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FDP · Wahlprogramm zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2009

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2009 · beschlossen 06.09.2009 · Original

Das Programm enthält 40 von 974 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 40
  1. Anstelle der Gewerbesteuer werden Kommunalsteuern eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Gewerbesteuer abschaffen und Kommunalsteuern einführen. Link zum Original
  2. Die Kommunen erhalten das Recht, Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen sollen das Recht bekommen, auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer Zuschläge zu erheben. Link zum Original
  3. Jede Kommune entscheidet selbst über die Höhe ihres Steuerzuschlags.

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    Wortlaut im Programm
    Wie hoch der Zuschlag wird, entscheidet jede Kommune selbst. Link zum Original
  4. Mit den Nachbarländern, besonders dem Hamburger Raum, Dänemark und Mecklenburg-Vorpommern, wird eine offene Kooperation angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir stehen deshalb für eine offene und zukunftsorientierte Kooperation mit allen unseren Nachbarländern. Dies gilt besonders für den Hamburger Raum gleichwohl ebenso für Dänemark und auch Mecklenburg- Vorpommern. Link zum Original
  5. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans gilt als Hemmnis für die Entwicklung strukturschwacher Räume, besonders der Westküste.

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    Wortlaut im Programm
    Ein deutliches Hemmnis der Entwicklung des strukturschwachen Raumes, insbesondere der Westküste, stellt allerdings der Entwurf der Landesentwicklungsplans (LEP) des Innenministeriums dar. Link zum Original
  6. Der Landesentwicklungsplan wird durch einen neuen ersetzt, der wirtschaftliches Wachstum fördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP wird den LEP durch einen neuen ersetzen, der wirtschaftliches Wachstum in Schleswig-Holstein fördert. Link zum Original
  7. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans mit seinen Begrenzungen für Wohnungsbau, Tourismus und Gewerbe, zu wenigen Entwicklungsachsen und dem Abstimmungszwang im Stadt-Umland-Bereich wird grundsätzlich überarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Der bestehende Entwurf eines LEP mit seinen Begrenzungen für den Wohnungsbau im ländlichen Raum, seinen Begrenzungen für touristische Entwicklungen und Gewerbeansiedlungen, seinen nicht ausreichenden Entwicklungsachsen sowie seinem Abstimmungszwang im Stadt-Umland-Bereich ist grundsätzlich zu überarbeiten. Link zum Original
  8. Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz wird angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ist entsprechend anzupassen. Link zum Original
  9. Weitere Ost-West-Verbindungen, etwa Husum/Heide–Rendsburg–Kiel–Oldenburg als Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Querung, werden in den Landesentwicklungsplan aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    • Weitere Ost-West-Verbindungen (z.B. Husum und Heide–Rendsburg–Kiel–Oldenburg als Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbelt-Querung) in den LEP aufzunehmen; Link zum Original
  10. Weitere Entwicklungsachsen mit erhöhter wirtschaftlicher Entwicklung werden besonders im nördlichen Landesteil festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    • weitere so genannte „Entwicklungsachsen“ insbesondere auch im nördlichen Landesteil zu definieren, an denen eine erhöhte wirtschaftliche Entwicklung stattfinden soll; Link zum Original
  11. Zusätzliche Bahnverbindungen werden in den Landesentwicklungsplan aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    • zusätzliche Bahnverbindungen in den LEP aufzunehmen; Link zum Original
  12. Der Flughafen Jagel wird als weiterer Zivilflughafen in den Landesentwicklungsplan aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    • den Flughafen Jagel als weiteren Zivilflughafen in den LEP aufzunehmen; Link zum Original
  13. Der Begriff des ortsüblichen Gewerbes wird aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen, damit sich auch größere Betriebe in ländlichen Gemeinden ansiedeln können.

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    Wortlaut im Programm
    • den Begriff des „ortsüblichen Gewerbes“ im LEP zu streichen, um auch größeren Betrieben die Möglichkeit zur Ansiedlung in ländlichen Gemeinden zu schaffen; Link zum Original
  14. Die Möglichkeiten für touristische Ansiedlungen im Landesentwicklungsplan werden erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    • die Möglichkeiten für touristische Ansiedlungen im LEP zu erweitern und Link zum Original
  15. Der Zwang für Umlandgemeinden, Gewerbe- und Wohnraumentwicklung mit dem Zentralort abzustimmen, entfällt.

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    Wortlaut im Programm
    • den Zwang für Umlandgemeinden, sich bei der weiteren Gewerbe- und Wohnraumentwicklung mit dem Zentralort abzustimmen, zu streichen. Link zum Original
  16. Gemeinden, die von der Abschaltung eines Kernkraftwerks betroffen sind, erhalten eine Kompensation für wegfallende Steuereinnahmen.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei muss insbesondere ein Weg gefunden werden, den von der Abschaltung betroffenen Gemeinden eine entsprechende Kompensation der wegfallenden Steuereinnahmen zu ermöglichen. Link zum Original
  17. Hafenlasten werden künftig im Länderfinanzausgleich berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Weil in den schleswig-holsteinischen Häfen überwiegend Umschlags-Leistungen für alle Bundesländer erbracht werden, sind diese Hafenlasten künftig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Link zum Original
  18. Ein Landesentwicklungsplan, der touristische Infrastruktur an einzelnen Standorten von vornherein ausschließt, wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Landesentwicklungsplan, der touristische Infrastruktur an einzelnen Standorten von vornherein ausschließt, wird es mit der FDP nicht geben. Link zum Original
  19. Der Bund soll den Kommunen das Geld für die Betreuung Arbeitsloser direkt zuweisen können.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb muss der Bund den Kommunen direkt das notwendige Geld zuweisen können – nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt!“. Link zum Original
  20. Das Grundgesetz wird so geändert, dass der Bund den Kommunen bei Aufgabenübertragung direkt Geld zuweisen darf.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb fordern wir, das Grundgesetz so zu ändern, dass der Bund den Kommunen direkt Geld zuweisen darf, wenn der Bund den Kommunen Aufgaben überträgt (direktes Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen). Link zum Original
  21. Im Rahmen einer umfassenden Funktionalreform werden Aufgaben auf Ämter, Städte und Gemeinden verlagert.

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    Wortlaut im Programm
    Hierzu gehört auch eine umfassende Funktionalreform, also eine Verlagerung von Aufgaben auf die wesentlich bürgernäheren Einrichtungen der Ämter, Städte und Gemeinden. Link zum Original
  22. Aufgabenübertragungen an Kreise und kreisfreie Städte erfolgen nur mit Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip.

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    Wortlaut im Programm
    Aufgabenübertragungen an Kreise und kreisfreie Städte können selbstverständlich nur im Rahmen des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips, d.h. durch Kostenausgleich, erfolgen. Link zum Original
  23. Ein Zentraler Schulbaufonds wird wieder eingeführt und durch einen Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich für ein neues Schulbau- und Sanierungsprogramm mit einer Finanzierung aus drei Säulen ein: Ein Drittel soll durch Landesmittel finanziert werden, ein weiteres Drittel durch die Wiedereinführung eines Zentralen Schulbaufonds (finanziert durch einen Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich), sowie ein Drittel durch Mittel des jeweiligen Schulträgers. Link zum Original
  24. Das Kommunalverfassungsrecht gibt Bürgern genug Raum und Anreiz, in allen örtlichen Angelegenheiten mitzuwirken.

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    Wortlaut im Programm
    Das Kommunalverfassungsrecht muss für Bürgerinnen und Bürger genug Raum und Anreiz geben, in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mitzuwirken. Link zum Original
  25. Auf kommunaler Ebene wird ein Höchstmaß an unmittelbarer Demokratie angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    • ein Höchstmaß an unmittelbarer Demokratie; Link zum Original
  26. Kommunale Entscheidungen sind größtmöglich transparent.

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    Wortlaut im Programm
    • größtmögliche Transparenz kommunaler Entscheidungen und Link zum Original
  27. Alle politischen Kräfte werden in kommunalen Gremien gerecht beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    • eine gerechte Beteiligung aller politischen Kräfte in den kommunalen Gremien. Link zum Original
  28. Alle Verwaltungsspitzen, also Bürgermeister sowie Landräte, werden direkt gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    • Die Direktwahlen aller Verwaltungsspitzen (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräten): Link zum Original
  29. Bei Kommunalwahlen werden Kumulieren und Panaschieren eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    • Die Einführung der Stimmenhäufung und gezielten Stimmenabgabe (Kumulieren und Panaschieren), so dass die Wählerinnen und Wähler mehr Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten und die Zusammensetzung der Kommunalparlamente nehmen können: Link zum Original
  30. Sitze in kommunalen Vertretungen und Ausschüssen werden nach Sainte-Laguë/Schepers verteilt.

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    Wortlaut im Programm
    • Die Sitzverteilung in den kommunalen Gemeindevertretungen und den Ausschüssen nach Sainte-Laguë/Schepers: Link zum Original
  31. Fraktionen und Einzelvertreter ohne Ausschusssitz erhalten in kommunalen Ausschüssen ein echtes Grundmandat mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

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    Wortlaut im Programm
    • Ein echtes Grundmandat für alle Fraktionen und „Einzelkämpfer“: Durch das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers werden Fraktionen wie auch Einzelkämpfer in kommunalen Vertretungen in der Regel einen Sitz in den Ausschüssen der kommunalen Vertretungen erhalten. Dort, wo dies nicht der Fall ist, sollen sie ein echtes Grundmandat mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht erhalten. Link zum Original
  32. Kommunale Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann nur im Einzelfall bei überwiegendem Interesse Dritter ausgeschlossen werden.

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    Wortlaut im Programm
    • Die grundsätzliche Öffentlichkeit aller Ausschusssitzungen, die nur bei überwiegendem Interesse Dritter im Einzelfall und nicht allgemein für ganze Themenbereiche in der Hauptsatzung ausgeschlossen werden kann: Link zum Original
  33. Die Gewerbesteuer wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    • Abschaffung der Gewerbesteuer; Link zum Original
  34. Die Kommunen erhalten ein eigenes Hebesatzrecht an der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

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    Wortlaut im Programm
    • Einführung eines eigenen Hebesatzrechts der Kommunen an der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und Link zum Original
  35. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer wird von 2,2 auf 12 Prozent erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden soll erhöht werden. Seit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer im Jahr 1998 haben die Gemeinden einen Anteil von 2,2% an der Umsatzsteuer. Für den Wegfall der Gewerbesteuer soll dieser Anteil auf 12% erhöht werden. Link zum Original
  36. Die Gemeinden entscheiden selbst, welche Standards bei ihren öffentlichen Einrichtungen gelten.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP Schleswig-Holstein wird sich auf kommunaler Ebene für eine Öffnung von Standards einsetzen. Wir wollen, dass die Gemeinden selbst darüber entscheiden sollen, welche Standards bei ihren öffentlichen Einrichtungen sinnvoll sind, bzw. welche sie sich leisten wollen. Link zum Original
  37. Freiwillige Fusionen einzelner Kreise werden nicht abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Freiwilligen Fusionen einzelner Kreise wird sich die FDP nicht verschließen. Link zum Original
  38. Eine Kreisgebietsreform ohne Zustimmung der Kreise wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Mit der FDP wird es keine Kreisgebietsreform ohne Zustimmung der Kreise in Schleswig-Holstein geben. Wir wollen dies entsprechend gesetzlich verankern. Link zum Original
  39. Das Zustimmungserfordernis der Kreise bei einer Kreisgebietsreform wird gesetzlich verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Mit der FDP wird es keine Kreisgebietsreform ohne Zustimmung der Kreise in Schleswig-Holstein geben. Wir wollen dies entsprechend gesetzlich verankern. Link zum Original
  40. Die regionale Zusammenarbeit mit Dänemark wird gepflegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus setzt sich die FDP Schleswig-Holstein auch für die weitere Unterstützung der deutschen Minderheit in Nordschleswig durch das Land Schleswig-Holstein sowie für eine gute regionale Zusammenarbeit mit unserem dänischen Nachbarn nördlich der Grenze ein. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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