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Grüne · Programm zur Landtagswahl Sachsen 1999

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Sachsen 1999 · Original

Das Programm enthält 39 von 861 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 39
  1. Die finanzielle Lage der Kommunen wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    • die finanzielle Lage der Kommunen verbessern und Link zum Original
  2. Die kommunalen Finanzen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Stärkung kommunaler Finanzen ist ein Hauptziel bündnisgrüner Haushalts- und Finanzpolitik. Link zum Original
  3. Die Kommunen erhalten stetig planbare und eigenverantwortlich gestaltbare Eigeneinnahmen.

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    Wortlaut im Programm
    Sachsens Kommunen brauchen Eigeneinnahmen, die stetig planbar und eigenverantwortlich gestaltbar sind. Link zum Original
  4. Das Abwälzen finanzieller Lasten durch Bund und Land auf die Kommunen wird beendet.

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    Wortlaut im Programm
    Das in der Vergangenheit übliche Abwälzen finanzieller Lasten durch den Bund und den Freistaat muß beendet werden. Link zum Original
  5. Verantwortung für Aufgaben und Ausgaben wird verfassungsgemäß zusammengeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Es gilt, die Verantwortung für Aufgaben und Ausgaben verfassungsgemäß zusammenzuführen. Link zum Original
  6. Kommunen erhalten für übertragene Aufgaben die notwendigen Finanzmittel.

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    Wortlaut im Programm
    Werden den Kommunen Aufgaben übertra-475 gen, so sind ihnen auch die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Link zum Original
  7. Die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen wird aufgestockt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land muß seiner Ausgleichspflicht durch Aufstockung der Finanzausgleichsmasse künftig besser gerecht werden. Link zum Original
  8. Investive Schlüsselzuweisungen werden zulasten zweckgebundener Zuweisungen erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Die investiven Schlüsselzuweisungen werden wir auf Kosten der zweckgebundenen Zuweisungen erhöhen. Link zum Original
  9. Die Belastungen zentraler Orte werden im Finanzausgleich stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Belastungen der zentralen Orte sind im Finanzausgleich stärker zu 485 berücksichtigen. Link zum Original
  10. Eine Investitionspauschale aus Mitteln des Investitionsförderungsgesetzes stärkt die Investitionskraft der Kommunen.

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    Wortlaut im Programm
    Zusätzlich wollen wir die Investitionskraft der Städte und Gemeinden durch eine Investitionspauschale aus den Mittel des Investitionsförderungsgesetzes stärken. Link zum Original
  11. Ökologische Belange sollen im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen stärker verankert und durchgesetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir möchten ökologische Belange innerhalb des Landesentwicklungsplanes und der Regionalentwicklungspläne stärker integrieren und durchsetzen. Link zum Original
  12. Bürger sollen nicht für kostenträchtige Fehlentscheidungen im Abwasserbereich haften.

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    Wortlaut im Programm
    Für kostenträchtige Fehlentscheidungen dürfen nicht die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Haftung genommen werden. Link zum Original
  13. Das sächsische Kommunalabgabengesetz soll geändert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das sächsischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ändern. Die Beitragsbemessung auf der Basis der Grundstücksgröße lehnen wir ab. Link zum Original
  14. Die Bemessung von Anschlussbeiträgen nach der Grundstücksgröße wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das sächsischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ändern. Die Beitragsbemessung auf der Basis der Grundstücksgröße lehnen wir ab. Link zum Original
  15. Anschlussbeiträge sollen nach überbauter Fläche und Geschosszahl berechnet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Maßgeblich für die Berechnung der 835 Anschlußbeiträge sind überbaute Fläche und Geschoßzahlen. Link zum Original
  16. Die Anschlussbeiträge sollen gesenkt und durch Gebühren ersetzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Insgesamt wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen die Anschlußbeiträge senken und diesen Anteil durch Gebühren ersetzen. Link zum Original
  17. Kreise und kreisfreie Städte sollen die Verantwortung und die Instrumente für die Entsorgung privater Abfälle behalten.

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    Wortlaut im Programm
    Die gesetzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für die Abfallwirtschaft wird durch den Druck der Landesregierung immer wieder ausgehöhlt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, daß die Kreistage, Räte und Verwaltungen die Verantwortung für den privaten Abfall ebenso behalten wie die nötigen Instrumente. Link zum Original
  18. Das Quorum für die Durchführung eines Bürgerentscheids wird von 15 auf 5 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen deshalb das regelmäßige Quorum für die Durchführung eines Bürgerentscheids von 15% auf 5% herabstufen und das Beteiligungsquorum aufheben. Link zum Original
  19. Das Beteiligungsquorum bei Bürgerentscheiden wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen deshalb das regelmäßige Quorum für die Durchführung eines Bürgerentscheids von 15% auf 5% herabstufen und das Beteiligungsquorum aufheben. Link zum Original
  20. Die Frist zur Unterschriftensammlung bei Bürgerbegehren gegen Gemeinderats- oder Kreistagsbeschlüsse wird von zwei auf drei Monate verlängert.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderats- oder Kreistagsbeschluß wollen wir die 1295 Frist zur Unterschriftensammlung von zwei auf drei Monate verlängern. Link zum Original
  21. Vertreter zulässiger Bürgerbegehren erhalten Räume und Sachmittel zur Darstellung ihres Anliegens.

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    Wortlaut im Programm
    Um die politische Debatte zu ermöglichen, sollen die Vertreter zulässiger Bürgerbegehren Räume und Sachmittel zur Darstellung ihres Anliegens erhalten. Link zum Original
  22. Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge ermöglichen eine unmittelbare Rechenschaftslegung und Kontrolle von Bürgermeistern und Landräten.

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    Wortlaut im Programm
    Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge im Gemeinderat sollen eine unmittelbare 1300 Rechenschaftslegung und Kontrolle der Bürgermeister und Landräte durch das Volk ermöglichen. Link zum Original
  23. Das Zulassungsquorum für Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen wird auf 2 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Zulassungsquorum auf 2% senken und die Frist zur Einberufung einer Einwohnerversammlung von drei Monaten auf drei Wochen verkürzen. Link zum Original
  24. Die Frist zur Einberufung einer Einwohnerversammlung wird von drei Monaten auf drei Wochen verkürzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Zulassungsquorum auf 2% senken und die Frist zur Einberufung einer Einwohnerversammlung von drei Monaten auf drei Wochen verkürzen. Link zum Original
  25. Ortschaftsverfassungen und Ortschaftsräte in Ortsteilen und Stadtteilen werden Ansatzpunkt einer Dezentralisierung von Entscheidungen, Verwaltungen und Haushaltsmitteln.

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    Wortlaut im Programm
    Wir schlagen vor, Ortschaftsverfassungen und Ortschaftsräte in eingemeindeten Ortsteilen der Flächengemeinden wie auch in den Stadtteilen der großen Städte zum Ansatzpunkt einer allgemeinen Dezentralisierung von Entscheidungen, Verwaltungen und Haushaltsmitteln zu machen. Link zum Original
  26. Ortschaften erhalten eigene Budgets und Verwaltungseinheiten.

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    Wortlaut im Programm
    Ortschaften sind nur lebens-1310 fähig, wenn ihnen eigene Budgets und Verwaltungseinheiten zugeordnet werden. Link zum Original
  27. Das Gewicht des Ortschaftsrates in der Gesamtgemeinde wird gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Gewicht des Ortschaftsrates in der Gesamtgemeinde stärken. Er soll über die derzeitigen Regelungen in der Ortschaftsverfassung hinaus in eigenen Angelegenheiten ein 1320 Stimmrecht in den beratenden Ausschüssen des Gemeinderats erhalten, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung des Stadtrats setzen können sowie ein Widerspruchs- und Vertagungsrecht gegen Stadtratsbeschlüsse bekommen. Link zum Original
  28. Der Ortschaftsrat erhält in eigenen Angelegenheiten ein Stimmrecht in den beratenden Ausschüssen des Gemeinderats.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Gewicht des Ortschaftsrates in der Gesamtgemeinde stärken. Er soll über die derzeitigen Regelungen in der Ortschaftsverfassung hinaus in eigenen Angelegenheiten ein 1320 Stimmrecht in den beratenden Ausschüssen des Gemeinderats erhalten, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung des Stadtrats setzen können sowie ein Widerspruchs- und Vertagungsrecht gegen Stadtratsbeschlüsse bekommen. Link zum Original
  29. Der Ortschaftsrat kann Angelegenheiten auf die Tagesordnung des Stadtrats setzen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Gewicht des Ortschaftsrates in der Gesamtgemeinde stärken. Er soll über die derzeitigen Regelungen in der Ortschaftsverfassung hinaus in eigenen Angelegenheiten ein 1320 Stimmrecht in den beratenden Ausschüssen des Gemeinderats erhalten, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung des Stadtrats setzen können sowie ein Widerspruchs- und Vertagungsrecht gegen Stadtratsbeschlüsse bekommen. Link zum Original
  30. Der Ortschaftsrat erhält ein Widerspruchs- und Vertagungsrecht gegen Stadtratsbeschlüsse.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Gewicht des Ortschaftsrates in der Gesamtgemeinde stärken. Er soll über die derzeitigen Regelungen in der Ortschaftsverfassung hinaus in eigenen Angelegenheiten ein 1320 Stimmrecht in den beratenden Ausschüssen des Gemeinderats erhalten, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung des Stadtrats setzen können sowie ein Widerspruchs- und Vertagungsrecht gegen Stadtratsbeschlüsse bekommen. Link zum Original
  31. Die Amtszeit von Bürgermeistern, Landräten und Dezernenten wird auf fünf Jahre verkürzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Amtszeit von Bürgermeistern, Landräten und Dezernenten soll auf fünf Jahre herabgesetzt werden. Link zum Original
  32. EU-Bürger erhalten das passive Wahlrecht für das Bürgermeisteramt.

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    Wortlaut im Programm
    EU-Bürger sollen das passive Wahlrecht zum Bürgermeisteramt erhalten. Link zum Original
  33. Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat werden wegen Befangenheit für unvereinbar erklärt.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat sind wegen Befangenheit unvereinbar. Link zum Original
  34. Die Rechte der gewählten kommunalen Volksvertretungen gegenüber der Verwaltung werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Rechte der gewählten Volksvertretungen gegenüber der Verwaltung stärken. Link zum Original
  35. Gemeinderatsmitglieder erhalten in der Gemeindeordnung ein einklagbares Informationsrecht.

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    Wortlaut im Programm
    Daher soll einem Gemeinderatsmitglied in der Gemeindeordnung ein einklagbares Recht auf Information eingeräumt werden. Link zum Original
  36. Tagesordnung und Sitzungsleitung in Ortschaftsrat, Gemeinderat und Kreistag liegen bei einem aus deren Kreis gewählten Vorsitzenden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufstellung der Tagesordnung und die Sitzungsleitung soll nach dem Vorbild der Kommunalverfassung wieder von einem aus dem Kreis des Ortschaftrates, des Gemeinderates oder des Kreistages gewählten Vorsitzenden ausgeübt werden. Link zum Original
  37. Alle Beiräte erhalten in ihren Angelegenheiten ein Antrags- und Rederecht.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, daß alle Beiräte in ihren Angelegenheiten ein Antrags- und 1340 Rederecht erhalten. Link zum Original
  38. Die Lausitz soll mit einem Strukturentwicklungskonzept zum Kern der Euroregion Sachsen-Böhmen-Schlesien werden.

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    Wortlaut im Programm
    Mit unserem Strukturentwicklungskonzept für die Lausitz wollen wir diese Region zum Kern der Euroregion Sach-1515 sen-Böhmen-Schlesien ausgestalten. Link zum Original
  39. Die örtliche Politik soll soziale Netze erhalten und fördern.

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    Wortlaut im Programm
    Die örtliche Politik hat die Aufgabe, soziale Netze zu erhalten und zu fördern. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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