Interessen- und Wirtschaftsverbände
Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD00
Grüne00
CSU00
SSW00
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
CDU und CSU 31
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 2
- Vereine und Verbände, die oder deren Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen von staatlichen Kooperationen und Geldern ausgeschlossen werden.
- Vereine und Verbände, die Geld von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen erhalten, sollen kein staatliches Geld aus Deutschland erhalten.
Weniger Rechte oder Angebote 2
AfD 3
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 64
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Bundesregierung entwickelt mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen einen verbindlichen Zukunftsplan für die Wirtschaft.
- Bürger sowie Mieter- und Umweltverbände werden stärker an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt.
- Die Verbandsklagerechte werden erweitert.
- Das AGG wird mit längeren Klagefristen, Verbandsklagerecht, zusätzlichen Diskriminierungsmerkmalen und Einbeziehung staatlichen Handelns reformiert.
Mehr Pflichten 6
- Handwerksinnungen werden verpflichtet, Tarifverträge abzuschließen.
- Arbeitgeberverbände dürfen keine Mitgliedschaften ohne Tarifbindung anbieten.
- Werbung und Lobbyismus in Schulen werden verboten.
- Nachträgliche Dankeschön-Spenden sind als Abgeordnetenbestechung strafbar.
- Lobbyismus an Schulen wird ausgeschlossen.
- Die Finanzierung von Forschung und Studien durch Lobbyisten wird transparent gemacht.
BSW 3
FW 14
Mehr Rechte oder Angebote 3
Koalitionsvertrag 514
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Gesetze mit Auswirkungen auf Kommunen werden unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Kommunalverträglichkeit geprüft.
- Die Sozialpartner werden bei der Definition von Standards für Teilqualifikationen im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung unterstützt.
- Ein Monitoring unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände soll Standards mit Blick auf Überregulierung und Umsetzbarkeit anpassen.
- Bürgerschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit durch Kirchen, NGOs, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Stiftungen wird weiter gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten wird reformiert, gestrafft und auf die tatsächliche Betroffenheit ausgerichtet.
- Das Verbandsklagerecht wird auf das europarechtliche Mindestmaß abgesenkt.
- Die Bundesregierung wirkt auf eine weitere internationale Reduzierung des Verbandsklagerechts hin.
- Mit vom Ausland gesteuerten und vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinen und Verbänden gibt es keine Zusammenarbeit.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht