Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 786
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Der Fokus der Jobcenter liegt auf intensiver und qualifizierender Unterstützung der Hilfeempfänger.
- Sozialleistungen sollen bürokratiearm, digital und aus einer Hand bei den Leistungsberechtigten ankommen.
- Sozialleistungen müssen künftig nicht nur bürokratiearm und digital, sondern auch aus einer Hand bei den Leistungsberechtigten ankommen
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt.
- Das Bürgergeld in der jetzigen Form wird abgeschafft.
- Das Bürgergeld wird durch eine Neue Grundsicherung ersetzt.
- Das Schonvermögen wird von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht.
- Ziel ist die bestmögliche Absicherung pflegebedingter Kosten gerade für diejenigen, die andernfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten.
Weniger Geld 4
- Ist jemand grundsätzlich nicht bereit, Arbeit anzunehmen, wird die Grundsicherung komplett gestrichen.
- Mehrfachleistungen bei Sozialleistungen werden vermieden.
- Sachleistungen sollen, wo immer möglich, Vorrang vor Geldleistungen haben.
- Bei grundsätzlicher Weigerung, Arbeit anzunehmen, die Grundsicherung vollständig streichen, weil dann von fehlender Bedürftigkeit auszugehen sei.
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Wer grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, gilt als nicht bedürftig.
- Ist jemand grundsätzlich nicht bereit, Arbeit anzunehmen, wird die Grundsicherung komplett gestrichen.
- Bei grundsätzlicher Weigerung, Arbeit anzunehmen, die Grundsicherung vollständig streichen, weil dann von fehlender Bedürftigkeit auszugehen sei.
Mehr Pflichten 5
- Wer arbeiten kann, muss arbeiten und darf nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.
- Wer grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, gilt als nicht bedürftig.
- Ist jemand grundsätzlich nicht bereit, Arbeit anzunehmen, wird die Grundsicherung komplett gestrichen.
- Ab dem ersten Tag in der Grundsicherung wird wieder eine Vermögensprüfung durchgeführt.
- Bei grundsätzlicher Weigerung, Arbeit anzunehmen, die Grundsicherung vollständig streichen, weil dann von fehlender Bedürftigkeit auszugehen sei.
AfD 584
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Wirklich Bedürftige werden in den Grundsicherungssystemen aufgefangen.
- Mit einer „Aktivierenden Grundsicherung“ werden arbeitsfähige Bürgergeldempfänger in den Arbeitsmarkt zurückgebracht.
- Die Schlechterstellung von Grundsicherungsempfängern im Alter gegenüber Bürgergeldempfängern bei Schonvermögen und Autobesitz wird beseitigt.
- Nicht erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher werden bei gleicher finanzieller Unterstützung von den Jobcentern in die Betreuung durch die Sozialämter überstellt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Das Bürgergeld wird unattraktiver gemacht, um Erwerbsanreize zu erhöhen.
- Das Bürgergeld wird durch das Konzept „Aktivierende Grundsicherung“ neu gestaltet.
- Erwachsene Bürgergeldempfänger sollen kurzfristig wieder in Arbeit gebracht werden.
- Das Bürgergeld wird grundlegend reformiert.
- Erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher sollen schneller wieder in Arbeit gebracht werden.
- Die Regelbedarfssätze werden an die tatsächliche Inflationsentwicklung des Bürgergeld-Warenkorbs angepasst.
Weniger Geld 3
- Ein selbstgewähltes Leben auf Kosten der Allgemeinheit wird nicht gefördert.
- Der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet wird wieder Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug und wird kontrolliert.
- Fehlanreize wie Bürgergeld, Bleiberechte für Ausreisepflichtige und Turboeinbürgerung werden abgestellt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach sechs Monaten noch im Leistungsbezug sind, werden zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen.
- Der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet wird wieder Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug und wird kontrolliert.
- Der Mehrfachbezug von Bürgergeld wird durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung von Jobcentern und Agenturen verhindert.
SPD 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Für die nationalen Grundsicherungssysteme sollen europäische Mindeststandards gelten.
- Jeder Bürgergeldbezieher soll ein passendes Arbeitsangebot erhalten.
- Die Jobcenter werden personell und finanziell für eine individuelle und engmaschige Beratung ausgestattet.
- Gesundheitlich eingeschränkte Bürgergeldbeziehende werden im Betreuungs- und Integrationsprozess besser unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Grüne 26
Mehr Geld 4
- Zur Entlastung niedriger Einkommen, Alleinerziehender und Aufstocker werden Steuergutschriften eingeführt.
- Die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden angemessener vom Staat finanziert.
- Das Bürgergeld wird regelmäßig angepasst, damit das soziokulturelle Existenzminimum stets garantiert ist.
- Für Aufstockerinnen und Aufstocker soll es sich noch mehr lohnen, ihren Stundenumfang zu erhöhen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Linke 8
Mehr Geld 5
- Der Regelsatz im Bürgergeld soll mindestens 813 Euro betragen.
- Die Mindestsicherung soll sich an der Armutsgefährdungsgrenze von rund 1.400 Euro monatlich einschließlich Wohnkosten orientieren.
- Das Mindest-Elterngeld soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht auf Bürgergeld und Asylbewerberleistungen angerechnet werden.
- Das Kindergeld soll nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden.
- Die Kosten für Netzzugang und Geräte werden bei der Grundsicherung und anderen Sozialleistungen berücksichtigt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
CSU 52
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 4
SSW 22
Mehr Rechte oder Angebote 2
- Ein handlungsstarker Staat geht sorgsam mit Steuergeldern um, sichert mit den Kommunen die Daseinsvorsorge, investiert ins Gemeinwohl und stellt soziale Sicherungssysteme bereit.
- Das Altersvorsorgekonto gilt als nicht verwertbares Vermögen, muss für die Grundsicherung nicht aufgelöst werden und ist pfändungsgeschützt.
Weniger Pflichten 1
BSW 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
FDP 654
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Bei fehlender Initiative werden Sozialleistungen schrittweise gekürzt.
- Die Sanktionen in der Grundsicherung werden wirksamer gestaltet.
- Jobcenter erhalten bessere Prüfmöglichkeiten zu Autos, Kontenzugriffen und Auslandsvermögen von Transferempfängern.
- Wer Identitätsfeststellungsverfahren aktiv behindert, soll keine Sozialleistungen mehr erhalten.
FW 231
Mehr Geld 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Koalitionsvertrag 472
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 7
- Für Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung, sollen stets Anreize für höheres Erwerbseinkommen oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen.
- Die Hinzuverdienstregeln werden reformiert und die Schnittstellen zur Grundsicherung überprüft.
- Die Transferentzugsraten in den verschiedenen Leistungssystemen sollen besser aufeinander abgestimmt werden.
- Das Bürgergeld wird zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet.
- In der Grundsicherung sollen Rechte und Pflichten für beide Seiten verbindlich geregelt werden.
- Die Höhe des Schonvermögens wird an die Lebensleistung gekoppelt.
- Der Inflationsanpassungsmechanismus der Regelsätze wird auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt.
Weniger Geld 4
- Mitwirkungspflichten und Sanktionen in der Grundsicherung werden nach dem Prinzip Fördern und Fordern verschärft.
- Wer arbeiten kann und wiederholt zumutbare Arbeit verweigert, erhält einen vollständigen Leistungsentzug.
- Die Karenzzeit für Vermögen in der Grundsicherung wird abgeschafft.
- Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt die Karenzzeit.
Weniger Rechte oder Angebote 3
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht