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Der Vertrag enthält 146 von 1.689 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 146
  1. Angestrebt wird ein handlungsfähiger Staat mit effektiver Verwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gefragt ist ein handlungsfähiger Staat mit effektiver Verwaltung. Link zum Original
  2. Der direkte Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern wird gesucht und intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den direkten Dialog mit allen Bürgerinnen und Bürgern im Land werden wir daher suchen und intensivieren. Link zum Original
  3. Angestrebt wird ein gemeinsamer Ausschuss von Berliner Abgeordnetenhaus und Brandenburger Landtag.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt darüber hinaus die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses von Abgeordnetenhaus und Landtag an. Link zum Original
  4. Kommunale Entwicklungen in Landschaftsschutzgebieten sollen unbürokratisch ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunale Entwicklungen sollen in LSG unbürokratisch ermöglicht werden. Link zum Original
  5. Konflikte zwischen Denkmalschutz und Investoren werden schneller geklärt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Konflikte zwischen Denkmalschutz und Investorinnen und Investoren sollen beschleunigter geklärt werden. Link zum Original
  6. Beim Ausbau des Bahnangebots werden alle Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir brauchen nicht nur neue Regional - und S -Bahn-Verbindungen, sondern auch Angebotssteigerungen im ganzen Land – sowohl für Pendlerinnen und Pendler als auch für die Anbindung berlinferner Region en. Dabei nutzen wir alle Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung. Link zum Original
  7. Für den Schienenausbau werden alle Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den für den Klimaschutz notwendigen Ausbau zu schaffen, nutzen wir alle Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung. Link zum Original
  8. Ein Investitions-Vorrang-Gesetz soll Modernisierung und Elektrifizierung von Schienenwegen als geringfügige Änderungen von planungsrechtlichen Hürden befreien.

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    Wortlaut im Vertrag
    Brandenburg wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, durch ein „Investitions -Vorrang-Gesetz“ die zur Verkehrswende notwendige Modernisierung und Elektrifizierung der Schienenwege als geringfügige Änderungen zu behandeln und von planungsrechtlichen Hürden zu befreien. Link zum Original
  9. Die Digitalisierung der Landesverwaltung wird in den kommenden Jahren zügig vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition die Digitalisierung der Brandenburger Verwaltung in den kommenden Jahren zügig vorantreiben und auch Landkreise und Gemeinden bei der Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe bedarfsgerecht unterstützen. Link zum Original
  10. Es soll ein effektives E-Government geschaffen werden, das Bürgern, Unternehmen und Behörden Zeit, Aufwand und Kosten spart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam wollen wir in Brandenburg ein effektives E -Government schaffen, das Bürgern, Unternehmen und Behörden gleichermaßen Zeit, Aufwand und Kosten spart. Link zum Original
  11. Die Digitalisierung der Landesverwaltung erfolgt in hohem Maße koordiniert und abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit diese Potenziale zügig, effizient und strategisch realisiert werden können, wird die Digitalisierung der Brandenburger Verwaltung in hohem Maße koordiniert und aufeinander abgestimmt erfolgen. Link zum Original
  12. Die Koordinierungskapazitäten im für E-Government zuständigen Ministerium werden ausgebaut, um Fachressorts und Verwaltungsebenen stärker zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Koordinierungskapazitäten auf Landesebene in dem für E -Government zuständigen Ministerium dabei soweit ausbauen, dass die einzelnen Fachressorts und Verwaltungsebenen noch stärker als bisher in ihrer jeweiligen Digitalisierungsverantwortung unterstützt werden können. Link zum Original
  13. Die effektive Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis 2022 hat Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Priorität kommt dabei der effektiven Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) bis 2022 zu, die Land und Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Link zum Original
  14. Zusätzliche finanzielle und personelle Mittel werden bereitgestellt, um Ressorts der Landesverwaltung und Kommunen organisatorisch und prozessual zu unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hier wird die Koalition zusätzliche finanzielle und personelle Mittel bereit stellen, um die einzelnen Ressorts der Landesverwaltung und die Kommunen zukünftig noch stärker organisatorisch und prozessual zu unterstützen. Link zum Original
  15. Elektronische Aktenführung und kontinuierliche Verwaltungsprozessoptimierung werden mit hoher Priorität vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage für ein effektives E -Government auf allen Ebenen sind dabei die elektronische Aktenführung und eine kontinuierliche Verwaltungsprozessoptimierung – kurzum die Digitalisierung nach innen. Die Koalition wird diese mit hoher Priorität voranbringen. Link zum Original
  16. Für die Digitalisierung der Landesverwaltung soll ein gekapseltes, zentral veranschlagtes, übertragbares und auskömmliches Budget geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Dynamik bei der Umsetzung des OZG und deren voraussichtliche Kosten machen deutlich, dass ein gekapseltes, zentral veranschlagtes, vollständig übertragbares und auskömmliches Budget für die Digitalisierung der Landesverwaltung notwendig ist. Dafür wird sich die Koalition einsetzen. Link zum Original
  17. Bei Bürgerkontakten soll das Once-Only-Prinzip gelten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Koalition setzt sich für das „Once-Only-Prinzip“ bei Bürgerkontakten ein. Link zum Original
  18. Alle E-Government-Angebote sollen nutzerfreundlich, interoperabel, barrierefrei und diskriminierungsfrei sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle E -Government-Angebote sollen möglichst nutzerfreundlich, interoperabel, sowie barriere- und diskriminierungsfrei sein. Link zum Original
  19. Eine gemeinsame Struktur soll perspektivisch die Kapazitäten für Verwaltungsdigitalisierung von Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden unter einem Dach zusammenführen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zentrales Anliegen ist für die Koalition eine gemeinsame Struktur, die perspektivisch sowohl die Kapazitäten für die Verwaltungsdigitalisierung des Landes, der Landkreise als auch die der Städte und Gemeinden unter einem Dach unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen Interessen und Bedürfnisse zusammenführen. Link zum Original
  20. Bereits in den Spitzenverbänden aufgebaute Kapazitäten und Strukturen sollen gebündelt und integriert werden, um Parallelstrukturen zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen die bis dahin bereits in den Spitzenverbänden gebildeten Kapazitäten und Strukturen sinnvoll gebündelt und kooperativ integriert werden, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Link zum Original
  21. Bei entsprechendem Novellierungsbedarf wird das E-Government-Gesetz angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollten sich im Zuge dieser Maßnahmen Novellierungsbedarfe ergeben, wird das E-Government-Gesetz angepasst. Link zum Original
  22. Der zentrale IT-Dienstleister des Landes wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zur Schaffung gemeinsamer Strukturen von Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden wird der zentrale IT -Dienstleister des Landes verstärkt und in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen ausgebaut. Link zum Original
  23. Der zentrale IT-Dienstleister des Landes wird mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zur Schaffung gemeinsamer Strukturen von Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden wird der zentrale IT -Dienstleister des Landes verstärkt und in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen ausgebaut. Link zum Original
  24. Brandenburg soll Vorreiterregion für innovative Verwaltungstechnologien werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Brandenburg zu einer Vorreiterregion für innovative Verwaltungstechnologien (GovTech) machen. Link zum Original
  25. Ein Förderprogramm für skalierbare Innovationen für eine moderne, offene und digitale Verwaltung wird aufgelegt, offen für kommunale, zivilgesellschaftliche Akteure und Startups.

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    Wortlaut im Vertrag
    Koalition wird ein Förderprogramm auflegen, das die Entwicklung und Umsetzung von skalierbaren Innovationen für eine moderne, offene und digitale Verwaltung im Land fördert und dabei kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie Startups gleichermaßen offensteht. Link zum Original
  26. Kooperationen werden bevorzugt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kooperationen sollen bevorzugt gefördert werden. Link zum Original
  27. Ein Open-Data-Gesetz schafft die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird mit einem Open -Data Gesetz die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten legen. Link zum Original
  28. Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei Fördermitteln des Landes sollen vereinfacht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kontext der Gewährung von Fördermitteln durch das Land strebt die Koalition mögliche Vereinfachungen und Optimierungen der jeweiligen Verwaltungs- und Kontrollverfahren an. Link zum Original
  29. Neue Möglichkeiten elektronischer Beteiligung werden eröffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir neue Beteiligungsmöglichkeiten (e-Partizipation) eröffnen. Link zum Original
  30. Repräsentative, direkte und dialogische Beteiligungsformen sollen miteinander verzahnt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen repräsentative, direkte und dialogische Formen der Beteiligung miteinander verzahnt werden, um die Vorteile der verschiedenen Verfahren zur Geltung zu bringen, ohne sie gegeneinander auszuspielen. Link zum Original
  31. Direkter Dialog und Beteiligung an Entscheidungen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird den direkten Dialog und die Beteiligung an Entscheidungen weiter ausbauen. Dazu gehören auch die Möglichkeiten zur Stärkung der direkten Demokratie und der elektronischen Beteiligung. Link zum Original
  32. Möglichkeiten direkter Demokratie und elektronischer Beteiligung werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird den direkten Dialog und die Beteiligung an Entscheidungen weiter ausbauen. Dazu gehören auch die Möglichkeiten zur Stärkung der direkten Demokratie und der elektronischen Beteiligung. Link zum Original
  33. Die parlamentarische Demokratie bleibt der Regelfall.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben. Link zum Original
  34. Neue Formen der Bürgerbeteiligung werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Motto „Mit dem Gesicht zu den Menschen“ folgend, werden neue Formen der Bürgerbeteiligung eingeführt. Link zum Original
  35. Eine umfassende Beteiligungsstrategie wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu eine umfassende Beteiligungsstrategie erarbeiten und die Gesetzgebung im Laufe der Legislaturperiode mit partizipativen Maßnahmen begleiten. Link zum Original
  36. Die Gesetzgebung wird in der Legislaturperiode mit partizipativen Maßnahmen begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu eine umfassende Beteiligungsstrategie erarbeiten und die Gesetzgebung im Laufe der Legislaturperiode mit partizipativen Maßnahmen begleiten. Link zum Original
  37. Bei der Bürgerbeteiligung werden Online-Angebote wie ein Beteiligungsportal und Veranstaltungsformate berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen sowohl Online -Angebote (Beteiligungsportal) als auch Veranstaltungsformate berücksichtigt werden. Link zum Original
  38. In der Staatskanzlei wird eine Koordinierungsstelle für alle Bürgerbeteiligungsformate eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für alle Bürgerbeteiligungsformate wird eine Koordinierungsstelle der Landesregierung in der Staatskanzlei eingerichtet. Link zum Original
  39. Der direkte Dialog mit den Bürgern wird etwa durch regelmäßige öffentliche Dialogangebote in den Regionen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will in ihrer Haltung und in ihrem Politikstil dazu beitragen, dem direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern mehr Aufmerksamkeit zu schenken, etwa durch regelmäßige gemeinsame öffentliche Dialogangebote in den verschiedenen Regionen unseres Landes. Link zum Original
  40. Alle wesentlichen Akteure sollen befähigt werden, Instrumente der Bürgerbeteiligung wirksam einzusetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle wesentlichen Akteurinnen und Akteure müssen in die Lage versetzt werden, die Instrumente der Bürgerbeteiligung auch wirksam einzusetzen. Link zum Original
  41. Für Volksbegehren soll eine Online-Eintragung ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dies weiter zu fördern, strebt die Koalition die Möglichkeit der Online-Eintragung für Volksbegehren an. Link zum Original
  42. Die Unterrepräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen im Landesdienst soll beseitigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit gutem Beispiel vorangehen und uns dafür einsetzen, dass die Repräsentationslücke im Landesdienst geschlossen wird. Link zum Original
  43. Die Stasiüberprüfung für vor dem 12. Januar 1972 geborene Landtagsabgeordnete wird bis 2030 verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Einklang mit den bundesrechtlichen Regelungen soll die Stasiüberprüfung für Abgeordnete des Landtages, die vor dem 12. Januar 1972 geboren wurden, bis 2030 verlängert werden. Link zum Original
  44. Bei ressortübergreifenden Fragen mit europäischer Dimension koordiniert das Europaministerium.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei ressortübergreifenden Fragen mit europäischer Dimension übernimmt die Europaministerin bzw. der Europaminister eine koordinierende Rolle. Link zum Original
  45. Der Landtag wird mindestens halbjährlich über die europäischen und internationalen Aktivitäten von Staatskanzlei, Europaministerium und Ressorts unterrichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landtag wird über die europäischen und internationalen Aktivitäten der Staatskanzlei, des zuständigen Europaministeriums und der Ressorts mindestens halbjährlich unterrichtet. Link zum Original
  46. Dem Landtag wird vorgeschlagen, die parlamentarische Zusammenarbeit mit Bundestag und Europaparlament in europapolitischen Fragen durch neue Formate zu intensivieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird gemeinsam vorschlagen, dass der Landtag die parlamentarische Zusammenarbeit mit Bundestag und Europaparlament in wichtigen europapolitischen Fragen durch neue Formate intensiviert. Link zum Original
  47. Der Landtag führt einmal jährlich eine große Debatte zur Lage Europas und zur Brandenburger Europapolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird gemeinsam vorschlagen, dass der Landtag die parlamentarische Zusammenarbeit mit Bundestag und Europaparlament in wichtigen europapolitischen Fragen durch neue Formate intensiviert. Dazu gehört, einmal jährlich eine große Debatte zur Lage Europas und zur Brandenburger Politik in Europa zu führen. Link zum Original
  48. Die Brandenburger Europaabgeordneten werden zum Dialog in Ausschusssitzungen des Landtags eingeladen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Brandenburger Europaabgeordneten werden zum Dialog in Ausschusssitzungen eingeladen. Link zum Original
  49. Die Landesregierung informiert den Landtag frühestmöglich über ihre Positionierung zu europäischen Themen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung bereitet die Positionierung Brandenburgs zu übergreifenden europäischen Themen frühzeitig vor und informiert den Landtag frühestmöglich darüber. Link zum Original
  50. Landesministerien und -behörden identifizieren Problemstellungen von europäischer Dimension und übersenden dem Landtag Einschätzungen dazu.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Landesministerien und -behörden werden Problemstellungen von europäischer Dimension identifiziert, benannt und Einschätzungen dazu an den Landtag übersandt. Link zum Original
  51. Die Landesregierung berücksichtigt im Bundesrat die Beschlüsse des Landtages zu EU-Vorhaben, die Gesetzgebungskompetenzen der Länder wesentlich berühren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung berücksichtigt bei ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat die Beschlüsse und Stellungnahmen des Landtages zu Vorhaben der Europäischen Union, die die Gesetzgebungskompetenzen der Länder wesentlich berühren. Link zum Original
  52. Die Europafähigkeit der Landesverwaltung wird weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Europafähigkeit der Landesverwaltung soll weiter gestärkt werden. Link zum Original
  53. Landesbedienstete werden gezielt in die europäischen Institutionen entsandt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen forcieren wir die gezielte Entsendung von Landesbediensteten in die europäischen Institutionen. Link zum Original
  54. Der Höhere Dienst in den Ministerien und die Leitungsebene im nachgeordneten Bereich sollen bis zum Ende der Legislaturperiode Fremdsprachenkompetenz auf Niveau B2 erreichen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, dass bis zum Ende der Legislaturperiode der Höhere Dienst in den Ministerien und die Leitungsebene im nachgeordneten Bereich eine Sprachkompetenz von B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erreichen kann. Link zum Original
  55. Es wird eine Funktion als Beauftragte oder Beauftragter für Brandenburgisch-Polnische Beziehungen eingerichtet und der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär im Europaministerium übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird die Koalition eine einheitliche Strategie entwerfen und die Funktion einer oder eines Beauftragten für Brandenburgisch - Polnische Beziehungen einrichten. Diese Funktion wird der Staatssekretärin bzw. dem Staatssekretär im Ministerium für Europa übertragen. Link zum Original
  56. Die landesrechtlichen Anforderungen bei der Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden auf ein Mindestmaß beschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die landesrechtlichen Anforderungen bei der Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf ein Mindestmaß beschränken. Link zum Original
  57. Der Landtag wird im Europaausschuss und in den förderrelevanten Ausschüssen über Programmerarbeitung und Fortschritte der Programmumsetzung unterrichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landtag wird wie bereits in der Vergangenheit im Europaausschuss und in den förderrelevanten Ausschüssen begleitend über die Programmerarbeitung und die Fortschritte in der Programmumsetzung unterrichtet. Link zum Original
  58. Die paritätische Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen. Link zum Original
  59. Beim Paritégesetz werden die Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht abgewartet und das Gesetz gegebenenfalls an dessen Vorgaben angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf das verabschiedete Paritégesetz gilt, die beim Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahren abzuwarten und das Gesetz gegebenenfalls an die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts anzupassen. Link zum Original
  60. Für die Verwaltung wird eine Handreichung zum Umgang mit LSBTTIQ*-Menschen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition entwickelt eine Handreichung für die Verwaltung zum Umgang mit LSBTTIQ* - Menschen. Link zum Original
  61. Die Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsverfahren wird verbindlich ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusätzlich wird die Beteiligung der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsverfahren verbindlich und verlässlich ausgestaltet werden. Link zum Original
  62. Geeignete öffentliche Informationen werden in leichter Sprache angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Politik verständlicher für alle machen. Deshalb werden wir bei geeigneten öffentlichen Informationen Übersetzungen in leichter Sprache anbieten. Link zum Original
  63. Auf zusätzliche Aufgaben der Landesbehörden durch die Eröffnung des BER und die Schließung Tegels wird angemessen reagiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Eröffnung des Flughafens BER werden durch die zeitgleiche Beendigung des Flugverkehrs in Berlin-Tegel für die Behörden des Landes Brandenburg zusätzliche Aufgaben entstehen. Die Koalition wird darauf angemessen reagieren. Link zum Original
  64. Unnötige bürokratische Hemmnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will alle unnötigen bürokratischen Hemmnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg, abbauen. Dazu soll ein externes Expertengremium innerhalb eines Jahres Vorschläge erarbeiten. Link zum Original
  65. Ein externes Expertengremium erarbeitet innerhalb eines Jahres Vorschläge zum Bürokratieabbau.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will alle unnötigen bürokratischen Hemmnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg, abbauen. Dazu soll ein externes Expertengremium innerhalb eines Jahres Vorschläge erarbeiten. Link zum Original
  66. Jede Gesetzesinitiative wird künftig auf mögliche bürokratische Belastungen überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zukünftig ist jede gesetzliche Initiative daraufhin zu überprüfen, ob und welche bürokratischen Belastungen durch diese eintreten können. Link zum Original
  67. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien wird die Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörde und Prüfbehörde optimiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU -Richtlinien soll die Zusammenarbeit von der Verwaltungsbehörde und der Prüfbehörde optimiert werden. Link zum Original
  68. Ein praxisgerechtes Vergabegesetz soll Bürokratie abbauen, fairen Wettbewerb der Auftragnehmer sichern und wirtschaftlichen Mitteleinsatz erreichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem praxisgerechten Vergabegesetz will die Koalition für zusätzliche Bürokratieentlastung sorgen, aber auch einen fairen Wettbewerb der Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie einen wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln erreichen. Link zum Original
  69. Das Brandenburgische Vergabegesetz wird zur Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren modernisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das bestehende Brandenburgische Vergabegesetz wird daher mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren modernisiert. Link zum Original
  70. Die Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen die Mittelstandsfreundlichkeit in der Anwendung und die Nachhaltigkeit in der Beschaffung weiter gestärkt werden. Link zum Original
  71. Die Anwendungsuntergrenze des Vergabegesetzes wird angehoben, sodass kleinere Aufträge aus seinem Anwendungsbereich fallen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um insbesondere kleinen Betrieben und jungen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen von Land und Kommunen zu ermöglichen, soll die Anwendungsuntergrenze angehoben und damit Aufträge geringeren Umfangs aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen werden. Link zum Original
  72. Die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei Vergabe und Beschaffung wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe und der Umsetzung von Beschaffungsvorhaben ausbauen. Link zum Original
  73. Die Auftragsberatungsstelle Brandenburg wird als zentrale Vergabekompetenzstelle vom Land unterstützt und personell gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Hierfür wird die Auftragsberatungsstelle Brandenburg als zentrale Vergabekompetenzstelle vom Land unterstützt und personell gestärkt. Link zum Original
  74. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wird auf die neuen Genehmigungsaufgaben ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das LBGR auf diese Herausforderungen neu ausrichten und mit den entsprechenden, auch personellen, Ressourcen ausstatten. Link zum Original
  75. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erhält die nötigen, auch personellen, Ressourcen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird das LBGR auf diese Herausforderungen neu ausrichten und mit den entsprechenden, auch personellen, Ressourcen ausstatten. Link zum Original
  76. Für Erdgas- und Erdölvorhaben wird ein Verfahren entwickelt, das die Belange der Regionalentwicklung unter Beteiligung von Kommunen und Öffentlichkeit prüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für Erdgas - und Erdölvorhaben wird die Koalition ein Verfahren entwickeln, in dem die Belange der Regionalentwicklung hinlänglich unter Einbeziehung der Kommunen und der Öffentlichkeit geprüft werden. Link zum Original
  77. Bei der Genehmigung neuer Erdöl- und Erdgasförderung wird ein transparentes Monitoring sichergestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Zuge der Genehmigung neuer Vorhaben zur Erdöl- und Erdgasförderung ist zudem für ein transparentes Monitoring Sorge zu tragen. Link zum Original
  78. Die Agrarförderverfahren werden vereinfacht und harmonisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen für eine Vereinfachung und Harmonisierung der Förderverfahren und setzen konsequent die Vorgaben der Europäischen Union um, ohne mit zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften (u. a. § 44 LHO) das Fördervorhaben bürokratischer als erforderlich zu gestalten Link zum Original
  79. EU-Vorgaben werden ohne zusätzliche landesrechtliche Vorschriften umgesetzt, die die Förderung bürokratischer als erforderlich machen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen für eine Vereinfachung und Harmonisierung der Förderverfahren und setzen konsequent die Vorgaben der Europäischen Union um, ohne mit zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften (u. a. § 44 LHO) das Fördervorhaben bürokratischer als erforderlich zu gestalten Link zum Original
  80. In der neuen Förderperiode werden alle Möglichkeiten zur Entbürokratisierung genutzt, ohne Umwelt- und Tierschutzstandards abzubauen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung der neuen Förderperiode sind alle Möglichkeiten zur Entbürokratisierung zu nutzen, ohne Umwelt- und Tierschutzstandards abzubauen. Link zum Original
  81. Die Effizienz der Bearbeitung bei der Umsetzung der Förderprogramme wird erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung der Programme werden wir die Effizienz der Bearbeitung erhöhen. Link zum Original
  82. Das zuständige Ressort wird für die Umsetzung der Programme und neuer Aufgaben um 35 Personalstellen verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für die Umsetzung der Programme und neuer Aufgaben, wie z. B. vom Bund zusätzlich bereitgestellte Mittel (integrierte ländliche Entwicklung, Insektenschutz, Vertragsnaturschutz) wird das zuständige Ressort mit 35 Personalstellen verstärkt. Link zum Original
  83. Die Baugenehmigungspflicht für Mobilställe wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 71 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will die Baugenehmigungspflicht für Mobilställe abschaffen und auch andere bürokratische Hürden für Freiland- und Außenklimahaltungen für Nutztiere abbauen. Link zum Original
  84. Bürokratische Hürden für Freiland- und Außenklimahaltungen von Nutztieren werden abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 71 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will die Baugenehmigungspflicht für Mobilställe abschaffen und auch andere bürokratische Hürden für Freiland- und Außenklimahaltungen für Nutztiere abbauen. Link zum Original
  85. Die Bauordnung wird darauf überprüft, ob Beschränkungen für genehmigungsfreie Bauten wie Gewächshäuser im Außenbereich flexibler gestaltet werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Brandenburgische Bauordnung werden wir dahingehend überprüfen, inwieweit derzeitige Beschränkungen für genehmigungsfreie Bauten (wie z. B. Gewächshäuser im Außenbereich) flexibler ausgestaltet werden können, um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Natur - und Umweltstandards werden dabei nicht gesenkt. Link zum Original
  86. Personalpolitische Entscheidungen werden im Austausch mit Gewerkschaften und Personalvertretungen partnerschaftlich und transparent getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Austausch mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen personalpolitische Entscheidungen nach Maßgabe des Grundsatzes „Verhandeln statt verordnen“ möglichst partnerschaftlich und transparent zu treffen. Link zum Original
  87. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird weiter gesteigert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund des absehbaren Fachkräftebedarfs – bis 2030 scheiden rund 40 Prozent der Beschäftigten altersbedingt aus und ab 2021 sind jährlich rund 2.000 Stellen neu zu besetzen – muss die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter gesteigert werden. Link zum Original
  88. Der Frauenanteil in Führungspositionen der Landesverwaltung wird erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz muss der Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöht werden. Das gilt auch für landeseigene Betriebe und Unternehmen mit Beteiligungen des Landes. Link zum Original
  89. Die hohen Krankenstände werden analysiert und durch wirksames Gesundheitsmanagement reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die hohen Krankenstände werden wir analysieren und unter anderem durch ein wirksames Gesundheitsmanagement reduzieren. Link zum Original
  90. Tarifergebnisse sollen auf die Beamtenbesoldung übertragen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, die Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Link zum Original
  91. Eine möglichst bundeseinheitliche Besoldung und Besoldungsstruktur wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts des zum Teil ruinösen Wettbewerbs zwischen den Ländern und dem Bund bekennen wir uns zu dem Ziel einer möglichst bundeseinheitlichen Besoldung und Besoldungsstruktur. Link zum Original
  92. Im Rahmen der Ostministerpräsidentenkonferenz wird eine Angleichung der Besoldung in den ostdeutschen Ländern angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich in einem ersten Schritt im Rahmen der Ostministerpräsidentenkonferenz für eine Angleichung der Besoldung innerhalb der ostdeutschen Bundesländer einsetzen. Link zum Original
  93. Für die hohe Zahl von Widersprüchen gegen die Besoldung werden im Dialog mit den Gewerkschaften praktikable Lösungen gesucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die derzeit immer noch hohe Zahl an Widersprüchen und Rechtsbehelfen zur Besoldung durch die Beamtinnen und Beamten gegenüber dem Land als Dienstherren sind unbefriedigend. Hier gilt es im Dialog mit den Gewerkschaften praktikable Lösungen zu suchen. Link zum Original
  94. Befristete Arbeitsverhältnisse im Landesdienst werden mindestens um ein Drittel verringert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Befristete Arbeitsverhältnisse werden wir mindestens um ein Drittel verringern. Link zum Original
  95. Auf sachgrundlos befristete Arbeitsverträge wird künftig verzichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf den Abschluss sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge wird zukünftig verzichtet. Link zum Original
  96. Die Stellenobergrenzenverordnung wird evaluiert und bei Bedarf angepasst, um Beförderungen zu erleichtern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um berufliche Aufstiege durch Beförderungen zu erleichtern, werden wir die Stellenobergrenzenverordnung evaluieren und bei Bedarf anpassen. Link zum Original
  97. Das Personalvertretungsgesetz wird mit Blick auf die Digitalisierung novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Personalvertretungsgesetz wird insbesondere unter dem Aspekt der Anforderungen der Digitalisierung an die Beschäftigten novelliert. Dabei wird der bestehende Standard der Informations- und Beteiligungsrechte der Personalräte aufrechterhalten. Link zum Original
  98. Der Standard der Informations- und Beteiligungsrechte der Personalräte bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Personalvertretungsgesetz wird insbesondere unter dem Aspekt der Anforderungen der Digitalisierung an die Beschäftigten novelliert. Dabei wird der bestehende Standard der Informations- und Beteiligungsrechte der Personalräte aufrechterhalten. Link zum Original
  99. Das Beamten- und Dienstrecht wird modernisiert und flexibilisiert, um Durchlässigkeit zu erhöhen und Einstiegshürden zu senken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Beamten- und Dienstrecht werden wir modernisieren und flexibilisieren, um die Durchlässigkeit bei der Beamtenlaufbahn zu erhöhen und die Einstiegshürden zu senken. Link zum Original
  100. Die Anerkennung außerhalb des öffentlichen Dienstes erworbener Abschlüsse und Berufserfahrungen wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrungen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben wurden, erleichtern. Link zum Original
  101. Die Gewinnung von Fach- und Führungskräften wird durch modernes Personalmarketing unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Gewinnung von neuen Fach- und Führungskräften soll durch ein modernes Personalmarketing unterstützt werden. Link zum Original
  102. Ein ressortübergreifendes Karriereportal bzw. ein Karrierepool wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir ein ressortübergreifendes Karriereportal bzw. einen Karrierepool aufbauen. Link zum Original
  103. Über eine Fortschreibung des TV Umbau wird mit den Gewerkschaften verhandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine Fortschreibung des TV Umbau (Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung) wird es Verhandlungen mit den Gewerkschaften geben. Link zum Original
  104. Die Personalbedarfsplanung wird fortgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 80 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Personalbedarfsplanung werden wir fortschreiben und mit einer Aufgabenkritik verbinden. Link zum Original
  105. Die Personalbedarfsplanung wird mit einer Aufgabenkritik verbunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Personalbedarfsplanung werden wir fortschreiben und mit einer Aufgabenkritik verbinden. Link zum Original
  106. Angestrebt werden eine konstante Einstellungspolitik und eine ausgeglichene Altersstruktur des Personals.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Ziele sind eine konstante Einstellungspolitik und eine damit verbundene, langfristig möglichst ausgeglichene, Altersstruktur der Personalkörper. Link zum Original
  107. Die Personalbedarfsplanung berücksichtigt künftige Anforderungen wie Digitalisierung und E-Government.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Personalbedarfsplanung soll dabei auch zukünftige Anforderungen berücksichtigen, unter anderem die fortschreitende Digitalisierung und angestrebte E-Government-Angebote. Link zum Original
  108. Der Wissenstransfer ausscheidender Bediensteter wird durch Maßnahmen und Nachwuchsstellen abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Wissenstransfer des Know -hows ausscheidender Bediensteter wollen wir durch geeignete Maßnahmen und die Ausbringung entsprechender Nachwuchsstellen absichern. Link zum Original
  109. Für eine bedarfsgerechte Ausbildung in allen Verwaltungsbereichen wird gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird für eine bedarfsgerechte Ausbildung in allen Verwaltungsbereichen sorgen sowie Angebote für eine unbefristete Übernahme machen. Link zum Original
  110. Auszubildenden werden Angebote zur unbefristeten Übernahme gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird für eine bedarfsgerechte Ausbildung in allen Verwaltungsbereichen sorgen sowie Angebote für eine unbefristete Übernahme machen. Link zum Original
  111. Die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung stärken. Link zum Original
  112. Zur Fachkräftegewinnung für den öffentlichen Dienst wird verstärkt auf duale Studiengänge gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Fachkräfte für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen, setzen wir verstärkt auf duale Studiengänge. Link zum Original
  113. Steuerangelegenheiten für Steuerzahler und Wirtschaft sollen möglichst weitgehend entbürokratisiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel einer möglichst weitgehenden Entbürokratisierung der Steuerangelegenheiten für die Steuerzahler und die heimische Wirtschaft. Link zum Original
  114. Die Behördenstruktur wird auf Grundlage einer Analyse der bestehenden Strukturen verändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Veränderung der Behördenstruktur werden wir auf der Grundlage der Analyse aktueller Strukturen vornehmen. Link zum Original
  115. Aufgaben der Ministerien und Behörden werden so abgegrenzt, dass Behördenverlagerungen ohne Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in Potsdam möglich werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 80 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist, die Aufgaben der Ministerien und der nachgeordneten Behörden vorab so zu definieren und abzugrenzen, dass eine Verlagerung von Behörden oder Behördenteilen der Landesverwaltung ermöglicht wird, ohne dadurch die Arbeitsfähigkeit der Landesregierung und die Zusammenarbeit mit dem Landtag am Sitz in Potsdam einzuschränken. Link zum Original
  116. Bei Standortverlagerungen werden Wirtschaft, Gewerkschaften, Personalvertretungen und kommunale Spitzenverbände einbezogen und die Prozessschritte mit ihnen abgestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 80 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wesentlich für den Erfolg von Standortverlagerungen sind die Einbeziehung der politischen Akteure (Wirtschaft, Gewerkschaften, Personalvertretungen, kommunale Spitzenverbände) sowie die Abstimmung der einzelnen Prozessschritte mit diesen. Im Ergebnis dieses Prozesses werden Festlegungen in einem weiterentwickelten vom Kabinett zu beschließenden Standortkonzept erfolgen. Link zum Original
  117. Die Festlegungen zu Standortverlagerungen erfolgen in einem weiterentwickelten, vom Kabinett zu beschließenden Standortkonzept.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wesentlich für den Erfolg von Standortverlagerungen sind die Einbeziehung der politischen Akteure (Wirtschaft, Gewerkschaften, Personalvertretungen, kommunale Spitzenverbände) sowie die Abstimmung der einzelnen Prozessschritte mit diesen. Im Ergebnis dieses Prozesses werden Festlegungen in einem weiterentwickelten vom Kabinett zu beschließenden Standortkonzept erfolgen. Link zum Original
  118. Der Landesbetrieb Forst wird nach einer fachlichen Detailplanung nach Eberswalde verlagert.

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    Wortlaut im Vertrag
    So werden wir nach einer fachlichen Detailplanung den Landesbetrieb Forst nach Eberswalde verlagern und eine Außenstelle des Schulamtes Frankfurt (Oder) in Angermünde gründen. Link zum Original
  119. Die Ministerien behalten ihren Hauptsitz in Potsdam und können Außenstellen an anderen Standorten einrichten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerien bleiben mit Hauptsitz weiter in der Landeshauptstadt Potsdam, können aber – wie bisher – Außenstellen an anderen Standorten einrichten. Link zum Original
  120. Der Ministerpräsident bestellt zwei Mitglieder der Landesregierung zu stellvertretenden Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerpräsident bestellt zwei Mitglieder der Landesregierung zu stellvertretenden Ministerpräsident /inn/en. Link zum Original
  121. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird bis zum 1. März 2020 entsprechend dem Koalitionsvertrag überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird entsprechend den Regelungen in diesem Koalitionsvertrag bis 1. März 2020 überarbeitet. Link zum Original
  122. An den Kabinettsitzungen nehmen die Ministerinnen und Minister, die Chefin oder der Chef der Staatskanzlei, im Verhinderungsfall die Staatssekretäre, die oder der Bevollmächtigte beim Bund sowie die Regierungssprecherinnen und -sprecher teil.

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    Wortlaut im Vertrag
    An den Kabinettsitzungen nehmen die Ministerinnen und Minister, der /die Chefin der Staatskanzlei (CdS), im Fall der Verhinderung der Ministerin bzw. des Ministers der/die jeweilige Staatssekretär in, der/die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, der/die Regierungssprecherin und die stellvertretenden Regierungssprecher/innen teil. Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen können teilnehmen. Der Ministerpräsident kann im Einvernehmen mit seinen Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in Einzelfällen weitere Personen zulassen. Link zum Original
  123. Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen können an den Kabinettsitzungen teilnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    An den Kabinettsitzungen nehmen die Ministerinnen und Minister, der /die Chefin der Staatskanzlei (CdS), im Fall der Verhinderung der Ministerin bzw. des Ministers der/die jeweilige Staatssekretär in, der/die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, der/die Regierungssprecherin und die stellvertretenden Regierungssprecher/innen teil. Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen können teilnehmen. Der Ministerpräsident kann im Einvernehmen mit seinen Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in Einzelfällen weitere Personen zulassen. Link zum Original
  124. Bei Abstimmungen im Kabinett wird keiner der Koalitionspartner überstimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich bei Abstimmungen im Kabinett zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Es wird keiner der Koalitionspartner überstimmt. Link zum Original
  125. Der Ministerpräsident stellt spätestens eine Woche vor einer Regierungserklärung Einvernehmen im Kabinett über deren Grundzüge her.

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    Wortlaut im Vertrag
    Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten stellt dieser spätestens eine Woche vor deren Abgabe hinsichtlich ihrer Grundzüge Einvernehmen im Kabinett her. Link zum Original
  126. Staatskanzlei und Ministerien tauschen Einladungen und Protokolle für Ministerpräsidenten- und Fachministerkonferenzen frühestmöglich aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die Einladungen und Protokolle für die Ministerpräsidenten- und die Fachministerkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Link zum Original
  127. Die Fachministerinnen und Fachminister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fachminister und Fachmini sterinnen unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen. Link zum Original
  128. Der Ministerpräsident unterrichtet die stellvertretenden Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerpräsident unterrichtet die stellvertretenden Ministerpräsident/inn/en im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle staats leitenden Entscheidungen und wichtigen Termine. Link zum Original
  129. Alle Kabinettsvorlagen und Vorlagen an den Landtag werden rechtzeitig mit den stellvertretenden Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Kabinettsvorlagen und Vorlagen an den Landtag sind – unbeschadet der Zuständigkeitsregelungen – rechtzeitig mit den stellvertretenden Ministerpräsident /inn/en abzustimmen (Mitzeichnung). Link zum Original
  130. Die Planung der Regierungsarbeit sowie die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und der Richtlinien der Regierungspolitik werden von der Staatskanzlei kontrolliert und koordiniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage guten Regierens ist eine verbindliche und langfristige Planung der Regierungsarbeit. Diese wird wie die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und der Richtlinien der Regierungspolitik von der Staatskanzlei kontrolliert und koordiniert. Link zum Original
  131. In enger Abstimmung der Koalitionspartner wird eine verbindliche Regierungsplanung umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird in enger Abstimmung und Zusammenarbeit der Koalitionspartner eine verbindliche Regierungsplanung umsetzen. Link zum Original
  132. Die Zusammenarbeit zwischen Koalitionsfraktionen und Ministerien wird durch enge Kooperation, Koordination und Information gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine enge Kooperation sowie ständige Koordination und Information zwischen den Koalitionsfraktionen und den Ministerien soll die politische Zusammenarbeit vertrauensvoll gestärkt werden. Link zum Original
  133. Es wird eine Koordinierungsgruppe aus Fraktionsvorsitzenden, Kabinettsmitgliedern, weiteren Mitgliedern und der Chefin oder dem Chef der Staatskanzlei gebildet, die während der Sitzungszeit mindestens alle zwei Wochen tagt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird eine regelmäßig, während der Sitzungszeit mindestens alle zwei Wochen tagende Koordinierungsgruppe gebildet, bestehend aus je einer bzw. einem Fraktionsvorsitzenden, jeweils einem Kabinettsmitglied und jeweils einem weiteren Mitglied sowie der/dem CdS (Modell 9+1). Link zum Original
  134. Zur Erörterung grundsätzlicher Fragen der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird ein Koalitionsausschuss gebildet, der mindestens einmal im Vierteljahr tagt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Um setzung der Koalitionsvereinbarung zu erörtern, wird ein Koalitionsausschuss gebildet, der regelmäßig, mindestens einmal im Vierteljahr tagt. Link zum Original
  135. Der Koalitionsausschuss tritt auch zusammen, wenn ein Partner dies für notwendig hält.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Er tritt auch zusammen, wenn einer der Partner dies für notwendig erachtet. Link zum Original
  136. Der Koalitionsausschuss besteht aus fünfzehn Personen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Koalitionsausschuss besteht aus fünfzehn Personen. Link zum Original
  137. Bei Personalunion entscheidet der jeweilige Koalitionspartner über die Besetzung der freien Stelle im Koalitionsausschuss.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei Personalunion entscheidet der jeweilige Koalitionspartner über die Besetzung der freien Stelle. Link zum Original
  138. Bei Bedarf wird zur Beratung von Einzelfragen je ein weiterer Vertreter hinzugezogen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei Bedarf wird zu den Beratungen von Einzelfragen je ein weiterer Vertreter zugezogen. Link zum Original
  139. Zwischen den drei Koalitionsfraktionen findet ein enger und regelmäßiger Austausch statt, zu dem sich Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer regelmäßig treffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Abstimmung über die parlamentarische Zusammenarbeit findet zwischen den drei Fraktionen ein enger und regelmäßiger Austausch statt. Zu diesem Zweck treffen sich die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer /innen regelmäßig. Link zum Original
  140. Anträge, Gesetzentwürfe und Große Anfragen werden von den Koalitionspartnern nur gemeinsam in den Landtag eingebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden Anträge (Gesetzentwürfe, sonstige Anträge, Große Anfragen) nur gemeinsam in den Landtag einbringen. Link zum Original
  141. Die Koalitionspartner informieren sich rechtzeitig gegenseitig über Anträge auf Aktuelle Stunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über Anträge auf Aktuelle Stunden werden die Koalitionspartner sich rechtzeitig gegenseitig informieren. Link zum Original
  142. Die Koalitionspartner treten im Landtag und seinen Gremien gemeinsam auf und stimmen nicht mit wechselnden Mehrheiten ab.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag Brandenburg, in seinen Ausschüssen und weiteren Gremien gemeinsam aufzutreten und nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Link zum Original
  143. Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor. Link zum Original
  144. Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung sind als Grundlage der vereinbarten Politik zu berücksichtigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik. Link zum Original
  145. Die Landesregierung unterscheidet konsequent zwischen regierungsamtlichem Handeln und wahlwerbender Öffentlichkeitsarbeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird bei ihrer Arbeit konsequent zwischen regierungsamtlichem Handeln und wahlwerbender Öffentlichkeitsarbeit unterscheiden. Link zum Original
  146. Die Geschäftsordnung der Landesregierung regelt, in welchem Umfang Regierungsmitglieder in Wahlkampfzeiten öffentlich auftreten dürfen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In der Geschäftsordnung der Landesregierung wird klar geregelt, in welchen Umfang Mitglieder der Landesregierung in Wahlkampfzeiten öffentlich agieren und wo die Grenzen liegen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (SPD 32, CDU 12 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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