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Forderungen der SPD in Mecklenburg-Vorpommern

Bildung, Wissenschaft und Forschung

231 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 („Aufschwung, Zusammenhalt und Respekt“). Bei 76 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der SPD.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 231
  1. Innovationen werden durch mit der regionalen Wirtschaft vernetzte Hochschulen und eine zielgerichtete Forschungspolitik vorangetrieben.

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  2. Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege bleiben beitragsfrei.

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  3. In die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung wird durch kleinere Gruppen investiert.

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  4. In der Krippe sinkt die Gruppengröße zum 1. Januar 2027 von 6 auf 5 Kinder je Fachkraft.

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  5. Im Hort sinkt die Gruppengröße zum 1. August 2027 von 22 auf 21 Kinder je Fachkraft.

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  6. Im Kindergarten soll die Gruppengröße ab 1. Januar 2028 auf 13 Kinder je Fachkraft sinken.

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  7. Im Hort soll die Gruppengröße ab 1. Januar 2029 auf 20 Kinder je Fachkraft sinken.

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  8. Für Bedarfsplanung und Arbeitsplatzperspektiven in Kitas werden mit den Kommunen Runde Tische je Landkreis und kreisfreier Stadt eingerichtet.

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  9. Die Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und Eltern im Kitabereich wird fortgesetzt.

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  10. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird über eine Milliarde Euro in moderne Schulen, Berufsschulen und deren Internate investiert.

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  11. Mit den Schulträgern wird beraten, wie das Schulcampus-Konzept chancengleiche Schulbildung insbesondere im ländlichen Raum sichern kann.

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  12. Eine flächendeckende und hochwertige Unterrichtsversorgung soll abgesichert werden.

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  13. Lehrkräfte sollen unter anderem durch eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung entlastet werden.

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  14. Im Rahmen des Bildungspakts Gute Schule wird ein Zeit- und Stufenplan zur Unterrichtsversorgung und Entlastung der Lehrkräfte entwickelt.

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  15. Die Verbindung von Forschung, regionaler Wirtschaft und praktischer Anwendung hat besonderen Vorrang.

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  16. Die Vielfalt beruflicher Ausbildung im Gesundheitsbereich soll erhalten bleiben.

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  17. Es wird geprüft, wie Ausbildungsgänge mit besonderer Bedeutung für Gesundheitsversorgung und medizinische Dokumentation zukunftsfest gesichert werden können.

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  18. Die Investitionsoffensive für Bildung erstreckt sich insbesondere auch auf die Berufsschulen.

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  19. In der Fläche des Landes sollen digitale Elemente in der Aus- und Weiterbildung angeboten werden.

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  20. Teilqualifizierungen sollen stärker berücksichtigt werden, um allen Schülern eine Perspektive möglichst auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten.

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  21. Angestrebt werden gleichwertige Rahmenbedingungen in allen Ausbildungsberufen und in der Weiterqualifizierung.

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  22. Die Unterstützung der Meisterausbildung und vergleichbarer Abschlüsse wird auf hohem Niveau fortgeführt.

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  23. Mit Schulen und Schulträgern werden Konzepte erarbeitet, die den außerschulischen Zugang zu Schulhöfen zum Regelfall machen.

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  24. Gesundheitskompetenzen werden durchgängig in allen Bildungskonzeptionen verankert.

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  25. Die Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit wird fortgesetzt und auf hohem Niveau gesichert.

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  26. Die Schaffung einer übergeordneten Koordinierungsstelle für Schulsozialarbeit wird geprüft.

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  27. Produktionsschulen sind ein wichtiger Baustein im Übergang von der Schule in den Beruf.

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  28. Produktionsschulen bleiben als Instrument zur Integration junger Menschen in Ausbildung und Beruf erhalten.

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  29. Produktionsschulen werden auskömmlich finanziert.

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  30. Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche sollen an den Universitäten des Landes auch medizinisch-fachlich gelehrt werden.

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  31. Die politische Bildungsarbeit der Landeszentrale für politische Bildung und der Träger im Land wird weiter gestärkt.

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  32. Die Onlineangebote der Landeszentrale für politische Bildung werden ausgebaut.

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  33. Medienkompetenz wird landesweit gefördert.

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  34. Medienkompetenz wird in allen Generationen gestärkt.

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  35. Es wird geprüft, wie die Verfügbarkeit von Medienwerkstätten und Medienbildungsangeboten im ganzen Land ausgebaut werden kann.

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  36. Medienkompetenz soll so selbstverständlich anwendbar sein wie Rechnen und Schreiben.

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  37. Lehrkräfte, Erziehende und Bildungsstätten werden gestärkt, um Medienkompetenz von Beginn an in allen Bildungsangeboten zu vermitteln.

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  38. Außerschulische Medienkompetenzangebote sollen alle Altersgruppen ansprechen.

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  39. Alle Schülerinnen und Schüler sollen gestärkt und auf das Leben vorbereitet werden.

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  40. Mit dem Startchancen-Programm werden an Schwerpunktschulen Integrationsfachkräfte eingesetzt, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte begleiten.

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  41. Die kostenlose Kita bleibt trotz hohen Konsolidierungsdrucks erhalten.

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  42. Die Beitragsfreiheit der Kita wird auch künftig beibehalten.

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  43. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Hortplatz wird eng begleitet und evaluiert.

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  44. Die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule soll auf Augenhöhe und kindzentriert erfolgen.

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  45. Sich bietende Möglichkeiten werden genutzt, um weiter in die Qualität der Kitas zu investieren.

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  46. Die Ergebnisse des Forums „Gute Kita 2030“ werden zur Weiterentwicklung der Kita-Förderung gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und Eltern genutzt.

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  47. Die Fachkräfte in Bildung und Betreuung sollen gehalten werden, um bei sinkenden Kinderzahlen die Qualität und Förderung zu verbessern.

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  48. Förderbedarfe in der Kita sollen besser und früher erkannt und durch gezieltere Förderung behoben werden.

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  49. Geprüft wird, wie die basalen Fähigkeiten im Rahmen der Vorschule weiter gestärkt werden können.

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  50. Die „Bildungskonzeption 0-10“ wird evaluiert und weiterentwickelt.

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  51. Die sprachliche Bildung der Kinder wird stärker gefördert.

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  52. Die Sprach-Kitas werden erhalten und ausgebaut.

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  53. Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterhin durch die Finanzierung des Instituts Schabernack e.V. sichergestellt.

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  54. Das Bildungssystem soll allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ganzen Land ermöglichen, Schule und Schulabschlüsse für ihre Entwicklung zu nutzen.

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  55. Alle Fachkräfte, die Schülerinnen und Schüler für ihre Entwicklung brauchen, sollen als Team an den Schulen arbeiten.

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  56. Der Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen wird fortgesetzt.

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  57. Die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Schulsystems werden weiter verbessert.

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  58. Alle Bildungsabschlüsse sollen wohnortnah erreichbar sein.

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  59. Wohnortnahe Bildungsabschlüsse werden am besten mit einem Bildungscampus erreicht.

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  60. Die bestehenden öffentlichen und freien Schulen werden mit ihren Stärken besser miteinander verbunden.

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  61. Das 400-Millionen-Schulbauprogramm wird weiter ausgebaut, um Schulen als öffentliche Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern.

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  62. Mit 600 Millionen Euro fließt der größte Einzelposten der Sondermittel des Bundes im Land in den Bereich Schule.

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  63. Wo nötig, werden Schulneubauten ermöglicht.

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  64. Die am Schulleben Beteiligten werden bei Investitionen in Schulen aktiv in die Planungen einbezogen.

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  65. Neben einem leistungsfähigen Schulsystem wird die Demokratie in Schulen gestärkt.

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  66. Schulen sollen demokratisch sein, sodass junge Menschen erfahren, dass ihre Bedürfnisse und Perspektiven geschätzt werden.

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  67. Bildungsangebote zu Extremismus und Demokratiebildung erhalten mehr Platz im Schulalltag.

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  68. Demokratiebildung gehört als Querschnittsthema zur Qualifikation aller Fachkräfte an Schulen und zum Unterricht in allen Fächern.

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  69. Demokratiebildung wird als Bestandteil von Studium, Referendariat, Fortbildung pädagogischer Fachkräfte und Qualifizierung der Schulleitungen gestärkt.

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  70. Das physische und psychische Wohlbefinden von Schülern und Pädagogen im Schulsystem soll gesteigert werden.

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  71. Alle Kinder und Jugendlichen sollen möglichst gemeinsam lernen und individuell bestmöglich gefördert werden, um den höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen.

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  72. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Talente unabhängig von Lernvoraussetzungen und familiären, sozialen und ökonomischen Bedingungen mit gleichen Chancen entwickeln können.

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  73. Für Durchlässigkeit und hohe Qualität des Bildungssystems werden die baulichen, sächlichen, rechtlichen, konzeptionellen und personellen Voraussetzungen geschaffen.

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  74. Durch sinkende Geburtenzahlen frei werdende Personalressourcen werden schrittweise zur Qualitätsverbesserung des Bildungssystems eingesetzt.

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  75. Erzieherinnen und Erziehern werden bei Bedarf Angebote gemacht, um die Qualität entlang des Bildungswegs von der Kita bis zur Berufsschule zu verbessern.

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  76. Medienkompetenz und der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz werden altersgerecht in allen Schularten gestärkt.

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  77. Lehrkräfte werden durch Fortbildung und praxisnahe Materialien unterstützt.

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  78. Multiprofessionelle Teams werden schrittweise als Grundausstattung an Kitas, Grund-, Regional-, Gesamt- und Berufsschulen eingeführt, beginnend mit Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen.

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  79. Die Qualifikation von Integrationshilfen wird verbessert und standardisiert.

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  80. Der Einsatz der Integrationshilfen wird neu strukturiert.

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  81. Das Schulsystem wird im Austausch mit allen Beteiligten weiterentwickelt.

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  82. Der Übergang von der frühkindlichen Bildung in die Schuleingangsphase und die Orientierungsstufe erhält besondere Aufmerksamkeit.

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  83. Die Ausnahmeregelung im Schulgesetz zur Anbindung der Orientierungsstufe an die Grundschule wird praxisgerecht weiterentwickelt, um sie Kommunen ohne Campuslösung zu erleichtern.

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  84. In Mecklenburg und in Vorpommern wird je eine Modellschule mit besonderen rechtlichen, inhaltlichen und personellen Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Bildungskonzepte ausgewählt.

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  85. Die Verbindung verschiedener Schularten und Institutionen unter dem Dach eines Bildungscampus wird strukturell, finanziell und inhaltlich unterstützt.

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  86. Mit Infrastrukturmitteln des Bundes wird die Entwicklung von Schulstandorten mit mehreren Schularten, allen Bildungsabschlüssen und Fachpersonal gezielt unterstützt.

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  87. Unterstützt wird eine Schulplanung und -gestaltung, die Räume für Differenzierung, therapeutische und schulpsychologische Angebote und den Hort berücksichtigt.

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  88. Der Bildungspakt „Gute Schule 2030“ von Land und Gewerkschaften zur Verbesserung der Schulqualität und seine Zielstellung werden unterstützt.

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  89. Die Selbstständigkeit der Schulen wird gestärkt.

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  90. Die Schulverwaltung wird zu einer Unterstützungsstruktur weiterentwickelt.

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  91. Ein landeseigener Sozialindex wird entwickelt.

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  92. Personal und Geld werden datengestützt gezielt an Schulen mit hohem Unterstützungsbedarf verteilt.

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  93. Die Leistungsbewertung wird reformiert, sodass lernförderliche und prozessorientierte Rückmeldungen im Mittelpunkt stehen.

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  94. Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird zum Schutz vor Überlastung erfasst.

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  95. Die Arbeit von Lehrkräften wird durch eine Tätigkeitsbeschreibung klar festgelegt.

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  96. Mit den Vertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen wird in einem Modellversuch ein neues System der Arbeitszeiterfassung für Lehrpersonal entwickelt.

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  97. Der Lehrkräftemangel soll durch mehr qualifizierte Lehramtsstudierende und Lehrkräfte bewältigt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  98. Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte wird in Kooperation mit den Hochschulen ausgebaut.

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  99. Der Quer- und Seiteneinstieg in den Schuldienst wird in Kooperation mit den Hochschulen ausgebaut und dauerhaft etabliert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Die Unterstützungsstrukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklung sowie die interne und externe Evaluation von Schulen werden gestärkt.

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    1. Das Institut für Qualitätssicherung MV wird als zentrale Fort- und Ausbildungseinrichtung der Schulen weiterentwickelt.
    2. Transparente und faire Entwicklungsperspektiven für Lehrkräfte werden gestärkt.
    3. Die Reform der Lehrkräftebildung hin zu einem Sekundarstufenlehramt wird durch eine anschlussfähige Gestaltung des Referendariats vollendet.
    4. Das Referendariat wird regelmäßig evaluiert.
    5. Die Verbindung zwischen angehenden Referendaren und ihren Ausbildungsschulen wird gestärkt.
    6. Die Bereitschaftserklärung wird wieder eingeführt.
    7. Mentorinnen und Mentoren erhalten mehr Anrechnungsstunden oder andere Entlastungen.
    8. Die Attraktivität aller Schulen als Arbeits- und Lernorte wird gesteigert.
    9. Schulleitungen und Pädagogen werden weiter von Verwaltungsaufgaben entlastet.
    10. Schulen werden durch zusätzliches Verwaltungsfachpersonal unterstützt.
    11. Die Gesundheitsvorsorge an Schulen wird gestärkt.
    12. Die Gewalt- und Extremismusprävention an Schulen wird gestärkt.
    13. Grund-, Regional- und Gesamtschulen werden besonders gestärkt.
    14. Die Förderung von Grundkompetenzen wird fortgesetzt und ausgebaut.
    15. Alltagskompetenzen wie Finanzbildung, Medienkompetenz, Kommunikation und Konfliktlösung werden in der schulischen Bildung gestärkt.
    16. Alle Schulklassen sollen Klassen- und Studienfahrten nutzen können.
    17. Planung und Durchführung von Klassen- und Studienfahrten werden vereinfacht.
    18. Schulen werden bei der Pflege von Partnerschaften in ganz Europa unterstützt.
    19. Programme wie Erasmus+, eTwinning und das Modell der Botschafterschulen werden gestärkt.
    20. Das Netzwerk der Europaschulen im Land wird ausgebaut.
    21. Digitale Austauschprojekte mit Schulen etwa in Polen, Dänemark und dem Baltikum werden unterstützt.
    22. EU-Finanzierungsmöglichkeiten für schulische Austauschprojekte werden besser genutzt.
    23. Ganztagsschulen werden im Sinne ganztägiger Bildung qualitativ weiterentwickelt.
    24. Ganztagsschulen werden besser ausgestattet.
    25. Schulen in Gebieten mit besonderen Herausforderungen erhalten vorrangig die Möglichkeit, sich zu gebundenen Ganztagsschulen zu entwickeln.
    26. Die gebundene Ganztagsschule soll langfristig landesweiter Standard werden.
    27. Ein gesundes und preiswertes Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler wird angestrebt.
    28. Schulen werden bei der Entwicklung von Angeboten außerunterrichtlicher Lernförderung unterstützt.
    29. Die Ganztagsfinanzierung soll kulturellen, sozialen und sportlichen Trägern dauerhafte, planbare Angebote ermöglichen.
    30. Auch in der Ferienzeit sollen Angebote für alle Schülerinnen und Schüler in der Schule vorhanden sein.
    31. Die Kooperation von Schulträgern und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird ausgebaut.
    32. Der Masterplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kitas und Schulen“ wird umgesetzt.
    33. Der Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung wird schrittweise auf alle Bildungseinrichtungen erweitert.
    34. Das gesamte Schulsystem wird mit Unterstützung des Bundes digital weiterentwickelt.
    35. Durch Fortbildung und Unterricht werden Kompetenzen für einen didaktischen und kritischen Umgang mit digitalen Angeboten gestärkt.
    36. Medienkompetenz, Informationsbewertung und ein verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien und Künstlicher Intelligenz werden weiter gestärkt.
    37. Die duale Ausbildung wird durch eine zukunftsfeste Ausstattung der Berufsschulen erhalten und gestärkt.
    38. In der beruflichen Bildung werden mehr Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler geschaffen.
    39. Die berufliche Bildung wird inklusiver gestaltet, auch mit Perspektiven über Teilqualifizierungen.
    40. An Berufsschulen werden mehr multiprofessionelle Teams aus Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit, Heilerziehung und Schulpsychologie ermöglicht.
    41. Die duale Ausbildung soll auf hohem Niveau bleiben und alle Auszubildenden zu einem hochwertigen Abschluss führen.
    42. Die Demokratiebildung an beruflichen Schulen wird gestärkt, auch mit Blick auf Arbeitnehmerrechte.
    43. Die Berufsorientierung an Schulen wird systematisch weiterentwickelt.
    44. Die Übergänge zwischen Schule und Ausbildung werden unterstützt.
    45. Die Berufsorientierung wirkt geschlechtstypischen Berufsbildern entgegen.
    46. Die bestehenden Jugendberufsagenturen werden zu einer zentralen Anlaufstelle für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf gestaltet.
    47. Das Netz der beruflichen Schulen wird landesweit gesichert.
    48. Ausbildungsgänge werden auch durch digitale Unterstützungs- und Vernetzungsmöglichkeiten ausgebaut.
    49. Die Unterstützung bei den Unterkunftskosten von Auszubildenden wird beibehalten und bei Kostensteigerungen gegebenenfalls weiterentwickelt.
    50. Bis 2037 werden insgesamt 250 Millionen Euro in Berufsschulen und handwerkliche Bildungszentren investiert.
    51. Vertragsauflösungen in der Ausbildung werden durch mehr Beratung und Begleitung für Betriebe und Auszubildende reduziert.
    52. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wird ein flexibleres Prüfungssystem mit mehreren Prüfungszeiträumen eingeführt.
    53. Volkshochschulen und Abendgymnasien werden weiter unterstützt, ihre Angebote in Stadt und Land aufrechtzuerhalten.
    54. Allen Altersgruppen wird weiterhin ein Weiterbildungsangebot gemacht.
    55. Die Erwachsenenbildung wird nachhaltig gestärkt.
    56. Der Geltungsbereich des Bildungsfreistellungsgesetzes wird auf Angestellte des Bundes erweitert.
    57. Bildungsreisen ins Ausland werden für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land im Rahmen der Bildungsfreistellung ermöglicht.
    58. Die Heimvolkshochschulen werden erhalten.
    59. Angebote des lebenslangen Lernens, der Erwachsenenbildung und der Bildungsfreistellung werden gestärkt.
    60. Die Wissenschafts- und Forschungslandschaft des Landes wird zielgerichtet unterstützt.
    61. Zusätzliche Investitionen werden gezielt zur Stärkung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Innovationsstandorten eingesetzt.
    62. Die einzelnen Hochschulstandorte im Land werden erhalten und weiterentwickelt.
    63. Die Hochschulen stimmen sich in Forschung und Lehre eng und an den Bedarfen des Landes ausgerichtet ab.
    64. Der Dialogprozess für eine langfristige Wissenschafts- und Forschungsstrategie wird weitergeführt.
    65. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden darin unterstützt, unabhängig und ohne äußeren Druck zu forschen und zu lehren.
    66. Das Wissenschaftssystem wird gemeinsam mit den Hochschulen resilienter ausgestaltet.
    67. Der Wissenstransfer der Hochschulen in die Gesellschaft wird gefördert.
    68. Die Anstrengungen der Hochschulen für gute Wissenschaftskommunikation werden unterstützt.
    69. Das Land soll national und international als attraktiver Studien- und Forschungsstandort wahrgenommen werden.
    70. Diversität und Internationalität in der Wissenschaft werden gefördert.
    71. Die Frauenförderung in der Wissenschaft und das Kaskadenmodell werden weiter vorangetrieben.
    72. Das Erststudium bis zum konsekutiven Master bleibt gebührenfrei.
    73. Die Studierendenwerke werden in ihrer Arbeit weiterhin unterstützt.
    74. Günstige, gesunde Verpflegung, bezahlbarer Wohnraum und psychosoziale Betreuung der Studierenden sind wichtige Aufgaben der Studierendenwerke.
    75. Das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ wird intensiv für Sanierung und Schaffung von Wohnheimplätzen genutzt.
    76. Digitale Lehrangebote werden weiter erprobt und ausgebaut, vor allem im dualen Studium.
    77. Digitale Lehre und Präsenzlehre sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
    78. Das Studienangebot in der Informationstechnologie wird überprüft und attraktiver aufgestellt.
    79. Das Studienangebot im Bereich Cybersicherheit wird überprüft und attraktiver aufgestellt.
    80. Geprüft werden Schritte zur Steigerung der Ausbildungskapazitäten für den juristischen Nachwuchs.
    81. Die Hochschulen werden bei der Einführung der neuen Lehrkräfteausbildung unterstützt.
    82. Studieninhalte werden flexibilisiert, etwa durch mehr Wahlmodule und individuelle Lernpfade.
    83. Durch mehr Praktika und duale Studiengänge wird eine stärkere Verbindung des Studiums zur Arbeitswelt hergestellt.
    84. Die Internationalisierungsstrategien der Hochschulen werden unterstützt.
    85. Hochschulen sollen ein ausgewogenes Maß an englischsprachigen Studiengängen anbieten.
    86. Hochschulen werden beim Vertiefen und Aufbauen Europäischer Hochschulallianzen unterstützt.
    87. Ein gemeinsamer Wissensraum im Ostseeraum mit grenzüberschreitenden Forschungsprojekten und gemeinsamen Studiengängen wird angestrebt.
    88. Für Erasmus+ wird geworben, damit mehr Studierende, Auszubildende und Schüler internationale Bildungserfahrungen sammeln.
    89. Für alle Beschäftigten an Hochschulen werden starke Tarifbindung und gute Arbeit angestrebt.
    90. Die bundesgesetzliche Arbeitszeiterfassung für Hochschulpersonal außer Professoren wird umgesetzt.
    91. Die Arbeitsverhältnisse studentischer Beschäftigter an Hochschulen sollen durch einen Tarifvertrag verbessert werden.
    92. Der Zwang zur unbezahlten Titellehre für Privatdozenten wird abgeschafft und auf eine Lehr- und Prüfungsberechtigung reduziert.
    93. Die Führung des Titels „Affiliate Professor“ wird dem Titel Privatdozent gleichgestellt.
    94. Förderungen wie Yaro an der Hochschule für Musik und Theater werden weiter unterstützt.
    95. Für Angebote wie Moot Courts, Sommercamps und Ferienlabore werden die nötigen Strukturen wie kostenlose Raumnutzung geschaffen.
    96. Die Forschungsförderung konzentriert sich auf die Forschungsstärken im Land.
    97. Die Forschungsförderung setzt auf Schlüssel- und Zukunftstechnologien, die auch von Bund und EU gefördert werden.
    98. Einsatz und Erforschung von Künstlicher Intelligenz werden in vielen Disziplinen forciert.
    99. Digitale Forschungsinfrastrukturen wie das KI-Zentrum an der Universität Rostock werden weiter unterstützt.
    100. Der Transfer von Innovationen in die wirtschaftliche Anwendung wird beschleunigt.
    101. Ausgründungen von Start-ups aus Wissenschaftseinrichtungen werden verstärkt.
    102. Prototypen und Pilotprojekte aus der Forschung werden unterstützt.
    103. Spitzenforschung in Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen wird weiter unterstützt, um die Beteiligung an Programmen wie der Exzellenzinitiative zu stärken.
    104. Die Anstrengungen in der Fusionsforschung werden als Teil der bundesweiten Fusionsallianz verstärkt.
    105. Die Ausbildung im Hochtechnologiefeld Fusionsforschung wird gefördert.
    106. Mit einem neuen Helmholtz-Institut für Hochenergiedichteforschung an der Universität Rostock werden die Kompetenzen in der Laserfusionsforschung ausgebaut.
    107. Die Landesexzellenzinitiative wird fortgeführt.
    108. Für die persönliche Resilienz von Forschenden und Lehrenden werden Unterstützungsstrukturen aufgelegt oder bestehende verknüpft.
    109. Forschungsstipendien und Graduiertenkollegs werden weiter gefördert.
    110. In den nächsten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen wird geprüft, wie mehr entfristete Stellen für Postdocs entstehen können.
    111. Beim Bund und auf EU-Ebene wird eine Klärung der Umsatzbesteuerung im Wissenschaftsbereich angestrebt, damit Wissenschaft nicht unnötig belastet wird.
    112. Die wissenschaftlichen Bibliotheken werden weiter unterstützt.
    113. Für Hochschulbibliotheken wird das digitale Pflichtexemplar eingeführt.
    114. Der Ausbau von Open Access wird weiter unterstützt.
    115. Der Ansatz von Open Science wird vorangebracht.
    116. Die Landesstrategie Forschungsdatenmanagement wird umgesetzt.
    117. Campus und Räumlichkeiten der Hochschulen sollen als moderne Infrastruktur für Lehre und Forschung gestaltet werden.
    118. Der klimaneutrale Hochschulcampus wird gefördert.
    119. Der Hochschulbaukorridor wird auch nach 2030 auskömmlich ausgestattet.
    120. Universitäten und Hochschulen sollen ausreichende Rechenzentrumskapazitäten erhalten.
    121. Bürokratische Hürden in der Hochschulverwaltung werden weiter abgebaut.
    122. Auf Bundes- und europäischer Ebene wird eine weitere Vereinfachung von Förderverfahren, Antragstellungen und Berichtspflichten für die Wissenschaft angestrebt, insbesondere bei EU- und Landesmitteln.
    123. Die anerkannten Forschungsschwerpunkte der Universitätsmedizin werden konsequent weiterentwickelt.
    124. Forschung und Innovationen in der Universitätsmedizin werden gezielt unterstützt.
    125. Kulturelle Bildungsangebote werden stärker mit der Ganztagsschule verzahnt.
    126. Außerschulische Lernorte der kulturellen Bildung werden gestärkt.
    127. Die Einrichtungen der Agrar-, Veterinär-, Ernährungs- und Umweltforschung im Land sollen auch künftig gesichert werden.
    128. Die Moorprofessur an der Universität Greifswald wird weiterhin unterstützt.
    129. Das Greifswalder Moorzentrum wird zu einem Exzellenzforschungs- und Beratungsstandort weiterentwickelt.
    130. Das Bewusstsein für ausgewogene und gesunde Ernährung wird bei Kindern in Kitas und Schulen gefördert.
    131. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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