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Vertrag und Programme

SPD, Wahlprogramm 2024: nicht im Vertrag

Mut zur Verantwortung. Thüringen nach vorne bringen. Regierungsvertrag 2024–2029 zwischen CDU, BSW und SPD im Freistaat Thüringen

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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463 von 1.260 Forderungen aus diesem Programm finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung22
  1. Das Wahlrecht ab 16 wird für die Landtagswahl eingeführt.
  2. Frauen sollen im Landtag entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten sein.
  3. Ein rechtskonformes Paritätsgesetz wird auf den Weg gebracht.
  4. Statistische Auswertungen werden nach Geschlecht aufgeschlüsselt veröffentlicht, sofern Daten vorliegen.
  5. Dauerhaft in Thüringen lebende EU-Bürger:innen sollen bei Landtags- und Bundestagswahlen wählen dürfen.
  6. Dauerhaft hier lebende Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten erhalten das kommunale Wahlrecht.
  7. Eine Enquete-Kommission des Landtags zu den Folgerungen aus der Corona-Pandemie wird eingesetzt.
  8. Ein Transformationsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Forschung, Technologie und digitale Infrastruktur wird gebildet.
  9. Eine Privatisierungsbremse verhindert den Verkauf öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge, wenn ihn eine Mehrheit im Referendum ablehnt.
  10. Die bestehenden Landesprogramme werden hinsichtlich Förderung und inhaltlicher Ausrichtung evaluiert.
  11. Mit Zivilgesellschaft, Staat und Wissenschaft wird eine langfristige Demokratie-Förderstrategie erarbeitet und fortentwickelt.
  12. Für alle Fördermaßnahmen des Landes gilt der Grundsatz, dass rechte Demokratiefeinde keine öffentlichen Mittel erhalten.
  13. Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht im Verbraucher- und Arbeitsschutz werden gebündelt.
  14. Eine Privatisierungsbremse wird eingeführt, nach der öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge nur nach Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum verkauft werden dürfen.
  15. Die Register in Thüringen werden mit nationalen und europäischen Registern verbunden.
  16. Die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten in der Verwaltung werden gemeinsam mit den Personalräten ausgebaut.
  17. Die IT-Laufbahn und die Studiengänge Verwaltungsinformatik an DHGE und Fachhochschule Schmalkalden werden fortgeführt.
  18. Die IT-Kompetenzen der Verwaltungsbeschäftigten werden gestärkt.
  19. Angebote wie der EGovCampus werden über die Hochschulen eingebunden.
  20. Führungskräfte der Verwaltung erhalten verbindliche IT-Fortbildungen.
  21. Die Ausweisung von Windvorranggebieten durch die Regionalen Planungsgemeinschaften wird transparenter gestaltet.
  22. Die öffentliche Hand soll auf allen Ebenen aufgabengerecht mit Personal ausgestattet sein.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte61
  1. In Polizei und Justiz werden hauptamtliche Ansprechpersonen für queere Menschen geschaffen.
  2. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz zur Umsetzung europäischer Vorgaben wird eingeführt.
  3. Der Begriff „Rasse“ im AGG wird ersetzt.
  4. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schützen.
  5. Sicherheit soll so organisiert werden, dass sie Freiheit gewährleistet.
  6. Innerhalb von fünf Jahren wird ein verkürzter Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn in der Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst verankert.
  7. Für Kriminalisten werden spezielle Ausbildungsmodule eingerichtet.
  8. Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wird intensiviert.
  9. Bildungszentrum und Fachhochschule werden zu einer Bildungseinrichtung fusioniert.
  10. Für alle Polizistinnen und Polizisten wird die freie Heilfürsorge eingeführt.
  11. Die Polizeizulage wird ruhegehaltsfähig.
  12. Awareness- und Präventionsstrukturen gegen Übergriffe und Mobbing werden entwickelt und etabliert.
  13. Der Frauenanteil in Führungspositionen der Polizei steigt deutlich.
  14. Ein Mentoring-Programm zur gezielten Frauenförderung in der Polizei wird aufgesetzt.
  15. In der digitalen Welt gibt es keine rechtsfreien Räume.
  16. Ein Studiengang zum IT-Ermittler wird eingerichtet.
  17. Ein verstärktes Fortbildungsprogramm baut eigene IT-Fachkräfte und IT-Kriminalisten auf.
  18. Die Einsatzmöglichkeiten der Online-Wache werden weiter ausgebaut.
  19. Sicherheitsbehörden melden gefundene Software-Schwachstellen in Zusammenarbeit mit dem BSI umgehend den Herstellern.
  20. Opfer sexueller Gewalt werden von den Sicherheitsbehörden ernst genommen.
  21. Das Strafgesetzbuch wird so geändert, dass Femizide härter bestraft werden.
  22. Ein Modellprojekt erprobt falldatenbasierte Verbrechensbekämpfung bei Wohnungs- und Ladeneinbrüchen.
  23. Die Konzepte zum Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern werden evaluiert.
  24. Eine positive Fehlerkultur innerhalb der Polizei wird gefördert.
  25. Polizeidienststellen erhalten Mittel für Selbstreflexion und Selbstkritik in einem geschützten Raum.
  26. Gemeinsam mit den Berufsvertretungen wird eine Studie über Demokratiefeindlichkeit und Rassismus in den Sicherheitsbehörden in Auftrag gegeben.
  27. Eine Ausbreitung der extremen Rechten in demokratischen Institutionen wird nicht hingenommen.
  28. Das Sozialkompetenzzentrum stärkt in Lehre und Fortbildung die demokratische Resilienz.
  29. Präventionsangebote in der Aus- und Fortbildung werden ausgebaut.
  30. Eine Helferprämie von 500 Euro für 10 aktive Dienstjahre wird geschaffen.
  31. Der bundesweite Alarmtag wird regelmäßig durchgeführt.
  32. Der Schutz kritischer Infrastrukturen und der Bevölkerungsschutz werden intensiviert.
  33. Die Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse und der Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierungen werden umgesetzt.
  34. Die Task-Force Versammlungslagen zur Beratung von Landkreisen und Kommunen wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
  35. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
  36. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Medienverantwortlichen wird intensiviert.
  37. Justizangelegenheiten werden nicht in den privaten Sektor verlagert.
  38. In der Justiz werden Lebensarbeitszeitkonten eingeführt.
  39. Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Standorte haben vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Vorrang vor Neubauten.
  40. Die Vermögensabschöpfung krimineller Gewinne wird durch mehr Personal, besonders bei Rechtspflegern, intensiviert.
  41. Die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei wird enger.
  42. Kein Opfer einer Straftat wird allein gelassen.
  43. Ein ehrenamtlicher Landesopferbeauftragter wird als zentrale Ansprechperson und Wegweiser für Kriminalitätsopfer geschaffen.
  44. Der Landesopferbeauftragte veröffentlicht alle zwei Jahre einen Opferhilfebericht, bei Bedarf auch Sonderberichte.
  45. Veröffentlichungen und Wegweiser zu Opferhilfestrukturen werden barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache aktualisiert.
  46. Kein Opfer fällt durch das Raster der Hilfen, Beratungsangebote werden vermittelt.
  47. Ein Opferhilfefonds wird aus Landesmitteln gegründet und mit eingenommenen Straf- und Bußgeldern aufgestockt.
  48. Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, Ausrüstung, Personalentwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten sowie Besoldung und Beförderung werden verbessert.
  49. Ein Anwärtersonderzuschlag wird zur Verbesserung der Anwärterbesoldung wieder eingeführt.
  50. Die Bildungs- und Beschäftigungsangebote für Gefangene bleiben auf hohem Niveau.
  51. Die Möglichkeiten, Ersatzfreiheitsstrafen in Haft abzuarbeiten, werden ausgeweitet.
  52. Die Haftbedingungen halten mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt.
  53. Die Bereitstellung digitaler Medien und Bildungsangebote für Gefangene wird unter Beachtung der Sicherheit geprüft.
  54. Die Möglichkeiten des elektronischen Besuchs werden ausgebaut.
  55. Die Situation älterer Gefangener wird verbessert.
  56. Das Übergangsmanagement für Gefangene wird in einem Resozialisierungsgesetz verankert.
  57. Am gemeinsamen Projekt JVA Zwickau-Marienthal mit Sachsen wird festgehalten.
  58. Die Nachnutzung künftig wegfallender Justizvollzugseinrichtungen wird ergebnisoffen geprüft.
  59. Der Aufbau einer staatlichen Nachsorgeeinrichtung für komplexere Fälle unter Haftentlassenen wird geprüft.
  60. Mobiles Arbeiten zur Begleitung Straffälliger im häuslichen Umfeld wird ermöglicht.
  61. Für das IT-Sicherheitsmanagement der Justizbehörden und des Justizvollzugs wird eine Zentralstelle eingerichtet.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit19
  1. In Gemeinschaftsunterkünften werden Schutzkonzepte bis hin zu besonderen Schutzräumen für queere Geflüchtete entwickelt.
  2. Die Arbeit der kommunalen Ausländerbeiräte, der Migrantenselbstorganisationen und ihrer Dachorganisation wird weiter unterstützt.
  3. Das Angebot an Fachsprachkursen wird ausgebaut.
  4. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen wird weiter ausgebaut.
  5. Das Thüringer Integrationskonzept wird fortgeschrieben und umgesetzt.
  6. Die Verfahren im Einwanderungsrecht werden weiter erleichtert.
  7. Der Wechsel vom Asyl in die Arbeitsmigration wird befürwortet.
  8. Das Verfahren zur Umsetzung der Bundesregelungen zum Familiennachzug wird vereinfacht.
  9. Geduldete erhalten leichter eine Arbeitserlaubnis.
  10. Die Sozialbetreuungsrichtlinie wird fortgeschrieben.
  11. Ein Förderprogramm stärkt die Integration in den Quartieren.
  12. Alle Geflüchteten erhalten unabhängig von ihren Anerkennungschancen eine würdige und faire Behandlung.
  13. Für Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte gelten einheitliche verbindliche Mindestanforderungen für eine menschenwürdige Unterbringung.
  14. Das Landesprogramm „Start Deutsch“ wird ausgebaut.
  15. Das Land fördert kontinuierlich die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete refugio e.V.
  16. Drittstaatsangehörige erhalten das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene.
  17. Die Einreise-, Aufenthalts- und Melderegeln für internationale Studierende und Forschende werden vereinfacht.
  18. In den Behörden stehen englischsprachige Ansprechpersonen zur Verfügung.
  19. Durch eine Reform des Aufenthaltsrechts erhalten ausländische Absolventen und Promovierte mehr Zeit, nach dem Abschluss eine Berufstätigkeit oder weitere Qualifizierung aufzunehmen.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie10
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung33
  1. Quereinstieg und berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft werden ermöglicht.
  2. Die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern richtet sich landesweit und trägerübergreifend nach dem TVöD.
  3. Das Lohnniveau soll steigen.
  4. Tarifabschlüsse sollen höher ausfallen.
  5. Auf Bundesebene wird ein Grunderbe von 20.000 Euro für alle, die das 18. Lebensjahr erreichen, angestrebt.
  6. Assistenzen und unterstützte Beschäftigung werden ausgebaut.
  7. Integrationsbetriebe werden flächendeckend angeboten.
  8. Die öffentliche Hand soll bei Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Vorbild sein.
  9. Arbeitsbedingungen und Löhne in Ost und West sollen angeglichen werden.
  10. Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzregeln werden sanktioniert.
  11. Eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird abgelehnt.
  12. Der Landesbetrieb für Arbeitsschutz erhält mehr Personal.
  13. Personalräte erhalten eine Allzuständigkeit.
  14. Eine Arbeitnehmer:innenkammer wird eingerichtet.
  15. Die Arbeitnehmer:innenkammer soll als Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung wirken.
  16. Ein Institut für arbeitnehmer:innennahe Forschung und Beratung wird gegründet.
  17. Ein Monitoring für Arbeit, Ausbildung und Leben in Thüringen wird etabliert.
  18. Beratungs- und Fortbildungsangebote für Arbeitnehmer:innen und ihre Vertretungen werden gestärkt.
  19. Auf Bundesebene wird ein an die Digitalisierung angepasstes Arbeitsrecht angestrebt.
  20. Beschäftigte sollen ihre Arbeitskraft noch produktiver einsetzen können.
  21. Die Einrichtungen der frei-gemeinnützigen Träger werden gestärkt.
  22. Das Subsidiaritätsprinzip wird konsequent umgesetzt und die Partnerschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern verstetigt.
  23. Freie Träger erhalten eine landesweit einheitliche, auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit, auch für tarifgerechte Löhne.
  24. Gehälter und Zusatzleistungen von Führungskräften freier Träger werden analog zum öffentlichen Dienst offengelegt.
  25. Betriebliche Mitbestimmung soll von Unternehmen als Chance gesehen werden.
  26. Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie wird eingeführt.
  27. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für gute Ausbildung werden geschaffen.
  28. Die Ertüchtigung von Ausbildungsstätten wird mit Fördermitteln unterstützt.
  29. Versorgungsunternehmen vor Ort werden bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften unterstützt.
  30. Überstunden von Pflegekräften werden konsequent höher bezahlt.
  31. Für Pflegekräfte soll stufenweise eine Vier-Tage-Woche und perspektivisch eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt werden.
  32. Die Vier-Tage-Woche mit perspektivisch 30 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich soll auch für weitere Gesundheitsberufe eingeführt werden.
  33. Die Europäische Union soll gemeinsame Regeln für gute Arbeit, gerechte Steuern und eine soziale Grundsicherung schaffen.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen4
Rente und Alterssicherung1
Gesundheit und Pflege37
  1. Menschen sollen möglichst lange gut und gesund in ihrem gewohnten Umfeld leben können.
  2. Die Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen wird gestärkt.
  3. Der Zugang zu Informationen über Möglichkeiten und Orte für Schwangerschaftsabbrüche wird sichergestellt.
  4. Das Land richtet ein barrierefreies Internetportal mit allen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ein.
  5. Auf Bundesebene wird die Streichung des § 218 StGB gefordert.
  6. Im Gesundheitswesen werden die besonderen Bedürfnisse queerer Menschen, insbesondere von trans* Personen, stärker berücksichtigt.
  7. Die Angebote zu HIV- und STI-Prävention, Beratung und Testung werden weiter gestärkt.
  8. Queer-sensible Qualifizierung und Zertifizierung in Pflegeeinrichtungen und Hospizen sowie zielgruppensensible Pflege für LSBTIQA* werden gefördert.
  9. Die besonderen Systemaufgaben der Universitätsklinika sollen in der Krankenhausfinanzierung des Bundes besser abgebildet werden.
  10. Die Arbeitszeit des Pflegepersonals an Universitätsklinika wird zwischen Ost und West angeglichen.
  11. Eine weitere Privatisierung kommunaler Kliniken wird abgelehnt.
  12. Privatisierungen kommunaler Kliniken werden wo möglich verhindert und kommunale Lösungen gesucht.
  13. Der ländliche Raum braucht starke kommunale Kliniken.
  14. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird die Stelle einer Arztlotsin oder eines Arztlotsen geschaffen.
  15. In Schulen und Kindergärten wird flächendeckend frühzeitig für psychische Probleme sensibilisiert.
  16. Niedrigschwellige Angebote und Hilfen für eine frühe psychische Intervention bei Kindern und Jugendlichen werden ausgebaut.
  17. Bessere Rahmenbedingungen für mehr sozialtherapeutische Praxen und sozialpsychiatrische Dienste für Kinder und Jugendliche werden geschaffen.
  18. Kleinere Geburtskliniken nehmen nur Entbindungen vor, für die sie ausgestattet sind.
  19. Geburtskliniken verschiedener Versorgungsstufen arbeiten eng zusammen.
  20. Der Hebammenberuf wird durch bessere Arbeitsbedingungen attraktiver gemacht.
  21. Eine unabhängige Einrichtung erstellt einen allgemeinverständlichen „Geburtswegweiser“ zu Leistungsumfang, Personal und Qualität aller Geburtskliniken.
  22. Teile der praktischen Aus- und Weiterbildung können in Gesundheitsämtern absolviert werden.
  23. Es wird eine flächendeckende Versorgung mit Anlaufstellen für postvirale Erkrankungen angestrebt.
  24. Die Fortbildung von Haus- und Fachärzten zu postviralen Erkrankungen wird gefördert.
  25. Diagnosen wie Long-Covid und ME/CFS werden insbesondere von den Versorgungsämtern schneller anerkannt.
  26. Der Energieverbrauch des Gesundheitswesens wird durch Investitionen in nachhaltige Infrastruktur, vor allem Gebäude, gesenkt.
  27. Der Ressourcenverbrauch des Gesundheitswesens wird verringert.
  28. Therapeutische Leistungserbringer werden gestärkt, um Ärzte zu entlasten.
  29. Die Angleichung der Heilmittel-Berufsbilder an europäische Standards, etwa durch Akademisierung, wird unterstützt.
  30. Die pharmazeutische Ausbildung in Thüringen wird gestärkt.
  31. Die Förderung des anonymen Krankenscheins Thüringen wird verstetigt.
  32. Die Förderfähigkeit des anonymen Krankenscheins wird auf Menschen ohne Krankenversicherung ausgeweitet.
  33. Die Mittel für den anonymen Krankenschein werden bedarfsgerecht erhöht.
  34. Ein Bündnis für Pflege mit Vertretern aller Pflegebereiche und Betroffener wird gebildet.
  35. Das Land beteiligt sich mit bis zu 25.000 Euro jährlich an je einem Pflegestützpunkt pro Landkreis und kreisfreier Stadt.
  36. Eine regelmäßige, umfassende und öffentlich zugängliche regionale Pflegestatistik soll als Grundlage für eine Landespflegeplanung geschaffen werden.
  37. Ein Landespflege- und Patientenbeauftragter soll als Ombudsstelle eingerichtet werden und regelmäßig Landespflegeberichte vorlegen.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft47
  1. Familien sollen qualitativ hochwertige gemeinsame Zeit verbringen können.
  2. Die Belange junger Menschen sollen dauerhaft im Fokus der Politik stehen.
  3. Ein regelmäßiger Lebenslagenbericht über junge Menschen wird erstellt.
  4. Jugendgremien wie der Jugendlandtag werden als Jugendpolitikberatung in der Landespolitik etabliert.
  5. Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
  6. Landkreise und kreisfreie Städte ermitteln den Hilfebedarf verpflichtend im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
  7. Ein landesweites, bedarfsgerechtes Angebot unabhängiger Ombudsstellen wird gesichert.
  8. Die Beteiligung junger Menschen in Heimräten und ein Landesheimrat werden gestärkt.
  9. Careleaver-Initiativen werden unterstützt.
  10. Im Allgemeinen Sozialen Dienst wird eine Fallzahlbegrenzung eingeführt.
  11. Jugendämter und Träger erhalten eine verlässliche, bedarfsorientierte und tarifgerechte Personalausstattung.
  12. Hilfestellungen für ein selbstbestimmtes Alltagsleben älterer Menschen werden ausgebaut.
  13. Die Altenarbeit wird zu einem Mindeststandard für generationengerechte Infrastruktur weiterentwickelt.
  14. Das Familienfördersicherungsgesetz wird auf Grundlage der Evaluierungsberichte novelliert, um die Programme auszubauen und dauerhaft abzusichern.
  15. Ein Altenhilfestrukturgesetz verpflichtet zur integrierten Planung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII.
  16. Die Gewinnung von Senioren für ehrenamtliches Engagement wird intensiver gefördert.
  17. Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt.
  18. Die Aufgaben von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe für Kinder mit Behinderungen werden vereinheitlicht.
  19. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in die Landesverfassung aufgenommen.
  20. Genderbudgeting wird in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt mit mindestens einer Landgemeinde erprobt.
  21. Bildungsangebote für Männer zu Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit werden eingerichtet.
  22. Beratungsangebote, Anlaufzentren und Schutzräume für Frauen berücksichtigen auch Armut und andere Benachteiligungen.
  23. Die Leistungsberechtigung nach dem SGB ist kein Kriterium mehr für die Aufnahme in Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen.
  24. Personal- und Sachkosten der Frauenhäuser werden verpflichtend und unabhängig von Haushaltsdebatten gewährleistet.
  25. Vorhaltung und anteilige Finanzierung von Frauenhäusern werden kommunale Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
  26. Für alle, die mit gewaltbetroffenen Frauen arbeiten, werden verpflichtende Weiterbildungsangebote geschaffen.
  27. In öffentlichen Ämtern und Behörden werden kostenfreie Menstruationsartikel bereitgestellt.
  28. Landessportbeirat und Präsidium des Landessportbundes werden paritätisch besetzt.
  29. Im Landessportbund wird die Stelle einer Gleichstellungsreferentin eingerichtet.
  30. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  31. Jede Form der Diskriminierung wegen geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung wird abgelehnt.
  32. Die Mittel des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt werden merklich erhöht.
  33. Die zivilgesellschaftliche Koordinierungsstelle des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt wird ausgebaut.
  34. Ein Landesbeauftragter für Antidiskriminierung und queere Menschen wird ernannt.
  35. Der CSD Thüringen und regionale Veranstaltungen in den Kommunen werden weiter unterstützt.
  36. Die Lebenslagen queerer Menschen werden in Regelstrukturen angemessen berücksichtigt.
  37. Strukturen der queeren Szene, insbesondere queere Zentren als Bildungs-, Begegnungs- und Anlaufstellen, werden stärker gefördert.
  38. Queere Senior:innen-Arbeit wird unterstützt.
  39. Queere Wohnprojekte, etwa in Mehrgenerationenhäusern, werden unterstützt.
  40. Wohlfahrtsverbände gelten als tragende Säule der Demokratie.
  41. Doping wird entschieden bekämpft.
  42. Die Frage, ob eSport als Sport anzusehen ist, soll zeitnah geklärt werden.
  43. Neue Sportarten sollen nur in den organisierten Sport aufgenommen werden, wenn sie dessen Aufnahmekriterien und Wertekanon entsprechen.
  44. Die örtliche Jugendförderung wird gestärkt.
  45. Die Familienpauschale wird zur Unterstützung kommunaler Sozialplanung ausgebaut.
  46. Die Thüringer Ehrenamtscard wird häufiger ausgegeben.
  47. Es wird klargestellt, dass gemeinnützige Organisationen zur Verfolgung ihres Zwecks politisch tätig sein können, ohne ihre Steuerbefreiung zu gefährden.
Bildung, Wissenschaft und Forschung91
  1. Ein Stellenabbau in der Kinderbetreuung wegen sinkender Geburtenraten wird abgelehnt.
  2. Ein verbindlicher Stufenplan zur Erreichung der Expertenempfehlung wird festgelegt und schrittweise umgesetzt.
  3. Ein von Mehrheitsverhältnissen unabhängiger Pakt der Demokraten zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung wird geschlossen und im kommenden Jahrzehnt erfüllt.
  4. Ein Institut zur Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung wird eingerichtet.
  5. Erzieherinnen und Erzieher erhalten kontinuierliche, hochwertige Fort- und Weiterbildung.
  6. Am Fachkräftegebot wird uneingeschränkt festgehalten.
  7. Die Minderungszeiten für Erzieherinnen und Erzieher werden erhöht.
  8. Die Leitungen von Kindertageseinrichtungen werden gestärkt.
  9. Die Betreuungsgarantie von bis zu zehn Stunden täglich bleibt bestehen.
  10. Die Familienarbeit in Kindergärten wird gestärkt.
  11. In Kindergärten werden multiprofessionelle Teams etabliert.
  12. Sozialarbeit in Kindergärten wird über ein Landesprogramm regelhaft eingeführt.
  13. Anerkennungspraktika werden für alle Einsatzfelder flächendeckend vergütet.
  14. Ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung erhebt regelmäßig Personalbedarfe und leitet Handlungsschritte ab.
  15. Benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderungen werden ab den Vorabgangsklassen bis zum Ausbildungsbeginn individuell begleitet.
  16. Personelle und materielle Ressourcen der berufsbildenden Schulen werden stärker konzentriert.
  17. Eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung wird unter Beteiligung von Jugendinitiativen entwickelt.
  18. Schulen erhalten die personellen und materiellen Ressourcen für gelingende Inklusion.
  19. Alle Lehrkräfte werden in inklusiver Pädagogik fortgebildet.
  20. Die Thüringer Gemeinschaftsschule gilt als bevorzugte Schulform, an der Inklusion am besten umzusetzen ist.
  21. Für Gemeinschaftsschulen werden räumliche Anforderungen entwickelt, die Inklusion bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen ermöglichen.
  22. An den Schulen werden räumliche, sachliche und strukturelle Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht geschaffen.
  23. Im Unterricht werden technische Hilfsmittel etwa für Menschen mit Sinnesbehinderungen eingesetzt.
  24. Frauen in Weiterbildung werden finanziell entlastet, etwa durch sozial gestaffelte Entgelte oder Förderprogramme.
  25. Das Themenfeld LSBTIQA* wird in den Lehrplan aufgenommen.
  26. LSBTIQA*-inklusive Bildungsmaterialien werden entwickelt.
  27. Die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Berufe enthält verpflichtende Module zu Lebensweisen und LSBTIQA*.
  28. Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz wird novelliert, damit mehr Beschäftigte Bildungsurlaub nehmen können.
  29. Alle Arbeitnehmer:innen erhalten unabhängig von der Betriebsgröße Anspruch auf Bildungsurlaub.
  30. Der Bildungsurlaubsanspruch von Auszubildenden wird auf volle fünf Tage ausgeweitet.
  31. Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen gemeinnütziger Träger wird vereinfacht.
  32. Niemand in Thüringen soll ohne Berufsabschluss bleiben.
  33. In der Ausbildung der SAGE-Berufe wird Schulgeldfreiheit eingeführt.
  34. Angestrebt wird eine Schule für alle.
  35. Gemeinsamer Schulbesuch ohne Schulwechsel ab der 1. Klasse wird ermöglicht und längeres gemeinsames Lernen gestärkt.
  36. Die Gemeinschaftsschule wird durch Förderung des Zusammenschlusses von Grund-, Regel- und Förderschulen sowie Gymnasien gestärkt.
  37. Der Zusammenschluss zu Gemeinschaftsschulen wird Grundsatz und durch verbindliche rechtliche Vorgaben mit Übergangszeiten von höchstens fünf Jahren geregelt.
  38. Die Schulaufsicht begleitet eng Aufstellung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsschulkonzepts.
  39. Die Arbeit des Landesschulbeirats wird transparent und vollständig veröffentlicht.
  40. Der Landesschulbeirat wird regelmäßig im Bildungsausschuss des Landtags um Stellungnahme gebeten.
  41. Der Einsatz weiteren Verwaltungspersonals an Schulen wird mittelfristig geprüft.
  42. Für alle Lehrkräfte wird ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt.
  43. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wird nach Bewährung und bestandener Lehrprüfung die Verbeamtung ermöglicht.
  44. Der Unterricht beginnt nicht vor 9 Uhr.
  45. Bis zur 4. Klasse ersetzen individuelle Beurteilungen die Noten.
  46. Die Ganztagsschule wird landesweit etabliert.
  47. Der Umgang mit sozialen Medien und der digitalen Welt wird in den Lehrplänen stärker behandelt.
  48. Die Stärkung der digitalen Resilienz junger Menschen wird Unterrichtsziel.
  49. Die Schulcloud wird barrierefrei umgesetzt.
  50. Eine weitere Zentralisierung der Berufsschulausbildung wird abgelehnt, auch bei kleiner werdenden Klassen.
  51. Produktionsschulen werden pilothaft erprobt und bei Erfolg flächendeckend eingeführt.
  52. Der Aufbau von Handwerkergymnasien in allen Kammerbezirken wird geprüft.
  53. Schul- und unterrichtsorganisatorische Konzepte sollen einen angemessenen Zeitaufwand für die Anreise zur Berufsschule sichern.
  54. Staatliche Hochschulen agieren frei von wirtschaftlichen Interessen und staatlicher Bevormundung.
  55. Auf Bundesebene wird auf eine Stärkung des BAföG als Fundament der Studienfinanzierung hingewirkt.
  56. Bedarfssätze und Freibeträge der Studienförderung werden kontinuierlich angepasst und erhöht.
  57. Die Altersgrenzen der Studienförderung werden angehoben.
  58. Das „Mittelstandsloch“ wird durch die Möglichkeit eines Volldarlehens geschlossen.
  59. Bestehende Förderlücken werden beseitigt.
  60. Langzeitstudiengebühren an den Hochschulen werden abgeschafft.
  61. Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für eine Exmatrikulation.
  62. Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für die Ablehnung eines Wohnheimplatzes.
  63. Bei rechtzeitig gestellten Folgeanträgen wird eine lückenlose BAföG-Förderung gewährleistet.
  64. Allen sozialen Gruppen wird der Zugang zur Hochschulbildung garantiert.
  65. Initiativen wie „Arbeiterkind“ werden weiter unterstützt.
  66. Mehr internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler werden an die Hochschulen geholt.
  67. Digitale Lehre wird gemeinsam mit internationalen Partnereinrichtungen entwickelt.
  68. Hochschulen sind bei internationaler Zusammenarbeit, auch mit Partnern in autokratischen Staaten, demokratischen Werten und der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet.
  69. In der Lehrerbildung liegen Schwerpunkte auf Lehrangeboten in Naturwissenschaften und Mathematik.
  70. Für Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Schülergruppen und für die Medienbildung werden neue Ansätze gefordert.
  71. Für den Lizenzerwerb digitaler Literatur werden mehr Mittel bereitgestellt.
  72. Die Zahl der Professuren wird moderat erhöht.
  73. Mehr Professuren werden als Tenure-Track-Professuren ausgeschrieben.
  74. Qualifikationsstellen werden mit mindestens zwei Dritteln einer vollen Stelle und angemessener Vertragslaufzeit besetzt.
  75. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen eine alternative Perspektive für eine Dauerbeschäftigung mit Schwerpunkt in der selbstständigen Lehre erhalten.
  76. Der Aufbau des Zentrums für Psychische Gesundheit als achtes Deutsches Zentrum für Gesundheitsforschung wird unterstützt.
  77. Die Digitalisierungsstrategie für den Hochschulbereich wird 2025 fortgeschrieben.
  78. Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
  79. Eine Förderrichtlinie „Science for Society“ ermöglicht Projekte zur Vermittlung von Forschung an die Öffentlichkeit.
  80. Die Grundfinanzierung der von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen wird gemeinsam mit dem Bund bis 2030 gesichert.
  81. Die Initiativen für Alphabetisierung werden fortgesetzt und verstärkt.
  82. Das Nachholen von Schulabschlüssen bleibt gebührenfrei.
  83. Spezifische Bildungsangebote für ältere Menschen werden entwickelt und ausgebaut.
  84. Klimawandel und Biodiversitätsverlust werden stärker im Schulunterricht verankert.
  85. Die Vermittlung soll im Rahmen einer Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung erfolgen.
  86. Das Medizinstudium wird um Elemente des öffentlichen Gesundheitswesens erweitert.
  87. Am Uniklinikum Jena wird ein Lehrstuhl für das Öffentliche Gesundheitswesen eingerichtet.
  88. Bibliotheken werden stärker in die schulische Arbeit integriert.
  89. Die Ausbildung von Sportlehrkräften und Übungsleitern wird stärker auf altersgruppenspezifische methodisch-didaktische Ansätze ausgerichtet.
  90. Die Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes wird international ausgerichtet.
  91. Es wird an mehr gemeinsamen europäischen Bildungsabschlüssen gearbeitet.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung15
  1. In größeren Städten kann vergünstigtes Bauland auch an Bauträger abgegeben werden, die sich langfristig zu sozialen Kriterien verpflichten.
  2. Das Land unterstützt den Aufbau kommunaler Bodenfonds, mit denen Kommunen Flächen für Wohnraum und öffentliche Infrastruktur erwerben.
  3. Kommunaler Wohnraum bleibt auch in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept in öffentlicher Hand.
  4. Das Land unterstützt Kommunen bei einer familienfreundlichen Standortplanung mit kurzen Wegen zwischen Lern-, Freizeit-, Wohn-, Arbeits- und Versorgungsorten.
  5. Ein Praxiskonzept für die Reaktivierung von Brachen und die Beseitigung von Schrottimmobilien wird erarbeitet.
  6. Menschen mit überschüssigem Wohnraum und Menschen mit wachsendem Bedarf werden zusammengebracht.
  7. Wohnungs- und Haustausch wird durch aktive Beratung, Unterstützung und Anreize gefördert.
  8. Ein Umzugsbonus wird ausgezahlt, um Hürden für einen Wohnungswechsel zu senken.
  9. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten wird die Kappungsgrenze für Bestandsmieten gezielter angewendet.
  10. Die Mietpreisbremse wird ausgeweitet.
  11. Die Mietpreisbremse wird entfristet.
  12. Die öffentliche Förderung barrierefreien Wohnens wird dauerhaft etabliert, angemessen finanziert und auch für Neubauvorhaben geöffnet.
  13. Die Förderung barrierefreien Wohnens wird an eine Mietpreisbindung gekoppelt.
  14. Die Mittel werden aus den eingesparten Betriebskosten der Haushalte zurückgezahlt.
  15. Als Bemessungsgrundlage für die Sanierungsförderung dienen die Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsrechts.
Verkehr und Infrastruktur12
Energie15
Klima, Umwelt und Naturschutz25
  1. Drainagen und herrenlose Speicher werden überprüft.
  2. Ein Fahrplan bis 2029 für die Wasserversorgung einschließlich kleinerer Wasserspeicher wird erstellt.
  3. Der Gebäudebestand soll bis 2040 klimaneutral sein.
  4. Die Forschung zu Ersatzbaustoffen und Baustoffrecycling wird stärker gefördert.
  5. Die Kreislaufwirtschaft im Baubereich wird ausgebaut.
  6. Die Recyclingquote von Gipsprodukten wird deutlich erhöht.
  7. Die Ziele des Bundes- und des Landesklimagesetzes werden bejaht.
  8. Thüringen soll seinen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, leisten.
  9. Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen werden durch ein soziales Klimageld auf Bundesebene entlastet.
  10. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird unterstützt.
  11. Gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird ein Thüringer Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen gefördert und durch Bildungsangebote und Projekte verankert.
  12. Die Landschaften Thüringens, saubere Luft, reines Wasser und gesunde Böden sollen bewahrt werden.
  13. Untere Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und Natura-2000-Stationen werden stärker als Kompetenznetzwerk verbunden.
  14. Die Salzbelastung der Werra soll reduziert werden.
  15. Eine Kreislaufwirtschaft in Thüringen hat Vorrang.
  16. Ein regeneratives System, das Ressourcen in den Kreislauf zurückführt und weiterverwendet, wird angestrebt.
  17. Das Bundesprogramm zur Vermeidung von Plastikmüll wird unterstützt.
  18. Die Produktion von Einwegverpackungen soll verringert oder beendet werden.
  19. Abfallgebührensatzungen sollen für alle verträglich sein.
  20. Bei der Abwasserentsorgung gilt das Solidarprinzip.
  21. Auf Kalamitätsflächen werden Wiederaufforstung und, besonders im Staatswald, natürliche Wiederbewaldung berücksichtigt.
  22. Strukturreiche Waldränder mit Strauchgürteln und Krautsaum werden gefördert.
  23. Die Wiederanlage von Feldhecken als Rückzugsraum für bedrohte Tierarten wird gefördert.
  24. Eine Flächenkreislaufwirtschaft wird eingeführt.
  25. Bis 2027 wird ein Thüringer Masterplan Flächenverbrauch auf Grundlage eines Netto-Null-Flächenverbrauchs erstellt.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum19
Digitalisierung, Daten und Technologie18
  1. In der Landesverwaltung wird ein Grundsatzreferat für Digitale Gesellschaft eingerichtet.
  2. Das Thüringer Zentrum für Lernende Systeme und Robotik wird weitergeführt.
  3. Das Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 unterstützt Unternehmen und Beschäftigte weiter bei der Digitalisierung.
  4. Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau wird durch Beratungsangebote für Kommunen unterstützt.
  5. Für den Ausbau verwendete Glasfasern müssen hohen Umweltstandards genügen.
  6. Neue Netze sollen wo möglich im Eigentum der Kommunen entstehen.
  7. Telekommunikationsanbieter werden stärker zum Mobilfunkausbau verpflichtet und an ihren Ausbauzielen festgehalten.
  8. Weitere Landesmaßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, etwa über die Bauordnung oder Standortbereitstellung, werden geprüft.
  9. Netzpolitik soll individuelle Freiheitsrechte und Daseinsvorsorge in Einklang bringen.
  10. Die Macht großer Plattformen wird beschränkt.
  11. Algorithmen sollen diskriminierungsfrei sein.
  12. Bestehende digitale Infrastruktur wird möglichst weitgehend „Open Access“ reguliert.
  13. Datenschutz und Datensouveränität gelten als elementare Grundrechte.
  14. Datenschutzregeln sollen mit Augenmaß gestaltet werden und kleine Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten.
  15. Das Land übernimmt eine aktive Rolle beim Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität (Zendis).
  16. Die Kommunen werden intensiver in das CERT des Landes eingebunden.
  17. Ein IT-Sicherheitsgesetz wird auf den Weg gebracht.
  18. Behördliche Umwelt- und Geodaten werden maschinenlesbar für Wirtschaft und Öffentlichkeit bereitgestellt.
Europa, Euro und europäische Institutionen1
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung19
  1. Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen und der spätere Umgang mit den Opfern werden historisch aufgearbeitet.
  2. Die Geschichte von LSBTIQ* in Thüringen, insbesondere Biografien aus Nachkriegszeit, DDR und Nachwendezeit, wird sichtbar gemacht und dokumentiert.
  3. Die Medien des Landes bedürfen als Pfeiler der Demokratie eines besonderen Schutzes.
  4. Der Neustart des kulturellen und sportlichen Lebens nach Corona wird kraftvoll gefördert.
  5. Zugangshürden zu Kultur und kultureller Bildung werden abgebaut und beseitigt.
  6. Kulturakteurinnen und Kulturakteure sollen von ihrer Arbeit leben können und wie andere Beschäftigte sozial abgesichert sein.
  7. Für Künstlerinnen und Künstler sollen faire Mindestvergütungen eingeführt werden.
  8. Für Künstlerinnen und Künstler sollen Ausstellungsvergütungen eingeführt werden.
  9. Die sozialen Sicherungssysteme für Kulturakteurinnen und Kulturakteure werden deutlich verbessert.
  10. Kultur wird als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
  11. Ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz wird unterstützt.
  12. Kommissionen, Jurys und Gremien im Kultur- und Medienbetrieb werden paritätisch besetzt.
  13. Bei der Vergabe von Kulturförderungen und künstlerischen Aufträgen gilt Parität.
  14. Jedes Kind soll ein Theater oder Orchester besuchen können.
  15. Wichtige kulturelle Initiativen und Vereine erhalten eine mehrjährige Projektförderung.
  16. Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur wird weiter gefördert.
  17. Das multimediale virtuelle Portal zur Präsentation des Kulturlandes Thüringen wird weiter ausgebaut.
  18. Junge Musikprojekte sollen gefördert und unterstützt werden.
  19. Eine weitere Bewerbung aus Thüringen als Kulturhauptstadt Europas wird unterstützt.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung14

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

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  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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