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Grüne · Wenn du was ändern willst.

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Sachsen 2009 · beschlossen 31.01.2009 · Original

Das Programm enthält 67 von 1.368 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 67
  1. Die Grundsätze kommunaler Unternehmen sollen zugunsten einer ökologischen und regionalen Ausrichtung neu formuliert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Grundsätze des unternehmerischen Handelns in den Kommunen müssen neu und zu Gunsten einer ökologischen und regionalen Ausrichtung formuliert werden. Link zum Original
  2. Kommunale Unternehmen sollen transparent und professionell geführt werden und ihre Gewinne für das Gemeinwesen verwenden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen transparente und professionell geführte kommunale Unternehmen, die am Markt bestehen und deren Gewinne für das Gemeinwesen verwendet werden. Link zum Original
  3. Die Ziele kommunaler und staatlicher Unternehmen sollen am Bürgergewinn ausgerichtet werden.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordern eine Ausrichtung der Unternehmensziele an diesem Bürgergewinn. Link zum Original
  4. Wohnen und Arbeiten sollen räumlich wieder näher zusammengeführt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Funktional zusammen gehörende Bereiche, wie Wohnen und Arbeiten, müssen zukünftig wieder näher zusammen geführt werden. Hierzu muss das Landesentwicklungsprogramm überarbeitet werden. Link zum Original
  5. Das Landesentwicklungsprogramm soll überarbeitet werden, um Wohnen und Arbeiten näher zusammenzuführen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Programm
    Funktional zusammen gehörende Bereiche, wie Wohnen und Arbeiten, müssen zukünftig wieder näher zusammen geführt werden. Hierzu muss das Landesentwicklungsprogramm überarbeitet werden. Link zum Original
  6. Eine überkommunale Pflicht zur Abstimmung von Wohnungsbauvorhaben, Handelsansiedlungen und Wirtschaftsentwicklung auf Basis regionaler Entwicklungspläne soll eingeführt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    Aus diesem Grund unterstützen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Einführung einer überkommunalen Pflicht zur Abstimmung von Wohnungsbauvorhaben, Handelsansiedlungen und gemeinsamer Wirtschaftsentwicklung auf Basis regionaler Entwicklungspläne. Link zum Original
  7. Statt weiterer Eingemeindungen sollen Kommunen möglichst freiwillig, im Konfliktfall verbindlich zusammenarbeiten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    Statt weiterer Eingemeindungen, die zu einem Verlust an örtlicher Identität führen, ist eine Zusammenarbeit auf möglichst freiwilliger Basis, im Konfliktfall aber auch mit verbindlichen Regelungen, erforderlich. Link zum Original
  8. Die Staatsregierung soll die vorhandenen Instrumente der Landes- und Regionalentwicklung kritisch überprüfen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern daher, dass die sächsische Regierung die vorhandenen Instrumente zur Landes- und Regionalentwicklung kritisch überprüft und neue Instrumente der freiwilligen regionalen Zusammenarbeit in Stadt-Umland-Verbünden einführt. Link zum Original
  9. Neue Instrumente der freiwilligen regionalen Zusammenarbeit in Stadt-Umland-Verbünden sollen eingeführt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir fordern daher, dass die sächsische Regierung die vorhandenen Instrumente zur Landes- und Regionalentwicklung kritisch überprüft und neue Instrumente der freiwilligen regionalen Zusammenarbeit in Stadt-Umland-Verbünden einführt. Link zum Original
  10. Die Aufsichtsbehörden des Freistaates sollen konsequenter gegen zersiedlungsfördernde Investitionen im Außenbereich vorgehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    Ein konsequenteres Handeln der Aufsichtsbehörden des Freistaates gegenüber Einzelinteressen und zersiedlungsfördernden Investitionen im Außenbereich ist dringend geboten. Link zum Original
  11. Sachsen soll der städtischen Dimension in den operationellen Programmen der EU-Fonds Priorität einräumen.

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    Wortlaut im Programm
    Sachsen muss diese Chance nutzen, indem es der städtischen Dimension in den operationellen Programmen Priorität einräumt und die Verantwortung des Mitteleinsatzes auf die kommunale Ebene überträgt. Link zum Original
  12. Die Verantwortung für den Einsatz der EU-Fondsmittel soll auf die kommunale Ebene übertragen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 128 ·

    Wortlaut im Programm
    Sachsen muss diese Chance nutzen, indem es der städtischen Dimension in den operationellen Programmen Priorität einräumt und die Verantwortung des Mitteleinsatzes auf die kommunale Ebene überträgt. Link zum Original
  13. Die Zusammenarbeit der Staatsregierung mit den Kommunen und den Begleitausschüssen der EU-Programme soll verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch wenn die großen Entscheidungen gefallen sind, fordern wir weiterhin mehr Transparenz bei der Verwendung der EU-Mittel, z. B. durch die Verbesserung der Zusammenarbeit der Staatsregierung mit den Kommunen und den Begleitausschüssen und die Durchführung öffentlicher Regionalkonferenzen zu den EU-finanzierten Programmen. Link zum Original
  14. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen soll ausgebaut und intensiviert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Nachbarregionen muss ausgebaut und intensiviert werden. Link zum Original
  15. Zwischen Sachsen und den Nachbarregionen soll ein Europäischer Verbund zur räumlichen Zusammenarbeit gegründet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 130 ·

    Wortlaut im Programm
    Dazu soll die Möglichkeit genutzt werden, einen vereinfachten institutionellen Rahmen durch die Gründung eines so genannten „Europäischen Verbunds zur räumlichen Zusammenarbeit“ zwischen Sachsen und den Nachbarregionen zu schaffen. Link zum Original
  16. Die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten wird auf fünf Jahre verkürzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Wie schlagen für die Abgeordneten eine Wahlperiode von 4 Jahren analog zum Bundestag sowie für Bürgermeister und Landräte von 5 Jahren vor. Link zum Original
  17. Die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten soll mit denselben Quoren wie andere Bürgerentscheide möglich sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten soll in Zukunft mit den gleichen Quoren (die Zahl der Stimmberechtigten, die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig bzw. erfolgreich ist) wie andere Bürgerentscheide möglich sein. Link zum Original
  18. EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen in Sachsen zu Bürgermeistern und Landräten gewählt werden dürfen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Dass in Sachsen EU- Bürgerinnen und -Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft weder als Bürgermeister noch als Landrat gewählt werden dürfen, widerspricht dem EU-Recht und muss sich ändern. Link zum Original
  19. Der Kreistag soll die Vertretung der Bevölkerung im Kreis sein und keine Bürgermeisterversammlung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Kreistag soll keine „Bürgermeisterversammlung“, sondern die Vertretung der Bevölkerung im Kreis sein. Link zum Original
  20. Kreistagsmandat und Bürgermeisteramt werden für unvereinbar erklärt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen deshalb die Unvereinbarkeit des Kreistagsmandates mit dem Bürgermeisteramt einführen. Link zum Original
  21. Kinder und Jugendliche erhalten in den Kommunen Mitwirkungsrechte durch geeignete Beteiligungsverfahren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus plädieren wir für Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen durch geeignete Verfahren der Kinder- und Jugendbeteiligung. Link zum Original
  22. Die Quoren für Bürgerbegehren in Kreisen und Gemeinden werden gesenkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Programm
    Die zu hohen Quoren für Bürgerbegehren in Kreisen und Gemeinden müssen gesenkt werden. Link zum Original
  23. Für ein Bürgerbegehren gilt ein Quorum von fünf Prozent der Wahlberechtigten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir schlagen ein Quorum von 5 Prozent der Wahlberechtigten für ein Bürgerbegehren vor, sowie für einen gültigen Bürgerentscheid eine Entscheidung durch die einfache Mehrheit derjenigen, die abgestimmt haben, soweit diese Mehrheit mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten umfasst. Link zum Original
  24. Ein Bürgerentscheid ist gültig bei einfacher Mehrheit der Abstimmenden, sofern diese mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten umfasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir schlagen ein Quorum von 5 Prozent der Wahlberechtigten für ein Bürgerbegehren vor, sowie für einen gültigen Bürgerentscheid eine Entscheidung durch die einfache Mehrheit derjenigen, die abgestimmt haben, soweit diese Mehrheit mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten umfasst. Link zum Original
  25. Bürgerbegehren gegen Beschlüsse von Gemeinde- oder Kreisräten sind noch drei Monate nach deren Veröffentlichung möglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Anders als bisher sollen Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Gemeinde- oder Kreisräte noch drei Monate nach der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses möglich sein. Link zum Original
  26. Bürgerbegehren entfalten aufschiebende Wirkung gegen den Ratsbeschluss, sobald genug Unterschriften vorliegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Bürgerbegehren sollen dann aufschiebende Wirkung gegen die Durchführung des Ratsbeschlusses entfalten, sobald die notwendige Anzahl der Unterschriften erreicht ist. Link zum Original
  27. Vor einem Bürgerentscheid erhalten alle Bürger ein Abstimmungsbüchlein mit Pro- und Contra-Positionen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Vor dem Bürgerentscheid sollen – wie bereits in der Schweiz üblich – alle Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Information ein Abstimmungsbüchlein erhalten, in dem Pro- und Contra-Auffassung zum Bürgerentscheid dargestellt werden. Link zum Original
  28. Die öffentliche Verwaltung wird bei Bürgerbegehren gesetzlich zu strikter Neutralität verpflichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Fall eines Bürgerbegehrens soll – anders als in Sachsen bis heute praktiziert – die öffentliche Verwaltung gesetzlich zu strikter Neutralität verpflichtet sein. Link zum Original
  29. Alle Einwohner erhalten einen Anspruch, verbindliche Beteiligungsverfahren zu örtlichen Fragen einzuleiten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Alle Einwohnerinnen und Einwohner sollen einen Anspruch darauf haben, verbindliche Beteiligungsverfahren zu örtlichen Fragen einleiten zu können. Link zum Original
  30. Beteiligungsverfahren werden nicht generell vorgeschrieben, sondern durch eine bestimmte Zahl von Unterschriften aus dem betroffenen Gemeinde- oder Kreisteil ausgelöst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Dabei sollen Verwaltungsverfahren nicht durch stets durchzuführende Bürgerbeteiligungsverfahren bürokratisch aufgebläht werden, sondern wir wollen wie bei Bürgerbegehren die Vorlage einer bestimmten Anzahl von Unterschriften aus dem betroffenen Gemeinde- oder Landkreisteil vorsehen. Link zum Original
  31. Liegen die Unterschriften vor, muss die Verwaltung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung frühzeitig über geplante Verfahren oder die Folgen von Entscheidungen informieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Liegen diese Unterschriften vor, soll die Verwaltung verpflichtet sein, in Form einer öffentlichen Einwohnerversammlung frühzeitig über geplante Verwaltungsverfahren zu informieren bzw. über die Folgen vollzogener Entscheidungen zu berichten. Link zum Original
  32. Die Verwaltungsspitze muss bei Einwohnerversammlungen anwesend sein und Fragen beantworten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Liegen diese Unterschriften vor, soll die Verwaltung verpflichtet sein, in Form einer öffentlichen Einwohnerversammlung frühzeitig über geplante Verwaltungsverfahren zu informieren bzw. über die Folgen vollzogener Entscheidungen zu berichten. Die Verwaltungsspitze ist dabei zur Anwesenheit und zum Beantworten von Fragen verpflichtet. Link zum Original
  33. Mit einem höheren Quorum können Einwohner Bürgerempfehlungen abgeben, die bei nachfolgenden Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 144 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einem etwas höheren Quorum können die Einwohnerinnen oder Einwohner dann Bürgerempfehlungen abgeben, die in den darauffolgenden Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen sind. Link zum Original
  34. Im Bürgerhaushalt stellt die Gemeinde die Haushaltseckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vor.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    In diesem Bürgerhaushaltsverfahren soll die Gemeinde den Bürgern die Eckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vorstellen, in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger ermitteln und ihre Empfehlungen bei der Entscheidung durch die Abgeordneten berücksichtigen. Link zum Original
  35. Im Bürgerhaushalt ermittelt die Gemeinde in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    In diesem Bürgerhaushaltsverfahren soll die Gemeinde den Bürgern die Eckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vorstellen, in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger ermitteln und ihre Empfehlungen bei der Entscheidung durch die Abgeordneten berücksichtigen. Link zum Original
  36. Die Empfehlungen der Bürger aus dem Bürgerhaushalt werden bei der Entscheidung der Abgeordneten berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    In diesem Bürgerhaushaltsverfahren soll die Gemeinde den Bürgern die Eckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vorstellen, in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger ermitteln und ihre Empfehlungen bei der Entscheidung durch die Abgeordneten berücksichtigen. Link zum Original
  37. Die Ortschaftsverfassung wird ausgeweitet und gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen treten für die Ausweitung und Stärkung der Ortschaftsverfassung ein. Link zum Original
  38. Stadtteile mit mehreren Zehntausend Einwohnern erhalten das Recht auf eine eigene gewählte Vertretung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Stadtteile mit mehreren Zehntausend Einwohnern sollten das Recht auf eine eigene gewählte Vertretung haben, die Ortschaftsverfassung wollen wir auf die Stadtbezirke ausdehnen. Link zum Original
  39. Die Ortschaftsverfassung wird auf die Stadtbezirke ausgedehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Stadtteile mit mehreren Zehntausend Einwohnern sollten das Recht auf eine eigene gewählte Vertretung haben, die Ortschaftsverfassung wollen wir auf die Stadtbezirke ausdehnen. Link zum Original
  40. Die Ortschaften erhalten in der Gemeindeordnung mehr Kompetenzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Ortschaften müssen in der Gemeindeordnung mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Link zum Original
  41. Die Ortschaften erhalten mehr Aufgaben und Interventionsrechte innerhalb der Gemeinde.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Ortschaften müssen in der Gemeindeordnung mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Wir wollen ihnen mehr Aufgaben und Interventionsrechte innerhalb der Gemeinde sowie ein eigenes Finanzbudget zuordnen. Link zum Original
  42. Die Ortschaften erhalten ein eigenes Finanzbudget.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Ortschaften müssen in der Gemeindeordnung mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Wir wollen ihnen mehr Aufgaben und Interventionsrechte innerhalb der Gemeinde sowie ein eigenes Finanzbudget zuordnen. Link zum Original
  43. Jugendliche und Migranten erhalten durch eigene Beiräte mit Interventionsrechten mehr Mitbestimmung in Kreisen und Gemeinden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Besonders Jugendlichen und Migranten wollen wir durch eigene Beiräte mit Interventionsrechten mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kreisen und Gemeinden geben. Link zum Original
  44. Die Möglichkeiten zur Fraktionsbildung in der Gemeindeordnung werden verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen daher in der sächsischen Gemeindeordnung die Möglichkeiten zur Fraktionsbildung verbessern und den Fraktionsstatus bereits für einen Zusammenschluss von zwei Abgeordneten zulassen. Link zum Original
  45. Der Fraktionsstatus wird bereits für einen Zusammenschluss von zwei Abgeordneten zugelassen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen daher in der sächsischen Gemeindeordnung die Möglichkeiten zur Fraktionsbildung verbessern und den Fraktionsstatus bereits für einen Zusammenschluss von zwei Abgeordneten zulassen. Link zum Original
  46. In kleinen Gemeinderäten erhalten auch einzelne Abgeordnete fraktionsähnliche Rechte und Arbeitsmöglichkeiten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    In kleinen Gemeinderäten, in denen ein Abgeordnetensitz mehr als 5 Prozent der Wählerstimmen erfordert, sollen auch einzelne Abgeordnete Rechte und Arbeitsmöglichkeiten analog denen der Fraktionen erhalten. Link zum Original
  47. Kommunale Verwaltungen müssen Sitzungsunterlagen mindestens sieben Werktage vor der Ratssitzung zustellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die kommunalen Verwaltungen verpflichten, Unterlagen mindestens sieben Werktage vor der jeweiligen Ratssitzung zuzustellen, damit die ehrenamtlich tätigen kommunalen Bürgervertreter sich auf wichtige Entscheidungen genügend vorbereiten können. Link zum Original
  48. Die Sitzungsleitung in Gemeinderat und Kreistag wird einem aus deren Mitte gewählten Vertreter statt Bürgermeister oder Landrat übertragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Kommunalverfassung dahingehend ändern, dass die Sitzungsleitung bei kommunalen Vertretungskörperschaften einem aus der Mitte des Gemeinderates oder Kreistages gewählten Vertreter übertragen wird – wie es vor 1994 üblich war – statt dem Landrat oder Bürgermeister, der die Interessen der Verwaltung vertritt. Link zum Original
  49. Gemeinde- und Kreisräte erhalten ein verbindliches Rederecht in allen Ausschüssen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus wollen wir in der Gemeindeordnung festschreiben, dass Gemeinde- und Kreisräten unabhängig von ihrer Ausschussmitgliedschaft ein verbindliches Rederecht in allen Ausschüssen eingeräumt wird. Link zum Original
  50. Die Ausschüsse von Gemeinderäten und Kreistagen tagen wieder regelmäßig öffentlich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Ausschüsse der Gemeinderäte und Kreisräte sollen zudem wieder regelmäßig öffentlich tagen, so dass die Vorfeld- und Facharbeit in den Räten transparenter wird. Link zum Original
  51. Die örtlichen Verwaltungsdienstleistungen vor Ort werden gesetzlich festgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir fordern daher unverändert eine gesetzliche Festschreibung der örtlichen Verwaltungsdienstleistungen vor Ort. Link zum Original
  52. Dresden, Leipzig und Chemnitz sollen zu Wachstumszentren ausgebaut werden, von denen das Umland profitiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 164 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen Dresden, Leipzig und Chemnitz zu kraftvollen Wachstumszentren ausbauen, von denen dann das Umland profitiert. Link zum Original
  53. Die Wirtschaftsförderung soll sich regional auf die vorhandenen starken Zentren konzentrieren statt nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 164 ·

    Wortlaut im Programm
    Insgesamt sind mehr Wachstum und damit mehr eigene Steuerkraft und Arbeitsplätze erreichbar, wenn wir uns endlich von der Fördergießkanne der Staatsregierung verabschieden und uns anstelle dieser in der Wirtschaftsförderung regional auf die vorhandenen starken Zentren konzentrieren. Link zum Original
  54. Die Fördersätze sollen dort am höchsten sein, wo die Wachstumspotentiale am höchsten sind, statt in strukturschwachen Regionen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 164 ·

    Wortlaut im Programm
    Das heißt konkret: Die Fördersätze dürfen nicht länger wie bisher in den strukturschwachen Regionen am höchsten sein, sondern dort, wo die Wachstumspotentiale am höchsten sind. Link zum Original
  55. Die demografische Entwicklung soll bei allen kommunalen Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, dass die demografische Entwicklung bei sämtlichen kommunalen Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigt wird. Link zum Original
  56. Kommunen sollen bei der Beantragung von Landesfördermitteln langfristige Rentabilitätsrechnungen oder Kooperationsabkommen mit Nachbarkommunen vorlegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    So sollen künftig den Kommunen beispielsweise im Rahmen der Beantragung von Landes-Fördermitteln langfristige Rentabilitätsrechnungen oder Kooperationsabkommen mit Nachbarkommunen abverlangt werden. Link zum Original
  57. Das Land soll nur demografisch nachhaltige Projekte ohne Parallel- und Konkurrenzinvestitionen mitfinanzieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass das Land eine Mitfinanzierung nur noch dann vornimmt, wenn es sich erwiesenermaßen um ein demografisch nachhaltiges Projekt handelt und es keine Parallel- und Konkurrenzinvestitionen gibt. Link zum Original
  58. Die Mittel des Solidarpakts II sollen auch für Forschung, Entwicklung und Umweltschutz eingesetzt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher eine wachstums- und nachhaltigkeitswirksame Modernisierung des Solidarpakts II, das heißt konkret: die Solidarpaktmittel müssen auch für Forschung, Entwicklung und Umweltschutz eingesetzt werden können. Link zum Original
  59. Der kommunale Finanzausgleich soll modernisiert und die kommunale Finanzkraft gestärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Finanzausgleich modernisieren und dadurch die kommunale Finanzkraft stärken. Link zum Original
  60. Als Basis des kommunalen Finanzausgleichs soll statt des Basisjahres 1995 ein Fünf-Jahres-Durchschnitt dienen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Vor allem durch die für das Land günstige Einstiegsrelation im Basisjahr 1995 waren die Kommunen gezwungen, sich stärker zu verschulden. Die Verschuldung des Gesamtstaates Sachsen wurde sozusagen kommunalisiert. Hier ist ein Fünf-Jahres-Durchschnitt als Basis gerechter. Link zum Original
  61. In den kommunalen Finanzausgleich soll ein Soziallastenausgleich aufgenommen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf Grund der besonderen volkswirtschaftlichen Umstände in Sachsen – insbesondere struktureller Arbeitslosigkeit und hoher Abwanderung – wollen wir einen Soziallastenausgleich in den kommunalen Finanzausgleich aufnehmen Link zum Original
  62. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich soll so ergänzt werden, dass er die tatsächliche Ausgabenbelastung von Land und Kommunen abbildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Sachsen muss in den nächsten Jahren ergänzt werden, weil die Einnahmelastigkeit dieses Grundsatzes auf Dauer zu einer unbefriedigenden Festlegung der Finanzausgleichsmasse führt und das tatsächliche Ausgabenbelastungsverhältnis zwischen Land und kommunaler Ebene nicht ausreichend abbildet. Link zum Original
  63. Die finanzielle Stärkung der Kommunen durch die Kommunalfinanzreform des Bundes darf nicht zu einer Absenkung der Ausgleichsmasse führen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Keinesfalls darf die gezielte finanzielle Stärkung der Kommunen durch die rot-grüne Kommunalfinanzreform zu einer Absenkung der Ausgleichsmasse führen. Link zum Original
  64. Die kommunalen Finanzierungsinstrumente sollen an stagnierende Steuereinnahmen und sinkende Bevölkerungszahlen angepasst werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 168 ·

    Wortlaut im Programm
    Die kommunalen Finanzierungsinstrumente müssen verändert und weiterentwickelt werden, um angemessen auf stagnierende Steuereinnahmen und sinkende Bevölkerungszahlen zu reagieren. Link zum Original
  65. Die Sparkassen sollen zu starken, dezentralen Regionalentwicklern ausgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 169 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Sparkassen zu starken und dezentralen Regionalentwicklern aus- und aufbauen, mit ihnen gemeinsam neue Geschäftsfelder wie bspw. das kommunale Energiecontracting entwickeln und die Vernetzung mit der sächsischen Wirtschaftsförderung auf den Weg bringen. Link zum Original
  66. Die Kommunen sind zentraler Ansatzpunkt eines grünen Investitionsprogramms.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 170 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen sind zentraler Ansatzpunkt für ein grünes Investitionsprogramm. Link zum Original
  67. Die Investitionsförderung für Kommunen soll nur geringe oder keine Kofinanzierung verlangen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 170 ·

    Wortlaut im Programm
    Arme Kommunen müssen besonders viele Investitionen nachholen. Weil viele von ihnen aber nur Nothaushalte verabschieden dürfen, darf die Investitionsförderung nur geringe oder keine Kofinanzierung verlangen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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