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FDP RP · Wahlprogramm zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1991

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1991 · beschlossen 01.09.1990 · Original

Das Programm enthält 52 von 1.083 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 52
  1. Die regionale Wirtschaftsstruktur des Landes wird konsequent verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb fordert die F.n.p. neben der konsequenten Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur des Landes, der Mobilisierung unternehmerischer Kräfte (Innovationen, neue Technologien) und der Stärkung der Leistungs- und Ertragskraft insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen eine die Marktkräfte freisetzende Ordnungspolitik, insbesondere die Stärkung des Wettbewerbs als wesentlichen Bestandteil des marktwirtschaftlichen Systems. Link zum Original
  2. Die Verbesserung der regionalen Infrastruktur hat Vorrang vor der einzelbetrieblichen Förderung.

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    Wortlaut im Programm
    Grundsätzlich muß die Verbesserung der regionalen Infrastruktur Vorrang haben gegenüber der einzelbetrieblichen Förderung. Link zum Original
  3. Die Maßnahmen des Landes zum Strukturwandel dienen vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung strukturschwacher Gebiete.

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    Wortlaut im Programm
    Die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz zur Bewältigung des Strukturwandels dienen vornehmlich der wirtschaftlichen Entwicklung strukturschwacher Gebiete. Dabei sind marktwirtschaftliehe Lösungen zu bevorzugen. Link zum Original
  4. Bei der Strukturförderung des Landes werden marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz zur Bewältigung des Strukturwandels dienen vornehmlich der wirtschaftlichen Entwicklung strukturschwacher Gebiete. Dabei sind marktwirtschaftliehe Lösungen zu bevorzugen. Link zum Original
  5. Die Fördermaßnahmen des Landes wirken schwerpunktmäßig in Landesteilen mit erhöhter Arbeitslosigkeit.

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    Wortlaut im Programm
    Die Fördermaßnahmen des Landes müssen schwerpunktmäßig in Landesteilen mit erhöhter Arbei tslosigkei t wirksam werden. Link zum Original
  6. Die Ansiedlung junger, in Technologiezentren geförderter Unternehmen in strukturschwachen Gebieten wird angestrebt und gegebenenfalls zusätzlich gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    die Ansiedlung junger, in den Technologiezentren geförderter Unternehmen in strukturschwachen Gebieten angestrebt und ggf. zusätzlich gefördert wird, Link zum Original
  7. Landräte und Bürgermeister werden direkt gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    Landräte und Bürgermeister sollen aufgrund einer bürgernahen Urwahl eingesetzt werden. Link zum Original
  8. Scheinkandidaturen bei Kommunalwahlen werden untersagt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Kommunalwahlen sollen Scheinkandidaturen untersagt werden. Link zum Original
  9. Die Ausschüsse der Kommunen werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer besetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Besetzung der Ausschüsse der 'Kommunalgebietskörperschaften soll ebenfalls nach dem gerechteren Verfahren von Hare-Niemayer erfolgen. Link zum Original
  10. EG-Ausländer erhalten auf Gegenseitigkeit das Kommunalwahlrecht.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. setzt sich weiterhin für ein Kommunalwahlrecht für EG-Ausländer auf Gegenseitigkeit ein. Link zum Original
  11. Das Kommunalabgabengesetz wird umfassend novelliert.

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    Wortlaut im Programm
    Das in Zeiten absoluter CDU-Herrschaft verabschiedete Kommunalabgabengesetz weist nach wie vor eine Fülle von Fehlern und Widersprüchlichkeiten auf; es bedarf dringend einer Novellierung auf breiter Basis. Link zum Original
  12. Der kommunale Finanzausgleich wird gerechter gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Der kommunale Finanzausgleich muß gerechter gestaltet werden. Link zum Original
  13. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für eine liberale Rechts- und Innenpolitik und für eigenständige Landesinteressen ein.

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    Wortlaut im Programm
    F.D.P. wird sich innerhalb einer von ihr mitgebildeten Landesregierung wie bisher auch in Zukunft für eine liberale Rechts- und Innenpolitik sowie für die Stärkung eigenständiger Landesinteressen statt gefälliger bundespolitischer Rücksichtnahmen einsetzen. Link zum Original
  14. Die Kommunen sind für ihre Leistungen zur Sportförderung selbst verantwortlich.

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    Wortlaut im Programm
    Für Leistungen der Kommunen zur Förderung des Sports sind diese selbst verantwortlich. Deren freiwillige Leistungen dürfen nicht nachrangig beurteilt werden. Link zum Original
  15. Freiwillige Leistungen der Kommunen zur Sportförderung werden nicht nachrangig beurteilt.

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    Wortlaut im Programm
    Für Leistungen der Kommunen zur Förderung des Sports sind diese selbst verantwortlich. Deren freiwillige Leistungen dürfen nicht nachrangig beurteilt werden. Link zum Original
  16. Kultur- und bildungspolitische Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft führen nicht zu einer Kompetenzverlagerung auf den Bund.

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    Wortlaut im Programm
    Kultur- und bildungspolitische Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft dürfen nicht zu einer Kompetenzverlagerung auf den Bund führen. Link zum Original
  17. Die Landesregierung unterstützt vom Truppenabbau betroffene Regionen durch Struktur- und Sozialprogramme bei der Verbesserung ihrer Wirtschaftsstruktur.

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    Wortlaut im Programm
    Da einige Regionen in Rheinland-Pfalz wirtschaftlich stark von dem dort stationierten Militär abhängig sind, ist die Landesregierung aufgefordert, die betroffenen Regionen bei der Verbesserung ihrer Wirtschafts struktur durch geeignete Struktur- und Sozialprogramme zu unterstützen und dabei auch die Unterstützung des Bundes und der EG zu gewinnen. Link zum Original
  18. Die Landesregierung gewinnt für diese Regionen auch die Unterstützung des Bundes und der EG.

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    Wortlaut im Programm
    Da einige Regionen in Rheinland-Pfalz wirtschaftlich stark von dem dort stationierten Militär abhängig sind, ist die Landesregierung aufgefordert, die betroffenen Regionen bei der Verbesserung ihrer Wirtschafts struktur durch geeignete Struktur- und Sozialprogramme zu unterstützen und dabei auch die Unterstützung des Bundes und der EG zu gewinnen. Link zum Original
  19. Nicht mehr benötigte Kasernen und Militärwerkstätten werden baldmöglichst für privaten Wohnungsbau, Studentenheime und Gewerbebetriebe bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Nicht mehr benötigte Kasernen und Militärwerkstätten sollten baldmöglichst für den privaten Wohnungsbau, für Studentenheime und für Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  20. Freiwerdendes Übungsgelände wird als Naherholungsgebiet oder für andere öffentliche Belange nutzbar gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Freiwerdendes Übungsgelände ist als Naherholungsgebiet oder für andere öffentliche Belange nutzbar zu machen. Link zum Original
  21. Schutzbereichsbestimmungen werden schon mit Bekanntgabe der Nutzungsänderung aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Schon mit Bekanntgabe der Nutzungsänderung sind eventuell vorhandene Schutzbereichsbestimmungen aufzuheben. Link zum Original
  22. Betroffene Kommunen werden bei allen Entscheidungen über die Nutzung ehemals militärischen Geländes rechtzeitig gehört und beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    allen Entscheidungen, die die Betroffene Kommunen sollen bei Gelände betreffen, rechtzeitigNutzung von ehemals militärischem gehört und beteiligt werden. Link zum Original
  23. Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr unmittelbaren Einfluss auf das Geschehen in ihrer Gemeinde.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.n.p. will mehr unmittelbaren Einfluß der Bürgerinnen und Bürger auf das Geschehen in ihrer Gemeinde. Link zum Original
  24. Kommunale Entscheidungsgremien und ihre Ausschüsse tagen auch bei der Vorbereitung unpopulärer Entscheidungen öffentlich.

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    Wortlaut im Programm
    Die notwendige I 11 Mitwirkung aller kann aber nur erreicht werden, wenn die kommunalen Entscheidungsgremien, insbesondere ihre Ausschüsse, auch bei der Vorbereitung unpopulärer Entscheidungen, öffentlich tagen. Link zum Original
  25. Nicht die Verwaltungen, sondern die zuständigen Gremien regieren die Gemeinde.

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    Wortlaut im Programm
    Es darf auch nicht sein, daß die Verwaltungen anstelle der li"zuständigen Gremien die Gemeinde regieren. Link zum Original
  26. Landräte und Bürgermeister werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    die Direktwahl der Landräte und Bürgermeister durch die I) Bürgerinnen und Bürger, Link zum Original
  27. Hauptamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Vorstandsmitglieder gemeindeeigener Wirtschaftsunternehmen können nicht Mitglied eines Kreis-, Stadt- oder Gemeindeparlaments sein.

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    Wortlaut im Programm
    daß hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete sowie hauptamtliche Vorstandsmitglieder gemeindeeigener oder gemeindebestimmter Wirtschaftsunternehmen nicht Mitglied eines Kreis-, Stadt- oder Gemeindeparlaments sein können, deshalb sollen sie auch nicht kandidieren; Link zum Original
  28. Ausschüsse kommunaler Parlamente tagen grundsätzlich öffentlich.

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    Wortlaut im Programm
    die grundsätzliche Öf fentl i chkei t der Ausschüsse und eine noch stärkere Mitwirkung Sachkundiger in den Ausschüssen, Link zum Original
  29. Sachkundige wirken noch stärker in den kommunalen Ausschüssen mit.

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    Wortlaut im Programm
    die grundsätzliche Öf fentl i chkei t der Ausschüsse und eine noch stärkere Mitwirkung Sachkundiger in den Ausschüssen, Link zum Original
  30. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten werden starke, direkt gewählte Ortsbeiräte eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    starke Ortsbeiräte in den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten durch Direktwahl sowie die Verteilung der Mandate in den Ortsbeiräten nach dem Auszählverfahren "Hare Niemayer" , Link zum Original
  31. Die Mandate in den Ortsbeiräten werden nach dem Auszählverfahren Hare-Niemeyer verteilt.

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    Wortlaut im Programm
    starke Ortsbeiräte in den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten durch Direktwahl sowie die Verteilung der Mandate in den Ortsbeiräten nach dem Auszählverfahren "Hare Niemayer" , Link zum Original
  32. Ortsbürgermeister, die nicht gewählte Ratsmitglieder sind, haben kein Stimmrecht.

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    Wortlaut im Programm
    daß die Ortsbürgermeister, die nicht gewählte Ratsmitglieder sind, kein Stimmrecht ausüben dürfen, Link zum Original
  33. Alle in den Parlamenten vertretenen Gruppierungen erhalten Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen.

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    Wortlaut im Programm
    Rede und Antragsrecht aller in den Parlamenten vertretenen Gruppierungen in den Ausschüssen und Verteilung der Ausschußmandate nach Hare-Niemayer, Link zum Original
  34. Ausschussmandate werden nach Hare-Niemeyer verteilt.

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    Wortlaut im Programm
    Rede und Antragsrecht aller in den Parlamenten vertretenen Gruppierungen in den Ausschüssen und Verteilung der Ausschußmandate nach Hare-Niemayer, Link zum Original
  35. Scheinkandidaturen werden verboten.

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    Wortlaut im Programm
    ein Verbot von Scheinkandidatur~n; Bürgermeister sollen nur für das Kommunalparlament kandidieren dürfen, wenn sie das Ende ihrer Dienstzeit angekündigt haben. Link zum Original
  36. Bürgermeister dürfen nur für das Kommunalparlament kandidieren, wenn sie das Ende ihrer Dienstzeit angekündigt haben.

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    Wortlaut im Programm
    ein Verbot von Scheinkandidatur~n; Bürgermeister sollen nur für das Kommunalparlament kandidieren dürfen, wenn sie das Ende ihrer Dienstzeit angekündigt haben. Link zum Original
  37. Der Aufgabenbereich der Kommunen wird sachgerecht ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. setzt sich dafür ein, daß der Aufgabenbereich der Kommunen sachgerecht ausgeweitet wird. Link zum Original
  38. Die Funktionalreform wird fortgesetzt, um weitere Verwaltungszuständigkeiten auf die kommunale Ebene zu übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    In Rheinland-Pfalz muß die Funktionalreform mit dem Ziel fortgesetzt werden, weitere Verwaltungszuständigkeiten auf die kommunale Ebene zu übertragen. Link zum Original
  39. Weitere Verwaltungszuständigkeiten werden sachgerecht auf die bürgernahe Kommunalverwaltung übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    eine sachgerechte Übertragung weiterer Verwaltungszuständigkeiten auf die bürgernahe Kommunalverwaltung, Link zum Original
  40. Aufgaben werden auf der kommunalen Ebene weitestgehend gebündelt.

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    Wortlaut im Programm
    eine weitestgehende Bündelung von Aufgaben auf der kommunalen Ebene. Link zum Original
  41. Im kommunalen Finanzausgleich werden die allgemeinen Schlüsselzuweisungen erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    eine Erhöhung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen, Link zum Original
  42. Zweckzuweisungen werden auf höchstens 30 Prozent der Ausgleichsmasse des kommunalen Finanzausgleichs reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    eine Reduzierung der Zweckzuweisungen auf höchstens 30 Prozent der Ausgleichsmasse, Link zum Original
  43. Das Bewilligungsverfahren für Zuschüsse an Kommunen wird vereinfacht.

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    Wortlaut im Programm
    eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Zuschüsse. Link zum Original
  44. Geeignete Aufgaben der Gemeinden werden privatisiert, um Bürokratie abzubauen und die Verwaltung zu vereinfachen.

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    Wortlaut im Programm
    Um die -Bürokratie abzubauen und die Verwaltung zu vereinfachen, müssen geeignete Aufgaben der Gemeinden privatisiert werden. Link zum Original
  45. Es wird ständig überprüft, welche Gemeindeaufgaben privatisiert oder von anderen Trägern übernommen werden können.

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    Wortlaut im Programm
    ständig zu überprüfen, welche Aufgaben der Gemeinde privatisiert werden oder von anderen Trägern übernommen werden können; das gilt auch für die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinden, insbesondere für Anlagen der Abwasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz; Link zum Original
  46. Die Privatisierungsprüfung umfasst auch die gemeindlichen Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, insbesondere Anlagen der Abwasserwirtschaft.

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    Wortlaut im Programm
    ständig zu überprüfen, welche Aufgaben der Gemeinde privatisiert werden oder von anderen Trägern übernommen werden können; das gilt auch für die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinden, insbesondere für Anlagen der Abwasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz; Link zum Original
  47. Ein gemeinsames Förderprogramm von Europäischer Gemeinschaft, Bund und Land erleichtert die Konversion militärisch genutzten Geländes in zivile Nutzung.

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    Wortlaut im Programm
    In Rheinland-~falz muß ein gemeinsames Förderprogramm von Europäischer Gemeinschaft, Bund und Land die Konversion militärisch genutzten Geländes in zivile Nutzung erleichtern. Link zum Original
  48. Investitionsförderprogramme nach dem Muster des Zonenrandförderungsgesetzes helfen, neue Arbeitsplätze in militärisch genutzten Gebieten zu schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Investitionsförderprogramme nach dem Muster des Zonenrandförderungsgesetzes sollen in Rheinland-Pfalz helfen, neue Arbeitsplätze in militärisch genutzten Gebieten zu schaffen. Link zum Original
  49. Für die Steuerausfälle durch Abschaffung der Gewerbesteuer wird im Rahmen der Gemeindefinanzreform ein Ausgleich geschaffen, der Finanzkraft und Finanzautonomie der Gemeinden erhält.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Steuerausfälle muß im Rahmen der Gemeindefinanzreform ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden, der die Finanzkraft der Gemeinden und ihre Finanzautonomie erhält. Dieser Ausgleich kann nur durch eine angemessene Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer und der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden. Link zum Original
  50. Die Gemeinden werden angemessen an der Umsatzsteuer und der Lohn- und Einkommensteuer beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Steuerausfälle muß im Rahmen der Gemeindefinanzreform ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden, der die Finanzkraft der Gemeinden und ihre Finanzautonomie erhält. Dieser Ausgleich kann nur durch eine angemessene Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer und der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden. Link zum Original
  51. Kommunen werden nur dann mit neuen Aufgaben belastet, wenn Land oder Bund zugleich einen entsprechenden finanziellen Ausgleich geben.

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    Wortlaut im Programm
    Liberale Finanzpolitik macht zur Bedingung, daß die Kommunen nur dann mit neuen AUfgaben belastet werden dürfen, wenn zugleich vom Land oder Bund ein entsprechender finanzieller Ausgleich gegeben 88 I I wird. Link zum Original
  52. Das Finanzausgleichsgesetz erhält zur Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung Verfassungsrang.

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    Wortlaut im Programm
    Das Finanzausgleichsgesetz muß zur Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung künftig Verfassungsrang erhalten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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