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Vertrag und Programme

Bildung: Vertrag und Programme

Ideen verbinden – Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten. Koalitionsvertrag 2022–2027 (CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Im Bereich Kita sollen weitere Verbesserungen erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 5 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 37 % · Grüne 46 % KI
  1. Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unter Berücksichtigung heutiger Familienvielfalt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · Grüne 95 % KI
  1. Die Evaluation der Kita-Reform wird für einen breit angelegten, zeitnahen Dialogprozess genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 2 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 86 % KI
  1. Im Vordergrund steht eine qualitativ hochwertige, verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung in Kita und Schule.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · Grüne 88 % KI
  1. Regelungen im Kindertagesförderungsgesetz für unterstützende Landesangebote beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in Kitas werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 58 % KI
  1. Eine Vereinfachung der Dokumentationspflichten in Kitas wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 2 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Ausbildungskapazitäten für Kita-Fachkräfte werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 95 % · Grüne 32 % KI
  1. Die Rahmenbedingungen der Ausbildung für Kita-Fachkräfte werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 43 % KI
  1. Die Arbeitsbedingungen in den Kitas werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 6 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · Grüne 88 % KI
  1. Der Personalschlüssel in Kitas wird in dieser Legislaturperiode erhöht.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 83 % KI
  1. Ein Personalergänzungsfonds soll Kitas zügig helfen, etwa bei Verwaltung, Hauswirtschaft und in Vertretungssituationen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 76 % KI
  1. Die Mindestverfügungszeiten für Vor- und Nachbereitung in Kitas werden um mindestens eine weitere Stunde aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 99 % KI
  1. Kitas, die ausbilden oder Quereinsteigende begleiten, erhalten Anleitungsstunden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 99 % KI
  1. Bereits tätige Kita-Fachkräfte werden durch berufsbegleitende Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 99 % KI
  1. Gemeinsam mit Bund, Kommunen und Trägern wird eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 97 % · Grüne 88 % KI
  1. Die Ausbildungskapazitäten für Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Die Anerkennung als Fachkraft für fachähnliche Berufe wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 39 % KI
  1. Für den Quereinstieg werden notwendige Mittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Es wird geprüft, wie unnötige Hürden für den Quereinstieg abgebaut werden können.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Eine Professur für frühkindliche Bildung wird eingerichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 66 % KI
  1. Die Forschung zur frühkindlichen Bildung in Flensburg wird in Zusammenarbeit mit IPN und IQSH gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % KI
  1. Ein Dialogprozess mit Beteiligten und Betroffenen soll Inklusion in den Kitas stärker verankern.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 66 % · Grüne 44 % KI
  1. Die Zahl der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen wird erhöht.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 67 % KI
  1. Die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden erweitert.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 47 % KI
  1. Jedes Kind soll in der Kita die bestmögliche Förderung nach seinem individuellen Bedarf erhalten.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % KI
  1. Mehr Menschen mit Behinderungen werden als Fachkräfte in Bildungseinrichtungen eingebunden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 99 % KI
  1. Die Kindertagespflege wird als Betreuungsform stets mitgedacht.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 56 % KI
  1. Beratungs- und Fortbildungsangebote für die Kindertagespflege werden kontinuierlich verbessert und die Kindertagespflege aufgewertet.

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    Gesetzentwürfe: 4 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 42 % · Grüne 99 % KI
  1. Fortbildungen und Investitionen in Räume sollen die Tagespflege als Berufsfeld attraktiver machen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · Grüne 99 % KI
  1. Höhere Budgets für die Tagespflege werden geprüft.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 36 % · Grüne 86 % KI
  1. Angebot und Wahlmöglichkeit von Tagespflegestellen werden landesweit gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 96 % KI
  1. Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung werden weiter gesenkt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 61 % KI
  1. Bei den Elternbeiträgen werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern weiter entlastet.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 55 % KI
  1. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden Wege für eine einheitliche Geschwisterermäßigung für Kita und schulischen Ganztag geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 61 % KI
  1. Flexiblere Öffnungszeiten in Kitas sollen an die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern angepasst werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 38 % KI
  1. Sehr frühe oder späte Betreuungszeiten sollen möglichst keinen finanziellen Nachteil verursachen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 34 % · Grüne 86 % KI
  1. Bildungsauftrag und Schulvorbereitung in den Kitas werden verbindlicher gestaltet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 85 % KI
  1. Der Übergang von der Kita in die Schule wird gut organisiert, um Kinder zu stärken.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 83 % · Grüne 47 % KI
  1. An der Schuleingangsuntersuchung wird festgehalten.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Im Einzugsbereich von PerspektivSchulen wird punktuell ein Screening deutlich vor der Einschulung erprobt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 34 % KI
  1. Der Informationsaustausch beim Übergang von der Kita in die Schule wird verbessert, wenn dies für Förderung, Entwicklung oder Schutz des Kindes wichtig ist.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 57 % KI
  1. Die Bildungsstandards und -leitlinien für Kitas werden wissenschaftlich begleitet weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 82 % · Grüne 58 % KI
  1. Die Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung wird gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 65 % · Grüne 46 % KI
  1. Projekte zur Lese- und Sprachförderung wie die Lesepaten werden ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · Grüne 88 % KI
  1. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Demokratieerziehung werden flächendeckend in allen Kitas eingeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 39 % KI
  1. Die Beteiligung von Kindern in der Kita wird weiter gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 46 % KI
  1. In den Kitas wird eine Bewegungsoffensive gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 100 % KI
  1. Das Bewusstsein für gesunde Ernährung in Kitas wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 63 % · Grüne 66 % KI
  1. Kooperationen der Kitas mit außerschulischen kulturellen Einrichtungen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 99 % · Grüne 43 % KI
  1. Ergebnisse von Modellprojekten zur Partizipation von Kindern in Kitas werden einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 55 % · Grüne 62 % KI
  1. Die Zahl der Kita-Plätze soll so steigen, dass Betreuungsbedarf und Rechtsansprüche jeder Familie erfüllt werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · Grüne 97 % KI
  1. Es wird weiter in den Ausbau von Kita-Plätzen investiert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 85 % · Grüne 87 % KI
  1. Träger und Kommunen sollen Bauzuschüsse für Kitas leichter beantragen können.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · Grüne 89 % KI
  1. Der weitere Ausbau von Naturkindertagesstätten und Themen der nachhaltigen Entwicklung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · Grüne 45 % KI
  1. Die Chancen und Potenziale von Betriebskindergärten werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Idee des PerspektivSchul-Programms wird auf Kitas ausgeweitet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · Grüne 41 % KI
  1. Das Landesprogramm Traumapädagogik in Kindertagesstätten und Familienzentren wird fortgeführt und gegebenenfalls ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 37 % · Grüne 99 % KI
  1. Naturerleben und Sinnesschulung in der Natur sollen durch regelmäßige Ausflüge in Kitas gefördert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 43 % KI
  1. Geflüchtete Kinder sollen von Beginn an reguläre Kitas besuchen können.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 38 % · Grüne 99 % KI
  1. Familien geflüchteter Kinder erhalten Beratung und Unterstützung.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 99 % KI
  1. Bekenntnis zur bestehenden Schulstruktur in Schleswig-Holstein.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % KI
  1. Die Qualität an allen Schularten wird gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 64 % KI
  1. Die berufliche Bildung gilt als gleichwertiger Bestandteil der Bildung im Lebenslauf.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · Grüne 87 % KI
  1. Unterrichtsqualität und Kultur der Digitalität an Schulen werden weiterentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 83 % · Grüne 85 % KI
  1. Bildungsgerechtigkeit bleibt ein zentrales Anliegen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 39 % · Grüne 84 % KI
  1. Das PerspektivSchul-Programm wird ausgebaut und weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 88 % · Grüne 34 % KI
  1. Die Erfahrungen aus dem PerspektivSchul-Programm werden für weitere Schulen im Land genutzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Gemeinsam mit dem Startchancenprogramm des Bundes soll Schulen in sozial benachteiligten Gebieten ein weiterer qualitativer Bildungsschub gegeben werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · Grüne 44 % KI
  1. Auf eine gute Verzahnung der Programme und Planungssicherheit für die pädagogischen Teams wird geachtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 35 % KI
  1. Das Corona-Aufholprogramm wird fortgesetzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 76 % · Grüne 68 % KI
  1. Schulen sollen gemeinsam mit den Kommunen zu modernen Lern- und Lebensorten werden, bei Schulbau, digitaler Infrastruktur und multiprofessionellen Teams.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 65 % · Grüne 53 % KI
  1. Die digitale Ausstattung der Schulen wird gemeinsam mit Bund und Kommunen weiter ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 86 % · Grüne 63 % KI
  1. Der Ganztag, insbesondere der Rechtsanspruch für Grundschulkinder, wird gut gestaltet und seine Qualität fortentwickelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · Grüne 85 % KI
  1. Das Unterrichtsangebot wird um Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Verbraucherbildung, berufliche Orientierung und Kultur ergänzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 57 % · Grüne 61 % KI
  1. Schulen sollen diskriminierungsfrei sein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 48 % KI
  1. Gesundheitsfördernde Aspekte sollen an Schulen mehr Beachtung finden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 58 % · Grüne 95 % KI
  1. Die politische Bildung wird schulisch und außerschulisch gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · Grüne 85 % KI
  1. Die Basiskompetenzen der Kinder werden ab Kita und Grundschule in Kooperation gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 93 % · Grüne 64 % KI
  1. Die Bildungsstandards sollen, besonders in Kernfächern und Naturwissenschaften, stärker beachtet und konsequenter umgesetzt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 41 % · Grüne 35 % KI
  1. Schule und Unterricht werden wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Landesinstitut weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 78 % · Grüne 65 % KI
  1. Die Bildungsberichterstattung wird ausgebaut und es werden Konsequenzen daraus gezogen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % KI
  1. An Schulen werden Kreativität, Innovations- und Kollaborationsfähigkeit, interdisziplinäres Problemlösen und Resilienz gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 62 % · Grüne 64 % KI
  1. Informatik wird als Pflichtfach eingeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % KI
  1. Schulen erhalten im Rahmen einer Experimentierklausel mehr Freiraum zur Erprobung innovativer Unterrichtsformen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 94 % · Grüne 39 % KI
  1. Ein Innovationsfonds unterstützt Schulen bei der Erprobung innovativer Unterrichtsformen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 31 % KI
  1. Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 96 % · Grüne 43 % KI
  1. Die Inklusion an Schulen wird qualitativ weiterentwickelt und personell unterstützt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 98 % · Grüne 64 % KI
  1. Inklusion und Ganztag brauchen funktionierende multiprofessionelle Teams.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 63 % · Grüne 58 % KI
  1. Lehrerzimmer sollen zu Teamzimmern weiterentwickelt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 64 % KI
  1. Die Gewinnung von Lehrkräften und anderen qualifizierten Fachkräften bleibt eine zentrale Aufgabe.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 66 % KI
  1. Gemeinsam mit den Hochschulen wird systematisch neues, geeignetes Schulpersonal gewonnen, um fachliche und regionale Bedarfe zu decken.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % · Grüne 39 % KI
  1. Es wird geprüft, von welchen Aufgaben Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal entlastet werden können.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 56 % KI
  1. Es wird geprüft, was für die Gesundheit von Lehrkräften getan werden kann.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne 58 % KI
  1. Es wird geprüft, wie der Zugang zum Lehrerberuf erweitert und verbessert werden kann.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % KI
  1. Das Angebot der beruflichen Bildung wird in der Fläche erhalten, um den Fachkräftebedarf in Städten und ländlichem Raum zu decken.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 47 % · Grüne 34 % KI
  1. Demokratie in Schulen wird bei Schülerbeteiligung, Feedbackkultur, Dialog mit Schulleitungen und Lehrkräften und im Austausch mit Eltern gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: CDU 43 % · Grüne 96 % KI
  1. Die PerspektivSchulen werden auf Grundlage der Evaluation und unter Berücksichtigung des Startchancenprogramms fortgeführt und weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 87 % KI
  1. Das PerspektivSchul-Programm wird im Rahmen regionaler Bildungslandschaften auf Kitas ausgeweitet.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 44 % KI
  1. Der Übergang von der Kita in die Grundschule wird im PerspektivSchul-Programm gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU 46 % · Grüne 65 % KI
  1. Der Leitfaden des PerspektivSchul-Programms wird weiterentwickelt.
  2. Erkenntnisse aus der Evaluation des Programms werden auf die Weiterentwicklung der Schullandschaft übertragen.
  3. Es wird geprüft, wie der PerspektivSchul-Index stärker mit Sozialraumdaten weiterentwickelt werden kann.
  4. Auf Bundesebene wird sich für die Verlängerung und Aufstockung des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona eingesetzt.
  5. Die Aufstockung des Vertretungsfonds für zusätzliche Unterstützungskräfte wird im Schuljahr 2022/23 fortgesetzt.
  6. Zielgruppenspezifische schulische Bildungsangebote in den Ferien werden in Vernetzung mit außerschulischen Lernorten ermöglicht.
  7. In Ferienangeboten werden leistungsschwächere wie leistungsstarke und besonders begabte Schülerinnen und Schüler gefördert.
  8. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird sichergestellt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend gewährleistet werden kann.
  9. Der Ganztag an Grundschulen wird in seinen unterschiedlichen Formen schrittweise weiter ausgebaut.
  10. Der Ganztag an Grundschulen wird rechtlich verankert.
  11. Land und Bund unterstützen die Schulträger bei der Schaffung zusätzlicher Räume für den Ganztagsanspruch.
  12. Land und Bund unterstützen die Schulträger bei den Betriebskosten des Ganztags.
  13. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden Wege für eine einheitliche Geschwisterermäßigung für Kita und schulischen Ganztag geprüft.
  14. Es wird geprüft, wie verlässliche Ganztagsangebote in den Klassen 5 und 6 schrittweise und bedarfsgerecht gewährleistet werden können.
  15. Ganztagsangebote werden mit außerschulischen Organisationen sowie Vor- und Nachmittag gut verzahnt, insbesondere bei der Inklusion.
  16. Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
  17. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, wie dänische Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen gleichgestellt werden können.
  18. Für die Gleichstellung dänischer Einrichtungen werden insbesondere bei Ganztagsangeboten rechtliche Möglichkeiten geschaffen.
  19. Die Leitung im Ganztag soll von (sozial)pädagogisch ausgebildeten Fachkräften übernommen werden.
  20. Die Leitung des Ganztags wird rechtlich Teil einer erweiterten Schulleitungsrunde.
  21. Der Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Fachkräfte im Ganztag wird bedarfsgerecht fortgeführt.
  22. Es wird geprüft, ob der Personalfluktuation im Ganztag durch bessere Personalentwicklung und attraktive Rahmenbedingungen begegnet werden kann.
  23. Aspekte des Ganztags werden in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und schulischem Personal integriert.
  24. Mit den Schulträgern wird ein Konzept für die räumliche und personelle Ausstattung des Ganztags erarbeitet.
  25. Der koordinative Mehraufwand an gebundenen Ganztagsschulen wird künftig stärker berücksichtigt.
  26. Gesunde Ernährung nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird in den Ganztag integriert.
  27. Ausreichend Bewegung mit mindestens einer Bewegungsstunde pro Woche wird in den Ganztag integriert.
  28. Prävention wird in den Ganztag integriert.
  29. Jedes Kind soll bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen lernen.
  30. Ein Pilotprojekt für kostenlose Hygieneartikel an weiterführenden Schulen wird gestartet.
  31. In der 1. und 2. Klasse wird jeweils eine zusätzliche Unterrichtsstunde zur Stärkung von Deutsch und Mathematik eingeführt.
  32. In der 3. und 4. Klasse werden informatische Grundbildung, Medienkompetenz und kulturelle Bildung stärker berücksichtigt.
  33. Außerschulische Akteure und Einrichtungen werden in die informatische Grundbildung, Medienkompetenz und kulturelle Bildung der 3. und 4. Klasse eingebunden.
  34. Es wird geprüft, wie informatische Grundbildung und Medienkompetenz etwa mit Robotikkisten stärker in den Unterricht einfließen können.
  35. Die Zusammenarbeit von Grundschulen und weiterführenden Schulen beim Übergang wird standardisiert.
  36. Modelle regionaler Kooperationsstrukturen werden geprüft und an ausgewählten Standorten erprobt.
  37. An allen weiterführenden Schulen wird in den nächsten drei Schuljahren das pädagogische Konzept überprüft.
  38. In die Überprüfung fließen Lernstandserhebungen, Abschlussprüfungen, soziale Rahmenbedingungen und bisherige Differenzierungsformen ein.
  39. Schulen mit besonderen Defiziten entwickeln ihr pädagogisches Konzept per Schulkonferenzbeschluss weiter und setzen Maßnahmen einschließlich Fachleistungsdifferenzierung um.
  40. Schulen mit besonderen Defiziten werden gezielt von der Schulaufsicht unterstützt.
  41. Die datengestützte interne Evaluation der Schulen erfolgt künftig alle fünf Jahre.
  42. Für die regelmäßige datengestützte Evaluation der Schulen werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
  43. Die Überprüfung der pädagogischen Konzepte wird wissenschaftlich begleitet.
  44. Ein Leitfaden zur datengestützten Schulentwicklung wird erstellt.
  45. Innere Differenzierung ist Grundprinzip des Unterrichts in allen Lerngruppen.
  46. An allen Gemeinschaftsschulen wird spätestens ab Klassenstufe 7 auf mindestens drei Leistungsniveaus unterrichtet.
  47. Ab Klassenstufe 7 bleibt äußere Fachleistungsdifferenzierung in Kernfächern nach KMK-Vereinbarung möglich.
  48. Das Phänomen der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss wird wissenschaftlich umfassend untersucht.
  49. Ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Schulabschlüsse wird entwickelt.
  50. Eine datenschutzkonforme Schüler-ID wird eingeführt, um das Übergangsmanagement zu verbessern und ein bundesweites Bildungsverlaufsregister zu ermöglichen.
  51. Schulen werden stärker in die Lage versetzt, neue Wege in der Gestaltung von Schule und Unterricht zu gehen.
  52. Schulen erhalten die Möglichkeit, weitergehende innovative Konzepte, auch methodisch-didaktisch, zu entwickeln und zu erproben.
  53. Über die bestehende Kontingentstundentafel hinaus wird eine weitere Flexibilisierung eröffnet und ein rechtlicher Rahmen für die Schulen geschaffen.
  54. Die im Rahmen der Experimentierklausel erprobten Konzepte werden ausgewertet und für die Weiterentwicklung des Schulsystems genutzt.
  55. Informatik wird in der Sekundarstufe I an allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen flächendeckend als vierstündiges Pflichtfach eingeführt.
  56. Die Evaluationsergebnisse der zweijährigen Pilotierungsphase werden einbezogen.
  57. An den Gymnasien werden die vier Informatikstunden zusätzlich in die Stundentafel aufgenommen.
  58. An Gemeinschaftsschulen wird die Gesamtstundenzahl in der Sekundarstufe I nur erhöht, wenn die Schulkonferenz dies beschließt.
  59. Die Kontingentstundentafel wird überarbeitet.
  60. Die Demokratiebildung in Kitas und Schulen wird gestärkt.
  61. Das Konzept der Klassenräte wird gestärkt.
  62. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Kontingentstundentafel wird die historisch-politische Bildung ausgebaut.
  63. Die Strategie der Internationalisierung von Schulen wird umgesetzt.
  64. Die Mobilität von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern wird gefördert.
  65. Schulen werden bei der Nutzung des Erasmus-Förderprogramms der EU unterstützt.
  66. Mit den Schulträgern an der Westküste wird über eine ausgewogene regionale Verteilung von Schulangeboten und Abschlussoptionen gesprochen.
  67. Die Gründerkultur wird an allen weiterführenden Schulen gefördert.
  68. Das Konzept Entrepreneurship Education einschließlich Social Entrepreneurship Education wird landesweit umgesetzt.
  69. Das Projekt iDEEE.Schule wird fortgeführt.
  70. Die Enrichmentangebote der Begabtenförderung werden erweitert.
  71. Die Springer-Förderung wird auf die Gemeinschaftsschulen ausgeweitet.
  72. Das Netzwerk der LemaS-Schulen wird in der Transferphase erweitert.
  73. Die MINT-Offensive wird fortgesetzt und an Grundschulen weitergeführt.
  74. Die MINT-Akademie und die Schülerforschungszentren werden ausgebaut.
  75. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in allen Bildungsbereichen von der Kita bis zur Hochschule fest verankert.
  76. Junge Menschen werden in Regional- oder Jugendaktionskonferenzen in die Umsetzung der Strategie eingebunden.
  77. Schulen werden aus dem Landesprogramm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ auf Wunsch bei fächerübergreifender, projektorientierter und digital gestützter Umsetzung unterstützt.
  78. Der Kongress für Schülerinnen und Schüler findet künftig alle zwei Jahre statt, etwa gemeinsam mit den Hochschulen.
  79. Die Maßnahmen zur kulturellen Bildung werden weiterentwickelt und gestärkt.
  80. Außerschulische Lernorte werden gestärkt und finanziell besser gefördert.
  81. Veränderungen am konfessionellen Religionsunterricht gibt es nur im Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften.
  82. An einem Runden Tisch mit allen Beteiligten wird über eine Weiterentwicklung des Religionsunterrichts gesprochen.
  83. Der interreligiöse Dialog wird gestärkt.
  84. In Kooperation mit anderen Bundesländern werden islamische Religionslehrkräfte und Imame in deutscher Sprache ausgebildet.
  85. Die systematische Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen in einem Team wird rechtskreisübergreifend in Poollösungen umgesetzt.
  86. Die multiprofessionelle Teamentwicklung an Schulen wird weiter gestärkt.
  87. Regionale Fortbildungsangebote zur multiprofessionellen Teamentwicklung werden ausgebaut.
  88. Das Schulteam wird neben den Lehrkräften multiprofessionell aufgestellt und qualifiziert.
  89. Die Schulsozialarbeit wird unter Beteiligung von Bund, Land und Kommunen mittelfristig ausgebaut.
  90. An jeder Schule soll ein personell kontinuierliches Angebot für Schulsozialarbeit entstehen.
  91. Mit den Kommunen werden Gespräche über die gemeinsame Finanzierung und die Bemessungsgrundlagen der Schulsozialarbeit geführt.
  92. Inklusion in der Schule wird auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention gelebt.
  93. Inklusive Maßnahmen werden zielgerichtet und individuell eingesetzt, damit jedes Kind mit Hilfebedarf passgenau profitiert.
  94. Eltern erhalten Unterstützung.
  95. Bürokratie wird abgebaut.
  96. Die Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in Schleswig-Holstein wird beibehalten.
  97. Schulassistenzen werden fester Bestandteil multiprofessioneller Teams.
  98. Das bisherige Engagement des Landes bei den Schulassistenzen und deren Qualifizierung wird verstetigt.
  99. Ein stärkeres Engagement des Landes bei der Schulassistenz setzt eine zwischen Land, Kreisen und Kommunen geeinte Datengrundlage zur Schulbegleitung und einen gemeinsamen Qualitätsrahmen voraus.
  100. Schulassistenz und Schulbegleitung werden perspektivisch in Poollösungen zusammengeführt.
  101. Rechtskreisübergreifende Poollösungen als regionale Budgetmodelle von Schulbegleitung und Schulassistenz werden weiter erprobt und landesweit weiterentwickelt.
  102. Zu den 350 geschaffenen Stellen werden bis 2024 weitere 140 Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen finanziert.
  103. Es werden weiterhin mehr Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen geschaffen.
  104. Es wird geprüft, ob an weiterführenden Schulen Schulassistenzen unterstützend eingesetzt werden können, solange nicht alle Sonderpädagogikstellen besetzt sind.
  105. Für inklusive Maßnahmen werden verbindliche Standards eingerichtet.
  106. Für inklusive Maßnahmen werden konkrete Arbeitsplatzbeschreibungen eingeführt.
  107. Das Recht der Kinder auf inklusive Bildung bleibt bestehen.
  108. Der Lehrplan für sonderpädagogische Förderung wird überarbeitet.
  109. Die Qualität der Inklusion wird durch Netzwerkbildung, Austauschformate zwischen Standorten und Fortbildungsangebote erhöht.
  110. Es wird geprüft, wie eine systemische Zuweisung auf Grundlage der Standardisierung erfolgen kann.
  111. Die Schulangebote in Krankenhäusern und für längerfristig Erkrankte werden unter anderem durch hybride Lernmodelle gestärkt.
  112. Campusklassen gelten als geeignete Möglichkeit, das inklusive Lernen von Schülerinnen und Schülern mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ zu ermöglichen.
  113. Für Campusklassen wird ein Rahmenkonzept auf den Weg gebracht.
  114. Das Bildungsrecht von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen wird gestärkt.
  115. Es wird sichergestellt, dass die Träger der Jugendhilfeeinrichtungen die verpflichtende Meldung der Kinder und Jugendlichen an das Schulamt verlässlich umsetzen.
  116. Die Verzahnung von Schulen und Erziehungshilfeeinrichtungen wird optimiert.
  117. Die Schule der Zukunft wird zu einem attraktiven Lebens- und Lernort gestaltet, der auf die digitale Welt technisch und pädagogisch vorbereitet.
  118. Ein Schulentwicklungsprozess, der digitale und analoge Elemente im Unterricht verzahnt, wird weiter gestaltet.
  119. Eine Kultur der Digitalität mit selbstverständlicher digitaler Unterrichtsentwicklung und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler wird geschaffen.
  120. Die Digitalisierung der berufsbildenden Schulen wird weiter vorangetrieben.
  121. Die Landesprogramme „Digitale Schule“ werden zentral koordiniert und gesteuert.
  122. Für die Digitalisierung der Schulen wird eine Landesstrategie entwickelt.
  123. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen wird mit hoher Priorität fortgeführt.
  124. Die landesweite Einführung der Schulverwaltungssoftware „School-SH“, der Schulcloud „Schulportal SH“ und der Breitbandanbindung wird abgeschlossen.
  125. Es wird geprüft, ob Schülerinnen, Schüler und Eltern Noten digital über die Schulverwaltungssoftware einsehen können.
  126. Digitale Medien und Inklusion werden gemeinsam gedacht, weil digitale Medien neue Teilhabemöglichkeiten eröffnen.
  127. Schülerinnen und Schülern werden von Anfang an altersgerecht Kompetenzen im Umgang mit digitalen Geräten und Werkzeugen sowie Medienbildung vermittelt.
  128. Alle Schülerinnen und Schüler sollen über ein digitales Endgerät verfügen.
  129. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf erhalten digitale Endgeräte.
  130. Das IQSH wird weiterentwickelt, um Schulen beim Einsatz digitaler Elemente im Unterricht, auch in Datenschutzfragen, ausreichend zu unterstützen.
  131. Am IQSH wird eine zentrale Lizenzprüfung für ausgewählte Anwendungen und Apps etabliert.
  132. Es wird geprüft, ein Schuldigitalisierungsbudget für flexible unterjährige Reaktionen einzurichten.
  133. Die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten wird weiter vorangetrieben.
  134. Schulen werden bei der Organisation der technischen Betreuung weiterhin unterstützt.
  135. Allen Schulen wird weiterhin ein Lernmanagementsystem bereitgestellt.
  136. Das Lernmanagementsystem wird zu einer hybriden Lernumgebung weiterentwickelt.
  137. Es wird geprüft, ob pädagogisch Tätige an Schulen Zugriff auf das Lernmanagementsystem erhalten oder andere Schnittstellen geschaffen werden.
  138. In einem regionalen Netzwerk mit digitalen Kompetenzzentren wird ein passgenaues Beratungs- und Fortbildungsangebot für Schulen eingerichtet.
  139. Die nachhaltige Finanzierung der Bildungsdigitalisierung wird sichergestellt.
  140. Mit den kommunalen Landesverbänden wird eine Vereinbarung über Zuständigkeiten und Finanzierung der digitalen Schulinfrastruktur getroffen.
  141. Der Digitalpakt Schule wird mit seinen Zusatzvereinbarungen schnellstmöglich umgesetzt.
  142. Beim Bund wird auf einen Digitalpakt II ab 2025 und dessen Verstetigung hingewirkt.
  143. Die Kommunen werden durch die Stärkung des IT-Verbunds Schleswig-Holstein bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und bei Vergaben unterstützt.
  144. Die digitale Infrastruktur der Schulen wird zeitgemäß und rechtssicher genutzt und ausgebaut.
  145. Der datenschutzrechtliche Spielraum wird größtmöglich genutzt, um praktikable Möglichkeiten für Schulen und Schulleitungen zu schaffen.
  146. Die Nutzung kommerzieller Software an Schulen bleibt möglich.
  147. Beim Einsatz von Open-Source-Software an Schulen wird besonders auf Verfügbarkeit, Funktionalität und Kompatibilität geachtet.
  148. Wo Open-Source-Software an Schulen genutzt wird, werden Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte dabei unterstützt.
  149. Die Digitalisierung wird stärker im Schulgesetz verankert.
  150. Die Regelungen zur Lernmittelfreiheit werden gemeinsam mit Schulträgern und Beteiligten unter Berücksichtigung sozialer Aspekte weiterentwickelt.
  151. Die Kopplung der Schülerkostensätze für Schulen in freier Trägerschaft an die Ausgaben staatlicher Schulen bleibt bestehen.
  152. Die Träger allgemeinbildender und beruflicher Schulen werden bei moderner Ausstattung und Schulbauprogrammen unterstützt.
  153. Es wird geprüft, ob für die Unterstützung der Schulträger beim Schulbau Bundesmittel genutzt werden können.
  154. Die Schulbauförderung des Landes wird fortgesetzt.
  155. Mit den kommunalen Landesverbänden und den Beteiligten wird ein Musterraumprogramm für Schulen entwickelt.
  156. Das Musterraumprogramm setzt neue Standards, die Schulen als Lebens- und Arbeitsorte für alle dort Tätigen begreifen.
  157. Bei Schulbauten werden Platz für individuelles Lernen, innovative Unterrichtskonzepte, Infektionsschutz, Digitalisierung, Pausenmöglichkeiten, Lärmschutz und Arbeitsplätze für Lehrkräfte berücksichtigt.
  158. Bei Planung und Bau neuer Schulgebäude wird Klimaneutralität möglichst direkt mitgedacht.
  159. Bei Schulneubauten werden abschließbare Einzeltoilettenkabinen mit WC und Handwaschgelegenheit zum Standard.
  160. Bei Bestandsbauten wird die Umsetzung von Einzeltoilettenkabinen im Zuge von Reparaturen oder Sanierungen geprüft.
  161. Das Land führt Schulbauberaterinnen und -berater zur Unterstützung der Schulträger ein.
  162. Der durch die Umstellung von G8 auf G9 nachgewiesene notwendige Mehrbedarf der Schulträger beim Schulbau wird ausgeglichen.
  163. Die Bemühungen zur Gewinnung von Lehrkräften werden intensiviert.
  164. Die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften wird intensiviert.
  165. Personal an Schulen erhält bessere Entwicklungschancen und zeitgemäße leistungsorientierte Auswahlverfahren.
  166. Die Schulaufsicht wird zur Unterstützung von Schulleitungen und Führungskräften gestärkt.
  167. Fortbildungsangebote für schulische Führungskräfte werden ausgebaut.
  168. An allen Schularten wird eine mindestens 100-prozentige Unterrichtsversorgung gewährleistet, unter Berücksichtigung steigender Schülerzahlen, G9 und geflüchteter Kinder.
  169. Bei den Personalressourcen der Schulen werden die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK berücksichtigt.
  170. Zur Verbesserung der Personalausstattung wird der Einsatz multiprofessioneller Teams vorangetrieben.
  171. Die Teilzeitmöglichkeiten von Lehrkräften werden zur Sicherung des Lehrkräftebedarfs geprüft und gegebenenfalls angepasst.
  172. Auf Grundlage der Vorschläge der Allianz für Lehrkräftebildung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lehramtsausbildung und zur Lehrkräftegewinnung eingeleitet.
  173. Die Kapazitäten an Lehramtsstudienplätzen und an Plätzen für Lehrkräfte in Vorbereitung werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  174. Das IQSH wird bei der Einrichtung zusätzlicher Studienleitungen unterstützt und erhält mehr Flexibilität bei deren Einsatz.
  175. Mit den Hochschulen werden Maßnahmen zur Senkung der Abbrecherquote im Lehramtsstudium entwickelt.
  176. Anerkennung und Qualifizierung ausländischer Lehrkräfte werden weiterentwickelt.
  177. Der Einsatz ausländischer Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen wird erleichtert.
  178. Es wird geprüft, wie der wechselseitige Austausch von Lehrkräften zwischen öffentlichen Schulen und Ersatzschulen attraktiver werden kann.
  179. Es wird geprüft, den Direkteinstieg in den Lehrberuf auf weitere Schularten auszuweiten.
  180. Es wird geprüft, wie Direkteinsteigern Zugänge zur unbefristeten Beschäftigung an allgemeinbildenden Schulen eröffnet werden können.
  181. Ein leichterer Laufbahnwechsel zwischen allen Schularten wird ermöglicht.
  182. Das finanzielle Anreizsystem für Lehrkräfte in Vorbereitung in ländlichen Räumen wird evaluiert und gegebenenfalls ausgebaut.
  183. Eine Ausweitung des Zuschlags für Lehrkräfte in ländlichen Räumen auf die ersten zwei Dienstjahre wird geprüft.
  184. Lehramtsstudierende und Lehrkräfte in Vorbereitung werden frühzeitig umworben und besser beraten.
  185. Eine prozessbegleitende kontinuierliche Rückmeldung zu den Leistungen im Vorbereitungsdienst wird geprüft.
  186. Die Bewertungskriterien für die Staatsexamensprüfung werden aktualisiert und den Lehrkräften in Vorbereitung transparent zur Verfügung gestellt.
  187. Die Möglichkeit einer kriteriengestützten Rückmeldung zu allen Prüfungsteilen wird stärker beworben.
  188. Für die von der Pandemie betroffenen Ausbildungsjahrgänge werden nach dem Vorbereitungsdienst vorübergehend zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen angeboten und erprobt.
  189. Studierende mit Sekundarstufe-II-Fakultas können ihren Vorbereitungsdienst an einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe absolvieren.
  190. Die zusätzliche Befähigung für die Sekundarstufe II kann danach niedrigschwellig erworben werden.
  191. Das Mentoringsystem für Lehrkräfte in Vorbereitung wird für neue Vertretungslehrkräfte ausgebaut.
  192. Ab dem Lehramtsstudium werden zusätzliche Angebote zu Gesundheitsprävention und eigener Resilienz von Lehrkräften geschaffen.
  193. Supervisionsangebote für Lehrkräfte werden ausgebaut.
  194. Digitale Methodik und Didaktik sowie Medienbildung werden in der Lehrkräfteausbildung stärker in der Fachdidaktik verankert.
  195. Informatik als Schulfach wird in der Lehrkräfteausbildung fest verankert.
  196. An den lehramtsbildenden Hochschulen werden Studienplätze für das Lehramt Informatik angeboten.
  197. Angehende Lehrkräfte werden durch weitere Angebote zur inklusiven Didaktik besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereitet.
  198. Weitere Menschen mit Behinderungen werden als Bildungsfachkräfte qualifiziert.
  199. Die Professuren für digitale Bildung und KI in der Bildung werden genutzt, um die Zusammenarbeit von Schule und Hochschule zu verbessern.
  200. Duale Masterstudiengänge werden befürwortet.
  201. Es wird geprüft, das Beamtenrecht so zu ändern, dass die beamtenrechtliche Einstufung einer Lehrkraft ihre Chancen im Bewerbungsverfahren nicht allein bestimmt.
  202. Das Angebot von Deutsch als Zweitsprache wird dem Bedarf angepasst.
  203. Deutsch als Zweitsprache erhält in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung bedarfsgerecht mehr Gewicht.
  204. Für Eltern von Grundschulkindern wird ein erweitertes Sprachangebot für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache geschaffen.
  205. Für die Fortbildung von Lehrkräften wird ein landesweites Rahmenkonzept erstellt.
  206. Die Qualität der Fortbildungsangebote wird mit verbesserten Feedback-Formaten weiterentwickelt.
  207. Lehrkräfte müssen schrittweise mindestens 15 Stunden Fortbildung pro Jahr nachweisen.
  208. Der dritte Schulentwicklungstag zu digitaler Bildung oder innovativen Unterrichtskonzepten wird auf die Pflichtfortbildungszeit angerechnet.
  209. Unterstützungsangebote zur Förderung auch der psychischen Gesundheit von Lehrkräften werden bedarfsorientiert weiterentwickelt.
  210. Die Gesundheit der Lehrkräfte wird beim Musterraumprogramm berücksichtigt.
  211. Interessierte Schulen und Schulträger werden bei der Einführung eines späteren oder flexibleren Schulbeginns beraten.
  212. Verwaltungsleitungen an Schulen werden an verschiedenen Schularten erprobt.
  213. Die Personalentwicklung an Schulen wird systematisch gefördert.
  214. Die Schulleitungsqualifizierung wird verbessert und professionalisiert.
  215. Eine Führungskräfte-Akademie wird gemeinsam mit Stiftungen erprobt und ihre Verstetigung geprüft.
  216. Das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen wird unter angemessener Beteiligung der Schulträger neu geregelt.
  217. Für Funktionsstellen wird eine strategische Personalentwicklung mit verbindlichen Vorbereitungslehrgängen und Potenzialanalysen geschaffen.
  218. Der Prozess zur Weiterentwicklung der Schulaufsicht wird fortgesetzt.
  219. Die Schulaufsicht, insbesondere die Schulämter, wird gestärkt.
  220. Bund, Länder und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bildung.
  221. Einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundgesetzänderung zur Kooperation im Bildungswesen wird man sich nicht verschließen.
  222. Die KMK-Maßnahmen für mehr Kooperation der Länder zur besseren Vergleichbarkeit und Mobilität im Bildungssystem werden weiter unterstützt.
  223. Die Rahmenbedingungen für die Eltern- und Schülervertretungsarbeit werden verbessert.
  224. Für Verbindungslehrkräfte wird eine verpflichtende Fortbildung eingeführt.
  225. Die Landesschülerparlamente werden bei Übernachtungskosten weiter unterstützt.
  226. Die Landesschülervertretung erhält hauptamtliche Unterstützung.
  227. Die Landesschülervertretung erhält eine eigenständige räumliche Geschäftsstelle.
  228. Die Elternarbeit wird entlang der vereinbarten Arbeitsstruktur unter Einbeziehung der Schulvereine gestaltet.
  229. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihrer Eltern wird gefördert.
  230. Für Schülerinnen und Schüler werden mehr Feedback-Möglichkeiten geschaffen.
  231. Eine verbindliche Teilnahme an Feedback-Möglichkeiten wird geprüft.
  232. Verlässliche, unbefristete Programme zu Berufsfelderkundung, Coaching und Potenzialanalyse in der beruflichen Orientierung werden eingerichtet, ausgebaut und weiterentwickelt.
  233. Flexklassen und Produktives Lernen werden weiter ausgebaut.
  234. In allen Regionen des Landes werden Jugendberufsagenturen eingerichtet.
  235. Die sechs Schularten der beruflichen Bildung werden erhalten und gestärkt.
  236. An allgemeinbildenden Schulen wird das Wissen über berufliche Bildung durch Fortbildung der Lehrkräfte und Information der Eltern verbessert.
  237. Das Thema berufliche Bildung wird in der Fortbildungskonzeption der Schulen hinterlegt.
  238. Das SHIBB erstellt im Dialog mit allen Beteiligten einen landesweiten Schulentwicklungsplan für die berufsbildenden Schulen.
  239. Die Chancen der Digitalisierung zum Erhalt kleinerer Berufsschulklassen vor allem in ländlichen Regionen und wenig nachgefragten Berufen werden geprüft.
  240. Mit Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern wird über eine bessere Wohnunterbringung von Auszubildenden gesprochen.
  241. Gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium wird für die Attraktivität der dualen Ausbildung geworben.
  242. Mit dem SHIBB wird für die Attraktivität des Berufsschullehramts geworben.
  243. Das SHIBB wird wieder dem für Bildung zuständigen Ministerium zugeordnet.
  244. Übergang Schule–Beruf, Vergleichbarkeit der Abschlüsse, berufliche Orientierung, Personalentwicklung und Lehrkräftebildung werden unter einem Dach zusammengeführt.
  245. Das SHIBB wird evaluiert und auf notwendige strukturelle Veränderungen zu seiner Stärkung geprüft.
  246. Bildungswege und Ausbildungen zu MINT-Berufen werden stärker gefördert.
  247. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird eine Berufs- und Studienorientierungsapp geschaffen.
  248. Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden einfacher Praktikumsstellen erhalten.
  249. Der Übergangsbereich an berufsbildenden Schulen wird mit dem Ziel evaluiert, die Quote der Abgänge ohne Abschluss zu senken.
  250. Der Einsatz von Senior Experts zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Übergangsbereich wird geprüft.
  251. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird weiterentwickelt.
  252. Berufsabschluss und Studienqualifikation werden wechselseitig anerkannt.
  253. Für landesrechtlich geregelte Berufe wird die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erleichtert und beschleunigt.
  254. Auf Bundesebene wird für eine erleichterte und beschleunigte Anerkennung ausländischer Qualifikationen geworben.
  255. Ein Stipendienprogramm für Anerkennungsverfahren und Nachqualifizierung von Personen mit ausländischer Berufsqualifikation wird geprüft.
  256. Die Kooperation zwischen Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben wird gestärkt.
  257. An berufsbildenden Schulen wird eine Unterrichtsversorgung sichergestellt, die die Fachkräftesicherung in allen Regionen ermöglicht.
  258. Eine Ausweitung des Lehrkräftebedarfsprognosetools auf die beruflichen Schulen wird geprüft.
  259. Die Ausbildung von Lehrkräften für berufliche Schulen wird auf Basis der Vorschläge der Allianz für Lehrkräftebildung gestärkt.
  260. Für die Lehramtsstudiengänge in den Mangelfachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Kfz-Technik, Informationstechnik und Sozialpädagogik werden zusätzliche Studierende gewonnen.
  261. Das duale Studium an der Europa-Universität Flensburg wird evaluiert und weiterentwickelt.
  262. Mit den Schulträgern werden Wege zur Weiterentwicklung aller berufsbildenden Schulen zu regionalen Bildungszentren geprüft.
  263. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird auch an berufsbildenden Schulen fest verankert.
  264. Für Nachhaltigkeitsthemen, schulische Konzepte und nachhaltige Lernumgebungen an berufsbildenden Schulen werden die notwendigen Ressourcen bereitgestellt.
  265. Das Ziel einer Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen wird in Schleswig-Holstein konstruktiv begleitet.
  266. Bei der Ausbildungsgarantie hat die duale Ausbildung in einem Betrieb Vorrang.
  267. Für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf wird unter Einbeziehung des Instituts für Inklusive Bildung ein Konzept für einen fairen Zugang zum Ausbildungsabschluss entwickelt.
  268. Der Einsatz von Berufsschullehrkräften in der beruflichen Orientierung wird geprüft.
  269. Modelle, in denen Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung in die Werkstätten berufsbildender Schulen kommen, werden unterstützt.
  270. Ein Konzept für Kinderbetreuungsmöglichkeiten an berufsbildenden Schulen wird entwickelt.
  271. Der DaZ-Bereich an beruflichen Schulen wird so weiterentwickelt, dass auch nicht-muttersprachliche Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich abschließen.
  272. Eine Verstetigung der DaZ-Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen wird geprüft.
  273. Volljährige Geflüchtete erhalten mehr Möglichkeiten, an berufsbildenden Schulen einen Schulabschluss zu erwerben.
  274. Die Kapazitäten für Schulabschlüsse Geflüchteter an berufsbildenden Schulen werden bei steigendem Bedarf ausgebaut.
  275. Die Rahmenvereinbarung zur Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund mit BAMF und Regionaldirektion Nord wird weiterentwickelt.
  276. Berufsbezogene Sprachförderungskurse für Geflüchtete werden flächendeckend angeboten.
  277. Regionale Berufsbildungszentren werden unterstützt, berufliche Weiterbildung, Anpassungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachförderung für Geflüchtete selbst anzubieten.
  278. Wissenschaft und Gesellschaft sollen stärker miteinander verbunden werden.
  279. Der Wissenstransfer der Hochschulen wird gestärkt.
  280. Die Bildungsgerechtigkeit im Hochschulbereich wird gestärkt.
  281. Für die Sicherung und den Ausbau des Hochschul- und Wissenschaftssystems sind große finanzielle Anstrengungen erforderlich.
  282. Die Mehrkosten der Lehrauftragsrichtlinie werden in der laufenden Zielvereinbarungsperiode ausgeglichen.
  283. Das Land übernimmt tarif- und besoldungsbedingte Mehrausgaben für das landesfinanzierte Personal der Hochschulen und der Hochschulmedizin.
  284. Die Grundfinanzierung der Hochschulen steigt weiterhin jährlich um 5 Millionen Euro.
  285. Die Erhöhung der Grundfinanzierung wird in der Zielvereinbarungsperiode 2025–2029 vor allem für Nachhaltigkeit und bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen genutzt.
  286. In den Zielvereinbarungen werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrats berücksichtigt.
  287. In den Zielvereinbarungen werden Maßnahmen für mehr Diversität und Gleichstellung an Hochschulen festgelegt.
  288. Die Grundmittel für die Hochschulmedizin werden erhöht.
  289. Keine der neun staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein darf in ihrer Existenz gefährdet sein.
  290. Private Hochschulen sind fester Bestandteil der Hochschullandschaft des Landes.
  291. Für die Digitalisierung der Hochschulen wird ein Bund-Länder-Programm angestrebt.
  292. Das Exzellenz- und Strukturbudget der Hochschulen wird gestärkt.
  293. Studiengebühren werden abgelehnt.
  294. Die Internationalisierung der Hochschulen und Forschungsinstitute ist ein wichtiges Ziel der Wissenschaftspolitik.
  295. Die Etablierung internationaler Gastprofessuren wird unterstützt.
  296. Deutsch-dänische Hochschulkooperationen werden intensiviert.
  297. Grenzüberschreitende Bachelor- und Masterstudiengänge in der deutsch-dänischen Grenzregion werden deutlich ausgebaut.
  298. Die Universitäten werden bei der Einwerbung weiterer exzellenter Forschungsprojekte in der Exzellenzstrategie unterstützt.
  299. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wird bei ihrem Bemühen unterstützt, Exzellenzuniversität zu werden.
  300. Beim Bund wird auf eine grundsätzliche Erhöhung der Bundesmittel für die Hochschulen hingewirkt.
  301. Es werden Maßnahmen zur Erhöhung der Studienabschlussquote umgesetzt.
  302. Zur Erhöhung der Studienabschlussquote werden Online-Self-Assessments angeboten.
  303. Vor der Immatrikulation wird eine bessere Fachberatung angeboten.
  304. Für Studierende, die ihr Studium abbrechen wollen, wird eine Vermittlungsplattform geschaffen.
  305. Der Runde Tisch Studienerfolg wird fortgeführt.
  306. Fachlich spezifische Orientierungssemester an den Hochschulen sollen die Studienabbruchquote senken.
  307. Stress und Überforderung im Studium wird entgegengewirkt.
  308. Kleinere reguläre Gruppengrößen verbessern die Studienbedingungen.
  309. Die Aufenthaltsqualität auf den Hochschulcampussen wird verbessert.
  310. Es werden Konzepte zur Verringerung von Lernstress entwickelt.
  311. Die Perspektive der Studierenden in den Strukturen zur Qualitätsentwicklung der Studienbedingungen wird gestärkt.
  312. Die Digitalkompetenzen von Lehrenden und Lernenden an Hochschulen werden verbessert.
  313. Die Entwicklung eines Hochschulbündnisses für die Digitalisierung in der Hochschullehre wird unterstützt.
  314. Die Hochschulen werden bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungen begleitet.
  315. An den Hochschulen wird eine E-Akte eingeführt.
  316. Die Hochschulen werden bei der Umsetzung der OZG-Vorgaben, etwa durch Campus-Management-Systeme, unterstützt.
  317. Eine Initiative zur Neustrukturierung der Hochschul-IT mit gemeinsamen Rechenzentren und Cloudlösungen unterstützt die IT-Kooperation der Hochschulen.
  318. Der offene digitale Zugang zu Forschungsergebnissen und Quellen des kulturellen Erbes wird gefördert.
  319. Open Access wird als Standard etabliert.
  320. Eine Erweiterung von Open Access auf Open Data und Open Science sowie die Vernetzung mit dem Forschungsdatenmanagement und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur werden angestrebt.
  321. Alle Menschen haben ein Recht auf Klimabildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung.
  322. Menschen werden unterstützt, Auswirkungen der Klimakrise zu erkennen und Klimaschutzmaßnahmen zu bewerten.
  323. Menschen werden ermutigt, eigene Handlungsstrategien für ein klimaneutrales Leben und sozial gerechte Lösungen für die Klimakrise zu entwickeln.
  324. Die Einrichtung von Green Offices an den Hochschulen wird begrüßt.
  325. Das Pilotprojekt für Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager an Hochschulen wird ausgewertet und über weitere solche Stellen entschieden.
  326. Durch personelle Stärkung des Studiengangs Transformationsstudien an der Europa-Universität Flensburg wird die Grundlage für ein Forschungszentrum für Transformation und Nachhaltigkeit geschaffen.
  327. Das psychosoziale Beratungsangebot des Studentenwerks wird ausgebaut.
  328. Der Bund wird bei der Umsetzung der BAföG-Reform unterstützt.
  329. Die Dauer der BAföG-Antragstellung wird auf Landesebene deutlich verkürzt.
  330. Das Studentenwerk wird gestärkt und seine Prozesse werden optimiert und digitalisiert.
  331. Das Semesterticket wird verstetigt.
  332. Die Mensen des Studentenwerks werden landesweit modernisiert.
  333. Das Studentenwerksgesetz wird novelliert, um die Zusammenarbeit von Studentenwerk und Hochschulen zu verbessern.
  334. Die Landes-Asten-Konferenz wird als landesweite Studierendenvertretung rechtlich institutionalisiert und gestärkt.
  335. Ein Forum zum Austausch über die Stärkung studentischer Mitbestimmung wird geschaffen.
  336. Gemeinsam mit den Hochschulstädten wird mehr günstiger studentischer Wohnraum geschaffen.
  337. Der Bau integrierter Wohnheime auf den Hochschulcampussen wird weiter begünstigt.
  338. Die Planungskapazitäten des Studentenwerks werden fortlaufend ausgebaut.
  339. In den nächsten fünf Jahren werden weitere 650 Wohnheimplätze bereitgestellt.
  340. Das Studentenwerk wird beim Bau nachhaltiger und energieeffizienter Gebäude unterstützt.
  341. Für den Fortbestand bestehender Wohnheime sind Unterstützungsleistungen notwendig.
  342. Maßnahmen zur Verbesserung der Studienchancen für Geflüchtete werden fortgeführt und angepasst.
  343. Ein Konzept der vier Fachhochschulen zum dezentralen Ausbau des Studienkollegs wird umgesetzt.
  344. An den mit dem Studienkolleg kooperierenden Hochschulstandorten werden zusätzliche Technikklassen eingerichtet.
  345. Das Lehrangebot der Hochschulen wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  346. Mit einer Bedarfsanalyse wird geprüft, ob das Studienangebot für Soziale Arbeit in Schleswig-Holstein erhöht werden muss.
  347. Den quantitativen und qualitativen Herausforderungen der Lehrkräftebildung wird im Rahmen der Allianz für Lehrkräftebildung begegnet.
  348. Neue Kooperationsmodelle zwischen Fachhochschulen und Universitäten für das Berufsschullehramt werden geprüft.
  349. Zur Förderung der Methodenvielfalt in den Wirtschaftswissenschaften werden weitere Professuren für plurale Ökonomik geschaffen.
  350. Hochschulen werden dabei unterstützt, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge pluraler zu gestalten, etwa durch Kurse zur ökonomischen Ideengeschichte und Wissenschaftstheorie.
  351. Neue Konzepte sollen Berufstätigen mit akademischem Abschluss ermöglichen, niedrigschwellig einzelne Lehrmodule an Hochschulen zu besuchen und mit einem Zertifikat abzuschließen.
  352. Die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Fachhochschulprofessuren nach der Lehrverpflichtungsverordnung wird erhöht, um Forschung und Transfer zu stärken.
  353. Zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten soll ein Gegenfinanzierungsmodell nach der Empfehlung des Wissenschaftsrats angewendet werden.
  354. Die Vergütung für Lehrbeauftragte wird über die Hochschulformen hinweg angeglichen.
  355. Die Vergütung für Lehrbeauftragte wird angehoben.
  356. Die Lehrauftragsrichtlinie wird angepasst.
  357. An Hochschulen gilt weiterhin der Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“.
  358. Wo der Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ noch nicht ausreichend umgesetzt ist, werden Entfristungen angestrebt.
  359. Die Kodizes für gute Beschäftigungsbedingungen werden gemeinsam mit Hochschulen und Personalräten evaluiert.
  360. Für eine inklusive Hochschulkultur wird mehr Diversität bei den Beschäftigten angestrebt.
  361. Die Diversitätsbeauftragten der Hochschulen werden bei ihrer landesweiten Vernetzungsarbeit unterstützt.
  362. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als einziger Maximalversorger des Landes weiter unterstützt.
  363. Beim Bund wird eine Stärkung der Universitätskliniken angestrebt.
  364. Anknüpfend an den Zukunftspakt von 2019 werden Sanierung und Modernisierung des Universitätsklinikums fortgeführt.
  365. Das Programm der SH-Exzellenzprofessuren („SH Exzellenz-Chair“) wird ab 2023 fortgeführt.
  366. Mit dem Vorstand des Universitätsklinikums wird erörtert, ob und wie eine Vergütung für Studierende im praktischen Jahr eingeführt werden kann.
  367. Das Hochschulgesetz wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen und der Empfehlungen des Wissenschaftsrats weiterentwickelt.
  368. Der CO2-Ausstoß im Hochschulbau soll im Zuge von Nachhaltigkeitsstrategien drastisch reduziert werden.
  369. Für den Hochschulbau werden weitere Mittel bereitgestellt.
  370. Für Forschungs- und Lehrbauten der Universitätsmedizin werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
  371. Für eine langlebige Nutzung der Hochschulgebäude werden die Bauunterhaltungskosten stärker berücksichtigt.
  372. Hochschulen sollen durch Investitionen in die Bausubstanz in die Lage versetzt werden, die Klimaziele des Landes zu erreichen.
  373. Hochschulen erhalten auf Wunsch mehr Autonomie bei Planung, Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie bei der Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.
  374. Die Rolle des Fachressorts im Hochschulbauprozess wird gestärkt.
  375. Die Prozesse im Hochschulbau sollen gestrafft und die Realisierungsdauer von Hochschulbaumaßnahmen deutlich verkürzt werden.
  376. Bei Neubauten werden Toilettenräume mit abschließbaren Einzelkabinen mit WC und Handwaschgelegenheit zum Standard.
  377. Bei Bestandsbauten wird im Zuge anstehender Reparaturen oder Sanierungen die Einrichtung solcher Einzelkabinen-Toiletten geprüft.
  378. Die Wissenschaftslandschaft in Schleswig-Holstein wird weiter gestärkt.
  379. Transfer und Innovationen, die großen Herausforderungen der Zeit begegnen, werden gezielt unterstützt.
  380. Forschung soll stärker in die Anwendung gebracht und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen überführt werden.
  381. Ein neues Förderprogramm des Bundes für Innovationsagenturen wird begrüßt.
  382. Auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden Maßnahmen zur besseren Nutzung der Potenziale in Lehre, Forschung, Transfer und Infrastruktur ergriffen.
  383. Zur Steigerung der Innovationskraft wird ein Innovationsbudget eingerichtet.
  384. Spitzenforschung an allen Hochschularten wird gefördert und sichtbar gemacht.
  385. Die Gründung der Allianz für Spitzenforschung.SH wird begrüßt.
  386. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird der Spielraum für Lehrermäßigung erhöht, damit Professorinnen und Professoren mehr Zeit für Forschung und Transfer haben.
  387. Für den Wissens- und Technologietransfer werden transferfördernde Rahmenbedingungen geschaffen.
  388. In weiteren Forschungsfeldern werden innovative Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weitere Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
  389. Die Unterstützung und Förderung von Hochschulen durch Private wird begrüßt.
  390. Für Kooperationen von Hochschulen mit Wirtschaft und Privatpersonen sollen Regelungen Interessenkonflikte ausschließen.
  391. Der Transfer zwischen künstlerischen und kreativen Hochschulstudiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
  392. Eine Strategie zur Förderung der Fraunhofer-Einrichtungen im Land wird entwickelt.
  393. Das Land unterstützt technologische Entwicklungen an den Fraunhofer-Standorten und deren praktische Umsetzung.
  394. Fraunhofer-Leistungszentren werden etabliert.
  395. Das Land setzt sich für den Ausbau bestehender und die Ansiedlung neuer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ein.
  396. Die Bewerbung von Hereon und CAU für ein neues Helmholtz-Institut in Kiel wird unterstützt.
  397. Die Meeresforschung im Land wird weiter unterstützt.
  398. Die Deutsche Allianz Meeresforschung wird gemeinsam mit den norddeutschen Ländern und dem Bund weiterentwickelt und gestärkt.
  399. Das neue Forschungsschiff METEOR IV soll mit Heimathafen Kiel vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum betrieben werden.
  400. Die Energiewendeforschung, insbesondere die Wasserstoffforschung, wird gestärkt.
  401. Das Landes-Kompetenzzentrum Wasserstoffforschung HY.SH wird unter Einbindung aller wissenschaftlichen Akteure weiterentwickelt.
  402. Der Wasserstofffonds bei der EKSH zur Förderung der Wasserstoffforschung an Hochschulen soll aufgestockt werden.
  403. Mittelfristig soll ein Kompetenzzentrum zur Energiewendeforschung in Schleswig-Holstein entstehen.
  404. Unter dem Dach der EKSH wird das Wasserstoffkompetenzzentrum HY.SH weiterentwickelt.
  405. Die Arbeit des Kompetenzzentrums EEK.SH wird fortgesetzt.
  406. Für den Ausbau der Energiewendeforschung an den Hochschulen wird eine Finanzierungsgrundlage geschaffen.
  407. An den Hochschulen werden neue Studiengänge im Bereich Energie und Klimaschutz eingerichtet.
  408. Ein „Reallabor SH.Klimaneutral“ wird eingerichtet.
  409. Im Reallabor werden dezentrale Organisationseinheiten auf dem Weg zur CO2-Neutralität unterstützt und Forschungserkenntnisse auf Anwendbarkeit geprüft.
  410. Hürden auf dem Weg zur CO2-Neutralität im ganzen Land sollen identifiziert und abgebaut werden.
  411. Der KI-Cluster des Landes wird weiterentwickelt.
  412. Das KI-Sondervermögen wird fortgeführt.
  413. Gesellschaftliche Diskussionen über die Verwendung von KI und ihre ethischen Grenzen werden vorangetrieben.
  414. Kleine und kommunale Unternehmen erhalten eine Plattform, um in geschütztem Raum KI-Technologien zu erproben und zu entwickeln.
  415. Mit einer Datenoffensive wird die Verfügbarkeit öffentlicher Daten verbessert.
  416. Mit der Privatwirtschaft werden Gespräche geführt, wie ungenutzte privatwirtschaftliche Daten eingebunden werden können.
  417. Die Nutzung von Daten für wissenschaftliche und industrielle Forschung und Entwicklung wird gestärkt.
  418. Die Leistungsfähigkeit von Dateninfrastrukturen wird verbessert.
  419. Auf EU- und Bundesebene werden standardisierte Rahmenbedingungen in der Forschung angestrebt, um grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vereinfachen.
  420. Neben regulatorischen Anforderungen sollen auch inhaltliche Aspekte wie patientenorientierte Endpunkte und Bewertungskriterien von Studienprotokollen harmonisiert werden.
  421. Patientenbezogene Forschung soll in der EU harmonisiert werden, um Nachteile für Patientinnen und Patienten in einzelnen Staaten zu verringern.
  422. Für die Kooperation mit anderen EU-Staaten im Interreg-Raum wird eine digitale Austauschplattform für Ethikkommissionen und Behörden geprüft.
  423. Bei der Kooperation von Medizin und Industrie sollen umfassende Transparenz und klare Grenzen gelten.
  424. Politische Bildung gilt als fester Bestandteil lebenslangen Lernens, um auf Populismus, Extremismus, Diskriminierung, Hassrede und Falschnachrichten vorbereitet zu sein.
  425. In Kitas und Schulen werden kindgerechte Formate der Demokratiebildung eingesetzt.
  426. Der Landesbeauftragte für politische Bildung, die Träger politischer Bildung, politische Stiftungen und der Verband politischer Jugend werden institutionell gestärkt.
  427. Die Landesmittel für projektbezogene Kofinanzierungen in der politischen Bildung werden erhöht.
  428. Die Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung soll in der frühkindlichen Bildung beginnen und in Grundschulen und weiterführenden Schulen fortgesetzt werden.
  429. Für an Schulen tätiges Personal wird ein regelmäßiges Fort- und Weiterbildungsangebot durch staatlich anerkannte Träger angestrebt.
  430. Fortbildungen zu Gewaltprävention, sexueller Selbstbestimmung und geschlechtlicher Identitätsfindung sollen verstärkt angeboten werden, auch unter Einbindung freier Träger.
  431. Die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über Falschnachrichten und Internetkriminalität wird intensiviert.
  432. Gemeinsam mit Akteuren der politischen Bildung werden Konzepte entwickelt, die insbesondere Wahlbezirke mit geringer Wahlbeteiligung erreichen.
  433. Sichtbare Zeichen für eine tolerante, offene und vielfältige Gesellschaft an Schulen, etwa Flaggen, werden unterstützt.
  434. Schulische und außerschulische Projekte, die sich auch kritisch mit Nationalismus auseinandersetzen, begleiten solche Zeichen an Schulen.
  435. Internationale gesellschafts-, außen- und sicherheitspolitische Zusammenhänge sollen an Schulen und Hochschulen ganzheitlich und faktenbasiert vermittelt werden.
  436. Träger der politischen Bildung werden unterstützt, ihr Angebot für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
  437. Kultur soll frei, vielfältig und allgemein zugänglich sein.
  438. Eine starke, vielfältige und krisenfeste Kulturlandschaft wird angestrebt.
  439. Gemeinsam mit den Kommunen wird an der Umsetzung der Ziele des „Kulturpakts 2030“ festgehalten.
  440. Das Land investiert in die kulturelle Infrastruktur.
  441. Kultur wird als Querschnittsaufgabe betrachtet.
  442. Die Förderstrukturen im Kulturbereich werden evaluiert und weiterentwickelt.
  443. Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
  444. Es wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen die Kulturförderung des Landes dauerhaft absichern können.
  445. Der Erhalt des kulturellen Erbes wird gestärkt.
  446. Der Digitale Masterplan Kultur wird weiterentwickelt.
  447. Die digitalen Knotenpunkte in Kultureinrichtungen sowie die Plattformen kulturfinder.sh und kultursphaere.sh werden verstetigt.
  448. Kultureinrichtungen, die sich den Herausforderungen der Digitalität stellen, werden unter anderem mit einem Förderprogramm unterstützt.
  449. Die digitale Vermittlung des kulturellen Erbes wird zum Schwerpunkt gemacht.
  450. Die offene Nutzung von Kulturdaten wird zum Schwerpunkt gemacht.
  451. Diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich sollen identifiziert und abgebaut werden.
  452. Kulturinstitutionen erhalten Beratung für diversitätssensible Organisations- und Programmentwicklung sowie für kulturelle Teilhabe und Inklusion.
  453. Bei Förderprogrammen und der Besetzung von Jurys und Gremien sollen die Grundsätze des LAP 2.0 und das Integrations- und Teilhabegesetz berücksichtigt werden.
  454. Für bauliche Klimaschutzmaßnahmen bei Kulturinstitutionen werden öffentliche Mittel bereitgestellt.
  455. Das im Aufbau befindliche Green-Culture-Programm der BKM wird unterstützt.
  456. Das Land befähigt Akteure aus Kunst und Kultur, zur Umsetzung der Klimaziele beizutragen.
  457. Ein kostenfreies Beratungsangebot zu Antragstellung, Konzeptentwicklung, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität wird geschaffen.
  458. Die Förderstrukturen werden evaluiert und die Förderungen anknüpfend an den Kulturdialog neu aufgestellt.
  459. Modellhafte Transformationsprozesse in Kultureinrichtungen zu Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden unterstützt.
  460. Die Möglichkeit einer mehrjährigen Prozessförderung in der Kultur wird eingerichtet.
  461. Es wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen die Kulturförderung des Landes dauerhaft absichern können.
  462. Die Kulturstiftung des Landes wird neu ausgerichtet.
  463. Sicherung und Modernisierung der Landesmuseumsstiftungen Landesmuseen und Schloss Eutin werden vorangetrieben.
  464. Die Förderungen der Landesmuseumsstiftungen werden an steigende Unterhaltungskosten angepasst.
  465. Die Zukunftsfähigkeit der Stiftung Schloss Glücksburg wird gesichert.
  466. Das Projekt Museumsberatung und -zertifizierung wird weitergeführt und fortentwickelt.
  467. Künstlerhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen unterstützt.
  468. Für die Entwicklung der Künstlerhäuser wird ein neues Förderkonzept erarbeitet.
  469. Die Dynamisierung der Mittel für das öffentliche Bibliothekswesen wird beibehalten.
  470. Leseförderung wird als Stärkung einer Grundkompetenz für gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe betrieben.
  471. Öffentliche Bibliotheken und andere Kultur- und Bildungseinrichtungen werden bei der Weiterentwicklung zu Dritten Orten und Zukunftsbibliotheken unterstützt.
  472. Angestrebt wird eine partnerschaftliche Kooperation mit den Kommunen über einen Matching-Fonds.
  473. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, ob finanzschwächere Kommunen durch einen Ausgleichsmechanismus unterstützt werden können.
  474. Auf Bundesebene werden erweiterte Öffnungszeiten für Bibliotheken angestrebt.
  475. Auf Bundesebene wird die Gleichstellung analoger und elektronischer Medien bei der Ausleihe (E-Lending) angestrebt.
  476. Das Land unterstützt Initiativen zur Neuentwicklung Dritter Orte landesweit in Kooperation mit den Kommunen.
  477. Die Landesbibliothek soll zu einem Dritten Ort, insbesondere als Zentrum für Digitalisierung und Kultur, weiterentwickelt werden.
  478. Die Dynamisierung der Mittel für öffentliche Theater wird fortgesetzt.
  479. An der konzeptionell erneuerten Förderung der freien Theater wird festgehalten.
  480. Die kulturelle Zusammenarbeit im Ostseeraum, besonders mit Dänemark, wird fortgeführt.
  481. Der internationale Kulturaustausch wird wiederbelebt.
  482. Projekte wie ARS BALTICA werden fortgeführt.
  483. Landesweit bedeutende Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur werden mit Investitionsmitteln des Landes baulich ertüchtigt und realisiert.
  484. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Bau einer neuen Spielstätte des Landestheaters im Kulturhaus auf der Freiheit in Schleswig.
  485. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen die Modernisierung der öffentlichen Theater in Kiel und Lübeck.
  486. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Neubau der Tribüne der Eutiner Festspiele.
  487. Das Land beteiligt sich auf Grundlage eines Bundesantrags am geplanten Cap-Arcona-Dokumentationszentrum in Neustadt in Holstein.
  488. Die Kulturförderung soll analog zum letzten Landeskulturbericht zahlenmäßig und statistisch aufbereitet werden.
  489. Die Förderung der Kulturknotenpunkte als regionale Vernetzungspartner wird beibehalten.
  490. Die Arbeit der Kulturknotenpunkte wird konzeptionell weiterentwickelt.
  491. Volkshochschulen und Bildungsstätten werden in ihren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen gestärkt.
  492. Eine Weiterbildungsstrategie wird aufgesetzt.
  493. Die Weiterbildungsstrategie wird gesetzlich verankert.
  494. Zur Alphabetisierung Erwachsener werden die Grundbildungszentren an den Volkshochschulen ausgebaut.
  495. Das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung wird nach erfolgreicher Evaluierung institutionell abgesichert.
  496. Professionellen Akteuren der Popkultur wird eine Perspektive in Schleswig-Holstein geboten.
  497. Nachhaltige Talentförderung wird durch niedrigschwellige Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangebote gestärkt.
  498. Die Musikschulen des Landes werden durch ein Musikschulfördergesetz abgesichert.
  499. Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen sollen verbessert werden.
  500. Bundeswettbewerbe und bundesweite Musikfeste werden unterstützt.
  501. Gedenkstätten zur Erinnerung an Herrschaft, Verbrechen und Nachgeschichte des Nationalsozialismus werden institutionell und strukturell gestärkt.
  502. Das Landesgedenkstättenkonzept wird im Dialog mit den Beteiligten inhaltlich angepasst.
  503. Eine unabhängige Studie soll die Verfolgung von Menschen des sogenannten „schwarzen Winkels“ in Schleswig-Holstein aufarbeiten.
  504. Die Enteignungen durch die schleswig-holsteinische Landgesellschaft während des Nationalsozialismus werden durch eine Studie aufgearbeitet.
  505. Der Erinnerungsort Neulandhalle wird auf Grundlage einer Evaluation partnerschaftlich weiterentwickelt.
  506. Ein Konzept für die Erinnerung an die deutsch-deutsche Teilung wird erarbeitet.
  507. Für die Weiterentwicklung der Grenzdokumentationsstätte Schlutup werden auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie gemeinsam mit Lübeck Mittel bereitgestellt.
  508. Schülerinnen und Schüler erhalten Zuschüsse zu Fahrtkosten für den Besuch von Erinnerungsorten.
  509. Museen und Kultureinrichtungen werden bei der Aufarbeitung kolonialer Sammlungsbestände und der Provenienzforschung unterstützt.
  510. Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden umgesetzt und berücksichtigen besonders die Folgen der Pandemie.
  511. Verwaltungsvereinfachungen bei der Antragstellung von Projekten werden geprüft.
  512. Für öffentliche Bauten außerhalb der kulturellen Infrastruktur wird eine kulturelle Mitnutzung angestrebt.
  513. Die Weiterführung der Förderrichtlinie des Bundes „Kunst am Bau“ wird angestrebt.
  514. Eine Neuauflage der Landesförderrichtlinie „Kunst im öffentlichen Raum“ wird geprüft.
  515. Ein festgelegter Anteil der Kosten öffentlicher Bauten wird für künstlerische Arbeit bereitgestellt.
  516. Das Investitionsprogramm für die Freie Szene und kleine Kultureinrichtungen wird verlängert.
  517. Künstlerinnen und Künstler sollen für ihre Arbeit angemessen vergütet werden.
  518. Die Pläne von Bund und Ländern für einen Honorar-Rahmen für Künstlerhonorare in eigenen und geförderten Einrichtungen werden unterstützt.
  519. Möglichkeiten weiterer Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern werden geprüft.
  520. Für soziokulturelle Zentren wird für mindestens drei Jahre eine verlässliche Struktur- und Projektförderung einschließlich hauptamtlicher Netzwerkstrukturen geschaffen.
  521. Angestrebt wird eine partnerschaftliche Kooperation mit den Kommunen über einen Matching-Fonds.
  522. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, ob finanzschwächere Kommunen durch einen Ausgleichsmechanismus unterstützt werden können.
  523. Das „Investitionsprogramm kulturelles Erbe“ wird fortgeführt.
  524. Für kulturelle Förderprogramme des Bundes werden Kofinanzierungsmittel bereitgestellt.
  525. Das Programm zur Ertüchtigung identitätsstiftender Denkmale im Landesamt für Denkmalpflege wird aufgestockt.
  526. Untergesetzliche Regelungen sollen bei Zielkonflikten ein landesweit einheitliches Vorgehen der Denkmalschutzbehörden sichern.
  527. Die personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden wird überprüft und verstärkt.
  528. Im Landesamt für Denkmalpflege wird eine „Servicestelle Denkmalrecht“ für eine einheitliche Anwendung des Denkmalrechts geschaffen.
  529. Eine Akademie für den Denkmalschutz wird gegründet, die Denkmalschutzbehörden einheitliche Fort- und Weiterbildung anbietet.
  530. Beim Archäologischen Landesamt werden zusätzliche Kapazitäten, insbesondere für Grabungen, geschaffen.
  531. Die Denkmalfördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege werden aufgestockt.
  532. Es wird geprüft, ob Kommunen stärker beim Erhalt von Denkmalen unterstützt werden können.
  533. Die Welterbestätten werden mit neuen Angeboten in die kulturelle Bildung einbezogen.
  534. Das Digitale Haus der Landesgeschichte wird auf Grundlage des Umsetzungskonzepts vorangetrieben.
  535. Das Digitale Haus der Landesgeschichte wird in Verknüpfung mit analogen Orten dauerhaft etabliert.
  536. Relevante Ereignisse der Nachkriegsgeschichte wie die Brandanschläge in Mölln und Lübeck oder die Wiedervereinigung werden im Digitalen Haus der Landesgeschichte thematisiert.
  537. Analoge Landesausstellungen als Ergänzung werden geprüft.
  538. Das Landesarchiv wird erweitert, um wertvolle Quellen dauerhaft zu erhalten.
  539. Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein wird gefördert.
  540. Jüdische Gemeinden und Landesverbände werden beim Erhalt und Ausbau von Synagogen und Gemeindehäusern unterstützt.
  541. Politische und kulturelle Bildungsangebote zum jüdischen Leben werden ausgebaut.
  542. Die Funktion des Landesbeauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus wird verstetigt und gestärkt.
  543. Der Kampf gegen Antisemitismus wird als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
  544. Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll einen Landesaktionsplan gegen Antisemitismus erarbeiten.
  545. Die Antisemitismus-Definition der IHRA wird als Standard übernommen.
  546. Die landesweite Information und Dokumentation antisemitischer Vorfälle wird gestärkt.
  547. Kulturveranstaltungen mit antisemitisch auftretenden Personen oder Organisationen sowie Einrichtungen, die Antisemitismus fördern, erhalten keine Finanzierung oder Förderung durch das Land oder staatliche Träger.
  548. Der Dialog mit islamischen Religionsgemeinschaften wird fortgesetzt.
  549. In der ersten Hälfte der Legislaturperiode sollen erste separate Vereinbarungen mit islamischen Religionsgemeinschaften nach dem Vorbild der Vereinbarung mit den Aleviten geschlossen werden.
  550. Interreligiöse Formate und Angebote werden unterstützt.
  551. Eine Religionsministerkonferenz der Länder soll eingeführt werden.
  552. Förderungslücken bei überregionalen Beratungsstellen der Religionsgemeinschaften werden überprüft.
  553. In Justizvollzugsanstalten und der Abschiebehafteinrichtung wird eine flächendeckende Seelsorge aller Glaubensgemeinschaften sowie Angebote für Menschen ohne Glaubenszugehörigkeit angestrebt.
  554. Ein Restart-Förderprogramm für religiöse Musik- und Jugendarbeit wird aufgelegt.
  555. Bemühungen um eine Einigung zwischen Kirche und Staat zur Ablösung der Staatskirchenleistungen im Bund werden unterstützt.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

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