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Der Vertrag enthält 121 von 1.258 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 121
  1. Mehr Arten- und Klimaschutz soll die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit mehr Arten- und Klimaschutz tragen wir Sorge für die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Link zum Original
  2. Beim Klimaschutz wird besonders auf Menschen geachtet, die durch Anpassungsmaßnahmen stark belastet sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Augenmerk liegt dabei insbesondere auf denjenigen, die durch die notwendigen Anpassungsmaßnahmen besonders belastet sind. Link zum Original
  3. Das Land bekennt sich zu den Pariser Klimazielen und den Zielen des Thüringer Klimagesetzes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Thüringer Klimagesetzes. Link zum Original
  4. Mit gesellschaftlichen Akteuren werden Maßnahmen und Projekte zum Erreichen der Klimaziele entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Thüringer Klimagesetzes. Zusammen mit allen interessierten politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren werden wir nach Lösungen suchen sowie Maßnahmen und Projekte entwickeln, um diese Ziele zu erreichen. Link zum Original
  5. Kommunen werden verstärkt bei Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen unterstützen wir weiterhin und verstärkt bei Investitionen in den Klimaschutz und eine nachhaltige Klimaanpassung. Link zum Original
  6. Ein sozial-ökologischer Umbau der Gesellschaft wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam eine Politik verwirklichen, die soziale Gerechtigkeit stärkt, für handlungsfähige Kommunen sorgt, mehr direkte Demokratie wagt, die Energiewende und einen sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft konsequent umsetzt. Link zum Original
  7. Die Unterstützung für Tierheime und Tierschutzvereine wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich einig, dass die Unterstützung für Tierheime und Tierschutzvereine fortgesetzt werden soll. Link zum Original
  8. Die investive Förderung von Tierheimen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir die investive Förderung von Tierheimen fortführen und uns für die Umsetzung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sowie für die Umsetzung der Katzenschutzverordnung und deren bedarfsgerechte Finanzierung einsetzen. Link zum Original
  9. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen soll umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir die investive Förderung von Tierheimen fortführen und uns für die Umsetzung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sowie für die Umsetzung der Katzenschutzverordnung und deren bedarfsgerechte Finanzierung einsetzen. Link zum Original
  10. Die Katzenschutzverordnung soll umgesetzt und bedarfsgerecht finanziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wollen wir die investive Förderung von Tierheimen fortführen und uns für die Umsetzung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sowie für die Umsetzung der Katzenschutzverordnung und deren bedarfsgerechte Finanzierung einsetzen. Link zum Original
  11. Tierversuchsfreie Verfahren werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen tierversuchsfreie Verfahren stärken. Link zum Original
  12. Tierversuche mit starken und langanhaltenden Schmerzen sollen verboten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Tierversuche, die starke und langanhaltende Schmerzen bedeuten, sollen verboten werden. Link zum Original
  13. Tierversuche in der Forschung sollen nach dem 3R-Prinzip reduziert, ersetzt und langfristig möglichst abgeschafft werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Tierversuche in der Forschung sollen nach dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) reduziert, ersetzt und – soweit möglich – langfristig abgeschafft werden. Link zum Original
  14. Die Region Oberhof soll mit ihren Sportanlagen klimaneutral gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Rahmen soll die Region Oberhof mit ihren Anlagen klimaneutral gestaltet werden. Link zum Original
  15. Für neue Gewerbe- und Industrieflächen soll ein Ausgleich etwa durch Entsiegelung geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Großflächeninitiative zur Bereitstellung auch größerer Gewerbe- und Industrieflächen werden wir fortsetzen. Dabei soll ein Ausgleich, z. B. durch Entsiegelung geschaffen werden. Link zum Original
  16. Die Umsetzung der Pariser Klimaziele erfordert abgestimmtes und entschlossenes Handeln auf europäischer Ebene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens bedarf eines abgestimmten und entschlossenen Handelns auf europäischer Ebene. Link zum Original
  17. Die Klimaziele sollen sich stärker in der Förderprogrammatik der EU und ihrer Umsetzung in Thüringen niederschlagen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausrichtung auf die Klimaziele sollte sich stärker als bislang in der Förderprogrammatik der EU und in der Umsetzung für den Freistaat Thüringen niederschlagen. Link zum Original
  18. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen werden bei der Gestaltung landespolitischer Programme berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verpflichten uns zur Berücksichtigung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) bei der Gestaltung der landespolitischen Programme und werden Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit miteinander verschränken. Link zum Original
  19. Es wird geprüft, ob Thüringen zur Substitution unvermeidbarer CO2-Emissionen ein CO2-reduzierendes Projekt der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt, statt Kompensationszertifikate zu erwerben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Substituierung unvermeidbarer CO2-Emissionen prüfen wir, ob Thüringen ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt, mit dem CO2 reduziert wird, statt internationale Kompensationszertifikate zu erwerben. Link zum Original
  20. CO2-Einsparpotenziale bei den Landesliegenschaften sollen weiter gehoben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Blick auf die Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele sollte die CO2-Einsparpotentiale im Bereich der Landesliegenschaften weiterhin aktiv gehoben werden. Link zum Original
  21. Bei der Pflege von Straßenrändern ist der Biotopschutz verstärkt zu beachten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Pflege von Straßenrändern ist der Biotopschutz verstärkt zu beachten. Link zum Original
  22. Ein landesweiter Biotopverbundplan wird in die Landesplanung aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen einen landesweiten Biotopverbundplan in die Landesplanung aufnehmen. Link zum Original
  23. Die Vermehrung des Waldes als CO2-Speicher wird durch verstärkte Erstaufforstung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mehrung des Waldes als CO2-Speicher ist durch verstärkte Erstaufforstung zu unterstützen. Link zum Original
  24. Das Potenzial der CO2-Speicherung durch Humusmehrung in der Landwirtschaft wird gehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Potenzial der natürlichen CO2-Speicherung durch Humusmehrung in der Landwirtschaft wollen wir heben. Link zum Original
  25. Die Kompensationsverordnung soll vorwiegend Brachflächen reaktivieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erarbeitung einer Thüringer Kompensationsverordnung soll dem Ziel der Eindämmung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen dienen und vorwiegend Brachflächen reaktivieren. Link zum Original
  26. Thüringen trägt entscheidend zur Reduzierung des Pestizideinsatzes bei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Thüringen leistet einen entscheidenden Beitrag für die Reduzierung des Pestizideinsatzes und den Schutz des Grundwassers vor Nährstoffeinträgen. Link zum Original
  27. Thüringen trägt entscheidend zum Schutz des Grundwassers vor Nährstoffeinträgen bei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Thüringen leistet einen entscheidenden Beitrag für die Reduzierung des Pestizideinsatzes und den Schutz des Grundwassers vor Nährstoffeinträgen. Link zum Original
  28. Dem Schutz von Umwelt, Klima und Natur wird eine hohe Bedeutung beigemessen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition misst dem Schutz von Umwelt, Klima und Natur eine hohe Bedeutung bei. Link zum Original
  29. Die Klimaziele von Paris und die Ziele des Landesklimagesetzes werden bejaht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Landesklimagesetzes. Link zum Original
  30. Ein Konzept für einen Green New Deal für Thüringen wird gesellschaftlich breit diskutiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wie ein Konzept eines Green New Deals für Thüringen aussehen kann, wollen wir gesellschaftlich breit diskutieren. Link zum Original
  31. Die Ziele der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie werden verfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verfolgen die Ziele der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie. Link zum Original
  32. Der Fuhrpark der Landesverwaltung wird schrittweise auf Elektrofahrzeuge und andere alternative Antriebe umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Fuhrpark der Thüringer Landesverwaltung werden wir schrittweise auf Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen alternativen Antrieben umstellen. Entsprechende Anreize für die Umstellung der kommunalen Fuhrparks wollen wir ebenfalls auf den Weg bringen. Link zum Original
  33. Für die Umstellung kommunaler Fuhrparks auf alternative Antriebe werden Anreize geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Fuhrpark der Thüringer Landesverwaltung werden wir schrittweise auf Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen alternativen Antrieben umstellen. Entsprechende Anreize für die Umstellung der kommunalen Fuhrparks wollen wir ebenfalls auf den Weg bringen. Link zum Original
  34. Kleinere Kommunen ohne eigenen Klimaschutzmanager erhalten neben finanzieller Förderung mehr fachliche Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der finanziellen Förderung benötigen insbesondere kleinere Kommunen ohne eigenen Klimaschutzmanager mehr fachliche Unterstützung. Link zum Original
  35. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist eine 100%-Versorgung aus erneuerbaren Energien bis spätestens 2040 mit einem Mix aus Solar- und Windenergie, Biomasse und Wasserkraft und eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030. Link zum Original
  36. Die Maßnahmen des Landesprogramms Hochwasserschutz 2015–2021 werden über die Fondsperiode hinaus fortgeführt und abgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die begonnenen Maßnahmen des Landesprogramms Hochwasserschutz 2015 – 2021 sind zum Schutz der Bürger über die derzeitige Fondsperiode hinaus fortzuführen und erfolgreich abzuschließen. Link zum Original
  37. Die Rückgewinnung von Retentionsflächen, insbesondere durch Deichrückverlegungen, hat Vorrang vor technischem Hochwasserschutz, unter Berücksichtigung urbaner Räume.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist der Rückgewinnung von Retentionsflächen insbesondere durch Deichrückverlegungen der Vorrang vor Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zu geben, wobei die besonderen Herausforderungen in urbanen Räumen berücksichtigt werden müssen. Link zum Original
  38. Die kommunale Hochwasserabwehr an Gewässerabschnitten mit deutlichem Hochwasserrisiko wird mit Unterstützung des Landes weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Hochwasserabwehr ist an Gewässerabschnitten mit deutlichem Hochwasserrisiko bzw. HWS- Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei Unterstützung durch das Land weiter auszubauen. Link zum Original
  39. Das Land fördert Konzeption und Umsetzung effizienter Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land unterstützt die Vorsorge vor Starkregen durch die Förderung von Konzeption und Umsetzung effizienter Vorsorgemaßnahmen. Link zum Original
  40. Bei der Fortschreibung des Landesprogramms Hochwasserschutz werden Klimawandelfolgen, Starkregenvorsorge und Dürren stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Fortschreibung des Landesprogrammes Hochwasserschutz werden potenzielle Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserrisiken, Vorsorgemaßnahmen vor Starkregen sowie Dürren in verstärktem Maße berücksichtigt. Link zum Original
  41. Die Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz und der Wasserrahmenrichtlinie wird deutlich verstärkt, um bis 2027 in möglichst vielen Gewässern einen guten Zustand zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Anstrengungen zur Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2015 - 2021 und der Wasserrahmenrichtlinie deutlich verstärken, um den guten Zustand bis 2027 in möglichst vielen Gewässern herzustellen. Link zum Original
  42. Die Salzkonzentration in der Werra soll schnellstmöglich reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen schnellstmöglich eine Reduzierung der Salzkonzentrationen in der Werra erreichen. Link zum Original
  43. Der Masterplan Salzreduzierung wird zügig und konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu ist der vereinbarte Masterplan Salzreduzierung zügig und konsequent umzusetzen. Link zum Original
  44. Aufweichungen des Masterplans Salzreduzierung zulasten des Gewässerschutzes werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufweichungen des Masterplans zu Lasten des Gewässerschutzes lehnen wir ab. Link zum Original
  45. Einer Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans mit fortgesetzter Versenkung von Salzabwässern oder unzureichender Absenkung der Zielwerte wird nicht zugestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einer Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans, die eine Fortsetzung der Versenkung der Salzabwässer oder eine unzureichende Absenkung der Zielwerte umfasst, werden wir nicht zustimmen. Link zum Original
  46. Die Düngeverordnung des Bundes wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Düngeverordnung des Bundes ist umzusetzen. Link zum Original
  47. Die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete mit zusätzlichen Maßnahmen nach der künftigen Düngeverordnung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Festlegung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Feststellung der Gebiete, in denen der Grenzwert für Nitrat infolge zu hoher Düngeeinträge überschritten wird, und für die nach der künftigen Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Festlegung. Link zum Original
  48. Die Verursacher der Nitratbelastung im Grundwasser, auch außerhalb der Landwirtschaft, werden ermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verursacher der Nitratbelastung im Grundwasser auch außerhalb der Landwirtschaft müssen ermittelt und zur Verbesserung des Zustandes herangezogen werden. Link zum Original
  49. Die Verursacher der Nitratbelastung werden zur Verbesserung des Grundwasserzustands herangezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verursacher der Nitratbelastung im Grundwasser auch außerhalb der Landwirtschaft müssen ermittelt und zur Verbesserung des Zustandes herangezogen werden. Link zum Original
  50. Eine Rohwasseruntersuchungsverordnung nach hessischem Vorbild wird in Kraft gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird eine Rohwasseruntersuchungsverordnung nach hessischem Vorbild in Kraft gesetzt. Link zum Original
  51. Zum Schutz der Gewässerfauna und -flora wird ein Frühwarnsystem für Extremniedrigwasser aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Schutz der Fauna und Flora unserer Gewässer ist ein Frühwarnsystem für Extremniedrigwasser aufzubauen und Vorsorgepläne vorzubereiten. Link zum Original
  52. Für Extremniedrigwasser werden Vorsorgepläne vorbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Schutz der Fauna und Flora unserer Gewässer ist ein Frühwarnsystem für Extremniedrigwasser aufzubauen und Vorsorgepläne vorzubereiten. Link zum Original
  53. Zur Verbesserung der Klimaresilienz der Gewässer werden standorttypische Gehölzsäume etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Verbesserung der Klimaresilienz unserer Gewässer sollen standorttypische Gehölzsäume unter Beachtung der gewässertypischen Eigendynamik zur Beschattung, Biotopvernetzung und für den Klimaschutz etabliert werden. Link zum Original
  54. Die Gewässerunterhaltung wird grundsätzlich auf eine naturnahe Entwicklung der Gewässer ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich auf das Ziel einer naturnahen Entwicklung der Gewässer sowie, an hochwasserrelevanten Anlagen bzw. Gewässerabschnitten, auf die Reduzierung von Hochwasserrisiken auszurichten. Dabei sind ggf. Belange des Tourismus ebenfalls zu berücksichtigen. Link zum Original
  55. An hochwasserrelevanten Anlagen und Gewässerabschnitten wird die Gewässerunterhaltung auf die Reduzierung von Hochwasserrisiken ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich auf das Ziel einer naturnahen Entwicklung der Gewässer sowie, an hochwasserrelevanten Anlagen bzw. Gewässerabschnitten, auf die Reduzierung von Hochwasserrisiken auszurichten. Dabei sind ggf. Belange des Tourismus ebenfalls zu berücksichtigen. Link zum Original
  56. Bei der Gewässerunterhaltung werden gegebenenfalls Belange des Tourismus berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich auf das Ziel einer naturnahen Entwicklung der Gewässer sowie, an hochwasserrelevanten Anlagen bzw. Gewässerabschnitten, auf die Reduzierung von Hochwasserrisiken auszurichten. Dabei sind ggf. Belange des Tourismus ebenfalls zu berücksichtigen. Link zum Original
  57. Das Land unterstützt die Gewässerunterhaltungsverbände während der Aufbauphase intensiv.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land unterstützt die gesetzlich gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände während der Aufbauphase intensiv. Link zum Original
  58. Die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung wird weiterhin vollständig vom Land finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung der Gewässerunterhaltung an Gewässer 2. Ordnung erfolgt weiterhin vollständig durch das Land. Link zum Original
  59. Eine Landeswasserstrategie zum Schutz von Grund- und Trinkwasser wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden wir eine Landeswasserstrategie zum Schutz des Grund- und Trinkwassers entwickeln und die hierfür notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen schaffen. Link zum Original
  60. Für die Landeswasserstrategie werden die personellen und materiellen Voraussetzungen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden wir eine Landeswasserstrategie zum Schutz des Grund- und Trinkwassers entwickeln und die hierfür notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen schaffen. Link zum Original
  61. Die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser ist ein selbstverständliches Ziel und bedarf staatlicher Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist ein selbstverständliches Ziel und bedarf staatlicher Unterstützung. Link zum Original
  62. Privatisierungen der Trinkwasserversorgung werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Privatisierungen der Trinkwasserversorgung lehnen wir ab. Link zum Original
  63. Der mit dem Gemeinde- und Städtebund abgeschlossene Abwasserpakt wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erfüllen den in der vergangenen Legislatur mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringens abgeschlossenen Abwasserpakt mit Leben. Link zum Original
  64. Die erhöhte Bereitstellung von Landesmitteln für die Förderung der Abwasserbeseitigung wird über 2020 hinaus verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu verstetigen wir die erhöhte Bereitstellung von Landesmitteln für die Förderung der Abwasserbeseitigung über das Jahr 2020 hinaus. Link zum Original
  65. Eine weitestgehende landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen eine weitestgehende landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Link zum Original
  66. Eine Bergordnung legt fest, wie die Rekultivierung von Bergwerken durch frühzeitige Rücklagenbildung der Bergbauunternehmen gesichert wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Gewinnung von mineralischen Rohstoffen sollen durch den Erlass einer Bergordnung Festlegungen getroffen werden, wie die Rekultivierung von Bergwerken in der Nachbergbauphase durch frühzeitige Rücklagenbildung der Bergbauunternehmen gesichert wird. Link zum Original
  67. Die Biodiversität in Abbaustätten der Steine- und Erdenindustrie wird bereits während der Rohstoffgewinnung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bereits während der Gewinnung von Rohstoffen der Steine- und Erdenindustrie soll die Biodiversität in den Abbaustätten gestärkt werden. Link zum Original
  68. Die Landesregierung unterstützt einen Dialog zwischen rohstoffgewinnender Industrie, Kommunen und Naturschutzverbänden zur Förderung der biologischen Vielfalt in Gewinnungsstätten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung unterstützt einen Dialogprozess zwischen der rohstoffgewinnenden Industrie, den Kommunen und den Naturschutzverbänden über gemeinsame Aktivitäten zur Sicherung und Förderung der Biologischen Vielfalt in Gewinnungsstätten. Link zum Original
  69. Der Rückgang des REA-Gipses durch den Kohleausstieg kann teilweise durch stoffliche Substitution des Rohstoffs Gips ausgeglichen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass der mit dem Kohleausstieg verbundene Rückgang des REA-Gipsaufkommens anteilig über eine zumindest teilweise stoffliche Substitution des Rohstoffes Gips kompensiert werden kann. Link zum Original
  70. Der Gips-Dialog der Landesregierung in Nordthüringen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Gips-Dialog der Landesregierung in Nordthüringen wird fortgeführt. Link zum Original
  71. Neue Gipsabbaugebiete und Neuverritzungen über Bestandsgenehmigungen hinaus werden nicht mehr genehmigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neue Gipsabbaugebiete und Neuverritzungen, die über Bestandsgenehmigungen hinaus gehen, sollen nicht mehr genehmigt werden. Link zum Original
  72. Der Bund darf nicht aus seiner Finanzierungsverantwortung für Sanierung und Ewigkeitslasten aus dem Kalibergbau und dem ehemaligen Braunkohlerevier im Altenburger Land entlassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Bund nicht aus seiner Verantwortung für die Finanzierung von Sanierungsaktivitäten sowie Ewigkeitslasten aus dem Kalibergbau in Thüringen und im ehemaligen Braunkohlerevier im Altenburger Land entlassen werden darf. Link zum Original
  73. Sicherheitsrisiken durch die Flutung der Grube Springen werden ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sicherheitsrisiken durch die Flutung der Grube Springen müssen ausgeschlossen werden. Link zum Original
  74. Für Uranbergbaualtlasten außerhalb der Wismutsanierung wird eine Bundesbeteiligung beantragt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Uranbergbaualtlasten außerhalb der Wismutsanierung sollte eine Bundesbeteiligung beantragt werden. Link zum Original
  75. Die Landesregierung unterstützt Erhalt und Entwicklung der Geoparke durch gezielte Fördermittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Thüringer Landesregierung unterstützt den Erhalt und die Entwicklung der Geoparke im Freistaat Thüringen durch die gezielte Bereitstellung von Fördermitteln. Link zum Original
  76. Bodenschutz wird als gleichrangiger Schutzbereich neben Klima-, Immissions-, Natur- und Gewässerschutz betrachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bodenschutz soll gleichrangig wie Klima-, Immissions-, Natur- und Gewässerschutz als gesellschaftlich unverzichtbarer Schutzbereich wahrgenommen werden. Link zum Original
  77. Thüringen etabliert eine Bodendatenbank.

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    Wortlaut im Vertrag
    Thüringen wird eine Bodendatenbank etablieren. Link zum Original
  78. Altlastenverdächtige Flächen werden über eine Förderrichtlinie und Freistellungen verstärkt in den Nutzungskreislauf zurückgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Altlastenverdächtige Flächen sollen in verstärktem Maße wieder in den Nutzungskreislauf (über eine Förderrichtlinie Altlasten, ergänzend über Freistellungen) zurückgeführt werden. Link zum Original
  79. Das Brachflächenkataster der LEG wird zu einem Brachflächen- und Entsiegelungskataster fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bei der LEG geführte Brachflächenkataster sollte zu einem Brachflächen- und Entsiegelungskataster Thüringen fortentwickelt werden. Link zum Original
  80. Versiegelte Flächen sollen durch die LEG revitalisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Revitalisierung von versiegelten Flächen durch die LEG wird angestrebt. Link zum Original
  81. Für die Abluftreinigung großer Tierhaltungsanlagen wird eine bundesweit einheitliche Regelung nach dem Vorbild des Thüringer Filtererlasses angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Abluftreinigung bei großen Tierhaltungsanlagen setzen wir uns für eine bundesweit einheitliche Regelung im Sinne des Thüringer Filtererlasses ein und regen einen Technik-TÜV insbesondere für Schweinemastanlagen an. Link zum Original
  82. Ein Technik-TÜV insbesondere für Schweinemastanlagen wird angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Abluftreinigung bei großen Tierhaltungsanlagen setzen wir uns für eine bundesweit einheitliche Regelung im Sinne des Thüringer Filtererlasses ein und regen einen Technik-TÜV insbesondere für Schweinemastanlagen an. Link zum Original
  83. Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei ressourcenschonender Beschaffung wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei der ressourcenschonenden Beschaffung soll ausgebaut werden. Dazu sollen entsprechende Hilfen erarbeitet werden. Link zum Original
  84. Für ressourcenschonende Beschaffung werden Hilfen erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei der ressourcenschonenden Beschaffung soll ausgebaut werden. Dazu sollen entsprechende Hilfen erarbeitet werden. Link zum Original
  85. Das Baustoffrecycling wird insbesondere wegen des Wegfalls von REA-Gips vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Baustoffrecycling ist vor allem vor dem Hintergrund des Ausfalls von REA-Gips voranzutreiben, auch das Recycling von Batterien und kleinen Elektrogeräten muss verbessert werden. Link zum Original
  86. Das Recycling von Batterien und kleinen Elektrogeräten wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Baustoffrecycling ist vor allem vor dem Hintergrund des Ausfalls von REA-Gips voranzutreiben, auch das Recycling von Batterien und kleinen Elektrogeräten muss verbessert werden. Link zum Original
  87. Der Erhalt der biologischen Vielfalt in Thüringen erfordert erhebliche Anstrengungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Erhalt der biologischen Vielfalt in Thüringen bedarf erheblicher Anstrengungen. Link zum Original
  88. Die Förderinstrumente KULAP, NALAP und ENL werden beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderinstrumente Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP), Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NALAP) und Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) werden beibehalten und gestärkt. Link zum Original
  89. Die Förderinstrumente KULAP, NALAP und ENL werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderinstrumente Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP), Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NALAP) und Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) werden beibehalten und gestärkt. Link zum Original
  90. Für die Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie werden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es werden die finanziellen Voraussetzungen für die weiterhin erfolgreiche Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie geschaffen. Link zum Original
  91. Die ENL-Mittel werden in der nächsten Förderperiode erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die große Nachfrage und der tatsächliche Mittelbedarf für die Naturschutzprogramme ENL und NALAP machen eine Erhöhung der ENL-Mittel in der nächsten Förderperiode erforderlich. Link zum Original
  92. Die Großschutzgebiete werden mit Augenmaß und unter Einbindung der regionalen Akteure weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Großschutzgebiete mit Augenmaß und unter aktiver Einbindung der gesellschaftlichen Akteure in den Regionen weiterentwickeln. Link zum Original
  93. Die Verordnung für das Biosphärenreservat Thüringische Rhön wird nach den MAB-Kriterien bis 2021 weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierzu zählt insbesondere die Weiterentwicklung der Verordnung für das BSR thüringische Rhön unter der Maßgabe der international anerkannten MAB-Kriterien, die wir bis 2021 zum Abschluss bringen möchten. Link zum Original
  94. Das Biosphärenreservat Thüringer Wald und das Grüne Band werden qualitativ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aber auch das BSR „Thüringer Wald“ und das Grüne Band wollen wir qualitativ weiterentwickeln. Hierfür werden wir die Förderinstrumente des Bundes einsetzen, um zusätzliche Naturschutzgroßprojekte und Vorhaben im Rahmen des Bundesprogramms zur Biologischen Vielfalt in diesen Gebieten zu realisieren. Link zum Original
  95. Mit Förderinstrumenten des Bundes werden zusätzliche Naturschutzgroßprojekte und Vorhaben des Bundesprogramms Biologische Vielfalt in diesen Gebieten realisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aber auch das BSR „Thüringer Wald“ und das Grüne Band wollen wir qualitativ weiterentwickeln. Hierfür werden wir die Förderinstrumente des Bundes einsetzen, um zusätzliche Naturschutzgroßprojekte und Vorhaben im Rahmen des Bundesprogramms zur Biologischen Vielfalt in diesen Gebieten zu realisieren. Link zum Original
  96. Das Ausweisungsverfahren für eine UNESCO-Biosphärenregion Südharz-Kyffhäuser-Hohe Schrecke wird bis zum Ende der Legislatur abgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Ausweisungsverfahren für eine von der UNESCO anerkannte Biosphärenregion Südharz-Kyffhäuser-Hohe Schrecke entsprechend dem Moderationsprozess bis zum Ende der Legislatur zum Abschluss bringen. Dabei streben wir eine länderübergreifende Anerkennung mit dem Land Sachsen-Anhalt an. Link zum Original
  97. Für die Biosphärenregion wird eine länderübergreifende Anerkennung mit Sachsen-Anhalt angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Ausweisungsverfahren für eine von der UNESCO anerkannte Biosphärenregion Südharz-Kyffhäuser-Hohe Schrecke entsprechend dem Moderationsprozess bis zum Ende der Legislatur zum Abschluss bringen. Dabei streben wir eine länderübergreifende Anerkennung mit dem Land Sachsen-Anhalt an. Link zum Original
  98. Die Ansiedlung von Unternehmen in Biosphärenreservaten, die für vorbildliches Wirtschaften und regionale Produkte stehen, soll eigenständig gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine eigenständige Förderung der Ansiedlung von Unternehmen in Biosphärenreservaten an, die im Sinne des Biosphärenreservatsgedankens für vorbildliches Wirtschaften in einer intakten Umwelt stehen und Produkte aus der Region besser in Wert setzen. Link zum Original
  99. Die Bürgerinnen und Bürger der drei Regionen werden auf dem Weg zur Biosphärenregion einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in den drei Regionen auf dem Weg zu einer Biosphärenregion mitnehmen und richten daher drei Anlaufstellen bis zum Abschluss des internationalen Anerkennungsverfahrens ein. Link zum Original
  100. Bis zum Abschluss des Anerkennungsverfahrens werden drei Anlaufstellen eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in den drei Regionen auf dem Weg zu einer Biosphärenregion mitnehmen und richten daher drei Anlaufstellen bis zum Abschluss des internationalen Anerkennungsverfahrens ein. Link zum Original
  101. Das Netz der Naturschutzgebiete wird auf Grundlage eines transparenten Konzepts weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Netz an Naturschutzgebieten auf der Grundlage eines transparenten Konzeptes weiter entwickeln. Link zum Original
  102. Für die bestehenden Schutzgebiete wird ein Qualitätssicherungssystem aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig werden wir ein Qualitätssicherungssystem für die bestehenden Schutzgebiete in Thüringen aufbauen. Link zum Original
  103. Die Natura-2000-Stationen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der erfolgreich eingeschlagene Weg der Natura-2000-Stationen soll ausgebaut werden. Link zum Original
  104. Das Kompetenzzentrum Natura-2000-Stationen wird dauerhaft gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Kompetenzzentrum Natura-2000-Stationen soll dauerhaft gesichert werden und die Arbeit der Natura-2000-Stationen anleiten und unterstützen. Link zum Original
  105. Das Kompetenzzentrum leitet die Arbeit der Natura-2000-Stationen an und unterstützt sie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Kompetenzzentrum Natura-2000-Stationen soll dauerhaft gesichert werden und die Arbeit der Natura-2000-Stationen anleiten und unterstützen. Link zum Original
  106. Für die Umsetzung der Maßnahmen nach der FFH-Richtlinie werden die erforderlichen Fördermittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Trotz der erfolgreichen Aufholjagd des Freistaates Thüringen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie machen die zwei Vertragsverletzungsverfahren den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf deutlich. Wir werden für die Maßnahmenumsetzung die erforderlichen Fördermittel bereitstellen. Link zum Original
  107. Für Fortschreibung und Evaluierung der Managementpläne sowie Managementpläne für Vogelschutzgebiete werden die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Fortschreibung der Managementpläne, deren Evaluierung und die Erarbeitung der Managementpläne für Vogelschutzgebiete stellen wir die erforderlichen Ressourcen in den betroffenen Geschäftsbereichen bereit. Link zum Original
  108. Um den Artenrückgang zu stoppen, sind Kooperation mit den Landbewirtschaftern und maßgeschneiderte Förderprogramme nötig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Artenrückgang in Thüringen hält dramatisch an. Um diesen Trend zu stoppen und umzukehren, bedarf es der Kooperation mit den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzflächen und maßgeschneiderter Förderprogramme. Link zum Original
  109. Die Anlage von Wegrändern, Feldrainen, Hecken und Feuchtgebieten soll in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erhöhung der biologischen Vielfalt streben wir insbesondere in den intensiv genutzten Thüringer Agrarlandschaften die Aufnahme der Schaffung von Wegrändern, Feldrainen, Hecken und Feuchtgebieten in die landwirtschaftliche Förderkulisse an. Link zum Original
  110. Flankierende Artenschutzprogramme werden entwickelt und umgesetzt, die die Fördermöglichkeiten des Bundes ausschöpfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden flankierende Artenschutzprogramme entwickeln und umsetzen, die die Fördermöglichkeiten des Bundes ausschöpfen. Link zum Original
  111. Das Miteinander von Mensch und geschützten wild lebenden Arten erfordert ein gezieltes Management.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das konfliktarme Miteinander des Menschen mit geschützten, wild lebenden Arten bedarf eines gezielten Managements. Link zum Original
  112. Die Pflege von Straßenrändern wird hinsichtlich Technik und Zeitpunkt auf schädliche Wirkungen für Insekten überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Pflege von Straßenrändern wird bezüglich ihrer schädlichen Wirkungen auf Insekten sowohl hinsichtlich der angewendeten Technik als auch hinsichtlich des Durchführungszeitpunktes kritisch überprüft und sofern erforderlich mit entsprechenden Handlungsanweisungen umgestellt. Link zum Original
  113. Bei Bedarf wird die Straßenrandpflege mit Handlungsanweisungen umgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Pflege von Straßenrändern wird bezüglich ihrer schädlichen Wirkungen auf Insekten sowohl hinsichtlich der angewendeten Technik als auch hinsichtlich des Durchführungszeitpunktes kritisch überprüft und sofern erforderlich mit entsprechenden Handlungsanweisungen umgestellt. Link zum Original
  114. Die Mittel für Prävention und Entschädigung werden aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Mittel für die Prävention und Entschädigung aufstocken. Link zum Original
  115. Schafft der Bund keine Rechtsgrundlage für das Wolfsmanagement, erlässt das Land eine Wolfsverordnung, die Artenschutz und Belange der Weidetierhalter berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wenn der Bund nicht die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für das Management von Wölfen schafft, werden wir eine geeignete Verordnung für den Wolf entwickeln und erlassen, die dem Tierartenschutz und den Belangen der Weidetierhalter gerecht werden. Link zum Original
  116. Eine Ordnung über Flächenkompensationsmaßnahmen nach einem integrativen und flächensparenden Ansatz wird erlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine Ordnung über die Durchführung von Flächenkompensationsmaßnahmen erlassen, die dem integrativen und flächensparenden Ansatz besonders Rechnung trägt. Link zum Original
  117. Es soll keine Nettoneuversiegelung mehr geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist, dass es keine Nettoneuversiegelung mehr gibt. Link zum Original
  118. Die Einbindung der Zivilgesellschaft über den Nachhaltigkeitsbeirat und der Wirtschaft über das NAT-Abkommen wird fortgesetzt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bewährte Einbindung der Zivilgesellschaft über den Nachhaltigkeitsbeirat und der Wirtschaft über das NAT- Abkommen soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Link zum Original
  119. Das Nachhaltigkeitszentrum wird in seinen Aufgaben als Schnittstelle für Nachhaltigkeitsaktivitäten weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufgaben des Nachhaltigkeitszentrums als Schnittstelle für vielfältige Nachhaltigkeits-Aktivitäten sollen weiter gefördert werden. Link zum Original
  120. Die Umweltwirtschaftsstrategie wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Weiterentwicklung der Umweltwirtschaftsstrategie, eine Landesinitiative Ressourceneffizienz plus Gipsersatz und die Einrichtung eines Thüringer Bildungsfonds Nachhaltigkeit sollen weitere Schwerpunkte in diesem Bereich sein. Link zum Original
  121. Eine Landesinitiative Ressourceneffizienz plus Gipsersatz wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Weiterentwicklung der Umweltwirtschaftsstrategie, eine Landesinitiative Ressourceneffizienz plus Gipsersatz und die Einrichtung eines Thüringer Bildungsfonds Nachhaltigkeit sollen weitere Schwerpunkte in diesem Bereich sein. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Linke 12, SPD 6 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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