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Grüne SH · Wahlprogramm zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2000

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2000 · Original

Das Programm enthält 36 von 898 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 36
  1. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen soll weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Beteiligung der Menschen an den demokratischen Entscheidungsprozessen weiterentwickeln und insbesondere Kinder und Jugendliche frühzeitig an die Grundpfeiler der Demokratie heranführen. Link zum Original
  2. Durch eine Verwaltungsreform sollen die Ausgaben verringert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Verringerung der Ausgaben kann durch eine nachhaltige Verwaltungsreform erreicht werden, durch die Reduzierung der Personalkosten innerhalb der Verwaltung, durch den Abbau von Subventionen und durch die Vorsorge für zukünftige Pensionslasten. Link zum Original
  3. Regionale Verwaltungsstandorte wie die Katasterämter sollen überprüft werden.

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    Wortlaut im Programm
    Es gilt auch, regionale Verwaltungsstandorte zu überprüfen, wie zum Beispiel die Anzahl der Katasterämter. Link zum Original
  4. Das Beamtenrecht soll mit Blick auf Pensionskosten, Starrheit und fehlende Leistungsorientierung reformiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Probleme des heutigen Beamtenrechts wie Unbezahlbarkeit der Pensionen, Starrheit des Systems und fehlende Leistungsorientierung müssen angegangen werden. Link zum Original
  5. Beamte sollen stärker an der Finanzierung ihrer Alters- und Krankenversorgung beteiligt werden.

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    Wortlaut im Programm
    BeamtInnen müssen stärker an der Finanzierung ihrer Alters- und Krankenversorgung beteiligt werden. Link zum Original
  6. Dienst- und Versorgungsrecht von Beamten und Angestellten sollen langfristig angeglichen werden, mit der Perspektive der Entbeamtung.

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    Wortlaut im Programm
    Langfristig muss es zu einer Angleichung des Dienst- und Versorgungsrechts von BeamtInnen und Angestellten mit der Perspektive der Entbeamtung kommen. Link zum Original
  7. Die Verwaltung soll dezentralisiert und dereguliert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Kommunen ist es wichtig, dass Aufgabenzuständigkeiten im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform weiter entflochten werden, dass dezentralisiert und dereguliert wird und dass Aufgaben nach Weisung zu Selbstverwaltungsaufgaben umgestaltet werden. Link zum Original
  8. Verwaltungsabläufe und wirtschaftliche Entwicklungen sollen nach dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung modernisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Regierung und Verwaltung sollen darauf hinarbeiten, dass Verwaltungsabläufe und wirtschaftliche Entwicklungen gemäß dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung modernisiert werden. Link zum Original
  9. Die Fachkompetenz der Ministerien zur Bio- und Gentechnologie wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Die in allen Ministerien vorhandene fachliche Kompetenz muss ausgeweitet werden, um mit dem schnell wachsenden Kenntnisstand Schritt halten zu können und Entscheidungen vorbereiten zu können. Link zum Original
  10. Eine Arbeitsstruktur institutionalisiert den Austausch zwischen den Behörden.

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    Wortlaut im Programm
    Es sollte eine Arbeitsstruktur geschaffen werden, die den Austausch zwischen den Behörden institutionalisiert. Link zum Original
  11. Die Landesregierung betreibt eine transparente Öffentlichkeitspolitik zur Gentechnik.

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    Wortlaut im Programm
    Auch von der schleswig-holsteinischen Landesregierung erwarten wir eine transparente Öffentlichkeitspolitik. Link zum Original
  12. Mittelfristig wird ein einheitliches öffentliches Dienstrecht ohne Beamtenstatus geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen mittelfristig ein einheitliches öffentliches Dienstrecht jenseits des Beamtenstatus. Link zum Original
  13. Land und Kommunen bieten elektronische Verwaltungsdienste und virtuelle Bürgerbüros an.

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    Wortlaut im Programm
    Informationstechnik ermöglicht es der Verwaltung erstmals, kostengünstig und ohne räumliche und zeitliche Grenzen den BürgerInnen offen und transparent gegenüber zu treten. Diese Chance sollen sowohl das Land als auch die Kommunen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsangebote in der Verwaltung oder durch virtuelle Bürgerbüros wahrnehmen. Link zum Original
  14. Öffentliche Informationen, etwa über politische Entscheidungsprozesse, werden bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Durch das Bereitstellen von öffentlichen Informationen, z.B. über politische Entscheidungsprozesse, wird der demokratische Diskurs im Land gefördert. Link zum Original
  15. Doppelzuständigkeiten und überflüssige bürokratische Hemmnisse im Sozialsystem werden durch bessere Vernetzung und Informationsaustausch abgebaut, statt Schulden allein durch Leistungskürzungen zu senken.

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    Wortlaut im Programm
    Anstatt allein über den Weg von Leistungskürzungen die öffentliche Schuldenlast abzubauen, müssen Doppelzuständigkeiten und überflüssige bürokratische Hemmnisse durch bessere Vernetzung und besseren Informationsaustausch abgebaut werden. Link zum Original
  16. Der Landesdienst führt familienfreundliche Arbeitszeiten wie Teilzeitarbeit und Sabbatjahr ein.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vorbildfunktion des Landesdienstes muss konsequent umgesetzt werden bei der Einführung familienfreundlicher Arbeitszeiten (Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, etc.) und familienfreundlicher Arbeitsformen (home office u.a.), aber auch beim Abbau beruflicher Nachteile für Frauen und Männer, die Familienaufgaben übernehmen. Link zum Original
  17. Der Landesdienst führt familienfreundliche Arbeitsformen wie Homeoffice ein.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vorbildfunktion des Landesdienstes muss konsequent umgesetzt werden bei der Einführung familienfreundlicher Arbeitszeiten (Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, etc.) und familienfreundlicher Arbeitsformen (home office u.a.), aber auch beim Abbau beruflicher Nachteile für Frauen und Männer, die Familienaufgaben übernehmen. Link zum Original
  18. Im Landesdienst werden berufliche Nachteile für Beschäftigte mit Familienaufgaben abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vorbildfunktion des Landesdienstes muss konsequent umgesetzt werden bei der Einführung familienfreundlicher Arbeitszeiten (Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, etc.) und familienfreundlicher Arbeitsformen (home office u.a.), aber auch beim Abbau beruflicher Nachteile für Frauen und Männer, die Familienaufgaben übernehmen. Link zum Original
  19. Im öffentlichen Dienst werden Eignung, Leistung und Befähigung statt Dienstalter zum entscheidenden Beförderungskriterium.

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    Wortlaut im Programm
    Eignung, Leistung und Befähigung und nicht das Dienstalter werden im öffentlichen Dienst - in Schleswig-Holstein der größte Arbeitgeber für Frauen - zunehmend zum entscheidenden Beförderungskriterium. Link zum Original
  20. Verwaltungsreformschritte werden daran gemessen, ob sie Frauen als Bürgerinnen entgegenkommen und ihnen als Mitarbeiterinnen Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.

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    Wortlaut im Programm
    Weitere Schritte der Verwaltungsreform messen wir daran, inwiefern sie Frauen als Bürgerinnen entgegenkommen und inwieweit sie Frauen als Mitarbeite- rinnen Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Link zum Original
  21. Die Informations- und Beteiligungsrechte der Bürger werden ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen dem mit einer Ausweitung der Informations- und Beteiligungsrechte der BürgerInnen entgegentreten: Link zum Original
  22. Bei Kommunalwahlen erhält jeder Wähler so viele Stimmen, wie Mandate zu verteilen sind.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Wahl der Kreistage und der Stadt- und Gemeindevertretungen soll jede WählerIn so viele Stimmen vergeben können wie Mandate zu verteilen sind. Link zum Original
  23. Bei Kommunalwahlen kann eine Partei als Ganzes oder können einzelne Kandidaten verschiedener Parteien gewählt werden (Panaschieren).

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    Wortlaut im Programm
    Dabei können entweder wie bisher eine Partei ¼ d.h. jede(r) KandidatIn auf deren Liste erhält damit „automatisch“ eine Stimme ¼ oder einzelne KandidatInnen auch von verschiedenen Parteien (panaschieren) angekreuzt werden. Link zum Original
  24. Bis zu drei Stimmen können derselben Kandidatin oder demselben Kandidaten gegeben werden (Kumulieren).

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    Wortlaut im Programm
    Um die Möglichkeit zur Veränderung der von den Parteien aufgestellten Wahllisten zu schaffen, sollen bis zu drei ihrer Stimmen derselben KandidatIn gegeben werden können (kumulieren), um diese „nach vorne“ zu wählen. Link zum Original
  25. Die Einführung der erweiterten Wahlmöglichkeiten wird von einer umfassenden Informationskampagne begleitet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einführung dieser erweiterten Wahlmöglichkeiten muß mit einer um- fassenden Informationskampagne einhergehen. Link zum Original
  26. Die Zahl der Landtagswahlkreise wird auf 35 reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    Im Landeswahlrecht wollen wir die Zahl der Wahlkreise auf 35 reduzieren. Link zum Original
  27. Das aktive Wahlalter wird auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Mit der Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre wollen wir Jugendlichen auch auf Landesebene frühzeitiger politische Mitbestimmungsrechte einräumen. Link zum Original
  28. Die Fünfprozenthürde wird bei allen Kommunalwahlen abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die 5 %-Klausel wollen wir bei allen Kommunalwahlen abschaffen. Link zum Original
  29. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft ein generelles Einsichtsrecht in Behördenakten mit Ausnahme von Personal-, Steuer- und datengeschützten Akten.

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    Wortlaut im Programm
    Durch ein Informationsfreiheitsgesetz wollen wir ein generelles Einsichtsrecht in behördliche Akten schaffen (Ausnahme: Personal- und Steuerakten und andere datengeschützte Informationen). Link zum Original
  30. Das Quorum für kommunale Bürgerbegehren wird auf 10 Prozent der Einwohner gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Quote für ein kommunales Bürgerbegehren wollen wir auf 10 % der EinwohnerInnen herabsetzen. Link zum Original
  31. Kommunen und Landtag werden verpflichtet, Initiativen vor der Unterschriftensammlung für ein Bürger- oder Volksbegehren juristisch zu beraten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Kommunen und den Landtag verpflichten, Initiativen bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Bürger-/Volksbegehren juristisch zu beraten; die Unterschriftensammlung selbst wollen wir erleichtern. Link zum Original
  32. Die Unterschriftensammlung für Bürger- und Volksbegehren wird erleichtert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Kommunen und den Landtag verpflichten, Initiativen bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Bürger-/Volksbegehren juristisch zu beraten; die Unterschriftensammlung selbst wollen wir erleichtern. Link zum Original
  33. Vor Bürger- und Volksentscheiden wird eine amtliche Informationsbroschüre herausgegeben.

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    Wortlaut im Programm
    BürgerInnen sollen sich vor Bürger- /Volksentscheiden mittels einer von der Gemeinde bzw. dem Land herausgegebenen Broschüre unabhängig von der Medienberichterstattung informieren können; Initiative und Gemeinde-/Landtag bzw. Landesregierung erhalten darin gleichwertigen Platz eingeräumt. Link zum Original
  34. Initiative und Gemeinde, Landtag oder Landesregierung erhalten in der Abstimmungsbroschüre gleichwertigen Platz.

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    Wortlaut im Programm
    BürgerInnen sollen sich vor Bürger- /Volksentscheiden mittels einer von der Gemeinde bzw. dem Land herausgegebenen Broschüre unabhängig von der Medienberichterstattung informieren können; Initiative und Gemeinde-/Landtag bzw. Landesregierung erhalten darin gleichwertigen Platz eingeräumt. Link zum Original
  35. Beteiligungsquoren bei Bürger- und Volksentscheiden werden abgeschafft, sodass das Mehrheitsvotum der Abstimmenden gilt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen wollen wir die Beteiligungsquoten abschaffen; wenn eine Initiative die hohen Hürden bis zum Bürger-/Volksentscheid genommen hat, soll das Mehrheitsvotum der Abstimmenden Gültigkeit erhalten. Link zum Original
  36. Die Terminierung von Volksinitiativen wird gesetzlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem muß geregelt werden, wie Volksinitiativen terminiert werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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