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Vertrag und Programme

WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KUNST UND MEDIEN: Vertrag und Programme

Aus Verantwortung fürs Land. Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten. Koalitionsvertrag 2026 bis 2031 zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Die Hochschul- und Forschungslandschaft soll verlässlich finanziert, leistungsstark und international vernetzt sein.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 86 % · CDU BW 83 % KI
  1. Wissenschaftsfreiheit ist unverhandelbar.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 93 % · CDU BW 99 % KI
  1. Spitzenleistungen in Forschung und Lehre werden gestärkt und Innovationen gezielt vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 94 % · CDU BW 76 % KI
  1. Durch starken Wissenstransfer sollen neue Erkenntnisse schneller angewendet werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 98 % · CDU BW 96 % KI
  1. Die europäische Innovationsführerschaft in Schlüsseltechnologien und Medizin wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 79 % · CDU BW 46 % KI
  1. Kulturelle Teilhabe in Stadt und Land wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 95 % · CDU BW 93 % KI
  1. Die kulturelle Vielfalt von der Spitzen- bis zur Breitenkultur wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 96 % · CDU BW 94 % KI
  1. Die Hochschul- und Forschungslandschaft soll gestärkt und enger mit Wirtschaft und Gesellschaft verknüpft werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 84 % · CDU BW 91 % KI
  1. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung IV soll den Hochschulen ab 2031 für sieben Jahre verlässliche Rahmenbedingungen sichern.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 85 % · CDU BW 96 % KI
  1. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird dynamisch wachsend ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 84 % · CDU BW 81 % KI
  1. Die Grundfinanzierung der Hochschulen basiert auf Leistungs- und Belastungskriterien.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 38 % · CDU BW 64 % KI
  1. Energiekosten sowie Finanzierungslücken infolge technischer Entwicklungen und Drittmittelerfolge werden in der Hochschulfinanzierung angemessen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 42 % · CDU BW 43 % KI
  1. Die konkreten Parameter der Hochschulfinanzierung werden gemeinsam mit den Hochschulen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 39 % KI
  1. Für die Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur der Hochschulen und Universitätsklinika ist ein Investitionsbooster vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 53 % · CDU BW 58 % KI
  1. Die Sanierungsoffensive III für Hochschulen und Universitätsklinika wird beschleunigt und erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 94 % · CDU BW 38 % KI
  1. Der Bauunterhalt von Hochschulen und Universitätsklinika wird zukunftssicher finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 42 % · CDU BW 44 % KI
  1. Die Mittel für die Erstausstattung von Hochschulen und Universitätsklinika werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 38 % · CDU BW 46 % KI
  1. Die Möglichkeit, die Bauherreneigenschaft auf Hochschulen zu übertragen und auszugestalten, wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 42 % KI
  1. Beim Hochschulneubau werden die Vorteile standardisierten Bauens genutzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 83 % KI
  1. Bei der Bestimmung von Flächenzielen muss der zusätzliche Bedarf, auch aufgrund von Vorgaben, berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Studierendenwerke werden als leistungsfähige Anbieter von bezahlbarem Wohnraum gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 46 % · CDU BW 43 % KI
  1. Für die Studierendenwerke wird eine erhöhte Finanzhilfe in mehrjährigen, dynamisierten Finanzierungsperioden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 84 % · CDU BW 43 % KI
  1. Das Land setzt sich beim Bund für eine Erhöhung des BAföG-Satzes ein.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 61 % KI
  1. Das Land setzt sich beim Bund für Verfahrensbeschleunigungen ein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 79 % · CDU BW 36 % KI
  1. Das Land setzt sich beim Bund für eine Erhöhung der Bundesmittel für das Programm „Junges Wohnen“ ein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 43 % KI
  1. Das Programm „Junges Wohnen“ soll zusätzlich für Sanierungen genutzt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 36 % KI
  1. Die Wohnberechtigungsschein-Regelung im Programm „Junges Wohnen“ soll abgeschafft werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 34 % KI
  1. Die Maßnahmen zur vollständigen Digitalisierung des BAföG-Verfahrens werden verstärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 67 % · CDU BW 38 % KI
  1. Eine Beteiligung des Bundes an den Vollzugskosten des BAföG wird angestrebt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Zur Fachkräftesicherung in MINT-Fächern, im Gesundheitsbereich und in den SAGE-Fächern werden die Studienplatzkapazitäten gezielt ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 35 % · CDU BW 65 % KI
  1. Die Humanmedizin wird durch den finanzierten Ausbau um bis zu 170 zusätzliche Studienplätze an den bestehenden Medizinischen Fakultäten gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 38 % · CDU BW 97 % KI
  1. Ein Teil der zusätzlichen Medizinstudienplätze soll für die Landarztquote vorgesehen werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 76 % · CDU BW 64 % KI
  1. Die Kapazitäten in medizinnahen Studiengängen wie Digital Health, Public Health/Prävention und Biomedizin werden gezielt erhöht.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Für das Praktische Jahr der Humanmedizin wird eine bundesweit klare Arbeitszeitregelung angestrebt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 43 % · CDU BW 34 % KI
  1. Für die praktische Ausbildung im Praktischen Jahr der Humanmedizin werden verbindliche Qualitätsstandards angestrebt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 46 % KI
  1. Im Praktischen Jahr der Humanmedizin soll eine gute Betreuung gewährleistet werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 38 % KI
  1. Die Studiengebühren für internationale Studierende werden überprüft, um den Standort attraktiver zu machen und internationale Talente zu gewinnen.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 56 % · CDU BW 46 % KI
  1. Neues Wissen soll schnell und wirkungsvoll in die wissenschaftliche Weiterbildung einfließen.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 36 % · CDU BW 43 % KI
  1. Es werden weitere Anreize gesetzt, um die Lehrtätigkeit von Hochschullehrenden in der akademischen Fort- und Weiterbildung zu honorieren.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 42 % KI
  1. Für die Lehrtätigkeit von Hochschullehrenden in der akademischen Weiterbildung soll die Möglichkeit zusätzlicher Vergütungsbestandteile geschaffen werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 38 % KI
  1. Die akademische Lehrkräfteausbildung wird weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 59 % KI
  1. Die akademische Lehrkräfteausbildung wird stärker bedarfsgerecht gesteuert, insbesondere in MINT-Fächern mit hohem kurzfristigem Bedarf.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 96 % KI
  1. Schülerinnen und Schüler sollen ein fundiertes Grundverständnis von IT und KI erwerben.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 87 % · CDU BW 93 % KI
  1. Weitere Flexibilisierungen im Rahmen der KMK-Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung werden bedarfsgerecht geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 32 % KI
  1. Die Hochschulen sollen stärker am Ausbau einer wissenschaftsbasierten Lehrkräftefort- und -weiterbildung beteiligt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 58 % · CDU BW 87 % KI
  1. Lehre und Studium werden weiterentwickelt, um Studierende gezielt auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 64 % · CDU BW 45 % KI
  1. Flexible Studienmodelle und neue Lehrformate wie Blended Learning werden gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 41 % KI
  1. Die Sicherung von Qualität und Exzellenz in der Lehre bleibt Leitprinzip der Hochschulpolitik.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 48 % · CDU BW 43 % KI
  1. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Hochschullehre soll gestärkt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Für den flexiblen Umbau des Lehrangebots werden weiterhin gezielte Transformationsmittel bereitgestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 38 % KI
  1. Die Internationalisierung der Hochschulen wird konsequent weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 37 % · CDU BW 78 % KI
  1. Englischsprachige Studiengänge werden ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Internationale Studienangebote werden gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 43 % KI
  1. Die Hochschulen sollen ihre weltweiten Partnerschaften sowie Austausch- und Kooperationsformate systematisch stärken.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 44 % · CDU BW 85 % KI
  1. Die gezielte Gewinnung internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 64 % · CDU BW 46 % KI
  1. Anstrengungen zur internationalen Vernetzung der Hochschulen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 58 % · CDU BW 64 % KI
  1. Der Bund soll für besonders qualifizierte Studierende Fast-Track-Visa auf Basis von § 81a Aufenthaltsgesetz ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 44 % KI
  1. Die Zusammenarbeit der Hochschulen im Rahmen der Europäischen Hochschulallianzen hat größte Bedeutung.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 39 % · CDU BW 62 % KI
  1. Das Land setzt sich für eine verbesserte Förderung der Europäischen Hochschulallianzen durch die EU ein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 47 % · CDU BW 43 % KI
  1. Das Land setzt sich für eine verbesserte Förderung von Erasmus+ durch die EU ein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 43 % · CDU BW 81 % KI
  1. Die Unterstützung des Landes für Einrichtungen beim Einwerben europäischer Förderungen soll ausgebaut werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 64 % KI
  1. Grenzüberschreitende Wissenschaftsverbünde wie Eucor, der Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee und die Wissenschaftsoffensive am Oberrhein werden weiterhin verlässlich unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 63 % · CDU BW 57 % KI
  1. In einem strukturierten Dialogprozess mit Wissenschaft, Wirtschaft, Studierenden und Gesellschaft sollen Reformpfade für die Hochschulen diskutiert und vorbereitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 39 % KI
  1. Ein auch extern besetztes Gremium wird eingesetzt, das Vorschläge zur Weiterentwicklung der Hochschul- und Studienlandschaft erarbeitet, auch zum Umgang mit unter- und überlasteten Studiengängen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 34 % KI
  1. Hochschulen und Wissenschaftsministerium sollen Vorschläge zur Vereinfachung und Reduzierung von Berichtspflichten erarbeiten.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 61 % KI
  1. Die prozessorientierte digitale Transformation der Hochschulen wird systematisch und KI-gestützt weitergeführt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Das Land unterstützt die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihres Cybersicherheitsprogramms und kooperativer Cloud-Lösungen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 46 % KI
  1. Die Hochschulen müssen in kritischen Bereichen der Campus-IT einen erheblichen Grad an digitaler Souveränität erreichen.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 43 % · CDU BW 35 % KI
  1. Ein umfassendes Sicherheitsverständnis wird als Leitbild für Wissenschaft und Forschung verankert.

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  1. Die Hochschulen werden zu regionalen Sicherheitsankern gemacht.

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  1. Barrierefreiheit, Inklusion und Vielfalt sollen an den Hochschulen baulich wie digital selbstverständliche Grundlagen sein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 63 % · CDU BW 44 % KI
  1. Angestrebt wird eine konsequent inklusive Digitalisierung, bei der barrierefreie Inhalte, Lehr- und Lernmaterialien und Verwaltungsangebote unter Umsetzung von BITV und BFSG Standard sind.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 64 % · CDU BW 43 % KI
  1. Das Annelie-Wellensiek-Zentrum für Inklusive Bildung wird weiter gestärkt.

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  1. Gleichstellung gilt als Qualitätsfaktor der Hochschulen.

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  1. Das Wrangell-Juniorprofessuren-Programm wird fortentwickelt, um mehr Professorinnen im MINT-Bereich zu gewinnen.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 63 % · CDU BW 44 % KI
  1. Die Spitzenstellung des Landes im Bund-Länder-Professorinnenprogramm wird weiter ausgebaut.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 59 % KI
  1. Die Regelungen zu Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung und für Antidiskriminierung an Hochschulen werden überprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 41 % KI
  1. Angestrebt werden rechtliche und altersvorsorgerechtliche Rahmenbedingungen, die nach mehrjähriger unternehmerischer Tätigkeit eine Rückkehr in den öffentlichen Dienst ermöglichen.

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  1. Nebentätigkeitsrechtliche Restriktionen für teilzeitbeschäftigte Hochschullehrende werden überprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Hochschulen erhalten erweiterte Kompetenzen bei der Ausgestaltung von Nebentätigkeiten.

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  1. Neben der Beamtenlaufbahn sollen flexible Arbeitszeit- und Vertragsmodelle einschließlich Teilzeit- und Brückenprofessuren ermöglicht werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 56 % · CDU BW 62 % KI
  1. Die Möglichkeit eines Professor of Practice als Teilzeitmitglied an akademischen Institutionen wird geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 38 % KI
  1. Das Landeshochschulgesetz wird novelliert und dabei dereguliert und entbürokratisiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 64 % KI
  1. Gründungserfahrung soll bei bestimmten Berufungen als zusätzliches Kriterium berücksichtigt werden.

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  1. Ausgründungen werden zu einem Qualitätsmaßstab für Hochschulen.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 43 % KI
  1. Die Hochschulautonomie und die Differenziertheit des Hochschulsystems werden gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 42 % · CDU BW 64 % KI
  1. Berichts- und Informationspflichten der Hochschulen werden auf das für Aufsicht und Steuerung erforderliche Maß begrenzt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 37 % KI
  1. Dem akademischen Mittelbau soll der Zugang zu Leitungsfunktionen eröffnet werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 46 % KI
  1. Alle Einschränkungen, die der Wissenschaftsfreiheit entgegenstehen oder sie einengen könnten, werden abgelehnt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 96 % · CDU BW 98 % KI
  1. Beratungsstellen für angegriffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden aktiv unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Eine offene, digitale und transparente Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse und Methoden wird angestrebt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 55 % · CDU BW 65 % KI
  1. Grundlagenforschung und angewandte Forschung sollen gleichermaßen gefördert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 83 % · CDU BW 48 % KI
  1. Maßstäbe der Forschungsförderung sollen wissenschaftliche Freiheit, Exzellenz und gesellschaftliche Bedarfe gleichermaßen sein.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 53 % · CDU BW 55 % KI
  1. Auf neue Entwicklungen und Forschungsfelder soll schnell reagiert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 35 % KI
  1. Der Austausch innerhalb der Hochschulen, zwischen Hochschularten und mit Unternehmen wird gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 64 % · CDU BW 86 % KI
  1. Die digitale und transparente Kommunikation von Forschungsergebnissen und -methoden soll gefördert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 55 % · CDU BW 56 % KI
  1. Die sinnvolle Nachnutzung von Forschungsdaten soll gefördert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 33 % · CDU BW 43 % KI
  1. Mit flexiblen Forschungsfördermitteln werden Maßnahmen im Anschluss an die Hightech Agenda Deutschland finanziell flankiert.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne BW 63 % · CDU BW 43 % KI
  1. Die Spitzenposition in der Batterieforschung wird gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: CDU BW 39 % KI
  1. Die Luft- und Raumfahrtstrategie des Landes wird konsequent weiterentwickelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Die Exzellenz in der Bauforschung soll für die Praxis nutzbar gemacht werden.
  2. Das Land setzt sich für die Verstetigung des Bundesforschungszentrums Bau ein.
  3. Der vom Bund geplante Fusions-Hub zum Brennstoffkreislauf und zur Materialentwicklung soll ins Land geholt werden.
  4. Eine leistungsfähige und international wettbewerbsfähige Forschung in den Lebenswissenschaften wird angestrebt.
  5. Für die lebenswissenschaftliche Forschung werden verlässliche Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung eines möglichen Ausbaus des 3R-Netzwerks geschaffen.
  6. Das Land setzt sich bei Bund und EU für einen Abbau regulatorischer Hemmnisse in der Forschung ein.
  7. Der Datenaustausch in der Forschung wird gestärkt.
  8. Genehmigungsverfahren in der Forschung werden erleichtert.
  9. Die Innovationscampusmodelle, darunter Cyber Valley, QuantumBW und der Innovationscampus Sicherheit und Verteidigung, werden weiterentwickelt.
  10. Der neue Innovationscampus Sicherheit und Verteidigung wird auskömmlich strukturell finanziert.
  11. Die Forschung zur gesellschaftlichen Resilienz in den Geistes- und Sozialwissenschaften soll gestärkt werden.
  12. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird verbessert.
  13. Ausgründungen aus der Wissenschaft werden erleichtert.
  14. Das Wachstum ausgegründeter Unternehmen wird gezielt gestärkt.
  15. Der wechselseitige Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vorangebracht.
  16. Die Förderung von Ausgründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vorangebracht.
  17. Die transfer- und gründungsbezogenen Förderprogramme werden ausgebaut.
  18. Eine neue Transfer- und Gründerkultur an Hochschulen wird angestrebt.
  19. Die NXTGN Startup Factory wird gestärkt.
  20. Die sechs INSPIRE BW Hubs werden weiterentwickelt.
  21. Die Finanzierungsbedingungen für innovative Ausgründungen werden optimiert.
  22. Studierende können Gründungsfreisemester erhalten.
  23. Eine kontinuierliche Prototypenförderung wird ausgeschrieben, um Forschungsergebnisse schneller in Produkte und Dienstleistungen zu überführen.
  24. Baden-Württemberg beansprucht eine Führungsrolle bei der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern.
  25. Die bestehenden Exzellenzuniversitäten werden weiter ausgebaut.
  26. Neue Bewerbungen in der Exzellenzstrategie werden gezielt unterstützt.
  27. Die Exzellenzstrategie soll auch in der kommenden Runde auf wissenschaftliche Exzellenz und Profilbildung statt breiter Streuung ausgerichtet sein.
  28. Um exzellente Forschende zu gewinnen und zu halten, wird der Vergaberahmen für Bezüge kostenneutral flexibilisiert.
  29. Für Exzellenz- und Spitzenberufungen sowie Bleibeverhandlungen wird ein gesonderter wettbewerbsfähiger Vergaberahmen bereitgestellt.
  30. Die Mittel im Etat des Wissenschaftsministeriums werden insbesondere für die Ausstattung gestärkt.
  31. Bewerbungen für neue Exzellenzcluster werden unterstützt.
  32. Eine Mitfinanzierung der durch Exzellenzcluster entstehenden Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten wird angestrebt.
  33. Das Land übernimmt die Kofinanzierung der baulichen Infrastruktur für Exzellenzvorhaben nach Artikel 91b Grundgesetz.
  34. Die KI-Kompetenzen im Land werden gezielt vernetzt und ausgebaut.
  35. Das Landesgraduierten- und Forschungszentrum connAIx wird zu einem international ausgerichteten „Institute of Applied AI in Science and Technology Baden-Württemberg“ weiterentwickelt.
  36. Das Angebot von connAIx wird auf hochqualifizierte Masterstudierende ausgeweitet.
  37. Für connAIx wird eine deutliche Erhöhung der Zahl der Professuren angestrebt.
  38. Die universitäre Spitzenmedizin in Freiburg, Heidelberg/Mannheim, Tübingen und Ulm wird gestärkt.
  39. Die Nutzung von in Forschung und Behandlung erhobenen Daten wird erleichtert und Hürden dafür werden abgebaut.
  40. Die Gesundheitsdaten-Plattform MEDI:CUS wird weiterentwickelt.
  41. Der Klinikverbund Heidelberg-Mannheim soll sein volles Potenzial in Forschung, Translation, Innovation und Patientenversorgung entfalten können.
  42. Zentrale Einheiten des Klinikverbunds Heidelberg-Mannheim, die beide Standorte nutzen, sollen beschleunigt realisiert werden.
  43. Das Medizinkonzept des Klinikverbunds Heidelberg-Mannheim soll bis 2029 definiert und weitestgehend umgesetzt werden.
  44. Das Land fördert weiterhin die Kooperation der vier Universitätsklinika (4U) und deren Weiterentwicklung.
  45. Gemeinsame Projekte der 4U wie ein Landeszentrum für Zell- und Gentherapie werden unterstützt.
  46. Die Einrichtungen der Gesundheitsökonomie werden gestärkt.
  47. Die Forschung zu Public Health und Prävention wird weiterentwickelt.
  48. Die Universitätsklinika werden mit leistungsfähiger und redundanter Verkehrsinfrastruktur auf den Katastrophen- oder Verteidigungsfall vorbereitet.
  49. Die Universitätsklinika werden mit redundanter Wärme- und Energieversorgung auf den Katastrophen- oder Verteidigungsfall vorbereitet.
  50. Die Universitätsklinika sollen für den Katastrophen- oder Verteidigungsfall ausreichende Vorräte relevanter Güter vorhalten.
  51. Die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit wird im Rahmen einer Health-in-all-Policies-Strategie gestärkt.
  52. Die Forschung zur psychischen Gesundheit wird gestärkt.
  53. Das Traumazentrum Ulm soll zu einem europäischen Spitzenzentrum für Traumaforschung weiterentwickelt werden.
  54. Der Forschungsetat der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird erhöht.
  55. Das Land setzt sich beim Bund für eine weitere Bund-Länder-Vereinbarung zur Stärkung der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein.
  56. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft soll verstärkt werden.
  57. Open-Science-Initiativen sollen in Lehre, Forschung und besonders bei der Kommunikationsinfrastruktur verstärkt werden.
  58. Für alle Wissenschaftseinrichtungen des Landes wird ein landesweit einheitlicher Intellectual-Property-Standard geschaffen.
  59. Für Verfahren zu geistigem Eigentum an Wissenschaftseinrichtungen werden schnelle Verfahren mit verbindlichen Fristen vorgesehen.
  60. Kunst und Kultur gelten als verbindendes Element zwischen gesellschaftlichen Gruppen in Städten und ländlichen Räumen.
  61. Kulturelle Bildung und Teilhabe gelten als wesentliche Grundlagen einer modernen Bürgergesellschaft.
  62. Niedrigschwellige Zugänge zu Kultur sollen für alle ermöglicht werden.
  63. Der Beitrag des Ehrenamts zum kulturellen Leben wird unterstützt.
  64. Die Kunstfreiheit wird bekräftigt.
  65. Der Aufwand für Einzelmaßnahmen der Kulturförderung soll verringert werden.
  66. Die Kulturförderung soll stärker auf institutionelle Förderung setzen.
  67. Gemeinsam mit den Kommunen soll das kulturelle Angebot vor Ort trotz angespannter Haushalte erhalten werden.
  68. Der Ausgleich der Tarifsteigerungen in staatlichen Kultureinrichtungen wird gesichert.
  69. Eine faire Vergütung bei privaten Kulturträgern sowie für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird angestrebt.
  70. Die staatlichen Kultureinrichtungen, insbesondere Museen, Bibliotheken und das Landesarchiv, werden mit den für ihre Aufgaben erforderlichen Mitteln ausgestattet.
  71. Eine gute Entwicklung der Landesmuseen und ihrer Sammlungen wird angestrebt.
  72. Museen und Bibliotheken werden als „Dritte Orte“ gestärkt.
  73. Die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe bleiben gemeinsam mit den Städten als Mehrspartenhäuser mit Oper, Schauspiel und Ballett erhalten.
  74. Für die Staatstheater werden Rahmenbedingungen für eine national wie international ausstrahlende künstlerische Qualität gesetzt.
  75. Der digitale Wandel der Kulturlandschaft soll unterstützend begleitet werden.
  76. Erhalt und Neubau von Kultur- und Funktionsgebäuden sollen langfristig gesichert werden.
  77. Wegen schwieriger Haushaltslagen soll ein Kulturdialog mit Kommunen, Kulturschaffenden und externen Fachleuten geführt werden.
  78. Die Kultur soll gestärkt und vernetzt werden.
  79. Für die Kultur sollen Raum für Neues geschaffen, Kooperationsmöglichkeiten aufgezeigt und innovative Strategien entwickelt werden.
  80. Der Kultur soll Planungssicherheit gegeben werden.
  81. Das Konzept der Großen Landesausstellung wird überarbeitet.
  82. Der Film- und Medienstandort soll weiterentwickelt und gestärkt werden.
  83. Die Filmakademie soll weiter gestärkt werden.
  84. Mittelsteigerungen analog zur Hochschulfinanzierungsvereinbarung III sollen auch für die Film-, Pop- und Theaterakademie gelten.
  85. Die Medien- und Filmgesellschaft wird als Fördereinrichtung weiterentwickelt und inhaltlich geschärft.
  86. Die Filmförderung soll erhöht werden.
  87. Die Filmfestivals sollen weiterentwickelt werden.
  88. Ein neuer Filmpreis wird geschaffen.
  89. Der Einsatz von KI in der Kultur wird gefördert.
  90. Die KI-Kompetenzen in den Kultureinrichtungen des Landes werden ausgebaut.
  91. Ein Förderprogramm unterstützt Kultureinrichtungen bei der Erprobung innovativer KI-Anwendungen.
  92. Amateurmusik und Amateurtheater sollen vergleichbar zum Sport verlässlich und langfristig gefördert werden.
  93. Die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften, Übungsleitern und Dirigenten in der Amateurkultur soll gestärkt werden, auch mit Blick auf den Ganztag.
  94. Kulturtragende Vereine sollen bei GEMA-Gebühren bürokratisch und finanziell weiter entlastet werden.
  95. Die Bestrebungen des Bibliotheksentwicklungsplans zur Stärkung der Bibliotheksstandorte werden unterstützt.
  96. Die häufig ehrenamtlich getragene Museumslandschaft in der Fläche soll gestützt werden.
  97. Der Soziokultur soll finanzielle Verlässlichkeit gegeben werden.
  98. Die Popkultur soll in Professionalisierung, Weiterbildung und Breitenwirkung unterstützt werden.
  99. Im Bereich Pop und Jazz werden mehrjährige Förderungen statt kleinteiliger Programme eingesetzt.
  100. Handlungsempfehlungen aus dem POPLÄND-Dialog werden berücksichtigt.
  101. Clubs sollen geschützt werden.
  102. Clubs sollen als Kulturorte anerkannt und weiterentwickelt werden.
  103. Die duale Rundfunkordnung gilt als elementar für Meinungsvielfalt und Angebotspluralität.
  104. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der seinen Auftrag konsequent erfüllt, wird bejaht.
  105. Im Zuge der Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden landesrechtliche Berichtspflichten gestrichen.
  106. Im Digitale-Medien-Staatsvertrag wird eine effektive Anreizregulierung sozialer Plattformen angestrebt.
  107. Im Digitale-Medien-Staatsvertrag wird ein Level-Playing-Field für alle Marktteilnehmer angestrebt.
  108. Das Landesmediengesetz wird punktuell modernisiert.
  109. Im Landesmedienrecht wird Bürokratie reduziert.
  110. Die Wettbewerbsbedingungen für Medienanbieter werden gestärkt.
  111. Die zeitgemäße Fortentwicklung des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation wird geprüft.
  112. Der Vorwegabzug für die Landesanstalt für Kommunikation wird an ihr gewachsenes Aufgabenspektrum angepasst.
  113. Für private und freie Radiosender werden verlässliche Rahmenbedingungen mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Resilienz gesichert.
  114. Alle relevanten Verbreitungstechnologien wie UKW, DAB+, IP-Streaming und Hybridmodelle sollen abgestimmt gefördert werden.
  115. Die digitale Kommunikations- und Plattforminfrastruktur soll selbstständiger und resilienter werden.
  116. Das Open-Source-Streaming-Netzwerk von ARD und ZDF samt Erweiterung auf private und europäische öffentlich-rechtliche Qualitätsmedien wird unterstützt.
  117. Junge Menschen sollen digitale Teilhabe haben und wirksam vor Risiken in sozialen Netzwerken geschützt werden.
  118. Auf europäischer Ebene wird ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren angestrebt.
  119. Eine Digitalabgabe für große Digitalkonzerne wird angestrebt.
  120. Das Medienkonzentrationsrecht soll modernisiert werden.
  121. Die Einnahmen aus der Digitalabgabe sollen in die mediale Infrastruktur investiert werden.
  122. Die Medienkompetenz wird in allen Altersgruppen gestärkt.
  123. Bildung, Prävention und gesellschaftliche Aufklärung im Medienbereich werden stärker verzahnt.
  124. Die Angebote der Landesanstalt für Kommunikation und die Initiative „MedienFokus BW“ werden zu ganzheitlichen Konzepten ausgebaut.
  125. Regionale Inhalte, Berichterstattung und TV-Angebote werden nachhaltig gefördert.
  126. Die Förderung regionaler TV-Anbieter wird verstetigt und angepasst.
  127. Eine Erweiterung der Förderung regionaler TV-Anbieter auf zusätzliche journalistisch-redaktionelle Angebote wird erwogen.
  128. Gezielte Förderungen privater Medienanbieter, unter anderem im Bereich KI, werden geprüft.
  129. Qualitätsjournalismus und journalistische Ausbildung werden nachhaltig unterstützt und langfristig gestärkt.
  130. Film und Games werden als Wachstumsbranchen am Medienstandort gestärkt.
  131. Mehr Wertschöpfung in Film und Games soll ins Land geholt und die Sichtbarkeit des Medienstandorts erhöht werden.
  132. Der Medienpolitische Kongress soll in festen Intervallen verstetigt werden.
  133. Die Zuständigkeiten für Film und Medien werden gebündelt.
  134. Es werden Modelle zur systematischen Unterstützung junger Medienschaffender geschaffen.
  135. Die Filmakademie wird nachhaltig ausgebaut.
  136. Ein Austauschformat für Medienschaffende im Land wird angeregt.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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