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Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt. Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen für die 20. Legislaturperiode

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und Grüne · unterzeichnet 23.12.2018 · Original

Der Vertrag enthält 218 von 2.780 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 218
  1. Die Bewahrung der Schöpfung und der natürlichen Lebensgrundlagen gilt als eine der vordringlichsten Herausforderungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bewahrung der Schöpfung und der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen für uns und nachkommende Generationen ist und bleibt eine der vordringlichsten Herausforderungen. Link zum Original
  2. Das Klima soll geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen sollen erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Schutz unseres Klimas und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Link zum Original
  3. Die Schöpfung und die natürlichen Lebensgrundlagen sollen bewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten ein für die Bewahrung der Schöpfung und unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Link zum Original
  4. Das Wirtschaften darf Natur und Umwelt nicht aufzehren und soll Ökologie und Ökonomie ausgleichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Art des Wirtschaftens darf den Reichtum von Natur und Umwelt nicht aufzehren, sondern muss einen Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie finden. Link zum Original
  5. Die Bekämpfung des Klimawandels gilt als Überlebensfrage der Menschheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    gleichzeitig ist die Bekämpfung des Klimawandels weiterhin die Überlebensfrage der Menschheit. Link zum Original
  6. Das Klima soll stärker geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen sollen erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Klima stärker schützen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten. Link zum Original
  7. Der Klimaschutzplan 2025 wird um ein Zwischenziel für 2030 weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Klimaschutzplan 2025 wird mit einem neuen Zwischenziel für 2030 weiterentwickelt. Link zum Original
  8. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent sinken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis 2030 wollen wir 55% weniger Treibhausgasemissionen erreichen. Link zum Original
  9. 10 Prozent des Staatswaldes werden aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen und als Naturwälder gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir nehmen 10% des Staatswaldes aus der wirtschaftlichen Nutzung und sichern besonders wertvolle Gebiete als Naturwälder und überlassen sie damit dauerhaft ihrer natürlichen Entwicklung. Link zum Original
  10. Der Nationalpark Kellerwald-Edersee wird im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Nationalpark Kellerwald -Edersee werden wir im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitern und das „Grüne Band“ als nationales Naturmonument ausweisen. Link zum Original
  11. Das „Grüne Band“ wird als nationales Naturmonument ausgewiesen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Nationalpark Kellerwald -Edersee werden wir im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitern und das „Grüne Band“ als nationales Naturmonument ausweisen. Link zum Original
  12. Mit dem Programm „100 Wilde Bäche“ werden Bäche von der Quelle bis zur Mündung renaturiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Programm „100 Wilde Bäche“ wollen wir Bäche von der Quelle bis zur Mündung renaturieren. Link zum Original
  13. Pestizideinträge ins Grundwasser werden verringert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundwasserschutz ist Lebensschutz, wir vermindern die Einträge nachhaltig – durch Verringerungen von Pestiziden oder Einträgen von Industrie sowie durch Verbesserungen von Kläranlagen. Link zum Original
  14. Einträge aus der Industrie ins Grundwasser werden verringert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundwasserschutz ist Lebensschutz, wir vermindern die Einträge nachhaltig – durch Verringerungen von Pestiziden oder Einträgen von Industrie sowie durch Verbesserungen von Kläranlagen. Link zum Original
  15. Kläranlagen werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundwasserschutz ist Lebensschutz, wir vermindern die Einträge nachhaltig – durch Verringerungen von Pestiziden oder Einträgen von Industrie sowie durch Verbesserungen von Kläranlagen. Link zum Original
  16. Ökonomie und Ökologie werden als zusammengehörig betrachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ökonomie und Ökologie gehören für uns zusammen. Link zum Original
  17. Klimastädtepartnerschaften in Europa werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Hessen will europaweit Klimastädtepartnerschaften fördern, den Ausbau der Städtepartnerschaften mit finanziellen Anreizen versehen und europapolitische Aktivitäten auf der kommunalen Ebene finanziell fördern. Link zum Original
  18. Das Land setzt sich dafür ein, dass die Europäische Union eine Union des Klimaschutzes wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den ökologischen Zielen näher zu kommen, wird sich das Land Hessen dafür einsetzen, dass die Europäische Union eine Union des Klimaschutzes wird. Link zum Original
  19. Energie-, Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik sollen nachhaltig gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Energie-, Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik nachhaltig gestalten. Link zum Original
  20. Der Artenschutz soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Wirtschaften des Menschen im Einklang mit der Artenvielfalt zu fördern, wollen wir den Artenschutz stärken. Link zum Original
  21. Die Kampagne „Bienenfreundliches Hessen“ wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter anderem werden wir dazu die Kampagne „Bienenfreundliches Hessen“ fortsetzen. Link zum Original
  22. Der Flächenverbrauch soll reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren und das im Landesentwicklungsplan vereinbarte Ziel, maximal 2,5 ha pro Tag zu verbrauchen und bis 2030 noch weiter zu unterschreiten, einhalten. Link zum Original
  23. Das Ziel des Landesentwicklungsplans von höchstens 2,5 ha Flächenverbrauch pro Tag wird eingehalten und bis 2030 weiter unterschritten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren und das im Landesentwicklungsplan vereinbarte Ziel, maximal 2,5 ha pro Tag zu verbrauchen und bis 2030 noch weiter zu unterschreiten, einhalten. Link zum Original
  24. Die neue Kompensationsverordnung wird umgesetzt, um den Ökopunktehandel zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die neue Kompensationsverordnung wollen wir umsetzen, damit der Ökopunktehandel gestärkt wird. Link zum Original
  25. Ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Flächen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Einführung eines Förderprogramms zur Entsiegelung von Flächen. Link zum Original
  26. Der hessische Wald soll multifunktional verschiedene Nutzungsansprüche berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der hessische Wald muss verschiedene Nutzungsansprüche gleichermaßen berücksichtigen und daher multifunktional sein. Link zum Original
  27. Das gegenseitige Verständnis der Wald-Nutzungsgruppen wird gestärkt und der Dialog zwischen Waldeigentümern und Waldnutzern intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das gegenseitige Verständnis der verschiedenen Nutzungs- und Interessengruppen stärken und den Dialog zwischen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und Waldnutzerinnen und Waldnutzern intensivieren. Link zum Original
  28. Naturnahe Trekkingplätze für Jugendgruppen im Staatswald werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Wald besser erfahren zu können, wollen wir naturnahe Trekkingplätze für Jugendgruppen im Staatswald unterstützen. Link zum Original
  29. Bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes sollen ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichrangig verfolgt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass bei der nachhaltigen Bewirtschaftung unseres Staatswaldes zur Sicherung seiner vielfältigen Funktionen als Lebensraum, für Klimaschutz, Erholung und Bildung sowie Rohstoffquelle ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichrangig verfolgt werden. Link zum Original
  30. Der hessische Staatswald bleibt nach FSC-Standard zertifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach diesem Grundsatz bleibt der hessische Staatswald nach FSC-Standard zertifiziert. Link zum Original
  31. Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Forstbewirtschaftung werden umfassend gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Forstbewirtschaftung in Hessen werden umfassend gewährleistet, um unseren Wald als wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna zu erhalten und zu schützen. Link zum Original
  32. Alte Buchenwälder werden im Rahmen der Kerngebiete erhalten und geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alte Buchenwälder wollen wir im Rahmen der Kerngebiete er halten und schützen. Link zum Original
  33. Besonders schützenswerte alte Bäume und alte Buchenwaldbestände werden bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonders schützenswerte alte Bäume („Methusalembäume“) sowie unsere alten Buchenwaldbestände wollen wir bewahren. Link zum Original
  34. Ein Modellforstamt für Biodiversität wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die mobilen Waldba uernschulen wollen wir erhalten, ein Modellforstamt für Biodiversität einrichten und die Funktionsstellen für Naturschutz in jedem Forstamt beibehalten. Link zum Original
  35. Die Funktionsstellen für Naturschutz in jedem Forstamt bleiben bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die mobilen Waldba uernschulen wollen wir erhalten, ein Modellforstamt für Biodiversität einrichten und die Funktionsstellen für Naturschutz in jedem Forstamt beibehalten. Link zum Original
  36. Der Anteil ungenutzter Wälder an der hessischen Waldfläche soll auf fünf Prozent steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen erreichen, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil ungenutzter Wälder an der gesamten hessischen Waldfläche auf fünf Prozent gesteigert wird. Link zum Original
  37. Der Staatswald soll zehn Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der hessische Staatswald soll dabei verantwortungsvoll und vorbildlich vorangehen und zehn Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen. Link zum Original
  38. Ausgewiesene Kernflächen über 100 Hektar werden rechtlich dauerhaft gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ausgewiesene Kernflächen, die größer als 100 Hektar sind, rechtlich dauerhaft sichern. Link zum Original
  39. Einige Flächen sollen als Naturwälder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, einige Flächen als Naturwälder ihrer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Link zum Original
  40. Der Schutz der Bannwaldflächen im Hessischen Waldgesetz wird an den aktuellen Landesentwicklungsplan angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Hessischen Waldgesetz den Schutz der Bannwaldflächen dem aktuellen Landesentwicklungsplan anpassen. Link zum Original
  41. Im Nationalpark werden über Managementpläne schrittweise jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für die Beibehaltung des einheitlichen Reviersystems ein und werden im Nationalpark durch genehmigte Managementpläne sukzessive jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche einrichten. Link zum Original
  42. Natur und Landschaft sollen sorgsam geschützt und für künftige Generationen erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch einen sorgsamen Schutz unserer Natur und Landschaft wollen wir die Schöpfung bewahren und für zukünftige Generationen erhalten. Link zum Original
  43. Die Hessische Nachhaltigkeitsstrategie wird gemäß den Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Hessische Nachhaltigkeitsstrategie werden wir entsprechend der Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe weiterentwickeln. Link zum Original
  44. Der Zugang aller zu sauberem Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen ist Teil der Daseinsvorsorge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der umfassende Zugang zu sauberem Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen für alle Hessen ist Teil der Daseinsversorgung. Link zum Original
  45. Die Einführung von Brauchwassersystemen in Industrie- und Wohnanlagen wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir Maßnahmen wie z.B. die Einführung von Brauchwassersystemen in Industrie- und Wohnanlagen forcieren. Link zum Original
  46. Kommunen sollen bei neuen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten ein Zweileitungssystem aus Trink- und Brauchwasser prüfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen sollten bei der Ausweisung von Wohn-, Gewerbe - und Industriegebieten den Bau eines Zwe ileitungssystems aus Trink- und Brauchwasser prüfen. Link zum Original
  47. Für die örtlichen Folgen der Wassergewinnung, etwa im Vogelsberg und im Hessischen Ried, soll ein zweckgebundener Ausgleich der Umwelt- und Ressourcenkosten erfolgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den örtlichen Auswirkungen der Nutzung der Wasserressourcen, zum Beispiel im Vogelsberg und im hessischen Ried, in Form von Umwelt - und Ressourcenkosten durch einen zweckgebundenen Ausgleich Rechnung tragen. Link zum Original
  48. Das Vorsorge- und Verursacherprinzip im Umweltschutz soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um unsere Lebensgrundlagen zu schützen, wollen wir das Vorsorge - und Verursacherprinzip weiter stärken. Link zum Original
  49. Schwerpunkte des Rückstandsaufkommens im Wasser werden ermittelt und gezielt angegangen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen vielschichtigen Ansatz verfolgen, Schwerpunkte von Rückstandsaufkommen ermitteln und dort ansetzen. Link zum Original
  50. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Anstrengungen zur Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie werden fortgesetzt, die hohe Förderung für Gewässerrenaturierung durch das Land beibehalten und der enge Dialog hierzu mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern und Kommunen beibehalten. Link zum Original
  51. Die hohe Landesförderung für Gewässerrenaturierung wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Anstrengungen zur Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie werden fortgesetzt, die hohe Förderung für Gewässerrenaturierung durch das Land beibehalten und der enge Dialog hierzu mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern und Kommunen beibehalten. Link zum Original
  52. Der Dialog mit betroffenen Eigentümern und Kommunen zur Gewässerrenaturierung wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielfältigen Anstrengungen zur Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie werden fortgesetzt, die hohe Förderung für Gewässerrenaturierung durch das Land beibehalten und der enge Dialog hierzu mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern und Kommunen beibehalten. Link zum Original
  53. Mit dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ werden Bäche modellhaft von der Quelle bis zur Mündung renaturiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Sinne wird das Land ein Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ auflegen und modellhaft Bäche von der Quelle bis zur Mündung renaturieren. Link zum Original
  54. Die Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphor soll weiter verringert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Belastung unserer Gewässer mit Nitrat und Phosphor wollen wir weiter minimieren. Link zum Original
  55. Auch andere Schadstoffemittenten, insbesondere Kläranlagen, werden einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu nehmen wir auch andere Schadstoffemittenten (insbesondere Kläranlagen) in den Blick. Link zum Original
  56. Einträge chemischer Pflanzenschutzmittel, Gülle und Dünger in Gewässer und Grundwasser sollen reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben die Gewässerschutzberatung in der Landwirtschaft verbessert und werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, chemische Pflanzenschutzmittel und andere Einträge wie Gülle und Dünger in unsere Gewässer und unser Grundwasser zu reduzieren. Link zum Original
  57. Ein Pestizidreduktionsplan wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wollen wir auch einen Pestizidreduktionsplan erarbeiten und die Beratung und Förderung für eine grundwasserschonende Landwirtschaft in besonders belasteten Gebieten intensivieren. Link zum Original
  58. Kläranlagen sollen weiter verbessert und Gewässer naturnah gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die gesetzlichen Ziele in Oberflächengewässern zu erreichen und zu erhalten, ist es auch notwendig, die Kläranlagen weiter zu verbessern und die Gewässer naturnah zu gestalten. Link zum Original
  59. Kläranlagen, deren Abläufe die Trinkwassergewinnung gefährden können, insbesondere im Hessischen Ried, erhalten Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Priorität müssen die Anlagen haben, deren Abläufe die Qualität des dort gewonnenen Trinkwassers gefährden können, insbesondere im Hessischen Ried. Link zum Original
  60. Die Spurenstoffstrategie wird fortgeführt, um Einträge von Chemikalien und Medikamenten in Gewässer zu verringern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Spurenstoffstrategie fortführen, damit der Eintrag von Chemikalien und Medikamenten in unsere Gewässer weiter wirkungsvoll reduziert wird. Link zum Original
  61. Neue Beratungs- und Informationsangebote zu Spurenstoffen werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wollen wir unter anderem neue Beratungs - und Informationsangebote schaffen und das Monitoring der Belastung und Ursachenforschung verbessern. Link zum Original
  62. Monitoring der Spurenstoffbelastung und Ursachenforschung werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wollen wir unter anderem neue Beratungs - und Informationsangebote schaffen und das Monitoring der Belastung und Ursachenforschung verbessern. Link zum Original
  63. Die Wirkung der Verbesserungen im Wassergesetz wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Wassergesetz vorgesehenen Verbesserungen wollen wir in ihrer Wirkung evaluieren. Link zum Original
  64. Die Maßnahmen zur Entsorgung salzhaltiger Abwässer von Kali+Salz werden fortgesetzt und landesseitig unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die eingeleiteten Maßnahmen zur Unterstützung der Entsorgung salzhaltiger Abwässer durch das Unternehmen Kali+Salz werden wir fortsetzen und landesseitig die erforderlichen Schritte unternehmen. Link zum Original
  65. Die Versenkung von Salzabwässern wird spätestens 2021 beendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten daran fest, die Versenkung von Salzabwässern spätestens 2021 zu beenden. Link zum Original
  66. Werra und Weser sollen in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Werra und Weser sollen in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden. Link zum Original
  67. In Kooperation mit der Flussgebietsgemeinschaft Weser und Thüringen werden alle erforderlichen Maßnahmen für Werra und Weser umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir in Kooperation mit der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser, insbesondere mit unserem Nachbarland Thüringen, weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Link zum Original
  68. Die Sanierung der Waldbestände im Hessischen Ried wird entsprechend den Ergebnissen des Runden Tisches vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sanierung der Waldbestände im Hessischen Ried entsprechend der Ergebnisse des Runden Tisches wird vorangetrieben. Link zum Original
  69. Im Hessischen Ried werden Waldumbau und Verbesserung des Wasserhaushalts durch Infiltration und Bewässerung mit aufbereitetem Rheinwasser umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören der Waldumbau und eine Verbesserung des Wasserhaushalts unter den Waldbeständen durch Infiltration und Oberflächenbewässerung mittels aufbereiteten Rheinwassers. Link zum Original
  70. Belange des Natur- und Artenschutzes in FFH-Gebieten werden bei der Waldsanierung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sind die Belange des Natur- und Artenschutzes in den FFH-Gebieten zu berücksichtigen. Link zum Original
  71. Gute Luftqualität und weniger Luftschadstoffe werden auf allen Ebenen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung umfassend zu gewährleisten, setzen wir uns auf allen Ebenen für gute Luftqualität und die Reduzierung von Schadstoffbelastungen in der Luft ein. Link zum Original
  72. Die europäischen Stickoxid-Grenzwerte sollen durch weniger Emissionen des Auto- und Lkw-Verkehrs schnellstmöglich unterschritten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch einen ganzheitlichen Ansatz zur Reduzierung der Schadstoffbelastung und insbesondere Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen des Auto - und LKW - Verkehrs wollen wir die europäischen Grenzwerte für die Stickoxidbelastung schnellstmöglich unterschreiten. Link zum Original
  73. Schlagen Kommunen keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte vor, ordnet das Land zusätzliche Maßnahmen an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollten die Kommunen keine ausreichenden Maßnahmen vorschlagen, um die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten, wird das Land zusätzliche geeignete Maßnahmen vorschlagen und anordnen. Link zum Original
  74. Die Lärmbelastung der Bevölkerung, besonders durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, soll reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin auf allen Ebenen daran arbeiten, die Lärmbelastung der hessischen Bevölkerung zu reduzieren und haben dabei den Verkehrslärm von Auto, Schiene und Flugverkehr besonders im Blick. Link zum Original
  75. Hessen soll zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind den Zielen und Vereinbarungen des Weltklimavertrags von Paris verpflichtet und wollen in Hessen dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Link zum Original
  76. Die Ziele von minus 40 Prozent Emissionen bis 2025 und Klimaneutralität bis 2050 sind verbindlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die in Hessen beschlossenen Ziele zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen um 40 Prozent bis 2025 und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 sind dabei verbindlich. Link zum Original
  77. Als Zwischenziel sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent sinken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grundlage europäischer und bundespolitischer Rahmenbedingungen und Entscheidungen wollen wir als weiteres Zwischenziel für den Hessischen Klimaschutzplan die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 erreichen. Link zum Original
  78. Der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 wird umgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 mit 140 konkreten Maßnahmen werden wir daher konsequent umsetzen und auf Grundlage des darin vorgesehenen Monitoringprozesses weiterentwickeln. Link zum Original
  79. Klimaschutz setzt vor allem auf Information und Anreize für Bürger und Wirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen dabei vor allem auf Information und Anreize für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft. Link zum Original
  80. Böden sollen zur Erhaltung ihrer Kohlenstoffspeicherfunktion angepasst genutzt und vor Zerstörung geschützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Wiesen, Wälder, Moore und Böden haben eine wichtige Speicherfunktion für Kohlenstoff. Um diese zu erhalten, müssen wir Böden angepasst nutzen und vor weiterer Zerstörung schützen. Link zum Original
  81. Die Verschlechterung der Bodenqualität soll im Sinne der UN-Agenda 2030 beendet und umgekehrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen deshalb die globalen Nachhaltigkeitsziele der UN -Agenda 2030 und wollen die Verschlechterung der Bodenqualität beenden und umkehren. Link zum Original
  82. Maßnahmen zur Verbesserung des Humusgehalts des Bodens werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu wollen wir auch Maßnahmen zur Verbesserung des Humusgehalts des Bodens fördern. Link zum Original
  83. Klimaschutzmaßnahmen sollen verhältnismäßig sein und ökologische, ökonomische und soziale Belange gleichberechtigt berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Politische Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen müssen immer verhältnismäßig sein und den Dreiklang ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange gleichberechtigt berücksichtigen. Dazu gehört eine ganzheitliche Energiewende, die nicht nur den Strom, sondern auch Wärme und Verkehr einbezieht. Link zum Original
  84. Klimaschutzpolitik umfasst Landwirtschaft, Bodenschutz und die verstärkte Verwendung von Holz als Baustoff.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Klimaschutzpolitik gehören auch die Landwirtschaft, ein sorgsamer Umgang mit dem Boden und die verstärkte Verwendung von Holz als Baustoff zur langfristigen Kohlenstoffb indung. Link zum Original
  85. Das Land stellt weiterhin Fördermittel und günstige langfristige Darlehen für den Klimaschutz bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von Landesseite wollen wir weiterhin die notwendigen Fördermittel und günstige langfristige Darlehen zur Verfügung stellen und die Investitionen und Geldanlagen des Landes klar auf die Erreichung der Klimaschutzziele ausrichten. Link zum Original
  86. Auf den Planungsebenen, etwa bei Kompensationsplanung und Landes- und Regionalplanung, soll der Klimaschutz verstärkt unterstützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insgesamt wollen wir auf den verschiedenen Planungsebenen, z.B. bei Kompensationsplanungen für Infrastrukturprojekte, bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder in der Landes- und Regionalplanung auf der Grundlage des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 („IKSP“) verstärkt den Klimaschutz unterstützen. Link zum Original
  87. Von 2019 bis 2022 werden Pilotprojekte und Studien zu Kühlfunktion und Wasserrückhalt in Landschaft und Siedlungen vorbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu sollen 2019 bis 2022 auf der Basis des vom Umweltministerium vorgelegten Grundsatzgutachtens Pilotprojekte und vertiefende Studien vorbereitet werden. Link zum Original
  88. Der klimagerechte Aus- und Umbau der Infrastruktur ist eine wichtige landesplanerische Aufgabe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesplanerische Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. der klimagerechte Aus - und Umbau der Infrastruktur (ÖPNV, Gebäudeinfrastruktur, öffentliche Räume, Hochwasserschutz usw.), werden wichtige Aufgaben der kommenden Jahre sein. Wir wollen hier als Land vorangehen und private Investorinnen und Investoren unterstützen. Link zum Original
  89. Das Land geht bei der Klimaanpassung voran und unterstützt private Investoren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesplanerische Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. der klimagerechte Aus - und Umbau der Infrastruktur (ÖPNV, Gebäudeinfrastruktur, öffentliche Räume, Hochwasserschutz usw.), werden wichtige Aufgaben der kommenden Jahre sein. Wir wollen hier als Land vorangehen und private Investorinnen und Investoren unterstützen. Link zum Original
  90. Die Klimaschutzförderung wird auch für Bürger geöffnet, etwa durch ein Förderprogramm für Lastenräder.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir die Förderung in Zukunft auch für eine direkte Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern öffnen (z.B. durch ein Förderprogramm für Lastenräder als Anreiz für einen Umstieg auf das Fahrrad), um die Wirksamkeit des Klimaschutzplans zu erhöhen. Link zum Original
  91. Eingeleitete Maßnahmen zur Klimabildung und zur Vermittlung von Kompetenzen zu Klimaschutz und Klimawandel werden fortgesetzt und später evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eingeleitete Maßnahmen zur Stärkung der Klimabildung und der Vermittlung von Informationen und Kompetenzen zu Klimaschutz und Klimawandel werden wir fortsetzen und zu gegebener Zeit evaluieren. Link zum Original
  92. Hessens Rolle als Vorreiter in der Klimaanpassungsforschung soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Hessens Rolle als Vorreiter in der Klimaanpassungsforschung und Klimaentwicklung stärken. Link zum Original
  93. Maßnahmen zur Anpassung an veränderte Umweltbedingungen werden wissenschaftlich fundiert und schrittweise umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anpassung an veränderte Umweltbedingungen erfordert in vielen Gesellschaftsbereichen Maßnahmen, die wir wissenschaftlich fundieren und Schritt für Schritt umsetzen werden. Link zum Original
  94. Die vorhandenen Forschungsstellen zur Klimaanpassung sollen besser vernetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits vorhandenen Forschungsstellen wollen wir besser vernetzen und zum zentralen Anlaufpunkt für intelligente Klimaanpassung machen. Link zum Original
  95. Die Forschungsstellen sollen zum zentralen Anlaufpunkt für intelligente Klimaanpassung werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits vorhandenen Forschungsstellen wollen wir besser vernetzen und zum zentralen Anlaufpunkt für intelligente Klimaanpassung machen. Link zum Original
  96. Die Vernetzung der Kommunen im Klimaschutz soll weiter gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Vernetzung der Kommunen weiter stärken sowie vorbildliche und innovative kommunale Konzepte in Bezug auf Klimaneutralität und Sektorenkopplung fördern. Link zum Original
  97. Vorbildliche und innovative kommunale Konzepte zu Klimaneutralität und Sektorenkopplung sollen gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Vernetzung der Kommunen weiter stärken sowie vorbildliche und innovative kommunale Konzepte in Bezug auf Klimaneutralität und Sektorenkopplung fördern. Link zum Original
  98. Kommunen sollen stärker beim Erstellen und Umsetzen von CO2-Bilanzen, Divestment-Strategien und Klimaschutzplänen unterstützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem wollen wir Kommunen noch stärker darin unterstützen, kommunale CO2 - Bilanzen, Divestment -Strategien sowie Klimaschutzp läne zu erstellen und umzusetzen. Für Stadtgestaltung und Infrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, brauchen sie die Möglichkeit, zu investieren. Link zum Original
  99. Hessen tritt einer vom Bundesgesetzgeber eingebrachten Grundgesetzänderung für den Klimaschutz mit konkreten Zielen bei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Fall, dass der Bundesgesetzgeber eine Grundgesetzänderung für den Klimaschutz mit konkreten Zielen einbringt, werden wir dieser beitreten. Link zum Original
  100. Mit dem Finanzplatz Frankfurt sollen Versicherungslösungen für Klimafolgenschäden entwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Finanzplatz Frankfurt wollen wir Möglichkeiten für Versicherungslösungen von Klimafolgenschäden entwickeln, die weltweit dabei helfen können, die wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels abzufedern. Link zum Original
  101. Unkonventionelle Gasförderung durch Fracking wird in Hessen auch künftig ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unkonventionelle Gasförderung („Fracking“) wird es auch künftig in Hessen nicht geben. Link zum Original
  102. Angestrebt werden eine nachhaltige Abfallpolitik und möglichst geschlossene Wertstoffkreisläufe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine nachhaltige Abfallpolitik und möglichst geschlossene Wertstoffkreisläufe ein und setzen vorrangig bei der Abfallvermeidung und - wiederverwertung an. Link zum Original
  103. Vorrang in der Abfallpolitik haben Abfallvermeidung und Wiederverwertung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine nachhaltige Abfallpolitik und möglichst geschlossene Wertstoffkreisläufe ein und setzen vorrangig bei der Abfallvermeidung und - wiederverwertung an. Link zum Original
  104. Die Recyclingquote soll deutlich verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem weiteren Schritt geht es um die deutliche Verbesserung der Recycling -Quote. Erst anschließend gilt es, das Potenzial der energetischen Verwertung in den Blick zu nehmen, ganz am Schluss steht die umweltverträgliche Entsorgung. Link zum Original
  105. Die energetische Verwertung kommt erst nach dem Recycling in Betracht, die umweltverträgliche Entsorgung steht am Schluss.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem weiteren Schritt geht es um die deutliche Verbesserung der Recycling -Quote. Erst anschließend gilt es, das Potenzial der energetischen Verwertung in den Blick zu nehmen, ganz am Schluss steht die umweltverträgliche Entsorgung. Link zum Original
  106. Der Export von Müll soll reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dadurch wollen wir auch den Export von Müll reduzieren. Link zum Original
  107. Die Umsetzung der Wertstofftonne wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden wir die Umsetzung der Wertstofftonne und eine Weiterentwicklung des Dualen Systems vorantreiben und eine Plastikvermeidungsstrategie für Plastik und Mikroplastik auf den Weg bringen und gerade beim Plastik endlich eine konsequente Kreislaufführung zum schonenden Umgang mit den Ressourcen. Link zum Original
  108. Das Duale System soll weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden wir die Umsetzung der Wertstofftonne und eine Weiterentwicklung des Dualen Systems vorantreiben und eine Plastikvermeidungsstrategie für Plastik und Mikroplastik auf den Weg bringen und gerade beim Plastik endlich eine konsequente Kreislaufführung zum schonenden Umgang mit den Ressourcen. Link zum Original
  109. Eine Vermeidungsstrategie für Plastik und Mikroplastik wird auf den Weg gebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden wir die Umsetzung der Wertstofftonne und eine Weiterentwicklung des Dualen Systems vorantreiben und eine Plastikvermeidungsstrategie für Plastik und Mikroplastik auf den Weg bringen und gerade beim Plastik endlich eine konsequente Kreislaufführung zum schonenden Umgang mit den Ressourcen. Link zum Original
  110. Beim Plastik soll eine konsequente Kreislaufführung erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend werden wir die Umsetzung der Wertstofftonne und eine Weiterentwicklung des Dualen Systems vorantreiben und eine Plastikvermeidungsstrategie für Plastik und Mikroplastik auf den Weg bringen und gerade beim Plastik endlich eine konsequente Kreislaufführung zum schonenden Umgang mit den Ressourcen. Link zum Original
  111. Ein Aktionsprogramm zur Vermeidung und Wiederverwertung von Verpackungen soll ein Umdenken bei Industrie, Handel und Verbrauchern bewirken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Hilfe eines Aktionsprogramms zur Vermeidung und Wiederverwertung von Verpackungen wollen wir ein Umdenken von Industrie, Handel und Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen. Link zum Original
  112. Das Land nutzt seine eigenen rechtlichen Möglichkeiten, um den Plastikverbrauch zu verringern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird seine eigenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um den Plastikverbrauch zu verringern Link zum Original
  113. Ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika auf Bundesebene wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen das Verbot von Mikroplastik in Kosmetika auf Bundesebene und die Vorschläge der EU für die Einführung einer europaweiten Abgabe auf Einwegplastik. Link zum Original
  114. Die Vorschläge der EU für eine europaweite Abgabe auf Einwegplastik werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen das Verbot von Mikroplastik in Kosmetika auf Bundesebene und die Vorschläge der EU für die Einführung einer europaweiten Abgabe auf Einwegplastik. Link zum Original
  115. Die Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ soll ausgeweitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ wollen wir ausweiten und insbesondere die Vermeidung von Plastikmüll noch stärker ins Bewusstsein rücken. Link zum Original
  116. Die Vermeidung von Plastikmüll soll stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ wollen wir ausweiten und insbesondere die Vermeidung von Plastikmüll noch stärker ins Bewusstsein rücken. Link zum Original
  117. Die hessische Wirtschaft soll ressourcenschonend arbeiten können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die hessische Wirtschaft soll ressourcenschonend arbeiten können. Link zum Original
  118. Die Hessische Ressourcenschutzstrategie wird mit den relevanten Akteuren fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Hessische Ressourcenschutzstrategie mit den relevanten Akteuren fortführen und konkrete Maßnahmen erarbeiten. Link zum Original
  119. Im Rahmen der Ressourcenschutzstrategie werden konkrete Maßnahmen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Hessische Ressourcenschutzstrategie mit den relevanten Akteuren fortführen und konkrete Maßnahmen erarbeiten. Link zum Original
  120. Ziel ist ein sparsamerer Umgang mit natürlichen Ressourcen und eine bessere Rückgewinnung von Rohstoffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist der sparsamere Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der Rückgewinnung von Rohstoffen. Link zum Original
  121. Das Förderprogramm „Produktionsintegrierter Umweltschutz“ (PIUS) wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Fortsetzung des Förderprogramms „Produktionsintegrierter Umweltschutz“ (PIUS) und der „Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand “ (HIEM) unterstützen wir unsere Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Ressourcenschutz. Link zum Original
  122. Die „Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand“ (HIEM) wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Fortsetzung des Förderprogramms „Produktionsintegrierter Umweltschutz“ (PIUS) und der „Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand “ (HIEM) unterstützen wir unsere Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Ressourcenschutz. Link zum Original
  123. Im Ressourcenschutz sollen weitere Schwerpunkte etwa bei mineralischen Rohstoffen im Bauwesen, Holz, Kunststoffen und Phosphor gesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Ressourcenschutzstrategie des Landes wollen wir uns nach dem erfolgreichen Becher -Bonus-Programm weitere Schwerpunkte zur Stärkung des Ressourcenschutzes z.B. bei mineralischen Rohstoffen im Bauwesen, Holz, Kunststoffen und Phosphor setzen. Link zum Original
  124. Der Engpass bei Deponiekapazitäten wird mit der Fortschreibung des Abfallplans gemeinsam mit potenziellen Betreibern angegangen, damit neue Kapazitäten für Bauschutt und Erdaushub entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Fortschreibung des Abfallplans werden wir den Engpass der Deponiekapazitäten unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie mit potentiellen Deponiebetreibern angehen, damit diese möglichst neue Kapazitäten, insbesondere zur Entsorgung von Bauschutt und Erdaushub, schaffen können. Link zum Original
  125. Aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung soll weitgehend ausgestiegen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus Gründen des Gewässer - und Bodenschutzes wollen wir aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung weitgehend aussteigen. Link zum Original
  126. Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu alternativen Verwertung von Klärschlamm werden wir insbesondere Verfahren zur Phosphorrückgewinnung vorantreiben und wissenschaftlich begleiten. Link zum Original
  127. Verfahren zur Phosphorrückgewinnung werden wissenschaftlich begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu alternativen Verwertung von Klärschlamm werden wir insbesondere Verfahren zur Phosphorrückgewinnung vorantreiben und wissenschaftlich begleiten. Link zum Original
  128. Betriebliches Umweltmanagement und der Austausch zwischen Unternehmen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden betriebliches Umweltmanagement und den Austausch zwischen Unternehmen stärken. Dafür werden wird ie Umweltallianz wieder verstärkt beleben und Umweltmanagementpläne auch in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Link zum Original
  129. Die Umweltallianz wird wiederbelebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden betriebliches Umweltmanagement und den Austausch zwischen Unternehmen stärken. Dafür werden wird ie Umweltallianz wieder verstärkt beleben und Umweltmanagementpläne auch in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Link zum Original
  130. Umweltmanagementpläne werden auch in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden betriebliches Umweltmanagement und den Austausch zwischen Unternehmen stärken. Dafür werden wird ie Umweltallianz wieder verstärkt beleben und Umweltmanagementpläne auch in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Link zum Original
  131. Die hessische Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die hessische Biodiversitätsstrategie werden wir umsetzen und weiterentwickeln und ein Biotopverbundsystem schaffen, um Lebensräume zu vernetzen. Dies erfolgt in Kooperation mit allen betroffenen Partnern durch freiwillige Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und ein Schutzgebietssystem. Link zum Original
  132. Ein Biotopverbundsystem zur Vernetzung von Lebensräumen wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die hessische Biodiversitätsstrategie werden wir umsetzen und weiterentwickeln und ein Biotopverbundsystem schaffen, um Lebensräume zu vernetzen. Dies erfolgt in Kooperation mit allen betroffenen Partnern durch freiwillige Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und ein Schutzgebietssystem. Link zum Original
  133. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit Betroffenen über freiwillige Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und ein Schutzgebietssystem.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die hessische Biodiversitätsstrategie werden wir umsetzen und weiterentwickeln und ein Biotopverbundsystem schaffen, um Lebensräume zu vernetzen. Dies erfolgt in Kooperation mit allen betroffenen Partnern durch freiwillige Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und ein Schutzgebietssystem. Link zum Original
  134. Das Hessische Naturschutzgesetz wird unter Einbeziehung von Zielen der Biodiversitätsstrategie angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hessische Naturschutzgesetz wollen wir anpassen und dabei auch Ziele der Biodiversitätsstrategie einfließen lassen. Link zum Original
  135. Die bestehenden Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben und die Einwerbung europäischer Fördermittel verstärkt. Link zum Original
  136. Die Einwerbung europäischer Fördermittel für den Naturschutz wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben und die Einwerbung europäischer Fördermittel verstärkt. Link zum Original
  137. Der Nationalpark Kellerwald-Edersee soll im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Maßgabe, dass das Land in der Verpflichtung steht, das Naturschutzgroßprojekt umzusetzen, wollen wir den Nationalpark Kellerwald-Edersee im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitern. Die touristische Nutzung dieser Flächen wollen wir umfassend sicherstellen und die Nutzung der Wasserfläche des Edersees damit nicht einschränken. Link zum Original
  138. Die touristische Nutzung der Erweiterungsflächen soll umfassend sichergestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Maßgabe, dass das Land in der Verpflichtung steht, das Naturschutzgroßprojekt umzusetzen, wollen wir den Nationalpark Kellerwald-Edersee im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitern. Die touristische Nutzung dieser Flächen wollen wir umfassend sicherstellen und die Nutzung der Wasserfläche des Edersees damit nicht einschränken. Link zum Original
  139. Die Nutzung der Wasserfläche des Edersees soll durch die Erweiterung nicht eingeschränkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Maßgabe, dass das Land in der Verpflichtung steht, das Naturschutzgroßprojekt umzusetzen, wollen wir den Nationalpark Kellerwald-Edersee im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitern. Die touristische Nutzung dieser Flächen wollen wir umfassend sicherstellen und die Nutzung der Wasserfläche des Edersees damit nicht einschränken. Link zum Original
  140. Das „Grüne Band“ entlang der hessisch-thüringischen Grenze soll als Naturmonument ausgewiesen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Grüne Band“ entlang der hessisch-thüringischen Grenze soll als Naturmonument ausgewiesen werden. Link zum Original
  141. Eine UNESCO-Biosphärenregion Wiesbaden-Rheingau-Mainspitze wird auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie im Dialog begleitet, sofern sie in der Region breite Unterstützung findet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Vorhaben der Einrichtung einer UNESCO - Biosphärenregion Wiesbaden -Rheingau-Mainspitze wird auf Grundlage der Ergebnisse der beauftragten Machbarkeitsstudie im Dialog mit den Betroffenen begleitet, wenn dies in der Region breite Unterstützung findet. Link zum Original
  142. Die Umsetzung des neuen Rahmenkonzepts für das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Umsetzung des neuen Rahmenkonzepts UNESCO-Biosphärenreservat Rhön. Link zum Original
  143. Die Naturparke werden erhalten und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bewährten Naturparke werden wir erhalten und weiterentwickeln. Hier gilt es, den Schutz und die Nutzung unserer Kulturlandschaften zu verbinden und die Interessen des Naturschutzes, der Landnutzerinnen und Landnutzer, der Landschaftspflege und die Bedürfnisse der Erholungssuchenden gut aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  144. In den Naturparken sollen Schutz und Nutzung der Kulturlandschaft verbunden und die Interessen von Naturschutz, Landnutzern und Erholungssuchenden abgestimmt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bewährten Naturparke werden wir erhalten und weiterentwickeln. Hier gilt es, den Schutz und die Nutzung unserer Kulturlandschaften zu verbinden und die Interessen des Naturschutzes, der Landnutzerinnen und Landnutzer, der Landschaftspflege und die Bedürfnisse der Erholungssuchenden gut aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  145. Der Vertragsnaturschutz soll weiter gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Vertragsnaturschutz weiter stärken. Dafür werden die nötigen Mittel im Landeshaushalt und in der Stiftung NATURA 2000 bereitgestellt. Link zum Original
  146. Für den Vertragsnaturschutz werden Mittel im Landeshaushalt und in der Stiftung NATURA 2000 bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Vertragsnaturschutz weiter stärken. Dafür werden die nötigen Mittel im Landeshaushalt und in der Stiftung NATURA 2000 bereitgestellt. Link zum Original
  147. Die Stiftung Hessischer Naturschutz wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Stiftung Hessischer Naturschutz werden wir weiter unterstützen. Link zum Original
  148. Streuobstwiesen werden durch eine Streuobststrategie für Hessen geschützt und erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für die Artenvielfalt wertvollen Streuobstwiesen werden wir durch eine Streuobststrategie für Hessen schützen, erhalten und für ihre Pflege - auch finanziell - sorgen. Link zum Original
  149. Für die Pflege der Streuobstwiesen wird auch finanziell gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für die Artenvielfalt wertvollen Streuobstwiesen werden wir durch eine Streuobststrategie für Hessen schützen, erhalten und für ihre Pflege - auch finanziell - sorgen. Link zum Original
  150. Besonders gefährdete Arten wie Feldlerche und Feldhamster werden durch spezielle Programme weiter geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonders gefährdete Arten wie Feldlerche und Feldhamster werden wir durch spezielle Programme weiter schützen. Link zum Original
  151. Die Glyphosat-Ausstiegsstrategie wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Glyphosat-Ausstiegsstrategie fortsetzen und landeseigene Betriebe in ihrer Vorbildfunktion unterstützen, aus dem Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auszusteigen. Link zum Original
  152. Landeseigene Betriebe werden beim Ausstieg aus Glyphosat und Neonicotinoiden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Glyphosat-Ausstiegsstrategie fortsetzen und landeseigene Betriebe in ihrer Vorbildfunktion unterstützen, aus dem Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auszusteigen. Link zum Original
  153. Für Luchs, Wolf, Wildkatze und Biber soll es mehr Wildnis geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mehr Wildnis wollen wir auch für Luchs, Wolf, Wildkatze und Biber. Link zum Original
  154. Für zurückkehrende oder neu angesiedelte Tierarten wird besondere Verantwortung übernommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für zurückkehrende oder neu angesiedelte Tierarten in Hessen werden wir besondere Verantwortung übernehmen. Link zum Original
  155. Für Schäden in der Landwirtschaft durch den Wolf werden Entschädigungsregeln erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden wir für Schäden in der Landwirtschaft durch den Wolf entsprechende Entschädigungsregeln erstellen und Prävention sowie Schadensregulierung unbürokratisch regeln. Link zum Original
  156. Prävention und Schadensregulierung bei Wolfsschäden werden unbürokratisch geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden wir für Schäden in der Landwirtschaft durch den Wolf entsprechende Entschädigungsregeln erstellen und Prävention sowie Schadensregulierung unbürokratisch regeln. Link zum Original
  157. Die Wolfsmanagementpläne werden beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wolfsmanagementpläne wollen wir beibehalten und weiter praxistauglich ausgestalten. Link zum Original
  158. Die Wolfsmanagementpläne sollen praxistauglicher ausgestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wolfsmanagementpläne wollen wir beibehalten und weiter praxistauglich ausgestalten. Link zum Original
  159. In besonderen Härtefällen oder bei besonderer Gefahr für Menschen kann die Tötung eines Wolfs weiterhin zugelassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In besonderen Härtefällen oder bei besonderer Gefahr für den Menschen kann weiterhin eine Tötung zugelassen werden. Link zum Original
  160. Im Umgang mit heimisch gewordenen invasiven Arten sollen im Rahmen der Artenschutzmanagementpläne neue Verfahren erprobt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Umgang mit invasiven Arten, die heimisch geworden sind, wollen wir im Rahmen der Artenschutzmanagementpläne auch neue Verfahren erproben. Link zum Original
  161. Vom Bund wird ein Waldschutzfonds gefordert, um das Wildnisziel von zwei Prozent der Fläche zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Wildnisziel des Bundes auf zwei Prozent der Fläche zu erreichen, werden wir die Einrichtung eines Waldschutzfonds vom Bund fordern. Link zum Original
  162. Das Programm „Wildes Hessen“ soll fortgeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Fortführung der Programme „Wildes Hessen“ und „Zukunft Stadtgrün“ ein. Link zum Original
  163. Das Programm „Zukunft Stadtgrün“ soll fortgeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Fortführung der Programme „Wildes Hessen“ und „Zukunft Stadtgrün“ ein. Link zum Original
  164. Auf Landkreisebene werden flächendeckend Landschaftspflegeverbände gegründet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Miteinander verschiedener Nutzungsgruppen zu stärken, werden wir flächendeckend Landschaftspflegeverbände auf Landkreisebene gründen. Link zum Original
  165. Die Umweltlotterie wird fortgeführt, damit Naturschutzprojekte weiterhin von den Gewinnen profitieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Umweltlotterie fortführen, damit auch weiterhin Naturschutzprojekte von den Gewinnen profitieren können. Link zum Original
  166. Die Situation der hessischen Tierheime soll verbessert werden, ohne die Finanzierungsverantwortung der Kommunen abzulösen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Situation der hessischen Tierheime wollen wir weiter verbessern, ohne die Finanzierungsverantwortung der Kommunen abzulösen. Link zum Original
  167. Die Stiftung Hessischer Tierschutz soll finanziell besser ausgestattet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Beseitigung baulicher Investitionsbedarfe wollen wir die Stiftung Hessischer Tierschutz finanziell besser ausstatten und ein Sonderprogramm „Tierheimmodernisierung“ auflegen. Link zum Original
  168. Ein Sonderprogramm „Tierheimmodernisierung“ wird aufgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Beseitigung baulicher Investitionsbedarfe wollen wir die Stiftung Hessischer Tierschutz finanziell besser ausstatten und ein Sonderprogramm „Tierheimmodernisierung“ auflegen. Link zum Original
  169. Für eine freiwillige Steigerung des Anteils gechipter und registrierter Hunde und Katzen wird weiterhin geworben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin für eine freiwillige Steigerung des Anteils der gechipten und registrierten Hunde und Katzen in Hessen werben. Link zum Original
  170. Die Verzahnung der Förderprogramme soll zur Verringerung des Flächenverbrauchs beitragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Vielzahl bestehender Förderprogramme des Bundes und des Landes wollen wir stärker verzahnen und für eine nachhaltige Entwicklung der Wohnquartiere nutzen. So soll auch ein Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs geleitest werden. Link zum Original
  171. Bemühungen zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen daher alle Bemühungen, um die fragile Lage in vielen Herkunftsländern zu stabilisieren und die im Klimavertrag von Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Link zum Original
  172. Landesplanerische Maßnahmen zur Klimaanpassung wie der klimagerechte Umbau der Infrastruktur sind eine wichtige Aufgabe der kommenden Jahre.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Landesplanerische Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. der klimagerechte Aus - und Umbau der Infrastruktur (ÖPNV, Gebäudeinfrastruktur, öffentliche Räume, Hochwasserschutz usw.), wird eine wichtige Aufgabe der kommenden Jahre sein. Link zum Original
  173. Bei der Klimaanpassung der Infrastruktur geht das Land voran und unterstützt private Investoren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 131 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Landesplanerische Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. der klimagerechte Aus - und Umbau der Infrastruktur (ÖPNV, Gebäudeinfrastruktur, öffentliche Räume, Hochwasserschutz usw.), wird eine wichtige Aufgabe der kommenden Jahre sein. Wir wollen hier als Land vorangehen und private Investoren unterstützen. Link zum Original
  174. Bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes sollen ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichrangig verfolgt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 135 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass bei der nachhaltigen Bewirtschaftung unseres Staatswaldes zur Sicherung seiner vielfältigen Funktionen wie Lebensraum, Klimaschutz, Erholung, Bildung und Rohstoffquelle ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichrangig verfolgt werden. Link zum Original
  175. Die Naturparke werden erhalten und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 135 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso wollen wir die bewährten Naturparke erhalten und weiterentwickeln. Link zum Original
  176. Schutz und Nutzung der Kulturlandschaften sollen verbunden und die Interessen von Naturschutz, Landnutzern, Landschaftspflege und Erholungssuchenden abgestimmt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 135 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hier gilt es, den Schutz und die Nutzung unserer Kulturlandschaften zu verbinden und die Interessen des Naturschutzes, der Landnutzer, der Landschaftspflege und die Bedürfnisse der Erholungssuchenden gut aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  177. Die Programme PIUS-Beratung und PIUS-Invest zum produktionsintegrierten Umweltschutz werden fortgesetzt und ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreichen Programme zur Beratung beim „ProduktionsInte grierten UmweltSchutz“ (PIUS‐Beratung) und zur Förderung von Investitionen mittels „PIUS ‐ Invest“ wollen wir fortsetzen und ausweiten. Link zum Original
  178. Eine Recyclinganlage für Straßenaufbruch am Kraftwerk Staudinger wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So begrüßen wir die Überlegungen, am Kraftwerk Staudinger eine Recyclinganlage für Straßenaufbruch zu errichten. Link zum Original
  179. Ein Wettbewerb „Orte der Ressourceneffizienz“ wird ins Leben gerufen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um erfolgreiche Beispiele sichtbar zu machen, wollen wir einen Wettbewerb „Orte der Ressourceneffizienz“ ins Leben rufen. Link zum Original
  180. Die Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung wird weiter gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das bestehende Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) wollen wir evaluieren und mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren modernisieren. Dabei sollen die Mittelstandsfreundlichkeit in der Anwendung und die Nachhaltigkeit in der Beschaffung weiter gestärkt werden. Link zum Original
  181. Am Energieeffizienzplan 2030 für eine CO2-neutrale Landesverwaltung wird festgehalten und die Anstrengungen werden deutlich verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 148 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Am Energieeffizienzplan 2030 für eine CO2-neutrale Landesverwaltung halten wir fest und wollen unsere Anstrengungen deutlich verstärken. Link zum Original
  182. Der Gebäudebestand soll bis 2030 nahezu klimaneutral sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 148 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bis zum Jahr 2030 soll der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Link zum Original
  183. Eine europaweit wirksame Bepreisung von CO2-Emissionen wird eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine europaweite wirksame Bepreisung von CO 2-Emissonen und eine Weiterentwicklung des Emissionshandels ein. Link zum Original
  184. Der Emissionshandel wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine europaweite wirksame Bepreisung von CO 2-Emissonen und eine Weiterentwicklung des Emissionshandels ein. Link zum Original
  185. Der Strukturwandel wird dort vorangebracht, wo die größten Potenziale zur CO2-Einsparung liegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Strukturwandel voranbringen und dort aktiv werden, wo die größten Potentiale zur CO 2-Einsparung liegen. Link zum Original
  186. Das freiwillige Amphibienschutzprogramm an Landstraßen wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 152 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das freiwillige Amphibienschutzprogramm an Landstraßen fortführen. Link zum Original
  187. Laufende Blühstreifen-Pilotprojekte werden vorangetrieben und anschließend zur Entwicklung von Standards ausgewertet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 153 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem sollen bereits angelaufene Blühstreifen -Pilotprojekte forciert vorangetrieben und anschließend im Hinblick auf die Entwicklung von Standards ausgewertet werden. Link zum Original
  188. Die Belastungen durch den Flughafenbetrieb für Mensch und Umwelt werden rasch und weitestmöglich verringert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In dieser Situation bleibt es vorrangiges Ziel der Landespolitik, die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maß rasch wirksam zu verringern. Link zum Original
  189. Aktiver Schallschutz hat Vorrang vor passivem Schallschutz.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei haben Maßnahmen zum aktiven Schallschutz gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen eine eindeutige Priorität. Link zum Original
  190. Die Lärmobergrenzen und ihre Festlegung im Landesentwicklungsplan werden fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die freiwilligen Vereinbarungen zu Lärmobergrenzen und ihre rechtliche Festlegung im Landesentwicklungsplan, die eingeführten Lärmpausen und die Anreizsysteme für eine möglichst lärmarme Abwicklung der Flugbewegungen werden wir fortführen. Link zum Original
  191. Die eingeführten Lärmpausen am Flughafen werden fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die freiwilligen Vereinbarungen zu Lärmobergrenzen und ihre rechtliche Festlegung im Landesentwicklungsplan, die eingeführten Lärmpausen und die Anreizsysteme für eine möglichst lärmarme Abwicklung der Flugbewegungen werden wir fortführen. Link zum Original
  192. Anreizsysteme für eine lärmarme Abwicklung der Flugbewegungen werden fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die freiwilligen Vereinbarungen zu Lärmobergrenzen und ihre rechtliche Festlegung im Landesentwicklungsplan, die eingeführten Lärmpausen und die Anreizsysteme für eine möglichst lärmarme Abwicklung der Flugbewegungen werden wir fortführen. Link zum Original
  193. Veraltete Flugzeugmuster (Kapitel 3) sollen in Frankfurt möglichst bald nicht mehr starten und landen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört das Ziel, dass veraltete Flugzeugmuster (Kap. 3) in Frankfurt möglichst bald nicht mehr starten und landen. Link zum Original
  194. Ökonomische Anreize für Flottenerneuerungen, vor allem bei Langstreckenflugzeugen, werden gesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem wollen wir weitere Beiträge zum Aktiven Schallschutz durch ökonomische Anreize für Flottenerneuerungen vor allem von Langstreckenflugzeugen setzen. Link zum Original
  195. Ein Förderprogramm zur beschleunigten Ausmusterung besonders lauter Flugzeuge wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zu diesem Zweck wollen wir prüfen, ob ein Förderprogramm die Ausmusterung besonders lauten Fluggerätes beschleunigen kann, um technische Verbesserungen des Lärmschutzes durch den Einsatz leiserer Flugzeuge schneller nutzbar machen zu können. Link zum Original
  196. An den Regelungen zur Nachtruhe am Flughafen wird uneingeschränkt festgehalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Interesse der Menschen im Rhein -Main-Gebiet und der Akzeptanz der weiteren ökonomischen Entwicklung des Flughafens halten wir an den Regelungen zur Nachtruhe uneingeschränkt fest. Link zum Original
  197. Das generelle Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr gilt für alle Fluggesellschaften am Standort Frankfurt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für alle Luftverkehrsgesellschaften am Standort Frankfurt gelten die Betriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere zum Nachtflug. Das bedeutet die Einhaltung des generellen Nachtflugverbotes zwischen 23:00 und 5:00 Uhr, wie in der Mediation festgelegt. Link zum Original
  198. Verstöße gegen das Nachtflugverbot werden konsequent geahndet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Verstöße gegen das Nachflugverbot sind konsequent zu ahnden. Link zum Original
  199. Alle Möglichkeiten, unzulässige verspätete Landungen nach 23 Uhr empfindlich zu bestrafen, werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 158 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir, ausgehend von den Ergebnissen der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren, alle Möglichkeiten prüfen, um unzulässige verspätete Landungen nach 23:00 Uhr mit empfindlichen Strafen zu belegen. Link zum Original
  200. Fluggesellschaften müssen ihre Umläufe so planen, dass sie bis 23 Uhr landen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Luftverkehrsgesellschaften müssen ihre Umläufe so planen, dass sie problemlos bis 23.00 Uhr landen können. Link zum Original
  201. Anwohner werden auch in den Randstunden 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr verlässlich vor Fluglärm geschützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Einhaltung des Mediationsnachtflugverbotes von 23:00 bis 5:00 Uhr wollen wir sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von 22:00 bis 23:00 Uhr sowie von 5:00 bis 6:00 Uhr, also in der Zeit, in der der Flugbetrieb laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in eingeschränktem Maß stattfinden darf, auch unter Einbeziehung von verspäteten oder verfrühten Bewegungen verlässlich geschützt bleiben. Link zum Original
  202. Das Maßnahmenprogramm des Forums Flughafen und Region zu lärmarmen An- und Abflugverfahren wird umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen daher die Umsetzung des Anfang 2018 vorgestellten Maßnahmenprogramms des Forums Flughafen und Region (FFR) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultationsverfahren vor Ort. Link zum Original
  203. Mit einem Lärmminderungsplan werden regelmäßig Maßnahmen zur Lärmreduktion identifiziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grundlage der tatsächlichen Lärmentwicklung werden wir mit Hilfe eines Lärmminderungsplans regelmäßig mögliche Maßnahmen zur Nutzung von Reduktionspotentialen identifizieren und die Einhaltung der Lärmobergrenze überprüfen. Link zum Original
  204. Die Einhaltung der Lärmobergrenze wird regelmäßig überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grundlage der tatsächlichen Lärmentwicklung werden wir mit Hilfe eines Lärmminderungsplans regelmäßig mögliche Maßnahmen zur Nutzung von Reduktionspotentialen identifizieren und die Einhaltung der Lärmobergrenze überprüfen. Link zum Original
  205. DFS und BAF sollen ein endgültiges Urteil zur Südumfliegung bzw. die Empfehlungen der BFU umsetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    DFS und BAF bleiben weiterhin aufgefordert, die Umsetzung eines endgültigen Urteils zur Südumfliegung bzw. der Empfehlungen der BFU im Rahmen des Lärmschutzkonzepts der Planfeststellung vorzunehmen. Link zum Original
  206. Ein Kompetenzzentrum „Klima- und Lärmschutz im Flugverkehr“ wird geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um den Luftverkehr auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten weiterentwickeln zu können, wollen wir ein Kompetenzzentrum „Klima - und Lärmschutz im Flugverkehr“ schaffen. Link zum Original
  207. Modellprojekte zum Einsatz synthetischer, mit erneuerbaren Energien hergestellter Flugkraftstoffe einschließlich einer Pilotanlage in Hessen werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So sollen unter einem Dach Modellprojekte gefördert werden, mit denen die Rahmenbedingungen für den Einsatz synthetischer, unter Nutzung Erneuerbarer Energien hergestellter Kraftstoffe (Pilotanlage in Hessen) unter Einbindung von Luftverkehrswirtschaft, Chem iebranche, Wissenschaft, Land, NGO sowie Handels - /Frachtunternehmen, untersucht werden. Link zum Original
  208. Weitere Strategien, Forschungsvorhaben und Modellprojekte zu Klima- und Lärmschutz im Flugverkehr werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem wollen wir weitere Strategien, Forschungsvorhaben oder Modellprojekte im Bereich „Klima - und Lärmschutz im Flugverkehr“, einschließlich der Entwicklung emissio nsärmerer Flugzeuge oder der Stärkung der Intermodalität fördern. Link zum Original
  209. Arbeitsfähigkeit und Finanzierung der Fluglärmkommission werden dauerhaft landesgesetzlich gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeitsfähigkeit und Finanzierung der Fluglärmkommission, die mit ihrer unabhängigen Rolle bei der Beratung von Fluglärmfragen eine wichtige Funktion auch bei der Verständigung über kommunale Grenzen hinweg hat, dauerhaft landesgesetzlich sichern. Link zum Original
  210. Das Forum Flughafen und Region wird als Dialogplattform erhalten und weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 159 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Forum Flughafen und Region (FFR) wollen wir als Dialogplattform zwischen der Luftverkehrswirtschaft und den Anrainern erhalten und weiter unterstützen. Link zum Original
  211. Eine umfassende Untersuchung der Ultrafeinstaub-Belastung in der Rhein-Main-Region wird durchgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 160 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf den Erfahrungen der NORAH-Studie wollen wir vor diesem Hintergrund eine umfassende Untersuchung der Ultrafeinstaub -Belastung in der Rhein -Main- Region vornehmen. Dies soll erneut federführend vom Forum Flughafen und Region organisiert und als neue Schwerpunktaufgabe des FFR aufgenommen werden. Link zum Original
  212. Das Forum Flughafen und Region organisiert die Ultrafeinstaub-Untersuchung als neue Schwerpunktaufgabe.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 160 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf den Erfahrungen der NORAH-Studie wollen wir vor diesem Hintergrund eine umfassende Untersuchung der Ultrafeinstaub -Belastung in der Rhein -Main- Region vornehmen. Dies soll erneut federführend vom Forum Flughafen und Region organisiert und als neue Schwerpunktaufgabe des FFR aufgenommen werden. Link zum Original
  213. Weitere Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 160 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben dem aktiven Schallschutz und dem Regionalen Lastenausgleich setzen wir uns auch für weitere Schallschutzmaßnahmen ein. Link zum Original
  214. Ein Förderprogramm für baulichen Schallschutz und Belüftung in Grundschulen der Tag-Schutzzone 2 wird aufgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 160 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört ein Förderprogramm zum baulichen Schallschutz und zur Belüftung in Grundschulen in der Tag-Schutzzone 2. Link zum Original
  215. Innovative Lösungen des aktiven Schallschutzes wie moderne Flugverfahren und Anreize werden zügig umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 161 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu gehört auch, dass innovative Lösungen (bspw. breite Einsatzmöglichkeit von Flugverfahren mittels modernster Navigationstechnik, Schaffung von Anreizen für aktiven Schallschutz) zügig umgesetzt werden. Link zum Original
  216. Das Projekt der CO2-neutralen Landesverwaltung wird mit Gebäudesanierung, Mobilitätsangeboten und Beschaffung weiter vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 171 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Projekt der CO2-neutralen Landesverwaltung werden wir weiter forcieren, um das Land beim Klimaschutz in allen Bereichen zum Vorbild und Vorreiter zu machen – von der Gebäudestruktur (energetische Sanierung) über Mobilitätsangebote bis zur Beschaffung. Link zum Original
  217. Investitionen in die Bausubstanz der Hochschulen sollen Primärenergieeinsatz und CO2-Ausstoß senken.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 189 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Besonders wichtig ist uns, dass die Investitionen in die Bausubstanz der Hochschulen auch dazu führen, den Primärenergieeinsatz an dieser Stelle zu reduzieren und den Kohlenstoffdioxidausstoß im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren. Link zum Original
  218. Das CO2-Minderungsprogramm des Landes wird nach Abschluss des laufenden Programms auch im Hochschulbereich fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 189 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Nach Abschluss des derzeit laufenden Programms werden wir daher das CO 2-Minderungsprogramm des Landes auch im Hochschulbereich fortsetzen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU HE 52, Grüne HE 22 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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