien wird durch bewährte und innovative Maßnahmen gestärkt und ausgebaut.
- Die Struktur der Familienbüros wird weiterentwickelt und gestärkt, um vor Ort Angebote gegen generationsübergreifende Armut zu schaffen.
- Familienzentren werden durch die Einführung aufsuchender Kita-Sozialarbeit unterstützt.
- Die Kooperation von Familienzentren in Kitas und Grundschulen beim Übergang von der Kita in die Schule wird unterstützt.
- Die kommunalen Präventionsketten werden gestärkt.
- Durch Verzahnung bestehender Armutsbekämpfungsprogramme wie „Kinderstark“ und „Zusammen im Quartier“ werden Kommunen gezielter unterstützt.
- Der Aufbau einer Kindergrundsicherung wird unterstützt.
- Die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter ist Leitlinie und Querschnittsthema aller Politikbereiche.
- Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sollen ressortübergreifend überwunden werden.
- Der Frauenanteil in den Parlamenten wird durch eine verfassungsmäßige Änderung des Wahlrechts erhöht.
- In allen Berufsfeldern soll gleiche Bezahlung gelten.
- In allen Berufsfeldern sollen faire Arbeitsbedingungen gelten.
- Frauen sollen stärker in allen Berufen und auf allen Ebenen vertreten sein.
- Die „Girls´ and Boys´ Academies“ zur Berufsorientierung werden weiterentwickelt.
- Ein Lohnatlas soll Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern nach Branchen und Regionen in Privatwirtschaft und Landesverwaltung darstellen.
- Durch gezielte Strategien werden Hemmnisse abgebaut und die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht, besonders in Branchen mit geringem Frauenanteil.
- Im Dialog mit den Sozialpartnern wird eine Aufwertung überwiegend von Frauen ausgeübter, schlechter bezahlter Berufe angestrebt.
- Instrumente zur Transparenz über Lohnungleichheit wie der Entgeltgleichheits-Check werden genutzt und weiterentwickelt.
- Die Strukturen der Kompetenzzentren Frau und Beruf bleiben im bisherigen Rahmen erhalten.
- Das Angebot der Kompetenzzentren Frau und Beruf wird langfristig mit den Akteuren weiterentwickelt.
- Frauen sollen zu Existenzgründungen ermutigt werden.
- Frauen sollen ermutigt werden, Berufsbereiche zu wählen, in denen sie unterrepräsentiert sind, etwa MINT.
- Mentorinnen- und Mentorenprogramme werden fortgeführt und erweitert.
- Mentoringprogramme für Frauen mit Einwanderungsgeschichte werden ausgebaut.
- Innovative Projekte gegen prekäre Beschäftigung, ungewollte Teilzeit und Arbeitslosigkeit von Frauen werden gefördert.
- Frauen sollen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst stärker Führungsaufgaben übernehmen.
- Die Vorstände landeseigener Betriebe sollen künftig paritätisch besetzt werden.
- Gremien werden grundsätzlich paritätisch besetzt.
- Das Landesgleichstellungsgesetz wird zielgerichtet weiterentwickelt.
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass häusliche Pflege stärker in der Rente berücksichtigt wird.
- Allen Formen sexueller Belästigung wird entschieden entgegengetreten.
- Physische und verbale Gewalt, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Genitalverstümmelung werden nicht geduldet.
- Bestehende Schutzlücken beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt werden identifiziert und geschlossen.
- Von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen müssen Unterstützung und Schutz finden.
- Die Strukturen von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen werden weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
- Für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bleibt ein einfacher, niedrigschwelliger Schutzzugang erhalten.
- Die Bedarfe von Frauen mit besonderem Gewaltrisiko, etwa durch Flucht, Migration oder Beeinträchtigung, werden berücksichtigt.
- Die Kapazitäten der Frauenhäuser werden bedarfsgerecht erhöht.
- In die Landesförderung der Frauenhäuser wird eine Fachkraftstelle für die Arbeit mit den dort lebenden Kindern aufgenommen.
- Die Unterstützung für von Gewalt betroffene Männer wird weiter ausgebaut.
- Menschenhandel und Zwangsprostitution wird entschieden entgegengetreten.
- Ein Fachforum zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution wird eingerichtet.
- Die anonyme Spurensicherung soll flächendeckend ausgebaut werden.
- Das Opferschutzportal wird weiterentwickelt.
- Spezialisierte Einrichtungen gegen Menschenhandel werden weiter unterstützt.
- Die Dunkelfeldstudien werden fortgeschrieben.
- Es werden Aktionswochen gegen Gewalt durchgeführt.
- Die Gewaltprävention wird auf allen Ebenen gestärkt.
- Alle Kinder und Jugendlichen sollen nach ihren individuellen Stärken und Potenzialen gefördert werden.
- Alle Kinder sind an allen Schulen willkommen und werden zum bestmöglichen Abschluss begleitet.
- Auf Basis des Schulfriedens soll das Schulsystem gezielt und nachhaltig verbessert werden.
- Die Primusschulen werden nach erfolgreicher Evaluation des Schulversuchs schulrechtlich abgesichert.
- Neue Primusschulen bedürfen einer regionalen Abstimmung.
- Die Schullaufbahnberatung ab Klasse 4 wird intensiviert.
- Der Informationsfluss zwischen den Schulformen wird intensiviert.
- Erzwungene Schulformwechsel werden auf das pädagogisch notwendige Maß reduziert.
- Durch Änderung von § 132c SchulG NRW werden Hauptschulbildungsgänge ab Klasse 5 an Realschulen ermöglicht.
- Schulformübergreifende Kooperationen von Schulen werden begrüßt.
- Der Abbau rechtlicher Hürden für schulformübergreifende Kooperationen wird geprüft.
- Die Schulentwicklungsplanung soll stärker regional ausgerichtet werden.
- Im ländlichen Raum soll ein gutes und vielfältiges Schulangebot in Primar- und Sekundarstufe I erhalten bleiben.
- Die einzigen weiterführenden Schulen in kleinen Kommunen werden eng begleitet und möglichst erhalten.
- Das Land bleibt fairer Partner der Schulen in freier Trägerschaft.
- Die Neuregelungen zur Beteiligung von Schulpflegschaften und Schülervertretungen im Schulausschuss werden evaluiert.
- Eltern sollen unabhängig von Herkunft und sozialer Lage zur Mitwirkung ermutigt und befähigt werden.
- Die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung, Inklusion und Exzellenz in Schulen werden verbessert.
- Die Unterrichtsversorgung soll verbessert werden.
- Der Schuletat wird kontinuierlich aufgestockt.
- Die Studienplatzkapazitäten für Lehramtsstudiengänge werden erhöht.
- Es sollen 10.000 zusätzliche Lehrkräfte an die Schulen kommen.
- Nicht sofort besetzbare Lehrerstellen werden vorübergehend mit weiteren pädagogischen Fachkräften und unterstützendem Personal besetzt.
- Lehrkräfte werden von Bürokratie und Verwaltungsaufgaben entlastet.
- Die Notwendigkeit neuer Aufgaben für Lehrkräfte wird kritisch überprüft.
- Es werden weitere Schulverwaltungsassistenzen und multiprofessionelle Teams eingerichtet.
- Schulische Verfahren werden digitalisiert.
- Zur Lehrkräftegewinnung werden Ein-Fach-Lehrkräfte bei der Einstellung zusätzlich qualifiziert.
- Die Anerkennung der Lehrkräfteausbildung von Drittstaatsangehörigen wird vereinfacht.
- Zur Lehrkräftegewinnung werden weitere erziehungswissenschaftliche Studiengänge geschaffen.
- Lehrkräfte des Herkunftssprachlichen Unterrichts werden auf dem Weg ins Lehramt begleitet.
- Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf wird durch Beratung gefördert.
- Die Verfahren für den Seiteneinstieg werden vereinfacht.
- Die Praxisanteile im Lehramtsstudium werden erhöht und beginnen früher.
- Ein wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben zur Lernbegleitung durch Studierende in Kleingruppen wird eingerichtet.
- Die Zuständigkeiten der Schulaufsichten werden mit Blick auf Unterrichtsqualität geschärft.
- Es wird geprüft, welche Verfahren anderer Bundesländer zur Lehrkräftegewinnung übernommen werden können.
- Das Lehrerausbildungsgesetz wird wissenschaftlich begleitet evaluiert und reformiert.
- Unterrichtsbesuche im Vorbereitungsdienst sollen authentische Unterrichtssituationen abbilden.
- Die Kooperation von Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten in der Lehrerausbildung wird gestärkt.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden mit einem eigenen Master of Education in die berufsbildende Lehramtsausbildung eingebunden.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden mit verbindlichen Angeboten in die Lehrerfortbildung eingebunden.
- Die Bewerbung auf eine Beförderungsstelle setzt den Nachweis von Fortbildungen voraus.
- Das Coaching-Programm der QUA-LiS für Schulleitungen wird unter Einbezug anderer Professionen ausgebaut.
- Mit den Verbänden wird ein Dialog über eine zeitgemäße Definition der Lehrerarbeitszeit geführt.
- Das Studienfach Sozialwissenschaften wird mit Ökonomie, Soziologie und Politikwissenschaft in bisheriger Form fortgeführt.
- Lehrkräfte und pädagogisches Personal werden regelmäßig zu aktuellen politischen Weltgeschehnissen fortgebildet.
- Die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter wird auf A13 angehoben.
- Die Besoldung von Bestandslehrkräften wird angepasst.
- Im Nachtragshaushalt 2022 werden erste Mittel für die Besoldungsanhebung bereitgestellt.
- Alle Lehrämter werden in einem verbindlichen Stufenplan über aufwachsende, ruhegehaltsfähige Zulagen zur Besoldung nach A13 geführt.
- Die Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen wird entsprechend angepasst.
- Schulen mit den größten Herausforderungen werden gezielt gestärkt.
- Zusätzliche Mittel werden nach einem schulscharfen Sozialindex bereitgestellt.
- Der schulscharfe Sozialindex wird auf Basis regelmäßiger Evaluation weiterentwickelt.
- Die erste Evaluation des Sozialindex findet 2023 statt.
- Talentschulen werden fortgeführt.
- Talentschulen werden evaluiert.
- Die Zahl der Familiengrundschulzentren wird deutlich erhöht und entlang des Sozialindex in die Fläche gebracht.
- Instrumente der Talentschulen werden nach positiver Zwischenevaluation auf weitere Schulen nach Sozialindex ausgeweitet.
- Für die Ausweitung wird das Startchancen-Programm des Bundes genutzt.
- Ein hochwertiges inklusives Angebot an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen soll Wahlfreiheit sichern.
- Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle wird ein „Aktionsplan Inklusion“ erstellt.
- Die Rollen sonderpädagogischer Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen werden geklärt.
- In erweiterten Schulleitungen werden Funktionsstellen Inklusion geschaffen.
- Multiprofessionelle Teams für die Inklusion werden gestärkt.
- Inklusion ist Aufgabe aller Schulen, an Gymnasien zielgleich und nach Beschluss der Schulkonferenz auch zieldifferent.
- Es wird geprüft, die Größe inklusiver Klassen rechtsverbindlich auf 25 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.
- Die Regeln für AO-SF-Verfahren werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards überarbeitet.
- Geprüft wird eine Begutachtung durch ein interdisziplinäres Gutachterteam.
- Die KMK-Empfehlungen zur inklusiven Bildung sollen aktualisiert und weiterentwickelt werden.
- Die KMK-Grundsätze zur Rechenschwäche sollen überarbeitet werden.
- Es wird geprüft, bis zur Überarbeitung einen Nachteilsausgleich bei Rechenschwäche landesrechtlich zu regeln.
- Digitale Tools für personalisierte Lernfortschritte werden zum Schwerpunkt gemacht.
- Ein offener Wettbewerb soll mindestens zwei konkurrierende Lerntools für Schulen verfügbar machen.
- Geprüft wird ein digitales Schulangebot für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
- Die Regelungen für Klinikschulen werden weiterentwickelt.
- Bildungseinrichtungen sollen Orte werden, an denen Diskriminierung erkannt und ihr entschieden entgegengetreten wird.
- Alle in der Schule sollen Zugehörigkeit, Teilhabe, Anerkennung und Selbstwirksamkeit erfahren.
- Maßnahmen zur Demokratieförderung, Antidiskriminierung und Extremismusprävention an Schulen werden gestärkt, gebündelt und vernetzt.
- Vielfalt und Mehrsprachigkeit sollen als Potenzial gefördert werden.
- An weiterführenden Schulen wird eine Alphabetisierungsstrategie eingeführt.
- Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Fortbildungsplanung wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
- Der Herkunftssprachliche Unterricht wird gestärkt.
- Geprüft wird, den Herkunftssprachlichen Unterricht in der Kernlernzeit anzubieten.
- Die MINT-Fächer werden gestärkt und mit externen Partnern weiterentwickelt.
- Die MINT-Bildung am Nachmittag der Offenen Ganztagsgrundschulen wird mit innovativen Lernformaten verstärkt.
- Ein Wettbewerb für innovative Lernformate wird gestartet, erfolgreiche Ansätze werden auf andere Schulen übertragen.
- Die Lernmittelfreiheit wird mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickelt und für digitale Inhalte und Anbieter geöffnet.
- Lehrkräfte und Schüler werden im Verhältnis 1:1 mit Endgeräten ausgestattet.
- Schulen erhalten Glasfaseranschlüsse mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch und leistungsfähiges WLAN.
- Schulen erhalten IT-Assistenz vor Ort.
- Schulen und Schulträger wählen ihre Lernmanagementsysteme frei.
- Zwischen Lernmanagementsystemen werden verbindliche Schnittstellen verlangt.
- LOGINEO wird einem Zukunfts-Check unterzogen.
- Bei Weiternutzung von LOGINEO wird der Quellcode veröffentlicht und das System gegebenenfalls als Open-Source-Projekt weiterentwickelt.
- Die Lehrerfortbildung wird verbindlicher gestaltet.
- Die digitale Fortbildungsoffensive wird fortgesetzt, intensiviert und etwa um Peer-to-Peer-Coaching ergänzt.
- Die Schulen sorgen für die Umsetzung der Fortbildungsinhalte.
- Datenschutzrechtliche Fragen an Schulen werden zum Schutz von Schülern und Lehrkräften und zur Entlastung der Schulleitungen geklärt.
- Mit der Landesdatenschutzbeauftragten werden datenschutzrechtliche Empfehlungen als „White List“ erarbeitet.
- Der Mittelabruf im DigitalPakt I wird beschleunigt und entbürokratisiert.
- Ein DigitalPakt II soll nachhaltige Beschaffung, Hardware-Erneuerung, Gerätewartung und Administration umfassen.
- Mit Bund und Ländern werden Plattformen für Open Educational Resources und intelligente Lernsoftware aufgebaut.
- Die Medien- und Nachrichtenkompetenz aller Menschen im Land soll gesteigert werden.
- Bestehende Medienkompetenzangebote in Bildungseinrichtungen werden gestärkt und vernetzt.
- Der „Medienkompetenzrahmen NRW“ wird als Grundlage schulischer Medienkonzepte und der Lehrerbildung gezielt weitergeführt.
- Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird gefördert und ihr Schutz in der digitalen Welt gestärkt.
- Umgang mit sozialen Medien, Faktenchecks und Gefahren im Internet werden Bestandteil des Unterrichts.
- Bei der Prävention wird auf die Zusammenarbeit mit der Landesmedienanstalt NRW aufgebaut.
- Der „Digitalcheck.NRW“ zur Förderung von Medienkompetenz wird weiterentwickelt.
- Perspektivisch sollen alle weiterführenden Schulen das Projekt „Medienscouts NRW“ nutzen.
- Geprüft wird ein vergleichbares Medienscout-Projekt für Grund- und Förderschulen.
- Für Schulen werden Krisenszenarien entwickelt.
- Schulen sollen dabei unterstützt werden, resilienter in Krisensituationen zu werden.
- Die Kommunikationsstruktur der Ministerien in Krisen wird so überarbeitet, dass Informationen die Schulen zügig erreichen.
- Bei einer neuen Corona-Welle werden Maßnahmen für Schulen transparent und mit Vorlauf kommuniziert.
- Schulschließungen sollen mit allen möglichen Maßnahmen vermieden werden.
- Schulen stehen im Bedarfsfall ausreichend Masken und Tests zur Verfügung.
- Bei Vorliegen der bundesgesetzlichen Voraussetzungen wird eine umfassende Teststrategie für Schulen entwickelt.
- Schulen sollen sich darauf vorbereiten, jederzeit auf Distanzunterricht wechseln zu können.
- Kann ein einzelnes Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, muss ein adäquates Lernangebot gemacht werden.
- Mit Kommunen und Trägern werden Lösungen für bessere psychisch-soziale Unterstützung von Schülern und Lehrkräften gesucht.
- Geprüft wird eine dauerhafte Unterstützung von Mentoring-Angeboten, etwa über den Kinder- und Jugendförderplan.
- Bei Bedarf werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz angepasste Regelungen bei Leistungsüberprüfungen ermöglicht.
- Der Notfallkoffer der Schulen wird um die Themen Stromausfall und Extremwetter ergänzt.
- Die Corona-Aufholprogramme sollen fortgesetzt werden.
- Schulen und Schulträger erhalten bei der Umsetzung der Aufholmaßnahmen mehr Flexibilität.
- Erste-Hilfe- und Reanimationstrainings an Schulen werden gestärkt.
- Die Regionalen Bildungsbüros werden gestärkt.
- Das Bildungsmonitoring wird mit landesweiten Standards weiterentwickelt.
- Das Land stellt den Kommunen die erforderlichen Daten für das Bildungsmonitoring zur Verfügung.
- Die Eigenverantwortung der Schulen wird gestärkt.
- Ein Pilotprojekt zur agilen und lernenden Schulverwaltung wird gestartet.
- Mehr Lernen in Projekten an außerschulischen Lernorten wird ermöglicht.
- Überfachliches Lernen wird ermöglicht.
- Die Feedback-Kultur an Schulen wird gestärkt.
- Schulen erhalten Raum, sich im Unterricht fächer- und jahrgangsübergreifend mit aktuellen Themen zu beschäftigen.
- In der Sekundarstufe I werden individualisierte Formen von Klassenarbeiten und mündlichen Prüfungen ermöglicht.
- Schulen können per Beschluss der Schulkonferenz den Schulbeginn auf bis zu 9 Uhr legen.
- Berufskollegs erhalten mehr Personalverantwortung bei der Stellenbesetzung.
- Die Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen wird gestärkt und die Vernetzung im Sozialraum unterstützt.
- Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen.
- Die Qualität des Ganztags wird durch schulrechtliche Verankerung und ein Landesausführungsgesetz gestärkt.
- Für frühkindliche Bildung und schulischen Ganztag wird eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive angestrebt.
- Für den Ganztag sollen in Abstimmung mit Schul- und Jugendhilfeträgern Mindeststandards gelten.
- Ein Fachkräftegebot wird umgesetzt.
- Multiprofessionelle Teams werden ermöglicht und gefördert.
- Die Beteiligung von Kindern und Eltern wird gestärkt.
- Die inklusive Förderung aller Kinder und der Kinderschutz werden gesichert.
- Das Landesausführungsgesetz zum Ganztag wird mit einem Expertenbeirat erarbeitet.
- Die Weiterentwicklung des Ganztags wird wissenschaftlich begleitet.
- Ein Angebot mit Kernzeiten und bedarfsgerechte Ferienbetreuung sollen Familien Verlässlichkeit bieten.
- Durch Poollösungen für Schulbegleitungen soll auch im offenen Ganztag Flexibilität und Förderung steigen.
- Mit den Schulträgern werden Rahmenbedingungen für räumliche Ressourcen definiert.
- Kreative Raumlösungen werden ermöglicht.
- Das Ausführungsgesetz regelt die Finanzierung für die Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip.
- Förderrichtlinien werden möglichst handhabbar und unkompliziert gestaltet.
- Grundschulen wird der Gebundene Ganztag ermöglicht.
- Mit Standards soll die Schulsozialarbeit fester Bestandteil von Schule werden.
- Der Austausch zwischen Jugendhilfe und Schule wird verstärkt.
- Fortbildungen für Lehrkräfte und multiprofessionelles Personal zum Erkennen von Missbrauch werden ausgebaut.
- In Jugendhilfeeinrichtungen werden schulische Angebote ermöglicht.
- Für das Schulmittagessen werden im Dialog mit den Kommunen landesweite Qualitätsstandards empfohlen.
- Eine Sport- und Schwimmoffensive für Kinder und Jugendliche wird gestartet.
- Der Schulsport wird deutlich weiterentwickelt.
- Die Verzahnung von Schule und Sport wird besonders im Offenen Ganztag verstärkt.
- Sport und Bewegung werden im Primarbereich als Baustein des Ganztags verankert.
- Der organisierte Sport wird einbezogen und die hauptamtlichen Strukturen der Sportbünde werden gestärkt.
- Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht wird garantiert.
- Der Religionsunterricht wird gemeinsam mit Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterentwickelt.
- Pluralitätsfähigkeit und religiöse Mündigkeit sind zentrale Bildungsziele des Religionsunterrichts.
- Die wachsende religiöse Vielfalt erfordert eine Öffnung des Religionsunterrichts hin zu interreligiösen Unterrichtsmodellen.
- Mit allen am Religionsunterricht beteiligten Kirchen, Religionsgemeinschaften und der Kommission für den Islamischen Religionsunterricht wird ein institutionalisierter Dialogprozess zu interreligiösem Lernen begonnen.
- Die Fächer Praktische Philosophie ab der Grundschule und Philosophie werden ausgebaut.
- Komparative und kooperative Modelle der Theologie im Dialog werden bereits in der Lehrkräfteausbildung ausgeweitet und gestärkt.
- Der islamische Religionsunterricht wird auf der bestehenden Grundlage weiter ausgebaut.
- Progressive islamische Verbände erhalten die Möglichkeit, sich am Kommissionsmodell zu beteiligen.
- Der Aufbau islamischer Studiengänge an Universitäten wird unterstützt.
- Der Ausbau der islamischen Theologie an der Universität Münster zu einer Fakultät wird gefördert.
- Perspektivisch soll es einen zweiten Standort für islamische Theologie in Nordrhein-Westfalen geben.
- Die Schulträger werden bei Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur stärker unterstützt, auch durch innovative und flexible Lösungen.
- Ein Schulinvestitionsprogramm wird entwickelt, das insbesondere die Finanzkraft der Schulträger berücksichtigt.
- Die Schulfinanzierung wird gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden neu geregelt.
- Akademische und berufliche Bildung gelten als gleichwertig.
- Die duale Ausbildung und die Berufsschulen werden mit Blick auf den Fachkräftebedarf gestärkt.
- Nordrhein-Westfalen soll gemeinsam mit Wirtschaft, Sozialpartnern und Kammern zum Berufsbildungsland Nummer eins werden.
- Attraktivität und Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung werden gestärkt.
- Eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur besseren Kooperation von Betrieben, Berufsschulen und überbetrieblicher Ausbildung wird erarbeitet und umgesetzt.
- Der Deutsche Qualifikationsrahmen soll durch einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern verbindlich werden.
- Mehr junge Menschen mit Behinderungen sollen in das duale Ausbildungssystem integriert werden.
- Schülerinnen und Schüler sollen die berufliche Bildung durch entsprechende Angebote systematisch und früher kennenlernen.
- Allen soll im Rahmen des Ausbildungspaktes ein Angebot für eine duale Ausbildung gemacht werden.
- Für Ausbildungsangebote im Rahmen des Ausbildungspaktes werden Landesmittel bereitgestellt.
- Jugendliche und Lehrkräfte erhalten ein umfassenderes Bild der beruflichen Bildung.
- Mehr Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter informieren in Schulen über die duale Ausbildung.
- An Schulen werden Orientierungstage angeboten.
- Digitale Berufsberatung an Schulen wird ermöglicht.
- Das Übergangssystem Schule-Beruf mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird weiterentwickelt und vereinfacht.
- Es gibt mehr Praxisabschnitte in der Berufsorientierung.
- Gendersensible Berufsorientierung wird gefördert.
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bei Berufserkundung oder Praktika die Chance, Handwerks- oder Industriebetriebe kennenzulernen.
- Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss und besonders betroffene Regionen werden gezielt gefördert.
- Studierende, die sich umorientieren wollen, erhalten eine bessere Beratung hin zu einer dualen Ausbildung.
- Azubi-Wohnheime sollen analog zu Studierendenwohnheimen eingerichtet werden.
- Die Teilnahme von Auszubildenden an Austauschprogrammen wie Erasmus+ und AusbildungWeltweit wird erhöht.
- Die Teilzeitberufsausbildung wird ausgebaut und als Instrument der Fachkräftesicherung beworben.
- Das Programm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ wird in allen Regionen fortgeführt.
- Berufliche Umorientierung soll in jedem Alter möglich sein.
- Der Bildungsscheck NRW wird weiter verbessert.
- Für vom Strukturwandel betroffene Menschen werden bestehende Programme ausgebaut und neue zielgruppenorientierte Maßnahmen entwickelt.
- Zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung wird eine interministerielle Steuerungsgruppe eingerichtet.
- Die Berufskollegs werden gestärkt.
- Die Berufskollegs werden zeitgemäß digital ausgestattet.
- Die Berufskollegs erhalten zusätzliche Personalressourcen.
- An oder mit Berufskollegs werden gemeinsam mit den Kammern Innovationslabore eingerichtet.
- Leistungen aus der dualen Ausbildung werden für das Studium stärker anerkannt.
- Exzellenz in der beruflichen Bildung wird gefördert.
- Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Aus- und Weiterbildung werden verbessert.
- Die Finanzierung außerbetrieblicher und schulischer Ausbildungszentren wird verbessert.
- Die Bildungsorte der beruflichen Ausbildung werden modernisiert und digital besser ausgestattet.
- Die überbetrieblichen Ausbildungsstätten von Handwerk und Industrie werden gestärkt.
- Die Drittel-Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten wird sichergestellt.
- Die Weiterbildungslandschaft aus Volkshochschulen und anderen Trägern wird gestärkt.
- Die Landesförderung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung wird an die Kostenentwicklung angepasst dynamisiert.
- Die Finanzierung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung wird weiter verbessert.
- Die Weiterbildung vor Ort bleibt gesetzliche kommunale Pflichtaufgabe.
- Weiterbildungsnetzwerke, etwa in regionalen Bildungslandschaften, werden unterstützt.
- Die Digitalisierung in der Weiterbildung wird vorangetrieben.
- Weiterbildungsangebote für ältere Menschen, besonders zur digitalen Welt, werden stärker unterstützt.
- Die Angebote zur Grundbildung und Alphabetisierung werden ausgebaut.
- Die Angebote der berufsbezogenen Weiterbildung werden ausgebaut.
- Jede und jeder soll das Recht und die Möglichkeit haben, einen Schulabschluss zu erwerben.
- Die Angebote des zweiten Bildungswegs werden gestärkt.
- Angebote der Grundbildung und des zweiten Bildungswegs werden stärker mit beruflicher Bildung, politischer Bildung und Integrationsangeboten verknüpft.
- Weiterbildungsträger werden unterstützt, in Grundbildung und Schulabschlusslehrgängen mehr hauptamtliche Lehrkräfte zu beschäftigen.
- Kinderbetreuung im Rahmen von Grundbildungsangeboten und Schulabschlusslehrgängen wird förderfähig.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung wird gestärkt.
- Außerschulische Lernorte und Umweltbildungseinrichtungen werden angemessen gefördert.
- Die BNE-Regionalzentren werden zu einem landesweiten Netzwerk ausgebaut.
- Ein Kompetenzzentrum für Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung wird gegründet.
- In der Ausbildung grüner Berufe werden Inhalte zu ökologischen und nachhaltigen Produktionsverfahren gestärkt.
- Der Sanierungsstau bei den Bildungshäusern wird durch ein Sonderprogramm abgebaut.
- Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung wird bei Förderprogrammen von Bund und Land im Bildungsbereich berücksichtigt.
- Lehre und Forschung werden gestärkt und gute Rahmenbedingungen für alle Studierenden geschaffen.
- Die Wissenschaftsfreiheit wird gesichert.
- Gegen Anfeindungen und Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird konsequent vorgegangen.
- Die Hochschulen werden modernisiert und saniert.
- Die Hochschulen sollen möglichst bis 2035 klimaneutral werden.
- Neue Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben im Wissenschaftsbereich werden klimaneutral umgesetzt.
- Alle bereits geplanten Hochschulbauvorhaben werden auf ihre Klimaneutralität überprüft.
- An den Hochschulen wird ein kontinuierliches Monitoring der Klimaneutralität nach einheitlichen Standards eingeführt.
- Das Profil der Universitätsmedizin in Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Translation wird gesichert und gestärkt.
- Die Universitätskliniken werden baulich, digital und klimaneutral ertüchtigt, und dafür werden Mittel bereitgestellt.
- Der Aufbau der medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe wird unterstützt.
- Die Zahl der Medizinstudienplätze wird bedarfsorientiert weiter erhöht.
- Das für zusätzliche Medizinstudienplätze erforderliche Personal wird bereitgestellt.
- Das Praktische Jahr im Medizinstudium soll fairer und studierendenfreundlicher werden.
- Die Digitalisierung der Wissenschaft in Forschung, Lehre und Verwaltung wird vorangebracht.
- Hochschulen, Universitätskliniken, Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und Studierendenwerke erhalten für die Digitalisierung Investitionsmittel und dauerhafte Zuschüsse.
- Die Hochschulen bleiben Präsenzhochschulen.
- Digitale Lehre und digitales Lernen an den Hochschulen werden gefördert.
- Open Science mit freiem Zugang zu Publikationen, Forschungsdaten und Bildungsmaterialien wird gefördert.
- Die Nutzung quelloffener und möglichst freier Software an Hochschulen wird gefördert.
- Die Digitale Hochschule NRW wird gemeinsam mit den Hochschulen weiterentwickelt.
- Die Zusammenarbeit zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen wird gefördert.
- Hochschulentwicklung und Stadtentwicklung werden zusammen geplant, um Hochschulen in den Städten präsenter zu machen.
- Mehr Studienanfängerinnen und -anfänger sollen ihr Studium erfolgreich abschließen.
- Die Betreuungsrelation an den Hochschulen wird verbessert.
- Die Qualitätsverbesserungsmittel werden erhöht und die FernUniversität in Hagen angemessen daran beteiligt.
- Die Studierendenwerke werden gestärkt, um mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen.
- Für zehn Prozent der Studierenden sollen öffentlich geförderte Wohnheimplätze bereitstehen.
- Die Zuschüsse an die Studierendenwerke werden zunächst um drei Prozent und danach regelmäßig erhöht.
- Die Studierendenwerke setzen die Digitalisierung der BAföG-Anträge um.
- Studierende in prekären Lebenslagen erhalten eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro.
- Die sozialen und psychologischen Beratungsangebote für Studierende werden gestärkt, ausgebaut und dauerhaft gesichert.
- Zur Verringerung der psychischen Belastung von Studierenden wird ein Dialog mit Hochschulen und Studierenden geführt.
- Das Projekt „Zukunft durch Innovation“ wird dauerhaft abgesichert und weiterentwickelt.
- Gute Bildungschancen für alle werden gefördert.
- Das NRW-Zentrum für Talentförderung wird verlässlich unterstützt.
- Das Talentscouting wird in Zusammenarbeit mit den Hochschulen ausgebaut.
- Dialoge an Hochschulen über eine Ausweitung des Studium generale werden begrüßt.
- Die Hochschulen sollen berufsbegleitende und Teilzeitstudiengänge ausbauen, unter anderem in den Gesundheitsfachberufen.
- Eine Projektgruppe der Ressorts Arbeit, Wissenschaft, Wirtschaft und Schule soll berufliche und akademische Aus- und Weiterbildung besser verzahnen.
- Die Anerkennung der Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen wird unterstützt.
- Die am DQR-Prozess Beteiligten sollen sich zügig auf weitere Einordnungen verständigen.
- In der Wissenschaft sollen verlässlichere, faire und attraktive Beschäftigungsverhältnisse mit einer besseren Balance zwischen befristeten und unbefristeten Stellen entstehen.
- Karrierewege in der Wissenschaft, insbesondere in der Post-Doc-Phase, sollen besser planbar werden und frühe Perspektiven für alternative Wege bieten.
- Die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen sollen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit geknüpft werden.
- Durch Umsetzung des Zukunftsvertrags, der Hochschulvereinbarung 2026 und eine dynamisierte Grundfinanzierung werden die finanziellen Grundlagen für mehr Dauerstellen geschaffen.
- Das Tenure-Track-Programm des Bundes soll verstetigt und ausgeweitet werden.
- Anlässlich der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werden im Dialog attraktive Karrierewege an Hochschulen auch jenseits der Professur geschaffen.
- Der Wiedereinstieg in die Wissenschaft wird erleichtert.
- Studentische Hilfskräfte sollen in den Tarifvertrag der Länder eingruppiert werden.
- Der akademische Mittelbau an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestärkt.
- Die Finanzierung des Promotionskollegs NRW wird dauerhaft gesichert.
- Mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird ein Forschungskolleg als Fellowship-Programm für forschungsstarke Professorinnen und Professoren konzipiert.
- Die Forschung zu nachhaltiger Digitalisierung wird gefördert.
- Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft wird unter anderem durch eine dynamisierte Grundfinanzierung gestärkt.
- Geeignete Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft sollen in eine Bund-Länder-Finanzierung überführt werden.
- Die Aufnahme neuer Institute in die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft wird geprüft.
- Die Einrichtung von Nachhaltigkeits-Offices an öffentlichen Hochschulen wird gefördert.
- Die Nachhaltigkeits-Offices werden mit den Netzwerken HumboldtN und NAW.NRW verbunden.
- Der Campus Rhein-Erft der TH Köln wird als Modellcampus mit klimapositiven Referenzbauten errichtet.
- Ausbau und Ansiedlung von Bund-Länder-finanzierten Forschungseinrichtungen werden gefördert.
- Bund-Länder-finanzierte Forschungsbauten werden gefördert.
- Nordrhein-Westfalen soll als Spitzenforschungsstandort strukturell gestärkt werden.
- Die Exzellenz in der Forschung wird gestärkt.
- Forschungsergebnisse sollen schneller in Wirtschaft und Gesellschaft übertragen werden.
- Grundlagen-, anwendungs- und missionsorientierte sowie themen- und technologieoffene Forschung sollen nebeneinander bestehen.
- Regionale Innovationsökosysteme und technische, soziale, ökologische und digitale Innovationen werden gefördert.
- Zwei neue Fraunhofer-Institute sollen im Land angesiedelt werden.
- Forschungsschwerpunkte sollen die großen Transformationsprozesse und gesellschaftlichen Herausforderungen mitgestalten.
- Die Nachhaltigkeitsforschung für eine nachhaltige Industriegesellschaft wird besonders gefördert.
- Die Biodiversitäts-, Bioökonomie- und Ökosystemforschung wird gestärkt.
- Die Forschung zu Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität, Klimaanpassung und Klimaresilienz wird gestärkt.
- Nordrhein-Westfalen soll Spitzenstandort für Innovationen in KI, Quantentechnologie, Cybersicherheit und Data Science werden.
- Zusätzliche Professuren für KI, Quantentechnologie, Cybersicherheit und Data Science werden geschaffen.
- Berufliche Qualifizierung und Hochschullehre in KI, Datenwissenschaften, Cybersicherheit und digitaler Transformation werden ausgebaut.
- Der Transfer aus der Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft wird vorangebracht.
- Die Nutzung von KI in kleinen und mittleren Unternehmen wird erleichtert.
- Bei der Gestaltung digitaler und KI-Systeme sind Ethik, Menschenrechte und Technikfolgenabschätzung zu beachten.
- Ängste und Sorgen zu KI werden im offenen Diskurs mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft behandelt.
- Technologie-Forecasting wird landesweit koordiniert.
- Digitale Systeme sollen vertrauenswürdig sein.
- Für transparente und diskriminierungsfreie Algorithmen wird im Dialog geworben.
- Nur transparente und diskriminierungsfreie Algorithmen werden eingesetzt.
- Ein KI-Rechtsrahmen der Europäischen Union wird begrüßt.
- Zugang und Nutzung von Big Data für KI werden unter Wahrung des Datenschutzes erleichtert.
- Die Forschung zu Datensparsamkeit wird vorangetrieben.
- Nordrhein-Westfalen soll Technologieführer bei Quantentechnologien werden.
- Mit dem Kompetenzzentrum Quantencomputing „EIN Quantum NRW“ werden die Standorte in Wirtschaft und Wissenschaft gebündelt.
- Forschung und Entwicklung zur Cybersicherheit werden ausgebaut, auch in Kooperation mit der Wirtschaft.
- Eine Strategie zum Schutz von Hochschulen und Universitätskliniken vor Cyberangriffen wird entwickelt.
- Forschung und Entwicklung für eine sichere, saubere und vernetzte Mobilität werden gestärkt.
- Neue Radprofessuren werden geschaffen.
- Die Friedens- und Konfliktforschung in Nordrhein-Westfalen wird nachhaltig gestärkt.
- Die institutionelle Förderung der Institute für Friedens- und Konfliktforschung wird erhöht.
- Für Friedens- und Konfliktforschung werden vier zusätzliche Professuren eingerichtet.
- Tierversuche sollen nach dem 3R-Verfahren reduziert werden.
- Netzwerkarbeit sowie Erforschung und Nutzung alternativer Methoden zu Tierversuchen werden gestärkt.
- Inklusion, Diversität, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Wissenschaft werden verbessert.
- Ein Programm zum Diversitäts- und Inklusionsmanagement an Hochschulen wird aufgebaut.
- Die Gender- und Geschlechterforschung wird gestärkt.
- Der Rita-Süssmuth-Forschungspreis für Forschung mit Geschlechterbezug wird fortgesetzt.
- Das Landesgleichstellungsprogramm für die Wissenschaft wird fortgeführt und ausgebaut.
- Die mit den Hochschulen erarbeitete Erklärung zum Gender-Pay-Gap wird umgesetzt.
- Im Wissenschaftssystem soll es mehr Dual-Career-Couple-Optionen geben.
- Ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Rückkehrenden wird die Arbeitsaufnahme erleichtert.
- Internationale Studierende und Forschende, die bleiben wollen, werden unterstützt.
- Unterstützungsprogramme wie „NRWege“ für Geflüchtete und verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden ausgebaut.
- Studierendenfreundliche Nachteilsausgleiche bei Prüfungen werden im Dialog mit Betroffenen und Hochschulen gesucht.
- Eine Stärkung der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wird geprüft.
- Das Budget der themenoffenen Forschungsförderung wird erhöht.
- Mindestens eine weitere Exzellenz-Universität soll eingeworben werden.
- Die Mittel zur Kofinanzierung von Bundesmitteln werden bereitgestellt.
- Die Internationalisierung des Wissenschaftssystems wird vorangetrieben.
- Wissenschaftskooperationen werden wertegeleitet gefördert und europäische Vernetzungen vertieft.
- Interkulturelle Kompetenzen werden über Austauschprogramme wie Erasmus+ und Kooperationen mit Hochschulen im Vereinigten Königreich gesteigert.
- Mit der Landesrektorenkonferenz werden Leitlinien für Wissenschaftskooperationen mit autoritären Staaten nachgeschärft.
- Die Mitbestimmung aller Statusgruppen an den Hochschulen wird unterstützt.
- In den Hochschulsenaten wird die gruppenparitätische Besetzung zum Standardmodell.
- Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Mitbestimmung in Fragen von Forschung und Lehre bleiben unberührt.
- Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU, Industrie und Handwerk werden gestärkt.
- Die Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen werden verbessert und Freiräume geschaffen.
- Förderstrukturen werden an die Anforderungen der Praxis angepasst.
- Ein „Bündnis für Transformation“ mit wissenschaftlichem Beirat wird geschaffen.
- Ein „Strategiedialog Innovation“ zur Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategie wird etabliert.
- Ein Innovationsfonds wird als flexibles Förderinstrument eingerichtet, um Innovationen in die Anwendung zu bringen.
- Ein optimales Gründungsklima soll geschaffen werden.
- Der Zugang zu Kapital für Start-ups wird über alle Förderphasen verbessert.
- Der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, Zuschüssen und Aufträgen wird für Start-ups erleichtert.
- Die Einbindung der NRW.BANK in das Gründungsökosystem wird gestärkt und ihre Programme ausgebaut.
- Mikrokredite werden niedrigschwelliger gestaltet.
- Mittel für den landesweiten Ausbau des Accelerator-Programms werden bereitgestellt.
- Ein Accelerator+-Programm zur fokussierten Individualförderung wird aufgebaut.
- Das Wirtschafts-Service-Portal wird um gründungsrelevante Verwaltungsleistungen weiterentwickelt.
- Gründen soll für Frauen genauso selbstverständlich sein wie für Männer.
- Die geplanten Förderinstrumente Stipendium und Ignition-Programm werden darauf ausgerichtet, dass die Gründungsszene die Vielfalt der Gesellschaft abbildet.
- Vergabejurys und Gremien für Start-up- und Gründungsförderung werden paritätisch besetzt.
- Vergabegremien müssen begründen, wenn sie weniger Stipendien an Gründerinnen als an Gründer vergeben.
- Das Gründerstipendium wird dauerhaft fortgesetzt.
- Die individuelle Förderung im Gründerstipendium wird erhöht.
- Es sollen mehr Gründerstipendien vergeben werden.
- Zusätzliche Stipendienplätze gehen zur Hälfte an Frauen.
- Der Anteil von Gründerinnen und Gründern mit Migrationsgeschichte soll deutlich steigen.
- Für Gründende mit Migrationsgeschichte wird ein eigenes Programm aufgesetzt.
- Startercenter, Exzellenz Start-up-Center und DWNRW-Hubs werden geschult, um Gründerinnen und Gründende mit Migrationsgeschichte besser zu unterstützen.
- Daten zur Vergabe von Gründungsfördermitteln werden nach Geschlecht getrennt erhoben.
- Alle Förderprogramme und Strukturen für Start-ups werden unabhängig auf Geschlechtergerechtigkeit evaluiert.
- Die DWNRW-Hubs werden langfristig als Start-up-Netzwerk fortgesetzt.
- Satelliten der DWNRW-Hubs werden als regionale Netzwerke, insbesondere in ländlichen Räumen, aufgebaut.
- Die Initiative „Exzellenz StartupCenter.NRW“ wird verstetigt und auf weitere Hochschulen ausgeweitet.
- Die Hochschulen erhalten ein eigenverantwortlich verwaltetes Gründungsbudget zur Unterstützung von Gründenden.
- Bei der Patentverwertung wird auf Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen und auf mehr Ausgründungen gesetzt.
- Es wird eine Strategie entwickelt, damit Patente aus Wissenschaftseinrichtungen für Start-ups zu fairen Bedingungen nutzbar sind.
- Mit Sozialunternehmen wird eine Strategie zur Förderung sozialer und ökologischer Gründungen, Unternehmen und Innovationen entwickelt.
- Ein landeseigener „Social Innovation Fund“ wird aufgelegt.
- Ein Standort der erweiterten Hub-Landschaft erhält den Schwerpunkt Nachhaltigkeit.
- Scale-ups werden gestärkt und erhalten Rahmenbedingungen, um dauerhaft in Nordrhein-Westfalen zu bleiben.
- Das Skalierungsprogramm „Scale-up.NRW“ wird ausgebaut und finanziell unterstützt.
- Mit Branchenverbänden wird eine halbjährliche „NRW.Matchup-Veranstaltung“ etabliert.
- Familienunternehmen und Business Angels werden aktiv angesprochen.
- Start-ups werden mit Business Angels zusammengebracht.
- Business Angels werden untereinander besser vernetzt.
- Der Gründungsstandort Nordrhein-Westfalen tritt nach außen unter einer gemeinsamen Dachmarke auf, die regionale Stärken berücksichtigt.
- Start-ups aus Nordrhein-Westfalen werden stärker bei der Teilnahme an internationalen Gründungsmessen unterstützt.
- Mit zentralen Akteuren wird erörtert, wie eine internationale Gründungsmesse im Land aufgebaut werden kann.
- Die Gründungsszene des Landes wird mit Gründungszentren und Innovationsregionen der Welt verbunden und der Austausch gestärkt.
- Für die Gründungsszene werden internationale Fachkräfte angeworben.
- Eine Initiative soll das Gründen von Start-ups und Unternehmen an den Schulen besser vermitteln.
- Gründerinnen und Gründer geben ihr Wissen an Schulen weiter.
- Die Digitalisierung soll zum Wohle der Menschen und für klimaschutz- und strukturpolitische Herausforderungen genutzt werden.
- Die Digitalisierung soll Menschen in ihrer Rolle in der Gesellschaft stärken.
- Die digitale Transformation aller staatlichen Institutionen wird vorangetrieben.
- Staatliche Dienstleistungen werden schnell und einfach verfügbar gemacht.
- Die digitalen Vorhaben und Ziele werden in einer Digitalagenda des Landes gebündelt.
- Für Nordrhein-Westfalen wird eine Datenstrategie erarbeitet.
- Ziel ist eine innovative und faire Datenökonomie und eine informierte Zivilgesellschaft.
- Der Zugang zu Daten sowie ihre Teilung und Nutzung werden gefördert.
- Das Open Government wird gestärkt.
- Vorhandene Datenbestände werden nach dem Open-Data-Grundsatz über einen zentralen Datenraum zugänglich gemacht.
- Auf Datensouveränität wird geachtet, um dem Datenschutz gerecht zu werden und fairen Wettbewerb datengetriebener Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
- Europäisches Datenrecht wird konsequent umgesetzt und in seinen Möglichkeiten genutzt.
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren werden unterstützt.
- Der Ausbau von schnellem Internet mit Glasfaser und 5G wird vorangebracht.
- Der marktwirtschaftliche Netzausbau wird erleichtert.
- Die Finanzierung des geförderten Netzausbaus wird sichergestellt.
- Im Laufe des Jahrzehnts sollen ein flächendeckendes Glasfasernetz und ein flächendeckendes 5G-Netz erreicht werden.
- Förderlücken beim Betreibermodell werden geschlossen.
- Beim 5G-Ausbau werden gezielt problematische Bereiche wie Landstraßen und Schienenwege angegangen.
- Genehmigung und Errichtung neuer Leitungen und Masten werden etwa durch standardisierte Musterverfahren und Genehmigungsfiktionen beschleunigt.
- Die Akzeptanz für alternative Verlegeverfahren wird erhöht.
- Die Genehmigungsverfahren für den Netzausbau werden optimiert.
- Für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen wird eine Fachkräfteoffensive für den Netzausbau gestartet.
- Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren vor Ort werden langfristig gefördert.
- Kommunale Liegenschaften werden gemeinsam mit den Kommunen stärker für den 5G-Ausbau geöffnet.
- Der Aufbau von LoRaWAN- und OpenRAN-Netzwerken wird unterstützt.
- Testfelder für 6G und andere Zukunftsfunktechnologien werden eingerichtet.
- Die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit freiem WLAN wird beschleunigt.
- Der Staat soll die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen und schneller, effektiver und effizienter werden.
- Verwaltungsprozesse werden medienbruchfrei vollständig digitalisiert.
- Verwaltungsprozesse werden nach Möglichkeit automatisiert.
- Die eAkte und die eLaufmappe werden bis spätestens 2025 landesweit umgesetzt.
- Technische und rechtliche Rahmenbedingungen für eine vollständig digitalisierte Rechtssetzung werden geschaffen.
- Verwaltungsleistungen werden niedrigschwellig, digital, jederzeit und sicher zur Verfügung gestellt.
- Bei digitalen Verwaltungsleistungen wird auf Barrierefreiheit und leichte Verständlichkeit geachtet.
- Der persönliche Kontakt mit den Ämtern vor Ort bleibt möglich.
- Die digitale Identität wird gemeinsam mit EU und Bund weiterentwickelt, um Behördengänge überflüssig zu machen.
- Das Onlinezugangsgesetz wird weiter umgesetzt.
- Die digitalen Serviceportale für Bürger und Unternehmen werden ausgebaut.
- Der Portalverbund zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird ausgebaut.
- Mehr informationstechnische Systeme werden kooperativ und gemeinschaftlich genutzt.
- Den Kommunen wird die Nutzung zentraler Verwaltungsleistungen über den Portalverbund dauerhaft kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Ein Katalog von Referenzleistungen für alle Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wird bereitgestellt.
- Beim Katalog der Referenzleistungen achtet das Land auf Lückenschluss und Schnittstellenmanagement.
- Bei digitalen Verwaltungsleistungen ist stets auf Interoperabilität und offene Standards zu achten.
- Für die digitale Souveränität des Landes werden bei öffentlichen IT-Projekten offene Standards und Schnittstellen eingesetzt.
- Entwicklungsaufträge werden möglichst als Open Source vergeben.
- Ein leistungsstarker Knoten in der Deutschen Verwaltungs-Cloud wird aufgebaut.
- Die bestehende Open.NRW-Initiative wird weiterentwickelt.
- Open Government wird mit Fokus auf Kommunen und Zivilgesellschaft gefördert.
- Die Verwaltung richtet eine Open-Data-Plattform ein.
- Open Data wird unter konsequenter Beachtung des Datenschutzes umgesetzt.
- Unter Einbeziehung der Landesdatenschutzbeauftragten wird der Einsatz Künstlicher Intelligenz mit öffentlichen Daten ermöglicht.
- Das E-Government-Gesetz und das Programm Digitale Verwaltung NRW werden weiterentwickelt, um Abstimmungsprozesse und elektronische Kommunikation zu vereinfachen.
- vergabe.NRW wird zum zentralen digitalen Portal für das gesamte Beschaffungswesen entwickelt.
- Das Land setzt seine Einkaufsmacht ein, um Technologien und Innovationen insbesondere von Start-ups zu fördern und zu nutzen.
- Ausschreibungen werden nutzerorientierter, technologieoffener und rechtssicher gestaltet und die dafür nötigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen.
- Start-ups und die regionale Wirtschaft werden stärker in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eingebunden.
- Eine GovTech-Akademie wird als institutionalisierte Zusammenarbeit eingeführt.
- Ziel ist eine agile, digitale und flexible Landesverwaltung.
- Strukturen und Services der Landesverwaltung werden verschlankt, beschleunigt und zusammengeführt.
- Die Digitalisierungsprozesse in der Verwaltung werden strategisch gebündelt.
- In ausgewählten Pilotbehörden wird mit neuen Arbeitsansätzen wie New Work und agilen Methoden experimentiert.
- Ein Verwaltungsinkubator wird geschaffen, in dem Behörden Projekte außerhalb etablierter Strukturen entwickeln können.
- Der Landesbetrieb IT.NRW erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Die öffentlichen Rechenzentren des Landes werden zu einem resilienten Rechenzentrumsverbund zusammengeführt.
- Für Landesbehörden und Kommunen werden innerbehördliche Fortbildungen zum Aufbau von Digitalisierungskompetenzen angeboten.
- Die IT- und Digitalisierungs-Aus- und Fortbildung von Landes- und Kommunalbediensteten wird in einem hybrid zugänglichen Lernort gebündelt.
- Die Digitalisierung soll zum Klimaschutz beitragen.
- Für die Landeseinrichtungen wird im Dialog eine Green-IT-Strategie für den nachhaltigen Einsatz von Informationstechnik erarbeitet.
- Neue Rechenzentren werden ab 2027 klimaneutral betrieben.
- Alle Rechenzentren müssen ab 2025 ein Umweltmanagementsystem einführen.
- Die digitale Transformation der Wirtschaft wird aktiv begleitet.
- Mit Kammern und Branchenverbänden wird eine Strategie für bessere Cybersicherheit und Resilienz in der Wirtschaft entwickelt.
- Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital wird fortgesetzt.
- Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital wird um den Bereich Cybersicherheit erweitert, um KMU und Handwerksbetriebe zu unterstützen.
- Die Dialoge und Programme für Industrie 4.0 werden fortgesetzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Die Verfügbarkeit souveräner Cloud-Services muss für die Wirtschaft Standard sein.
- Kommunen und Unternehmen wird der Aufbau von Reallaboren, etwa zum Trainieren Künstlicher Intelligenz, ermöglicht.
- Gegen den IT-Fachkräftemangel wird auf einen Mix praktischer und theoretischer Weiterbildungsangebote gesetzt.
- Aus- und Weiterbildungsprojekte, auch zivilgesellschaftlicher Träger, für den Einstieg in die IT-Branche werden unterstützt.
- In der IT-Branche unterrepräsentierte Zielgruppen werden besonders berücksichtigt.
- Die Dynamisierung der Landesförderung für Weiterbildung wird fortgeschrieben.
- Die Digitalisierung in der Weiterbildung wird vorangetrieben.
- Unternehmen werden unterstützt und ermutigt, ihren Beschäftigten Fort- und Weiterbildung zu digitalen Themen zu ermöglichen.
- Gesellschaftliche, berufliche und digitale Teilhabechancen sollen für alle bestehen.
- Niedrigschwellige Projekte zur Stärkung der Digitalkompetenz, gerade für ältere Menschen, werden ausgebaut.
- In öffentlichen Einrichtungen sollen mehr frei verfügbare Endgeräte bereitstehen.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht