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Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Sachsen 1999 · beschlossen 11.04.1999 · Original

Das Programm enthält 25 von 257 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 25
  1. Statt die Verhältnisse der alten Bundesländer zu kopieren, sollen die eigenen Ressourcen des Landes erschlossen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Statt die Verha ltnisse der alten Bundesla nder zu kopieren, kommt es darauf an, die eigenen Ressourcen zu erschlieö en und dies als Chance zu begreifen. Link zum Original
  2. Angestrebt werden gleichwertige Lebensbedingungen statt einer Spaltung der Gesellschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Das heiö t: gleichwertige Lebensbedingungen statt Spaltung der Gesellschaft. Link zum Original
  3. Die wirtschaftliche Entwicklung soll insbesondere aus den Regionen heraus erfolgen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entwicklung muö insbesondere aus den Regionen heraus erfolgen. Link zum Original
  4. Ziel sind gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen des Landes.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen des Landes sind Ziel unserer Politik. Link zum Original
  5. Die Förderpolitik des Landes wird auf den Ausgleich zwischen den Regionen ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Speziell die Fo rderpolitik des Freistaates muö dahingehend vera ndert werden, daö sie diesen Ausgleich zum Ziel hat. Link zum Original
  6. Kooperative Strategien werden gestärkt, die lokale und regionale Potentiale sichtbar machen und unterschiedliche Akteure an Entscheidungen beteiligen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Stutzung auf die eigenen Ressourcen verlangt eine Sta rkung kooperativer Strategien, die lokale und regionale Potentiale sichtbar macht und Akteure unterschiedlichster Couleur an Entscheidungsstrukturen beteiligt. Link zum Original
  7. Für die strukturschwächsten Gebiete Lausitz und Westerzgebirge werden Sonderprogramme aufgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Aktuell sind Sonderprogramme fur die strukturschwa chsten Gebiete (Lausitz und Westerzgebirge) aufzulegen. Link zum Original
  8. Landesentwicklung und Regionalplanung sollen sich an Nachhaltigkeit orientieren.

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    Wortlaut im Programm
    Landesentwicklung und Regionalplanung sind ohne Orientierung auf Nachhaltigkeit von zweifelhaftem Wert. Link zum Original
  9. Die Zukunft der ehemaligen Bergbauregionen ist ein besonderer Schwerpunkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zukunft der ehemaligen Bergbauregionen ist hierbei ein besonderer Schwerpunkt. Link zum Original
  10. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden auf Basis vorhandener Potentiale und unter Nutzung der Beziehungen nach Osteuropa aufgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Es gilt auch hier auf den vorhandenen Potentialen der Menschen und an Ressourcen aufzubauen, regionale Wirtschaftskreisla ufe zu schaffen, nicht zuletzt unter Nutzung der vorhandenen Bindungen und Beziehungen in Richtung Osteuropa. Link zum Original
  11. Die kommunale Selbstverwaltung wird rechtlich, politisch und finanziell gesichert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Kernpunkt fur die PDS ist die rechtlich, politisch, und finanziell gesicherte Selbstverwaltung der Kommunen. Link zum Original
  12. Benachteiligte Regionen erhalten einen Ausgleich für Infrastrukturnachteile zur gezielten Strukturentwicklung.

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    Wortlaut im Programm
    Eine gezielte Strukturentwicklung in den sozial und o konomisch benachteiligten Regionen muö uber einen Infrastrukturbenach-teiligungsausgleich betrieben werden. Link zum Original
  13. In der Gemeindeordnung wird eine Anhörungs- und Befragungspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    In der Sachsischen Gemeindeordnung sollen fur die versta rkte, selbstbestimmte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Problemen - die Anho rungs- und Befragungspflicht eingefuhrt, - die Bestimmungen zur Einwohnerversammlung gea ndert, - die Altersbegrenzung (ab 16 Jahre) bei Unterschriftensammlungen abgeschafft, - das erforderliche Quorum von 5-10% auf die von der Entscheidung Betroffenen (Bsp.: Kinder einer Schule bei Schulschlieö ung) bezogen werden. Link zum Original
  14. Die Bestimmungen zur Einwohnerversammlung werden zugunsten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geändert.

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    Wortlaut im Programm
    In der Sachsischen Gemeindeordnung sollen fur die versta rkte, selbstbestimmte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Problemen - die Anho rungs- und Befragungspflicht eingefuhrt, - die Bestimmungen zur Einwohnerversammlung gea ndert, - die Altersbegrenzung (ab 16 Jahre) bei Unterschriftensammlungen abgeschafft, - das erforderliche Quorum von 5-10% auf die von der Entscheidung Betroffenen (Bsp.: Kinder einer Schule bei Schulschlieö ung) bezogen werden. Link zum Original
  15. Die Altersgrenze ab 16 Jahren bei kommunalen Unterschriftensammlungen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    In der Sachsischen Gemeindeordnung sollen fur die versta rkte, selbstbestimmte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Problemen - die Anho rungs- und Befragungspflicht eingefuhrt, - die Bestimmungen zur Einwohnerversammlung gea ndert, - die Altersbegrenzung (ab 16 Jahre) bei Unterschriftensammlungen abgeschafft, - das erforderliche Quorum von 5-10% auf die von der Entscheidung Betroffenen (Bsp.: Kinder einer Schule bei Schulschlieö ung) bezogen werden. Link zum Original
  16. Das Quorum für kommunale Beteiligungsverfahren bezieht sich auf die von der Entscheidung Betroffenen.

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    Wortlaut im Programm
    In der Sachsischen Gemeindeordnung sollen fur die versta rkte, selbstbestimmte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Problemen - die Anho rungs- und Befragungspflicht eingefuhrt, - die Bestimmungen zur Einwohnerversammlung gea ndert, - die Altersbegrenzung (ab 16 Jahre) bei Unterschriftensammlungen abgeschafft, - das erforderliche Quorum von 5-10% auf die von der Entscheidung Betroffenen (Bsp.: Kinder einer Schule bei Schulschlieö ung) bezogen werden. Link zum Original
  17. Das Kostendeckungsprinzip bei kommunalen Gebühren wird so neu geregelt, dass Bürgerinnen und Bürger nicht sozial unverträglich belastet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Neuregelung des sogenannten Kostendeckungsprinzips bei kommunalen Gebuhren und Abgaben. Wir wollen erreichen, daö ein kostendeckender Betrieb der entsprechenden Einrichtungen mo glich wird, ohne daö die Burgerinnen und Burger in sozial unvertra glicher Weise belastet werden. Link zum Original
  18. Ein Kommunalabgabenentlastungsgesetz begrenzt Gebühren und Beiträge für Wasser und Abwasser sozialverträglich.

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    Wortlaut im Programm
    Gebuhren und Beitra ge im Wasser/Abwasser-Bereich sollen, soweit das aufgrund bisheriger Fehlentwicklungen erforderlich ist, durch ein Kommunalabgabenentlastungsgesetz sozial vertraglich begrenzt werden. Link zum Original
  19. Im ländlichen Raum wird der Anschluss- und Benutzungszwang für neue Abwasseranlagen aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Zumindest im la ndlichen Raum soll der Anschluö- und Benutzungszwang fur neu zu bauende Anlagen der Abwasserentsorgung aufgehoben werden. Link zum Original
  20. Rechtslücken bei Konzessionsabgaben werden zugunsten der Gemeinden geschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Bei den Konzessionsabgaben werden wir uns dafur einsetzen, daö Rechtslucken zu Gunsten der Gemeinden geschlossen werden. Link zum Original
  21. Für die Sächsische Gemeindeordnung und daran anknüpfende Gesetze wird eine umfangreiche Gesamtnovelle vorgelegt, weil sie Demokratie und kommunale Selbstverwaltung einengen.

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    Wortlaut im Programm
    Da die Sachsische Gemeindeordnung, ein ubergreifendes Gesetz, in dem sich neben positiven Erfahrungen aus der suddeutschen Kommunalpolitik auch viele Demokratie und kommunale Selbstverwaltung einengende Regelungen finden, die reiner Machtsicherung einer durch die absolute CDU-Mehrheit vorgegebenen Verwaltung dienen, legen wir erneut eine umfangreiche Gesamtnovelle dieses Gesetzes und daran anknupfender Gesetze (Artikelgesetz) vor. Link zum Original
  22. Die Kommunalgesetze einschließlich der Landkreisordnung werden novelliert, um die Entscheidungsprozesse in Gemeinden und Landkreisen zu demokratisieren und die Kommunalpolitik auf die Sicherung der Bürgerrechte auszurichten.

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    Wortlaut im Programm
    Diese Gesetze, einschlieö lich der Sachsischen Landkreisordnung, sollen mit dem Ziel novelliert werden, die Entscheidungsprozesse in den Gemeinden und Landkreisen zu demokratisieren, die Allmacht der Burgermeister und Landra te zu brechen und eine bisher vornehmlich die Verwaltung schutzende Kommunalpolitik in eine die Rechte der Burgerinnen und Burger sichernde Aufsicht umzugestalten. Link zum Original
  23. Die Allmacht der Bürgermeister und Landräte wird durch eine Novelle der Kommunalgesetze gebrochen.

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    Wortlaut im Programm
    Diese Gesetze, einschlieö lich der Sachsischen Landkreisordnung, sollen mit dem Ziel novelliert werden, die Entscheidungsprozesse in den Gemeinden und Landkreisen zu demokratisieren, die Allmacht der Burgermeister und Landra te zu brechen und eine bisher vornehmlich die Verwaltung schutzende Kommunalpolitik in eine die Rechte der Burgerinnen und Burger sichernde Aufsicht umzugestalten. Link zum Original
  24. Gemeinden, die gegen ihren Willen durch die Gemeindegebietsreform eingemeindet oder zusammengeschlossen wurden, erhalten politische Unterstützung, einschließlich eines Volksbegehrens zur Korrektur der Gebietsreform bis zum 31.12.2000.

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    Wortlaut im Programm
    Den Gemeinden, die entgegen ihrem vielfach bekundeten Willen durch die Gemeindegebietsreform zwangseingemeindet oder in Zwangsgemeinschaften gepreö t worden sind, wird von Seiten der PDS alle politische Unterstutzung zuteil - einschlieö lich der Unterstutzung eines in Aussicht gestellten Volksbegehrens des Sa chsischen Gemeindebundes fur eine Korrektur der Gemeindegebietsreform bis zum 31.12.2000. Link zum Original
  25. Das Finanzausgleichsgesetz wird nach dem Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Finanzausgleichsgesetz des Freistaates Sachsen muö so entwickelt werden, daö kunftig das Prinzip gilt: «Wer bestellt, der zahlt.ß Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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