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FDP RP · Wahlprogramm zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1991

Forderungen zu Klima, Umwelt und Naturschutz

Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1991 · beschlossen 01.09.1990 · Original

Das Programm enthält 113 von 1.083 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 113
  1. Maßnahmen zur Förderung neuer Technologien werden den wachsenden Anforderungen an den Umweltschutz gerecht.

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    Wortlaut im Programm
    alle Maßnahmen zur Förderung neuer Technologien die Humanisierung der Arbeitsbedingungen nicht außer acht lassen und den ständig wachsenden Anforderungen an den Umweltschutz gerecht werden, Link zum Original
  2. Zu großen Umweltbelastungen in einzelnen Fremdenverkehrsorten oder -gebieten wird vorgebeugt.

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    Wortlaut im Programm
    zu großen Belastungen der Umwelt in einzelnen Fremdenverkehrsorten oder -gebieten vorzubeugen, Link zum Original
  3. Touristische Projekte wie Feriendörfer, Campingplätze und Freizeitparks werden einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Vorbelastung unterzogen.

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    Wortlaut im Programm
    touristische Projekte (Feriendörfer, Campingplätze, Freizeitparks u.a.) einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu unterziehen, Link zum Original
  4. Der Natur- und Landschaftsschutz wird verstärkt.

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    Wortlaut im Programm
    den Natur- und Landschaftsschutz zu verstärken sowie Fremdenverkehrsmaßnahmen mit den Erfordernissen des Denkmalschutzes und einer bewahrenden Stadt- und Dorferneuerung in Einklang zu bringen. Link zum Original
  5. Die Abfallwirtschaft wird weiter entstaatlicht.

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    Wortlaut im Programm
    für die weitere Entstaatlichung u.a. im Vermessungswesen, im landwirtschaftlichen Unternehmungs- und Beratungswesen, im öffentlichen Gesundheitswesen und im Bereich der Abfallwirtschaft. Link zum Original
  6. Noch vorhandene natürliche Freiräume werden erhalten und nicht durch neue Verkehrswege durchtrennt.

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    Wortlaut im Programm
    Für den Ausbau der Verkehrswege muß die Verträglichkeit mit der Umwelt eine grundsätzliche Voraussetzung sein. Dies gilt insbesondere für das relativ dicht besiedelte Limd Rheinland-Pfalz; vor allem sind die noch vorhandenen natürlichen Freiräume soweit als möglich zu erhalten und zu schützen und nicht durch neue Verkehrswege zu durchtrennen. Link zum Original
  7. Anerkannte Naturschutzverbände erhalten ein Verbandsklagerecht gegen Verwaltungsmaßnahmen im Umweltrecht.

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    Wortlaut im Programm
    Gegen Maßnahmen der Verwaltung im Umweltrecht ist auch die Verbandsklage anerkannter Naturschutzverbände zuzulassen. Link zum Original
  8. Angestrebt wird eine ökologisch und sozial verpflichtete Marktwirtschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. will eine ökologisch und sozial verpflichtete Marktwirtschaft. Sie fordert deshalb einen zielorientierten vorbeugenden Umweltschutz, der die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und eine wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Link zum Original
  9. Ein zielorientierter vorbeugender Umweltschutz erhält die natürlichen Lebensgrundlagen und ermöglicht wirtschaftliche Entwicklung.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. will eine ökologisch und sozial verpflichtete Marktwirtschaft. Sie fordert deshalb einen zielorientierten vorbeugenden Umweltschutz, der die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und eine wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Link zum Original
  10. Umweltschutz wird stärker zum Eigeninteresse der Wirtschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Mehr Umweltschutz muß stärker Eigeninteresse der Wirtschaft werden. Link zum Original
  11. Umweltfreundliches Verhalten von Herstellern und Verbrauchern lohnt sich, umweltfeindliches nicht.

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    Wortlaut im Programm
    Umweltfreundliches Verhalten von Herstellern und Verbrauchern muß sich lohnen, umweltfeindliche Produktionsverfahren und umweltfeindliches Verbraucherverhalten dürfen sich nicht lohnen. Link zum Original
  12. Marktwirtschaftlich wirkende Umweltabgaben werden als Instrument der Umweltpolitik eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Marktwirtschaftlich wirkende Umweltabgaben als Instrumente des Umweltschutzes geben Anreize zur Innovation, verhindern bürokratische Erstarrung und nutzen die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie sollten deshalb als Gestaltungsmittel der Umweltpolitik herangezogen werden. Link zum Original
  13. Entwicklung und umweltverträgliche Anwendung neuer Technologien und Ökotechnologien werden gezielt gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die neuen Technologien der Mikroelektronik, der Kommunikation, der Biologie und auch der Gentechnik, der Biomasseverwertung sowie alternative Energietechnik, Recycling und sonstige Ökotechnologien sind entscheidend für ein umweltverträgliches Wachstum. Ihre Entwicklung und umwel tverträgl iche Anwendung sind deshalb gezielt zu fördern. Link zum Original
  14. Das Verursacherprinzip gilt zusammen mit dem Grundsatz „Im Zweifel für die Umwelt“.

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    Wortlaut im Programm
    Das Verursacherprinzip verträgt sich sehr wohl mit einer ökologisch verpflichteten, wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik, wenn dabei das Prinzip "Im Zweifel für die Umwelt" beachtet wird. Link zum Original
  15. Die verschärften Vorschriften zur Luftreinhaltung werden konsequent angewandt.

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    Wortlaut im Programm
    Die erheblich verschärften Rechtsvorschriften zur Reinhaltung der Luft müssen konsequent angewandt werden. Link zum Original
  16. Die Belastung der Luft durch Stickoxide wird reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    Nach der Entschwefelung von Rauchgasen muß nun die Belastung durch Stickoxide reduziert werden. Dazu sind nach wie vor deutliche Anreize zum Kauf schadstoffarmer Kraftfahrzeuge nötig. Link zum Original
  17. Es gibt weiterhin deutliche Anreize zum Kauf schadstoffarmer Kraftfahrzeuge.

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    Wortlaut im Programm
    Nach der Entschwefelung von Rauchgasen muß nun die Belastung durch Stickoxide reduziert werden. Dazu sind nach wie vor deutliche Anreize zum Kauf schadstoffarmer Kraftfahrzeuge nötig. Link zum Original
  18. Die Landesregierung setzt sich beim Bund für ein beschleunigtes Verbot von FCKW und Halonen ein, wo nicht unabwendbar.

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    Wortlaut im Programm
    Die Landesregierung soll sich bei der Bundesregierung für das beschleunigte Verbot von FCKW's und Halonen, wo nicht unabwendbar, einsetzen, ebenso für ein Verbot des Einsatzes von Chlorgas bei der Bleichung von Papier, da umweltschonende Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Link zum Original
  19. Die Landesregierung setzt sich für ein Verbot von Chlorgas bei der Papierbleichung ein.

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    Wortlaut im Programm
    Die Landesregierung soll sich bei der Bundesregierung für das beschleunigte Verbot von FCKW's und Halonen, wo nicht unabwendbar, einsetzen, ebenso für ein Verbot des Einsatzes von Chlorgas bei der Bleichung von Papier, da umweltschonende Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Link zum Original
  20. Belastungen und Verschmutzungen des Grundwassers werden weitgehend vermieden und Gefährdungspotentiale abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Sicherstellung der Wasserversorgung für die Zukunft müssen deshalb Belastungen und Verschmutzungen des Grundwassers weitgehend vermieden und Gefährdungspotentiale abgebaut werden. Link zum Original
  21. Grundwasser bleibt der Trinkwasserversorgung vorbehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb sollte Grundwasser der Trinkwasserversorgung vorbehalten sein. Link zum Original
  22. Die Nutzung von Grundwasser in Trinkwasserqualität in der Industrie wird unterbunden, soweit sie nicht nachweislich für Produktionsverfahren erforderlich ist.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verwendung von Grundwasser mit Trinkwasserqualität im industriellen Bereich ist, soweit dies nicht durch Produktionsverfahren nachweislich erforderlich ist, zu unterbinden. Link zum Original
  23. Weitere Bodenverdichtung und -versiegelung durch Siedlungen und außerörtliche Straßen und Wege wird vermieden.

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    Wortlaut im Programm
    Die weitere Bodenverdichtung und -versiegelung durch Siedlungen und außerörtliche Straßen und Wege ist zu vermeiden. Link zum Original
  24. Die Rückhaltung von Oberflächenwasser wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Rückhaltung von Oberfläch~nwasser ist zu fördern. Link zum Original
  25. Die Offenlegung des Grundwassers bei der Kiesgewinnung wird deutlich eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die weitere Offenlegung des Grundwassers bei der Kiesgewinnung sollte deutlich eingeschränkt werden. Link zum Original
  26. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft wird verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Reduzierung der Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft ist notwendig. Link zum Original
  27. Wasserschutz- und Wasserschongebiete mit Vorrang der Grundwasserbildung werden verstärkt ausgewiesen und überwacht.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkt sind Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete auszuweisen un9 zu überwachen, in denen die Grundwasserbildung mit hochwertigem Wasser Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Link zum Original
  28. In der Landwirtschaft ausgebrachte Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel werden zum Schutz des Grundwassers in Zusammensetzung, Menge, zeitlicher Verfügbarkeit und Mobilität im Boden verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Die in der Landwirtschaft zur optimalen Versorgung der Pflanzen ausgebrachten Düngestoffe und Pflanzenbehandlungsmittel müssen zum Schutz des Grundwassers in ihrer artstofflichen Zusammensetzung, Menge, zeitlichen Verfügbarkeit und Mobilität im Boden verbessert werden, um die Gefährdung des Grundwassers zu vermeiden. Link zum Original
  29. Das Gewässerrandstreifenprogramm wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Das Gewässerrandstreifenprogramm ist auszubauen. Link zum Original
  30. Das Land ergreift weiterhin Initiativen, um das Abwasserabgabengesetz zu einem Schadstoffabgabengesetz weiterzuentwickeln.

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    Wortlaut im Programm
    Das Land soll weiterhin Initiativen entwickeln, um das Abwasserabgabengesetz zu einem Schadstoffabgabengesetz zu entwickeln. Link zum Original
  31. In allen Oberflächengewässern wird die Gewässergüteklasse II angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    In allen Oberflächengewässern ist die Schadstoff-Gewässergüteklasse 11 anzustreben. Link zum Original
  32. In den größeren Kläranlagen wird zunächst eine dritte Reinigungsstufe für Phosphat und Nitrat eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    In allen Oberflächengewässern ist die Schadstoff-Gewässergüteklasse 11 anzustreben. Das bedeutet, daß wir eine dritte Reinigungsstufe (Phosphat, Nitrat) zunächst in den größeren Kläranlagen einrichten müssen. Link zum Original
  33. Im ländlichen Raum werden biologische Kläranlagen gebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Auch im ländlichen Raum müssen endlich biologische Kläranlagen gebaut werden. Link zum Original
  34. Beim Bau von Kläranlagen im ländlichen Raum werden naturnahe Lösungen bevorzugt.

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    Wortlaut im Programm
    Auch im ländlichen Raum müssen endlich biologische Kläranlagen gebaut werden. Dabei sind naturnahe Lösungen vorzuziehen. Link zum Original
  35. Bei Kläranlagen im ländlichen Raum hat die Erstausstattung Vorrang vor der Erweiterung.

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    Wortlaut im Programm
    Auch im ländlichen Raum müssen endlich biologische Kläranlagen gebaut werden. Dabei sind naturnahe Lösungen vorzuziehen. Hier geht Erstausstattung vor Erweiterung. Link zum Original
  36. Errichtung und Betrieb von Kläranlagen sollen verstärkt durch Private erfolgen.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkt sollte die Errichtung und der Betrieb von Kläranlagen durch Private erfolgen. Link zum Original
  37. Besonders belastete Abwässer werden direkt durch den Verursacher geklärt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Klärung besonders belasteter Abwässer muß direkt durch den Verursacher erfolgen. Link zum Original
  38. Hochwasserschutz erfolgt möglichst weiträumig durch Rückhaltemaßnahmen und weniger Oberflächenversiegelung sowie Flächenentsiegelung.

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    Wortlaut im Programm
    Hochwasserschutz muß möglichst weiträumig erfolgen, durch Rückhalternaßnahmen, weniger Oberflächenversiegelung, Flächenentsiegelung, Verbot von Wiesenumbruch, Rückgewinnung von Auen, Renaturierung von Gewässern, Aufforstung zum Zwecke des Wasserrückhaltes. Link zum Original
  39. Zum Hochwasserschutz wird der Umbruch von Wiesen verboten.

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    Wortlaut im Programm
    Hochwasserschutz muß möglichst weiträumig erfolgen, durch Rückhalternaßnahmen, weniger Oberflächenversiegelung, Flächenentsiegelung, Verbot von Wiesenumbruch, Rückgewinnung von Auen, Renaturierung von Gewässern, Aufforstung zum Zwecke des Wasserrückhaltes. Link zum Original
  40. Zum Hochwasserschutz werden Auen zurückgewonnen und Gewässer renaturiert.

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    Wortlaut im Programm
    Hochwasserschutz muß möglichst weiträumig erfolgen, durch Rückhalternaßnahmen, weniger Oberflächenversiegelung, Flächenentsiegelung, Verbot von Wiesenumbruch, Rückgewinnung von Auen, Renaturierung von Gewässern, Aufforstung zum Zwecke des Wasserrückhaltes. Link zum Original
  41. Zum Wasserrückhalt werden Flächen aufgeforstet.

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    Wortlaut im Programm
    Hochwasserschutz muß möglichst weiträumig erfolgen, durch Rückhalternaßnahmen, weniger Oberflächenversiegelung, Flächenentsiegelung, Verbot von Wiesenumbruch, Rückgewinnung von Auen, Renaturierung von Gewässern, Aufforstung zum Zwecke des Wasserrückhaltes. Link zum Original
  42. Die planfestgestellten Polder an der pfälzischen Rheinstrecke werden möglichst bald gebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Die planfestgestellten Polder an der pfälzischen Rheinstrecke müssen möglichst bald gebaut werden. Link zum Original
  43. Der zugesagte Rückhalteraum soll nicht allein mit Taschenpoldern verwirklicht werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Realisierung des Rückhalteraumes kann und sollte auch nicht alleine mit Taschenpoldern geschehen. Link zum Original
  44. Die Rückgewinnung ehemals natürlicher Rückhalteräume in den Rheinauen wird gleichrangig untersucht und verwirklicht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rückgewinnung ehemals natürlicher Rückhalteräume in den Rhein-Auen muß gleichgewichtig untersucht und realisiert werden. Link zum Original
  45. Deicherhöhungen werden jeweils durch Rückhaltemaßnahmen ausgeglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Deicherhöhungen müssen jeweils durch Rückhaltemaßnahmen kom~ensiert werden. Link zum Original
  46. Bodenschutz gilt als zentrale Aufgabe vorsorgenden Umweltschutzes.

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    Wortlaut im Programm
    Im Bodenschutz sieht die F.D.P. die zentrale Aufgabe vorsorgenden Umweltschutzes zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und damit auch der Lebensgrundlage für den Menschen. Link zum Original
  47. Der Boden wird vor weiteren Belastungen und Gefährdungen nachhaltig geschützt.

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    Wortlaut im Programm
    Boden ist nicht vermehrbar. Er muß vor weiteren Belastungen und Gefährdungen nachhaltig geschützt werden. Link zum Original
  48. In Land- und Forstwirtschaft wird der Einsatz von Düngemitteln, Gülle und Pflanzenbehandlungsmitteln auf das absolut notwendige Maß beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    In der Land- und Forstwirtschaft ist vor allem eine Einschränkung des Düngemittel-, Gül~e- und Pflanzenbehandlungsmitteleinsatzes auf das absolut notwendige Maß erforderlich. Link zum Original
  49. Der Landschaftsverbrauch und die Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungszwecke werden verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Landschaftsverbrauch ist einzuschränken. Die Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungszwecke aller Art muß daher verringert werden. Link zum Original
  50. Für die Inanspruchnahme von Freiraum wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Umkehr der Beweislast eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Umwel tverträglichkei tsprü-fung für die Inanspruchnahme von Freiraum mit Umkehr der Beweislast muß eingeführt werden. Link zum Original
  51. Der Flächenverbrauch für Industrie- und Gewerbebetriebe wird durch Recycling von Industrieflächen so weit wie möglich verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Flächenverbrauch für Industrie- und Gewerbebetriebe muß durch Industrieflächen-Recycling so weit wie möglich verringert werden. Link zum Original
  52. Abfall wird vermieden und verwertet, Reststoffe werden sicher entsorgt.

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    Wortlaut im Programm
    Abfall muß vermieden und verwertet werden, die Reststoffe müssen sicher entsorgt werden. Link zum Original
  53. Ein integriertes Abfallkonzept aus Vermeidung, Verwertung und sicherer Entsorgung wird verfolgt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten weiterhin für ein integriertes Abfallkonzept ein, das Aspekte der Vermeidung, der Verwertung und der sicheren Entsorgung umfaßt. Link zum Original
  54. Das Abfallkonzept stützt sich auf vielfältige, auf die Bedürfnisse der Landkreise und Städte zugeschnittene Entsorgungsanlagen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten weiterhin für ein integriertes Abfallkonzept ein, das Aspekte der Vermeidung, der Verwertung und der sicheren Entsorgung umfaßt. Es besteht aus einer Vielfalt verschiedener, auf die Bedürfnisse der Landkreise und Städte zugeschnittener Abfallentsorgungsanlagen. Link zum Original
  55. Abfall-Großanlagen für ganze Regionen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Großanlagen für gesamte Regionen lehnen wir ab. Link zum Original
  56. Benachbarte Landkreise kooperieren in Abfallzweckverbänden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen aber die Kooperation benachbarter Landkreise in Abfallzweckverbänden. Link zum Original
  57. Das Entsorgungsnetz für Problemabfälle wird ausgebaut, die Abfälle werden umweltschonend und fachgerecht entsorgt.

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    Wortlaut im Programm
    Sonderabfall ist ein besonders drängendes Problem. Das Entsorgungsnetz für Problemabfälle muß ausgebaut, und diese müssen umweltschonend und fachgerecht entsorgt werden. Link zum Original
  58. Alle Gebietskörperschaften sichern die umweltschonende Entsorgung von Haushaltsgeräten.

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    Wortlaut im Programm
    Alle Gebietskörperschaften sollten die umweltschonende Entsorgung von Haushaltsgeräten sichern. Link zum Original
  59. Die Verminderung von Sonderabfall wird durchgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verminderung von Sonderabfall muß durchgesetzt werden. Link zum Original
  60. Rheinland-Pfalz erhält eigene Anlagen zur Sonderabfallentsorgung.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus ist es notwendig, daß Rheinland-Pfalz eigene Anlagen zur Sonderabfallentsorgung erhält. Link zum Original
  61. Statt einer Erhaltungssanierung der Sondermülldeponie Gerolsheim wird eine Neuerrichtung nach dem Stand der Technik vorgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Besser als eine ökologisch und ökonomisch zweifelhafte Erhaltungssanierung der Sondermülldeponie Gerolsheim ist eine Neuerrichtung nach dem Stand der Technik. Link zum Original
  62. Eine Hochsicherheitsdeponie wird wegen besserer Kontrollierbarkeit bevorzugt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine HOchsicherheitsdeponie ist vorzuziehen, da sie besser kontrollierbar ist. Link zum Original
  63. Rheinland-Pfalz erhält eine Hochtemperatur-Sonderabfallverbrennungsanlage.

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    Wortlaut im Programm
    Rheinland-Pfalz braucht dringend auch eine Hochtemperatur-Sonderabfallverbrennungsanlage. Link zum Original
  64. Das Altablagerungskataster wird öffentlich zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Das Altablagerungskataster sollte öffentlich sein. Link zum Original
  65. Die Öffentlichkeit des Altablagerungskatasters wird im Landesabfallgesetz unter Wahrung des Datenschutzes rechtlich verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Das Altablagerungskataster sollte öffentlich sein. Die rechtliche Grundlage sollte im Landesabfallgesetz unter Wahrung des Datenschutzes verankert werden. Link zum Original
  66. Vom Bund bereitgestellte Fördermittel werden stärker als bisher in Anspruch genommen.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem sind die vorn Bund bereitgestellten Fördermittel stärker als bish~r in Anspruch zu nehmen. Link zum Original
  67. Es werden mehr Baustoffrecyclinganlagen eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Bauschuttrecycling ist eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Abfallwirtschaft. Die F.D.P. tritt dafür ein, mehr Baustoffrecyclinganlagen einzurichten. Link zum Original
  68. Für Bauschutt und Bauaushub werden spezielle Deponien eingerichtet, in denen das Material möglichst unvermischt anfällt.

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    Wortlaut im Programm
    Voraussetzung dafür ist jedoch die Einrichtung spezieller Deponien für Bauschutt und Bauaushub, in denen das Material in möglichst unvermischter Form anfällt. Link zum Original
  69. Eine Börse für Bauaushub wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einrichtung einer Börse für Bauaushub wird gefordert. Link zum Original
  70. Die Abfallwirtschaft bietet breiten Raum für private Anbieter und Privatisierungen durch die Gebietskörperschaften.

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    Wortlaut im Programm
    Der Bereich der Abfallwirtschaft bietet breiten Raum für private Anbieter und Privatisierungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften. Link zum Original
  71. Die Maßnahmen der Lärmvorsorge, Lärmkontrolle und Lärmsanierung werden konsequenter gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb verlangt die rheinland-pfälzische F.n.p. konsequentere Maßnahmen der Lärmvorsorge, Lärmkontrolle und Lärmsanierung. Link zum Original
  72. Die Initiativen der Landesregierung zur Verringerung vor allem des Fluglärms werden verstärkt fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Initiativen der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Verringerung insbesondere des Fluglärms sind verstärkt fortzusetzen. Link zum Original
  73. Militärischer Flugverkehr und Flugübungen über Wohngebieten werden vermindert, etwa durch mehr Simulation und Training über Meeresflächen.

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    Wortlaut im Programm
    Verminderung des militärischen Flugverkehrs und der Flugübungen über Wohnungen (mehr ßimulation und Nutzung der Freiräume über den Meeresflächen für Trainingszwecke); Link zum Original
  74. Bürger wirken bei Planungen stärker mit, um ihre Schutzinteressen vor Lärm zu wahren.

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    Wortlaut im Programm
    Stärkere Mitwirkung der Bürger bei Planungsabsichten zur Wahrung ihrer Schutzinteressen vor Lärm; Link zum Original
  75. Bei der Bewertung von Lärmimmissionen werden neben dem Dauerschallpegel auch kurzzeitige Spitzenbelastungen stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    bei der Bewertung von Lärmimmissionen. darf nicht nur der Dauerschallpegel, sondern müssen auch kurzzeitige Spi tzenbelastungen künftig stärker berücksichtigt werden. Link zum Original
  76. Öffentliche Ämter oder Polizei messen verstärkt Schallimmissionen, ähnlich wie bei Geschwindigkeitskontrollen.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkte Kontrollen durch öffentliche Ämter oder Polizei zur Schall immissionsmessung, ähnlich den Geschwindigkeitskontrollen. Link zum Original
  77. An Verkehrswegen werden vermehrt Lärmschutzeinrichtungen wie Schutzstreifen oder Schutzzäune gebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Bau von Schutzeinrichtungen an Verkehrswegen; hier sind Schutzstreifen oder Schutzzäune entlang der Verkehrswege vermehrt einzurichten; Link zum Original
  78. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge aller Art werden schalldämmend ausgerüstet.

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    Wortlaut im Programm
    schalldämmende Ausrüstung von Maschinen und Geräten sowie Fahrzeugen aller Art. Link zum Original
  79. Der ökologischen Verarmung wird entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Programm
    Der ökologischen Verarmung muß entgegengewirkt werden. Link zum Original
  80. Bimsabbaugebiete, Sand- und Kiesgruben werden rekultiviert und Kippen und Halden begrünt.

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    Wortlaut im Programm
    Rekultivlerung von Bimsabbaugebieten, Sand- und Kiesgruben und Begrünung von Kippen und Halden (Feuchtgebiete, Trokkenrasenbiotope für wärmeliebende Pflanzen); Link zum Original
  81. Flurbereinigungsmaßnahmen werden auch zum Zweck des Naturschutzes durchgeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Durchführung von Flurbereinigungsmaßnahmen auch zum Zweck des Naturschutzes; dazu gehört insbesondere die Vernetzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten; Link zum Original
  82. Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete werden miteinander vernetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Durchführung von Flurbereinigungsmaßnahmen auch zum Zweck des Naturschutzes; dazu gehört insbesondere die Vernetzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten; Link zum Original
  83. Flächen werden gegen Entschädigung aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und als Bodenschutz- oder Wasserschutzgebiet ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Entlassung von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und Ausweisung als Bodenschutz- bzw. Wasserschutzgebiet gegen Entschädigung; Link zum Original
  84. Feldraine und Alleen werden aufgeforstet.

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    Wortlaut im Programm
    Aufforstung von Feldrainen und Alleen, Weiterentwicklung der Biotopvernetzung; Link zum Original
  85. Die Biotopvernetzung wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Aufforstung von Feldrainen und Alleen, Weiterentwicklung der Biotopvernetzung; Link zum Original
  86. Wasserwirtschaftliche Planungen beziehen ergänzende Funktionen wie Erholung am Wasser und neue Schutzgebiete ein.

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    Wortlaut im Programm
    Erweiterung wasserwirtschaftlicher Planungen mit dem Ziel, ergänzende Funktionen wie Erholung am Wasser, Schaffung neuer Schutzgebiete (Naturschutzgebiete und Sicherung von Altwässern) mit einzubeziehen; Link zum Original
  87. Forsteinrichtungspläne beachten besonders die ökologisch-biologischen Funktionen des Waldes wie Erosions- und Immissionsschutz.

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    Wortlaut im Programm
    besondere Beachtung der ökologisch biologischen Funktion bei Forsteinrichtungsplänen, z.B. der Erosionsschutz, Immissionsschutz sowie die Funktion als Waldschutz- oder Banngebiet (Vollnaturschutz); Link zum Original
  88. Begrünung und Aufforstung erfolgen vorrangig mit heimischen Pflanzen und Bäumen, auch an Straßen und in Städten.

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    Wortlaut im Programm
    die Begrünung und Aufforstung von Flächen vorrangig mit heimischen Pflanzen und Bäumen; dies gilt auch für die Straßenbegleit- und innerstädtische Begrünung; Link zum Original
  89. Bei Aufforstung und forstwirtschaftlicher Nutzung haben Mischwälder Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Vorrang der Kultivierung von Mischwäldern bei der Aufforstung und forstwirtschaftlichen Nutzung. Link zum Original
  90. Naturschutzgebiete bleiben von anderen Nutzungen wie Landwirtschaft und Freizeit verschont.

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    Wortlaut im Programm
    Die Naturschutzgebiete müssen von anderen Nutzungen (Landwirtschaft, Freizeit) verschont bleiben. Link zum Original
  91. Ein integriertes Schutzsystem mit sich ergänzenden und überlagernden Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten und Pufferzonen wird ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. will die Ausweisung eines integrierten Schutzsystems mit einer gegenseitigen Ergänzung und Überlagerung der Schutzformen Naturschutz, Landschaftsschutz und Wasserschutz sowie eine der jeweiligen Aufgabenstellung entsprechende Flächendeckung und räumliche Verteilung und Vernetzung (Pufferzone von Landschaftsschutzgebieten und Sukzessionsflächen, um empfindliche Naturschutzgebiete abzuschirmen). Link zum Original
  92. Anerkannte Naturschutzverbände werden an umweltrechtlich relevanten Verwaltungsmaßnahmen wie Träger öffentlicher Belange beteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände an Maßnahmen der Verwal tung, die das Umweltrecht berühren, ist entsprechend der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auszugestalten. Link zum Original
  93. Zwischen Sport und Umweltschutz wird ein Interessenausgleich angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    Sport und Umwelt sind aufeinander angewiesen. Sportler und Umweltschützer sollten natürliche Verbündete des Umweltschutzes sein. Ein Interessensausgleich muß deshalb angestrebt werden. Link zum Original
  94. Eine Diskussion zwischen Vertretern von Sport und Umweltschutz über einen Interessenausgleich ohne weitgehende staatliche Eingriffe wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. unterstützt eine Diskussion zwischen Vertretern des Sports und des Umweltschutzes, die einen Interessensausgleich bewirken kann, ohne daß weitgehende staatliche Eingriffe nötig sind. Link zum Original
  95. Bei der Planung von Sportanlagen werden Umweltschutzgesichtspunkte besser als bisher berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. will auch durchsetzen, daß bei Planungen von Sportanlagen künftig Umweltschutzgesichtspunkte besser als bisher berücksichtigt werden. Link zum Original
  96. Die komplexen Wirkungszusammenhänge chemischer Stoffe auf den Menschen und seine Gesundheit werden erforscht.

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    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. fordert die Erforschung der komplexen Wirkungszusammenhänge chemischer Stoffe, die vielfältig auf den Menschen und seine Gesundheit einwirken. Link zum Original
  97. Die Wege von Schadstoffen werden durch Kennzeichnung und getrennte Entsorgung streng kontrolliert.

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    Wortlaut im Programm
    Wege von Schadstoffen sind durch Kennzeichnung und getrennte Entsorgung streng zu kontrollieren. Link zum Original
  98. Verbraucher erhalten mehr und bessere Sachinformationen, etwa durch verständliche Warenkennzeichnung.

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    Wortlaut im Programm
    Entscheidend sind mehr und bessere Sachinformationen, z.B. verständliche Warenkennzeichnung, Hinweise auf Unbedenklichkeit. Link zum Original
  99. Umweltgütezeichen ermöglichen Verbrauchern die bewusste Wahl umweltverträglicherer Produkte.

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    Wortlaut im Programm
    Durch Umweltgütezeichen muß der Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich bewußt für die Verwendung umweltverträglicherer Alternativprodukte entscheiden zu können. Link zum Original
  100. Die öffentliche Hand verwendet beispielgebend Produkte ohne umwelt- oder gesundheitsgefährdende Anteile.

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    Wortlaut im Programm
    Die öffentliche Hand sollte beispielgebend in ihrem Bereich Produkte ohne umwelt- bzw. gesundheitsgefährdende Anteile verwenden. Link zum Original
  101. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Regionalkonferenz mit Lothringen, Luxemburg und dem Saarland wird verstärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den schon vorhandenen Gremien (Regionalkonferenz Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Saarland) ist zu verstärken und auf politische Gremien auszuweiten. Link zum Original
  102. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird auf politische Gremien ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den schon vorhandenen Gremien (Regionalkonferenz Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Saarland) ist zu verstärken und auf politische Gremien auszuweiten. Link zum Original
  103. Grenznahe, umweltbedeutsame Anlagen werden in den Publikationen des jeweiligen Nachbarlandes bekannt gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Grenznahe, umweltbedeutsame Anlagen sind in den Publikationen des jeweiligen Nachbarlandes bekannt zu machen. Link zum Original
  104. Rheinland-Pfalz strebt eine Vereinbarung mit Lothringen, dem Elsass und Luxemburg über die Bekanntmachung grenznaher umweltbedeutsamer Anlagen an.

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    Wortlaut im Programm
    Grenznahe, umweltbedeutsame Anlagen sind in den Publikationen des jeweiligen Nachbarlandes bekannt zu machen. Eine entsprechende Vereinbarung des Saarlands mit den Regionen Lothringen, Elsaß und mit dem Großherzogturn Luxemburg sollte auch von Rheinland-Pfalz angestrebt werden. Link zum Original
  105. Bürger werden besser über ihre Rechte bei umweltbedeutsamen Vorhaben in grenznahen Gebieten von EG-Nachbarstaaten informiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Information über die Rechte der Bürger, die sich durch ein umweltbedeutsames Vorhaben in einem grenznahen Gebiet eines EG-Nachbarstaates gefährdet sehen, sind zu verstärken. Link zum Original
  106. Landesentwicklungsprogramm und regionale Raumordnungspläne schützen wertvolle natürliche Ressourcen auch ohne fachgesetzlichen Schutz.

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    Wortlaut im Programm
    Im Landesentwicklungsprogramm und in den regionalen Raumordnungsplänen müssen wertvolle natürliche Ressourcen (z. B. Landschaften) auch dort geschützt werden, wo bisher kein fachgesetzlicher Schutz (z. B. als Wasserschutzgebiet oder als Naturschutzgebiet) vorhanden ist. Link zum Original
  107. Bei der Wiederaufforstung werden Laub- oder Mischwälder angelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Wiederbepflanzung muß nach der Räumung der Flächen aus ökonomischer wie auch ökologischer Sicht sehr schnell erfolgen, wobei die Aufforstung von Laub- oder Mischwald von der F.D.P. gefordert wird. Link zum Original
  108. Chemische Schädlingsbekämpfung im Wald wird auf ein Mindestmaß begrenzt und stärker durch biologische und integrierte Maßnahmen ersetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Einsatz von chemischen Mitteln zur Bekämpfung von pflanzlichen und tierischen Schädlingen muß auf ein Mindestmaß begrenzt werden und in Zukunft noch stärker durch biologische und integrierte Maßnahmen ersetzt werden. Link zum Original
  109. Wälder mit besonderer landeskultureller und ökologischer Bedeutung, etwa Auenwälder der Rheinebene, Steilhänge und Naturwaldparzellen, werden verstärkt zu Naturschutzgebieten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Programm
    Wälder mit besonderer landeskultureller und - aufgrund ihrer natürlichen Artenzusammensetzung - ökologischer Bedeutung sind in besonderem Maße in Naturschutzgebiete umzuwandeln. Geeignet hierfür sind vor allem die Auenwälder der Rheinebene, die Steilhänge im Einzugsgebiet der Flüsse und Naturwaldparzellen in Eifel, Hunsrück, Westerwald, Pfälzer Wald und Wasgau. Link zum Original
  110. Vom Sport ausgehende Emissionen werden mit anderen Maßstäben gemessen als Gewerbe- oder Verkehrslärm.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Vom Sport ausgehende Emissionen sind mit anderen Maßstäben zu messen als Gewerbe- oder Verkehrslärm. Link zum Original
  111. Eine neue Initiative aller Rheinanliegerstaaten zur Verringerung der Rheinverschmutzung wird in Angriff genommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. setzt sich dafür ein, daß eine neue Initiative aller Rheinanliegerstaaten zur Verringerung der Rheinverschmutzung sowie ein Bodenschutzprogramm in Angriff genommen werden. Link zum Original
  112. Ein Bodenschutzprogramm wird in Angriff genommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Programm
    Die F.D.P. setzt sich dafür ein, daß eine neue Initiative aller Rheinanliegerstaaten zur Verringerung der Rheinverschmutzung sowie ein Bodenschutzprogramm in Angriff genommen werden. Link zum Original
  113. Durch Absprachen mit allen NATO- und alliierten Streitkräften werden die für die Bundeswehr geltenden Umweltschutzstandards durchgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Absprachen mit allen NATO- und Unser Ziel ist es, durch intensive die Bundeswehr geltenden Um-alliierten streitkräften die für weltschutzstandards durchzusetzen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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