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FDP · Das liberale Deutschland

Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung

Bundestagswahl 02.12.1990 · beschlossen 30.09.1990 · Original

Das Programm enthält 69 von 1.217 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 69
  1. Hilfebedürftige dürfen durch die Anerkennung von Leistung nicht ausgegrenzt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Anerkennung von Leistung darf nicht dazu führen, daß diejenigen ausgegrenzt werden, die Hilfe brauchen. Link zum Original
  2. Das Arbeitsleben soll flexibel gestaltet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir Liberalen wollen eine flexible Gestaltung des Arbeitslebens, weil nur so die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Wünsche der Beschäftigten in Einklang zu bringen sind. Link zum Original
  3. Für Menschen, die sich allein nicht helfen können, wird eine aktive Politik betrieben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verantwortung für die Freiheitschancen jedes einzelnen verpflichtet uns Liberale auch auf eine aktive Politik für diejenigen, die sich allein nicht helfen können. Link zum Original
  4. Ein unkontrollierter Export von Sozialleistungen und eine weitgehende Abschaffung des Territorialitätsprinzips werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein unkontrollierter Sozialleistungsexport, eine weitgehende Abschaffung des Territorialitätsprinzips gefährden aber nicht nur die sozialen Sicherungssysteme, sondern sie erschweren soziale Verbesserungen in Deutschland und stellen die Akzeptanz der EG in diesem Bereich bei den Bürgern in Frage. Link zum Original
  5. Markthemmende Regelungen auf dem Arbeitsmarkt sollen abgebaut werden, um neue Arbeitsplätze zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    auf dem Arbeitsmarkt, um Hemmnisse für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu beseitigen und mehr Menschen neue Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen; Link zum Original
  6. Der Arbeitsmarkt soll offen und flexibel sein, damit Arbeitgeber und Arbeitsuchende rasch zueinander finden.

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    Wortlaut im Programm
    Ein offener und flexibler Arbeitsmarkt ist entscheidend, damit Stellenanbieter und Arbeitsplatzsuchende rasch und den beiderseitigen Wünschen entsprechend zueinander finden. Link zum Original
  7. Die Kräfte des Marktes sollen sich auch am Arbeitsmarkt durchsetzen können, damit Deutschland im europäischen Standortwettbewerb besteht.

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    Wortlaut im Programm
    Wenn Deutschland im europäischen Wettbewerb der Standorte bestehen will, müssen sich die Kräfte des Marktes auch am Arbeitsmarkt durchsetzen können. Link zum Original
  8. Der Arbeitsmarkt wird stärker flexibilisiert und die Arbeitsverhältnisse werden stärker differenziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. fordert auch am Arbeitsmarkt mehr Flexibilisierung und eine Differenzierung der Arbeitsverhältnisse. Link zum Original
  9. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nach § 5 Tarifvertragsgesetz wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. setzt sich dafür ein, daß die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (§ 5 TVG) aufgehoben wird. Link zum Original
  10. Das Tarifvertragsgesetz erhält eine Bestimmung, die die Tarifparteien auffordert, die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen zu begünstigen.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. fordert, daß in das Tarifvertragsgesetz ein Passus aufgenommen wird, der die Tarifvertragsparteien auffordert, mit geeigneten Maßnahmen die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen entsprechend der jeweiligen Beschäftigungslage im Tarifgebiet zu begünstigen. Link zum Original
  11. Das Tarifvertragsgesetz verpflichtet die Tarifparteien, beim Abschluss von Tarifverträgen Zahl und Lage der Langzeitarbeitslosen in ihrem Geltungsbereich zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. fordert die Änderung des Tarifvertragsgesetzes dahingehend, daß die Tarifvertragsparteien beim Abschluß von Tarifverträgen Zahl und Situation von Langzeitarbeitslosen im Geltungsbereich ihres Tarifvertrages zu berücksichtigen haben. Link zum Original
  12. Die Tarifparteien fördern die Wiedereingliederung ins Berufsleben durch Einstiegstarife, etwa befristete Sonderregelungen bei Lohn, Erprobungszeiten und Qualifizierung.

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    Wortlaut im Programm
    Die Tarifvertragsparteien sollen die Wiedereingliederung ins Berufsleben durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen (sog. Einstiegstarife) fördern, bspw. befristete Sonderregelungen im Lohnbereich, bei Erprobungszeiten und der Qualifizierung. Link zum Original
  13. Die Tarifparteien vereinbaren Regelungen, die die freiwillige Einstellung von Langzeitarbeitslosen in den Betrieben ermöglichen, und handeln die Bedingungen dafür in den Tarifverträgen aus.

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    Wortlaut im Programm
    Die Tarifvertragsparteien sollen Vereinbarungen treffen, die die Einstellung von Langzeitarbeitslosen auf freiwilliger Basis in den Betrieben ermöglichen, und gleichzeitig in den Tarifverträgen die Bedingungen aushandeln, die für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen Geltung haben sollen. Link zum Original
  14. Die Arbeitszeit wird stärker flexibilisiert als in den bisherigen Vereinbarungen.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P.setzt sich dafür ein, daß die Arbeitszeit mehr als in den bisherigen Vereinbarungen flexibilisiert wird. Link zum Original
  15. Der Weg der tariflichen Öffnungsklauseln wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Der mit den "Öffnungsklauseln" beschrittene Weg muß fortgesetzt werden. Link zum Original
  16. Die Qualifizierungsoffensive bezieht die Tarifpartner noch stärker in die Verantwortung ein.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P.tritt daher dafür ein, daß die Qualifizierungs-Offensive noch stärker die Tarifpartner in die Verantwortung einbezieht, und daß von jedem einzelnen gefordert wird, seinen Beitrag zur höheren Qualifikation zu leisten (z.B. Sprachkenntnisse). Link zum Original
  17. Von jedem Einzelnen wird ein eigener Beitrag zu höherer Qualifikation, etwa durch Sprachkenntnisse, verlangt.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P.tritt daher dafür ein, daß die Qualifizierungs-Offensive noch stärker die Tarifpartner in die Verantwortung einbezieht, und daß von jedem einzelnen gefordert wird, seinen Beitrag zur höheren Qualifikation zu leisten (z.B. Sprachkenntnisse). Link zum Original
  18. Der Verbandstarif kann durch Betriebsvereinbarungen geändert werden, wenn Betriebsrat und Unternehmensleitung dies einvernehmlich wünschen.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. tritt dafür ein, daß dort, wo Betriebsrat und Unternehmensleitung es einvernehmlich wünschen, der Verbandstarif durch Betriebsvereinbarungen modifiziert werden kann. Link zum Original
  19. Betriebsräte werden gegenüber zentralisierten Gewerkschaften aufgewertet.

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    Wortlaut im Programm
    Betriebsräte müssen gegenüber zentralisierten Gewerkschaften aufgewertet werden. Link zum Original
  20. In Tarifverträgen werden ertragsorientierte Elemente vereinbart, damit sich ein Teil der Lohnkosten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche ausrichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. setzt sich dafür ein, daß ertragsorientierte Elemente in den Tarifverträgen vereinbart werden, damit sich zumindest ein Teil der Lohnkosten an der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Branche ausrichtet. Link zum Original
  21. Für Problemgruppen werden Sondertarife mit niedrigerer Vergütung vereinbart, etwa Umschulungstarife während einer betrieblichen Um- oder Nachqualifikation.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P.fordert die Vereinbarung von Sondertarifen mit niedrigerer Vergütung für Problemgruppen, z.B. "Umschulungstarife" für Beschäftigte während der Dauer ihrer betrieblichen Um- oder Nachqualifikation. Link zum Original
  22. Die Zumutbarkeitsanordnung wird konsequenter angewendet, um den Missbrauch der Arbeitslosenförderung durch mehrfache Ablehnung zumutbarer Stellenangebote zu verhindern.

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    Wortlaut im Programm
    Die ED.P. ist dafür, daß die Zumutbarkeitsanordnung in ihrer jetzigen Form konsequenter als bisher angewendet wird, damit dem Mißbrauch der Arbeitslosenförderung durch Mehrfachablehnung zumutbarer Beschäftigungsangebote seitens der Arbeitslosen begegnet wird. Link zum Original
  23. Das Monopol der Bundesanstalt für Arbeit für Arbeitsvermittlung und Berufsberatung wird beseitigt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Monopol der Bundesanstalt für Arbeit (für die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung) muß beseitigt werden, um eine noch wirksamere Arbeitsvermittlung zu ermöglichen. Link zum Original
  24. Das ILO-Übereinkommen wird bis 1996 fristgerecht gekündigt, um private Arbeitsvermittlung unter staatlicher Aufsicht zulassen zu können.

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    Wortlaut im Programm
    Um die Option für die Zulassung auch privater Arbeitsvermittlung unter staatlicher Aufsicht zurückzuerhalten, ist das ILO-Übereinkommen bis 1996 fristgerecht zu kündigen. Link zum Original
  25. Die Kosten der Arbeitsvermittlung werden grundsätzlich nicht den Arbeitnehmern auferlegt.

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    Wortlaut im Programm
    Grundsätzlich sollten die Kosten der Arbeitsvermittlung nicht dem Arbeitnehmer aufgebürdet werden. Link zum Original
  26. Die bisherigen von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten bisherigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden von der ED.P.abgelehnt. Die ED.P.fordert, diese Mittel künftig insbesondere für Maßnahmen der privaten Wirtschaft einzusetzen. Link zum Original
  27. Die Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden künftig vor allem für Maßnahmen der privaten Wirtschaft eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten bisherigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden von der ED.P.abgelehnt. Die ED.P.fordert, diese Mittel künftig insbesondere für Maßnahmen der privaten Wirtschaft einzusetzen. Link zum Original
  28. Die Kompetenzen der regionalen Arbeitsämter werden gestärkt, damit sie schnell auf Entwicklungen vor Ort reagieren können.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kompetenzen der regionalen Arbeitsämter sollen gestärkt werden, damit sie unmittelbar und schnell auf Entwicklungen vor Ort reagieren können. Link zum Original
  29. Arbeitsschutzbestimmungen mit einstellungshemmender Wirkung wie das Nachtbackverbot und das Nachtarbeitsverbot für Frauen dürfen Neueinstellungen nicht erschweren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Programm
    Schutzrechte dürfen NeueinsteIlungen für diese Arbeitnehmergruppen nicht erschweren. Dies gilt für bestimmte Arbeitsschutzbestimmungen und ihre einstellungshemmenden Wirkungen (z.B. Nachtbackverbot, Nachtarbeitsverbot für Frauen). Link zum Original
  30. Die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte, Ältere sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende wird überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Programm
    Aber auch die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes von Schwerbehinderten, Älteren sowie Wehr- und Ersatzdienstleistenden sollen überprüft werden. Link zum Original
  31. Die Mitbestimmung soll den arbeitenden Menschen mehr Freiheit und nicht vorrangig Organisationen mehr Macht geben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mitbestimmung soll den arbeitenden Menschen mehr Freiheit und nicht vorrangig Organisationen mehr Macht geben. Link zum Original
  32. Die Mitbestimmung wird ab 1993 europaweit eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb muß auch die Mitbestimmung ab 1993 europaweit eingeführt sein. Link zum Original
  33. Bei Arbeitnehmerrechten soll es keine Zweiklassengesellschaft geben.

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    Wortlaut im Programm
    Es soll keine Zweiklassengesellschaft bei Arbeitnehmerrechten geben. Link zum Original
  34. Das deutsche Modell der Mitbestimmung wird auf die Wirtschaft in Europa übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    - das deutsche Modell der Mitbestimmung, das auf einen vernünftigen Ausgleich aller Interessen setzt, auch für die Wirtschaft in Europa. Link zum Original
  35. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 gilt auch für die Montanindustrie.

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    Wortlaut im Programm
    - die Übernahme des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 auch im Bereich der Montanindustrie. Link zum Original
  36. Die Tarifparteien sollen mehr Phantasie in die Lohnpolitik einbringen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Tarifparteien sind gefordert, mehr Phantasie in die Lohnpolitik einzubringen. Link zum Original
  37. Die Vermögensbildung wird stärker in die Tarifverhandlungen einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    - die Möglichkeiten der Vermögensbildung mehr als bisher in die Tarifverhandlungen einzubeziehen; Link zum Original
  38. Die Höchstbeträge des 5. Vermögensbildungsgesetzes werden als Einstieg in die Vermögens- und Gewinnbeteiligung in den Unternehmen genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    - die gesetzlich geforderten Höchstbeträge des 5. Vermögensbildungsgesetzes als Einstieg in die Vermögens- und Gewinnbeteiligung in den Unternehmen zu nutzen; Link zum Original
  39. Tarifverträge regeln eine gewinnabhängige Mitarbeiterbeteiligung als Investivlohn mit Flexibilität bis zur Betriebsebene.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Programm
    - tarifvertragliche Regelungen zur gewinnabhängigen Beteiligung der Mitarbeiter (Investivlohn), die die nötige Flexibilität bis zur Betriebsebene garantiert. Link zum Original
  40. Die Ausbildung von Baufacharbeitern wird vorrangig gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Ausbildung von Baufacharbeitern bedarf einer vorrangigen Förderung. Link zum Original
  41. Staat und Gesellschaft sichern die Existenz von Menschen, die nicht eigenverantwortlich vorsorgen können.

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    Wortlaut im Programm
    Individuelle Entscheidungsfreiheit entbindet nicht von eigenverantwortlicher Vorsorge. Soweit Menschen dazu nicht in der Lage sind, müssen Staat und Gesellschaft die Existenz sichern. Link zum Original
  42. Neue Pflichtversicherungen, die Ausweitung bestehender und eine Steigerung der gesetzlichen Lohnnebenkosten werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die demographische Entwicklung erlaubt keine Einrichtung neuer oder die Ausweitung alter Pflichtversicherungen und keine Steigerung der gesetzlichen Lohnnebenkosten. Link zum Original
  43. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnisse werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    _ Förderung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnisse. Link zum Original
  44. Die Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben darf nicht zu Lasten schwerer Behinderter gehen.

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    Wortlaut im Programm
    -' die Eingliederung der Behinderten in das Arbeitsleben hat zentrale Bedeutung für die Integration in die Gesellschaft. Sie darf nie zu Lasten der 64 schwerer Behinderten gehen. Die berufliche Bildung mit geeigneten Abschlüssen und die berufliche Rehabilitation bilden daher einen Schwerpunkt in der Behindertenpolitik; Link zum Original
  45. Berufliche Bildung mit geeigneten Abschlüssen und berufliche Rehabilitation bilden einen Schwerpunkt der Behindertenpolitik.

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    Wortlaut im Programm
    -' die Eingliederung der Behinderten in das Arbeitsleben hat zentrale Bedeutung für die Integration in die Gesellschaft. Sie darf nie zu Lasten der 64 schwerer Behinderten gehen. Die berufliche Bildung mit geeigneten Abschlüssen und die berufliche Rehabilitation bilden daher einen Schwerpunkt in der Behindertenpolitik; Link zum Original
  46. Es gibt betreute Arbeitsplätze für Behinderte aller Altersklassen.

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    Wortlaut im Programm
    - betreute Arbeitsplätze für Behinderte in allen Altersklassen; Link zum Original
  47. Technische Entwicklungen werden stärker zur Integration Behinderter in die Arbeitswelt eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Programm
    - stärkerer Einsatz technischer Entwicklungen zur Unterstützung der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt; Link zum Original
  48. Teilzeitarbeit und Vollerwerbstätigkeit werden als gleichwertige Beschäftigungsformen anerkannt.

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    Wortlaut im Programm
    - Teilzeitarbeit und Vollerwerbstätigkeit ist als gleichwertige Beschäftigungsformen anzuerkennen. Link zum Original
  49. Öffentliche und private Arbeitgeber bieten verstärkt flexible Arbeitsangebote für Frauen und Männer an.

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    Wortlaut im Programm
    Öffentliche und private Arbeitgeber sollten verstärkt flexible Arbeitsangebote für Frauen und Männer machen; Link zum Original
  50. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen berücksichtigen verstärkt die Familienaufgaben der Beschäftigten.

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    Wortlaut im Programm
    - Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sollten zukünftig verstärkt berücksichtigen, daß Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Familienaufgaben übernehmen können; Link zum Original
  51. Die Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes werden unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Frauen angewandt, Qualifizierungsmaßnahmen richten sich nach ihrer Lebensplanung.

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    Wortlaut im Programm
    - die Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes sind unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Frauen und ihrer angemessenen Repräsenur tanz im Arbeitsleben anzuwenden. Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen sollten sich nach der Lebensplanung von Frauen richten, d.h. auch nach längerem Fernbleiben vom Arbeitsplatz muß Frauen zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, staatliche Zuschüsse zur Wiedereingliederung zu erhalten. Link zum Original
  52. Frauen erhalten auch nach längerem Fernbleiben vom Arbeitsplatz staatliche Zuschüsse zur Wiedereingliederung.

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    Wortlaut im Programm
    - die Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes sind unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Frauen und ihrer angemessenen Repräsenur tanz im Arbeitsleben anzuwenden. Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen sollten sich nach der Lebensplanung von Frauen richten, d.h. auch nach längerem Fernbleiben vom Arbeitsplatz muß Frauen zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, staatliche Zuschüsse zur Wiedereingliederung zu erhalten. Link zum Original
  53. Überholte Schutzvorschriften, die Frauen den Zugang zu Berufen versperren, werden abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    - Abbau von Beschäftigungshemmnissen. Viele Schutzvorschriften sind heute überholt und blockieren den Zugang der Frauen zu bestimmten Tätigkeiten. Wir müssen Frauen den Zugang zu möglichst vielen Berufen eröffnen. Insbesondere das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen muß aufgehoben werden zugunsten eines an gesundheitlichen Kriterien orientierten individuellen Arbeitsschutzrechts für Männer und Frauen; Link zum Original
  54. Das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen wird zugunsten eines an Gesundheitskriterien orientierten individuellen Arbeitsschutzrechts für Männer und Frauen aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    - Abbau von Beschäftigungshemmnissen. Viele Schutzvorschriften sind heute überholt und blockieren den Zugang der Frauen zu bestimmten Tätigkeiten. Wir müssen Frauen den Zugang zu möglichst vielen Berufen eröffnen. Insbesondere das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen muß aufgehoben werden zugunsten eines an gesundheitlichen Kriterien orientierten individuellen Arbeitsschutzrechts für Männer und Frauen; Link zum Original
  55. Für gleiche Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    - gleicher Lohn für gleiche Arbeit; Link zum Original
  56. Soziale und pflegerische Berufe werden durch angemessene tarifliche Bewertung und Qualifizierung aufgewertet.

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    Wortlaut im Programm
    - einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert für soziale und pflegerische Berufe auch durch eine angemessene tarifliche Bewertung und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen; Link zum Original
  57. Das Mutterschaftsgeld wird ausschließlich versicherungsrechtlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    - eine ausschließlich versicherungsrechtliche Lösung für das Mutterschaftsgeld; Link zum Original
  58. Die Teilnahme von Frauen an innerbetrieblichen Qualifikationsmaßnahmen und Ausschreibungen wird auch während familienbedingter Berufsunterbrechung gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    - in jedem Unternehmen sollten Frauenbeauftragte bestellt und Frauenförderpläne von der Unternehmensleitung aufgestellt und durchgesetzt werden. Dies gilt auch für Spitzenpositionen. Außerdem soll auch die Teilnahme an innerbetrieblichen Qualifikationsmaßnahmen und Ausschreibungen gefördert werden. Dies gilt auch während der familienbedingten Berufsunterbrechung. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß die Familienphase sich weder einstellungs- noch beförderungs hindernd auswirkt. Link zum Original
  59. Die Familienphase darf sich weder bei Einstellung noch bei Beförderung nachteilig auswirken.

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    Wortlaut im Programm
    - in jedem Unternehmen sollten Frauenbeauftragte bestellt und Frauenförderpläne von der Unternehmensleitung aufgestellt und durchgesetzt werden. Dies gilt auch für Spitzenpositionen. Außerdem soll auch die Teilnahme an innerbetrieblichen Qualifikationsmaßnahmen und Ausschreibungen gefördert werden. Dies gilt auch während der familienbedingten Berufsunterbrechung. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß die Familienphase sich weder einstellungs- noch beförderungs hindernd auswirkt. Link zum Original
  60. Flexible Arbeitsverhältnisse werden gefördert, um die Arbeitszeitsouveränität zu erhöhen.

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    Wortlaut im Programm
    - die Förderung flexibler Arbeitsverhältnisse. Ziel ist die höhere Arbeitszeitsouveränität für den einzelnen; Link zum Original
  61. Es gibt Wiedereingliederungsprogramme während oder nach familienbedingter Unterbrechung der Berufstätigkeit.

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    Wortlaut im Programm
    - Wiedereingliederungsprogramme während und/oder nach familienbedingter Unterbrechung der Berufstätigkeit; Link zum Original
  62. Im öffentlichen Dienst werden Spezialkurse zur Weiterqualifizierung auch während der Beurlaubung angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    - Spezialkurse zur Weiterqualifizierung im öffentlichen Dienst auch während der Beurlaubung; Link zum Original
  63. Für die Wiedereinstiegsphase gibt es befristete Spezialarbeitsverträge mit Überleitung in ein normales Arbeitsverhältnis.

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    Wortlaut im Programm
    - Spezialarbeitsverträge für die Wiedereinstiegsphase, also mit begrenzter Zeitdauer und Überleitung in ein normales Arbeitsverhältnis; Link zum Original
  64. Weiterbildungsmaßnahmen werden auf die Lebenssituationen von Frauen, insbesondere mit Kindern, zugeschnitten.

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    Wortlaut im Programm
    - Weiterbildungsmaßnahmen, die auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen, insbesondere die Bedürfnisse von Frauen mit Kindern, zugeschnitten sind; Link zum Original
  65. Die Aufstiegsmöglichkeiten von Teilzeitbeschäftigten werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Programm
    - Förderung der Aufstiegsmöglichkeiten von Teilzeitbeschäftigten; Link zum Original
  66. Der private Haushalt wird als Arbeitgeber voll anerkannt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Programm
    - die Erweiterung der steuerlichen Anerkennung von Familien- und Haushaltshilfen auch für berufstätige Ehefrauen mit einem Kind und die volle Anerkennung des privaten Haushalts als Arbeitgeber. Dadurch werden Doppelbelastungen abgebaut, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und zum Abbau der Schwarzarbeit beigetragen; Link zum Original
  67. Regelungen für die berufliche Weiterbildung werden am zweckmäßigsten in Tarifverträgen getroffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    Regelungen für die berufliche Weiterbildung lassen sich am zweckmäßigsten in Tarifverträgen vorsehen; Link zum Original
  68. Die Umschulung von in der Landwirtschaft Tätigen in andere Berufe wird stärker gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    für die in der Landwirtschaft Tätigen die Umschulung in andere Berufe stärker als bisher zu fördern. Link zum Original
  69. Die soziale Sicherung der Landfrau wird verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die soziale Sicherung der Landfrau muß verbessert werden; Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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