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463 von 1.260 Forderungen aus diesem Programm finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).
Staat, Demokratie und Verwaltung22
- Das Wahlrecht ab 16 wird für die Landtagswahl eingeführt.
- Frauen sollen im Landtag entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten sein.
- Ein rechtskonformes Paritätsgesetz wird auf den Weg gebracht.
- Statistische Auswertungen werden nach Geschlecht aufgeschlüsselt veröffentlicht, sofern Daten vorliegen.
- Dauerhaft in Thüringen lebende EU-Bürger:innen sollen bei Landtags- und Bundestagswahlen wählen dürfen.
- Dauerhaft hier lebende Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten erhalten das kommunale Wahlrecht.
- Eine Enquete-Kommission des Landtags zu den Folgerungen aus der Corona-Pandemie wird eingesetzt.
- Ein Transformationsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Forschung, Technologie und digitale Infrastruktur wird gebildet.
- Eine Privatisierungsbremse verhindert den Verkauf öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge, wenn ihn eine Mehrheit im Referendum ablehnt.
- Die bestehenden Landesprogramme werden hinsichtlich Förderung und inhaltlicher Ausrichtung evaluiert.
- Mit Zivilgesellschaft, Staat und Wissenschaft wird eine langfristige Demokratie-Förderstrategie erarbeitet und fortentwickelt.
- Für alle Fördermaßnahmen des Landes gilt der Grundsatz, dass rechte Demokratiefeinde keine öffentlichen Mittel erhalten.
- Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht im Verbraucher- und Arbeitsschutz werden gebündelt.
- Eine Privatisierungsbremse wird eingeführt, nach der öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge nur nach Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum verkauft werden dürfen.
- Die Register in Thüringen werden mit nationalen und europäischen Registern verbunden.
- Die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten in der Verwaltung werden gemeinsam mit den Personalräten ausgebaut.
- Die IT-Laufbahn und die Studiengänge Verwaltungsinformatik an DHGE und Fachhochschule Schmalkalden werden fortgeführt.
- Die IT-Kompetenzen der Verwaltungsbeschäftigten werden gestärkt.
- Angebote wie der EGovCampus werden über die Hochschulen eingebunden.
- Führungskräfte der Verwaltung erhalten verbindliche IT-Fortbildungen.
- Die Ausweisung von Windvorranggebieten durch die Regionalen Planungsgemeinschaften wird transparenter gestaltet.
- Die öffentliche Hand soll auf allen Ebenen aufgabengerecht mit Personal ausgestattet sein.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte61
- In Polizei und Justiz werden hauptamtliche Ansprechpersonen für queere Menschen geschaffen.
- Ein Landesantidiskriminierungsgesetz zur Umsetzung europäischer Vorgaben wird eingeführt.
- Der Begriff „Rasse“ im AGG wird ersetzt.
- Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schützen.
- Sicherheit soll so organisiert werden, dass sie Freiheit gewährleistet.
- Innerhalb von fünf Jahren wird ein verkürzter Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn in der Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst verankert.
- Für Kriminalisten werden spezielle Ausbildungsmodule eingerichtet.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wird intensiviert.
- Bildungszentrum und Fachhochschule werden zu einer Bildungseinrichtung fusioniert.
- Für alle Polizistinnen und Polizisten wird die freie Heilfürsorge eingeführt.
- Die Polizeizulage wird ruhegehaltsfähig.
- Awareness- und Präventionsstrukturen gegen Übergriffe und Mobbing werden entwickelt und etabliert.
- Der Frauenanteil in Führungspositionen der Polizei steigt deutlich.
- Ein Mentoring-Programm zur gezielten Frauenförderung in der Polizei wird aufgesetzt.
- In der digitalen Welt gibt es keine rechtsfreien Räume.
- Ein Studiengang zum IT-Ermittler wird eingerichtet.
- Ein verstärktes Fortbildungsprogramm baut eigene IT-Fachkräfte und IT-Kriminalisten auf.
- Die Einsatzmöglichkeiten der Online-Wache werden weiter ausgebaut.
- Sicherheitsbehörden melden gefundene Software-Schwachstellen in Zusammenarbeit mit dem BSI umgehend den Herstellern.
- Opfer sexueller Gewalt werden von den Sicherheitsbehörden ernst genommen.
- Das Strafgesetzbuch wird so geändert, dass Femizide härter bestraft werden.
- Ein Modellprojekt erprobt falldatenbasierte Verbrechensbekämpfung bei Wohnungs- und Ladeneinbrüchen.
- Die Konzepte zum Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern werden evaluiert.
- Eine positive Fehlerkultur innerhalb der Polizei wird gefördert.
- Polizeidienststellen erhalten Mittel für Selbstreflexion und Selbstkritik in einem geschützten Raum.
- Gemeinsam mit den Berufsvertretungen wird eine Studie über Demokratiefeindlichkeit und Rassismus in den Sicherheitsbehörden in Auftrag gegeben.
- Eine Ausbreitung der extremen Rechten in demokratischen Institutionen wird nicht hingenommen.
- Das Sozialkompetenzzentrum stärkt in Lehre und Fortbildung die demokratische Resilienz.
- Präventionsangebote in der Aus- und Fortbildung werden ausgebaut.
- Eine Helferprämie von 500 Euro für 10 aktive Dienstjahre wird geschaffen.
- Der bundesweite Alarmtag wird regelmäßig durchgeführt.
- Der Schutz kritischer Infrastrukturen und der Bevölkerungsschutz werden intensiviert.
- Die Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse und der Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierungen werden umgesetzt.
- Die Task-Force Versammlungslagen zur Beratung von Landkreisen und Kommunen wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
- Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
- Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Medienverantwortlichen wird intensiviert.
- Justizangelegenheiten werden nicht in den privaten Sektor verlagert.
- In der Justiz werden Lebensarbeitszeitkonten eingeführt.
- Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Standorte haben vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Vorrang vor Neubauten.
- Die Vermögensabschöpfung krimineller Gewinne wird durch mehr Personal, besonders bei Rechtspflegern, intensiviert.
- Die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei wird enger.
- Kein Opfer einer Straftat wird allein gelassen.
- Ein ehrenamtlicher Landesopferbeauftragter wird als zentrale Ansprechperson und Wegweiser für Kriminalitätsopfer geschaffen.
- Der Landesopferbeauftragte veröffentlicht alle zwei Jahre einen Opferhilfebericht, bei Bedarf auch Sonderberichte.
- Veröffentlichungen und Wegweiser zu Opferhilfestrukturen werden barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache aktualisiert.
- Kein Opfer fällt durch das Raster der Hilfen, Beratungsangebote werden vermittelt.
- Ein Opferhilfefonds wird aus Landesmitteln gegründet und mit eingenommenen Straf- und Bußgeldern aufgestockt.
- Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, Ausrüstung, Personalentwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten sowie Besoldung und Beförderung werden verbessert.
- Ein Anwärtersonderzuschlag wird zur Verbesserung der Anwärterbesoldung wieder eingeführt.
- Die Bildungs- und Beschäftigungsangebote für Gefangene bleiben auf hohem Niveau.
- Die Möglichkeiten, Ersatzfreiheitsstrafen in Haft abzuarbeiten, werden ausgeweitet.
- Die Haftbedingungen halten mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt.
- Die Bereitstellung digitaler Medien und Bildungsangebote für Gefangene wird unter Beachtung der Sicherheit geprüft.
- Die Möglichkeiten des elektronischen Besuchs werden ausgebaut.
- Die Situation älterer Gefangener wird verbessert.
- Das Übergangsmanagement für Gefangene wird in einem Resozialisierungsgesetz verankert.
- Am gemeinsamen Projekt JVA Zwickau-Marienthal mit Sachsen wird festgehalten.
- Die Nachnutzung künftig wegfallender Justizvollzugseinrichtungen wird ergebnisoffen geprüft.
- Der Aufbau einer staatlichen Nachsorgeeinrichtung für komplexere Fälle unter Haftentlassenen wird geprüft.
- Mobiles Arbeiten zur Begleitung Straffälliger im häuslichen Umfeld wird ermöglicht.
- Für das IT-Sicherheitsmanagement der Justizbehörden und des Justizvollzugs wird eine Zentralstelle eingerichtet.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit19
- In Gemeinschaftsunterkünften werden Schutzkonzepte bis hin zu besonderen Schutzräumen für queere Geflüchtete entwickelt.
- Die Arbeit der kommunalen Ausländerbeiräte, der Migrantenselbstorganisationen und ihrer Dachorganisation wird weiter unterstützt.
- Das Angebot an Fachsprachkursen wird ausgebaut.
- Die interkulturelle Öffnung von Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen wird weiter ausgebaut.
- Das Thüringer Integrationskonzept wird fortgeschrieben und umgesetzt.
- Die Verfahren im Einwanderungsrecht werden weiter erleichtert.
- Der Wechsel vom Asyl in die Arbeitsmigration wird befürwortet.
- Das Verfahren zur Umsetzung der Bundesregelungen zum Familiennachzug wird vereinfacht.
- Geduldete erhalten leichter eine Arbeitserlaubnis.
- Die Sozialbetreuungsrichtlinie wird fortgeschrieben.
- Ein Förderprogramm stärkt die Integration in den Quartieren.
- Alle Geflüchteten erhalten unabhängig von ihren Anerkennungschancen eine würdige und faire Behandlung.
- Für Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte gelten einheitliche verbindliche Mindestanforderungen für eine menschenwürdige Unterbringung.
- Das Landesprogramm „Start Deutsch“ wird ausgebaut.
- Das Land fördert kontinuierlich die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete refugio e.V.
- Drittstaatsangehörige erhalten das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene.
- Die Einreise-, Aufenthalts- und Melderegeln für internationale Studierende und Forschende werden vereinfacht.
- In den Behörden stehen englischsprachige Ansprechpersonen zur Verfügung.
- Durch eine Reform des Aufenthaltsrechts erhalten ausländische Absolventen und Promovierte mehr Zeit, nach dem Abschluss eine Berufstätigkeit oder weitere Qualifizierung aufzunehmen.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie10
- Ein „Transformationsbudget Thüringen“ wird eingerichtet.
- Die Finanzierung des Transformationsnetzwerks ANeTT wird über 2025 hinaus fortgesetzt.
- Digitalbonus und Dekarbonisierungsbonus werden für alle gewerblichen Unternehmen geöffnet, fortgeführt und bedarfsgerecht finanziert.
- Thüringen soll das attraktivste Bundesland für Gründer:innen, Nachfolger:innen und junge Unternehmen bleiben.
- Ein Ökosystem für Start-ups mit Vernetzung, gemeinsamen Ressourcen und Infrastruktur wird aufgebaut.
- Die Renovierung von Technologie- und Gründungszentren wird gefördert.
- Die Ansiedlung einer Start-up Factory in Thüringen wird auf Bundesebene angestrebt.
- Spezialisierte überregionale Kontrollteams übernehmen Überwachungsaufgaben, für die Landkreisen und kreisfreien Städten das Spezialwissen fehlt.
- Verbraucherschutzorganisationen erhalten Klagerechte.
- Verbraucherorganisationen können gegen Abzockstrategien bei geringen Streitwerten und gegen unlauteren Wettbewerb klagen.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung33
- Quereinstieg und berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft werden ermöglicht.
- Die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern richtet sich landesweit und trägerübergreifend nach dem TVöD.
- Das Lohnniveau soll steigen.
- Tarifabschlüsse sollen höher ausfallen.
- Auf Bundesebene wird ein Grunderbe von 20.000 Euro für alle, die das 18. Lebensjahr erreichen, angestrebt.
- Assistenzen und unterstützte Beschäftigung werden ausgebaut.
- Integrationsbetriebe werden flächendeckend angeboten.
- Die öffentliche Hand soll bei Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Vorbild sein.
- Arbeitsbedingungen und Löhne in Ost und West sollen angeglichen werden.
- Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzregeln werden sanktioniert.
- Eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird abgelehnt.
- Der Landesbetrieb für Arbeitsschutz erhält mehr Personal.
- Personalräte erhalten eine Allzuständigkeit.
- Eine Arbeitnehmer:innenkammer wird eingerichtet.
- Die Arbeitnehmer:innenkammer soll als Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung wirken.
- Ein Institut für arbeitnehmer:innennahe Forschung und Beratung wird gegründet.
- Ein Monitoring für Arbeit, Ausbildung und Leben in Thüringen wird etabliert.
- Beratungs- und Fortbildungsangebote für Arbeitnehmer:innen und ihre Vertretungen werden gestärkt.
- Auf Bundesebene wird ein an die Digitalisierung angepasstes Arbeitsrecht angestrebt.
- Beschäftigte sollen ihre Arbeitskraft noch produktiver einsetzen können.
- Die Einrichtungen der frei-gemeinnützigen Träger werden gestärkt.
- Das Subsidiaritätsprinzip wird konsequent umgesetzt und die Partnerschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern verstetigt.
- Freie Träger erhalten eine landesweit einheitliche, auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit, auch für tarifgerechte Löhne.
- Gehälter und Zusatzleistungen von Führungskräften freier Träger werden analog zum öffentlichen Dienst offengelegt.
- Betriebliche Mitbestimmung soll von Unternehmen als Chance gesehen werden.
- Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie wird eingeführt.
- Die infrastrukturellen Voraussetzungen für gute Ausbildung werden geschaffen.
- Die Ertüchtigung von Ausbildungsstätten wird mit Fördermitteln unterstützt.
- Versorgungsunternehmen vor Ort werden bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften unterstützt.
- Überstunden von Pflegekräften werden konsequent höher bezahlt.
- Für Pflegekräfte soll stufenweise eine Vier-Tage-Woche und perspektivisch eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt werden.
- Die Vier-Tage-Woche mit perspektivisch 30 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich soll auch für weitere Gesundheitsberufe eingeführt werden.
- Die Europäische Union soll gemeinsame Regeln für gute Arbeit, gerechte Steuern und eine soziale Grundsicherung schaffen.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen4
- Die Finanzpolitik soll Gestaltungsspielräume für kommende Generationen schaffen.
- Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden.
- Zur Finanzierung des Thüringer Transformationsfonds wird die Ausgabe grüner Anleihen geprüft.
- Die Rücklagen des Landes werden so ausgestattet, dass auf unvorhergesehene Entwicklungen reagiert werden kann.
Rente und Alterssicherung1
Gesundheit und Pflege37
- Menschen sollen möglichst lange gut und gesund in ihrem gewohnten Umfeld leben können.
- Die Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen wird gestärkt.
- Der Zugang zu Informationen über Möglichkeiten und Orte für Schwangerschaftsabbrüche wird sichergestellt.
- Das Land richtet ein barrierefreies Internetportal mit allen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ein.
- Auf Bundesebene wird die Streichung des § 218 StGB gefordert.
- Im Gesundheitswesen werden die besonderen Bedürfnisse queerer Menschen, insbesondere von trans* Personen, stärker berücksichtigt.
- Die Angebote zu HIV- und STI-Prävention, Beratung und Testung werden weiter gestärkt.
- Queer-sensible Qualifizierung und Zertifizierung in Pflegeeinrichtungen und Hospizen sowie zielgruppensensible Pflege für LSBTIQA* werden gefördert.
- Die besonderen Systemaufgaben der Universitätsklinika sollen in der Krankenhausfinanzierung des Bundes besser abgebildet werden.
- Die Arbeitszeit des Pflegepersonals an Universitätsklinika wird zwischen Ost und West angeglichen.
- Eine weitere Privatisierung kommunaler Kliniken wird abgelehnt.
- Privatisierungen kommunaler Kliniken werden wo möglich verhindert und kommunale Lösungen gesucht.
- Der ländliche Raum braucht starke kommunale Kliniken.
- In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird die Stelle einer Arztlotsin oder eines Arztlotsen geschaffen.
- In Schulen und Kindergärten wird flächendeckend frühzeitig für psychische Probleme sensibilisiert.
- Niedrigschwellige Angebote und Hilfen für eine frühe psychische Intervention bei Kindern und Jugendlichen werden ausgebaut.
- Bessere Rahmenbedingungen für mehr sozialtherapeutische Praxen und sozialpsychiatrische Dienste für Kinder und Jugendliche werden geschaffen.
- Kleinere Geburtskliniken nehmen nur Entbindungen vor, für die sie ausgestattet sind.
- Geburtskliniken verschiedener Versorgungsstufen arbeiten eng zusammen.
- Der Hebammenberuf wird durch bessere Arbeitsbedingungen attraktiver gemacht.
- Eine unabhängige Einrichtung erstellt einen allgemeinverständlichen „Geburtswegweiser“ zu Leistungsumfang, Personal und Qualität aller Geburtskliniken.
- Teile der praktischen Aus- und Weiterbildung können in Gesundheitsämtern absolviert werden.
- Es wird eine flächendeckende Versorgung mit Anlaufstellen für postvirale Erkrankungen angestrebt.
- Die Fortbildung von Haus- und Fachärzten zu postviralen Erkrankungen wird gefördert.
- Diagnosen wie Long-Covid und ME/CFS werden insbesondere von den Versorgungsämtern schneller anerkannt.
- Der Energieverbrauch des Gesundheitswesens wird durch Investitionen in nachhaltige Infrastruktur, vor allem Gebäude, gesenkt.
- Der Ressourcenverbrauch des Gesundheitswesens wird verringert.
- Therapeutische Leistungserbringer werden gestärkt, um Ärzte zu entlasten.
- Die Angleichung der Heilmittel-Berufsbilder an europäische Standards, etwa durch Akademisierung, wird unterstützt.
- Die pharmazeutische Ausbildung in Thüringen wird gestärkt.
- Die Förderung des anonymen Krankenscheins Thüringen wird verstetigt.
- Die Förderfähigkeit des anonymen Krankenscheins wird auf Menschen ohne Krankenversicherung ausgeweitet.
- Die Mittel für den anonymen Krankenschein werden bedarfsgerecht erhöht.
- Ein Bündnis für Pflege mit Vertretern aller Pflegebereiche und Betroffener wird gebildet.
- Das Land beteiligt sich mit bis zu 25.000 Euro jährlich an je einem Pflegestützpunkt pro Landkreis und kreisfreier Stadt.
- Eine regelmäßige, umfassende und öffentlich zugängliche regionale Pflegestatistik soll als Grundlage für eine Landespflegeplanung geschaffen werden.
- Ein Landespflege- und Patientenbeauftragter soll als Ombudsstelle eingerichtet werden und regelmäßig Landespflegeberichte vorlegen.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft47
- Familien sollen qualitativ hochwertige gemeinsame Zeit verbringen können.
- Die Belange junger Menschen sollen dauerhaft im Fokus der Politik stehen.
- Ein regelmäßiger Lebenslagenbericht über junge Menschen wird erstellt.
- Jugendgremien wie der Jugendlandtag werden als Jugendpolitikberatung in der Landespolitik etabliert.
- Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
- Landkreise und kreisfreie Städte ermitteln den Hilfebedarf verpflichtend im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
- Ein landesweites, bedarfsgerechtes Angebot unabhängiger Ombudsstellen wird gesichert.
- Die Beteiligung junger Menschen in Heimräten und ein Landesheimrat werden gestärkt.
- Careleaver-Initiativen werden unterstützt.
- Im Allgemeinen Sozialen Dienst wird eine Fallzahlbegrenzung eingeführt.
- Jugendämter und Träger erhalten eine verlässliche, bedarfsorientierte und tarifgerechte Personalausstattung.
- Hilfestellungen für ein selbstbestimmtes Alltagsleben älterer Menschen werden ausgebaut.
- Die Altenarbeit wird zu einem Mindeststandard für generationengerechte Infrastruktur weiterentwickelt.
- Das Familienfördersicherungsgesetz wird auf Grundlage der Evaluierungsberichte novelliert, um die Programme auszubauen und dauerhaft abzusichern.
- Ein Altenhilfestrukturgesetz verpflichtet zur integrierten Planung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII.
- Die Gewinnung von Senioren für ehrenamtliches Engagement wird intensiver gefördert.
- Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt.
- Die Aufgaben von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe für Kinder mit Behinderungen werden vereinheitlicht.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in die Landesverfassung aufgenommen.
- Genderbudgeting wird in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt mit mindestens einer Landgemeinde erprobt.
- Bildungsangebote für Männer zu Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit werden eingerichtet.
- Beratungsangebote, Anlaufzentren und Schutzräume für Frauen berücksichtigen auch Armut und andere Benachteiligungen.
- Die Leistungsberechtigung nach dem SGB ist kein Kriterium mehr für die Aufnahme in Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen.
- Personal- und Sachkosten der Frauenhäuser werden verpflichtend und unabhängig von Haushaltsdebatten gewährleistet.
- Vorhaltung und anteilige Finanzierung von Frauenhäusern werden kommunale Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
- Für alle, die mit gewaltbetroffenen Frauen arbeiten, werden verpflichtende Weiterbildungsangebote geschaffen.
- In öffentlichen Ämtern und Behörden werden kostenfreie Menstruationsartikel bereitgestellt.
- Landessportbeirat und Präsidium des Landessportbundes werden paritätisch besetzt.
- Im Landessportbund wird die Stelle einer Gleichstellungsreferentin eingerichtet.
- Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
- Jede Form der Diskriminierung wegen geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung wird abgelehnt.
- Die Mittel des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt werden merklich erhöht.
- Die zivilgesellschaftliche Koordinierungsstelle des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt wird ausgebaut.
- Ein Landesbeauftragter für Antidiskriminierung und queere Menschen wird ernannt.
- Der CSD Thüringen und regionale Veranstaltungen in den Kommunen werden weiter unterstützt.
- Die Lebenslagen queerer Menschen werden in Regelstrukturen angemessen berücksichtigt.
- Strukturen der queeren Szene, insbesondere queere Zentren als Bildungs-, Begegnungs- und Anlaufstellen, werden stärker gefördert.
- Queere Senior:innen-Arbeit wird unterstützt.
- Queere Wohnprojekte, etwa in Mehrgenerationenhäusern, werden unterstützt.
- Wohlfahrtsverbände gelten als tragende Säule der Demokratie.
- Doping wird entschieden bekämpft.
- Die Frage, ob eSport als Sport anzusehen ist, soll zeitnah geklärt werden.
- Neue Sportarten sollen nur in den organisierten Sport aufgenommen werden, wenn sie dessen Aufnahmekriterien und Wertekanon entsprechen.
- Die örtliche Jugendförderung wird gestärkt.
- Die Familienpauschale wird zur Unterstützung kommunaler Sozialplanung ausgebaut.
- Die Thüringer Ehrenamtscard wird häufiger ausgegeben.
- Es wird klargestellt, dass gemeinnützige Organisationen zur Verfolgung ihres Zwecks politisch tätig sein können, ohne ihre Steuerbefreiung zu gefährden.
Bildung, Wissenschaft und Forschung91
- Ein Stellenabbau in der Kinderbetreuung wegen sinkender Geburtenraten wird abgelehnt.
- Ein verbindlicher Stufenplan zur Erreichung der Expertenempfehlung wird festgelegt und schrittweise umgesetzt.
- Ein von Mehrheitsverhältnissen unabhängiger Pakt der Demokraten zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung wird geschlossen und im kommenden Jahrzehnt erfüllt.
- Ein Institut zur Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung wird eingerichtet.
- Erzieherinnen und Erzieher erhalten kontinuierliche, hochwertige Fort- und Weiterbildung.
- Am Fachkräftegebot wird uneingeschränkt festgehalten.
- Die Minderungszeiten für Erzieherinnen und Erzieher werden erhöht.
- Die Leitungen von Kindertageseinrichtungen werden gestärkt.
- Die Betreuungsgarantie von bis zu zehn Stunden täglich bleibt bestehen.
- Die Familienarbeit in Kindergärten wird gestärkt.
- In Kindergärten werden multiprofessionelle Teams etabliert.
- Sozialarbeit in Kindergärten wird über ein Landesprogramm regelhaft eingeführt.
- Anerkennungspraktika werden für alle Einsatzfelder flächendeckend vergütet.
- Ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung erhebt regelmäßig Personalbedarfe und leitet Handlungsschritte ab.
- Benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderungen werden ab den Vorabgangsklassen bis zum Ausbildungsbeginn individuell begleitet.
- Personelle und materielle Ressourcen der berufsbildenden Schulen werden stärker konzentriert.
- Eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung wird unter Beteiligung von Jugendinitiativen entwickelt.
- Schulen erhalten die personellen und materiellen Ressourcen für gelingende Inklusion.
- Alle Lehrkräfte werden in inklusiver Pädagogik fortgebildet.
- Die Thüringer Gemeinschaftsschule gilt als bevorzugte Schulform, an der Inklusion am besten umzusetzen ist.
- Für Gemeinschaftsschulen werden räumliche Anforderungen entwickelt, die Inklusion bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen ermöglichen.
- An den Schulen werden räumliche, sachliche und strukturelle Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht geschaffen.
- Im Unterricht werden technische Hilfsmittel etwa für Menschen mit Sinnesbehinderungen eingesetzt.
- Frauen in Weiterbildung werden finanziell entlastet, etwa durch sozial gestaffelte Entgelte oder Förderprogramme.
- Das Themenfeld LSBTIQA* wird in den Lehrplan aufgenommen.
- LSBTIQA*-inklusive Bildungsmaterialien werden entwickelt.
- Die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Berufe enthält verpflichtende Module zu Lebensweisen und LSBTIQA*.
- Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz wird novelliert, damit mehr Beschäftigte Bildungsurlaub nehmen können.
- Alle Arbeitnehmer:innen erhalten unabhängig von der Betriebsgröße Anspruch auf Bildungsurlaub.
- Der Bildungsurlaubsanspruch von Auszubildenden wird auf volle fünf Tage ausgeweitet.
- Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen gemeinnütziger Träger wird vereinfacht.
- Niemand in Thüringen soll ohne Berufsabschluss bleiben.
- In der Ausbildung der SAGE-Berufe wird Schulgeldfreiheit eingeführt.
- Angestrebt wird eine Schule für alle.
- Gemeinsamer Schulbesuch ohne Schulwechsel ab der 1. Klasse wird ermöglicht und längeres gemeinsames Lernen gestärkt.
- Die Gemeinschaftsschule wird durch Förderung des Zusammenschlusses von Grund-, Regel- und Förderschulen sowie Gymnasien gestärkt.
- Der Zusammenschluss zu Gemeinschaftsschulen wird Grundsatz und durch verbindliche rechtliche Vorgaben mit Übergangszeiten von höchstens fünf Jahren geregelt.
- Die Schulaufsicht begleitet eng Aufstellung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsschulkonzepts.
- Die Arbeit des Landesschulbeirats wird transparent und vollständig veröffentlicht.
- Der Landesschulbeirat wird regelmäßig im Bildungsausschuss des Landtags um Stellungnahme gebeten.
- Der Einsatz weiteren Verwaltungspersonals an Schulen wird mittelfristig geprüft.
- Für alle Lehrkräfte wird ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt.
- Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wird nach Bewährung und bestandener Lehrprüfung die Verbeamtung ermöglicht.
- Der Unterricht beginnt nicht vor 9 Uhr.
- Bis zur 4. Klasse ersetzen individuelle Beurteilungen die Noten.
- Die Ganztagsschule wird landesweit etabliert.
- Der Umgang mit sozialen Medien und der digitalen Welt wird in den Lehrplänen stärker behandelt.
- Die Stärkung der digitalen Resilienz junger Menschen wird Unterrichtsziel.
- Die Schulcloud wird barrierefrei umgesetzt.
- Eine weitere Zentralisierung der Berufsschulausbildung wird abgelehnt, auch bei kleiner werdenden Klassen.
- Produktionsschulen werden pilothaft erprobt und bei Erfolg flächendeckend eingeführt.
- Der Aufbau von Handwerkergymnasien in allen Kammerbezirken wird geprüft.
- Schul- und unterrichtsorganisatorische Konzepte sollen einen angemessenen Zeitaufwand für die Anreise zur Berufsschule sichern.
- Staatliche Hochschulen agieren frei von wirtschaftlichen Interessen und staatlicher Bevormundung.
- Auf Bundesebene wird auf eine Stärkung des BAföG als Fundament der Studienfinanzierung hingewirkt.
- Bedarfssätze und Freibeträge der Studienförderung werden kontinuierlich angepasst und erhöht.
- Die Altersgrenzen der Studienförderung werden angehoben.
- Das „Mittelstandsloch“ wird durch die Möglichkeit eines Volldarlehens geschlossen.
- Bestehende Förderlücken werden beseitigt.
- Langzeitstudiengebühren an den Hochschulen werden abgeschafft.
- Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für eine Exmatrikulation.
- Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für die Ablehnung eines Wohnheimplatzes.
- Bei rechtzeitig gestellten Folgeanträgen wird eine lückenlose BAföG-Förderung gewährleistet.
- Allen sozialen Gruppen wird der Zugang zur Hochschulbildung garantiert.
- Initiativen wie „Arbeiterkind“ werden weiter unterstützt.
- Mehr internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler werden an die Hochschulen geholt.
- Digitale Lehre wird gemeinsam mit internationalen Partnereinrichtungen entwickelt.
- Hochschulen sind bei internationaler Zusammenarbeit, auch mit Partnern in autokratischen Staaten, demokratischen Werten und der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet.
- In der Lehrerbildung liegen Schwerpunkte auf Lehrangeboten in Naturwissenschaften und Mathematik.
- Für Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Schülergruppen und für die Medienbildung werden neue Ansätze gefordert.
- Für den Lizenzerwerb digitaler Literatur werden mehr Mittel bereitgestellt.
- Die Zahl der Professuren wird moderat erhöht.
- Mehr Professuren werden als Tenure-Track-Professuren ausgeschrieben.
- Qualifikationsstellen werden mit mindestens zwei Dritteln einer vollen Stelle und angemessener Vertragslaufzeit besetzt.
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen eine alternative Perspektive für eine Dauerbeschäftigung mit Schwerpunkt in der selbstständigen Lehre erhalten.
- Der Aufbau des Zentrums für Psychische Gesundheit als achtes Deutsches Zentrum für Gesundheitsforschung wird unterstützt.
- Die Digitalisierungsstrategie für den Hochschulbereich wird 2025 fortgeschrieben.
- Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
- Eine Förderrichtlinie „Science for Society“ ermöglicht Projekte zur Vermittlung von Forschung an die Öffentlichkeit.
- Die Grundfinanzierung der von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen wird gemeinsam mit dem Bund bis 2030 gesichert.
- Die Initiativen für Alphabetisierung werden fortgesetzt und verstärkt.
- Das Nachholen von Schulabschlüssen bleibt gebührenfrei.
- Spezifische Bildungsangebote für ältere Menschen werden entwickelt und ausgebaut.
- Klimawandel und Biodiversitätsverlust werden stärker im Schulunterricht verankert.
- Die Vermittlung soll im Rahmen einer Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung erfolgen.
- Das Medizinstudium wird um Elemente des öffentlichen Gesundheitswesens erweitert.
- Am Uniklinikum Jena wird ein Lehrstuhl für das Öffentliche Gesundheitswesen eingerichtet.
- Bibliotheken werden stärker in die schulische Arbeit integriert.
- Die Ausbildung von Sportlehrkräften und Übungsleitern wird stärker auf altersgruppenspezifische methodisch-didaktische Ansätze ausgerichtet.
- Die Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes wird international ausgerichtet.
- Es wird an mehr gemeinsamen europäischen Bildungsabschlüssen gearbeitet.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung15
- In größeren Städten kann vergünstigtes Bauland auch an Bauträger abgegeben werden, die sich langfristig zu sozialen Kriterien verpflichten.
- Das Land unterstützt den Aufbau kommunaler Bodenfonds, mit denen Kommunen Flächen für Wohnraum und öffentliche Infrastruktur erwerben.
- Kommunaler Wohnraum bleibt auch in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept in öffentlicher Hand.
- Das Land unterstützt Kommunen bei einer familienfreundlichen Standortplanung mit kurzen Wegen zwischen Lern-, Freizeit-, Wohn-, Arbeits- und Versorgungsorten.
- Ein Praxiskonzept für die Reaktivierung von Brachen und die Beseitigung von Schrottimmobilien wird erarbeitet.
- Menschen mit überschüssigem Wohnraum und Menschen mit wachsendem Bedarf werden zusammengebracht.
- Wohnungs- und Haustausch wird durch aktive Beratung, Unterstützung und Anreize gefördert.
- Ein Umzugsbonus wird ausgezahlt, um Hürden für einen Wohnungswechsel zu senken.
- In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten wird die Kappungsgrenze für Bestandsmieten gezielter angewendet.
- Die Mietpreisbremse wird ausgeweitet.
- Die Mietpreisbremse wird entfristet.
- Die öffentliche Förderung barrierefreien Wohnens wird dauerhaft etabliert, angemessen finanziert und auch für Neubauvorhaben geöffnet.
- Die Förderung barrierefreien Wohnens wird an eine Mietpreisbindung gekoppelt.
- Die Mittel werden aus den eingesparten Betriebskosten der Haushalte zurückgezahlt.
- Als Bemessungsgrundlage für die Sanierungsförderung dienen die Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsrechts.
Verkehr und Infrastruktur12
- Beim Ausbau des Nahverkehrs werden die Bedarfe alter Menschen gezielt berücksichtigt.
- Über flexible Angebote wie Rufbusse, Anrufsammeltaxis oder Mitfahrkonzepte wird vor Ort entschieden.
- Jeder Ort wird auch abseits des Schulbusverkehrs täglich an den öffentlichen Verkehr angebunden.
- Der bisherige Preis des Deutschlandtickets bleibt erhalten.
- Neben festen Fahrplanangeboten werden flexible On-Demand-Angebote ausgebaut.
- Wo die Nutzung des Fernverkehrs die Taktdichte für Pendelnde erhöht, etwa auf der Saalebahn, wird eine Tarifintegration ermöglicht.
- Ein landesweiter Masterplan Radwegenetz wird aufgestellt.
- Das Land engagiert sich weiter in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen.
- Innerorts gilt grundsätzlich Tempo 30.
- Die öffentliche Hand wird Vorreiterin der Elektromobilität.
- Land und Kommunen schaffen soweit möglich nur noch Dienstwagen mit alternativen Antrieben an.
- Die Ladeinfrastruktur wird landesweit flächendeckend ausgebaut.
Energie15
- Ein Heizungstauschbonus wird als Anreiz und Unterstützung für die Erneuerung von Heizungen eingeführt.
- Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden auch die Stromverteilnetze vor Ort ausgebaut.
- Der Atomausstieg wird bejaht.
- Der Kohlekompromiss wird bejaht.
- Das Programm SolarInvest wird durch eine gezieltere Förderung von Stromspeichern angepasst.
- Für neue Windenergieanlagen gelten hohe Standards für Umwelt- und Naturschutz.
- Der Ausbau der Ökostromproduktion, insbesondere der Windenergie, wird im Dialog mit den Menschen vor Ort vorangetrieben.
- Das Flächenziel von 2,2 Prozent für Windenergie wird durch aktive Konzentrationsplanung in ganz Thüringen erreicht.
- Thüringen soll zum Stromspeicherland ausgebaut werden.
- Für Stromspeicher wird Know-how gebündelt und Lücken in der Wertschöpfungskette werden geschlossen.
- Auch eine an die Verfügbarkeit von grünem Strom angepasste Produktion auf Lager gilt als Speicher und Beitrag zur Dekarbonisierung.
- Die Thüringer Allianz für Wasserstoff wird fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Netzwerke zum Erfahrungsaustausch werden ausgebaut.
- KMU werden zu Energieeffizienz und Energieproduktivität beraten.
- Ein zeitlich begrenzter Brückenstrompreis soll energieintensive Unternehmen unterstützen und Verbraucher entlasten.
Klima, Umwelt und Naturschutz25
- Drainagen und herrenlose Speicher werden überprüft.
- Ein Fahrplan bis 2029 für die Wasserversorgung einschließlich kleinerer Wasserspeicher wird erstellt.
- Der Gebäudebestand soll bis 2040 klimaneutral sein.
- Die Forschung zu Ersatzbaustoffen und Baustoffrecycling wird stärker gefördert.
- Die Kreislaufwirtschaft im Baubereich wird ausgebaut.
- Die Recyclingquote von Gipsprodukten wird deutlich erhöht.
- Die Ziele des Bundes- und des Landesklimagesetzes werden bejaht.
- Thüringen soll seinen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, leisten.
- Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen werden durch ein soziales Klimageld auf Bundesebene entlastet.
- Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird unterstützt.
- Gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird ein Thüringer Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen gefördert und durch Bildungsangebote und Projekte verankert.
- Die Landschaften Thüringens, saubere Luft, reines Wasser und gesunde Böden sollen bewahrt werden.
- Untere Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und Natura-2000-Stationen werden stärker als Kompetenznetzwerk verbunden.
- Die Salzbelastung der Werra soll reduziert werden.
- Eine Kreislaufwirtschaft in Thüringen hat Vorrang.
- Ein regeneratives System, das Ressourcen in den Kreislauf zurückführt und weiterverwendet, wird angestrebt.
- Das Bundesprogramm zur Vermeidung von Plastikmüll wird unterstützt.
- Die Produktion von Einwegverpackungen soll verringert oder beendet werden.
- Abfallgebührensatzungen sollen für alle verträglich sein.
- Bei der Abwasserentsorgung gilt das Solidarprinzip.
- Auf Kalamitätsflächen werden Wiederaufforstung und, besonders im Staatswald, natürliche Wiederbewaldung berücksichtigt.
- Strukturreiche Waldränder mit Strauchgürteln und Krautsaum werden gefördert.
- Die Wiederanlage von Feldhecken als Rückzugsraum für bedrohte Tierarten wird gefördert.
- Eine Flächenkreislaufwirtschaft wird eingeführt.
- Bis 2027 wird ein Thüringer Masterplan Flächenverbrauch auf Grundlage eines Netto-Null-Flächenverbrauchs erstellt.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum19
- Die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege wird im Rahmen der Eco-Schemes erprobt.
- Höhere Tierwohlstandards werden in Thüringen schnell und praktikabel umgesetzt.
- Ein verpflichtendes Tierwohllabel für tierische Produkte wird eingeführt.
- Smart Farming wird niedrigschwellig gefördert.
- Der Verlust von Infrastruktur wie Schlachthöfen wird gestoppt.
- Die Position der Erzeuger gegenüber dem Lebensmittelhandel wird gestärkt und realistische Erzeugerpreise ermöglicht.
- Humusmehrung durch eine standortgerechte Mindestfruchtfolge wird gefördert.
- Der Einsatz von Düngemitteln, insbesondere Mineraldünger, wird reduziert.
- Ein geschlossener Stickstoffkreislauf wird aufgebaut.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird deutlich reduziert.
- Landwirt:innen werden bei der Reduktion finanziell und wissenschaftlich begleitet.
- Die Nutzung weiterer Agrarflächen für Biokraftstoffe, Energieerzeugung oder BECCS wird kritisch geprüft.
- Kantinen öffentlicher Einrichtungen bieten attraktive günstige Angebote, etwa für pflanzenbasierte Ernährung.
- Die Wertschöpfung der Forstwirtschaft wird ausgebaut.
- Der Verkauf von landeseigenem Wald wird abgelehnt.
- Die eigentumsübergreifende Holzvermarktung wird beibehalten.
- Die Bejagung richtet sich künftig mehr nach dem Waldzustand als nach Abschussplänen.
- Teichwirtschaften sollen hohe Qualitätsstandards erfüllen und nachhaltig sein.
- Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird nicht grundsätzlich abgelehnt.
Digitalisierung, Daten und Technologie18
- In der Landesverwaltung wird ein Grundsatzreferat für Digitale Gesellschaft eingerichtet.
- Das Thüringer Zentrum für Lernende Systeme und Robotik wird weitergeführt.
- Das Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 unterstützt Unternehmen und Beschäftigte weiter bei der Digitalisierung.
- Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau wird durch Beratungsangebote für Kommunen unterstützt.
- Für den Ausbau verwendete Glasfasern müssen hohen Umweltstandards genügen.
- Neue Netze sollen wo möglich im Eigentum der Kommunen entstehen.
- Telekommunikationsanbieter werden stärker zum Mobilfunkausbau verpflichtet und an ihren Ausbauzielen festgehalten.
- Weitere Landesmaßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, etwa über die Bauordnung oder Standortbereitstellung, werden geprüft.
- Netzpolitik soll individuelle Freiheitsrechte und Daseinsvorsorge in Einklang bringen.
- Die Macht großer Plattformen wird beschränkt.
- Algorithmen sollen diskriminierungsfrei sein.
- Bestehende digitale Infrastruktur wird möglichst weitgehend „Open Access“ reguliert.
- Datenschutz und Datensouveränität gelten als elementare Grundrechte.
- Datenschutzregeln sollen mit Augenmaß gestaltet werden und kleine Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten.
- Das Land übernimmt eine aktive Rolle beim Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität (Zendis).
- Die Kommunen werden intensiver in das CERT des Landes eingebunden.
- Ein IT-Sicherheitsgesetz wird auf den Weg gebracht.
- Behördliche Umwelt- und Geodaten werden maschinenlesbar für Wirtschaft und Öffentlichkeit bereitgestellt.
Europa, Euro und europäische Institutionen1
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung19
- Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen und der spätere Umgang mit den Opfern werden historisch aufgearbeitet.
- Die Geschichte von LSBTIQ* in Thüringen, insbesondere Biografien aus Nachkriegszeit, DDR und Nachwendezeit, wird sichtbar gemacht und dokumentiert.
- Die Medien des Landes bedürfen als Pfeiler der Demokratie eines besonderen Schutzes.
- Der Neustart des kulturellen und sportlichen Lebens nach Corona wird kraftvoll gefördert.
- Zugangshürden zu Kultur und kultureller Bildung werden abgebaut und beseitigt.
- Kulturakteurinnen und Kulturakteure sollen von ihrer Arbeit leben können und wie andere Beschäftigte sozial abgesichert sein.
- Für Künstlerinnen und Künstler sollen faire Mindestvergütungen eingeführt werden.
- Für Künstlerinnen und Künstler sollen Ausstellungsvergütungen eingeführt werden.
- Die sozialen Sicherungssysteme für Kulturakteurinnen und Kulturakteure werden deutlich verbessert.
- Kultur wird als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
- Ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz wird unterstützt.
- Kommissionen, Jurys und Gremien im Kultur- und Medienbetrieb werden paritätisch besetzt.
- Bei der Vergabe von Kulturförderungen und künstlerischen Aufträgen gilt Parität.
- Jedes Kind soll ein Theater oder Orchester besuchen können.
- Wichtige kulturelle Initiativen und Vereine erhalten eine mehrjährige Projektförderung.
- Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur wird weiter gefördert.
- Das multimediale virtuelle Portal zur Präsentation des Kulturlandes Thüringen wird weiter ausgebaut.
- Junge Musikprojekte sollen gefördert und unterstützt werden.
- Eine weitere Bewerbung aus Thüringen als Kulturhauptstadt Europas wird unterstützt.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung14
- Angebote der kommunalen Konfliktberatung werden verstetigt und ausgebaut.
- Die Ausweisung von Grundzentren berücksichtigt die perspektivische Entwicklung der Regionen.
- Neben klassischer Wirtschaftsförderung wird auf die Ansiedlung staatlicher Institutionen gesetzt.
- Die Erwerbsquote vor Ort wird gestärkt.
- Neu gegliederte Gemeinden erhalten Gelder zum Abbau von Altschulden und Prämien für die Kosten des Zusammenschlusses.
- Neu gegliederte Gemeinden werden bei der Einwerbung von Fördermitteln unterstützt.
- Die Kommunalberatung wird fortgesetzt.
- Kinder- und Jugendgremien werden gestärkt.
- Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Kinder- und Jugendgremien werden auch auf Landkreisebene zur Regel.
- Beiräte von und für Menschen mit Behinderungen werden flächendeckend auf kommunaler Ebene eingerichtet.
- Gemeinden und Landkreise werden bei der Rekommunalisierung früher privatisierter Unternehmen der Daseinsvorsorge unterstützt.
- Die Kommunalaufsichten werden für die Aufgaben der Energiewende qualifiziert.
- Für die multifunktionale Nutzung von Gebäuden werden unbürokratische Finanzierungen aus verschiedenen Fördertöpfen ermöglicht.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.