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FDP · Wir gestalten Sachsen

Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung

Landtagswahl Sachsen 2004 · beschlossen 30.10.2003 · Original

Das Programm enthält 62 von 856 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 62
  1. Bestehende Beschäftigungshürden, insbesondere für ältere Menschen, werden abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Bestehende Beschäftigungsbarrieren - insbesondere für die älteren Generationen - müssen abgebaut werden. Link zum Original
  2. Die Experimentierklausel soll bis zum 31. Dezember 2019 einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung fördern und zu Vollbeschäftigung führen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Experimentierklausel wird bis zum 31. Dezember 2019 einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung fördern und zur Vollbeschäftigung führen. Link zum Original
  3. Das Sozialversicherungssystem wird grundlegend strukturell reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen deshalb eine rundlegende Strukturreform des Sozialversicherungssystems, die diesen Namen auch verdient. Link zum Original
  4. Der Faktor Arbeit wird nicht mit beschäftigungsfremden Leistungen belastet.

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    Wortlaut im Programm
    Der Faktor Arbeit darf nicht mit beschäftigungsfremden Leistungen belastet werden. Link zum Original
  5. Der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Rentenversicherung wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern die Auszahlung des Arbeitgeberanteils bei der Kranken- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer. Link zum Original
  6. Unternehmen werden nur mit unternehmenstypischen Kosten belastet.

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    Wortlaut im Programm
    Unternehmen dürfen nur mit unternehmenstypischen Kosten belastet werden. Link zum Original
  7. Niedriglohngruppen werden in Betriebsvereinbarungen zugelassen, um die Beschäftigungschancen gering qualifizierter und langzeitarbeitsloser Menschen zu erhöhen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern die Zulassung von Niedriglohngruppen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, um die Beschäftigungschancen von geringer qualifizierten Arbeitslosen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu erhöhen. Link zum Original
  8. Die Schaffung eines Niedriglohnsektors in Sachsen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die sächsischen Liberalen sind aber ausdrücklich gegen die Schaffung eines Niedriglohnsektors in Sachsen. Link zum Original
  9. Alle Arbeitnehmer in Sachsen sollen leistungsgerecht und ohne staatliche Lohnsubventionen entlohnt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb treten wir für eine leistungsgerechte, subventionsfreie Entlohnung aller sächsischen Arbeitnehmer ein. Link zum Original
  10. Die hohe Zahl Arbeitsloser und ihre Ausgrenzung gelten als nicht hinnehmbar.

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    Wortlaut im Programm
    Der hohe Bestand an Arbeitslosen und deren Ausgrenzung ist für uns nicht hinnehmbar. Link zum Original
  11. Die Pflicht von Unternehmen nach § 147a SGB III, der Bundesagentur für Arbeit bei Kündigung älterer Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld zu erstatten, wird gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    Regelungen, wonach Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit bei Kündigung eines Arbeitnehmers nach Vollendung seines 56. Lebensjahres das Arbeitslosengeld erstatten müssen, führen zur Massenarbeitslosigkeit älterer Beschäftigter und zu kollabierenden Sozialversicherungssystemen. 8 147a SGB III muss daher gestrichen werden. Link zum Original
  12. Ein zwingendes Lohnabstandsgebot wird eingeführt, nach dem das Arbeitslosengeld mindestens 25 Prozent unter dem erzielbaren Arbeitsverdienst liegt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern ferner die Einführung eines zwingenden Lohnabstandsgebotes. Die Höhe des Arbeitslosengeldes muss mindestens 25 % unter den Verdienstmöglichkeiten bei Ausübung einer Tätigkeit liegen. Link zum Original
  13. Das Arbeitsrecht soll der Wirtschaft ermöglichen, im globalen Wettbewerb erfolgreich zu sein.

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    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen ein Arbeitsrecht, das unserer Wirtschaft im Zeitalter der Globalisierung die Möglichkeit gibt, erfolgreich am Markt zu operieren. Link zum Original
  14. Arbeitsrechtliche Regelungen, die Beschäftigung verhindern, werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Regelungen, die Beschäftigung verhindern, haben keine Existenzberechtigung. Link zum Original
  15. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern.

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    Wortlaut im Programm
    Daher darf das Kündigungsschutzgesetz nur auf Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern angewendet werden. Gleiches gilt für die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die dort enthaltenen Mitbestimmungstatbestände bedürfen im Übrigen einer zeitgemäßen Überarbeitung. Link zum Original
  16. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nur für Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern.

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    Wortlaut im Programm
    Daher darf das Kündigungsschutzgesetz nur auf Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern angewendet werden. Gleiches gilt für die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die dort enthaltenen Mitbestimmungstatbestände bedürfen im Übrigen einer zeitgemäßen Überarbeitung. Link zum Original
  17. Die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes werden zeitgemäß überarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Daher darf das Kündigungsschutzgesetz nur auf Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern angewendet werden. Gleiches gilt für die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die dort enthaltenen Mitbestimmungstatbestände bedürfen im Übrigen einer zeitgemäßen Überarbeitung. Link zum Original
  18. Arbeitnehmer können bei Abschluss des Arbeitsvertrags gegen eine vertraglich festgelegte Abfindung auf ihren Kündigungsschutz verzichten.

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    Wortlaut im Programm
    Des Weiteren wollen wir die Einführung eines Wahlrechts, wonach Arbeitnehmer bei Abschluss ihres Arbeitsvertrages auf ihren Kündigungsschutz gegen Zahlung einer vertraglich vorgegebenen Abfindung verzichten können. Link zum Original
  19. Die Sozialauswahl bei Kündigungen wird auf Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Sozialauswahl ist auf die klassischen Sozialdaten Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltsverpflichtungen zu begrenzen. Link zum Original
  20. Kündigungen werden zur Schaffung und Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur im Betrieb zugelassen.

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    Wortlaut im Programm
    Ferner sollen Kündigungen künftig zur Schaffung sowie zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur möglich sein. Link zum Original
  21. Unternehmer sollen selbst festlegen dürfen, in welchem Umfang junge und erfahrene Mitarbeiter bei ihnen beschäftigt sind.

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    Wortlaut im Programm
    Der Unternehmer besitzt ein Recht darauf festzulegen, in welchem Umfang junge und erfahrene Mitarbeiter bei ihm tätig werden. Link zum Original
  22. Arbeitgeber können Leistungsträger aus der Sozialauswahl ausnehmen.

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    Wortlaut im Programm
    Jeder Arbeitgeber muss in der Lage sein, seine Leistungs-träger aus der Sozialauswahl auszunehmen. Hierbei muss der Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte auf eine reine Plausibilitätskontrolle beschränkt sein. Link zum Original
  23. Die Prüfung der Arbeitsgerichte bei der Ausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl wird auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Jeder Arbeitgeber muss in der Lage sein, seine Leistungs-träger aus der Sozialauswahl auszunehmen. Hierbei muss der Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte auf eine reine Plausibilitätskontrolle beschränkt sein. Link zum Original
  24. Befristete Arbeitsverträge werden für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren zugelassen.

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    Wortlaut im Programm
    Befristete Anstellungsverträge ermöglichen der Wirtschaft eine flexible Reaktion auf veränderte Marktbedingungen und fördern die Beschäftigung. Ihr Abschluss muss für einen Zeitraum bis zu vier Jahren zulässig sein. Link zum Original
  25. Befristete Verträge sind auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.

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    Wortlaut im Programm
    Unternehmen sollen auch dort auf zeitbefristete Verträge zurückgreifen können, wenn ein Arbeitnehmer bereits zuvor beim gleichen Arbeitgeber tätig war. Link zum Original
  26. Die Regelungskompetenz für Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen wird auf die betriebliche Ebene verlagert.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP fordert eine Verlagerung der Regelungskompetenz für Entgeltfragen und sonstige Arbeitsbedingungen auf die betriebliche Ebene. Link zum Original
  27. § 77 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, der betriebliche Regelungen zu Entgelt und Arbeitsbedingungen verhindert, wird gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    8 77 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der entsprechende Regelungen auf betrieblicher Ebene verhindert, muss daher gestrichen, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abgeschafft und 8 5 des Tarifvertragesgesetzes (TVG) aufgehoben werden. Link zum Original
  28. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    8 77 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der entsprechende Regelungen auf betrieblicher Ebene verhindert, muss daher gestrichen, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abgeschafft und 8 5 des Tarifvertragesgesetzes (TVG) aufgehoben werden. Link zum Original
  29. § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    8 77 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der entsprechende Regelungen auf betrieblicher Ebene verhindert, muss daher gestrichen, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abgeschafft und 8 5 des Tarifvertragesgesetzes (TVG) aufgehoben werden. Link zum Original
  30. Auf Landesebene wird eine Vielfalt der Arbeitnehmervertretungen durchgesetzt und das Monopol des DGB und seiner Gewerkschaften gebrochen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen auf Landesebene die Pluralität der Arbeitnehmervertretungen umsetzen und das Monopol des DGB und seiner Einzelgewerkschaften brechen. Link zum Original
  31. Gesetzlich wird festgelegt, welche Kriterien eine Arbeitnehmervereinigung für die Anerkennung als Gewerkschaft erfüllen muss.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu soll eine klare gesetzliche Definition geschaffen werden, welche Kriterien eine Arbeitnehmervereinigung erfüllen muss, um als „Gewerkschaft“ anerkannt zu werden. Link zum Original
  32. Der Einfluss der Gewerkschaften in Aufsichtsräten von Unternehmen wird zurückgedrängt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Gewerkschaftseinfluss muss auch in den Aufsichtsräten von Unternehmen zurückgedrängt werden. Link zum Original
  33. Gewerkschaftsfunktionen und Aufsichtsratsmandate dürfen nicht gleichzeitig ausgeübt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die gleichzeitige Ausübung gewerkschaftlicher Funktionen und Aufsichtsratsmandaten muss unterbunden werden. Link zum Original
  34. Die betriebliche Mitbestimmung wird zeitgemäß ausgestaltet, sodass wesentliche Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene geregelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP wird sich im Fall einer Regierungsbeteiligung für eine zeitgemäße Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung einsetzen. Ziel muss es dabei sein, wesentliche Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene zu regeln und den Einfluss von Gewerkschaftsfunktionären zu verringern. Link zum Original
  35. Der Einfluss von Gewerkschaftsfunktionären wird verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP wird sich im Fall einer Regierungsbeteiligung für eine zeitgemäße Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung einsetzen. Ziel muss es dabei sein, wesentliche Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene zu regeln und den Einfluss von Gewerkschaftsfunktionären zu verringern. Link zum Original
  36. Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen werden gemeinsam mit Betriebsräten auf betrieblicher Ebene nach Leistungsfähigkeit und Wettbewerbslage des Unternehmens festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen müssen gemeinsam mit Betriebsräten auf betrieblicher Ebene anhand der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbslage eines Unternehmens gefunden werden. Link zum Original
  37. Lohnsteigerungen werden an Produktivität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens gebunden.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel muss es sein, Lohnsteigerungen an die Produktivität und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu binden und sie nicht vom Wunschdenken der Gewerkschaften abhängig zu machen. Link zum Original
  38. Ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP spricht sich klar gegen die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes auf Bundesebene und, soweit vorhanden, für deren Abschaffung auf Länderebene aus. Link zum Original
  39. Bestehende Tariftreuegesetze der Länder sollen abgeschafft werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP spricht sich klar gegen die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes auf Bundesebene und, soweit vorhanden, für deren Abschaffung auf Länderebene aus. Link zum Original
  40. Unternehmen, die keine Tariflöhne zahlen können, darf nicht durch Absprachen zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Unternehmen, die nicht in der Lage sind, Tariflöhne zu zahlen, darf nicht durch die Bildung von Machtkartellen zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Link zum Original
  41. Der Reformstau bei den Sozialversicherungssystemen und dem Arbeitsmarkt soll überwunden werden.

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    Wortlaut im Programm
    Aus diesen Gründen wollen wir den Reformstau bei den Sozialversicherungssystemen und dem Arbeitsmarkt überwinden, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine Basis für einen breiten partnerschaftlichen Konsens aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Link zum Original
  42. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Aus diesen Gründen wollen wir den Reformstau bei den Sozialversicherungssystemen und dem Arbeitsmarkt überwinden, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine Basis für einen breiten partnerschaftlichen Konsens aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Link zum Original
  43. Eine Basis für einen breiten partnerschaftlichen Konsens aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt soll geschaffen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Aus diesen Gründen wollen wir den Reformstau bei den Sozialversicherungssystemen und dem Arbeitsmarkt überwinden, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine Basis für einen breiten partnerschaftlichen Konsens aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Link zum Original
  44. Der Gestaltungsspielraum im Arbeitszeitgesetz, insbesondere bei der Genehmigung von Sonntagsarbeit, soll in Sachsen flexibler genutzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus ist im Freistaat Sachsen der Gestaltungsspielraum im Arbeitszeitgesetz und insbesondere die Genehmigung von Sonntagsarbeit flexibler anzuwenden. Link zum Original
  45. Tarifverträge für Auszubildende werden flexibilisiert.

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    Wortlaut im Programm
    + Tarifverträge flexibilisieren. Link zum Original
  46. Die Sicherung von Ausbildungsplätzen hat Vorrang vor Lohnerhöhungen.

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    Wortlaut im Programm
    Auch hier muss gelten: Ausbildungsplatzsicherung geht vor Lohnerhöhung. Link zum Original
  47. Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden werden gelockert.

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    Wortlaut im Programm
    Übernahmeregelungen sind zu lockern, um eine qualifizierte Ausbildung auch bei geringerer Planungssicherheit der Unternehmen zu ermöglichen. Link zum Original
  48. Die Sozialsysteme werden so umgebaut, dass junge Menschen verlässlich planen können, was auf sie zukommt.

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    Wortlaut im Programm
    Auch wenn inzwischen schon viel Zeit ungenutzt verstrichen ist, wollen wir endlich den Ausstieg aus veralteten Denkmodellen und vor allem die Sozialsysteme so umbauen, dass junge Menschen wissen, was auf sie zukommt, sich rechtzeitig auf notwenige Veränderungen einstellen können und keine Ängste vor dem älter werden haben müssen. Link zum Original
  49. Leitlinie ist Eigenvorsorge statt Wohlfahrtsstaat, Grundsicherung statt Vollversorgung und Hilfe für Bedürftige statt Antragsbürokratie.

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    Wortlaut im Programm
    Grundsätzlich heißt das für uns, Eigenvorsorge statt Wohlfahrtsstaat, Grundsicherung statt Vollkaskomentalität, Hilfe für Bedürftige statt Hilfe für Findige, großzügig und solidarisch bei schweren Schicksalen statt Antragsbürokratie, Unterschiede und Wettbewerb statt Gleichmacherei und staatlicher Regelungswut. Link zum Original
  50. Einmal gegebene Sozialversprechen werden eingehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Einmal gegebene Sozialversprechen müssen gehalten werden. Link zum Original
  51. Beim Umbau der Sozialsysteme werden steuerfinanzierte Übergangslösungen bevorzugt.

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    Wortlaut im Programm
    Steuerfinanzierte Übergangslösungen sind beim Systemumbau zu favorisieren. Link zum Original
  52. Im Sozialstaat ist jeder Einzelne zunächst selbst für seine Daseinsvorsorge verantwortlich.

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    Wortlaut im Programm
    In einem liberalen Sozialstaat ist jeder einzelne zunächst selbst für die persönliche Daseinsvorsorge verantwortlich. Link zum Original
  53. Der Staat übernimmt Verantwortung für Menschen, die große Lebensrisiken nicht aus eigener Kraft absichern können.

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    Wortlaut im Programm
    Der Staat übernimmt die Verantwortung für die Menschen, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft für die Absicherung großer Lebensrisiken zu sorgen. Link zum Original
  54. Die sozialen Sicherungssysteme sollen Menschen in Not auffangen und Anreize geben, Leistungen nur kurzzeitig zu beziehen.

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    Wortlaut im Programm
    Die sozialen Sicherungssysteme fangen Menschen in Not auf und geben gleichzeitig Unterstützung und Anreize dafür, die Leistungen nur kurzzeitig in Anspruch zu nehmen. Link zum Original
  55. Ein Bürgergeldsystem fasst die über 100 bisher getrennt zu beantragenden Sozialleistungen zusammen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einführung des Bürgergeldsystems vereinigt die über 100 Sozialleistungen, die derzeit bei einer Vielzahl von Stellen beantragt werden müssen. Link zum Original
  56. Statt einer Pflichtversicherung gilt eine Versicherungspflicht.

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    Wortlaut im Programm
    Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung bedeutet Marktwirtschaft statt Planwirtschaft. Link zum Original
  57. Eigenanteile, Zuzahlungen, Boni und Beitragsrückerstattungen sollen eine sparsame Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sichern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    Durch die Vereinbarung von Eigenanteilen, Zuzahlungen, Boni und Beitragsrückerstattungen wird sichergestellt, dass von den Versicherungsleistungen nur sparsam Gebrauch gemacht wird. Link zum Original
  58. Sparsames Verhalten wird mit niedrigen Beiträgen und Beitragsrückerstattungen belohnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wer sich sparsam und solidarisch verhält, wird durch niedrige Beiträge und Beitragsrückerstattungen belohnt. Link zum Original
  59. Den wirklich Hilfsbedürftigen bleibt die Unterstützung der Gesellschaft garantiert.

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    Wortlaut im Programm
    Es muss immer gewährleistet sein, dass den wirklich Hilfsbedürftigen die Unterstützung der Gesellschaft sicher ist! Link zum Original
  60. Bezieher staatlicher Sozialleistungen werden zu Arbeit für die Allgemeinheit verpflichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Wer staatliche Sozialleistungen in Anspruch nimmt, sollte daher verpflichtet sein, Arbeit für die Allgemeinheit zu verrichten. Link zum Original
  61. Die Voraussetzungen für die Berechtigung zu Sozialleistungen werden ständig neu überprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Voraussetzungen für die Berechtigung von Sozialleistungen sind daher ständig neu zu überprüfen. Link zum Original
  62. Beschäftigungsförderung erfolgt altersneutral und widmet sich verstärkt der Qualifizierung und Einstellung älterer Menschen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    - Beschäftigungsförderung muss lebenslauforientiert und altersneutral erfolgen und sich zukünftig verstärkt der Qualifizierung und Einstellung ältere Menschen widmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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