Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Bildung, Wissenschaft und Forschung: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung 215 neu, 62 geändert, 48 unverändert, 199 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu ist im Entwurf vor allem eine grundlegende Schulreform: Kinder sollen von Klasse eins bis zehn gemeinsam lernen, das Gymnasium als eigene Schulform soll mittelfristig abgeschafft werden, Hausaufgaben und Noten vor Klasse acht entfallen. Hinzu kommen Gebührenfreiheit für Krippe und Hort, ein kostenloses Mittagessen in Kita und Schule sowie eine Stundenzuweisung von 110 Prozent der Stundentafel. Für Kinder ab drei Jahren strebt der Entwurf nun eine Versorgungsquote von 110 statt 100 Prozent an, die Frist 2025 entfällt. 2023 hatte das Programm noch ein Ende der Leiharbeit an Schulen, Smartboards und WLAN sowie einen Teilumzug der Universität in die Innenstadt gefordert; diese Punkte werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (215)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- Krippe und Hort werden kostenlos.
- Es wird eine Schule für alle eingeführt.
- Das gemeinsame Lernen wird verlängert.
- Die Kita-Gruppen werden verkleinert.
- Familien mit geringem Einkommen zahlen weiterhin keine Kita-Gebühren.
- Familien mit geringem Einkommen zahlen weiterhin keine Gebühren für das Mittagessen in der Ganztagsschule.
- Eine Unterfinanzierung des Studierendenwerks darf nicht erneut zu starken Steigerungen des Semesterbeitrags führen.
- Der Semesterbeitrag wird deutlich gesenkt.
- Das Schulschwimmen wird intensiviert.
- Der Schwimmunterricht wird von der dritten auf die zweite Klasse vorgezogen.
- An jeder Schule im Land gibt es eine feste, niedrigschwellige psychologische Betreuung vor Ort.
- Bildung soll von Anfang an für alle kostenlos sein.
- Alle Kinder erhalten ein gesundes kostenloses Mittagessen in Kita und Schule.
- Kinder von Alleinerziehenden haben weiter Vorrang bei der Kita-Platzvergabe.
- Kitas werden als Fundament des Bildungssystems gestärkt.
- Kitas in Stadtteilen mit vielen sozial benachteiligten Familien werden am besten ausgestattet.
- Der Kitaplatz ist auch für Familien mit geringem Einkommen beitragsfrei.
- Die Kita-Beitragstabelle wird zur Entlastung von Familien mit geringem Einkommen deutlich verändert.
- Die Krippe wird mittelfristig für alle beitragsfrei.
- Bildungsbehörde und Kita-Träger sprechen Familien gezielt und aufsuchend an, damit alle Kinder spätestens mit fünf Jahren eine Kita besuchen.
- Niedrigschwellige Angebote, die Eltern und Kinder mit der Kita vertraut machen, werden ausgebaut.
- Nach dem Vorbild des Kita-Einstiegshauses in Gröpelingen entstehen in allen benachteiligten Stadtteilen Gruppen mit stundenweiser Betreuung und Elternberatung.
- Auch bei sinkenden Geburtenzahlen wird den Kitas verlässliches Arbeiten ermöglicht.
- Schließungen von Kitas werden bei sinkenden Geburtenzahlen vermieden.
- In den Kitas stehen nun Bildungsgerechtigkeit und Qualität stärker im Mittelpunkt.
- Kitas werden als Orte inklusiver frühkindlicher Bildung mit Schwerpunkt auf Sprachbildung gestärkt.
- Fortbildungsformate für Kita-Fachkräfte zur Sprachförderung werden ausgebaut.
- In Kitas, vor allem in sozial belasteten Quartieren, werden zusätzliche Angebote der Sprach- und Bewegungsförderung etabliert.
- Das Modellprojekt der Inklusionsberater in Kitas wird evaluiert.
- Das Modellprojekt der Inklusionsberater in Kitas wird gegebenenfalls ausgeweitet.
- Systemische Assistenzen werden auf alle Kitas ausgeweitet, ohne den individuellen Rechtsanspruch auf Begleitung einzuschränken.
- Kita Bremen wird perspektivisch Träger eines eigenen Frühförderzentrums.
- Über Maßnahmen zur Weiterentwicklung der inklusiven Kita wird eine intensive Fachdiskussion geführt.
- Das Modellprojekt Gesundheitsfachkräfte in Kitas wird ausgeweitet.
- Die Einhaltung der Kinderschutzstandards in Kitas wird kontinuierlich überwacht.
- Das kostenfreie Frühstück wird perspektivisch wieder in allen Bremer Kitas angeboten.
- Frischeküchen in Kitas bleiben erhalten.
- Kita-Gebäude werden bei Neu- und Umbauten hitzeresilient und klimaneutral gestaltet.
- Kitas erhalten mehr Kooperationszeiten für die stadtteilbezogene Verbundarbeit mit Grundschulen im Rahmen des Bildungsplans 0-10.
- Diese Zeiten werden in der Arbeitszeit gleichwertig zur Arbeit mit Kindern berücksichtigt.
- Die Mentorenfortbildung für die Ausbildung in Kitas wird neu aufgestellt.
- Abwanderung und Arbeitszeitreduzierung von Kitapersonal wegen schlechter Rahmenbedingungen werden verhindert.
- In jedem Stadtteil gibt es mindestens eine Kita mit längeren Öffnungszeiten.
- Mehr Erzieher werden gewonnen, um kleine Gruppen und den schulischen Ganztag mit Fachpersonal zu sichern.
- Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird wieder auf 4.000 Euro angehoben.
- Die 2025 im Kitagesetz ermöglichten Absenkungen der Personalstandards laufen spätestens 2028 aus und werden nicht verlängert.
- Die pädagogische Arbeit in Kitas wird in der Regel von Erziehern übernommen.
- Personal mit geringerer Qualifikation macht höchstens 25 Prozent des pädagogischen Kitapersonals aus.
- Die Finanzmittel für Kitas bleiben trotz sinkender Geburtenzahlen in unveränderter Höhe.
- Für Kitas in benachteiligten Quartieren und für Inklusion werden zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt.
- Nur langes gemeinsames Lernen aller schafft Bildungsgerechtigkeit, daher wird eine Schule für alle angestrebt.
- Ein neuer Schulkonsens auf Grundlage der Auswertung des bisherigen wird befürwortet.
- Das Bremer Schulsystem wird grundlegend strukturell reformiert.
- Kinder lernen von Klasse eins bis Klasse zehn gemeinsam.
- Alle Kinder erhalten durchgängig individuelle Förderung nach ihrem tatsächlichen Bedarf.
- Benachbarte Schulen können sich einfach als Modellschulen bewerben und sich zu einer gemeinsamen Schule zusammenschließen.
- Modellschulen erhalten zusätzlich ein Budget und zeitliche Entlastung für die Schulentwicklung.
- Alle Kinder können an den Gemeinschaftsschulen verbleiben.
- Gemeinschaftsschulen erhalten die Möglichkeit, sich auch inhaltlich neu zu entwickeln.
- Gemeinschaftsschulen vernetzen sich mit Kitas für einen nahtlosen Schuleinstieg.
- Sportvereine werden in die Angebote des schulischen Ganztags integriert.
- Das Gymnasium als eigene Schulform wird mittelfristig abgeschafft.
- Die Bremer Oberstufenzentren werden wiederbelebt.
- Allgemeine und berufliche Bildung werden in der Oberstufe wieder integriert.
- Der Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft wird abgebaut.
- Kleinere Klassen an Schulen in herausfordernder Lage werden fortgesetzt.
- Zusätzliche Landesmittel für das Startchancenprogramm werden fortgesetzt.
- Grundschulen werden besonders unterstützt.
- Die Fachkräfte der Doppelbesetzung werden gemeinsam fortgebildet und systematisch angeleitet.
- Der gebundene Ganztag wird angestrebt.
- Der Ausbau des Ganztags erfolgt zusammen mit seiner qualitativen Weiterentwicklung.
- Die Qualität des Schulessens wird verbessert.
- Das Schulessen setzt auf ausgewogene Ernährung aus regionaler und biologischer Herstellung.
- Die Essenspreise an allen Schulen werden vereinheitlicht und stabil gehalten.
- Familien mit Bremen-Pass zahlen weiterhin nichts für das Schulessen.
- Schulen wird ermöglicht, nach Bedarf Frühstücksangebote vor Schulbeginn einzurichten.
- Für schulische Frühstücksangebote wird ein Sachmittelfonds geschaffen.
- Wo Grundschulen baulich keinen Ganztag ermöglichen, übernehmen weiterhin Horte die Nachmittagsbetreuung.
- Die Angebote der Horte werden gebührenfrei.
- Eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn wird sichergestellt.
- Hausaufgaben werden durch Selbstlernphasen in der Schule ersetzt.
- Hausaufgaben werden abgeschafft.
- An allen Bremer Schulen werden vor Klasse acht keine Noten vergeben.
- Schulsozialarbeiter werden regelmäßig und systematisch weitergebildet.
- Es werden schulnahe Angebote zur psychischen Gesundheit in Kooperation mit Gesundheitsfachkräften und Psychologen geschaffen.
- Verbindliche Interventionsketten und schulische Anlaufstellen vernetzen Prävention, Krisenintervention und Nachsorge.
- Schülerpraktika zur Berufsorientierung werden verlängert.
- Schulen in benachteiligten Quartieren erhalten gezielte Unterstützung bei der Berufsorientierung.
- Berufsorientierende Angebote in den schulischen Lehrplänen werden ausgebaut.
- Betriebsnetzwerke, die Schulen in sozial belasteten Stadtteilen verbindlich Praktikumsplätze bereitstellen, werden gefördert.
- Regelmäßige Werkstattangebote verschiedener Berufe in Schulen werden gefördert.
- Übergänge von Schülern mit Unterstützungsbedarf in den ersten Arbeitsmarkt werden besonders gestärkt.
- Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche werden schnell in das reguläre Schulsystem integriert.
- Lernangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen bereiten höchstens zwei Monate auf den Schulbesuch vor.
- Das Schulsystem hält dauerhaft Ressourcen zur Integration neu zugewanderter Kinder bereit.
- Zugewanderte Schüler erhalten auch nach Erwerb alltagssprachlicher Deutschkenntnisse Unterstützung durch Übersetzungshilfen und mutter- oder zweitsprachliche Begleitung.
- Neu zugewanderte Schüler sollen einen möglichst hohen Schulabschluss erreichen.
- Für die Vorkurse werden mehr Fachkräfte für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ausgebildet.
- Für die Vorkurse wird ein durchdachtes Bildungsprogramm entwickelt.
- Das Land Bremen erhält moderne und zeitgemäß ausgestattete Berufsschulen.
- Für die Berufsschulen wird sofort nach der Wahl eine aktualisierte Standortplanung erarbeitet.
- Das gemeinsame Lernen aller wird auch in die Sekundarstufe II getragen.
- Beruflichen Schulen werden zusätzliche Stunden für Sonderpädagogik und Inklusion zugewiesen.
- Schüler erhalten echte Mitbestimmungsrechte bei Leitbild, Hausregeln und Schulentwicklung.
- Schülervertretungen werden nach dem Konzept der Schülervertretungen und des Jugendrings mit Schulungen und besserer Beratung gestärkt.
- Für Referendare wird ein Pflichtmodul zum Thema Diskriminierung eingeführt.
- Jede Schule erhält ein Schutzkonzept gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
- Bei der Schulaufsicht werden Diskriminierungsbeauftragte als formale Beschwerdestelle eingerichtet.
- Alle Schulen entwickeln eigene Gewaltschutzkonzepte mit umfassender Gewaltprävention.
- Schulen und Schulaufsicht benennen klare Meldewege bei Gewalt an Schulen.
- In der Bildungsbehörde wird eine Fachstelle für sexualisierte Grenzüberschreitung eingerichtet.
- Die Fachstelle entwickelt eine Strategie für den Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen verbeamteter Lehrkräfte gegenüber Schutzbefohlenen.
- Die finanzielle Ausstattung der Schulen wird stark verbessert.
- Bremen gibt pro Schüler mindestens so viel aus wie Hamburg.
- Sinkende Geburtenzahlen werden nicht für Kürzungen im Bildungsbereich genutzt.
- Freiwerdende Mittel bleiben bei den Schulen.
- Einwohnermeldeamt, Statistisches Landesamt, Kitas und Bildungsbehörde planen gemeinsam, um verlässliche Schülerzahlen zu liefern.
- Die Lehrkräfteausbildung an der Universität Bremen und am Landesinstitut für Schule wird auf hohem Niveau fortgeführt.
- Die Kooperation zwischen Universität und Landesinstitut für Schule in der Lehrkräfteausbildung wird vertieft.
- Eine duale Lehramtsausbildung, die Master und Referendariat verbindet, wird erprobt.
- Allen künftigen Lehrkräften wird in allen Studienphasen das Thema Inklusion vermittelt.
- Die Zahl der Ausbildungsklassen für Erzieher und Heilerziehungspfleger wird nicht reduziert.
- Nicht voll qualifiziertes Personal an Schulen holt die Qualifikation berufsbegleitend nach.
- Der Zeiteinsatz der Lehrkräfte wird anhand der Arbeitszeiterfassung evaluiert.
- Lehrkräfte erhalten mehr Zeit für Kooperation, Beratung und pädagogische Weiterentwicklung des Unterrichts.
- Die Aufgaben der Schulsekretariate werden ausgeweitet.
- Schulsekretariate werden besser vergütet.
- Die Stundenzuweisung an die Schulen wird auf 110 Prozent der Stundentafel erhöht.
- Ein Vertretungspool für Schulen wird dauerhaft etabliert.
- Starre Klassenraumstrukturen in Schulen werden aufgebrochen.
- Allen Schulen stehen Sporthallen und Bewegungsflächen zur Verfügung.
- Alle Betroffenen einer Schule werden von Anfang an an Bauplanungen beteiligt.
- Ein verbindliches Sanierungs- und Neubauprogramm für Schulen wird erstellt.
- Für die Schulsanierung werden vor allem Mittel des Sondervermögens des Bundes genutzt.
- Bei Neu- und Umbauten von Schulen werden Klimaneutralität und Hitzeresilienz berücksichtigt.
- Keine Bremer Schule ist verpflichtet, Jugendoffiziere einzuladen.
- Für den schulischen Teil der Teilzeitausbildung werden praxistaugliche Konzepte entwickelt.
- Alle Auszubildenden erhalten mit Ausbildungsbeginn einen Internationalen Studierendenausweis.
- Weiterbildungsmaßnahmen werden gezielt geschaffen, besonders für Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen.
- Weiterbildung richtet sich vor allem an Beschäftigte aus dem Niedriglohnbereich, aus Krisenbranchen und aus von KI besonders betroffenen Branchen.
- Menschen in gefährdeten Branchen oder in fachfremden Übergangsjobs dürfen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
- Der Weiterbildungs-Check wird wieder eingeführt.
- Beratung zur Weiterbildung wird gewährleistet.
- Für Schulkinder gibt es verlässliche Betreuungsangebote in den Ferien.
- Neue Betreuungsmodelle, etwa mit geringerer Kinderzahl, werden in Modellversuchen erprobt.
- Klischeefreie Berufsorientierung zieht sich durch die gesamte Schullaufbahn.
- Angebote wie „Be Ok“ werden weiterentwickelt.
- Für das Angebot „Be Ok“ wird ein anschließendes Folgeangebot geschaffen.
- Schülerinnen und Schüler erhalten über die gesamte Schullaufbahn Einblicke in Berufsfelder jenseits traditioneller Geschlechterrollen.
- Begegnungen mit weiblichen Vorbildern in männerdominierten Berufen werden ermöglicht.
- Mit dem Klima-Campus entsteht ein zentraler Ort für Aus- und Weiterbildung für die klimaneutrale Wirtschaft.
- Alle Kitas und Schulen einschließlich der Gymnasien sollen sich zu inklusiven Bildungseinrichtungen entwickeln.
- Die Ganztagsgarantie soll lückenlos umgesetzt werden.
- Es soll verlässliche Betreuungsangebote auch während der Ferien geben.
- Betreuungsangebote zu Randzeiten sollen ausgebaut werden.
- Alleinerziehende haben einen vorrangigen Anspruch auf Kinderbetreuung.
- Betreuungslücken bei der Kita-Versorgung von Alleinerziehenden sollen geschlossen werden.
- Teilzeitausbildungen und berufsbegleitende Weiterqualifizierung sollen verstärkt werden.
- Die Aufklärungsarbeit zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Schulen soll gestärkt werden.
- Das Angebot des Referats Chancengleichheit und Diversität der Universität soll auf Studierende ausgeweitet werden.
- Das Beratungsangebot für Diskriminierungsschutz für Schülerinnen und Schüler (DIBS) wird evaluiert.
- Das DIBS-Angebot wird nach Möglichkeit um ein unabhängiges Beratungsangebot für Kinder und Eltern ergänzt.
- Im Bildungsbereich werden mehr Sachmittel für externe Expertise, Fortbildungen und die Überarbeitung von Schulmaterialien gegen Antisemitismus bereitgestellt.
- Die Kompetenzstelle „Zusammenleben in Schule“ des LIS wird verstetigt.
- Bildungsmaterialien werden mit Blick auf anti-muslimischen Rassismus überarbeitet.
- Lehrkräfte werden für anti-muslimischen Rassismus sensibilisiert.
- Der Unterricht in Deutsch als Fremdsprache und die Sprachförderung an Schulen werden so ausgestattet, dass alle Kinder teilnehmen können.
- Willkommensschulen werden mittelfristig überwunden und in reguläre inklusive Oberschulen umgewandelt.
- Die in Willkommensschulen gesammelte Expertise wird weiterhin genutzt.
- Das Recht auf Bildung gilt für jedes Kind unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Wohnort.
- Eine Beschulung von Kindern in Landesaufnahmestellen in gesonderten Lagerschulen wird abgelehnt.
- Neu angekommenen Kindern wird unverzüglich nach Ankunft der Besuch von Regelschulen ermöglicht.
- Das Förderprogramm für Zeitungsabos auf den schulischen Tablets wird fortgeführt.
- Die Landeszentrale für politische Bildung soll durch ein eigenes Gesetz verankert werden.
- Die Landeszentrale für politische Bildung erhält zusätzliche Mittel für Bildungsarbeit in sozialen Medien.
- Schulen und Hochschulen sollen gegenüber rechtsextremen Parteien nicht neutral sein, sondern Demokratiefeindlichkeit aktiv entgegentreten.
- Erziehung zur Demokratie wird als Querschnittsaufgabe in der Lehramtsausbildung verankert.
- Die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Anbietern politischer Bildung wird gestärkt.
- An allen Schulen soll Politik bzw. Gesellschaftskunde im vollen vorgesehenen Stundenumfang erteilt werden.
- Forschungsvorhaben zur Direktreduktion werden unterstützt.
- Auch beim Einsatz der LuKIFG-Mittel und anderer Krisen- und Innovationspakete werden Aus- und Weiterbildung mit eigenen Mitteln bedacht.
- Vorhandene Forschungseinrichtungen und -projekte wie das Hydrogen Valley werden verstetigt und weiterentwickelt.
- Der Ersatzbau für das Forschungsschiff Polarstern wird konsequent vorangetrieben.
- Die Hochschulen in Bremen werden angemessen ausfinanziert.
- Preis- und Tarifsteigerungen an den Wissenschaftseinrichtungen werden im kommenden Haushalt vollständig vom Land übernommen.
- Der Wissenschaftshaushalt des Landes Bremen wird mittelfristig deutlich erhöht.
- Zur Beseitigung des Sanierungsstaus an Hochschulgebäuden werden Bundesmittel eingesetzt.
- Sanierung und Neubau von Hochschulgebäuden erfolgen nach aktuellen energetischen Standards mit geringem Energieverbrauch, Photovoltaik und Hitzeschutz.
- Der Umbau der alten Sporthallen zu einem Hörsaalzentrum wird beschleunigt.
- Alle Menschen sollen sich unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern ein Studium leisten können.
- Bremen setzt sich auf Bundesebene für eine echte BAföG-Reform ein.
- Das Mensaessen bleibt preisgünstig.
- Mit zusätzlichem Personal werden die Bearbeitungszeit beim BAföG verkürzt und die Beratung im BAföG-Amt verbessert.
- Brückenkurse etwa in Mathematik sollen den Studieneinstieg erleichtern.
- Frauen werden in den MINT-Fächern besonders gefördert, etwa durch Mentoring-Angebote.
- Das Studium wird flexibilisiert, damit es auch in Teilzeit neben Familie oder Erwerbsarbeit möglich ist.
- Die General Studies werden an allen Hochschulen ausgebaut.
- Angebote zur gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft wie das Nachhaltigkeitszertifikat BRENA werden abgesichert.
- Prüfungsformate werden angesichts des KI-Einsatzes kritisch auf ihre pädagogische Funktion überprüft.
- Die Hochschulen erhalten zusätzliche Mittel für die hochschuldidaktische Fortentwicklung der Studienformate.
- Hochschulen sollen sich stärker der Gesellschaft öffnen und neben dem Gaststudium weitere Weiterbildungsformate anbieten.
- Die Veröffentlichungspraxis öffentlich finanzierter Forschung wird konsequent auf Open Access umgestellt.
- Für die Promotion soll ausreichend Zeit zur Verfügung stehen.
- Der Bund soll statt Sonderprogrammen die Grundhaushalte der Universitäten dauerhaft aufstocken.
- Die Exzellenzinitiative soll nach der beginnenden Förderperiode zugunsten einer stabilen Grundfinanzierung auslaufen.
- Für Promotionsverträge aus Landesmitteln wird eine Mindestlaufzeit von vier Jahren festgeschrieben.
- Die Sonderrechte der Hochschule für Künste bei der Vergabe von Honorarverträgen werden aufgehoben.
- Die Verlängerung befristeter Verträge an Hochschulen wegen Familienzeiten wird vereinheitlicht.
- Die Fortentwicklung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen wird eng begleitet.
- Die Zivilklausel der Hochschulen wird gegen Angriffe verteidigt.
- Das Recht der Studierenden auf Selbstorganisation und politische Artikulation in den Verfassten Studierendenschaften wird verteidigt.
- Sozial- und Gesellschaftswissenschaften werden gestärkt.
- Außerschulische Umweltlernorte wie die Ökologiestation oder die Kinderwildnis werden finanziell gestärkt.
- Globales Lernen wird verbindlicher Bestandteil von Lehrplänen und Lehrkräfteausbildung.
- Kooperationen zwischen Kitas, Schulen und entwicklungspolitischer Zivilgesellschaft werden kontinuierlich ausgebaut.
GeändertFortgeführt, aber geändert (62)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- In jedem Stadtteil gibt es flexible Kinderbetreuung mit Randzeiten.
- Die Planung des Berufsschulcampus in Bremen-Nord wird mit lebenswerter Umgebung für Auszubildende umgesetzt.
- Kinder von Alleinerziehenden können auch unterjährig in die Kita aufgenommen werden.
- Die Zahl der Kitaplätze wird weiter ausgebaut.
- Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wird eine Versorgungsquote von 60 Prozent mit Krippenplätzen angestrebt.
- Im Elementarbereich für Drei- bis Sechsjährige wird eine Versorgungsquote von 110 Prozent angestrebt.
- Kitagruppen in benachteiligten Quartieren werden bei gleichem Personal von 20 auf 15 Kinder verkleinert.
- Die alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas wird verbessert.
- Kitagruppen mit mehreren Förderkindern werden verkleinert.
- Die sozialpädagogischen Netzwerkstellen zur Elternbegleitung und Sicherung des Kindeswohls in Kitas werden ausgeweitet.
- Anleitende Fachkräfte in Kitas erhalten mehr Entlastungsstunden für die Begleitung von Auszubildenden.
- Für Kitas wird ein möglichst trägerübergreifender Vertretungspool eingesetzt, um Notdienste zu reduzieren.
- Kindertagespflegepersonen in Kitas werden aufgefordert, berufsbegleitend die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz oder Kinderpflege zu absolvieren.
- Die Arbeit in Kitas wird für Sonderpädagogen, Psychologen und Elementarpädagogen attraktiver gemacht.
- Die starke Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozialen Status der Eltern wird nicht akzeptiert.
- Das gemeinsame Lernen und Modellschulen werden mit ausreichend Zeit und Mitteln erprobt.
- Eine Fortschreibung des Schulkonsenses mit Festschreibung des zweigliedrigen Schulsystems wird abgelehnt.
- Förderstunden für Inklusion, Assistenzkräfte, Personal für temporäre Lerngruppen und Differenzierungsräume gehören zur Regelausstattung jeder Schule.
- Gymnasien werden finanziell unterstützt, wenn sie sich gemeinsam mit einer Grundschule in eine inklusive Schule für alle umwandeln.
- An Gemeinschaftsschulen können demokratisches Schulleben, Projektlernen, jahrgangsübergreifende Gruppen und eine Abkehr vom 45-Minuten-Raster etabliert werden.
- In benachteiligten Stadtteilen gibt es an Grundschulen in allen Klassen eine Doppelbesetzung.
- Der Ganztag wird ausgebaut, sodass alle Kinder bis zur siebten Klasse einen Nachmittagsplatz erhalten.
- Mehr Schulen werden zu späterem Schulbeginn oder Gleitzeitmodellen motiviert.
- Die schulische Inklusion wird durch zusätzliches Personal abgesichert.
- Die Zuweisung sonderpädagogischer Fachkräfte an Grundschulen richtet sich nach den realen Förderquoten.
- Alle Grundschulen erhalten systemische Assistenzen als feste Personalressource.
- Schulen der Sozialstufen 3 bis 5 erhalten zusätzliches Personal für temporäre Lerngruppen.
- Alle Schulsozialarbeiter erhalten Dienst-Tablets.
- In benachteiligten Stadtteilen wie Kattenturm und Vegesack entstehen zusätzliche Quartierbildungszentren.
- Die Willkommensschulen werden nach 2030 nicht verlängert, sondern als reguläre Oberschulen weitergeführt.
- Mit dem Aus- und Neubau der Schulen wird in der kommenden Legislaturperiode begonnen.
- Getrennte Ausbildungsgänge für geflüchtete oder behinderte Jugendliche an Berufsschulen werden zusammengeführt und umstrukturiert.
- Das Schulschwimmen wird intensiviert.
- An der Universität werden zusätzliche Studienplätze für Inklusive Pädagogik geschaffen.
- Für das Lehramtsstudium werden alternative Zugangswege neben dem Numerus clausus eingerichtet.
- Der Zeiteinsatz der Lehrkräfte wird an die Erfordernisse einer modernen Schule angepasst.
- Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQHB) berät Schulen künftig auch aktiv.
- Personal des Vertretungspools wird fest angestellt.
- Schulen erhalten Lerninseln, Gruppen- und Differenzierungsräume sowie Bereiche für Aufenthalt und Verpflegung.
- Es wird ein Recht auf Weiterbildung in Teilzeit eingeführt.
- Erwerbsausfälle bei Weiterbildungen in zukunftsweisende Branchen oder systemrelevante Tätigkeiten werden kompensiert.
- Für den Zugang von Eltern zur Erwerbsarbeit werden verlässliche Kinderbetreuung und längere Betreuungszeiten, besonders in den Randzeiten, geschaffen.
- Abbau von Geschlechterklischees, Gleichstellung aller Geschlechter und gewaltfreier Umgang mit Emotionen sollen verbindlich in den Bildungsplänen von Kitas und Schulen verankert werden.
- Die Rahmenvereinbarung zur angemessenen Bezahlung selbständiger Honorarkräfte an der VHS wird weiterentwickelt.
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird in ihrer Unabhängigkeit gestärkt und ausgebaut.
- Das demokratische Bewusstsein an Schulen und Hochschulen soll gestärkt werden.
- Das Forschungszentrum ECOMAT wird zu einem ECOMAT Hydrogen Campus für CO2-neutrales Fliegen weiterentwickelt.
- Die Hochschule Bremerhaven wird als Standort für Wissenschaft, Innovation und Fachkräfteentwicklung gestärkt.
- An der Hochschule Bremerhaven werden zusätzliche Master-Angebote geschaffen, etwa in Sozialer Arbeit.
- Eigenständige Forschungseinrichtungen in Bremerhaven werden kontinuierlich und besser unterstützt.
- Die Bremer Hochschulen werden als Orte der Freiheit, des kritischen Diskurses und guter Arbeit gestärkt und gefördert.
- Neue Sportanlagen und ein Hörsaal für das Jura-Studium in der Innenstadt werden vorrangig gebaut.
- Gefordert wird ein auskömmliches, alters- und elternunabhängiges BAföG, das an die realen Studienzeiten angepasst ist.
- Das Mensaessen wird verstärkt auf regionale, biologische und fleischfreie Angebote umgestellt.
- Studienstruktur und -inhalte sollen sich verändern, um das Studium für alle zu öffnen.
- Bundesvorgaben zur zwingenden Befristung von Beschäftigten in Drittmittelprogrammen werden abgelehnt.
- Die Zahl der Lehraufträge wird zurückgedrängt.
- An den Hochschulen wird nach Thüringer Vorbild die Viertelparität der Statusgruppen eingeführt.
- Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen wie Zielvereinbarungen und Wissenschaftsplan werden transparent mit allen Statusgruppen entwickelt und öffentlich evaluiert.
- Hauswirtschaft und Gartenbau werden als Teil der Umweltbildung in Schulen verankert.
- Das Hochschulgesetz wird reformiert, um weitere Versuche an Makaken zu verhindern.
- Die Rolle der Hochschulen in der Friedens- und Konfliktforschung sowie bei Fragen von Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung wird gestärkt.
GleichUnverändert fortgeführt (48)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Das Mittagessen in Kitas und Schulen wird kostenlos.
- Die Landesagentur Weiterbildung wird umgesetzt und weiterentwickelt.
- Ein Schulkonsens, der die starke Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft verwaltet, wird nicht verlängert.
- Kitas, Schulen und außerschulische Lernorte bleiben unabhängig und werbefrei.
- Alle Kinder erhalten in jeder Kita die Förderung, die sie benötigen, statt auf Schwerpunktkitas verwiesen zu werden.
- Das kostenfreie Frühstück in Kitas in benachteiligten Lagen bleibt erhalten.
- Die Leitungszeiten in Kitas werden ausgeweitet.
- Kita-Fachkräfte erhalten verbindlich abgesicherte Team-, Vorbereitungs- und Dokumentationszeit sowie Zeit für Elterngespräche.
- Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz bzw. Kinderpflege wird vergütet.
- Die Bremer Schulen werden zu Orten gemeinsamen Lernens für alle Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Begabung oder Förderbedarf weiterentwickelt.
- Hausaufgaben werden abgeschafft.
- Eine allgemeine Schulreform wird vorbereitet, die längeres gemeinsames Lernen für alle Kinder zur Regel macht.
- Alle Kinder haben in der Schule gleiche Chancen.
- Schulen in benachteiligten Stadtteilen werden weiter konsequent gestärkt.
- Allen Kindern wird ein kostenfreies Mittagessen angeboten.
- An allen Schulen in Bremen und Bremerhaven wird Schulsozialarbeit etabliert.
- Bildungsmanager der Quartierbildungszentren beginnen die Netzwerkarbeit schon vor Fertigstellung der Gebäude.
- Es gibt ausreichend Plätze in teilintegrativen Vorkursen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche.
- Es wird ein Recht auf Schulbesuch bis zum 25. Lebensjahr eingeführt.
- Partizipative Unterrichtsgestaltung und demokratische Schulentwicklung werden an allen Schulen verankert.
- Fortbildungen gegen Diskriminierung an Schulen werden ausgebaut.
- Der Schwimmunterricht wird von der dritten auf die zweite Klasse vorgezogen.
- Der Zugang zum Studium der Inklusiven Pädagogik wird durch mehr Fächerkombinationen erleichtert.
- Grundschulen können als Ausbildungsort für Erzieher gewählt werden.
- An Schulen wird zusätzliches Personal für IT, Technik und Verwaltung eingestellt.
- Schulgebäude bleiben in kommunaler Hand.
- Besuche der Bundeswehr an Schulen werden abgelehnt.
- Die fachschulische Ausbildung in Pflege und Erziehung wird gebührenfrei.
- Die fachschulische Ausbildung in Pflege und Erziehung wird vergütet.
- Kinder mit Beeinträchtigungen sollen in Schulen und Kitas von gut ausgebildeten und angemessen bezahlten Assistenzkräften begleitet werden.
- Eine Absenkung der Standards bei der Assistenz in Schulen und Kitas wird abgelehnt.
- Für Assistenzkräfte in Schulen und Kitas soll es bezahlte Ausbildungsangebote mit anerkannten Abschlüssen geben.
- Das duale Ausbildungssystem soll inklusiv gestaltet werden.
- Die exklusive Werkstufe soll abgeschafft werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sollen in den regulären, inklusiven Berufsschulbetrieb eingegliedert werden.
- Für Alleinerziehende soll in der nächsten Legislaturperiode eine verlässliche Kinderbetreuung auch zu Randzeiten gesichert werden.
- Das Schulaufklärungsprogramm des Rat & Tat e.V. soll eine eigenständige Finanzierung erhalten.
- Der Senat erarbeitet einen Rahmenplan kulturelle Bildung zur Zusammenarbeit von Schulen und Kultureinrichtungen.
- Koloniale Geschichte soll stärker im Schulunterricht berücksichtigt werden.
- Bei allen Programmen zur wirtschaftlichen Transformation werden Aus- und Weiterbildung mit eigenen Maßnahmen und Ressourcen berücksichtigt.
- Die Finanzierung der Bremer Hochschulen soll sich an den durchschnittlichen Ausgaben je Studierenden der anderen Länder orientieren.
- Der Verwaltungskostenbeitrag wird abgeschafft und damit der Semesterbeitrag dauerhaft gesenkt.
- Der Landeszuschuss an das Studierendenwerk wird erhöht, um Mieten und Beiträge zu stabilisieren.
- Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag angestrebt.
- Nach der Promotion soll schnell eine dauerhafte Karriereperspektive bestehen, etwa durch Tenure-Track.
- Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird für die Phase nach der Promotion abgeschafft.
- Die Zivilklauseln an den Hochschulen werden erhalten, bekräftigt und weiterentwickelt.
- Einseitige Unterrichtung und Werbung durch die Bundeswehr an Schulen werden abgelehnt.
EntfallenNicht mehr im Programm (199)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Lern- und Arbeitsbedingungen in Kitas werden verbessert.
- In der kommenden Legislaturperiode wird eine Enquetekommission Bildungsgerechtigkeit eingesetzt.
- Die Hochschulen im Land Bremen sollen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie der Klimakrise beitragen.
- Die Hochschulen sollen in allen Fächern gute Studienbedingungen gewährleisten.
- Klimabewusstes Kochen wird Teil der schulischen Lehrpläne.
- Grundkenntnisse im Reparieren von Alltagsgegenständen werden Teil der schulischen Lehrpläne.
- Schulische und jugendpädagogische Angebote des Stadt-Land-Austauschs zu Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung werden eingerichtet.
- Die Hebammenstudienplätze im Land Bremen werden erheblich ausgebaut.
- Das Parkhaus Mitte kommt als möglicher Universitätsstandort in Betracht.
- Ankunftsquartiere werden bei der Ausstattung von Schulen und Kitas bevorzugt.
- Der Sportunterricht an den Schulen wird sichergestellt.
- Sportunterricht wird perspektivisch wieder zu einem höheren Anteil von Fachlehrkräften erteilt.
- Die Bedingungen in der sportbetonten Oberschule an der Ronzelenstraße werden optimiert.
- Die wegen der Corona-Pandemie ausgefallenen Schwimmkurse in den Schulen werden nachgeholt.
- Die Qualifikationsmöglichkeiten für Beschäftigte werden erweitert.
- Qualifizierungsmaßnahmen für die am häufigsten fehlenden Zusatzqualifikationen werden weiterhin angeboten.
- Es werden Anreize für Weiterbildung geschaffen.
- Die Qualifizierung von Beschäftigten darf nicht daran scheitern, dass der Betrieb sie nicht ermöglicht.
- Die Teilnahme an Weiterbildung, auch ohne Berufsabschluss, wird mit einem monatlichen Qualifizierungsgeld von 200 Euro unterstützt.
- Die Angebote zur Nachqualifizierung werden ausgebaut und verstetigt.
- Das Land setzt sich für eine Flexibilisierung der Bundesförderprogramme zur Qualifizierung und berufsbegleitenden Weiterbildung ein.
- Alle Schülerinnen und Schüler ab der achten Klasse erhalten Angebote zur Berufsorientierung und Praktika.
- Die mit der Wirtschaft entwickelten Berufsparcours werden verstetigt und auf alle Bremer Schulen ausgeweitet.
- Die Qualität der Schulbildung wird kontinuierlich verbessert.
- Fachschulische Ausbildungen werden teilweise in duale Ausbildungen überführt.
- Alle erhalten lebenslange Ansprüche auf zeitgemäße Qualifikation und Weiterbildung.
- Alleinerziehenden wird das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen ermöglicht.
- Inhaber der Care-Karte erhalten ein Vorrecht auf wohnortnahe Kita-Betreuung.
- Eine geschlechtersensible Ausbildung wird vor allem in sozialpädagogischen Berufen und verpflichtend für alle Lehrberufe verankert.
- Umgang mit und Prävention von Homophobie und Transfeindlichkeit werden auch im Sportunterricht an Schulen behandelt.
- Ein individueller Rechtsanspruch auf gute frühkindliche Bildung gilt als Frage der Bildungs- und Geschlechtergerechtigkeit und der Armutsbekämpfung.
- Der Ausbau frühkindlicher Bildung darf nicht an der Schuldenbremse scheitern.
- Es entsteht eine Landschaft frühkindlicher Bildungsangebote, die Kinder fördert, Eltern entlastet und Beschäftigten gute Bedingungen bietet.
- Für die Zeit des akuten Kita-Platz-Mangels werden gemeinsam mit Trägern und Interessenvertretungen befristete Lösungen entwickelt.
- Es werden Einrichtungen geschaffen, die durchgängige Bildung und Betreuung vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung anbieten.
- Der Mangel an Kita-Plätzen in den Stadtteilen mit der größten Armut wird mit höchster Priorität behoben.
- Der Kita-Ausbau darf nicht am Geld scheitern.
- Notwendige qualitative Verbesserungen in Kitas werden planerisch einbezogen, auch wenn sie wegen des Fachkräftemangels nicht sofort umsetzbar sind.
- Die Ausbildungsformate für Kita-Fachkräfte werden attraktiver gestaltet.
- Die Zugänge zur Ausbildung für Kita-Fachkräfte werden flexibler.
- Die praxisintegrierte Ausbildung wird perspektivisch zur Regelausbildung für alle Erzieherinnen und Erzieher im Land Bremen.
- Die praxisintegrierte Erzieherausbildung ist auch in Teilzeit möglich.
- Zeitnah wird ein dualer Bachelorstudiengang Elementarpädagogik als zusätzliches universitäres Angebot eingerichtet.
- In Kindertageseinrichtungen werden verstärkt multiprofessionelle Teams eingesetzt.
- Quereinstiege in die pädagogische Arbeit werden verbessert und erleichtert.
- Die Anerkennung pädagogischer Abschlüsse aus EU- und Nicht-EU-Ländern wird verbessert und erleichtert.
- Das Quereinstiegsprogramm wird für ausländische Abschlüsse und Qualifikationen geöffnet und durch Sprachkurse flankiert.
- Bei allen Ausbildungs- und Quereinstiegsformaten wird eine hochwertige Praxisbegleitung strukturell abgesichert.
- Die Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern werden attraktiver.
- Der Erzieherberuf wird umfassend aufgewertet.
- Erzieherinnen und Erzieher werden durch Neubewertung ihrer Tätigkeit grundsätzlich höher eingruppiert.
- Erzieherinnen und Erzieher erhalten bei besonderen Herausforderungen zusätzliche Zuschläge.
- Höhergruppierung und Zuschläge gelten auch für Beschäftigte in Elternvereinen.
- Ausreichende Pausenräume, Lärmschutz und ergonomisches Mobiliar dienen einem verbesserten Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
- Wirksame Maßnahmen zur Altersentlastung werden eingeführt, ohne sich nachteilig auf die Rente auszuwirken.
- Die Digitalisierung in den Kitas wird konsequent vorangetrieben.
- Die personelle Grundausstattung und der Fachkraft-Kind-Schlüssel werden verbessert.
- Die Einstellung des Bundesprogramms Sprach-Kitas wird zurückgenommen.
- Das Bundesprogramm Sprach-Kitas wird ausgeweitet.
- Fehlen Bundesmittel für Sprach-Kitas oder werden sie gestrichen, stellt das Land entsprechende Mittel bereit.
- Multiprofessionelle Teams umfassen neben sozialpädagogischen auch psychologische, heil- und sonderpädagogische sowie therapeutische Fachkräfte.
- Kindertagespflege im Haushalt der Sorgeberechtigten wird für Schichtarbeitende so ausgestaltet, dass sie bereits ab einem Kind existenzsichernd für die Tagespflegeperson ist.
- Es werden weitere Standorte der Mobilen Kindertagesbetreuung eingerichtet.
- Die bestehenden Standorte der Mobilen Kindertagesbetreuung werden langfristig gesichert.
- Ein Bau- und Sanierungsprogramm für Kita-Bestandsgebäude und Neubauten wird aufgelegt, auch durch die öffentliche Hand.
- Eine Kommerzialisierung der Kita-Landschaft in Bremen wird entschieden abgelehnt.
- Kita-Träger werden im Dreiklang aus kommunalen Trägern, lokalen gemeinnützigen Trägern und Elternvereinen vergeben.
- Trägervielfalt und Vielfalt pädagogischer Konzepte in der Kinderbetreuung werden unterstützt.
- Profite aus dem Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen werden kategorisch abgelehnt.
- Freie Träger und Elternvereine werden bedarfsdeckend finanziert.
- Die ehrenamtliche Vorstandsarbeit in Elternvereinen wird von administrativen Aufgaben entlastet.
- Das Projekt TräGA (Trägerstrukturen Gemeinsam Aufbauen) wird zur Entlastung der Elternvereine ausgebaut.
- Immobilien Bremen erhält mehr Personal für den Kita-Ausbau.
- Mindestens jede zweite neue Kita wird in öffentlicher Hand gebaut.
- In wachsenden Stadtteilen werden Campus-Lösungen mit Krippe, Kita und Grundschule an einem Ort intensiv geprüft.
- Tagespflege im Haushalt der Sorgeberechtigten ist unabhängig von der Kinderzahl existenzsichernd.
- Sachmittel und Betriebskostenerstattungen in der Kindertagespflege werden deutlich erhöht.
- Es werden weitere Standorte der angestellten Kindertagespflege eingerichtet.
- Ansätze wie Service Learning, bei denen Schülerinnen und Schüler freiwilliges Engagement im Unterricht erproben, werden unterstützt.
- Freier Zugang zu Bildung gilt als Menschenrecht.
- Eine paritätisch aus Wissenschaft und Politik besetzte Enquetekommission „Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg“ wird eingesetzt und erarbeitet Ziele und Maßnahmen für das Land Bremen.
- Die Gründung einer Jugendschule zur Fortführung der Kinderschule wird unterstützt.
- Die Jugendschule wird in einem benachteiligten Stadtteil angesiedelt.
- Weitere Schulen werden ermutigt, sich mit moderner Lernkultur zu profilieren.
- Die besten und innovativsten Schulen werden in den ärmsten Quartieren etabliert.
- Es gibt einen systematischen Wissenstransfer von den Modellschulen ins allgemeine Schulsystem.
- Grund- und Oberschulen bilden wo möglich Verbünde auf einem gemeinsamen Campus.
- Das Land unterbreitet Unterstützungsangebote, damit das reformierte Schulverwaltungsgesetz an den Schulen umgesetzt wird.
- Die Bildungspläne werden flexibler und moderner gestaltet.
- Die Selbstverwaltung der Schulen wird gestärkt.
- Demokratisch gewählte Schulgremien erhalten weitere Entscheidungskompetenzen.
- Grundschulen werden bei der Einführung jahrgangsübergreifenden Lernens unterstützt.
- Grundschulen werden bei der Schaffung einer offenen Schuleingangsphase unterstützt.
- Alle Klassenräume, für die es gewünscht wird, erhalten ein Smartboard.
- Der Bund beteiligt sich im Rahmen eines zweiten Digitalpakts Schule in erheblichem Maß an den Kosten.
- Reichen die Bundesmittel nicht aus, springt das Land Bremen ein.
- Alle Schulen werden zeitnah an ausreichende Bandbreite angeschlossen.
- Alle Schulräume werden zeitnah mit WLAN ausgestattet.
- Schülerinnen und Schülern wird die Fähigkeit vermittelt, sich kritisch mit den Möglichkeiten der digitalen Welt auseinanderzusetzen.
- Kinder, die wegen Armut oder Migrationsgeschichte bisher keinen fairen Bildungszugang haben, werden besonders unterstützt.
- Die Umverteilung von Geldern und Stellen an Schulen anhand der Sozialdaten der Quartiere wird konsequent fortgesetzt.
- Personal wird den Schulen wieder zentral zugewiesen, damit die größten Personallücken nicht bei den schwächsten Schülerinnen und Schülern entstehen.
- Die Sprach- und Mathematikförderung an Grundschulen in benachteiligten Stadtteilen wird ausgebaut, ohne sogenannte Nebenfächer wie ästhetische Bildung zu kürzen.
- Die erhöhten Sachmittel für Schulen der Sozialstufen IV und V werden beibehalten und regelmäßig an steigende Preise und Honorare angepasst.
- Bestehende und neue Quartiersbildungszentren werden durch institutionelle Förderung dauerhaft abgesichert.
- Bundesfördermittel werden nach Sozialkriterien an die Länder verteilt statt nach dem Königsteiner Schlüssel.
- Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) werden gestärkt.
- Der Personalschlüssel der ReBUZ wird bei steigenden Beratungsfällen automatisch angepasst.
- Die Bildungsangebote an allen ReBUZ werden im Rahmen einer eigenen Bildungsabteilung ausgebaut.
- Die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße wird zeitnah aufgelöst.
- Die drei verbleibenden Förderzentren werden zu inklusiven Schulen weiterentwickelt, indem sie auch Kinder ohne Förderbedarf aufnehmen.
- Der Entwicklungsplan Inklusion 2.0 wird zeitnah beschlossen und umgesetzt.
- Die formale Statuierung von Kindern mit Förderbedarf wird aufgehoben.
- Multiprofessionelle Teams an Schulen erhalten verbindliche Teamzeiten, die auf Arbeitszeit und Stundendeputat angerechnet werden.
- Die Zusammenarbeit der Ressorts für Bildung, Gesundheit und Soziales wird durch feste Kooperationsstrukturen auf Arbeitsebene gestärkt.
- Es werden zusätzliche Angebote für herkunftssprachlichen Unterricht geschaffen.
- Die Herkunftssprache wird bei Abschlussprüfungen als Fremdsprache anerkannt.
- Gebärdensprache wird als Fremdsprache anerkannt.
- Die Ausbildungsplätze für das Lehramt an der Universität und im Referendariat werden ausgebaut, insbesondere in den Mangelfächern.
- Studienplätze für Inklusive Pädagogik an der Universität Bremen bleiben nicht unbesetzt.
- Der Einsatz von Leiharbeit an Schulen über die Stadtteilschule wird beendet.
- Die Konkurrenz der Bundesländer um Fachkräfte wird durch ein gemeinsames, solidarisches Programm zur Fachkräftegewinnung ersetzt.
- Ein Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern erhöht mit stetiger Finanzhilfe des Bundes und auf Grundlage realistischer Personalprognosen die Ausbildungskapazitäten.
- Ein eng begleiteter Seiteneinstieg in das Lehramt, der immer zu einem vollwertigen Lehramtsabschluss führt, wird vermehrt angeboten.
- Die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse wird erleichtert.
- Neben dem regulären Lehramtsstudium bleibt der Weiterbildungs-Master für Inklusive Pädagogik an der Universität Bremen bestehen.
- Die Arbeitsbelastung von Lehrkräften wird sofort reduziert, indem deutlich mehr Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden.
- Die Schulstandortplanung wird schnell an die aktuelle Geburtenentwicklung angepasst, um ausreichend Schulraum zu schaffen.
- Moderne Lernorte für alle Kinder und Jugendlichen sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für die Beschäftigten an Schulen werden geschaffen.
- Bei der Entwicklung von Baugebieten wird frühzeitig ausreichend Platz für Schulbauten reserviert.
- Die Bauabteilungen der Bildungsbehörde und von Immobilien Bremen werden so ausgestattet, dass sie die geplanten Bauvorhaben bewältigen.
- Werden Schulbauten ausnahmsweise durch externe Partner realisiert, erfolgt dies in Kooperation mit GEWOBA oder BREBAU statt mit der privaten Bauwirtschaft.
- Die Bildungspläne werden überarbeitet.
- Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität wird als Querschnittsaufgabe der Schule verankert.
- Netzwerke schulischer und außerschulischer Bildungsträger für einen diskriminierungsfreien Schulalltag werden unterstützt.
- Schulexterne Unterstützungsstrukturen wie Antidiskriminierungsstellen, soliport und die Landeszentrale für politische Bildung werden weiter gestärkt.
- Bremens Berufsschulen erhalten mindestens 1.000 Euro zusätzlich pro Schülerin oder Schüler und Jahr, um gleichwertige Ausbildungsstandards wie in den anderen Stadtstaaten zu erreichen.
- Berufliche Schulen erhalten weitere Lehrkräfte, mindestens eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter pro Schule sowie weitere pädagogische Fachkräfte.
- Schülerinnen und Schüler in Berufsorientierungsklassen mit Spracherwerb können die Klasse wiederholen, wenn sie mehr Zeit brauchen.
- Nach dem Abschluss der Berufsorientierungsklassen gibt es ausreichend qualifizierte Anschlussangebote.
- Bestehende Kooperationen der Hochschulen mit der Bundeswehr oder Rüstungsbetrieben werden beendet.
- Die Arbeitsverhältnisse an den Bremer Hochschulen werden evaluiert.
- Das Bremische Hochschulgesetz wird so überarbeitet, dass eine unbefristete Anstellung nach der Promotion die Regel wird.
- Die Lehrverpflichtungsverordnung wird grundlegend überarbeitet, um Lehrende zu entlasten und zeitgemäße Lehrformate wie Teamteaching zu fördern.
- Für die Bremer Hochschulen wird ein Überbrückungsfonds gebildet.
- Förderrichtlinien und -zeiträume werden so umgestaltet, dass Betreuungs- und Pflegezeiten großzügig angerechnet werden.
- Auch von Drittmittelgebern wird die Anrechnung von Betreuungs- und Pflegezeiten gefordert.
- Sind Drittmittelgeber dazu nicht bereit, ermöglicht ein Landesfonds Förderverlängerungen für Familienzeiten.
- Die Vergütung von Lehraufträgen wird regelmäßig an die Gehaltsentwicklung der Tarifbeschäftigten angepasst.
- Die Vergütung von Lehraufträgen umfasst künftig auch Vor- und Nachbereitung.
- Lehrbeauftragte werden durch die Personalräte an den Hochschulen vertreten.
- Lehrbeauftragte erhalten das Wahlrecht für die Hochschulgremien.
- Der Hochschulzugang wird erleichtert, gezielt für Kinder aus nichtakademischen Familien.
- Der Hochschulzugang ohne Abitur wird entbürokratisiert.
- Zugangshürden wie ein Numerus clausus werden abgelehnt.
- Bewerberinnen und Bewerber über den zweiten Bildungsweg werden im NC-Verfahren wieder bevorzugt.
- Das Studienstartstipendium des Landes für Studienanfängerinnen und -anfänger aus Bedarfsgemeinschaften wird verstetigt.
- Das Studienstartstipendium wird für weitere einkommensschwache Sozialleistungsbeziehende geöffnet.
- Ausländische Schulzeugnisse und Studienleistungen werden leichter anerkannt, um Geflüchteten die Studienaufnahme zu erleichtern.
- Es werden zusätzliche Plätze in Brücken- und Sprachkursen zur Studienaufnahme geschaffen.
- Die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ im Handlungsfeld „Klimabildung und Wissenschaft“ werden umgesetzt.
- Die Hochschulen entwickeln ihr Klimaschutzmanagement zu einem umfassenden ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsmanagement weiter.
- Die Hochschulen entwickeln eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen, Maßnahmen, Verfahren und Verantwortlichkeiten für Klimagerechtigkeit und Klimaneutralität.
- Der Hochschulbau bildet einen Schwerpunkt im kommenden Haushalt.
- Energetische Sanierungen und Photovoltaikausbau zur Klimaneutralität der Hochschulen werden über Sonderprogramme außerhalb des Wissenschaftshaushalts finanziert.
- Bei allen Neubauten und Sanierungen wird konsequent Barrierefreiheit der Gebäude erreicht.
- Der Hochschulbau wird wieder zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
- Die Mensen werden klimaneutral umgestaltet.
- Das Lehrangebot an den Hochschulen wird gezielt ausgebaut.
- In Bremen wird ein Lehramtsstudiengang Philosophie eingerichtet.
- In Bremen wird ein Lehramtsstudiengang für Philosophie eingerichtet.
- Der Approbationsmaster Klinische Psychologie und Psychotherapie startet im Wintersemester 2024/25.
- Die Geschlechterforschung in den Fachbereichen wird gestärkt oder die Universität Bremen baut einen Studiengang Gender Studies auf.
- An der Hochschule Bremen werden die Gesundheitsberufe, insbesondere die Hebammenausbildung, gestärkt.
- Hebammen mit schulischer Berufsausbildung erhalten einen deutlich erleichterten Weg zum Bachelorabschluss über eine berufsbegleitende Fortbildung.
- Die Hochschulen werden als Ort demokratischer Mitbestimmung gestärkt.
- Die Studierendenvertretungen erhalten ein allgemeinpolitisches Mandat.
- Die Universität zieht teilweise in die Bremer Innenstadt um.
- Für den Teilumzug der Universität werden alle Gebäude- und Flächenoptionen auf eine sinnvolle und langfristig finanzierbare Lösung geprüft.
- Der Teilumzug der Universität wird unter frühzeitiger und intensiver Einbeziehung der universitären Gremien gestaltet.
- In der Innenstadt wird ein Gesundheitscampus mit Hochschulen, Pflegeausbildung, Forschung und Gesundheitswirtschaft etabliert.
- Die aus hohen Studiengebühren finanzierte Privathochschule erhält keine weiteren Steuermittel.
- Mehrsprachigkeit wird als Kompetenz stärker in die pädagogische Arbeit eingebunden.
- Mehr Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte mit Migrationserfahrung werden gewonnen.
- Kitas und Schulen erhalten eine Personalausstattung, die migrationsspezifische Anforderungen berücksichtigt.
- Kita-Anmeldungen sind auch in anderen Sprachen als Deutsch möglich.
- Es gibt mehr schulische und außerschulische Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung.
- Alle Klassenräume erhalten WLAN.
- GEWOBA und BREBAU werden verstärkt zum Bau von Schulen und Kitas herangezogen.
- Kinder und Jugendliche erhalten in Schule und Freizeit mehr Möglichkeiten, sich über Datenschutz, Ernährungsrisiken, Konsum und Schuldenfallen zu informieren.
- Kitas und Schulen erhalten angemessene staatliche Mittel für die Verpflegung der Kinder.
- Schul- und Kita-Gärten werden gefördert.
- Die Kita-Versorgung in Bremen-Nord, besonders im U3-Bereich, wird verbessert.
- Die Ansiedlung privater, profitorientierter Kita-Konzerne wird abgelehnt.
- Es gibt mehr öffentliche Kitas unter dem Dach von KiTa Bremen.
- Mini-Kitas bei mittelständischen und größeren Unternehmen werden als denkbar angesehen.
- Für den Umzug der Berufsschulstandorte gibt es verlässliche Zeitfenster.
- Die Constructor University wird in die Strukturen der öffentlichen Hochschulen Bremens eingegliedert.
- Weitere öffentliche Förderung für die private Constructor University wird abgelehnt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht