Forderungen zu Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung
Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und CDU · unterzeichnet 24.10.2011 · Original
Der Vertrag enthält 22 von 888 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.
- 22Forderungen zum Politikfeld
- 2 %des Vertrags
- 75Seiten im Original
- 2011Vertragsjahr
Keine Treffer.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 22
Die besonderen baulichen Werte des Landes werden als gebaute Kultur anerkannt.
Wortlaut im Vertrag
47. Die Koalitionspartner bekennen sich zu den besonderen baulichen Werten des Landes, die sich in unseren Dörfern und Städten als Ergebnis der mehr als 1000-jährigen Baugeschichte als gebaute Kultur darstellen. Link zum Original
Die Initiative Baukultur Mecklenburg-Vorpommern wird gefördert.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang wird die Initiative „Baukultur Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert. Link zum Original
Aktivitäten zur schrittweisen Verbesserung der Baukultur auf Grundlage eines breiten Dialogs werden begrüßt.
Wortlaut im Vertrag
Sie begrüßen alle Aktivitäten, die auf Grundlage eines breiten Dialogs eine schrittweise Verbesserung der Baukultur in Mecklenburg -Vorpommern erreichen wollen. Link zum Original
Der Aufbau des Netzwerks Baukultur wird weiter begleitet.
Wortlaut im Vertrag
Sie werden den Aufbau des „Netzwerks Baukultur“ weiter begleiten. Link zum Original
Die Landesbauordnung wird novelliert und an die neue Musterbauordnung angepasst.
Wortlaut im Vertrag
48. Die Koalitionspartner werden die Landesbauordnung novellieren. Gegenstand der Novellierung sind die Umsetzung der neu gefassten Musterbauordnung, die Nutzung und Anwendung von Erneuerbaren Energien, die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie sinnvolle Verfahrenserleichterungen. Link zum Original
Die novellierte Landesbauordnung regelt die Nutzung Erneuerbarer Energien.
Wortlaut im Vertrag
48. Die Koalitionspartner werden die Landesbauordnung novellieren. Gegenstand der Novellierung sind die Umsetzung der neu gefassten Musterbauordnung, die Nutzung und Anwendung von Erneuerbaren Energien, die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie sinnvolle Verfahrenserleichterungen. Link zum Original
Die novellierte Landesbauordnung berücksichtigt die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Wortlaut im Vertrag
48. Die Koalitionspartner werden die Landesbauordnung novellieren. Gegenstand der Novellierung sind die Umsetzung der neu gefassten Musterbauordnung, die Nutzung und Anwendung von Erneuerbaren Energien, die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie sinnvolle Verfahrenserleichterungen. Link zum Original
Eine generelle Abschaffung des Bauens im Außenbereich durch Änderung des Baugesetzbuchs wird abgelehnt.
Wortlaut im Vertrag
49. Die Koalitionspartner werden einer Änderung des Baugesetzbuches mit dem Ziel der generellen Abschaffung des Bauens im Außenbereich nicht zustimmen. Link zum Original
Gegenüber dem Bund wird die Fortführung der Städtebauförderung auf hohem Niveau gefordert.
Wortlaut im Vertrag
50. Die Koalitionspartner setzen sich gegenüber dem Bund für die Fortführung der Städtebauförderung auf hohem Niveau ein. Hierbei sind die spezifischen Belange des Landes, wie beispielsweise der kleinen Städte und der ländlichen Räume, sowohl unter dem Blickwinkel der demografischen Entwicklung als auch der sozialen Stadt ausreichend zu berücksichtigen. Link zum Original
Bei der Städtebauförderung sind die Belange kleiner Städte und ländlicher Räume unter demografischen und sozialen Gesichtspunkten zu berücksichtigen.
Wortlaut im Vertrag
50. Die Koalitionspartner setzen sich gegenüber dem Bund für die Fortführung der Städtebauförderung auf hohem Niveau ein. Hierbei sind die spezifischen Belange des Landes, wie beispielsweise der kleinen Städte und der ländlichen Räume, sowohl unter dem Blickwinkel der demografischen Entwicklung als auch der sozialen Stadt ausreichend zu berücksichtigen. Link zum Original
Das Land übernimmt eigene Verantwortung in der Städtebauförderung.
Wortlaut im Vertrag
Das Land steht zu seiner eigenen Verantwortung im Rahmen der Städtebauförderung. Link zum Original
Die Förderung des Stadtumbaus Ost wird fortgeführt.
Wortlaut im Vertrag
51. Die bewährte Förderung des Stadtumbaus Ost und hierbei auch der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum werden zielgerichtet fortgeführt. Link zum Original
Der Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigten Wohnraums wird weiter gefördert.
Wortlaut im Vertrag
51. Die bewährte Förderung des Stadtumbaus Ost und hierbei auch der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum werden zielgerichtet fortgeführt. Link zum Original
Das Landesprogramm der Städtebauförderung unterstützt demografisch besonders betroffene Städte bei der Anpassung ihrer Infrastruktur.
Wortlaut im Vertrag
52. Im Hinblick auf die durch demografische Veränderungen besonders betroffenen Städte beziehungsweise Regionen hat das Landesprogramm der Städtebauförderung nach wie vor eine hohe Bedeutung, um die Anpassung der sozialen und technischen Infrastruktur flexibel projektbezogen zu unterstützen. Link zum Original
Über Städtebaufördermaßnahmen wird auf Grundlage der Prioritäten, Konzepte und Anträge der Städte entschieden.
Wortlaut im Vertrag
Über Städt ebaufördermaßnahmen wird auf Grundlage der von den Städten erarbeiteten Prioritäten, Konzepte sowie Anträge entschieden. Link zum Original
Die Wohnraumförderung berücksichtigt vorrangig die demografische Entwicklung.
Wortlaut im Vertrag
53. Im Vordergrund der Wohnraumförderung des Landes wird in Zukunft die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Belange mobilitätsei ngeschränkter Menschen stehen. Link zum Original
Die Wohnraumförderung berücksichtigt vorrangig die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen.
Wortlaut im Vertrag
53. Im Vordergrund der Wohnraumförderung des Landes wird in Zukunft die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Belange mobilitätsei ngeschränkter Menschen stehen. Link zum Original
Bei weiteren Vorgaben zur energetischen Sanierung müssen Aufwand und Nutzen angemessen sein.
Wortlaut im Vertrag
Bei weiteren Vorgaben zur energetischen Sanierung ist darauf zu achten, dass Aufwand und energetischer Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Link zum Original
Eine Strategie Wohnen mit Zukunft zu Wohnungsmärkten, Wohnmodellen, Kosten, Standards und Eigentumsbildung wird verfolgt.
Wortlaut im Vertrag
55. Die Koalitionspartner werden eine Strategie „Wohnen mit Zukunft“ verfolgen. Dabei sollen unter anderem die Themen langfristige Entwicklung der Wohnungsmärkte und Wohnraumbedarf, Integrierte Wohnmodelle, Kosten und Standards sowie Eigentumsbildung im Vordergrund stehen. Link zum Original
Bei der Novellierung des Mietrechts durch den Bund wird eine sozial ausgewogene Weiterentwicklung gefordert.
Wortlaut im Vertrag
56. Bei der anstehenden Novellierung des Mietrechts durch den Bund wird sich die Koalition für eine sozial ausgewogene Weiterentwicklung einsetzen. Link zum Original
Der staatliche Hochbau soll in der Energiepolitik Vorbild sein.
Wortlaut im Vertrag
57. Dem staatlichen Hochbau kommt eine Vorbildfunktion im Rahmen der neuen Energiepolitik zu. Link zum Original
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird auf Grundlage von Bundesprogrammen fortgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
76. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird auf der Grundlage von vorhandenen Bundesprogrammen fortgesetzt. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.