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Der Vertrag enthält 86 von 1.258 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 86
  1. Das Regierungsbündnis wird als Minderheitskoalition fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nachdem eine Regierungsbildung auf Basis einer absoluten Mehrheit der Sitze im Landtag nicht zustande gekommen ist, haben wir uns als DIE LINKE, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu entschlossen, auch und gerade in schwierigeren Zeiten weiterhin Verantwortung für den Freistaat zu übernehmen. Wir wollen unser Regierungsbündnis als Minderheitskoalition fortzusetzen. Link zum Original
  2. Die Minderheitskoalition ist offen für den politischen und demokratischen Dialog.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Minderheitskoalition, die das Land gestalten will, sind wir für den politischen und demokratischen Dialog offen. Link zum Original
  3. In der 7. Wahlperiode soll eine neue politische Kultur etabliert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die 7. Wahlperiode dazu nutzen, eine neue politische Kultur zu etablieren. Link zum Original
  4. In allen Sachfragen geht die Koalition auf mögliche Partnerinnen und Partner zu.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in allen Sachfragen gemeinsam auf mögliche Partnerinnen und Partner zugehen. Link zum Original
  5. Die Personalentwicklung in Bildung, öffentlicher Sicherheit und Daseinsvorsorge wird überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Personalentwicklung in Bildung, öffentlicher Sicherheit und der Gewährleistung jeglicher Daseinsvorsorge durch eine qualifizierte und auskömmlich aufgestellte Verwaltung werden wir an den veränderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Erwartungen überprüfen und daran anpassen. Link zum Original
  6. Es soll mehr direkte Demokratie gewagt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam eine Politik verwirklichen, die soziale Gerechtigkeit stärkt, für handlungsfähige Kommunen sorgt, mehr direkte Demokratie wagt, die Energiewende und einen sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft konsequent umsetzt. Link zum Original
  7. Für die Vorhaben des Koalitionsvertrags wird bei den Landtagsfraktionen und der Bevölkerung um Zustimmung geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Vorhaben dieses Koalitionsvertrags werben wir um Zustimmung sowohl bei den im Landtag vertretenen Fraktionen als auch bei den Thüringerinnen und Thüringern. Link zum Original
  8. Das Paritätsgesetz soll mit Leben erfüllt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Paritätsgesetz werden wir mit Leben erfüllen. Link zum Original
  9. Das Wahlrecht ab 16 Jahren soll für die Thüringer Landtagswahl eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, das Wahlrecht ab 16 Jahre für die Thüringer Landtagswahl einzuführen. Link zum Original
  10. Antragstellung und Abrechnung der Förderprogramme werden entbürokratisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die neue EU-Förderperiode werden wir die Regionale Innovationsstrategie evaluieren und weiterentwickeln. Die Antragstellung und Abrechnung der Programme werden wir entbürokratisieren. Link zum Original
  11. Für die FuE-Förderung werden formale Erleichterungen und beschleunigte Antragsverfahren umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bewährte unternehmensbezogene FuE-Förderung werden wir stärken und wirksamer ausgestalten. Dazu sollen formale Erleichterungen und beschleunigte Antragsverfahren umgesetzt werden. Link zum Original
  12. Der Verwaltungsaufwand der EU-Förderprogramme wird im Rahmen der Landeszuständigkeit, besonders für Kleinprojekte, auf mögliche erhebliche Reduzierung geprüft und entsprechend reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen überprüfen, ob der Verwaltungsaufwand der EU-Förderprogramme im Rahmen der eigenen Zuständigkeit, besonders für Kleinprojekte, erheblich reduziert werden kann und dies umsetzen. Link zum Original
  13. Landtag und Landesregierung arbeiten beteiligungsorientierter.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen im Landtag und in der Landesregierung beteiligungsorientierter arbeiten. Link zum Original
  14. Die Rahmenbedingungen für Volksbegehren und Volksentscheide werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, die Rahmenbedingungen sowohl für direktdemokratische Verfahren (Volksbegehren und -entscheide) als auch für institutionalisierte Verfahren (Petitionen) zu verbessern. Dazu soll die Änderung der Thüringer Verfassung ein Element bilden. Link zum Original
  15. Die Rahmenbedingungen für Petitionen werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, die Rahmenbedingungen sowohl für direktdemokratische Verfahren (Volksbegehren und -entscheide) als auch für institutionalisierte Verfahren (Petitionen) zu verbessern. Dazu soll die Änderung der Thüringer Verfassung ein Element bilden. Link zum Original
  16. Zur Verbesserung direktdemokratischer Verfahren und von Petitionen wird die Thüringer Verfassung geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, die Rahmenbedingungen sowohl für direktdemokratische Verfahren (Volksbegehren und -entscheide) als auch für institutionalisierte Verfahren (Petitionen) zu verbessern. Dazu soll die Änderung der Thüringer Verfassung ein Element bilden. Link zum Original
  17. Konsultative und informelle Beteiligungsangebote für Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sogenannten konsultativen bzw. informellen Angebote der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sollen gestärkt und in einer Beteiligungsplattform gebündelt werden. Link zum Original
  18. Beteiligungsangebote werden in einer Beteiligungsplattform gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sogenannten konsultativen bzw. informellen Angebote der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sollen gestärkt und in einer Beteiligungsplattform gebündelt werden. Link zum Original
  19. Die bestehenden Instrumente der Bürgerbeteiligung werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern müssen evaluiert werden. Denn manche der bisherigen Instrumente erreichen nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb wollen wir in diese Evaluation bereits Bürgerinnen und Bürger direkt einbeziehen, zum Beispiel mit dem Instrument des Bürger*innenrates, und unter wissenschaftlicher Begleitung. Link zum Original
  20. Bürgerinnen und Bürger werden direkt, etwa über einen Bürgerrat, in die Evaluation der Beteiligungsinstrumente einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern müssen evaluiert werden. Denn manche der bisherigen Instrumente erreichen nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb wollen wir in diese Evaluation bereits Bürgerinnen und Bürger direkt einbeziehen, zum Beispiel mit dem Instrument des Bürger*innenrates, und unter wissenschaftlicher Begleitung. Link zum Original
  21. Die Evaluation der Beteiligungsinstrumente wird wissenschaftlich begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern müssen evaluiert werden. Denn manche der bisherigen Instrumente erreichen nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb wollen wir in diese Evaluation bereits Bürgerinnen und Bürger direkt einbeziehen, zum Beispiel mit dem Instrument des Bürger*innenrates, und unter wissenschaftlicher Begleitung. Link zum Original
  22. Die Landesregierung erarbeitet einen Leitfaden für die Ressorts mit empfohlenen Beteiligungsformen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Landesregierung soll im Ergebnis der Evaluation ein Leitfaden für die Ressorts erarbeitet werden, in dem geeignete und anwendbare Beteiligungsformen als Empfehlung zur künftigen Arbeit zusammengefasst werden. Link zum Original
  23. Es wird geprüft, für welche Themen, etwa erneuerbare Energieversorgung, Planungszellen nach dem Vorbild des Bürgergutachtens zur Gebietsreform geeignet sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufbauend auf den bereits gesammelten Erfahrungen bei der Erstellung und Auswertung des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen, bei dem in allen vier Planungsregionen Planungszellen durchgeführt wurden, soll geprüft werden, welche Themen für die Umsetzung dieses Instruments geeignet sind (z. B. Erneuerbare Energieversorgung). Link zum Original
  24. Die Erfahrungen des Wirtschafts- und Digitalministeriums mit Liquid Democracy werden ausgewertet und auf Übertragbarkeit geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso sind die im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft gesammelten Erfahrungen mit Liquid Democracy auszuwerten und auf Übertragbarkeit zu prüfen. Link zum Original
  25. Über Vorschläge zur Neugestaltung von Landes- und Kommunalwahlrecht wird ein Austausch geführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten in einen aktiven Austausch über Vorschläge zur Neugestaltung von Landes- und Kommunalwahlrecht. Link zum Original
  26. Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie werden ergriffen und gegebenenfalls zunächst in Modellversuchen erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen, die der Stärkung der Demokratie wirksam dienen, werden wir ergreifen, ggf. zunächst auch erst einem Praxistest im Rahmen eines Modellversuchs unterziehen. Link zum Original
  27. Förderverfahren werden vereinfacht und digitalisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen Förderverfahren konsequent vereinfacht und digitalisiert werden. Link zum Original
  28. Der öffentliche Dienst soll zum Vorbild und attraktiven Arbeitgeber in einer modernen Arbeitswelt weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den öffentlichen Dienst wollen wir als Vorbildbranche und attraktiven Arbeitgeber in einer modernen Arbeitswelt weiterentwickeln. Link zum Original
  29. Im öffentlichen Dienst wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den öffentlichen Dienst wollen wir als Vorbildbranche und attraktiven Arbeitgeber in einer modernen Arbeitswelt weiterentwickeln. Er soll zum Vorreiter einer modernen, an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Arbeitswelt werden. Dazu werden wir für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen. Link zum Original
  30. Unterschiedliche Arbeitsbedingungen von Angestellten und Beamten werden, wo rechtlich möglich und im Interesse der Beschäftigten, angeglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unterschiedliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen für Angestellte und Beamte werden wir dort, wo es rechtlich möglich und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, angleichen. Link zum Original
  31. Der öffentliche Dienst soll seine Wettbewerbsfähigkeit bei der Personalgewinnung und seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des bereits jetzt bestehenden Arbeitskräftemangels muss der Öffentliche Dienst im Freistaat seine Wettbewerbsfähigkeit in der Anwerbung von Beschäftigten steigern und seine Attraktivität als Arbeitgeber weiter verbessern. Link zum Original
  32. Das Personalentwicklungskonzept 2025 wird im Fünf-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das PEK 2025 soll im Fünf-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben und an die jeweils bestehenden Herausforderungen angepasst werden. Link zum Original
  33. Das Stellenabbaukonzept 2020 einschließlich der Abbauverpflichtungen im Haushalt 2020 wird ausgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dem Arbeitskräftebedarf Rechnung zu tragen und den Fachkräftemangel abzufedern, werden die bislang geltenden Regelungen des Stellenabbaukonzepts 2020 (SAK 2020) einschließlich der Abbau - verpflichtungen im Haushalt 2020 für den gesamten Landesdienst und die Anstalten des Öffentlichen Rechts ausgesetzt. Link zum Original
  34. Freiwerdende Stellen werden ohne Abbauverpflichtung nachbesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwerdende Stellen werden künftig ohne Ab - bauverpflichtungen nachbesetzt. Link zum Original
  35. Mit Karriereportal, Stellenbörse und Personalgewinnungskampagne sollen junge Menschen für den öffentlichen Dienst gewonnen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem modernen Karriereportal, interaktiver Stellenbörse und einer Personalgewinnungskampagne wollen wir insbesondere junge Menschen für den Thüringer Öffentlichen Dienst gewinnen. Link zum Original
  36. Mit modernen Führungsgrundsätzen, flexiblen Arbeitsmodellen, attraktiver Bezahlung und Gesundheitsförderung soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesteigert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit modernen Führungsgrundsätzen, flexiblen Arbeitsmodellen, attraktiver Besoldung und Vergütung sowie betrieblicher Gesundheitsförderung soll die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gesteigert und die gesundheitliche Situation der Beschäftigten so - wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Link zum Original
  37. Die Gesundheit der Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit modernen Führungsgrundsätzen, flexiblen Arbeitsmodellen, attraktiver Besoldung und Vergütung sowie betrieblicher Gesundheitsförderung soll die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gesteigert und die gesundheitliche Situation der Beschäftigten so - wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Link zum Original
  38. Für den Landesdienst wird eine Diversity-Strategie entwickelt, die auch den Anwendungsbereich des AGG umfasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Thüringer Landesdienst soll eine Diversity- Strategie, die auch den Anwendungsbereich des AGG umfasst, entwickelt werden. Link zum Original
  39. Die Bündelung der Prüfbehörden für die Europäischen Fonds wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Bündelung der Prüfbehörden für die Europäischen Fonds fortgesetzt. Link zum Original
  40. Die Zuständigkeit für das Bildungszentrum Gotha wird dem Finanzministerium zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zuständigkeit für das Bildungszentrum Gotha wird dem Finanzministerium zugeordnet, da hier maßgeblich die Ausbildung der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten stattfindet. Link zum Original
  41. Das Einwilligungserfordernis des Finanzministeriums für die Einstellung von Auszubildenden, dual Studierenden und Anwärtern entfällt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Analog zur Einstellung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie Rechtsreferendarinnen und -referendaren entfällt künftig das Einwilligungserfordernis für die Einstellung von Auszubildenden, dual Studierenden und Anwärterinnen und Anwärtern durch das Finanzministerium. Link zum Original
  42. Es werden mobile Servicebüros geschaffen, um Verwaltungsdienstleistungen in der Fläche anzubieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb digitalisieren wir bis 2021 insgesamt 200 Dienstleistungen und schaffen mobile Servicebüros, mit denen Verwaltungsdienstleistungen in der Fläche angeboten werden können. Link zum Original
  43. Die Thüringer Bauordnung soll geändert werden, um eine einfachere und schnellere Antragstellung zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es werden Änderungen der Thüringer Bauordnung angestrebt, die u. a. eine vereinfachte und schnellere Antragstellung ermöglichen sollen. Link zum Original
  44. Der Parlamentarische Nachhaltigkeitsbeirat wird in der Geschäftsordnung des Landtags verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Parlamentarische Nachhaltigkeitsbeirat soll in der Geschäftsordnung des Landtags verankert werden. Link zum Original
  45. Die Koalition will auch ohne absolute Mehrheit über die gesamte Wahlperiode gemeinsam Politik gestalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, auch ohne absolute Mehrheit über die gesamte Dauer der Wahlperiode gemeinsam Politik gestalten zu wollen. Link zum Original
  46. Angestrebt wird eine stabile, dauerhafte und handlungsfähige Koalition in Parlament und Landesregierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine stabile, dauerhafte und handlungsfähige Koalition im Parlament und der Landesregierung. Link zum Original
  47. Die Koalitionspartner streben einen offenen, kompromissbereiten politischen und demokratischen Dialog an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen deshalb einen offenen, kompromissbereiten politischen und demokratischen Dialog. Sie wollen in allen Sachfragen gemeinsam und miteinander abgestimmt auf mögliche Partner zugehen sowie nach Mehrheiten für eine demokratische, soziale und ökologische Politik suchen. Link zum Original
  48. Die Koalitionspartner gehen in Sachfragen gemeinsam und abgestimmt auf mögliche Partner zu.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen deshalb einen offenen, kompromissbereiten politischen und demokratischen Dialog. Sie wollen in allen Sachfragen gemeinsam und miteinander abgestimmt auf mögliche Partner zugehen sowie nach Mehrheiten für eine demokratische, soziale und ökologische Politik suchen. Link zum Original
  49. Die Koalitionspartner suchen Mehrheiten für eine demokratische, soziale und ökologische Politik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen deshalb einen offenen, kompromissbereiten politischen und demokratischen Dialog. Sie wollen in allen Sachfragen gemeinsam und miteinander abgestimmt auf mögliche Partner zugehen sowie nach Mehrheiten für eine demokratische, soziale und ökologische Politik suchen. Link zum Original
  50. Die Koalitionspartner setzen die Vereinbarung in Regierung und Parlament partnerschaftlich und gleichberechtigt um.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung sowohl im Regierungshandeln als auch innerhalb der parlamentarischen Zusammenarbeit auf partnerschaftlicher, gleichberechtigter Grundlage umzusetzen. Sie sind bestrebt, die jeweiligen Identitäten der die Koalition tragenden Parteien zu wahren und achten auf die Erkennbarkeit aller drei Partner. Link zum Original
  51. Die Identitäten und die Erkennbarkeit aller drei Koalitionsparteien werden gewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung sowohl im Regierungshandeln als auch innerhalb der parlamentarischen Zusammenarbeit auf partnerschaftlicher, gleichberechtigter Grundlage umzusetzen. Sie sind bestrebt, die jeweiligen Identitäten der die Koalition tragenden Parteien zu wahren und achten auf die Erkennbarkeit aller drei Partner. Link zum Original
  52. Bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung wird der Wille der anderen Partner berücksichtigt und Einvernehmen hergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Entscheidungen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, auch wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind, ist der Willen der anderen Partner zu berücksichtigen und Einvernehmen herzustellen. Link zum Original
  53. Verhandlungen mit CDU und FDP über Vorhaben mit Wirkung auf die Koalitionsarbeit führen die Koalitionsparteien grundsätzlich gemeinsam.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verhandlungen mit den Parteien CDU und der FDP und ihren Fraktionen im Thüringer Landtag über politische Vorhaben, die Wirkungen auf die Arbeit der Koalition entfalten, erfolgen grundsätzlich gemeinsam durch die Koalitionsparteien. Link zum Original
  54. Ein Koalitionsausschuss wird gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Den Vorsitz führt der Ministerpräsident. Link zum Original
  55. Den Vorsitz im Koalitionsausschuss führt der Ministerpräsident.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Den Vorsitz führt der Ministerpräsident. Link zum Original
  56. Eine Kleine Koalitionsrunde trifft sich regelmäßig zur politisch-strategischen Koordination.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die politisch-strategische Koordination der Arbeit der Koalition trifft sich eine Kleine Koalitionsrunde regelmäßig in einem vereinbarten Turnus. Link zum Original
  57. Die Koalitionspartner stimmen im Landtag und in den Ausschüssen grundsätzlich einvernehmlich ab und überstimmen keinen Partner.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen grundsätzlich einvernehmlich abzustimmen und keinen der Partner zu überstimmen. Davon ausgenommen bleiben alle Fragen, die das Abgeordnetenrecht betreffen. Link zum Original
  58. Fragen des Abgeordnetenrechts sind von der einvernehmlichen Abstimmung ausgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen grundsätzlich einvernehmlich abzustimmen und keinen der Partner zu überstimmen. Davon ausgenommen bleiben alle Fragen, die das Abgeordnetenrecht betreffen. Link zum Original
  59. Die Koalitionsfraktionen verständigen sich einvernehmlich über die Reaktion auf Anträge der Opposition.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsfraktionen verständigen sich einvernehmlich auf die Reaktion zu Anträgen der Opposition. Link zum Original
  60. Über die Freigabe von Abstimmungen zu parlamentarischen Initiativen entscheiden die Partner einvernehmlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entscheidungen darüber, ob und welche Abstimmungen über parlamentarische Initiativen freigegeben werden, treffen die Partner einvernehmlich. Link zum Original
  61. Die Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit und der Abstimmung über die Zusammenarbeit mit den Fraktionen der CDU und der FDP. Link zum Original
  62. Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen werden von den Koalitionspartnern gemeinsam eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen sollen im parlamentarischen Verfahren von den Koalitionspartnern gemeinsam eingebracht und Aktuelle Stunden gegenseitig angezeigt werden. Link zum Original
  63. Aktuelle Stunden werden unter den Koalitionspartnern gegenseitig angezeigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen sollen im parlamentarischen Verfahren von den Koalitionspartnern gemeinsam eingebracht und Aktuelle Stunden gegenseitig angezeigt werden. Link zum Original
  64. Im Einvernehmen können parlamentarische Initiativen auch von einer einzelnen Koalitionsfraktion eingebracht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Einvernehmen zwischen den Koalitionspartnern können parlamentarische Initiativen auch von einer der drei Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Link zum Original
  65. Parlamentarische Initiativen der Koalition werden vor der Einbringung in den Landtag einvernehmlich beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sowohl gemeinsame Initiativen der Koalitionsfraktionen als auch parlamentarische Initiativen einer der drei Koalitionspartner werden vor der Einbringung in den Landtag einvernehmlich beraten. Link zum Original
  66. Ohne schriftliches Einvernehmen wird keine Aufsetzung auf die Tagesordnung beantragt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ohne schriftliches Einvernehmen erfolgt keine Beantragung der Aufsetzung zur Tagesordnung des jeweiligen Gremiums. Link zum Original
  67. Bei parlamentarischen Initiativen soll erkennbar sein, welche Koalitionspartei sie eingebracht hat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei parlamentarischen Initiativen soll deutlich werden, welche der Koalitionsparteien diese Initiative eingebracht hat. Link zum Original
  68. Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor. Die betreffenden Mitglieder der Landesregierung bzw. ihre Staatssekretärinnen oder -sekretäre nehmen an diesen Sitzungen teil. Link zum Original
  69. An diesen Vorbereitungssitzungen nehmen die zuständigen Regierungsmitglieder oder ihre Staatssekretäre teil.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor. Die betreffenden Mitglieder der Landesregierung bzw. ihre Staatssekretärinnen oder -sekretäre nehmen an diesen Sitzungen teil. Link zum Original
  70. Nach Einvernehmen der Obleute können Abgeordnete der demokratischen Opposition zu einzelnen Sachfragen in den Arbeitskreis eingeladen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu Abstimmungen über einzelne Sachfragen können – nach Herstellung des Einvernehmens zwischen den Obleuten der Koalitionsfraktionen im Ausschuss – Abgeordnete der demokratischen Opposition in den Arbeitskreis eingeladen werden. Link zum Original
  71. Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit abweichender Voten einzelner Ministerinnen oder Minister in Sachfragen. Link zum Original
  72. Abweichende Voten einzelner Minister in Sachfragen bleiben möglich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit abweichender Voten einzelner Ministerinnen oder Minister in Sachfragen. Link zum Original
  73. Ministerpräsident, stellvertretende Ministerpräsidentin oder stellvertretender Ministerpräsident und die Vertretung des Ministerpräsidenten bilden das Kernkabinett.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerpräsident, die stellvertretende Ministerpräsidentin/der stellvertretende Ministerpräsidenten und sowie die Vertreterin/der Vertreter des Ministerpräsidenten bilden das Kernkabinett. Link zum Original
  74. Staatskanzlei und Ministerien tauschen Einladungen, Protokolle und Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenzen frühestmöglich aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die Einladungen und Protokolle sowie die Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Link zum Original
  75. Vor Regierungserklärungen stellt der Ministerpräsident das Einvernehmen mit seinen Stellvertretungen aus SPD und Grünen her.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten stellt dieser vor ihrer Abgabe das Einvernehmen mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin/dem stellvertretenden Ministerpräsidenten (SPD) sowie der vom Ministerpräsidenten als Vertreterin bestimmten Ministerin/dem vom Ministerpräsidenten als Vertreter bestimmten Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) her. Link zum Original
  76. Für Fachministerkonferenzen und Konferenzen auf Bundes- und EU-Ebene wird der Zugriff auf Vorlagen und Protokolle sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Fachministerkonferenzen sowie Konferenzen auf Bundes- und EU-Ebene wird der Zugriff auf Vorlagen und Protokolle sichergestellt. Link zum Original
  77. Die Fachminister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fachministerinnen und -minister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen. Link zum Original
  78. Thüringen nimmt seine Aufgaben im Bundesrat im Sinne konstruktiver Mitgestaltung wahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Freistaat Thüringen wird seine grundgesetzlichen Aufgaben im Bundesrat im Sinne einer konstruktiven Mitgestaltung gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern wahrnehmen. Link zum Original
  79. Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Link zum Original
  80. Maßstab des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat sind die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume bilden den Maßstab des Abstimmungsverhaltens. Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik. Link zum Original
  81. Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung werden beim Abstimmungsverhalten berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume bilden den Maßstab des Abstimmungsverhaltens. Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik. Link zum Original
  82. Als strittig werden nur Fragen gestellt, die ein Koalitionspartner für grundsätzlich bedeutsam hält.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind. Link zum Original
  83. Ohne Einigung enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Link zum Original
  84. Die Koalitionspartner sind in den von der Landesregierung zu besetzenden Gremien angemessen vertreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind in den von der Landesregierung zu besetzenden Gremien angemessen vertreten. Link zum Original
  85. Mandate und Vorsitze in Aufsichtsgremien von Landesgesellschaften und Landesbeteiligungen werden nach den Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mandate und Vorsitze in Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften und Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, werden im Sinne der „Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen“ besetzt. Link zum Original
  86. Kommissionen und Beiräte werden im gegenseitigen Benehmen besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. erfolgt im gegenseitigen Benehmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Linke TH 12, SPD TH 6 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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