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Vertrag und Programme

CDU SN, Grundsatzprogramm 2024: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2024 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Mutig neue Wege gehen“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2024 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 421 von 904 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung37
  1. Bei der europäischen Integration gelten die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft als Leitmotiv sowie Deregulierung und Bürokratieabbau als Pflicht.
  2. Ein Gründungsprozess darf nicht länger als ein Fußballspiel dauern.
  3. Bei der Staatsmodernisierung gilt der Grundsatz Privat vor Staat.
  4. In der öffentlichen Verwaltung wird Teamarbeit etabliert.
  5. Führungspositionen in der Verwaltung können befristet mit externen Experten besetzt werden.
  6. Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung sammeln Erfahrungen in privaten Organisationen.
  7. Politische Entscheidungen werden dynamisch auf Basis von Daten, Fakten und strategischer Vorausschau getroffen.
  8. Jede staatliche Maßnahme wird mit klaren, messbaren Zielen hinterlegt.
  9. Die Notstandsverfassung des Grundgesetzes wird überarbeitet.
  10. Der Bundestag bleibt auch im Krisenfall das zentrale Verfassungsorgan.
  11. Verfassungswandel erfolgt nur durch Verfassungsänderung.
  12. Die Auslagerung politischer Entscheidungen in informelle Gremien, Expertenkommissionen und auf die internationale Ebene wird abgelehnt.
  13. Parlamente sollen schlank und effizient sein.
  14. Die Parlamentsarbeit wird reformiert und stärker auf Erfolgs- und Vollzugskontrolle ausgerichtet.
  15. Abgeordnete legen ihre Bezüge immer erst für die Abgeordneten der nachfolgenden Wahlperiode fest.
  16. Ein reines Verhältniswahlrecht wird abgelehnt.
  17. Das Wahlrecht enthält Elemente des Personen- und Mehrheitswahlrechts.
  18. Direkt gewählte Wahlkreiskandidaten gehören stets dem Parlament an.
  19. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen bleibt an volle Geschäftsfähigkeit und volle Strafmündigkeit gekoppelt.
  20. Als allgemeiner Grundsatz gilt: ein Projekt, ein Verfahren.
  21. Menschen, die sich mit digitalen Verwaltungswegen schwertun, werden vor Ort in Behörden und durch Digitallotsen unterstützt.
  22. Der Nationale Normenkontrollrat wird aufgewertet.
  23. Der Nationale Normenkontrollrat wird in das Bundeskanzleramt zurückgeholt.
  24. Einrichtungen wie der Normenkontrollrat werden auch in den Ländern befürwortet.
  25. Die Rechtsetzungsprozesse werden reformiert und eine neue Art der Gesetzgebung angestoßen.
  26. Gesetzgebung richtet sich stärker auf strategische Ziele und Kennziffern zur Zielerreichung aus.
  27. Gesetze treten grundsätzlich nur zum 1. Januar und 1. Juli in Kraft.
  28. Dem Staat wird der Zugriff auf relevante Daten ermöglicht.
  29. Die Zahl der Bundesbehörden wird reduziert.
  30. Die Behörden werden verkleinert.
  31. Das Personalwesen aller Ministerien wird gebündelt.
  32. Regierungen und Behörden kommen mit ihren vorhandenen Ressourcen aus.
  33. Nicht für jedes neue Problem wird ein neuer Beauftragter oder eine neue Behörde geschaffen.
  34. Der Staat wird nur tätig, wenn Private eine Leistung nicht ebenso gut oder besser erbringen können.
  35. Jede staatliche Aufgabe erhält ein gesamtstaatliches Preisschild.
  36. Für Bürger wird nachvollziehbar, welche staatliche Ebene für welche Aufgabe verantwortlich ist.
  37. Die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, privatem Bereich und Wissenschaft wird verbessert.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte33
  1. Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet.
  2. Der Rechtsstaat soll Freiheit und Sicherheit gewährleisten und Recht und Gesetz analog wie digital durchsetzen.
  3. Alle Sicherheitsbehörden sollen enger zusammenarbeiten und sich auch mit internationalen Partnern vernetzen.
  4. Intelligente Videosicherheitstechnik an Gefahrenorten soll ausgebaut werden.
  5. Der Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird entgegengetreten.
  6. Einsatz- und Rettungskräfte sollen auch durch strafrechtliche Verschärfungen besser vor Angriffen geschützt werden.
  7. Die Zahl der gerichtlichen Instanzen soll verringert werden.
  8. Psychosoziale Prozessbegleitung und Opferschutz sollen fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Polizei und Justiz werden.
  9. Gegen Täter häuslicher Gewalt soll deutlich härter vorgegangen werden.
  10. Ein Sexkaufverbot wird unterstützt.
  11. Gesetzesverstöße sollen nicht durch die Anonymität des Netzes geschützt sein.
  12. Die Sicherheitsarchitektur des Staates soll modernisiert werden.
  13. Bei der Gefahrenabwehr soll bundesweit ein gleichermaßen hoher Standard gelten.
  14. Das BKA soll als Zentralstelle für den länderübergreifenden polizeilichen Informationsaustausch gestärkt werden.
  15. Die Zusammenarbeit mit Europol soll verstärkt werden.
  16. Der Bund soll die Länder bei der inneren Sicherheit unterstützen können.
  17. In hochspezialisierten Sicherheitsbereichen soll eine freiwillige Übertragung von Gefahrenabwehrkompetenzen auf den Bund oder andere Länder möglich werden.
  18. Wo der Staat nicht selbst tätig sein darf, soll er die Bevölkerung verstärkt aufklären und informieren.
  19. Der Bund soll die Fähigkeit erhalten, hochspezialisierte Cyber-Angriffe durch aktive Gegenmaßnahmen abzuwehren.
  20. Die Bürger sollen sich auf ein gut aufgestelltes Warnsystem verlassen können.
  21. Die Bürger sind selbst zur Vorsorge aufgefordert.
  22. Der Bund soll im Bevölkerungsschutz lageabhängig handeln können.
  23. Ein Nationaler Sicherheitsrat soll innere und äußere Sicherheit gebündelt in den Blick nehmen.
  24. Gefährder sollen früher identifiziert und im gesetzlichen Rahmen überwacht werden können.
  25. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.
  26. Islamische Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen weder Gesprächs- noch Vertragspartner des Staates sein.
  27. Vom Verfassungsschutz beobachtete islamische Organisationen erhalten keine staatliche Förderung.
  28. Es soll eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur geben.
  29. Die EU-Staaten sollen in der inneren Sicherheit enger zusammenarbeiten.
  30. Präventions- und strafverfolgungsrelevante Daten sollen zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden in Europa umfassend und schnell ausgetauscht werden können.
  31. Europol soll zu einem europäischen FBI weiterentwickelt werden.
  32. Operative polizeiliche Befugnisse sollen bei den Mitgliedstaaten bleiben.
  33. Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, werden drogenfrei gehalten und stärker kontrolliert.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit24
  1. Alle, die in Deutschland leben wollen, sollen die Leitkultur vorbehaltlos anerkennen.
  2. Einbürgerung soll ein Bekenntnis zur Leitkultur und ihren Werten voraussetzen.
  3. Die Außengrenzen der EU sollen besser geschützt werden.
  4. Europa soll jederzeit wissen und kontrollieren, wer warum einreisen will, wer sich aufhält und wer wieder ausreist.
  5. Frontex soll zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
  6. Die gemeinsamen europäischen Außengrenzen sollen gemeinsam europäisch geschützt werden.
  7. Die humanitäre Migration soll auf ein Maß begrenzt werden, das Deutschland nicht überfordert und der humanitären Verantwortung gerecht wird.
  8. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll umgesetzt werden.
  9. Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort das Verfahren durchlaufen.
  10. Die Anforderungen an sichere Drittstaaten sollen sich auf den Kern der Verpflichtungen aus Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention beziehen.
  11. Schutzbedürftige sollen über humanitäre Kontingente aufgenommen werden.
  12. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich seiner humanitären Verantwortung entzieht.
  13. Nach Einrichtung des Drittstaatenkonzepts soll die EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilen.
  14. Gelingt keine gemeinsame Einigung über ein EU-Aufnahmekontingent, soll eine Koalition der Willigen vorangehen.
  15. Bei der Auswahl für EU-Aufnahmekontingente sollen gezielt die Schwächsten berücksichtigt und Sicherheits- und Integrationsanforderungen gleichermaßen beachtet werden.
  16. Wer die Leitkultur lebt und eingebürgert werden möchte, ist eingeladen.
  17. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll die Ausnahme bleiben.
  18. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig nicht mehr über Generationen weitervererbt werden.
  19. Die Aufnahme deutscher Spätaussiedler soll bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensgrundlagen in den Herkunftsgebieten fortgesetzt werden.
  20. Es sollen verpflichtende individuelle Integrationsvereinbarungen eingeführt werden.
  21. Wer dauerhaft in Deutschland lebt oder leben will, soll Deutsch sprechen.
  22. Es sollen verpflichtende Sprachkurse eingeführt werden.
  23. Die berufliche Qualifikation ist das entscheidende Kriterium für die Fachkräfteeinwanderung.
  24. Zuwanderung in die Sozialsysteme wird verhindert.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie26
  1. Die Soziale Marktwirtschaft soll erhalten und aktiv weiterentwickelt werden.
  2. Wirtschaftliche Abhängigkeiten, insbesondere bei strategischen Gütern, Energieversorgung und kritischen Rohstoffen, sollen verringert werden.
  3. Die Soziale Marktwirtschaft ist das maßgebliche Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell.
  4. Das Wohlstandsversprechen wird erneuert durch Eigentumsschutz, Nachhaltigkeit, Technologieoffenheit, fairen Wettbewerb, freien Handel und größere wirtschaftliche Souveränität.
  5. Die Soziale Marktwirtschaft bleibt das Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell.
  6. Nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum wird angestrebt.
  7. Eine Politik, die auf weniger Wachstum und Wohlstand ohne Leistung setzt, wird abgelehnt.
  8. Ein starker Mittelstand wird angestrebt.
  9. Europa soll bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen und wichtigen Wirtschaftsgütern geopolitisch souverän sein.
  10. Freihandel wird befürwortet.
  11. Protektionismus und unlautere Handelspraktiken werden abgelehnt.
  12. Freier Handel soll regelbasiert sein.
  13. Neue Handelsabkommen werden abgeschlossen.
  14. Die Handelspolitik basiert auf Wechselseitigkeit und strategischen Allianzen.
  15. Weltweit wird ein besserer Marktzugang für europäische Güter und Dienstleistungen angestrebt.
  16. Handelsabkommen werden nicht mit wirtschaftsfremden Themen überfrachtet.
  17. Die Freiheit der Handelswege wird unterstützt.
  18. Zu große und einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten werden abgelehnt.
  19. Kritische Infrastrukturen und Unternehmen werden vor Übernahmen durch systemische Rivalen geschützt.
  20. Durch mehr europäische, transatlantische und internationale Rohstoffpartnerschaften wird einseitigen Abhängigkeiten entgegengewirkt.
  21. Die Bevorratung strategischer Rohstoffe ist zunächst eine privatwirtschaftliche Aufgabe.
  22. Für Krisensituationen gibt es koordinierte staatliche Unterstützung bei der Rohstoffbevorratung.
  23. Unternehmen erhalten Freiräume für die Entwicklung führender Technologien und Anwendungen.
  24. Deutschland soll bei technologischen Durchbrüchen und Sprunginnovationen wieder Weltspitze werden.
  25. Mit Gründerschutzzonen werden in der Startphase bürokratie- und regulierungsfreie Räume geschaffen.
  26. Privateigentum und Erspartes bleiben geschützt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung26
  1. Der Grundsatz Fördern und Fordern soll immer gelten.
  2. Die Vermittlung auf dem Ausbildungsmarkt wird weiter verbessert.
  3. Jeder, der mit anpackt, soll unabhängig von Herkunft und sozialem Status zu Aufstieg und Wohlstand kommen können.
  4. Untere Einkommen werden spürbar entlastet, vor allem bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
  5. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
  6. Arbeit gilt als solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung umfassen kann.
  7. Der Grundsatz Fördern und Fordern gilt immer.
  8. Erfahrung und Kompetenz älterer Menschen werden für den Arbeitsmarkt genutzt.
  9. Sozialpolitik stellt aktivierende Vorsorge in den Mittelpunkt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip.
  10. Bei sozialen Leistungen wird ihre Finanzierung stets mitbedacht und auf Generationengerechtigkeit gesetzt.
  11. In den Sozialversicherungen werden beitragsbezogene Leistungen klarer von steuerfinanzierten abgegrenzt.
  12. Der Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen wird stabil niedrig gehalten.
  13. Möglichst viele soziale Leistungen werden zusammengefasst.
  14. Sozialrechtliche Vorschriften werden verständlicher gemacht.
  15. Die Bürger werden im Sozialstaat persönlicher begleitet.
  16. Die Sozialpartner behalten die zentrale Rolle im Tarifausschuss.
  17. Alle Beschäftigten werden an einer guten Lohnentwicklung beteiligt.
  18. Die Lohnfindung bleibt ohne direkten politischen Einfluss in der Hand der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien.
  19. Der Lohn soll immer auch Ausdruck von Leistung und Produktivität sein.
  20. Wer Vollzeit arbeitet, soll davon leben können.
  21. Löhne kleiner und mittlerer Einkommen werden von Steuern und Beiträgen entlastet.
  22. Löhne sollen einen Abstand zu zielgenauen Sozialleistungen wahren.
  23. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gestaltet.
  24. Alle Arbeitnehmer werden am Produktivkapital des Landes beteiligt.
  25. Aus dem Land der Sparer soll ein Land der Anteilseigner werden.
  26. Die Selbstverwaltung bleibt tragendes Prinzip in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen23
  1. Kleine und mittlere Einkommen werden entlastet.
  2. Arbeitende Rentner werden steuerlich bessergestellt.
  3. Solide Finanzen und ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse gelten als notwendig.
  4. Steuerliche Belastungen für den Mittelstand werden reduziert.
  5. Die Staatsquote soll sinken.
  6. Steuern sollen Leistungsanreize bewahren.
  7. Steuerliche Anreize werden regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft.
  8. Maßstab der Besteuerung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
  9. Das Steuersystem setzt Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft und sorgt für Rechtssicherheit.
  10. Auch die übrigen Abgaben werden auf Transparenz, Gerechtigkeit und Vereinfachung geprüft und gegebenenfalls angepasst.
  11. Die arbeitende Mitte wird entlastet.
  12. Der linear-progressive Einkommensteuertarif bleibt erhalten.
  13. Der Einkommensteuertarif wird angepasst und der Mittelstandsbauch spürbar abgeflacht.
  14. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, wird deutlich erhöht.
  15. Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
  16. Private Vermögensbildung kleiner und mittlerer Einkommen wird durch steuerliche Anreize unterstützt.
  17. Öffentliche Haushalte werden grundsätzlich ohne neue Schulden aufgestellt.
  18. Schattenhaushalte werden grundsätzlich abgelehnt.
  19. Schuldenfinanzierte Sondervermögen werden nur in äußersten Ausnahmefällen eingerichtet.
  20. Schuldenfinanzierte Sondervermögen dürfen später nicht für andere Zwecke umgewidmet werden.
  21. Bürger können sich jährlich und digital über die Wirkungskennzahlen staatlicher Leistungen informieren.
  22. Haushalte weisen immer auch ihre Zukunftslasten aus.
  23. Die Kosten für Pensionsrückstellungen werden klar beziffert.
Rente und Alterssicherung13
Gesundheit und Pflege19
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft26
  1. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr soll eingeführt werden.
  2. Das Leitbild von Ehe und Familie wird bejaht.
  3. Kinder aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien sollen besondere Aufmerksamkeit erhalten.
  4. Ein weltoffener, einladender Patriotismus wird vertreten.
  5. Eine Kultur des Hinsehens, mehr Respekt und mehr Zivilcourage werden angestrebt.
  6. Hilfen beim Ausstieg aus der Prostitution werden unterstützt.
  7. Für die Arbeit der Jugendämter sollen Qualitätsstandards und interdisziplinäre regionale Netzwerke bestehen.
  8. Deutschland soll sich zu einer Leitkultur bekennen.
  9. Angestrebt wird ein weltoffener Patriotismus.
  10. Zu weitreichende Haftungsregeln für Ehrenamtliche sollen abgebaut werden.
  11. Ehe und Familie bleiben das gesellschaftliche Leitbild.
  12. Elternzeit und Elterngeld sollen als familienpolitische Leistungen erhalten bleiben.
  13. Kinderarmut soll aktiv bekämpft werden.
  14. Technologischer Fortschritt darf nicht zur Ausgrenzung führen.
  15. Einsamkeit soll bekämpft werden.
  16. Die hohe Zahl an Abtreibungen soll gesenkt werden.
  17. Ein ideologischer Genderbegriff wird abgelehnt.
  18. Die rechtliche Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter soll beibehalten werden.
  19. Intersexuelle und transsexuelle Menschen sollen besser unterstützt werden.
  20. Gesellschaftlicher Zusammenhalt soll Vorrang vor Identitätspolitik haben.
  21. Ein Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
  22. Für das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
  23. Die Gesellschaft braucht eine lebendige Debattenkultur.
  24. Geschlechtergerechte Sprache wird befürwortet, ein Gender-Zwang abgelehnt.
  25. In Behörden, Schulen, Hochschulen, staatlichen Einrichtungen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache verwendet werden.
  26. Auch Kindererziehung, häusliche Pflege und Ehrenamt gelten als Beitrag zum Gemeinwesen neben der Erwerbsarbeit.
Bildung, Wissenschaft und Forschung36
  1. Kinder ohne Deutschkenntnisse sollen stärker unterstützt werden.
  2. Zivilklauseln an Hochschulen sollen abgeschafft werden.
  3. Das Bildungsideal setzt auf Leistung, Offenheit, Toleranz und Vielfalt.
  4. Das Grundrecht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, wird bekräftigt.
  5. Am Prinzip der Wahlfreiheit im Bildungssystem wird mit Blick auf das Kindeswohl festgehalten.
  6. Die Länder sollen im Bildungsbereich stärker zusammenarbeiten.
  7. Zwischen den Ländern wird ein Kooperationsgebot für abgestimmte und vergleichbare Schulsysteme eingeführt.
  8. Die Kultusministerkonferenz wird reformiert, um mehr Verbindlichkeit, bessere Vergleichbarkeit der Schulformen und Schulabschlüsse sowie mehr Effizienz zu erreichen.
  9. Das föderale Bildungswesen und der Wettbewerb um die besten Bildungskonzepte bleiben erhalten.
  10. Die Länder legen verbindliche bundeseinheitliche Qualitätsmindeststandards fest.
  11. Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen findet generell in deutscher Sprache statt.
  12. Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken werden in der Bildung gestärkt.
  13. Präsenzunterricht hat Vorrang, digitale Lernsysteme ersetzen die Lehrkraft nicht.
  14. Die Schule soll möglichst allen Schülern zu einem Abschluss verhelfen.
  15. Die Schule soll für Lehrer und Schüler ein sicherer Ort sein.
  16. Die deutschlandweite und internationale Mobilität von Auszubildenden wird gefördert.
  17. Die Höhere Berufsbildung bleibt eine deutsche Qualitätsmarke.
  18. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wird rechtlich verankert.
  19. Jeder junge Erwachsene soll einen Berufsabschluss machen.
  20. Ausbildungsinteressierte sollen frühestmöglich einen Berufsabschluss erwerben können.
  21. Die duale Ausbildung gilt als Königsweg für qualifizierte Fachkräfte.
  22. Das Hochschulsystem soll auf Leistungsorientierung basieren.
  23. Für alle Studenten sollen gleiche Ausgangschancen geschaffen und die individuelle Leistungsbereitschaft gefördert werden.
  24. Das elternabhängige BAföG als Sozialleistung wird gestärkt.
  25. Die KfW-Studienkredite und die Begabtenförderwerke werden gestärkt.
  26. Arbeit neben dem Studium wird nicht gehemmt.
  27. Es wird ein differenziertes und individuell anpassbares Bildungsangebot geschaffen.
  28. Es werden Anreize geschaffen, damit Absolventen in Deutschland leben, arbeiten und Unternehmen gründen.
  29. Bestrebungen, die offene und freie Debattenkultur in Forschung und Lehre zu beschneiden, werden abgelehnt.
  30. Die Kooperationen der Wissenschaft mit der unternehmerischen Praxis werden ausgebaut.
  31. Es werden innovationsfördernde regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen.
  32. Die Forschungsrahmenprogramme bleiben Kern der künftigen europäischen Forschungspolitik.
  33. Kleinen und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu den europäischen Forschungsrahmenprogrammen erleichtert.
  34. Unternehmerischen Ausgründungen aus der Wissenschaft wird Hochleistungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
  35. Wissenschaft und Wirtschaft arbeiten stärker zusammen.
  36. Angehende Schulabsolventen werden auf dem Weg in Ausbildung oder Studium besser begleitet, um Abbrecherquoten zu senken.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung7
Verkehr und Infrastruktur5
Energie9
Klima, Umwelt und Naturschutz12
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum8
Digitalisierung, Daten und Technologie11
Europa, Euro und europäische Institutionen34
  1. Eine europäische Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  2. Europa soll eine starke Stimme in der Welt haben.
  3. Mehr europäische Zuständigkeit soll es dort geben, wo Europa konkreten Mehrwert schafft, vor allem bei Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit, Währungsunion, Forschung, Klima, Energie, Außenhandel, Migration, Digitalisierung, Sicherheit und Verteidigung.
  4. Die EU ist als starke supranationale Gemeinschaft souveräner Nationalstaaten zu verstehen.
  5. Die Mitgliedstaaten sollen auch künftig über die Verteilung der Zuständigkeiten in der EU entscheiden.
  6. Eine sinnvolle Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU ist möglich.
  7. Der Identitätskern der deutschen Verfassung soll geschützt werden.
  8. Die vertragliche Kompetenzverteilung in der EU soll stetig überprüft und ihre Einhaltung wirksam kontrolliert werden.
  9. Die nationalen Verfassungsgerichte sollen innerhalb des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds gestärkt werden.
  10. Die Handlungsfähigkeit der EU soll durch eine Reform der EU und ihrer inneren Prozesse substanziell gestärkt werden.
  11. Entscheidungsverfahren der EU sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  12. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollen qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.
  13. Das Europäische Parlament soll ein Initiativrecht erhalten.
  14. Am Ende einer Legislaturperiode nicht beschlossene Gesetzesvorschläge sollen verfallen und gegebenenfalls neu eingebracht werden müssen.
  15. Die Europäische Kommission soll spürbar verkleinert werden.
  16. Die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit sollen im Sinne eines Europas der Pioniere häufiger genutzt werden.
  17. Die Europäische Politische Gemeinschaft soll weiterentwickelt werden, um den Dialog über die EU hinaus und die Nachbarschaftspolitik zu stärken.
  18. Das Beitrittsversprechen gegenüber Kandidatenländern soll realistisch sein.
  19. Bei den Beitrittskriterien soll es keine Abstriche geben.
  20. Der Weg zum EU-Beitritt soll schrittweise über Binnenmarktzugang, Grundfreiheiten, Programmteilnahme und Beobachterstatus zur Mitgliedschaft führen.
  21. Die EU soll eine Stabilitäts- und Wachstumsunion sein.
  22. Eine Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  23. Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden.
  24. Mittel aus ESM und künftigem Europäischem Währungsfonds sollen nur unter eindeutigen Konditionen vergeben werden.
  25. Die Banken- und Kapitalmarktunion soll vollendet werden.
  26. Die europäischen Fiskalregeln sollen im Sinne einer vorsorgenden Haushaltspolitik weiterentwickelt werden.
  27. Verstöße gegen die Stabilitätskriterien sollen konsequent sanktioniert werden.
  28. Für Mitgliedstaaten soll ein Insolvenzverfahren eingeführt werden.
  29. Die Europäische Zentralbank soll unabhängig bleiben.
  30. Die Europäische Zentralbank darf keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben.
  31. Eine Weiterentwicklung des europäischen Wiederaufbaufonds zu einer Transferunion wird abgelehnt.
  32. Die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Fiskalvertrags werden weiterentwickelt.
  33. Die Maastricht-Kriterien mit 60 Prozent Schuldenstandsquote und drei Prozent Defizit bleiben für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
  34. Eine direkte Verschuldung auf europäischer Ebene, insbesondere mit gesamtschuldnerischer Haftung, wird abgelehnt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit47
  1. Die Bundeswehr soll bei besonderen Bedrohungslagen im Inland eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die nötigen Fähigkeiten verfügt.
  2. Fluchtursachen sollen vor Ort bekämpft werden.
  3. Menschen sollen in ihrer Heimat Lebensperspektiven erhalten.
  4. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik braucht einen grundlegenden Perspektivwechsel.
  5. Der UN-Sicherheitsrat soll reformiert werden.
  6. Deutschland soll unabhängiger von autokratischen Staaten werden.
  7. Die politische Kooperation mit Nord- und Südamerika, Afrika, dem Indopazifik und Zentralasien soll gestärkt werden.
  8. Deutschland soll zur Linderung der Not in den ärmsten Ländern der Welt beitragen.
  9. Entwicklungspolitik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe, ausgerichtet an den UN-Nachhaltigkeitszielen.
  10. Entwicklungszusammenarbeit soll besser gebündelt und mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt werden, auch um die Global Gateway Initiative der EU zu stärken.
  11. Privatwirtschaftliche Initiativen sollen stärker unterstützt werden.
  12. Auf dem afrikanischen Kontinent soll keine Einflusszone systemischer Konkurrenten Europas entstehen.
  13. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen gestärkt werden, damit afrikanische Staaten für Sicherheit und Wachstum sorgen und die kontinentale Freihandelszone gelingt.
  14. Die Wahrung des Völkerrechts und der Schutz der multilateralen Ordnung sind nicht verhandelbar.
  15. Ein Russland, das einen verbrecherischen Angriffskrieg führt, kann kein Partner sein.
  16. Ein anderes Russland soll eines Tages als kalkulierbarer politischer und wirtschaftlicher Partner zurückgewonnen werden.
  17. Russland muss das Existenzrecht seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt akzeptieren, bis dahin wird europäische Sicherheit gegen Russland organisiert.
  18. Die Ukraine soll im Kampf für ihre Freiheit und territoriale Integrität umfassende Unterstützung Deutschlands und der westlichen Demokratien erhalten.
  19. Die Ukraine soll auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in EU und NATO umfassend unterstützt werden.
  20. Es sollen wirkungsvolle Instrumente zur Durchsetzung des Völkerrechts geschaffen werden.
  21. Deutschland soll sich für eine Entwicklung hin zur Zweistaatenlösung einsetzen.
  22. Deutschland soll sich für die Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens einsetzen.
  23. Die Bundeswehr soll über eine gut ausgebildete Reserve verfügen.
  24. Die Aussetzung der Wehrpflicht soll schrittweise zurückgenommen werden.
  25. Die Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden.
  26. Bis zur Einführung des Gesellschaftsjahres soll eine Kontingentwehrpflicht eingeführt werden.
  27. Die militärischen und zivilen Strukturen der Bundeswehr sollen neu aufgestellt und auf den militärischen Zweck ausgerichtet werden.
  28. Beschaffungswesen und rüstungsindustrielle Basis sollen neu und strategisch ausgerichtet werden.
  29. Für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte sollen gemeinsame Exportregeln ermöglicht werden.
  30. Die Zeitenwende braucht mehr als ein einmaliges, zeitlich begrenztes Sondervermögen.
  31. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten Rückhalt.
  32. Öffentliche Gelöbnisse werden unterstützt.
  33. Ein nationaler Ehrentag für verwundete oder gefallene Soldatinnen und Soldaten und für Veteranen soll eingeführt werden.
  34. Soldatinnen und Soldaten sollen regelmäßig im täglichen Leben präsent sein.
  35. Soldatinnen und Soldaten sollen auch zur Nachwuchsgewinnung an Schulen präsent sein.
  36. Herausragende militärische Leistungen sollen deutlich höhere Anerkennung erfahren.
  37. Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber materiell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
  38. Zur Sicherung des Personalbedarfs der Streitkräfte soll es keine Denkverbote geben.
  39. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll auch den Streitkräften zugutekommen.
  40. Militärische Ausrüstung soll wo möglich gemeinsam mit europäischen Partnern entwickelt und beschafft werden.
  41. Sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschungskooperation mit Hochschulen soll ermöglicht und gestärkt werden.
  42. Die nukleare Teilhabe soll mit europäischen Partnern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu einem gemeinsamen atomaren Schutzschirm weiterentwickelt werden.
  43. Ein internationales und europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht soll gestärkt werden.
  44. Das Recht auf Heimat, eigene Sprache und Kultur soll fortgelten.
  45. Vertreibungen jeder Art sollen international geächtet werden.
  46. Durch Vertreibung verletzte Rechte sollen anerkannt werden.
  47. Handelswege werden gegebenenfalls auch militärisch geschützt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung16
  1. Nationale Symbole sollen im öffentlichen Leben gestärkt werden.
  2. Der 23. Mai soll als Tag des Grundgesetzes nationaler Gedenktag mit einer Rede zur Lage der Nation werden.
  3. Der Gottesbezug des Grundgesetzes wird bekräftigt.
  4. Friedliches Zusammenleben der Religionen und interreligiöser Dialog sollen gefördert werden.
  5. Christliche Symbole und Traditionen sollen im öffentlichen Raum sichtbar bleiben.
  6. Muslime sind Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands.
  7. Muslime, die nicht in den großen Islamverbänden organisiert sind, sollen bei ihrer Selbstorganisation unterstützt werden.
  8. Muslimisches Gemeindeleben soll auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner Werte stattfinden.
  9. Imame sollen deutschsprachig an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.
  10. Für die Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden sollen Alternativen gefunden werden.
  11. Für die Entsendung von Imamen aus dem Ausland sollen Alternativen gefunden werden.
  12. Ausländische Regierungen dürfen keinen Einfluss auf Moscheegemeinden, Islamverbände und Muslime in Deutschland nehmen.
  13. Kultureinrichtungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, etwa durch antisemitische Narrative, sollen keine staatliche Förderung erhalten.
  14. Die Erinnerung an Aufbauleistung und Integration der Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler nach dem Zweiten Weltkrieg soll gestärkt werden.
  15. Die Gedenkkultur soll offen, lebendig, dezentral und frei von weltanschaulicher Vereinnahmung sein.
  16. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll umfassend, ausgewogen und qualitativ hochwertig Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung9

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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