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FDP BW · Regierungsprogramm zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2006

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Baden-Württemberg 2006 · beschlossen 04.01.2006 · Original

Das Programm enthält 54 von 665 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 54
  1. Stellen in der Ministerialverwaltung werden entsprechend dem Rückzug aus der Detailsteuerung der Hochschulen abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    e dem Rückzug des Ministeriums aus Fachaufsicht und Detailsteuerung der Hochschulen auch einen entsprechenden Rückbau von Stellen in der Ministerialverwaltung folgen lassen, die dadurch frei werdenden Mittel sind im Hochschulsektor zu behalten; Link zum Original
  2. Deregulierung und Bürokratieabbau werden fortgesetzt, um Unternehmen von überflüssigen Regeln zu befreien.

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    Wortlaut im Programm
    fortfahren mit Deregulierung und Bürokratieabbau, um die Unternehmen von überflüssigem Regelwerk zu befreien und auch auf diese Weise Wachstum und Beschäftigung zu fördern; Link zum Original
  3. Die Belastung des Mittelstands durch Bürokratie- und Regulierungskosten wird weiter verringert.

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    Wortlaut im Programm
    die Belastung des Mittelstands durch Steuern, Lohnzusatzkosten sowie Bürokratie- und Regulierungskosten weiter verringern, um so die Rahmenbedingungen insbesondere für kleinere Unternehmen und Familienbetriebe weiter verbessern; Link zum Original
  4. Die Vorschläge der Entbürokratisierungsoffensive des Landes werden weiter konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    die Vorschläge aus der Entbürokratisierungsoffensive des Landes Baden-Württemberg weiter konsequent umsetzen; Link zum Original
  5. Genehmigungserfordernisse werden auf ein Minimum beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Genehmigungserfordernisse auf ein Minimum beschränken. Link zum Original
  6. Anzeigeverfahren erhalten grundsätzlich Vorrang vor Genehmigungsverfahren.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei ist grundsätzlich dem Anzeigeverfahren der Vorzug vor dem Genehmigungsverfahren zu geben. Link zum Original
  7. Ergeht innerhalb einer bestimmten Frist kein behördlicher Bescheid, gilt ein Antrag als genehmigt.

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    Wortlaut im Programm
    Erteilt eine Behörde innerhalb einer gewissen Frist keinen Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt. Link zum Original
  8. Antragstellungen über Internet und E-Mail werden weiter eingeführt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Antragstellungen über Internet und E-Mail weiterhin konsequent einführen bzw. ausbauen; Link zum Original
  9. Stammdaten von Unternehmen werden bei Förderanträgen an staatliche Stellen nur noch einmal erhoben.

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    Wortlaut im Programm
    Stammdaten von Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln bei staatlichen Stellen künftig nur noch einmal erheben. Link zum Original
  10. Bagatellgrenzen werden regelmäßig an die allgemeine Entwicklung angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    Bagatellgrenzen regelmäßig der allgemeinen Entwicklung anpassen; Link zum Original
  11. Eine einheitliche, behördenübergreifende Verdienstbescheinigung wird entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    eine einheitliche und behördenübergreifende Verdienstbescheinigung entwickeln. Link zum Original
  12. Es wird geprüft, wie Klein- und Kleinstunternehmen möglichst weitgehend von staatlichen Pflichtdiensten befreit werden können.

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    Wortlaut im Programm
    prüfen, wie der Mittelstand, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, zielgerichtet von den Pflichtdiensten so weit wie möglich befreit werden kann. Link zum Original
  13. Unternehmen finanziell belastende Verordnungen und Vorschriften werden spätestens alle fünf Jahre auf ihre Notwendigkeit überprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Verordnungen und Vorschriften, die die unternehmerische Tätigkeit finanziell belasten, spätestens alle 5 Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Daher enthalten sie zukünftig - wo immer rechtlich möglich - ein entsprechendes Verfallsdatum. Link zum Original
  14. Unternehmen finanziell belastende Verordnungen und Vorschriften erhalten künftig nach Möglichkeit ein Verfallsdatum.

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    Wortlaut im Programm
    Verordnungen und Vorschriften, die die unternehmerische Tätigkeit finanziell belasten, spätestens alle 5 Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Daher enthalten sie zukünftig - wo immer rechtlich möglich - ein entsprechendes Verfallsdatum. Link zum Original
  15. Wirtschafts- und Verkehrsministerium werden zu einem Infrastrukturministerium zusammengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Um der wichtigen Bedeutung des Verkehrs Rechnung zu tragen, streben wir eine Zusammenlegung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums zu einem echten Infrastrukturministerium an. Link zum Original
  16. Innerhalb der Landesregierung wird eine klare Zuständigkeit für den Verbraucherschutz geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    eine klare Zuständigkeit für den Verbraucherschutz innerhalb der Landesregierung schaffen Link zum Original
  17. Das Land beschränkt sein Handeln auf klar bestimmte Kernaufgaben des Staates.

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    Wortlaut im Programm
    Die Konsolidierung des Landeshaushaltes ist möglich. Sie erfordert eine Abkehr von der traditionellen Politik, die auf die Erledigung öffentlicher Aufgaben durch den Staat setzt. Sie erfordert eine Identifizierung der Kernaufgaben staatlichen Handelns und die Beschränkung des staatlichen Handelns des Landes Baden-Württemberg auf diese Kernaufgaben. Sie erfordert die Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements zur Übernahme öffentlicher Aufgaben. Link zum Original
  18. Eine tiefgreifende Aufgabenkritik geht über den Abbau klassischer Subventionen hinaus.

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    Wortlaut im Programm
    eine tief greifende Aufgabenkritik, die sich nicht auf den Abbau klassischer Subventionen beschränken darf. Link zum Original
  19. Private Erbringung von Leistungen hat Vorrang vor öffentlicher, wo dies sinnvoll möglich ist.

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    Wortlaut im Programm
    und schließlich, ob etliche Leistungen nicht besser, effizienter und kostengünstiger privat erbracht werden können - Vorrang von privater vor öffentlicher Erbringung von Leistungen, wo immer dies sinnvoll möglich ist. Link zum Original
  20. Alle Einrichtungen des Landes werden darauf überprüft, ob sie privatisiert, fusioniert oder aufgegeben werden können.

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    Wortlaut im Programm
    alle Einrichtungen des Landes von A wie z. B. Akademie Ländlicher Raum bis Z, wie z. B. Zentren für Psychiatrie dahingehend überprüfen, ob sie privatisiert, fusioniert oder ganz aufgegeben werden können. Um die wirksame Konsolidierung des Landeshaushalts zu erreichen, darf es keine Denkverbote geben. Link zum Original
  21. Die beschlossenen Stellenabbauprogramme werden konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    den Anteil der Personalkosten am Landeshaushalt dauerhaft begrenzen. Die beschlossenen Stellenabbauprogramme sind konsequent umzusetzen. Für die Zukunft muss gelten, dass jährlich im Wege der Fluktuation mindestens 1 % der Stellen im Landesdienst nicht wieder besetzt werden. Link zum Original
  22. Jährlich wird mindestens ein Prozent der Stellen im Landesdienst bei Fluktuation nicht wieder besetzt.

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    Wortlaut im Programm
    den Anteil der Personalkosten am Landeshaushalt dauerhaft begrenzen. Die beschlossenen Stellenabbauprogramme sind konsequent umzusetzen. Für die Zukunft muss gelten, dass jährlich im Wege der Fluktuation mindestens 1 % der Stellen im Landesdienst nicht wieder besetzt werden. Link zum Original
  23. Die Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderzahlungen der Beamten werden vollständig auf die Tarifbeschäftigten übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    In Bezug auf Arbeitszeit und Sonderzahlungen ist die volle Übernahme der für den Beamtenbereich geltenden Regelungen auf den Tarifbereich erforderlich. Link zum Original
  24. Private Aufgabenerledigung hat Vorrang vor staatlicher, wo dies sinnvoll und möglich ist.

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    Wortlaut im Programm
    Ausdruck liberalen Staatsverständnisses ist es, für den Vorrang von privater vor staatlicher Aufgabenerledigung einzutreten, wo immer dies sinnvoll und möglich ist. Link zum Original
  25. Der Rückzug des Staates auf Kernaufgaben muss sich auf Zuschnitt, Struktur und Zahl der Ministerien auswirken.

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    Wortlaut im Programm
    Wenn der Staat sich zurücknimmt und sich auf seine Kernaufgaben beschränkt, wenn Aufgaben abgebaut, nach unten delegiert oder auf Private übertragen werden, dann muss dieser Prozess auch Auswirkungen auf Zuschnitt, Struktur und Anzahl der Ministerien haben. Link zum Original
  26. Die bisherige Form der Abgeordnetenentschädigung gilt als intransparent.

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    Wortlaut im Programm
    Die gegenwärtige Form der Abgeordnetenentschädigung ist für den Bürger nicht transparent. Link zum Original
  27. Die Möglichkeiten von Volksbegehren und Volksabstimmung in der Landesverfassung werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    die in der Landesverfassung vorgesehenen Möglichkeit des Volksbegehrens und der Volksabstimmung ausbauen. Link zum Original
  28. Ein Volksbegehren kommt künftig zustande, wenn es von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten gestellt wird.

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    Wortlaut im Programm
    Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens soll es künftig ausreichen, wenn es von mindestens 10 % der Wahlberechtigten gestellt wird. Link zum Original
  29. Ein Gesetz ist per Volksabstimmung beschlossen, wenn es die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält und diese mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht.

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    Wortlaut im Programm
    Ein zur Volksabstimmung gestelltes Gesetz ist beschlossen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen findet und diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten ausmacht. Link zum Original
  30. Über Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze findet weiterhin keine Volksabstimmung statt.

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    Wortlaut im Programm
    Es bleibt dabei, dass über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz keine Volksabstimmung stattfinden kann. Link zum Original
  31. Die Organisationsstruktur der Ministerien wird gestrafft und der Personalabbau dort fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    die Organisationsstruktur der Ministerien weiter straffen und auch hier den Personalabbau fortsetzen. Link zum Original
  32. Das Kultusministerium und das Wissenschaftsministerium werden zusammengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu ist sowohl eine Zusammenlegung von Ministerien (Zusammenlegung des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums) wie auch eine grundlegende Neuordnung der Geschäftsbereiche der Ministerien (z.B. Zuordnung der Zuständigkeit für den Arbeitsmarkt und die Verkehrsinfrastruktur zum Wirtschaftsministerium) notwendig. Link zum Original
  33. Die Geschäftsbereiche der Ministerien werden neu geordnet, etwa durch Zuordnung von Arbeitsmarkt und Verkehrsinfrastruktur zum Wirtschaftsministerium.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu ist sowohl eine Zusammenlegung von Ministerien (Zusammenlegung des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums) wie auch eine grundlegende Neuordnung der Geschäftsbereiche der Ministerien (z.B. Zuordnung der Zuständigkeit für den Arbeitsmarkt und die Verkehrsinfrastruktur zum Wirtschaftsministerium) notwendig. Link zum Original
  34. Die Zahl der Minister wird um zwei verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Im Ergebnis ist die Zahl der Minister um zwei zu verringern. Link zum Original
  35. Die Institution des politischen Staatssekretärs wird abgeschafft; Staatssekretäre mit Kabinettsrang dürfen höchstens ein Drittel der Ministerzahl ausmachen.

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    Wortlaut im Programm
    die Institution des politischen Staatssekretärs abschaffen. Es verbleibt lediglich die in der Landesverfassung vorgesehene Möglichkeit, Staatssekretäre mit Kabinettrang zu berufen, deren Zahl ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen darf. Link zum Original
  36. Beamte mit Dienstbezügen, Wahlbeamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können nicht Mitglied des Landtags sein.

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    Wortlaut im Programm
    die Regelung der Inkompatibilität für Angehörige des öffentlichen Dienstes deutlich verschärfen: Beamte mit Dienstbezügen können nicht Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg sein. Dasselbe gilt für Wahlbeamte sowie für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Link zum Original
  37. Ein in den Landtag gewählter Beamter scheidet mit Annahme der Wahl aus seinem Amt aus; seine Dienstrechte und -pflichten ruhen während des Mandats.

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    Wortlaut im Programm
    Ein in den Landtag gewählter Beamter scheidet mit der Annahme der Wahl aus seinem Amt aus. Die Rechte und Pflichten aus seinem Dienstverhältnis ruhen für die Dauer der Mitgliedschaft im Landtag. Link zum Original
  38. Die zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung wird deutlich erhöht, die steuerfreien Aufwandspauschalen entfallen.

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    Wortlaut im Programm
    die Entschädigung der Abgeordneten dahingehend neu regeln, dass die zu versteuernde Entschädigung deutlich erhöht wird, dafür aber die steuerfreien Aufwandspauschalen wegfallen und die Altersvorsorge von jedem Abgeordneten selbst aus seiner Entschädigung zu bestreiten ist. Link zum Original
  39. Abgeordnete bestreiten ihre Altersvorsorge künftig selbst aus ihrer Entschädigung.

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    Wortlaut im Programm
    die Entschädigung der Abgeordneten dahingehend neu regeln, dass die zu versteuernde Entschädigung deutlich erhöht wird, dafür aber die steuerfreien Aufwandspauschalen wegfallen und die Altersvorsorge von jedem Abgeordneten selbst aus seiner Entschädigung zu bestreiten ist. Link zum Original
  40. Minister finanzieren ihre Altersvorsorge künftig ebenfalls selbst.

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    Wortlaut im Programm
    Dasselbe Prinzip soll künftig auch für die Altersvorsorge der Minister gelten. Link zum Original
  41. Überversorgung durch zusammentreffende Versorgungsbezüge aus öffentlichem Dienst, Mandaten und Ämtern wird verhindert und bestehende beendet.

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    Wortlaut im Programm
    Überversorgung durch Addition mit Versorgungsbezügen aus dem öffentlichen Dienst bzw. aus mehreren Mandats- und/oder Amtstätigkeiten darf hierbei nicht entstehen, vorhandene ist zu beenden. Link zum Original
  42. Die Zahl der Landtagswahlkreise wird auf 60 verringert.

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    Wortlaut im Programm
    das Landtagswahlrecht reformieren, dabei die Zahl der Wahlkreise auf 60 verringern, durch eine maximale Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten von 5.000 gegenüber der Durchschnittsgröße Chancengleichheit zwischen den Kandidaten herstellen, einen landesweiten Verhältnisausgleich gewährleisten, das verfassungsrechtlich fragwürdige Auszählverfahren nach d’Hondt durch das Verfahren nach St. Lague/Schepers ersetzen und das - im übrigen aufgrund seiner Bürgernähe bewährte - Landtagswahlrecht durch eine zusätzliche Erststimme ergänzen. Link zum Original
  43. Die Wahlkreisgröße darf höchstens um 5.000 Wahlberechtigte vom Durchschnitt abweichen.

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    Wortlaut im Programm
    das Landtagswahlrecht reformieren, dabei die Zahl der Wahlkreise auf 60 verringern, durch eine maximale Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten von 5.000 gegenüber der Durchschnittsgröße Chancengleichheit zwischen den Kandidaten herstellen, einen landesweiten Verhältnisausgleich gewährleisten, das verfassungsrechtlich fragwürdige Auszählverfahren nach d’Hondt durch das Verfahren nach St. Lague/Schepers ersetzen und das - im übrigen aufgrund seiner Bürgernähe bewährte - Landtagswahlrecht durch eine zusätzliche Erststimme ergänzen. Link zum Original
  44. Bei der Landtagswahl wird ein landesweiter Verhältnisausgleich gewährleistet.

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    Wortlaut im Programm
    das Landtagswahlrecht reformieren, dabei die Zahl der Wahlkreise auf 60 verringern, durch eine maximale Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten von 5.000 gegenüber der Durchschnittsgröße Chancengleichheit zwischen den Kandidaten herstellen, einen landesweiten Verhältnisausgleich gewährleisten, das verfassungsrechtlich fragwürdige Auszählverfahren nach d’Hondt durch das Verfahren nach St. Lague/Schepers ersetzen und das - im übrigen aufgrund seiner Bürgernähe bewährte - Landtagswahlrecht durch eine zusätzliche Erststimme ergänzen. Link zum Original
  45. Das Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt wird durch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ersetzt.

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    Wortlaut im Programm
    das Landtagswahlrecht reformieren, dabei die Zahl der Wahlkreise auf 60 verringern, durch eine maximale Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten von 5.000 gegenüber der Durchschnittsgröße Chancengleichheit zwischen den Kandidaten herstellen, einen landesweiten Verhältnisausgleich gewährleisten, das verfassungsrechtlich fragwürdige Auszählverfahren nach d’Hondt durch das Verfahren nach St. Lague/Schepers ersetzen und das - im übrigen aufgrund seiner Bürgernähe bewährte - Landtagswahlrecht durch eine zusätzliche Erststimme ergänzen. Link zum Original
  46. Das Landtagswahlrecht wird um eine zusätzliche Stimme ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    das Landtagswahlrecht reformieren, dabei die Zahl der Wahlkreise auf 60 verringern, durch eine maximale Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten von 5.000 gegenüber der Durchschnittsgröße Chancengleichheit zwischen den Kandidaten herstellen, einen landesweiten Verhältnisausgleich gewährleisten, das verfassungsrechtlich fragwürdige Auszählverfahren nach d’Hondt durch das Verfahren nach St. Lague/Schepers ersetzen und das - im übrigen aufgrund seiner Bürgernähe bewährte - Landtagswahlrecht durch eine zusätzliche Erststimme ergänzen. Link zum Original
  47. Die Verwaltungsstrukturreform wird konsequent umgesetzt und im Sinne von Deregulierung und Aufgabenabbau fortgeführt.

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    Wortlaut im Programm
    sicherstellen, dass die Verwaltungsstrukturreform konsequent umgesetzt und im Sinne von Deregulierung und Aufgabenabbau fortgeführt wird; Link zum Original
  48. Das Berufsbeamtentum bleibt erhalten, beschränkt auf hoheitliche Aufgaben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    das Berufsbeamtentum - auf hoheitliche Aufgaben beschränkt - als wichtige Säule des demokratischen Rechtsstaats erhalten; Link zum Original
  49. Beamtenrecht, Besoldung und Versorgung gehen in die Kompetenz des Landes über.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    das Beamtenrecht und das Recht der Besoldung und Versorgung in die Kompetenz des Landes überführen, um es dann flexibler und leistungsorientierter zu gestalten und um den Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft zu erleichtern und aktiv zu fördern. Hierzu ist eine Vereinfachung des Laufbahnrechts ebenso erforderlich, wie ein weiterer Ausbau der Leistungselemente. Link zum Original
  50. Das Dienstrecht wird flexibler und leistungsorientierter gestaltet und der Personalaustausch mit der Privatwirtschaft gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    das Beamtenrecht und das Recht der Besoldung und Versorgung in die Kompetenz des Landes überführen, um es dann flexibler und leistungsorientierter zu gestalten und um den Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft zu erleichtern und aktiv zu fördern. Hierzu ist eine Vereinfachung des Laufbahnrechts ebenso erforderlich, wie ein weiterer Ausbau der Leistungselemente. Link zum Original
  51. Das Laufbahnrecht wird vereinfacht und die Leistungselemente werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    das Beamtenrecht und das Recht der Besoldung und Versorgung in die Kompetenz des Landes überführen, um es dann flexibler und leistungsorientierter zu gestalten und um den Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft zu erleichtern und aktiv zu fördern. Hierzu ist eine Vereinfachung des Laufbahnrechts ebenso erforderlich, wie ein weiterer Ausbau der Leistungselemente. Link zum Original
  52. Referendare erhalten künftig keinen Beamtenstatus mehr, sondern werden in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ausgebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    die Referendare vom Ausbildungsstatus her gleichbehandeln. Deshalb sollen sie - wie bereits in der Justiz seit Jahren erfolgreich praktiziert - zukünftig nicht mehr den Beamtenstatus erhalten; sie werden im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ausgebildet. Link zum Original
  53. Eine weitere Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wird ausgeschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    eine weitere Ungleichbehandlung im öffentlichen Dienst zwischen Beamten und Angestellten ausschließen; Link zum Original
  54. Auf Landesebene wird ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene; Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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