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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2024 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 506 von 957 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).
Staat, Demokratie und Verwaltung27
- Politik verzichtet auf Ideologie, Bevormundung und Verzetteln.
- Unternehmerinnen und Unternehmer sollen nicht wochen- oder monatelang auf Entscheidungen warten.
- Der Übergang bei der Nachfolge wird erleichtert, etwa durch Verlängerung oder Bestandsschutz von Genehmigungen.
- Mit Kammern und Verbänden wird beim Bürokratieabbau zusammengearbeitet.
- Ein Meldeportal nimmt von Unternehmen und Bürgern Belastungen und Vorschläge zum Bürokratieabbau auf.
- Soweit möglich werden Genehmigungsfiktionen eingeführt.
- Zentrale Planungs- und Genehmigungsschritte werden als Vorleistung umgesetzt.
- Evaluations- und Nachweispflichten sowie sachfremde Kriterien bei der Auftragsvergabe werden überprüft.
- Für Baugenehmigungen gilt eine Genehmigungsfiktion.
- Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Großspeicheranlagen werden vereinfacht.
- Antrags-, Zuwendungs- und Vergabeverfahren werden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinfacht.
- Das Engagement für die Demokratie wird gestärkt.
- Die Bedeutung von Grundgesetz und Landesverfassung wird vermittelt.
- Kommunen und Bürgerinnen und Bürger werden weder überfordert noch bevormundet.
- Kommunen können über Experimentierklauseln von Standards abweichen und ungewöhnliche Lösungen erproben.
- Am Ende der Legislaturperiode liegt der Vorschriftenbestand deutlich unter dem Stand von 2024.
- Neue Gesetze gelten nur fünf Jahre und werden danach geprüft oder müssen aktiv verlängert werden.
- Für jedes neue Gesetz oder jede neue Verordnung treten zwei Gesetze oder Verordnungen außer Kraft.
- Mit Kammern und Verbänden wird am Bürokratieabbau zusammengearbeitet.
- Ein Meldeportal nimmt Belastungen und Vorschläge von Unternehmen und Bürgern zum Bürokratieabbau auf.
- Bürgermeister und Landräte können praxisferne, nicht grundrechtsrelevante Vorschriften mit Begründung aussetzen.
- Analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen bleiben erhalten.
- Gefahrenabwehr bei wirtschaftlichen Schäden, etwa Pflanzenschutz und Frostberegnung, wird auch in Schutzgebieten in vereinfachten Verfahren fest zugelassen.
- Die Genehmigungsverfahren für Jagdwaffen werden beschleunigt.
- Mit einer Neuauflage des Standarderprobungsgesetzes werden Experimentierklauseln geschaffen, die Kommunen auch ungewöhnliche Lösungswege ermöglichen.
- Sonderzeichen in der Verwaltungssprache werden abgelehnt.
- In der öffentlichen Verwaltung sowie in weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Schulen, Hochschulen und Rundfunk wird festgeschrieben, dass auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte59
- Recht und Ordnung werden auch im digitalen Bereich konsequent durchgesetzt.
- Polizistinnen und Polizisten erhalten in der gesamten Gesellschaft entschlossene Rückendeckung.
- Die automatisierte Kennzeichenerfassung wird zur Gefahrenabwehr genutzt.
- Die Ausstattung wird stets auf aktuellem Standard und mit moderner Technik bereitgestellt.
- Die namentliche Kennzeichnungspflicht wird abgeschafft.
- Vollzugsbeamte in exponierten Bereichen erhalten unkomplizierte Auskunftssperren.
- Gewonnen werden qualifizierte und motivierte Beamte, deren Dienst gesellschaftliche Wertschätzung findet.
- Die Qualifikationsanforderungen in Einstellungsverfahren werden nicht gesenkt.
- Die Ausbildungskapazitäten bleiben bei hohem Niveau voll ausgelastet, damit Nachwuchs nachkommt und das Durchschnittsalter sinkt.
- Der bisherige Bachelorstudiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wird in den Bachelorstudiengang Schutzpolizei überführt.
- Für Kriminalisten wird eine Spezialisierungsfortbildung auf der bisherigen Ausbildung und dem Bachelorstudiengang geschaffen.
- Eine flexibel einsetzbare Märkische Grenzpolizei wird eingerichtet und der Bereitschaftspolizei zugeordnet.
- Illegale Migration und Schleusung sind ein Einsatzschwerpunkt.
- Einbrüche und Diebstähle sind ein Einsatzschwerpunkt.
- Drogenkriminalität und Schmuggel sind ein Einsatzschwerpunkt.
- Auto- und Maschinendiebstähle sind ein Einsatzschwerpunkt.
- Rechtsextremismus gilt derzeit als größtes Problem für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
- Der Austausch relevanter Informationen mit den Sicherheitsbehörden wird gefördert.
- Die technische Ausstattung wird den Aufgaben gerecht, vor allem beim Cyber-Extremismus.
- Ein Expertenkreis für politischen Extremismus aller Richtungen wird eingerichtet, insbesondere für religiös motivierten Extremismus.
- Aussteigerprogramme wie WageMut werden gestärkt.
- Die Zahl der Fahnder wird erhöht.
- Die IT-Ausstattung wird verbessert.
- Die Zusammenarbeit nationaler und internationaler Behörden wird verbessert.
- Im Rechtsstaat muss gelten, dass die Gesetze eingehalten und durchgesetzt werden.
- An allen Gerichtsstandorten gibt es kindgerechte Zeugenbetreuungszimmer.
- Eine Veranstaltungsreihe gibt Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, die Justiz kennenzulernen.
- Eine konsequente Drogenpolitik wird fortgeführt.
- Gegen Kriminalität im Zusammenhang mit der Cannabislegalisierung wird entschlossen vorgegangen.
- Die Justiz bleibt in Krisen funktionsfähig, unter anderem durch eigene Versorgung, sichere Kommunikation und belastbare IT.
- Opferhilfevereine erhalten regelmäßig finanzielle Hilfe.
- Für Opfer und Angehörige nach Großschadensereignissen gibt es eine zentrale Anlaufstelle.
- Im Krisenfall steht qualifiziertes Personal bereit.
- Die Zusammenarbeit anerkannter Hilfsorganisationen und mit dem Technischen Hilfswerk wird ausgebaut und gefördert.
- Die Katastrophenschutz-Leuchttürme werden weiterentwickelt.
- Krisenmanagement wird fester Teil der Ausbildung im öffentlichen Dienst.
- Auf Bundesebene wird eine allgemeine Dienstpflicht gefordert, damit in Krisen mehr qualifiziertes Personal bereitsteht.
- Eine Landesstrategie stützt sich auf ein Kataster, das verwundbare Knoten der Energie-, Wasser- und Datenversorgung erfasst.
- Passive Sicherheit steigt durch baulichen Schutz, mehr Videoüberwachung und Alarmanlagen.
- Datenschutzhürden für Polizei und Sicherheitsbehörden werden abgebaut.
- Der Brandschutz wird finanziell auf dem bisherigen Niveau fortgeführt, mit mindestens 40 Millionen Euro im Jahr.
- Feuerwehrleute im Einsatzdienst werden bei gleicher Eignung bei Einstellungen ihrer Kommune bevorzugt.
- Angestrebt wird ein legales und attraktives Glücksspielangebot.
- Glücksspiele anbieten darf nur, wer die geltenden Regeln einhält.
- Legales Glücksspiel bleibt attraktiv genug, damit Spiel in geordnete Bahnen läuft und der illegale Markt zurückgedrängt wird.
- Moderne und geschützte Spielorte dienen dem Jugend- und Spielerschutz am besten.
- Kontrollen richten sich streng nach Jugend- und Spielerschutz.
- Das Personal der Bundespolizei wird deutlich aufgestockt.
- Ausreisepflichtige dürfen länger in Gewahrsam genommen werden.
- Die Taskforce zur Abschiebung krimineller Ausländer wird personell weiter gestärkt.
- Präventionsangebote zum Kinderschutz werden erweitert.
- Das Gütesiegel Kinderschutz im Sport wird ausgeweitet.
- Vertrauliche Spurensicherung nach Sexualdelikten wird auch für unter 18-Jährige weiterentwickelt.
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird eingesetzt.
- Vorratsdaten werden erweitert genutzt.
- Onlinedurchsuchungen werden eingesetzt.
- Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen werden konsequent verfolgt.
- Die waffenrechtlichen Bestimmungen des Landes werden nicht verschärft.
- Der Waldbrandschutz setzt auf Prävention und Umweltbildung.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit29
- Asylbewerber sollen gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen.
- Das Land bleibt weltoffen und auf Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften angewiesen.
- Die Voraussetzungen für Einbürgerungen werden nicht abgesenkt; die Einbürgerung steht erst am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses.
- Asyl und Zuwanderung in den Arbeitsmarkt werden klar unterschieden.
- Schutzsuchende mit begründetem Anspruch werden aufgenommen.
- Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wird nach Markt und Bedarf geregelt.
- Irreguläre Migration wird verhindert.
- Reguläre Migration wird gesteuert.
- Sozialleistungen, die als Anreiz zur Asylmigration wirken, werden spürbar gesenkt.
- Leistungen im Asylbereich werden als Sachleistungen erbracht.
- Im Asylbereich werden Bezahlkarten eingesetzt.
- Wer die Identität verschleiert, keinen Schutzstatus hat, Regeln missachtet oder straffällig wird, hat kein Bleiberecht.
- In diesen Fällen besteht auch kein umfassender Anspruch auf Sozialleistungen.
- Offene EU-Binnengrenzen im Schengenraum bleiben bestehen.
- Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union sind nur das letzte Mittel, können zur Bekämpfung illegaler Einwanderung aber notwendig sein.
- Die stationären Kontrollen zwischen Brandenburg und Polen werden fortgesetzt, bis der Schutz der EU-Außengrenzen funktioniert.
- Belastungen für den Pendlerverkehr, die Logistikbranche und das Gesundheitswesen werden möglichst niedrig gehalten.
- Die Bundespolizei kann Asylbewerber, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen, zurückweisen.
- Europäisch verwaltete Entscheidungszentren an der EU-Außengrenze werden unterstützt.
- Migration übersteigt die Belastungsgrenzen nicht.
- Für die Unterbringung werden keine öffentlichen Räumlichkeiten wie Sporthallen in Anspruch genommen.
- Zusätzliche freiwillige Aufnahmeprogramme gibt es nicht mehr.
- Behörden und Beamte im Land Brandenburg werden beim Vollzug und bei der Durchsetzung bestmöglich unterstützt.
- Länder wie Algerien, Armenien, Marokko oder Tunesien werden auf Bundesebene als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
- Die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte wird gesichert.
- Integration erfordert das Erlernen der Sprache sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands.
- Verlangt wird ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur deutschen Leitkultur.
- Für alle anerkannten Asylbewerber sind Deutschkurse verpflichtend.
- Begleitender Spracherwerb während einer Beschäftigung wird zugelassen.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie15
- Die Wirtschafts- und Energiepolitik fördert Wachstum im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft.
- Ein wirtschaftlicher Befreiungsschlag soll auch künftig Wachstum und Wohlstand sichern.
- Das Gesetz zur Netto-Null-Industrie wird umgesetzt, um besondere Rahmenbedingungen für Null-Emissionstechnologien zu schaffen.
- Industrie- und Gewerbeflächen mit Ansiedlungspotential werden identifiziert und auf Vorrat ausgewiesen.
- Die Vergabekriterien der Wirtschaftsförderung werden überarbeitet, damit Aufwand und Kosten spürbar sinken.
- Kontrollmechanismen sollen Erfolg, Missbrauch und Fehlinvestitionen erkennbar machen.
- Ein Brandenburger Wirtschaftsrat wird als Beratungsgremium mit Vertretern von Unternehmen, Gewerkschaften, Hochschulen und Forschung eingerichtet.
- Der Rat erhält Vorschlags- und Beteiligungsrechte.
- In der Metropolregion wird gezielt für Naherholungstourismus im ländlichen Raum geworben.
- Die Gastronomie wird angesichts hoher Energie- und Einkaufspreise unterstützt.
- Landesgartenschauen werden als Veranstaltung und regionaler Entwicklungsimpuls fortgeführt.
- Die Leitmesse IAA Mobility kommt in die Metropolregion Berlin-Brandenburg.
- Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts wird stets im Blick behalten.
- Der Wirtschaftsstandort Lausitz wird gemeinsam mit regionalen Akteuren, insbesondere der Wirtschaftsinitiative Lausitz, vermarktet.
- Wirtschaft und Wissenschaft in der Lausitz werden vernetzt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung20
- Das Leistungsprinzip dient als politischer Kompass.
- Die Politik setzt sich für Menschen ein, die zur Arbeit gehen, insbesondere für Angestellte, Handwerker, Unternehmer und Freiberufler.
- Das Bürgergeld wird wegen seiner Fehlanreize durch eine neue Grundsicherung ersetzt, bei der Fördern und Fordern gilt.
- Wer arbeitsfähig ist und zumutbare Arbeit ablehnt, gilt nicht als bedürftig.
- Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wird erleichtert.
- Die Nachwuchsgewinnung wird konkret unterstützt.
- Die inländischen Potenziale werden gehoben und aktiviert.
- Die Ausbildungsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher werden attraktiver gestaltet.
- Im Erzieherbereich werden flexible Arbeitsmodelle ermöglicht.
- Die Vergütung im Erzieherbereich wird verbessert.
- Der Seiteneinstieg in den Erzieherberuf wird erleichtert.
- Um Lehrkräfte wird im Inland und im Ausland geworben.
- Pensionierte Lehrkräfte werden zum Wiedereinstieg motiviert.
- Hürden für den Wiedereinstieg pensionierter Lehrkräfte werden abgebaut.
- Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Heilerziehungspflegenden und vergleichbaren Gesundheitsberufen wird vergütet.
- Dieses Zertifikat wird mit den Kammern für den ersten Arbeitsmarkt anerkannt.
- Pflegekräfte werden aus ihrer eigenen Sicht gewonnen.
- Leiharbeit in der Pflege wird eingedämmt.
- Fachkräfte werden in der Lausitz gehalten beziehungsweise gewonnen.
- Für den Beruf des Schwimmmeisters werden Anreize gesetzt.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen8
- Auf Bundesebene ist insbesondere eine echte Steuerreform dringend notwendig.
- Im Bundesrat werden Steuererleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vertreten, etwa eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage und großzügigere Abschreibungen.
- Auf Bundesebene wird ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsleistungen gefordert.
- Über eine Bundesratsinitiative wird auf Bundesebene eine Absenkung der Stromsteuer gefordert.
- Betriebsprüfungen werden digitalisiert.
- Betriebsprüfungen werden beschleunigt.
- Neue Steuern oder Abgaben werden nicht eingeführt.
- Die Investitionsquote bleibt dauerhaft zweistellig.
Rente und Alterssicherung1
Gesundheit und Pflege30
- Suchtprävention wird unterstützt.
- Auf dem Land arbeiten Krankenhäuser, Allgemeinmedizin und Apotheken enger zusammen.
- Unter- und Überversorgung wird nach einer Bedarfsmessung ausgeglichen.
- Gemeindeschwestern versorgen chronisch kranke und ältere Menschen auf dem Land und entlasten Hausärzte.
- Neue akademische Gesundheitsberufe, etwa Advanced Practice Nurse, werden ausgebildet.
- E-Health und Telemedizin werden ausgebaut und einfach nutzbar, unter anderem mit weniger Doppeluntersuchungen.
- Medizinische Fachangestellte, PTA, MTRA und Heilmittelerbringer werden öffentlich stärker wahrgenommen.
- Förderregionen erproben innovative und digitale Versorgung, vor allem auf dem Land.
- Modellprojekte erproben wohnortnahe Versorgung und die Vernetzung der Gesundheitsberufe.
- Ein Bundesgesetz erzwingt keine Veränderung der Krankenhauslandschaft.
- Die flächendeckende Grundversorgung bleibt gesichert.
- Rettungsfristen werden eingehalten.
- Die Notfallversorgung bleibt gesichert.
- Integrierte Rettungsstellen haben dabei künftig eine wichtige Rolle.
- Mehr Ärztinnen und Ärzte werden ausgebildet.
- Ein kommunales Programm fördert Arztpraxen auf dem Land, etwa mit Grundstücken, Großgeräten und weiteren Anreizen.
- Das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus wird vorangebracht.
- Schulen informieren früh über Ausbildungen in Gesundheitsberufen.
- Junge Menschen werden für Gesundheitsberufe gewonnen.
- Die Familienfreundlichkeit im Gesundheitswesen steigt.
- Pflege bleibt für alle finanzierbar.
- Pflegebedürftige erhalten qualifizierte Pflege.
- Pflegebedürftige können im vertrauten Wohnumfeld selbstbestimmt leben.
- Familie, Pflege und Beruf lassen sich besser vereinbaren.
- Ambulante Pflege hat Vorrang vor stationärer Pflege.
- Schulen informieren früh über Ausbildungen zur Pflegehilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachkraft und zum Pflegestudium.
- Junge Menschen werden für Pflegeberufe gewonnen.
- Die Pflegeausbildung richtet sich stärker nach unterschiedlichen Lebenslagen, damit weniger abgebrochen wird.
- Digitalisierung in der Pflege baut Bürokratie ab und gibt den Pflegenden mehr Zeit.
- Der Personaleinsatz in der Pflege wird flexibler.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft28
- Eigenverantwortung wird gefördert und Fürsorge garantiert.
- Berufstätige Eltern werden durch eine beitragsfreie Kinderbetreuung von der Krippe bis zum Hort entlastet.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt.
- Eine komplette Beitragsfreiheit, die Familien von Gebühren entlastet, wird unterstützt, nicht jedoch zulasten der Qualität.
- Ein besserer Personalschlüssel wird angestrebt.
- Der Sockel für die Leitungsfreistellung wird spürbar angehoben, damit mehr Zeit für pädagogische Leitung und Begleitung entsteht.
- Ehe und Familie bleiben das Leitbild.
- Die Verantwortung für Erziehung und Bildung der Kinder liegt zuerst bei den Eltern.
- Familienpolitik greift nicht ins Privatleben ein, sondern fördert und unterstützt.
- Familienpolitik umfasst gute Kinderbetreuung.
- In schwierigen Lagen gibt es finanzielle Unterstützung für Familien.
- Auf Bundesebene werden Familienzeitkonten angestrebt, damit Eltern zeitweise ohne Einkommensverlust weniger arbeiten können.
- Einmal im Jahr sind die Jugend- und Auszubildendenvertretungen zum Gespräch geladen.
- Barrierefreiheit wird ausgebaut; Kommunen werden dabei im öffentlichen Raum und im Nahverkehr unterstützt.
- Seniorenpolitik ist Querschnittsaufgabe der Daseinsvorsorge.
- Ältere bringen ihre Erfahrung in Parlamenten, Gemeindevertretungen, Ausschüssen und Beiräten ein.
- Beratungsstellen für Senioren werden bei der Einrichtung unterstützt.
- Ältere Menschen nehmen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teil.
- Vereine werden im Strukturwandel der Mitgliedschaft begleitet und unterstützt.
- Familie und Ehe bilden eine wichtige Grundlage der Gesellschaft.
- Das Miteinander der Generationen, die soziale Absicherung und die Verantwortung des Einzelnen sind gleichermaßen von Bedeutung.
- Die Partizipation von Frauen in LEADER-Prozessen wird weiter gestärkt.
- Die Sportförderung für den Landessportbund erhält zusätzliche Mittel, um Kreis- und Stadtsportbünde sowie Fachverbände zu stärken.
- Es wird geprüft, ob mindestens der Kinder- und Jugendsport als kommunale Pflichtaufgabe in der Kommunalverfassung eingestuft werden kann.
- Der Sport wird beim Ganztagsausbau an Schulen besonders beachtet und berücksichtigt.
- Kommunen und Vereine erhalten ein Förderprogramm, damit Kinder schwimmen lernen.
- E-Sport wird als Möglichkeit zur Stärkung von Inklusion und Zusammenhalt in wachsenden Vereinsstrukturen unterstützt.
- Eine Gaming-Sparte darf keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen haben.
Bildung, Wissenschaft und Forschung71
- Berufsschulen in freier und in öffentlicher Trägerschaft werden gleichwertig gefördert.
- Alle Träger von Berufsschulen sollen gegenüber den Kammern gleichberechtigt sein.
- Jugendliche ab 15 Jahren erhalten bis zu viermal im Jahr 120 Euro, wenn sie sich in den Ferien in einem Handwerkspraktikum orientieren.
- Kinder und Jugendliche lernen in der Schule altersgerecht den Bevölkerungsschutz und den Umgang mit Krisen.
- Ein Masterstudiengang Bevölkerungsschutz wird eingeführt.
- Die Qualifikation des Kitapersonals wird verbessert, der akademische Anteil steigt.
- Im vorletzten und letzten Kitajahr findet eine genormte Kurztestung statt, um Förderschwerpunkte festzustellen.
- Das Landesprogramm Sprach-Kitas wird fortgesetzt, damit das Fachwissen für die Sprachentwicklung von Kitakindern vorhanden ist.
- Regelunterricht und Stundentafel werden bei guter Unterrichtsqualität abgesichert.
- Kinder gehen wohnortnah zur Schule.
- Eine Änderung der Vorschriften zu den erforderlichen Klassenstärken wird geprüft.
- Kein Kind wird mit fünf Jahren gegen den Willen der Eltern eingeschult.
- Noten werden ab der dritten Klasse ausnahmslos verpflichtend erteilt.
- Der mittlere Schulabschluss wird an Gymnasien ohne Prüfung in der 10. Klasse vergeben; die Versetzung genügt.
- In Räumlichkeiten für Ganztagsangebote wird investiert.
- Lehrkräfte freier Schulen erhalten Fortbildungsangebote.
- Freiwillige Mehrarbeit von Lehrkräften wird zusätzlich angereizt und mit höherer Vergütung verbunden.
- Schulen dürfen Mittel unbesetzter Lehrerstellen für andere Besetzungen verwenden.
- Ein besseres Gesundheitsmanagement soll Krankenstände senken.
- Eine befristete zusätzliche Wochenstunde für Lehrkräfte wird erst erwogen, wenn andere Lösungen erschöpft sind; sie wird wie eine normale Stunde vergütet oder als Arbeitszeit ausgeglichen.
- Die Lehramtsstudienplätze an der Universität Potsdam und an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg werden nach der Lehrermodellrechnung bedarfsgerecht erhöht.
- Lehramtsstudierende, die nur ein Fach bestehen, werden als Lehrkräfte eingestellt.
- Der Numerus clausus für das Lehramtsstudium wird gesenkt oder abgeschafft.
- Pädagogische Praxiserfahrung wird stärker angerechnet.
- An der Europa-Universität Viadrina können ausländische Lehrkräfte, insbesondere aus Polen, für den Unterricht in der Sekundarstufe I qualifiziert werden.
- Eine Pädagogische Hochschule in Brandenburg wird aufgebaut, für Aus- und Weiterbildung und für praxisorientierte Forschung.
- Schülerinnen und Schüler werden früh für ein Lehramtsstudium gewonnen, etwa durch Mentoring von Lehrkräften.
- Unterrichtsgestaltung und Stundentafel werden stärker auf Grundfähigkeiten ausgerichtet.
- Die Rahmenlehrpläne werden gestrafft.
- Rahmenlehrpläne nehmen lebenspraktische Inhalte auf.
- Digital gestützter Unterricht wird wissenschaftlich begleitet.
- Schulen erhalten aus Landesmitteln standardisierte digitale Lernmittel, unabhängig von Einkommen der Eltern oder vom Schulträger.
- Schulen können ein Digitalbudget nach eigenem Ermessen einsetzen.
- Schulen sprechen bei Auswahl und Beschaffung digitaler Lernmittel stärker mit.
- Schulträger mit besonders vielen Schülerinnen und Schülern aus anderen Kommunen werden bei Fördermitteln bevorzugt.
- Leistungsanreize werden gesetzt, ohne die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu übergehen.
- Leistungsmessung, Benotung und Sitzenbleiben bleiben im mehrgliedrigen Schulsystem Bestandteil der Schule.
- Bereits in der Grundschule wird Lernen gelernt, damit sich Schülerinnen und Schüler neue Themen selbst erschließen.
- Das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde wird umgestaltet.
- Demokratiebewusstsein wird in den Lehrplänen aller Schulformen stärker verankert.
- Eine Imagekampagne wirbt für die Berufsausbildung.
- Berufsberatung und Jugendberufsagenturen werden gestärkt.
- Weitere Betriebspraktika und Schnupperjobs in den Ferien werden unterstützt.
- Leitbild sind wissenschaftlicher Fortschritt, moderne Lehre und Wissenschaftsfreiheit.
- Die Zahl von etwa 50.000 Studierenden in Brandenburg wird mindestens gehalten.
- Die Studierendenzahl wird perspektivisch erhöht.
- Fünfjährige Hochschulverträge sichern die Planung.
- Hochschulentwicklungspläne enthalten nur noch Zuschuss- und Zielvereinbarungen, keine Detailsteuerung durch das Ministerium.
- Der Grundhaushalt der Hochschulen steigt jährlich um 5 Millionen Euro.
- Studienplätze in Natur- und Ingenieurwissenschaften, Pädagogik, Medizin und Pflege werden bedarfsgerecht entwickelt.
- Die studentische Selbstverwaltung bleibt erhalten.
- Haushaltspläne der Gremien werden öffentlich, damit die Verwendung von Beiträgen der Studentenschaft nachvollziehbar ist.
- Amtsträger der studentischen Selbstverwaltung bekennen sich zur demokratischen Grundordnung.
- Forschungsprogramme zur Kernfusion werden unterstützt.
- Ausbildungsmöglichkeiten werden breit und attraktiv angeboten.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung stellen im Berufsbildungsbereich ein einheitliches Zertifikat aus.
- Lebenslanges Lernen ist auch digital möglich.
- Studiengänge für Pharmazie und Zahnmedizin werden eingeführt.
- Medizinische Hochschulen bieten attraktive Studiengänge an.
- Pflege- und Therapiewissenschaften an der BTU Cottbus-Senftenberg werden gestärkt.
- Hochschulforschung mit Landwirten wird gefördert und begleitet.
- In Schulen und Hochschulen darf die Wahl der Geschlechteransprache keinen Einfluss auf die Benotung oder Bewertung haben.
- Am Religions- beziehungsweise LER-Unterricht an den Schulen wird festgehalten.
- Moderne Sprachvermittlungsmethoden und Möglichkeiten des Spracherwerbs werden gefördert.
- Pilotprojekte zur Sprachvermittlung an Schulen werden eingeführt.
- Polnisch wird an Schulen verstärkt als Fremdsprache angeboten.
- Kultur und Geschichte des Nachbarlandes werden in den Lehrplänen stärker berücksichtigt.
- Die Vermittlung der polnischen Sprache im Grenzgebiet wird finanziell und strukturell gestärkt und gefördert.
- Initiativen zur Förderung der deutschen Sprache aus der polnischen Diaspora werden unterstützt und begleitet.
- Kultur und Geschichte Polens werden zu Regelbeispielen in den Lehrplänen.
- Schulen werden ermutigt, durch Kurs- und Klassenfahrten nach Polen den zwischenmenschlichen Austausch zu fördern.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung10
- Wer im Land leben und arbeiten will, soll als Mieter oder Eigentümer realistisch ein Zuhause finden können.
- Wichtige Programme der Städtebauförderung werden durch Kofinanzierung der Bundesmittel gestärkt und genutzt.
- Der Investitionsstau der vergangenen Jahre wird abgebaut.
- Überfällige Sanierungen werden durchgeführt.
- Aufkommenden Kapazitätsengpässen wird begegnet.
- In der Planung von Kita- und Schulbau werden Ganztagsbedarfe mitberücksichtigt.
- Digitale Assistenz unterstützt altersgerechtes Wohnen.
- Die Mittel für die Kleingartenrichtlinie werden aufgestockt.
- Technische und baurechtliche Hürden bei nachwachsenden Rohstoffen werden angepasst.
- Schwimmbäder werden besser erreichbar gemacht.
Verkehr und Infrastruktur33
- Der Flughafen BER soll in den nächsten Jahren wirtschaftlich erfolgreich und finanziell unabhängig werden.
- Ein Einstieg eines strategischen Investors bei der FBB GmbH bleibt möglich, um neue Potenziale und wirtschaftlichen Erfolg zu erschließen.
- Das Flughafenumfeld wird weiterentwickelt und Straßen-, Bus- sowie Bahnverkehr werden ausgebaut.
- Die Schallschutzprogramme werden konsequent umgesetzt.
- Die Arbeit der Fluglärmkommission wird unterstützt und die Finanzierung des Fluglärmbeauftragten abgesichert.
- Parkmöglichkeiten für Pkw in Innenstädten bleiben erhalten.
- Kostenloses Bahnfahren in Uniform wird auf die Verkehrsverbünde ausgedehnt.
- Individuelle Mobilität bleibt auf dem Land unverzichtbar.
- Brandenburg bleibt auf das Auto angewiesen.
- Fahrverbote werden abgelehnt.
- Ein generelles Verbrenner-Verbot der Europäischen Union ab 2035 wird abgelehnt.
- Das Auto bleibt, künftig klimaneutral angetrieben, vor allem auf dem Land für die individuelle Mobilität nötig.
- Jede Kreisverwaltung benennt ihre sanierungsbedürftigste Straße; diese wird in der Wahlperiode saniert, die schlechtesten zuerst.
- Variable Tempolimits passen sich an Verkehr, Wetter und Staus an.
- Zusätzliche pauschale Tempolimits über das geltende Recht hinaus gibt es nicht.
- Kleine Orte erhalten nach Ausschreibung eine Ladesäule und zwei Elektroautos zur Nutzung durch die Einwohnerinnen und Einwohner.
- Der Bund baut Autobahnen bedarfsgerecht aus.
- Das Mobilitätsgesetz wird entschlossen umgesetzt.
- Individuelle Mobilität ändert sich durch Anreize und Angebote, nicht durch Verbote.
- Verbote sind nicht das Mittel, um individuelle Mobilität zu verändern.
- Der Anteil von öffentlichem Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr steigt bis 2030 auf 60 Prozent.
- Städtische und ländliche Regionen haben unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse, die berücksichtigt werden.
- Städte wie Bad Belzig, Luckenwalde, Rathenow, Neuruppin, Oranienburg, Eberswalde, Fürstenwalde und Lübben werden zu einem Brandenburg-Ring verknüpft.
- Für den weiteren Ausbau des Landesstraßennetzes werden Investitionsmittel bereitgestellt.
- Der Anteil von Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr am Verkehr steigt bis 2030 auf 60 Prozent.
- Bus und Bahn werden attraktiver gemacht.
- PlusBus- und Rufbus-Angebote werden ausgebaut.
- Tarifstruktur und Deutschlandticket werden familienfreundlicher.
- Die zunehmende Fahrradnutzung im Alltag, in der Freizeit und im Sport wird gefördert.
- Das modulare Fahrradparkhaus wird auf weitere Standorte ausgeweitet.
- Mit Berlin entstehen weitere Flächen für Bike and Ride und Park and Ride.
- An zentralen Bahn- und Bushaltestellen entstehen Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Plätze.
- Die VBB-App wird zur Mobilitäts-App ausgebaut und bildet die ganze Wegekette ab, einschließlich Rufbus.
Energie30
- Die Ausweisung von Gewerbeflächen wird mit einer standortnahen Energieversorgung verzahnt.
- Jede nutzbare Kilowattstunde im Netz zählt für die Energieversorgung.
- Der weitere Ausbau gelingt nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.
- Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz werden entwickelt.
- Sonderabgaben wie ein Wind- oder Solar-Euro werden dafür nicht eingesetzt.
- Die Förderung von Photovoltaik wird erleichtert.
- Der Cottbuser Ostsee mit dem größten Floating-PV-Projekt wird als Musterprojekt genutzt.
- Die Energieerzeugung bleibt technologieoffen, auch bei Hybridkraftwerken.
- Ein integriertes Strommanagement wird geschaffen.
- Neue Leitungen werden nur gebaut, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, und Erdkabel nur dort, wo es zwingend erforderlich ist.
- Die Wärmeplanung bleibt technologieoffen und lässt Raum für pragmatische Lösungen vor Ort.
- Gasnetze werden nicht ohne bezahlbare Alternative zurückgebaut.
- Rechtzeitige Bürgerbeteiligung und Transparenz werden sichergestellt.
- Das Windenergieanlagenabstandsgesetz wird mit Blick auf höhere Windräder überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
- Der Wind-Euro wird weiterentwickelt, um die Akzeptanz für Windkraftanlagen zu steigern.
- Der Radius der Direktvermarktung von Strom aus Windkraftanlagen wird erweitert.
- Windkraftanlagen werden nicht in schützenswerten Wäldern errichtet.
- Bei Windkraftanlagen werden Brandschutz, Bodenkontamination und der Einsatz von Klimagasen berücksichtigt.
- Das Recycling von Windkraftanlagen, insbesondere der Rotorblätter, wird eingefordert.
- Die Potenziale von Solarthermie sowie von Dach- und Freiflächen-Photovoltaik werden genutzt.
- Die Öffentlichkeit wird stärker über verfügbare Programme und Möglichkeiten informiert.
- Brandenburg soll eine Vorreiterregion der Geothermie werden.
- Mit den Stadtwerken werden übertragbare Musterfinanzierungsmodelle für Tiefengeothermie entwickelt.
- Bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Problemen der Tiefengeothermie gibt es Unterstützung.
- Blauer Wasserstoff wird ausdrücklich als Brückentechnologie eingesetzt.
- Vorliegende Konzepte werden in Brandenburg zügig realisiert.
- Die Wasserstoffstrategie wird weiterentwickelt und angepasst.
- Geklärt wird, was der Wasserhaushalt für Elektrolyse und Wasserstoffherstellung hergibt.
- Die Kaskadennutzung beinhaltet auch die energetische Nutzung von Holz.
- Ein Schwerpunkt soll die Energiepolitik werden.
Klima, Umwelt und Naturschutz44
- Der Wirtschaftsstandort ist auf Technologien zur Nutzung, Abscheidung und Speicherung von CO2 angewiesen.
- CO2 soll nicht in Brandenburg gespeichert, sondern transportiert oder als Rohstoff genutzt werden.
- Mit Industrie, Energiewirtschaft, Verbänden und Wissenschaft wird ein Masterplan für CO2-Technologien erarbeitet.
- Für Brandenburg wird eine Carbon-Management-Strategie entwickelt.
- Die CO2-Pipeline in Ostdeutschland muss durch Brandenburg verlaufen.
- Energiestrategie, Konzepte und Pläne des Landes werden zu CO2-Technologien überarbeitet oder ergänzt.
- Ziel ist Klimaneutralität bis 2045.
- Nachhaltiges Wirtschaften ist verbindlicher Maßstab.
- Nachhaltigkeit umfasst Ökologie, Wirtschaft und Soziales.
- Ökologische und sozioökonomische Ziele gelten gleichberechtigt.
- Es wird auf Fortschritt und Technologieoffenheit gesetzt.
- Pauschale Verbote werden abgelehnt.
- Wichtige Entscheidungen werden mit den Betroffenen erarbeitet, nicht über sie hinweg.
- Weitere Naturschutz- und Wildnisgebiete werden nicht ausgewiesen.
- Artikel 16 der FFH-Richtlinie zur Entnahme von Wölfen wird vollständig in deutsches Recht übernommen.
- Sobald es rechtlich möglich ist, wird eine aktive Bestandsregulierung vorgenommen.
- Der heimische Wildbestand wird gegenüber dem Wolf gesichert.
- Die konsequente Bejagung von Neozoen, die der heimischen Artenvielfalt schaden, wird intensiviert.
- Die Bedeutung der Jagd wird hervorgehoben und gestärkt.
- Wiederansiedlungsprogramme von Aal und Lachs werden unterstützt.
- Jagdverbände und Fischereiverbände werden als Umweltverbände anerkannt.
- Jagdverbände und Fischereiverbände werden in gleicher Weise gefördert.
- Die Natur- und Umweltbildung, beispielsweise der Lernort Natur, wird gefördert.
- Der Zustand der Wälder muss besser werden.
- Der Waldumbau erfolgt mit standortgerechten heimischen und nichtheimischen Baumarten.
- Der Erschwernisausgleich für Einschränkungen in FFH-Gebieten wird forciert.
- Eine zweite Förderrichtlinie mit Mitteln aus dem Umweltetat wird etabliert.
- Die international vereinbarten Klimaschutzziele sollen eingehalten werden.
- Eine Klimaanpassungsstrategie wird verfolgt.
- Klimaschutz und Klimaanpassung erfolgen nur gemeinsam mit den Menschen.
- Das Vorgehen ist marktbasiert, sozialorientiert und technologieoffen.
- Marktwirtschaftliche Instrumente zur Honorierung von Ökosystemleistungen der Landnutzer werden etabliert.
- Das Land kann als Reallabor für den Umgang mit dem fortschreitenden Klimawandel Innovationsgeber sein.
- Forschung und Wissenstransfer zur Anpassung an den Klimawandel werden intensiviert, insbesondere zu neuen, klimaangepassten Sorten.
- Eine Strategie zur Speicherung, Nutzung und zum Transport von CO2 wird erarbeitet.
- Technologien zur Speicherung, Nutzung und zum Transport von CO2 werden gefördert.
- CO2 muss zuerst dort eingespart werden, wo es am kostengünstigsten und einfachsten ist.
- Die Leistung von Kohlenstoffsenken und die Substitutionseffekte nachwachsender Rohstoffe werden honoriert.
- Die regulierbare Gewässerinfrastruktur wird erhalten und gestärkt.
- Das Wasserrecycling wird verbessert, und gereinigtes Abwasser ohne bedenkliche Rückstände wird nach der vierten Klärstufe wiederverwendet oder verrieselt.
- Zur Verbesserung des Wasserangebots werden die regionalen Wasserkreisläufe gestärkt.
- Die Empfehlungen der Studie des Umweltbundesamts zur Wasserüberleitung werden geprüft, und an Lösungen wird aktiv mitgearbeitet.
- Für die Wiedervernässung von Mooren werden Anreize gesetzt und Kompensationsmöglichkeiten geboten.
- Bei Befreiungs- und Ausgliederungsentscheidungen werden die in Beschlüssen kommunaler Gremien enthaltenen öffentlichen Interessen berücksichtigt.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum23
- Land- und Forstwirte erhalten als Unternehmer die Freiheit, sich am Markt zu behaupten.
- Ernährungs- und Versorgungssicherheit durch regionale Wertschöpfung erhält wieder Vorrang vor Naturschutzbelangen.
- Wo staatliche Bestimmungen die Flächennutzung einschränken, gibt es echte Beteiligung und fairen Ausgleich.
- Eigentum und Entscheidungsfreiheit werden respektiert.
- Die gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit der Landnutzer wird gestärkt.
- Pauschale Vorgaben und angeordnete Flächenstilllegungen werden abgelehnt; es gelten Freiwilligkeit und Kooperation.
- Maßnahmen der EU werden im Land nicht weiter überboten.
- Nahrungsmittelanbau hat Vorrang vor energiewirtschaftlicher Bebauung auf hochwertigen Böden.
- Landwirtschaftliche Flächen mit temporären Photovoltaikanlagen bleiben landwirtschaftliche Flächen und werden nicht umgewidmet.
- Alltagsangebote auf dem Land bleiben vor Ort erhalten, auch in mobiler Form.
- Landwirtschaft und Gartenbau gelten als systemrelevant.
- Landnutzer werden auch in schwierigen Zeiten unterstützt, ob größerer oder familiengeführter Betrieb.
- Im Austausch mit den Betroffenen entstehen Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
- Die Landesverfassung wird in Artikel 43 um die staatliche Förderung der Ernährungsversorgung ergänzt.
- Smart Farming erhält in der Landesdigitalisierung mehr Gewicht und wird praxisnah begleitet.
- Betriebliche Investitionen der Landwirtschaft bleiben über die Abschreibungsdauer unangetastet.
- Die Tierhaltung bleibt mindestens auf heutigem Stand und kann bei Bedarf wachsen.
- Feste Quoten für den Anteil von Bio-Lebensmitteln werden abgelehnt.
- Milchviehbetriebe werden als energieintensiv anerkannt.
- Die Umkehr der Beweislast wird zurückgedrängt.
- Die entgeltfreie Wassernutzung für Nutztiertränken bleibt dauerhaft bestehen.
- Die Etablierung von Agroforstsystemen in der Kulturlandschaft wird unter besonderer Berücksichtigung der Klimaresilienz gefördert.
- Die Kommunikation mit Vertreterinnen und Vertretern der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Verifizierung von Erschwernissen erfolgt eng und in Form eines Beirats.
Digitalisierung, Daten und Technologie13
- Beratungs- und Sensibilisierungsangebote gibt es auch für Kommunen, kommunale Betriebe, kleine und mittlere Unternehmen, kritische Infrastrukturen und Bürgerinnen und Bürger.
- Zu technischen Mindeststandards werden Empfehlungen gegeben.
- Kommunen werden bei Gewinnung und Vernetzung nicht-pädagogischen IT-Personals unterstützt.
- Für staatlich anerkannte Digitalschulen nach dem Vorbild der Musik- und Kunstschulen wird eine rechtliche Grundlage als außerschulisches Angebot digitaler Kompetenz geschaffen.
- Lücken bei Anschlüssen, Geräten und Software an Schulen werden rasch geschlossen.
- Eine Anlaufstelle für Künstliche Intelligenz wird als Kompetenz- und Netzwerkplattform eingerichtet.
- Der nächste Landtag setzt eine Enquete-Kommission zur Künstlichen Intelligenz ein, die deren Folgen für Zusammenleben, Wirtschaft und Arbeit untersucht.
- Daten öffentlicher Stellen stehen in maschinenlesbaren offenen Formaten zur Weiterverwendung bereit.
- Ein regelmäßiger Digitalcheck überträgt bewährte kommunale Beispiele auf das ganze Land.
- Forschung, Entwicklung und Anwendung digital gestützter Agrartechnologien werden stärker gefördert und ausgebaut.
- Betriebliche Datensicherheit und Datenhoheit werden durch Regelungen gewährleistet.
- In Energieüberschussregionen werden energieintensive Rechenzentren angesiedelt.
- Mit Berlin wird eine resiliente Glasfaserinfrastruktur entwickelt.
Europa, Euro und europäische Institutionen3
- Der Europäische Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten wird bejaht.
- Auch in der Förderperiode ab 2027 sollen Mittel für den Strukturwandel in vergleichbarer Höhe aus Brüssel kommen.
- Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sollen regelmäßig nach Brüssel reisen können, um sich über Fördermittel zu informieren oder Abgeordneten des Europäischen Parlaments Rückmeldung zu den Auswirkungen EU-rechtlicher Vorgaben zu geben.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit3
- Der Gestaltung des neuen Veteranentages kommt besondere Bedeutung zu.
- Zivilklauseln, also Verbote militärischer Forschung, werden dauerhaft abgelehnt.
- Solidarität mit der Bundeswehr zeigen öffentliche Gelöbnisse, Veranstaltungen zum Veteranentag und zum Tag der Bundeswehr, die Gelbe Schleife und Patenschaften.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung34
- Werte werden vermittelt und Traditionen gepflegt.
- Ein Landespolizeimuseum wird aufgebaut.
- Es gilt ein Bekenntnis zum christlichen Menschenbild, zur Nächstenliebe und zur humanitären Verantwortung.
- Jagd und Fischerei gehören zur Identität Brandenburgs.
- Kultur- und Geschichtsbewusstsein und die Werte der Demokratie bestimmen auch künftig das Zusammenleben.
- Kultur ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Ministerien berührt.
- Ressourcen der Kultur werden besser identifiziert.
- Die kulturpolitische Strategie wird mit klaren Leitplanken, verbindlichen Anforderungen und sicherer Finanzierung weiterentwickelt.
- Das Freiwillige Soziale Jahr im Kulturbereich wird gestärkt.
- Das bau- und gartenkulturelle Erbe wird an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst.
- Zoologische Gärten werden als Teil der Natur- und Umweltbildung als Landesaufgabe aufgenommen und unterstützt.
- Der ländliche Raum wird kulturell besser vernetzt, beispielsweise durch den Ausbau der Kulturbuslinien.
- Die Sprache soll sich an den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung orientieren.
- Die Sprache muss vor allem von den Menschen im Land akzeptiert werden.
- Für sprachliche Entwicklungen besteht Offenheit.
- Sprachliche Umerziehung und die Überhöhung der sogenannten Gendersprache als Kulturkampf der Gleichberechtigung werden abgelehnt.
- Auf die Verwendung der sogenannten Gendersprache wird landesweit verzichtet.
- Der Dialog zwischen den Religionen ist von zentraler Bedeutung für ein friedliches Miteinander und den Zusammenhalt.
- Christliche Werte und Traditionen werden als Bestandteil der Gesellschaft und als Fundament der Kultur geschätzt.
- Die Arbeit der Kirchen wird in den Städten und im ländlichen Raum unterstützt.
- Die Kirchenstaatsverträge werden gemeinsam mit den Kirchengemeinschaften überprüft, um deren Arbeit finanziell und langfristig zu unterstützen.
- Eine Dynamisierung der Staatsleistungen an die katholischen Kirchen wird etabliert, wie sie für die evangelische Kirche bereits vertraglich festgelegt ist.
- Der interreligiöse Dialog wird unterstützt, um Verständnis zu fördern, Vorurteile abzubauen und religiöse Unterschiede besser zu verstehen.
- Die Karfreitagsruhe und das gesetzlich verankerte Tanzverbot werden gewahrt.
- Mit Kirchen, Religionsgemeinschaften und Verbänden findet ein enger Austausch statt.
- Zwischen der Sonntagsruhe und den für den Handel wichtigen verkaufsoffenen Sonntagen wird verantwortungsvoll abgewogen.
- Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur wird weiterhin unterstützt.
- Es werden Konzeptionen entwickelt, die der abnehmenden Rolle der aktiven Erlebnisgeneration Rechnung tragen.
- Das Menschenrechtszentrum Cottbus wird zur zentralen Einrichtung des Landes als Gedenkstätte für das DDR-Unrecht in Ostdeutschland gemacht.
- Das Menschenrechtszentrum Cottbus wird als Lern- und Erinnerungsort für politische Bildungsarbeit gegen politische, rassistische oder religiöse Verfolgung entwickelt und gefördert.
- Die Traditionen und das kulturelle Erbe des historischen Ost-Brandenburgs jenseits von Oder und Neiße im heutigen Polen werden dokumentiert, erhalten und erforscht.
- Das sorbisch-wendische Volk ist ein wichtiger Teil der Geschichte und Kultur des Landes und steht in besonderem Maße für die Lausitz.
- Die Sprache und die Traditionen sollen weiterhin eine Brücke zu den slawischen Nachbarn sein.
- Der Verfassungsauftrag zum Spracherhalt wird konsequent umgesetzt, einschließlich ausreichender Lehrkräfte und Erzieher.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung24
- Das Förderprogramm zur Erstattung von Planungskosten der Kommunen wird fortgeführt und der Zugang erleichtert.
- Die bestehenden Verwaltungsstrukturen werden gestärkt.
- Örtliche Angelegenheiten werden wieder stärker vor Ort entschieden.
- Kommunen werden von Aufgaben entlastet.
- Mit den kommunalen Spitzenverbänden gibt es einen engen regelmäßigen Austausch.
- Der kommunale Finanzausgleich bleibt in der bestehenden Form.
- Kommunen mit Schulden werden beim Schuldenabbau unterstützt.
- Sparkassen bleiben in ganz Brandenburg präsent.
- Sparkassen prüfen ihr Filialnetz wirtschaftlich.
- Sparkassen entwickeln andere Beratungsformen, etwa Busangebote oder Schulungen zum Onlinebanking im Gemeindehaus.
- Es darf kein Brandenburg erster und zweiter Klasse geben.
- Die Planung der Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeentwicklung wird stärker aufeinander abgestimmt.
- Neu geschaffene Behörden oder Einrichtungen werden nicht nur in der Hauptstadtregion, sondern in allen Landesteilen angesiedelt.
- Der Strukturwandel ist für die Menschen in der Lausitz die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre.
- Die Lausitz braucht die Unterstützung der Landespolitik, damit aus finanziellen Zusagen erfolgreiche Projekte werden.
- Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen werden gesichert.
- Die zentralen Ergebnisse der Enquete-Kommission „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ (EK 6/1) werden weiterhin berücksichtigt.
- Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ wird unterstützt.
- Die eigenständige Interessenvertretung der Dorfbewegung in einem Parlament der Dörfer wird unterstützt.
- Amtliche Statistiken des Landes sollen fortlaufend Daten speziell über Dörfer und Ortsteile sammeln.
- Konzepte zur sozialen Dorfentwicklung, sogenannte Dorfentwicklungskonzepte der zweiten Generation, werden verstärkt gefördert.
- Die Gründung von Dorfläden wird unterstützt.
- Voraussetzung für die Zuwendung ist eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft der antragstellenden Kommune in einem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum innerhalb ihrer Gemeindegrößenklasse.
- Die Höhe der Zuwendung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der Förderrichtlinie, angelehnt an die Richtlinie KStB Bbg 2021.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.