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Vertrag und Programme

Grüne BW, Grundsatzprogramm 2020: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „„... zu achten und zu schützen ...“ Veränderung schafft Halt. Grundsatzprogramm“ (Grundsatzprogramm 2020 der Grünen), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Aus Verantwortung fürs Land“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2020 der Grünen, nicht aus dem Vertrag. 751 von 1.365 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung36
  1. Die wehrhafte Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sie aktiv verteidigen.
  2. Die Demokratie muss Bürger- und Menschenrechte garantieren und ist an soziale Voraussetzungen und Solidarität gebunden.
  3. Demokratie braucht Zugänge und direkte Beteiligung, damit unterschiedliche Perspektiven in den demokratischen Prozess eingehen.
  4. Entscheidungswege sollen nachvollziehbar und Einflussnahme durch Unternehmen, Lobbyismus oder andere Staaten transparent sein.
  5. Ein zu starker Einfluss bestimmter Gruppen und ökonomischer Interessen auf die Politik soll eingegrenzt werden.
  6. Grundinfrastrukturen der Sicherheit, des Rechts, der Mobilität und der Verwaltung sollen in öffentlicher Hand sein.
  7. Die öffentliche Beschaffung soll sich stärker an ökologischen und sozialen Kriterien statt nur am Preis orientieren.
  8. Politik soll sich an nachprüfbaren Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, ohne durch Wissenschaft ersetzt zu werden.
  9. Demokratie ist Leitprinzip für ein Miteinander in gleicher politischer Freiheit und nicht auf formale Verfahren reduzierbar.
  10. Daseinsvorsorge, Beseitigung von Armut und Diskriminierung, Zugang zu Bildung und Meinungsbildung sowie Zeit für politische Beteiligung gehören zu einer freiheitlichen Demokratie.
  11. Europäische und globale Auswirkungen werden in demokratischen Entscheidungsprozessen stets berücksichtigt.
  12. Friedlicher Protest und gewaltfreier ziviler Ungehorsam gelten als legitime Mittel in einer Demokratie.
  13. Transparenzgesetze sollen den Zugang zu öffentlichen Informationen sichern, um Korruption vorzubeugen und demokratische Kontrolle zu stärken.
  14. Personelle Verflechtungen und Nebentätigkeiten politischer Entscheidungsträger werden offengelegt.
  15. Für Regierungsmitglieder gelten Karenzzeiten.
  16. Ein verpflichtendes Lobbyregister wird eingeführt.
  17. Eine unabhängige europäische Kontrollbehörde für Lobbyismus und Einflussnahme wird geschaffen.
  18. Korruption wird entschieden verfolgt.
  19. Ausschlüssen und Repräsentationsdefiziten in demokratischen Strukturen soll entgegengewirkt werden.
  20. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, soll gleichberechtigt an Wahlen, Abstimmungen und anderen demokratischen Prozessen teilnehmen können.
  21. Niemand soll aus organisatorischen Gründen auf ein politisches Mandat verzichten müssen.
  22. Hürden für die Teilnahme an Wahlen werden schrittweise abgebaut.
  23. Das Wahlalter wird deutlich abgesenkt.
  24. Abgeordnete sollen unabhängig sein und starke Kontrollrechte gegenüber der Regierung haben.
  25. Die Nachvollziehbarkeit von Gesetzgebungsverfahren soll etwa durch einen legislativen Fußabdruck gewährleistet werden.
  26. Öffentlich tagende politische Gremien sollen ihre Sitzungsunterlagen rechtzeitig, vollständig und barrierefrei im Internet bereitstellen.
  27. Parteien sollen auskömmlich finanziert sein.
  28. Spenden an Parteien werden mit einer jährlichen Obergrenze versehen.
  29. Die Grenzen für die Veröffentlichung von Parteispenden werden deutlich gesenkt.
  30. Für Parteiensponsoring gelten strengere Regeln.
  31. Bürgerräte haben eine rein beratende Funktion für Debatte und Gesetzgebung.
  32. Bürgerräte sollen auch auf Bundesebene auf Initiative von Regierung, Parlament oder per Bürgerbegehren eingesetzt werden können.
  33. Die öffentliche Verwaltung soll gegenüber finanzstarken Interessen von Konzernen und Banken auf Augenhöhe agieren können.
  34. Staatliche Institutionen sollen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.
  35. Durch Vielfalt, Repräsentanz, Sensibilisierungsprogramme und Monitoring soll sichergestellt werden, dass staatliche Strukturen alle Bürger schützen und gleich behandeln.
  36. Das Grundgesetz soll um soziale Grundrechte wie das Recht auf Wohnen ergänzt werden.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte38
  1. Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab der Politik.
  2. Politik soll die Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung schützen.
  3. Einschränkungen von Freiheit und Selbstbestimmung sind nur durch demokratische und rechtsstaatliche Verfahren legitimiert.
  4. Digitale Zahlungen, Kryptowährungen und die Personen hinter den Konten sollen nachvollziehbar sein.
  5. Zur Bekämpfung von Geldwäsche, Kindesmissbrauchsdarstellungen, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung soll eine staatliche Infrastruktur geschaffen werden.
  6. Moscheen und muslimische Gemeinden werden vor Bedrohungen und Angriffen geschützt und die Sicherheit von Musliminnen und Muslimen wird gewährleistet.
  7. Schwangerschaftsabbrüche werden aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
  8. In Kinderschutzverfahren wird die nötige Qualifikation aller Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet.
  9. Der freie und gleiche Zugang zum Recht wird für alle gewährleistet.
  10. Meinungsfreiheit ist unverzichtbar für die Demokratie.
  11. Das bewusste Verbreiten von Falschinformationen ist nicht grundrechtlich geschützt.
  12. Die Anwaltschaft soll als Organ der Rechtspflege respektiert, ihr Vertrauensverhältnis zu Mandanten gewahrt und ihre freie Berufsausübung gewährleistet werden.
  13. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Machtverhältnisse sollen sich nicht im Rechtssystem fortsetzen.
  14. Der kollektive Rechtsschutz soll ermöglicht werden.
  15. Whistleblower sollen geschützt werden.
  16. Verbraucher, Produzenten und kleinere Unternehmen sollen rechtlich wirksam gegen wirtschaftliche Übermacht geschützt werden.
  17. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen, auch in den Sicherheitsbehörden, soll Priorität für alle Sicherheitsorgane haben.
  18. Die Unterlagen zu rassistischen, antisemitischen und terroristischen Taten sollen unabhängig und zentral gesichert und aufgearbeitet werden.
  19. Der Staat soll jede Form von Terror und Fundamentalismus abwehren können.
  20. Die Verfassungsschutzbehörden sollen institutionell neu aufgestellt werden.
  21. Nachrichtendienstliche Mittel sollen nur eingesetzt werden, soweit sie zur Gefahrenerkennung und Spionageabwehr unerlässlich sind.
  22. Demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen sollen mit wissenschaftlichen Methoden und ausschließlich anhand öffentlicher Quellen beobachtet werden.
  23. Sicherheitsbehörden und Geheimdienste sollen stark durch Parlamente, Gerichte und unabhängige Aufsichtsbehörden kontrolliert werden.
  24. Die Polizei soll eine diskriminierungssensible Aus- und Weiterbildung erhalten.
  25. Es soll unabhängige Polizeibeauftragte geben.
  26. Fehlverhalten, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel bei der Polizei sollen ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden.
  27. Polizeiliches Handeln gilt nicht als Ersatz für gesellschaftliche Problemlösungen.
  28. Die Kriminal- und Sicherheitspolitik soll faktenbasiert sein und Prävention, Hilfsangebote, soziale Infrastruktur und Stadtplanung einbeziehen.
  29. Staatliche Eingriffsmaßnahmen sollen zielgerichtet und verhältnismäßig sein.
  30. Anlasslose Massendatenspeicherungen werden abgelehnt.
  31. Unzulässige Eingriffe in die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen werden abgelehnt.
  32. Es soll gemeinsame europäische Polizeiteams geben.
  33. Ein Europäisches Kriminalamt soll geschaffen werden.
  34. Korruption soll verstärkt durch europäische Zusammenarbeit bekämpft werden.
  35. Bei vernetzten europäischen Datenbanken sollen hohe Datenschutzstandards gelten und der grenzüberschreitende Rechtsschutz verbessert werden.
  36. Bagatellstraftaten wie das Schwarzfahren sollen entkriminalisiert werden.
  37. Asylrechtliche Maßnahmen gelten nicht als Alternative zu strafrechtlichen Verurteilungen und deren Vollzug.
  38. Manipulation demokratischer Willensbildung soll rechtsstaatlich über Ländergrenzen hinweg verfolgt werden.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit41
  1. In Deutschland werden alle als dazugehörig anerkannt und können sich zugehörig fühlen.
  2. Menschen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland erhalten einen erleichterten Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
  3. Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit sicher.
  4. Die doppelte Staatsangehörigkeit wird ermöglicht.
  5. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt im Inland erworben, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
  6. Die Staatsangehörigkeit darf nicht einfach entzogen werden.
  7. Auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Lebensmittelpunkt in Deutschland haben ein Recht auf politische Teilhabe.
  8. Die Möglichkeit zu migrieren oder in der Heimat zu bleiben, soll nicht das Privileg weniger Menschen sein.
  9. Es werden Grundlagen geschaffen, um globale Abschottung zu beenden.
  10. Zugehörigkeit in der Demokratie beruht nicht auf Herkunft.
  11. Internationale Vereinbarungen wie der Globale Pakt für Migration werden rechtebasiert weiterentwickelt.
  12. Die Einwanderungsregeln sichern ein Recht auf Familienleben.
  13. Eingewanderte können ihren Aufenthaltsstatus wechseln und zwischen Herkunftsland und Wohnort hin- und herreisen.
  14. Hier lebende Menschen erhalten schnell Zugang zu staatsbürgerlichen Rechten.
  15. Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht mehrere Staatsangehörigkeiten.
  16. Die Einstufung von Ländern als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
  17. Asylverfahren werden rechtssicher, schnell, fair und unvoreingenommen gestaltet.
  18. Asylsuchende erhalten während des gesamten Verfahrens Zugang zu unabhängiger Beratung.
  19. Menschen in Seenot werden gerettet und an einen sicheren Ort gebracht.
  20. Staaten koordinieren und organisieren Rettungen von Menschen in Not.
  21. Es wird ein gemeinsames EU-Seenotrettungssystem geschaffen.
  22. Wer sich an Land oder auf See für Menschenrechte einsetzt, wird unterstützt und nicht kriminalisiert.
  23. Menschen, die durch Klimafolgen ihre Heimat verlieren, erhalten Möglichkeiten zur würdevollen, selbstbestimmten und sicheren Migration.
  24. Klimavertriebene erhalten perspektivisch einen völkerrechtlichen Schutzstatus.
  25. Hauptverursacherstaaten von Treibhausgasen beteiligen sich an der Schaffung sicherer Migrationswege.
  26. Duldungen sollen nur die Ausnahme sein.
  27. Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, erhalten ein sicheres Bleiberecht.
  28. Abschiebungen sind stets nur das letzte Mittel.
  29. Haft zur Durchsetzung der Ausreise ohne begangenes Verbrechen gilt als massiver Eingriff in das Freiheitsrecht.
  30. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete finden nicht statt.
  31. Eine Abschottungspolitik wird abgelehnt.
  32. Die EU-Außengrenzen werden rechtsstaatlich und europäisch kontrolliert.
  33. Eine eigene EU-Asylbehörde übernimmt die zuverlässige Registrierung und erste Überprüfung von Schutzsuchenden.
  34. Schutzsuchende werden in der EU in humanen Unterkünften untergebracht.
  35. An den Grenzen werden Menschenrechte geschützt und es besteht eine Möglichkeit zur Einreise.
  36. Jede schutzsuchende Person erhält ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung.
  37. Jede schutzsuchende Person erhält eine würdige Unterbringung und Behandlung.
  38. Schutzsuchende erhalten Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und zu Widerspruchsmöglichkeiten.
  39. Ärztliche Versorgung wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet.
  40. Kooperationen mit Drittstaaten dürfen die Flucht und die Schutzsuche in Deutschland und Europa nicht erschweren.
  41. Asyl- und Migrationspolitik stellt den Menschen in seiner Würde und Freiheit in den Mittelpunkt.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie74
  1. Wohlstand wird im Sinne von Klimaneutralität, Vorsorge, Gerechtigkeit und globaler Verantwortung neu definiert und die Politik darauf ausgerichtet.
  2. Gemeinsame Regeln sollen fairen Wettbewerb ermöglichen und Machtkonzentration verhindern.
  3. Wirtschaftliche Freiheit, darunter Berufswahl, Vertragsfreiheit, selbstbestimmter Konsum und Unternehmensgründung, gilt als Voraussetzung selbstbestimmten Lebens.
  4. Wirtschaftliche Freiheit umfasst eine sozial verpflichtete Eigentumsfreiheit.
  5. Auf den Finanzmärkten soll nicht mehr in Kohle, Öl und Gas investiert werden, sondern in erneuerbare Energie, emissionsfreie Mobilität, Gesundheit und grüne IT.
  6. Die Wirtschaft soll den Menschen und dem Gemeinwohl dienen.
  7. Angestrebt wird ein Wirtschafts- und Finanzsystem, das die planetaren Grenzen einhält und mehr Lebensqualität für alle Menschen weltweit erreicht.
  8. Eine Konzentration ökonomischer Macht bei Wenigen soll vermieden werden.
  9. Die Wirtschaftssysteme sollen auf wissenschaftlicher Basis so ausgerichtet werden, dass sie auch innerhalb der planetaren Grenzen stabil bleiben.
  10. Wohlstand soll nicht allein als materieller Reichtum, sondern als Lebensqualität verstanden werden.
  11. Ein umfassender Wohlstandsindikator soll ökologische, soziale und qualitative Merkmale erfassen.
  12. Ein Green New Deal soll als neuer Ordnungsrahmen den Weg zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft bereiten.
  13. Der Green New Deal soll für sozialen Ausgleich sorgen und eine geschlechtergerechte Gesellschaft fördern.
  14. Unregulierte Märkte werden als zukunftsblind, krisenanfällig und demokratiegefährdend abgelehnt.
  15. Der Staat soll die Durchsetzung von Verbraucherrechten sicherstellen.
  16. Auch schwächere Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch Vorsorge und Schutz abgesichert werden.
  17. Die Durchsetzung von Verbraucherrechten soll gestärkt werden.
  18. Die Verbraucherpolitik soll gesetzlich ausgestaltet werden.
  19. Der Staat soll einen klaren Rechtsrahmen für Wirtschaft und Wettbewerb setzen.
  20. Eine Wirtschaft des Teilens soll gefördert werden.
  21. Das Primat der Politik gegenüber Wirtschaft und Kapital soll neu begründet und durchgesetzt werden.
  22. Im Wettbewerb soll erfolgreich sein, wer übergeordnete gesellschaftliche Ziele befördert.
  23. Preise sollen die ökologische und soziale Wahrheit abbilden.
  24. Die Wirtschaftspolitik soll sich an einem neuen Wohlstandsmaß und einer neuen Form der Wirtschaftsberichterstattung orientieren.
  25. Die neue Wirtschaftsberichterstattung soll neben ökonomischen auch ökologische und soziale Entwicklungen sowie unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigen.
  26. Machtstellungen und Monopole sollen verhindert und aufgebrochen werden.
  27. Politik soll Bereiche der Gesellschaft festlegen, die nicht von Märkten dominiert werden sollen.
  28. Unternehmensbeteiligungen, Direktinvestitionen, Marktzutritte und öffentliche Auftragsvergabe sollen auf Basis von Standards und Gegenseitigkeit erfolgen.
  29. Außereuropäische Unternehmensübernahmen sollen wenn nötig untersagt werden.
  30. Kritische Infrastruktur und Schlüsselindustrien sollen geschützt werden.
  31. Der Staat soll wirtschaftspolitisch mehr tun, als nur einen Rahmen zu setzen.
  32. Die Industriepolitik soll in Forschung, Digitalisierung und die sozial-ökologische Transformation investieren.
  33. Die Finanzberichterstattung von Unternehmen soll um Langfristziele ergänzt werden.
  34. Verbindliche Indikatoren einer gemeinwohlorientierten Bilanzierung sollen die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen messen.
  35. Die Produktionsprozesse sollen in der gesamten Lieferkette vollständig dekarbonisiert werden.
  36. Das Handwerk soll dabei unterstützt werden, seine Expertise, Qualität und Traditionen in die Zukunft zu übertragen.
  37. Das Handwerk soll auch in strukturschwachen Regionen erhalten und gefördert werden.
  38. Tourismus soll verantwortungsvoll und nachhaltig sein, mit gleichberechtigter Beteiligung, Umwelt- und Klimaschutz, Stärkung der lokalen Wirtschaft und einer Balance zwischen öffentlicher und individueller Mobilität.
  39. Das Recht auf Eigentum wird als Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft und der Marktwirtschaft bejaht.
  40. Spekulation auf den Finanzmärkten soll eingedämmt werden.
  41. Banken sollen zu einem auf langfristige Finanzierung ausgerichteten „boring banking“ zurückkehren.
  42. Das Einlagen- und Kreditgeschäft soll vom Investmentbanking getrennt werden (Trennbankensystem).
  43. Der Finanzmarkt soll sich an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen.
  44. Keine Bank oder Versicherung soll so groß sein, dass sie eine ganze Volkswirtschaft gefährden kann.
  45. Die Abwicklung von Banken und Versicherungen soll jederzeit ohne Rückgriff auf Steuermittel möglich sein.
  46. Banken und Versicherungen sollen eine gute Eigenkapitalausstattung haben.
  47. Für Banken und Versicherungen sollen wirksame Haftungsregeln gelten.
  48. Anlagegelder sollen nicht mehr in die fossile Wirtschaft fließen.
  49. Anlegerinnen und Anleger sollen jederzeit erfahren können, welche ökologischen und sozialen Folgen ihre Investitionen haben.
  50. Klima-, Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsrisiken im Finanzsektor sollen durch gemeinwohlorientierte Bilanzierung offengelegt und eingepreist werden.
  51. Die Exportüberschüsse Deutschlands sollen abgebaut werden.
  52. Eine weitere Privatisierung öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge wird abgelehnt.
  53. Marktkonzentrationen, aus denen weltweit agierende Konzerne mächtiger als Staaten hervorgehen, widersprechen dem Gedanken der Demokratie.
  54. Alle Stakeholder und Betroffenen sollen bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen ein Mitspracherecht erhalten.
  55. Eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung am Produktivvermögen, etwa durch Mitarbeiterbeteiligungen, soll mehr wirtschaftliche Mitgestaltung ermöglichen.
  56. Internationaler Handel wird fair gestaltet und demokratisch kontrolliert.
  57. Handel trägt zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Klimaabkommens bei.
  58. Eine demokratische Welthandelsordnung unter einer reformierten WTO soll für regelgebundenen Interessenausgleich sorgen.
  59. Es wird ein globales Kartellrecht geschaffen.
  60. Der Vernetzungsgrad von Wirtschaftsakteuren wird transparent überwacht.
  61. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen werden gesetzlich verankert und einklagbar gemacht.
  62. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne in Handelsabkommen werden ausgeschlossen.
  63. Handelsabkommen dürfen Staaten und die EU nicht daran hindern, höhere Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards festzulegen.
  64. Das europäische Vorsorgeprinzip wird in der Handelspolitik stets gewahrt.
  65. Die Ungleichgewichte im Welthandel und in der Eurozone werden abgebaut.
  66. Deutschland reduziert seinen Handelsbilanzüberschuss schrittweise durch öffentliche Investitionen, gute Löhne und Stärkung der Binnennachfrage.
  67. Sensible Infrastruktur wird vor Investitionen aus Drittstaaten geschützt.
  68. Ärmere Länder werden im Welthandel durch eine asymmetrische Zollpolitik gestärkt.
  69. Industriestaaten öffnen ihre Märkte für ärmere Länder unter Berücksichtigung hoher ökologischer und sozialer Standards.
  70. Waren für den europäischen Markt müssen frei von ausbeuterischer Arbeit, Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung hergestellt werden.
  71. Fairer Handel soll zum Standard werden.
  72. Unternehmerische Sorgfaltspflichten werden national und international gesetzlich verankert.
  73. Alle internationalen Kapitalströme werden transparent gemacht.
  74. Kurzfristiger Kapitalverkehr wird reguliert und Wechselkurse werden stabilisiert.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung76
  1. Jeder Mensch soll vor Armut geschützt sein.
  2. Ein starker Sozialstaat soll Teilhabe aktiv ermöglichen und dafür sorgen, dass niemand durchs Raster fällt.
  3. Wohlstand, Ressourcen und Macht sollen gerecht verteilt sein.
  4. Politik soll zu große Ungleichheit vermeiden und durch Regulierung, Investitionen und Steuern verringern.
  5. Freie Entfaltung und Teilhabe erfordern finanzielle Absicherung.
  6. Demokratie braucht betriebliche Mitbestimmung auf Augenhöhe.
  7. Bei allen Maßnahmen des ökologischen Übergangs soll auf sozialen Ausgleich geachtet werden, etwa durch finanzielle Kompensationen.
  8. Sozialstaatliche Garantien sollen stets an Preisänderungen angepasst werden.
  9. Beschäftigte in fossil geprägten Industrien sollen an den Transformationsprozessen beteiligt werden.
  10. Beschäftigte in fossil geprägten Industrien sollen eine Perspektive auf gute Beschäftigung und umfassende Fort- und Weiterbildung erhalten.
  11. Lohn- und Tarifpolitik in Europa sollen schrittweise stärker aufeinander abgestimmt werden.
  12. Schwarzarbeit und Sozialbetrug sollen mit allen Mitteln bekämpft werden.
  13. Die Potenziale der Digitalisierung für gute Arbeit werden durch eine Stärkung der Mitbestimmung genutzt.
  14. Die Digitalisierung wird sozial gestaltet, sodass Wirtschaft und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.
  15. In Betrieben in kirchlicher Trägerschaft werden Koalitionsfreiheit, Streikrecht, betriebliche Mitbestimmung, Tarifverhandlungen und arbeitsgerichtliche Prüfung der Arbeitnehmerrechte gewährleistet.
  16. Die Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen wird gestärkt und ausgebaut.
  17. Es soll europäische Standards für die Mitbestimmung geben.
  18. Tariftreue soll Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge sein.
  19. Es soll ein neues soziales Sicherheitsversprechen geben.
  20. Niemand soll unterhalb des Existenzminimums leben müssen.
  21. Von Vollzeitarbeit soll man immer auskömmlich leben können.
  22. Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten.
  23. Haus-, Sorge- und ehrenamtliche Arbeit sollen die gleiche Anerkennung erfahren wie Erwerbsarbeit.
  24. Haus-, Sorge- und ehrenamtliche Arbeit sollen für niemanden ein Armutsrisiko oder den Verlust der Unabhängigkeit bedeuten.
  25. Der Mindestlohn soll armutsfest sein.
  26. Es soll klare Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz geben.
  27. Das Arbeitsrecht soll auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und gestärkt werden.
  28. Es soll einen effektiven Kündigungsschutz geben.
  29. Die Elternzeit soll flexibel und gerecht aufgeteilt sein.
  30. Arbeitsverträge sollen grundsätzlich unbefristet sein.
  31. Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
  32. Die öffentliche Hand soll die Tarifbindung bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.
  33. Für Solo-Selbstständige sollen neue soziale Sicherungsmodelle entwickelt werden.
  34. Solo-Selbstständigen soll der Zugang zur Kranken- und Rentenversicherung erleichtert werden.
  35. Solo-Selbstständige sollen sich gegen Arbeitslosigkeit versichern können.
  36. Die Arbeitslosenversicherung soll allen Selbstständigen bezahlbar und flexibel offenstehen.
  37. Berufsbild und gestaffelte Beiträge sollen sich bei Selbstständigen auf Anspruch und Höhe der Ersatzleistungen auswirken.
  38. Solo-Selbstständige sollen Zugang zu weiteren Leistungen der Arbeitsförderung erhalten.
  39. Wirksamer rechtlicher Schutz soll diskriminierungsfreies Arbeiten für alle sicherstellen.
  40. Menschen mit Behinderung sollen die nötige Unterstützung für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.
  41. Beschäftigte in Werkstätten sollen bessere Möglichkeiten zum Wechsel in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten.
  42. Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen sich weiter öffnen.
  43. Integrationsunternehmen sollen als Alternative zu Werkstätten ausgebaut werden.
  44. Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
  45. Menschen, die individuelle Betreuung und Hilfe brauchen, sollen diese erhalten.
  46. Produktivitätsgewinne sollen genutzt werden, damit Menschen freier und selbstbestimmter handeln können.
  47. Durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung soll Arbeit gerechter verteilt werden.
  48. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen sollen sich Auszeiten leisten können.
  49. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung erweitert.
  50. Die Transformation der Arbeitswelt soll gerecht und partizipativ gestaltet werden.
  51. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren, besteht eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
  52. Arbeitslosigkeit soll nicht zum Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe führen.
  53. Das Recht auf mobiles Arbeiten soll gestärkt werden.
  54. Mobiles Arbeiten soll keine Pflicht werden.
  55. Der Anspruch auf einen betrieblichen Arbeitsplatz soll erhalten bleiben.
  56. Beschäftigte sollen mehr Mitsprache bei Umfang, Art sowie zeitlicher und örtlicher Lage ihrer Arbeit erhalten.
  57. Erwerbsarbeit soll nicht in andere Lebensbereiche übergreifen.
  58. Soziale und sorgende Berufe sollen aufgewertet und besser bezahlt werden.
  59. Die Rechte von Auszubildenden sollen gestärkt werden.
  60. Auszubildende sollen mehr betriebliche Mitbestimmung erhalten.
  61. Ausbildungen sollen gut entlohnt werden.
  62. Erwerbstätigkeit soll sich für alle gleichermaßen lohnen.
  63. Hartz IV wird durch eine Garantiesicherung ersetzt.
  64. Die Garantiesicherung garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum.
  65. Die Garantiesicherung soll ein individueller Rechtsanspruch sein.
  66. Die Garantiesicherung soll sich an Teilhabe- und Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für alle mit unzureichenden eigenen Mitteln gelten.
  67. Eigene Erwerbsarbeit soll sich immer lohnen und honoriert werden.
  68. Existenzsichernde Sozialleistungen sollen schrittweise zusammengeführt werden.
  69. Die Auszahlung existenzsichernder Sozialleistungen soll langfristig in das Steuersystem integriert werden.
  70. Die Leitidee eines bedingungslosen Grundeinkommens dient als Orientierung für die Reform der Sozialleistungen.
  71. Es soll gemeinsame europäische soziale Standards etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung geben.
  72. Es soll eine europaweite Arbeitslosenrückversicherung geben.
  73. Die Sozialversicherungen sollen zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, an denen sich alle mit allen Einkommensarten beteiligen.
  74. Die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme soll möglichst krisenfest gestaltet werden.
  75. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sollen abgeschafft werden, um Altersarmut zu vermeiden.
  76. Menschen mit Brüchen im Berufsweg wird der Wiedereinstieg durch Anerkennung erworbener Kompetenzen erleichtert.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen32
  1. Die Finanzierung einer starken Daseinsvorsorge ist öffentliche Aufgabe.
  2. Große Vermögen und hohe Einkommen bringen soziale Verpflichtungen mit sich.
  3. Subventionen für umwelt- und klimaschädliche Produktionsweisen und Produkte sollen beendet werden.
  4. Staat und öffentliche Hand sollen bei ihren Geldanlagen Transparenz gewährleisten.
  5. Staat und öffentliche Hand sollen ihre Anlagestrategien an den Pariser Klimazielen und sozial-ethischen Kriterien ausrichten.
  6. Der Green New Deal soll mutig in die Zukunft investieren.
  7. Vermögen und Chancen sollen gleicher verteilt werden.
  8. Öffentliche Hand und öffentlich-rechtliche Finanzinstitute sollen sich vollständig aus Investitionen in Unternehmen zurückziehen, die auf fossile Energien, Ökosystemzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen bauen.
  9. Geld- und Fiskalpolitik sollen ökonomischen Krisen entgegenwirken.
  10. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung von Staatsausgaben soll stets berücksichtigt werden.
  11. Die Spielräume zur Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben sollen national und europäisch genutzt und ausgebaut werden, um Krisen zu vermeiden und Investitionen in die Transformation zu ermöglichen.
  12. Wettbewerbssensible Steuern wie die Unternehmensbesteuerung und die Besteuerung des CO₂-Verbrauchs sollen europäisch stärker harmonisiert und vergemeinschaftet werden.
  13. Öffentliche Investitionen und gute Löhne sollen die Binnennachfrage stärken.
  14. Bei der Haushaltsaufstellung soll Gender Budgeting angewendet werden.
  15. Öffentlich-private Partnerschaften sollen nur zulässig sein, wenn sie Mehrwert oder geringere Kosten für die Steuerzahlenden bringen.
  16. Das Steueraufkommen aus Kapitaleinkommen soll deutlich erhöht werden.
  17. Das Steueraufkommen aus großen Vermögen soll deutlich erhöht werden.
  18. Das Steueraufkommen aus Erbschaften soll deutlich erhöht werden.
  19. Kapitaleinkommen sollen mindestens so hoch besteuert werden wie Erwerbseinkommen.
  20. Der Vermögensaufbau einkommensschwacher Gruppen soll gefördert werden.
  21. Steuersysteme sollen gesellschaftliche Ziele abbilden.
  22. Nicht gemeinwohlorientierte und ökologisch schädliche Tätigkeiten und Produkte sollen stärker besteuert werden.
  23. Alle sollen sich entsprechend ihrer finanziellen Lage an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen.
  24. Die Besteuerung soll progressiver werden.
  25. Für künftig geschlossene Ehen soll eine individuelle Besteuerung gelten.
  26. Das Ehegattensplitting soll durch eine gezielte Förderung von Kindern und Familien ersetzt werden.
  27. Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Chancen sollen gleicher verteilt werden.
  28. Eine höhere Besteuerung von Vermögen oder Erbschaften soll zur Finanzierung eines besser ausgestatteten Bildungssystems beitragen.
  29. Mit Steuerumgehung und ungesicherten Spekulationen soll künftig kein Geld mehr verdient werden.
  30. Steueroasen werden trockengelegt.
  31. Internationale Steuerhinterziehung wird auch durch ein verbindliches internationales Regelwerk mit Mindeststandards für Steuerpflichten bekämpft.
  32. Wo und wie viel Steuern internationale Konzerne zahlen, wird öffentlich einsehbar.
Rente und Alterssicherung8
Gesundheit und Pflege65
  1. Für gleichberechtigte Teilhabe braucht es eine gute gesundheitliche Versorgung.
  2. Eingriffe in die menschliche Keimbahn sollen ausgeschlossen werden.
  3. Der strenge Embryonenschutz einschließlich des Verbots der Embryonenselektion soll beibehalten werden.
  4. In der Medizin soll eine vorausschauende Ethik mit den Kriterien Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung und Generationenverantwortung gelten.
  5. Moratorien sollen genutzt werden können, um ethische Grenzfragen und Risiken medizinischer Forschung genauer zu beurteilen.
  6. Das Klonen von Menschen soll ausgeschlossen werden.
  7. Für selbstbestimmte Entscheidungen über Körper und Leben soll umfassende Information zur Verfügung stehen.
  8. Reproduktionsmedizin soll selbstbestimmte Elternschaft auch für kinderlose, queere, inter* und trans* Personen ermöglichen.
  9. Reproduktionsmedizin soll dort begrenzt sein, wo sie die Gesundheit der Betroffenen oder Dritter schädigt.
  10. Frauen sowie inter* und trans* Personen sollen frei von Bevormundung und ökonomischem Druck über die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten entscheiden können.
  11. Die Kosten selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche werden grundsätzlich übernommen.
  12. Gesundheitsversorgung und Pflege sind zentrale Pfeiler der Daseinsvorsorge.
  13. Allen Menschen wird unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Wohnort und Aufenthaltsstatus Zugang zu hochwertiger, bedarfsorientierter Versorgung garantiert.
  14. Prävention, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung werden als Querschnittsaufgaben in allen Politikbereichen verfolgt.
  15. Internationale und europäische Kooperation bei Gesundheitsforschung und dem Aufbau guter Gesundheitssysteme ist gemeinsame Aufgabe der Weltgemeinschaft.
  16. Globale Gesundheitspolitik und -forschung orientieren sich an den gesundheitlichen Bedürfnissen aller Menschen statt an Renditeerwartungen.
  17. Globale Gesundheitspolitik und -forschung werden ausreichend finanziert.
  18. Zusätzliche Produktionskapazitäten für Arzneimittel und Materialien können im Krisenfall schnell aktiviert werden.
  19. Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe.
  20. Im Krankenhausbereich wird die Gemeinwohlorientierung gestärkt.
  21. Die Benachteiligung öffentlicher gegenüber privaten Krankenhausträgern wird beendet.
  22. Der Trend zur Privatisierung von Krankenhäusern wird umgekehrt.
  23. Klare politische Vorgaben zu Personalbemessung, Behandlungs- und Versorgungsqualität gelten für alle Klinikträger.
  24. Gewinnausschüttungen von Kliniken werden beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.
  25. Ein gut finanziertes Gesundheitssystem schützt die Würde der Patientinnen und Patienten und die Rechte der Beschäftigten.
  26. Kliniken werden in einem neuen Finanzierungssystem mit relevanter struktureller Finanzierung nicht nur nach Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert.
  27. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird ausgebaut und gut ausgestattet.
  28. Gesundheitsberufe arbeiten auf Augenhöhe zusammen, etwa in gemeinwohlorientierten Gesundheitszentren.
  29. Pflegekräfte erhalten mehr Steuerungsverantwortung für die Gestaltung der Pflege.
  30. Heilmittelerbringerinnen und -erbringer und gesundheitsnahe Berufe werden finanziell besser abgesichert.
  31. In der Geburtshilfe findet ein Kulturwandel weg von Personalmangel und Kostendruck hin zu den Bedürfnissen von Mutter und Kind statt.
  32. Der Zugang zu Verhütungsmitteln wird kostenfrei.
  33. Gewalt unter der Geburt wird verhindert.
  34. Gute Gesundheit und Pflege erfordern gute Arbeitsbedingungen in allen Pflege- und Gesundheitsberufen.
  35. Es gibt mehr Personal und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt für Bürokratie.
  36. Robotik und digitale Anwendungen ersetzen keine menschliche Zuwendung.
  37. Dem Datenschutz kommt bei Gesundheitsdaten eine herausragende Rolle zu.
  38. Gesundheitsdaten werden nur unter höchsten Datenschutzstandards digital erfasst und anonymisiert der Forschung zur Verfügung gestellt.
  39. Patientinnen und Patienten erhalten möglichst barrierefreien und sicheren Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten.
  40. Ärztliche Schweigepflicht und Patientengeheimnis bleiben auch bei digitalisierten Gesundheitsdaten gewahrt.
  41. Eine Bürgerversicherung bezieht alle Bevölkerungsgruppen einkommensabhängig und unter Einbeziehung aller Einkommensarten in die Finanzierung ein.
  42. Medizinisch sinnvolle Leistungen mit wissenschaftlich erwiesener Wirksamkeit werden von der Solidargemeinschaft übernommen.
  43. Für patentgeschützte Medikamente und Impfstoffe etwa gegen Pandemien werden kostengünstige Lizenzen zur weltweiten Versorgung vergeben.
  44. Kostengünstige Lizenzen für Medikamente und Impfstoffe werden im Zweifel verpflichtend durchgesetzt.
  45. Cannabis wird zeitnah legalisiert.
  46. Psychoaktive Substanzen werden kontrolliert abgegeben und an ihren gesundheitlichen Risiken orientiert reguliert.
  47. Werbung für Drogen wird untersagt.
  48. Der Nichtraucherschutz wird gestärkt.
  49. Patientinnen und Patienten werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.
  50. Patientinnen und Patienten bestimmen bei relevanten Entscheidungen im Gesundheitswesen mit und werden in Gremien eingebunden.
  51. Versicherte können zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien wählen.
  52. Das Gesundheitswesen ist für queere Menschen diskriminierungsfrei zugänglich.
  53. Die Gesundheitsversorgung für trans* und intergeschlechtliche Menschen wird abgesichert und verbessert.
  54. Der Anspruch auf körperangleichende medizinische Maßnahmen wird gesetzlich verankert.
  55. Die Kosten körperangleichender Maßnahmen werden vom Gesundheitssystem getragen.
  56. Der Zugang zur Reproduktionsmedizin erfolgt diskriminierungsfrei.
  57. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Menschen werden wirksam verboten.
  58. Sogenannte Konversionstherapien werden wirksam verboten.
  59. Der Zugang HIV-positiver Menschen zu Medikamenten wird verbessert und medizinischer Fortschritt genutzt.
  60. Stigmata gegenüber HIV-positiven Menschen werden abgebaut.
  61. Pflege wird diversitätssensibel gestaltet.
  62. In Pflegeheimen stehen Bedürfnisse und Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt.
  63. Einsparungen an Qualität oder Beschäftigten zugunsten hoher Renditen in der Pflege werden unterbunden.
  64. Pflegende Angehörige erhalten mehr Anerkennung.
  65. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft39
  1. Der Staat soll diskriminierungsfreie und gleiche Rechte, Zugänge und Teilhabe für alle garantieren.
  2. Die Bekämpfung von Rassismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist grundlegende Aufgabe von Staat und Gesellschaft.
  3. Sozialer Status, Geschlecht, Herkunft, Religion, äußere Merkmale, Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung oder Identität sollen keinen Einfluss auf gesellschaftliche Zugehörigkeit haben.
  4. Wirtschaftliche Freiheit umfasst einen wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung.
  5. Langsamkeit und Schwäche sollen Platz haben und jeder Mensch soll vor schädlichem Leistungsdruck geschützt werden.
  6. Demokratie braucht starke öffentliche Begegnungsräume.
  7. Der Übergang in das ökologische Zeitalter soll mit gestärktem sozialem Zusammenhalt und mehr Gemeinwohlorientierung einhergehen.
  8. Private Anbieter sollen ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anbieten.
  9. Alle Kinder sollen einen klaren Rechtsstatus haben.
  10. Das Recht aller Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung soll gewahrt werden.
  11. Frauen gestalten die digitale Welt gleichberechtigt mit.
  12. Schutz und Arbeit für die offene Gesellschaft sind eine dauernde politische Aufgabe.
  13. Muslimfeindlichkeit zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
  14. Inklusion ist ein Menschenrecht.
  15. Es braucht Männlichkeitsbilder für eine gleichberechtigte Gesellschaft mit geteilter Macht und Verantwortung.
  16. Verfolgt wird ein Feminismus, der verschränkte Diskriminierungsformen erkennt und an ihrer Beseitigung arbeitet.
  17. Alle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren.
  18. Das selbst definierte Geschlecht von inter*, trans* und nichtbinären Menschen wird ohne bürokratische oder medizinische Hürden offiziell anerkannt.
  19. Umfangreiche Daten zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden erhoben.
  20. Mehr Frauen gelangen in Führungspositionen in Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft.
  21. Wo freiwillige Selbstverpflichtungen nicht helfen, werden Quoten als Instrument für mehr Parität eingesetzt.
  22. Die staatliche Diskriminierung von inter*, trans* und nichtbinären Menschen wird beendet.
  23. Eigene Rechte von Kindern werden im Grundgesetz eigenständig garantiert.
  24. Das Interesse von Kindern ist Leitlinie bei der Ausstattung öffentlicher Räume und Institutionen.
  25. Schutz und diskriminierungsfreie Förderung von Kindern und Jugendlichen werden über bundesweite Qualitätskriterien für Kitas, Schulen, Jugendämter und freie Träger garantiert.
  26. Kinder werden bei Entscheidungen gehört, ihre Rechte und ihr Wille stehen im Mittelpunkt.
  27. Überall, wo mit Kindern gearbeitet wird, wird Basiswissen über Kinderrechte, Beteiligung und Schutz vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt vorausgesetzt.
  28. Sport trägt Verantwortung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Menschenrechte, Naturschutz und den Kampf gegen Doping.
  29. Einengende Geschlechterbilder beim Zugang zu Sportarten werden abgebaut.
  30. Gesellschaftliches Engagement darf kein Privileg ökonomisch Abgesicherter sein.
  31. Die Liste gemeinnütziger Tätigkeiten soll erweitert werden.
  32. Diskriminierende Strukturen sollen abgebaut werden, auch im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern.
  33. Antirassismusarbeit soll die Perspektive und Expertise von Menschen mit Rassismuserfahrung einbeziehen.
  34. Rassismuskritische und postmigrantische Organisationen sollen mit ihrer Expertise einbezogen werden.
  35. Alleinerziehende sollen vom Staat besonders abgesichert und entlastet werden.
  36. Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht sollen stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden.
  37. Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen und Freunden gelten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
  38. Eine Kindergrundsicherung soll verhindern, dass Kinder arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sind.
  39. Es sollen spezifische Angebote für trans* Jugendliche und mehrfach diskriminierte Jugendliche bereitgestellt werden.
Bildung, Wissenschaft und Forschung35
  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse dienen der Politik als Orientierung und Richtschnur.
  2. Öffentlich finanziertes Wissen soll grundsätzlich allen kostenfrei zur Verfügung stehen.
  3. Forschung soll für die Beteiligung der Gesellschaft im Sinne von Citizen Science offen sein.
  4. Die Politik soll nach dem Vorsorgeprinzip und gemeinwohlorientiert Leitplanken für die Nutzung von Forschungsergebnissen setzen.
  5. Die Wissenschaft soll zivil ausgerichtet sein.
  6. Ethische Fragen der Wissenschaft sollen mit der Gesellschaft diskutiert und demokratisch verhandelt werden.
  7. Methodische Standards und die Überprüfung wissenschaftlicher Ergebnisse sollen der Wissenschaftsgemeinschaft obliegen.
  8. Forschung soll sich kritisch reflektieren, Machtverhältnisse hinterfragen und vielfältig in Methoden und Theorien sein.
  9. Es soll Transparenz über die Finanzierung von Forschung und die beforschten Projekte und Themen geben.
  10. Das Studium soll diskriminierungsfrei, familien- und gendergerecht sein.
  11. Es soll verfasste Studierendenschaften geben.
  12. Alle Hochschulgremien sollen ausgeglichen besetzt werden.
  13. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch der Nachwuchs, sollen sozial verträgliche Arbeitsbedingungen und verlässliche Beschäftigung erhalten.
  14. Europa soll am Astronautenprogramm festhalten.
  15. Beim Umgang mit alten und neuen Gentechnikverfahren soll die Forschungsfreiheit gewährleistet und bei der Anwendung Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden.
  16. Kinderrechte werden in alle Curricula für Jura, Medizin, Erziehungswissenschaften und Polizei aufgenommen.
  17. Statt vergleichender Bewertung von Schülern sollen Entwicklungsevaluationen die individuelle Person in den Blick nehmen.
  18. Das pädagogische Personal soll fortgebildet werden, damit Schulen diskriminierungsfreie und sichere Orte sind.
  19. Kitas sollen überall im Land gute Personalschlüssel haben.
  20. In Kitas sollen multiprofessionelle Teams arbeiten.
  21. In Kitas soll eine gute Personalausstattung bei angemessener Bezahlung sichergestellt werden.
  22. Es soll einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Schulen geben.
  23. Bildungsorte sollen in Netzwerke sozialer Unterstützungsleistungen eingebettet werden, die passgenaue Hilfen anbieten.
  24. Lernmittel einschließlich digitaler Endgeräte, Software und Internetzugang sollen für Lernende und Lehrende kostenfrei sein.
  25. Schulen sollen ihre Pädagogik an die Schülerinnen und Schüler anpassen und nicht umgekehrt.
  26. Schulen erhalten für eine angepasste Pädagogik kleinere Klassen.
  27. Digitales Lernen soll auch soziale Unterschiede verringern.
  28. Der Wohnort soll nicht über die Qualität der Bildungsförderung entscheiden.
  29. Deutschland orientiert sich bei den Bildungsausgaben an der Spitzengruppe im OECD-Vergleich.
  30. Bund und Länder verständigen sich auf bundesweite Bildungsziele und -standards.
  31. Das Kooperationsverbot in der Bildung wird durch ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern ersetzt.
  32. Menschen, die nicht ausreichend lesen, schreiben oder rechnen können, erhalten leichten Zugang zu Bildungsangeboten und spezieller Förderung.
  33. Bildungsfinanzierung wird als eltern-, alters- und leistungsunabhängiger Vollzuschuss unabhängig vom Bildungszeitraum gestaltet.
  34. Mobile Mediatheken, Bibliotheken und Labore in strukturschwachen Räumen werden gefördert.
  35. Der Schülertransport in strukturschwachen Räumen wird gefördert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung14
Verkehr und Infrastruktur10
Energie12
Klima, Umwelt und Naturschutz27
  1. Die planetaren Grenzen sind Leitlinie der Politik.
  2. Frauen und marginalisierte Gruppen wie indigene Bevölkerungen sollen ökologische Maßnahmen mitgestalten.
  3. Nachhaltigkeitspolitik soll mit Geschlechtergerechtigkeit und inklusiver Beteiligung verbunden werden.
  4. Die ökologischen und sozialen Kosten des Wirtschaftens sollen reduziert statt in andere Weltregionen verlagert werden.
  5. Für die Dekarbonisierung sind in den kommenden Jahrzehnten erhebliche Investitionen vorgesehen.
  6. Natürliche Ressourcen sollen nur in dem Maße genutzt werden, wie sie sich erneuern können.
  7. Die Emissionen sollen auf den 1,5-Grad-Pfad gebracht werden.
  8. Maßstab der Klimapolitik ist der globale Budget-Ansatz für Treibhausgasemissionen.
  9. Industriestaaten wie Deutschland sollen als historisch größte Verursacher eine Führungsrolle bei der Dekarbonisierung einnehmen.
  10. Technologische Lösungen, insbesondere großtechnische Eingriffe in das Klimasystem, müssen dem Vorsorgeprinzip folgen und rückholbar sein.
  11. Negativemissionen gelten nicht als Ersatz für Emissionsreduktionen.
  12. Die Weltmeere sollen durch wirksame Meeresschutzgebiete geschützt werden.
  13. Das Vollzugsdefizit im Natur-, Umwelt- und Klimaschutz soll beendet werden.
  14. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Artenschutz soll intensiviert werden.
  15. Die Trophäenjagd soll effektiv unterbunden werden.
  16. Vorsorge- und Verursacherprinzip sind Leitlinien für die Regulierung von Umweltverschmutzungen.
  17. Abfall darf nicht in Länder ohne strenge und kontrollierbare Umweltschutzauflagen ausgelagert werden.
  18. Ein transnationaler CO₂-Preis wird angestrebt.
  19. Preispolitik einschließlich CO₂-Preis soll stets mit Maßnahmen für mehr Verteilungsgerechtigkeit kombiniert werden.
  20. Die Kosten des ökologischen Übergangs sollen gerecht und solidarisch getragen werden.
  21. Umweltpolitik soll klare Regeln setzen und vollziehen, statt sich auf Appelle zu beschränken.
  22. Verursacherinnen und Verursacher ökologischer und sozialer Schäden sollen deren Kosten tragen.
  23. Produkte sollen langlebiger, reparierbar und wiederaufbereitbar werden.
  24. Die Staatengemeinschaft soll eine internationale Gerichtsbarkeit schaffen, die Umweltverbrechen grenzüberschreitend verfolgt.
  25. Industriestaaten unterstützen ärmere Länder bei Klimaschutz, Klimaanpassung und der Bewältigung von Schäden und Verlusten.
  26. Durch Klimaschutz, Klimafinanzierung und Klimaanpassung soll verhindert werden, dass Menschen wegen Klimafolgen ihre Heimat verlassen müssen.
  27. Hauptverursacherstaaten von Treibhausgasen beteiligen sich an einem globalen Ausgleich von Klimaschäden und Verlusten.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum10
Digitalisierung, Daten und Technologie25
  1. Breitbandanschlüsse soll es für alle geben.
  2. Die Digitalisierung soll von Maßnahmen begleitet werden, die ihren Ressourcenverbrauch begrenzen, Rebound-Effekte vermeiden und Suffizienz unterstützen.
  3. Die EU soll in der digitalen Welt Bürger- und Verbraucherrechte sichern.
  4. Es soll einen fairen Umgang mit Wissen und Werken sowie Anreize zur Wissensgenerierung geben.
  5. Die automatisierte Durchsetzung exklusiver Eigentumsrechte darf die Kommunikationsfreiheiten nicht einschränken.
  6. Eine offene und demokratische Diskussionskultur soll auch online gewahrt werden.
  7. Eine zunehmende Militarisierung ziviler digitaler Infrastrukturen soll verhindert werden.
  8. Einem nur von wirtschaftlichen Interessen dominierten Internet soll entgegengetreten werden.
  9. Privatsphäre wird als Voraussetzung menschlicher Freiheit gesehen.
  10. Digitale Angebote sollen anonym genutzt werden können.
  11. Übermäßige Datenmacht und Datenmonopole sollen verhindert und aufgebrochen werden.
  12. Jeder Mensch soll ein Recht auf offenen und schnellen Internetzugang haben.
  13. Der grenzüberschreitende Online-Austausch soll gewährleistet werden, statt digitale Schranken entlang nationaler Grenzen zu errichten.
  14. Digitale Debattenräume sollen vor Manipulation und Desinformation geschützt werden.
  15. Digitale Räume sollen vor Eingriffen von Unternehmen und staatlichen Stellen besonders geschützt werden.
  16. Ethisch-normative Prinzipien sollen nur von Menschen aufgestellt werden.
  17. Automatisierte Entscheidungen sollen von natürlichen oder juristischen Personen verantwortet werden.
  18. Entscheidungen über Leben und Tod sollen nur von Menschen getroffen werden, nicht von Maschinen und Algorithmen.
  19. Europa gestaltet zentrale Technologien nach seinen Werten mit.
  20. Die digitale Infrastruktur für Gesundheitsdaten wird öffentlich verantwortet und reguliert.
  21. Diskursräume, auch digitale Plattformen, sollen transparent, grundrechtskonform und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gestaltet werden.
  22. Demokratische Willensbildung soll vor Manipulation durch intransparente Social-Media-Kampagnen, Trolle, Bots und staatliche IT-Angriffe geschützt werden.
  23. Die zuständigen Behörden sollen Digitalkompetenz aufbauen.
  24. Es soll gesetzliche Transparenzverpflichtungen gegen manipulative Online-Kampagnen geben.
  25. Es soll klare internationale Übereinkünfte gegen Manipulation demokratischer Willensbildung geben.
Europa, Euro und europäische Institutionen51
  1. Die europäische Integration soll zu einer Föderalen Europäischen Republik weiterentwickelt werden.
  2. Das vereinte Europa trägt Mitverantwortung für Frieden weltweit.
  3. Die EU soll ihren Binnenmarkt nutzen, um weltweit Standards zu setzen und die Transformation voranzubringen.
  4. Die EU soll über ihre Standards Menschenrechte schützen.
  5. Die gemeinsame europäische Währung wird als Beitrag zu einem starken Europa befürwortet.
  6. Die europäische Währungsunion soll vollendet werden.
  7. Die Währungsunion soll um eine Fiskal- und Sozialunion ergänzt werden.
  8. Die dafür nötigen Änderungen der EU-Verträge sollen auf den Weg gebracht werden.
  9. Zentralbanken sollen eigene Standards für digitale Währungen schaffen.
  10. Eine Aushöhlung des Geld- und Währungsmonopols durch private Währungen im Euroraum wird abgelehnt.
  11. Die EU soll eine eigene Zuständigkeit für Wirtschafts- und Fiskalpolitik erhalten.
  12. Die EU soll einen Haushalt erhalten, der groß genug ist, um makroökonomisch zu stabilisieren und in Krisen nationale Haushalte zu unterstützen.
  13. Der EU-Haushalt soll über eigene Steuereinnahmen und Eigenmittel verfügen.
  14. Der EU-Haushalt soll sich auch über Kredite finanzieren können.
  15. Staatsanleihen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollen eine absolut sichere Geldanlage sein.
  16. Ein Zahlungsausfall von Staatsanleihen der EU und ihrer Mitgliedstaaten soll ausgeschlossen sein.
  17. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank soll bewahrt werden.
  18. Die EZB soll gleichberechtigt die Ziele Wohlstandsmehrung und hoher Beschäftigungsstand verfolgen.
  19. Ohne gemeinsame Fiskalpolitik der Eurozone soll die Zentralbank notfalls die Liquidität der Staaten garantieren und Zinsunterschiede begrenzen können.
  20. Empfehlungen der EU-Kommission bei Handelsungleichgewichten sollen verbindlicher werden und Defizit- wie Überschussländern symmetrische Abbaupflichten auferlegen.
  21. Die EU entwickelt sich perspektivisch zu einer Föderalen Europäischen Republik weiter.
  22. Die EU soll durch weitere Integrationsschritte gestärkt und perspektivisch zu einer Föderalen Europäischen Republik mit europäischer Verfassung weiterentwickelt werden.
  23. In einer Föderalen Europäischen Republik sollen gleiche Rechte für alle Bürger über die EU-Grundrechtecharta verbindlich garantiert werden.
  24. Das Europäische Parlament soll der zentrale Ort aller Entscheidungen der EU sein.
  25. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sollen nach europäischen Regeln auch über europäische Listen gewählt werden.
  26. Europäisches Parlament und Rat sollen in einem Zweikammersystem gleichberechtigt die Gesetzgebung ausüben.
  27. Der Rat der EU soll als zweite Kammer deutlich transparenter arbeiten.
  28. Das Europäische Parlament erhält ein eigenes Gesetzesinitiativrecht.
  29. Das Europäische Parlament kontrolliert alle Politikbereiche der Union und das Budget.
  30. Die EU-Kommission soll Teil eines parlamentarischen Regierungssystems sein und vom Europäischen Parlament gewählt werden.
  31. Der EU-Haushalt speist sich auch aus Eigenmitteln und wird vom Europäischen Parlament beschlossen.
  32. Die EU erhält eigene Steuereinnahmen.
  33. Der EU-Haushalt soll groß genug sein, um makroökonomisch zu stabilisieren und in schweren Krisen Zuschüsse an nationale Haushalte zu leisten.
  34. Der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta soll auf nationales Recht ausgeweitet werden.
  35. In Mitgliedstaaten ohne ausreichend unabhängige Justiz und freie Medien sollen EU-Mittel gekürzt oder direkt von der Kommission vergeben werden.
  36. Eine unabhängige Justiz und faire Gerichtsverfahren sollen in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet sein.
  37. Deregulierung, Privatisierung und Kürzungen bei Investitionen und Daseinsvorsorge dürfen keine Bedingungen für Finanzhilfen sein.
  38. Die EU-Mitgliedstaaten vermeiden es, die Gräben in der EU durch nationale Egoismen zu vergrößern.
  39. Die EU-Mitgliedstaaten verbessern die Handlungsfähigkeit der EU nach innen und außen.
  40. Die EU nutzt ihren Binnenmarkt, um die Globalisierung an Menschenrechten, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit orientiert zu regulieren.
  41. Die EU fördert nichtkommerzielle Kommunikations- und Begegnungsräume für alle Europäerinnen und Europäer.
  42. Gemeinsame Organisationsformen wie europäische Vereine und gemeinnützige Organisationen werden ermöglicht.
  43. Mitgliedstaaten können im Rahmen verstärkter Zusammenarbeit in der EU vorangehen, wenn andere blockieren.
  44. Bei verstärkter Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass die EU als Ganzes nicht gefährdet wird und alle Mitgliedstaaten sich jederzeit anschließen können.
  45. In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU wird das Einstimmigkeitsprinzip durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt.
  46. Die EU hält das Beitrittsversprechen gegenüber Beitrittskandidaten ein und begleitet deren Reformprozess.
  47. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU werden schrittweise mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen.
  48. Die Europäische Zentralbank berücksichtigt die Auswirkungen ihrer Politik auf ärmere Länder und stabilisiert Wechselkurse.
  49. Der Euro soll zu einer globalen Leitwährung werden.
  50. Die EU erhält eine gemeinsame Fiskalpolitik.
  51. Die EU gibt gemeinsame Anleihen aus, abgesichert durch eigene Steuerquellen.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit125
  1. Menschen, die besonders stark von Umweltzerstörung betroffen sind, sollen unterstützt werden.
  2. Das Weltwirtschaftssystem soll sozial-ökologisch werden, nach demokratischen Regeln organisiert sein und auf gleichberechtigter Kooperation beruhen.
  3. Mädchen, Frauen sowie trans* und inter* Menschen, die weltweit für ihr Selbstbestimmungsrecht eintreten, werden unterstützt.
  4. Die verbrieften Menschenrechte sind weder gegenüber machtpolitischen oder wirtschaftlichen Interessen noch gegenüber kulturellem Relativismus verhandelbar.
  5. Die internationale Gemeinschaft soll im Rahmen der Vereinten Nationen gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen und Völkermord vorgehen.
  6. Abrüstung und die Stärke des Rechts gelten als Weg zur Bewältigung globaler Herausforderungen.
  7. Durch eine Politik der Gewaltfreiheit soll mittel- und langfristig die Institution des Krieges überwunden werden.
  8. Die Verwirklichung von Frauen- und Minderheitenrechten und der Schutz vor geschlechtsspezifischer, rassistischer und menschenfeindlicher Gewalt sollen die internationale Politik leiten.
  9. Mädchen, Frauen und andere marginalisierte Gruppen sollen international aktiv unterstützt und gestärkt werden.
  10. Angestrebt wird eine weltweite Ordnung mit internationalen Institutionen.
  11. Partnerländer sollen beim Aufbau von Strukturen für ihre eigene Energiewende und für Energieexporte unterstützt werden.
  12. Der Weltraum soll ausschließlich friedlich und zum Wohl der Menschheit erkundet und genutzt werden.
  13. Ein neuer internationaler Rechtsrahmen für den Weltraum soll auch private Akteure klarer regulieren.
  14. Digitales Aufrüsten und die Militarisierung ziviler Infrastrukturen werden durch entschlossenes internationales Vorgehen verhindert.
  15. Für Frieden und Sicherheit wird eine Zweistaatenregelung mit einem souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staat Palästina angestrebt.
  16. Weiteren Verpflichtungen gegenüber Ländern, die unter deutscher Besatzung gelitten haben, wird nachgekommen.
  17. Die Weltgesundheitsorganisation wird gestärkt.
  18. Multilaterale Zusammenarbeit in internationalen Organisationen gilt als beste Form globaler Politik.
  19. Angestrebt wird eine internationale Ordnung auf Grundlage gerechter Ressourcenverteilung und verbindlicher Regeln, die Konflikte verhindert oder gewaltfrei löst.
  20. Die Vereinten Nationen werden mit dem Ziel einer Weltinnenpolitik gestärkt.
  21. Die Vereinten Nationen und Regionalorganisationen werden gestärkt.
  22. Die EU nutzt ihre Soft Power, um die internationale Politik mitzugestalten.
  23. Die außenpolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten werden in einer gemeinsamen außenpolitischen Strategie der EU gebündelt.
  24. Die Östliche Partnerschaft der EU gilt als wichtige Säule auf Grundlage demokratischer Solidarität.
  25. OSZE und Europarat gelten als wichtige Plattformen einer multilateralen Weltordnung.
  26. Internationale Vereinbarungen werden konsequent in nationale und europäische Politik umgesetzt.
  27. Die Partnerschaften der EU mit der Afrikanischen Union und ASEAN werden intensiviert.
  28. Die Afrikanische Union wird beim Kapazitätsaufbau gestärkt und ihr Anspruch auf Selbstvertretung in internationalen Foren unterstützt.
  29. Der Sicherheitsrat und andere Organe der Vereinten Nationen werden reformiert.
  30. Die Regionen werden im UN-Sicherheitsrat gerechter repräsentiert.
  31. Das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat wird langfristig abgeschafft.
  32. Ein Veto im Sicherheitsrat bei schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss begründet und mit einem Alternativvorschlag versehen werden.
  33. Bei anhaltender Blockade des Sicherheitsrats entscheidet die UN-Generalversammlung mit qualifizierter Mehrheit über friedenserzwingende Maßnahmen.
  34. Die Weltgesundheitsorganisation wird politisch, finanziell und personell gestärkt.
  35. Die WHO erhält deutlich höhere staatliche Beiträge und ein starkes Mandat.
  36. Bei dauerhafter Blockade multilateraler Prozesse gehen Vorreiter mit offenen, innovativen Konzepten voran.
  37. Partnerschaften mit Demokratien und Demokratinnen und Demokraten weltweit stützen das Völkerrecht.
  38. Informelle Formate dürfen keine Machtinstrumente gegenüber Nichtbeteiligten sein.
  39. Die G20 öffnen sich für andere Akteure.
  40. Die Beratungen der G20 werden langfristig in den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen überführt.
  41. Mit Russland und China wird zur Lösung globaler Herausforderungen kooperiert, jedoch nicht zulasten von Drittstaaten oder Menschenrechten.
  42. Die Politik und nicht transnationale Konzerne bestimmen die internationalen Regeln der Weltwirtschaft.
  43. Das Leben der eigenen kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität wird gewährleistet.
  44. Sicherheitspolitik geht nicht von nationalen Grenzen, sondern vom einzelnen Menschen aus.
  45. Zivile Krisenprävention, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Klimaschutz und internationales Recht bilden die Grundlage der Friedens- und Sicherheitspolitik.
  46. Das Vorsorgeprinzip wird konsequent auf alle Politikfelder der Friedenssicherung angewandt.
  47. Friedenspolitisches Handeln berücksichtigt die Interessen und Bedrohungswahrnehmungen der jeweils anderen Seite.
  48. Vertrauen wird durch Abbau von Feindbildern und gezielte Entspannungspolitik aufgebaut.
  49. Zivile Krisenprävention und politische Konfliktbearbeitung werden stärker institutionell verankert.
  50. Für zivile Krisenprävention werden Analysekapazitäten, Regionalkompetenz, Wirkungsforschung und sofort verfügbares Personal und Material bereitgestellt.
  51. Zivile Krisenprävention hat Vorrang vor militärischer Gewalt und wird entsprechend institutionell, finanziell und personell ausgestattet.
  52. VN-geführte Friedenseinsätze werden gestärkt, auch durch größere europäische Beteiligung an Blauhelmeinsätzen.
  53. Die EU versteht sich als Friedensmacht mit Primat des Zivilen.
  54. Außen- und Sicherheitspolitik wird feministisch ausgerichtet.
  55. Frauen werden in internationaler Politik, diplomatischen Verhandlungen und sicherheitspolitischen Gremien gleichberechtigt vertreten und beteiligt.
  56. Feministische Außenpolitik folgt dem Leitbild der menschlichen Sicherheit.
  57. Die migrantische Perspektive wird in außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen einbezogen.
  58. Klimapolitik ist zentraler Bestandteil der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.
  59. Auf Ebene der Vereinten Nationen und der EU wird ein Rahmenwerk zur Vermeidung von Klima- und Umweltkonflikten geschaffen, das besonders betroffene Staaten schützt und unterstützt.
  60. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Waffen bleiben Pfeiler der Friedenspolitik.
  61. Alle Länder, insbesondere China, werden in Abrüstung und Rüstungskontrolle einbezogen.
  62. Ein strenges Regelwerk zur Abrüstung und zum Verbot chemischer, biologischer und nuklearer Massenvernichtungswaffen wird geschaffen.
  63. Deutschland tritt dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag bei.
  64. Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag wird gestärkt.
  65. Gemeinsam mit internationalen Partnern wird auf ein atomwaffenfreies Europa hingearbeitet.
  66. Deutschland wird frei von Atomwaffen, die nukleare Teilhabe endet zügig.
  67. Angestrebt wird eine atomwaffenfreie Welt.
  68. Waffen- und Rüstungsexporte an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete werden ausgeschlossen.
  69. EU-Mitgliedstaaten, die gegen verbindliche Rüstungsexportkriterien verstoßen, werden sanktioniert.
  70. Der Einsatz von Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten wird streng reguliert.
  71. Private Militärfirmen werden verboten.
  72. Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten werden an demokratische, rechtsstaatliche und menschenrechtliche Kriterien geknüpft.
  73. Autonomie in Waffensystemen wird international verbindlich reguliert.
  74. Autonome Waffensysteme, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen, werden geächtet und verboten.
  75. Digitale Angriffs- und Spionagesoftware wird international verbindlich reguliert und bei Verstößen gegen Völkerrecht verboten.
  76. Verbindliche Regeln verhindern eine Militarisierung des Weltraums.
  77. Auf Konflikte wird frühzeitig eingewirkt, damit sie nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen eskalieren.
  78. Die Staatengemeinschaft baut ihre Instrumente für Prävention, Krisenreaktion und Wiederaufbau aus.
  79. Die Straflosigkeit von Menschenrechtsverbrechen wird bekämpft.
  80. Militärische Gewalt kommt nur als äußerstes Mittel in Betracht, wenn Alternativen wie Sanktionen oder Embargos aussichtslos sind.
  81. Militäreinsätze erhalten einen klaren und erfüllbaren Auftrag, ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten und unabhängige Evaluierungen.
  82. Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen nur in Systemen kollektiver Sicherheit und nicht in Koalitionen der Willigen.
  83. Eingriffe in die Souveränität eines Staates erfordern ein Mandat der Vereinten Nationen.
  84. Das Parlament nimmt eine Fürsorgepflicht gegenüber aktiven und ehemaligen Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten wahr.
  85. Die Bundeswehr wird entsprechend ihrem Auftrag personell und materiell ausgestattet.
  86. Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr orientieren sich an den realen strategischen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung.
  87. Deutschland und seine Bündnispartner sollen sich gegenseitig aufeinander verlassen können.
  88. Informationen über alle Einsatzoperationen werden den Verbündeten vollständig zugänglich gemacht.
  89. Direkte Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen haben Vorrang vor Kriseneinsätzen von EU und NATO.
  90. Die Bundeswehr bildet die Vielfalt der Gesellschaft ab.
  91. Menschenfeindliche Ideologien und rechtsextremistische Strukturen in der Bundeswehr werden konsequent verfolgt und zerschlagen.
  92. In der Bundeswehr wird Demokratiebildung vermittelt.
  93. Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird abgelehnt.
  94. Es wird eine parlamentarisch kontrollierte europäische Sicherheitsunion geschaffen.
  95. Statt nationaler militärischer Parallelstrukturen wird die Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausgebaut.
  96. Militärische Fähigkeiten in der EU werden gebündelt und anerkannte Fähigkeitslücken geschlossen.
  97. EU-Einheiten werden ausgebaut und die gemeinsame EU-Kommandostruktur gestärkt.
  98. Die gemeinsame Analysefähigkeit der EU und der Europäische Auswärtige Dienst werden gestärkt.
  99. Die NATO bleibt neben der EU unverzichtbar für die gemeinsame Sicherheit Europas.
  100. Die NATO wird strategisch neu ausgerichtet.
  101. Die militärische Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit europäischen NATO-Partnern wie Großbritannien und Norwegen wird verstärkt.
  102. Europarat und OSZE werden gestärkt und zu einem effektiven System kollektiver Sicherheit in ganz Europa weiterentwickelt.
  103. Geschlechtergerechtigkeit ist integraler Bestandteil der globalen Strukturpolitik.
  104. Das Recht auf Entwicklung gilt weltweit.
  105. Entwicklungspolitik wird nicht einseitigen migrations-, wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen untergeordnet.
  106. Die internationale Zusammenarbeit wird postkolonial und antirassistisch ausgerichtet.
  107. Die Ausbeutung von Mensch und Natur wird durch ein faires und nachhaltiges Wohlstandsmodell überwunden.
  108. Politisches Handeln wird auf friedens-, menschenrechts- und klimapolitisch schädliche Wirkungen geprüft und Schädliches unterlassen.
  109. Die globale Finanzierungsarchitektur stellt nachhaltige, auf lokale Bedürfnisse ausgerichtete Investitionen in ärmeren Ländern bereit.
  110. Internationale Finanzierungszusagen werden verbindlich eingehalten.
  111. In der Entwicklungsfinanzierung wird die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt.
  112. Direkthilfen an Menschen über Social-Cash-Transfer werden in der Entwicklungszusammenarbeit strukturell verankert.
  113. Die nationalen Entwicklungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten werden mittelfristig vergemeinschaftet.
  114. Eine gemeinsame europäische Entwicklungspolitik wird Kern des gemeinsamen europäischen Handelns.
  115. Die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden global verteidigt und ihre Selbstorganisation, besonders von Frauen, Indigenen und marginalisierten Gruppen, gestärkt.
  116. Eine Untergrabung des Multilateralismus durch Großmachtpolitik wird abgelehnt.
  117. Ärmere Länder sollen souverän entscheiden, welche Wirtschaftsbereiche sie öffnen oder schützen.
  118. Langfristig werden eine weltweite Kooperation der Zentralbanken sowie eine Stärkung und Demokratisierung des Internationalen Währungsfonds angestrebt.
  119. Die internationale Gemeinschaft schafft regelbasierte Staateninsolvenzverfahren mit Schuldenerlassen, Zahlungsaufschüben oder Schuldenschnitten.
  120. Staateninsolvenzverfahren sollen alle Schulden umfassen können, die nicht in eigener Währung bestehen.
  121. Internationale Finanzhilfen werden nicht an den Abbau der Daseinsvorsorge geknüpft.
  122. Kooperationen mit Drittstaaten dürfen nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen.
  123. Die Bekämpfung von Fluchtursachen richtet sich gegen die Gründe für Flucht, nicht gegen Geflüchtete.
  124. Europäische Politik richtet sich darauf aus, globale Gerechtigkeit zu stärken.
  125. Ziel ist eine Welt, in der Menschen nicht zur Flucht gezwungen werden.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung28
  1. Die Lehren aus den Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus gelten als Verpflichtung.
  2. Demokratie braucht starke und freie Medien.
  3. Eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen setzt die uneingeschränkte Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung und die Unabhängigkeit von autokratischen Regimen voraus.
  4. Konfessionsfreie werden nicht deshalb benachteiligt, weil sie weltanschaulich meist nicht organisiert sind.
  5. Der säkulare Staat richtet sich am Neutralitätsprinzip aus und ist organisatorisch grundsätzlich von den Kirchen getrennt.
  6. Das Staatskirchenrecht wird zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt.
  7. Der Islam gehört zu Deutschland.
  8. Das Anliegen von Musliminnen und Muslimen, anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaften nach den Regeln des Grundgesetzes zu bilden, wird unterstützt.
  9. Mit islamischen Religionsgemeinschaften, die von Staaten, Parteien und politischen Bewegungen unabhängig sind und sich religiös selbst bestimmen, werden Staatsverträge geschlossen.
  10. Die Erinnerung an den Holocaust an Menschen mit Romani-Hintergrund ist gemeinsame Verantwortung.
  11. Die Verbrechen an Menschen mit Behinderung in der deutschen Geschichte werden weiter aufgearbeitet.
  12. Die Verfolgung und Diskriminierung von LSBTIQ* in der deutschen Vergangenheit wird vollständig aufgearbeitet.
  13. Kultur geht sorgsam mit Ressourcen um.
  14. Kultur und Künste erhalten öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien.
  15. Kulturschaffende erhalten eine verlässliche und angemessene soziale Absicherung.
  16. Das Bewusstsein für die Singularität der NS-Verbrechen wird wachgehalten und die historische Verantwortung wahrgenommen.
  17. Mit dem Holocaust-Gedenken betraute Einrichtungen richten ihren Bildungsauftrag zeitgemäß, wirksam und kohärent aus.
  18. Die Aufarbeitung der NS-Verbrechen wird fortgeführt.
  19. Raubkunst wird an die Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Erben zurückgegeben.
  20. Die SED-Diktatur wird lebendig erinnert und weiter aufgearbeitet.
  21. Erinnerungsstätten und Opferberatungen erhalten eine auskömmliche Finanzierung.
  22. Der Zugang zu den Stasi-Akten bleibt für Betroffene, Publizistik und Forschung gewährleistet.
  23. Die Erinnerungskultur ist offen für die vielstimmigen Geschichten und historischen Erfahrungen der Menschen in der Einwanderungsgesellschaft.
  24. Die kritische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und ihrer Verbrechen wird Teil der Bildungs- und Erinnerungskultur.
  25. Die Herkunft von Sammlungsobjekten und immateriellen Kulturgütern aus kolonialen Kontexten wird umfassend erforscht.
  26. Sammlungsobjekte und Kulturgüter aus kolonialen Kontexten werden an die Herkunftsgesellschaften zurückgegeben.
  27. Kultureinrichtungen und der öffentliche Raum werden dekolonisiert.
  28. Die Auswirkungen des Kolonialismus werden anerkannt, aufgearbeitet und behoben.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung5

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

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  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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