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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der Grünen in Schleswig-Holstein

388 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 („Wir sind Stadt. Land. Schleswig-Holstein.“). Bei 118 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der Grünen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 388
  1. Ein gerechtes Bildungssystem von der Kita bis zum Berufseinstieg schaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  2. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten von Kindern frühzeitig entwickeln und fördern.

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  3. Qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und bezahlbare Betreuungsangebote für alle Kinder bereitstellen.

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  4. Ernährungsbildung in Kitas im Kindertagesstättengesetz verankern.

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  5. Die Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein überarbeiten.

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  6. Mehr Grünflächen als Spiel- und Lernorte schaffen.

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  7. Wald- und Naturkindergärten als wichtigen Pfeiler der frühkindlichen Erziehung anerkennen.

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  8. Das Landesprogramm TiK-SH zur Traumapädagogik in Kindertagesstätten und Familienzentren fortführen und ausbauen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Aus den Modellprojekten zur Partizipation von Kindern einen Qualitätsbaustein für alle Kitas entwickeln.

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  10. Projekte zur Lese- und Sprachförderung wie die Lesepaten weiter ausbauen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  11. Kitas in der Durchführung von Projekten zur Lese- und Sprachförderung bestärken.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  12. Die Beratungs- und Fortbildungsangebote der Kindertagespflege kontinuierlich verbessern und die Kindertagespflege aufwerten.

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    Gesetzentwürfe: 4 KI
  13. Die Qualität in den Kitas weiter verbessern.

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    Gesetzentwürfe: 8 KI
  14. Die Mindestverfügungszeiten für Erzieher*innen um mindestens eine weitere Stunde aufstocken.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  15. Perspektivisch in allen Kitas Heilpädagog*innen für die Inklusion von Kindern bereitstellen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  16. Kitas mit mehr als vier Gruppen je eine heilpädagogische Kraft zur Verfügung stellen.

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  17. Die Anstrengungen verstärken, Menschen für den heilpädagogischen Beruf zu gewinnen.

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  18. Kitas vorübergehend ermöglichen, auch andere geeignete Personen zur Unterstützung einzustellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  19. Gebühren dürfen niemanden von der frühkindlichen Bildung ausschließen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  20. Mittelfristig Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung erreichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  21. Die Sozialstaffel bei den Kita-Gebühren weiter verbessern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  22. Den Gebührendeckel für Kitas einschließlich der Verpflegungskosten schrittweise weiter senken.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  23. Zusätzliche Kitaplätze entsprechend dem Bedarf schaffen.

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  24. Weiter in den Ausbau von Kita-Plätzen investieren.

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    Gesetzentwürfe: 5 KI
  25. Auch bei Zuzug oder Umzug einen Kitaplatz für Kinder sicherstellen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  26. Im Jahr vor der Grundschule allen Kindern gleiche Chancen beim Schulstart sichern.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  27. Flexible Betreuungsmodelle mit guter Sozialstaffel und ganzheitlichen Spiel- und Entdeckungsangeboten ermöglichen.

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  28. Fließende Übergänge und enge Kooperationen zwischen Kita und Schule unterstützen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  29. Ein Rahmenkonzept des Landes für Träger von Kindertageseinrichtungen schaffen und im Kita-Gesetz verankern.

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  30. Die Unterteilung der Betreuungszeit in Kern- und Randzeiten im Gebührensystem abschaffen.

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  31. Die wöchentliche Höchststundenzahl der Betreuung durch eine monatliche Maximalstundenzahl ersetzen.

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  32. Das Gebührensystem für Nachtschlafzeiten in der Kinderbetreuung zugunsten der Eltern überprüfen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Familiengruppen auch in der Nachmittagsbetreuung ermöglichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Kita-Räume in den Randzeiten für Tagesmütter, Tagesväter oder Eltern freigeben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Prüfen, ob statt starrer Schließzeiten in Kitas eine flexible dreiwöchige individuelle Familienzeit möglich ist.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  36. Modelle mit fließenden Übergängen und engen Kooperationen zwischen Kita und Schule unterstützen.

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  37. Die Arbeitsbedingungen in Kitas weiter verbessern, um mehr Menschen für die Arbeit dort zu gewinnen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  38. Die Ausbildungsgänge für die Arbeit in Kitas weiterentwickeln.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  39. Berufstätige pädagogische Fachkräfte durch berufsbegleitende Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten stärken.

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  40. Die Berufsfachschul- und Fachschulausbildungen sowie die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen weiterentwickeln und ausbauen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Gemeinsam mit Bund und Kommunen eine Vergütung in allen Ausbildungskonzepten durchsetzen.

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  42. Die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieher*innen-Ausbildung evaluieren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Die Zahlung eines Ausbildungsentgelts für sozialpädagogische Assistent*innen prüfen.

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  44. Kitas, die ausbilden oder Quereinsteigende begleiten, Anleitungsstunden gewähren.

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  45. Die Angebote für den Quereinstieg in den Erzieher*innenberuf erweitern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  46. Pädagogische Fachkräfte bei Verwaltungstätigkeiten und hauswirtschaftlicher Arbeit entlasten.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  47. Das Betreuungsangebot für Kinder in der Tagespflege weiter unterstützen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  48. Qualitative Fortbildungen für die Kindertagespflege anbieten, um das Berufsfeld attraktiver zu machen.

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  49. In räumliche Angebote der Kindertagespflege investieren.

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  50. Höhere Budgets für Auszeiten, Ausstattung und Ausflüge in der Kindertagespflege prüfen.

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  51. Die Kita-Reform mit dem Schwerpunkt Inklusion weiterentwickeln.

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  52. Besondere Aufholprogramme für Schüler*innen anbieten, die unter den Schulschließungen viel verpasst haben.

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  53. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und therapeutische Angebote gemeinsam mit Vereinen, Musikschulen und Jugendarbeit schaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  54. Bildungsangebote gemeinsam mit den Jugendlichen entwickeln.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen selbstverständlich machen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  56. Informationsschreiben der Schulen, insbesondere Elternbriefe, in verständlicher Sprache formulieren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  57. Einen Schwerpunkt auf die inhaltliche Weiterentwicklung des Lernens an den Schulen legen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  58. Schulen zu Räumen mit offenen Lernformen sowie fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten entwickeln.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Die Kontingentstundentafel überprüfen und anpassen, um Schulen mehr Freiräume zu geben und informatische Bildung, Wirtschaft/Politik, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Verbraucherbildung zu stärken.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Die Möglichkeiten der Notenfreiheit an Schulen erweitern.

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  61. Schüler*innen besser auf das Leben nach der Schule vorbereiten.

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  62. In der Schule Kenntnisse über Verbraucherrechte, Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge sowie Beratungsangebote vermitteln.

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  63. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulen mehr Raum geben.

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  64. Fortbildungen für Lehrkräfte in den MINT-Fächern ausbauen.

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  65. Den Austausch der Schulen mit den Hochschulen im Land verstärken.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Grundschulen wieder ermöglichen, die Grundschrift als Schulausgangsschrift zu nutzen.

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  67. Schüler*innen ermöglichen, gendersensible Sprache ohne Nachteile zu verwenden.

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  68. Einen späteren Schulbeginn am Morgen einführen, um den Schulrhythmus an den Schlafrhythmus der Schüler*innen anzupassen.

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  69. Eine gute Sachausstattung für digitale Unterrichtsformate bereitstellen.

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  70. Lehrkräfte entsprechend für digitale Unterrichtsformate ausbilden.

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  71. Einen regelmäßig zu aktualisierenden Sozialindex entwickeln, um Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu verteilen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler*innen ab 2026 unterstützen.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  73. Ein Rahmenkonzept für den Ganztag in Schleswig-Holstein entwickeln, das ihn auch als Bildungsangebot aufstellt.

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  74. Vor- und Nachmittag an Ganztagsschulen miteinander verzahnen.

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  75. Landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Raumstandards, Personal und Sachausstattung im Ganztag festlegen.

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  76. Die Leitung im Ganztag sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften übertragen.

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  77. Die Leitung im Ganztag in eine erweiterte Schulleitungsrunde einbeziehen.

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  78. Eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in das Konzept der Ganztagsschulen aufnehmen.

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  79. Eine verlässliche Betreuung auch vor Unterrichtsbeginn sicherstellen.

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  80. Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel auch auf den schulischen Ganztag ausweiten.

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  81. Die Koordinierung des Ganztagsangebots durch qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz verbessern.

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  82. Ermöglichen, dass Teilaufgaben im Ganztag auch von Personen übernommen werden, die keine Lehrkräfte sind.

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  83. Eine Modulreihe Multiprofessionalität für alle an Ganztagsschulen arbeitenden Professionen einführen.

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  84. Alle Schüler*innen befähigen, die digitale Transformation zu bewältigen und aktiv zu gestalten.

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  85. Pädagogische Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte zur Digitalisierung ausbauen.

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  86. An Hochschulen ein Pflichtmodul zu digitalem Lernen und digitaler Pädagogik einführen.

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  87. Die Weiterentwicklung der Schulen beim Lernen mit digitalen Medien unterstützen.

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  88. Jedem Kind unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern das Lernen mit einem digitalen Gerät in der Schule und zu Hause ermöglichen.

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  89. Gemeinsam mit den Schulträgern ein Gesamtkonzept zur digitalen Ausstattung der Schulen erarbeiten.

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  90. Sich bei der Stärkung der Medienbildung und der informatischen Bildung an den Erkenntnissen des Landesprogramms „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ orientieren.

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  91. Informatik-Studiengänge an der Europa-Universität Flensburg einführen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  92. Weiterbildungsangebote für Informatik-Lehrkräfte ausbauen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Für Grundschulen landesweit ausleihbare Materialkisten zu Programmieren und Robotik bereitstellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Assistive Medien wie Talker, Screenreader, Anybookreader und die EiS-App für alle Lehrkräfte zur Selbstverständlichkeit machen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Den Schulträgern die Anschaffung assistiver Geräte erleichtern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Den Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz streichen.

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  97. Bis 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen bereitstellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Ein intensiviertes Programm gegen den Fachkräftemangel bei Sonderpädagog*innen auflegen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Quer- und Seiteneinstieg sowie weitere Modelle nutzen, um zusätzliche pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  100. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung prüfen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    1. Am dual-inklusiven Konzept festhalten, das Bildungsteilhabe an Regelschulen oder Förderzentren ermöglicht.
    2. Inklusive Strukturen und Lernangebote an Regelschulen personell, sächlich und organisatorisch stärken.
    3. Campusklassen einrichten, um inklusives Lernen von Schüler*innen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu ermöglichen.
    4. Gemeinsam mit Förderzentren Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von Campusklassen erarbeiten.
    5. Den Bereich Deutsch als Zweitsprache stärken und mit multiprofessionellen Kapazitäten ausbauen.
    6. Die Ausgestaltung der Schulpflicht weiterentwickeln.
    7. Ein Bildungsrecht für Kinder und Jugendliche in Erziehungshilfeeinrichtungen und mit unsicherem Aufenthaltsstatus garantieren.
    8. Druckschriften, Ganzschriften und Lektüren den Schüler*innen leihweise und kostenlos zur Verfügung stellen.
    9. Verbrauchsarbeitshefte für Schüler*innen kostenlos bereitstellen.
    10. Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogisches Personal zu Lernfortschritt, Lernproblemen und Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
    11. Gemeinsam mit Kommunen und Schulträgern ein Konzept zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulbegleitung und Schulassistenz entwickeln.
    12. Pool-Modelle für den bedarfsgerechten Einsatz von Unterstützungskräften in den Klassen ermöglichen.
    13. Die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an Schulen stärken.
    14. Die Schulsozialarbeit stärken.
    15. Langfristig an jeder Schule im Land eine Person für Schulsozialarbeit bereitstellen.
    16. Die Grundlagen schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen kontinuierlich an Regelschulen einzusetzen.
    17. Landesweit einheitliche diagnostische Standards für die Feststellung von Förderbedarf einführen.
    18. Verbindliche Verfahrensregeln für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf einführen.
    19. Die Pro-Kopf-Zuweisung zusätzlicher Förderstunden in eine systemische Zuweisung an die Schulen überführen.
    20. Inklusion beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt berücksichtigen.
    21. Künftige Lehrkräfte besser auf Digitalisierung, Inklusion und kompetenzorientiertes eigenverantwortliches Lernen vorbereiten.
    22. Lehrinhalte zur Bildung in der digitalen Welt einschließlich Informatikgrundlagen verbindlich im Lehramtsstudium verankern.
    23. Angehenden Lehrkräften weitere Angebote zur inklusiven Didaktik in der Grundausbildung machen.
    24. Ab dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote zu Gesundheitsprävention und eigener Resilienz für Lehrkräfte schaffen.
    25. Supervisionsangebote für Lehrkräfte in der Berufspraxis ausbauen.
    26. Studienplätze für das Lehramt bedarfsgerechter planen.
    27. Pilotprojekte zur Lehrkräfteausbildung in dualen Masterstudiengängen entwickeln.
    28. Die fachliche Begleitung von Vertretungslehrkräften durch Mentor*innen verbessern.
    29. Prüfen, wie Lehramtsstudierende im Vertretungseinsatz an Ausbildungsveranstaltungen des IQSH teilnehmen können.
    30. Vertretungskräften ohne Masterabschluss den Quer- und Seiteneinstieg als Fachlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen eröffnen.
    31. Vertretungskräften durch fachliche und pädagogische Weiterbildungen die dauerhafte Tätigkeit als Lehrkraft im gehobenen Dienst ermöglichen.
    32. Den Übergang zwischen Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst besser koordinieren und Wartezeiten vermeiden.
    33. Die Leistungen von Referendar*innen lernprozessbegleitend bewerten.
    34. Die Bewertungskriterien der Prüfungen zum zweiten Staatsexamen offenlegen.
    35. Zur Prüfung des zweiten Staatsexamens eine kriteriengeleitete Rückmeldung geben.
    36. Durch stärkere Kooperation von Fachhochschulen mit den Universitäten Kiel und Flensburg mehr Lehramtsmaster für das Berufsschullehramt schaffen.
    37. Die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams an Schulen weiterentwickeln und flächendeckend einführen.
    38. Die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen dauerhaft verfügbar machen.
    39. Die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben zu entlasten.
    40. Lehrkräften für klar definierte und befristete Aufgaben einen Leistungszuschlag gewähren.
    41. Die Maßnahmen zur Erhaltung der Lehrkräftegesundheit ausbauen.
    42. Gesundheitsförderliche Veränderungen bei Arbeitsplätzen, Pausengestaltung und Lärmbelastung an Schulen umsetzen.
    43. Schulleitungen bestmöglich unterstützen.
    44. Die Leitungszeit für Schulleitungen anforderungsorientiert erhöhen.
    45. Das Prinzip der multiprofessionellen Teamstruktur auch in der Schulleitung anwenden.
    46. Schulen ermöglichen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der Schulleitungen einzustellen.
    47. Eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen aller Schularten einführen.
    48. Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit an den Aufgabenstellungen ausrichten.
    49. Die Schulleitungstätigkeit allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen öffnen.
    50. Die Besoldung der Leitungen von Förderzentren aufgabenbezogen statt nach der Zahl der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf festlegen.
    51. Lehrkräfte und Schulpersonal bereits in der Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen vermitteln.
    52. In der Hochschulausbildung Angebote zu Diskriminierungsstrukturen schaffen.
    53. Für Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zu Diskriminierungsstrukturen anbieten.
    54. Unterrichtskonzepte stärken, die das Wissen über Vorzüge und Funktionsweisen des demokratischen Rechtsstaats in den Mittelpunkt stellen.
    55. Hate Speech, Fake News und Verschwörungserzählungen zum Unterrichtsgegenstand machen.
    56. Projekte zur Peerberatung an Schulen initiieren und unterstützen.
    57. Den Bereich Wirtschaft/Politik in der Schule intensiv stärken.
    58. Unterricht in Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I an allen Schularten ab Klasse 7 sicherstellen.
    59. Die Beteiligungsmöglichkeiten aller Personengruppen an Schulen ausbauen.
    60. Eine aktive und konstruktive Feedback-Kultur an Schulen fördern.
    61. Partizipative Modelle wie Klassenräte an Schulen stärken.
    62. Elternbeiräte bei der Entwicklung und Umsetzung partizipativer Elemente an Schulen einbinden.
    63. Ein Unterrichtsmodul „Mitbestimmung an der Schule“ wissenschaftlich evaluieren und einführen.
    64. Mit einem Pilotprojekt die politische Bildung und das Empowerment in Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stärken.
    65. Präventionskonzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an jeder Schule regelmäßig umsetzen.
    66. Die pädagogische Zusammenarbeit und Fortbildung mit Fachleuten freier Träger zu geschlechtlicher Identität, sexueller Selbstbestimmung und Gewaltschutz überall zur Regel machen.
    67. Die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern schrittweise flächendeckend ausbauen.
    68. Auf Landesebene mehr Beteiligung von Schüler*innen in politischen Gremien ermöglichen.
    69. Die Landesschüler*innenvertretungen aktiv über Sitzungen und Inhalte des Bildungsausschusses des Landtages informieren.
    70. Die Schüler*innen- und Elternvertretungen der Förderzentren auf Landesebene reaktivieren.
    71. Schulen und Angebote der Jugendarbeit zu sicheren Orten ohne Diskriminierung bei der Identitätsfindung machen.
    72. Eine fächerübergreifende vorurteils- und diversitätsbewusste Pädagogik der Vielfalt als grundlegende pädagogische Perspektive einführen.
    73. Geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte in der Schule auch außerhalb des Sexualkundeunterrichts vorurteilsfrei behandeln.
    74. Geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten verringern.
    75. Vielfaltsinklusive Lehr- und Lernmittel einführen, die über die bloße Abbildung queerer Menschen hinausgehen.
    76. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und weitere Beschäftigte an Schulen entsprechend qualifizieren.
    77. Die Beschäftigung mit queerer Vielfalt in den Curricula der pädagogischen Ausbildung verankern.
    78. Schulen und Bildungseinrichtungen räumlich und pädagogisch auf den Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern vorbereiten.
    79. Elternarbeit zu queeren Identitäten an allen Schulen mit qualifiziertem Personal unterstützen.
    80. Schüler*innen und Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Beratungsstelle eröffnen.
    81. Kitas und Schulen zu traumasensiblen und diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln.
    82. Ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für Schüler*innen, Eltern und Pädagog*innen an Schulen ermöglichen.
    83. Die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren in das traumapädagogische Angebot konzeptionell einbinden.
    84. Aus dem traumapädagogischen Angebot mittelfristig ein Regelangebot mit personeller Kontinuität machen.
    85. Heil- und traumapädagogische Grundlagen verbindlich in die pädagogischen Ausbildungen aufnehmen.
    86. Fachkräften in Kita und Schule entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau anbieten.
    87. Nachhaltigkeit zu einem grundlegenden Bildungsziel machen.
    88. Das Bildungssystem so ausrichten, dass alle Menschen Wissen und Fähigkeiten für eine nachhaltige Entwicklung erwerben.
    89. Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen des Bildungssystems als festen Bestandteil der Bildungsziele verankern.
    90. Erfolgreiche Praxisbeispiele der Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt fördern und auszeichnen.
    91. Die Vernetzung zwischen informellen und formellen Bildungsorten fördern.
    92. Außerschulische Lernorte bei NUN-Zertifizierung, Finanzierung, Gestaltung und Bekanntmachung ihrer Angebote unterstützen.
    93. Die Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausweiten und verstärken.
    94. Junge Menschen über Regionalkonferenzen und die Jugendaktionskonferenz in die Umsetzung der Strategie einbinden.
    95. Bildung, Ausbildung und Fortbildung für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft in allen Wirtschaftszweigen und Bildungssektoren ausbauen.
    96. Einen Runden Tisch „Bildung, Ausbildung und Klima“ einrichten.
    97. Öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen und Museen sollen über die Klimakatastrophe und ihre Lösungen aufklären.
    98. Langfristig an allen Grundschulen Gesundheitsfachkräfte einsetzen.
    99. In Mensen und Kantinen der Schulen gesundes, regionales und kostengünstiges Essen ausgeben.
    100. Die Pauschalen für Schulen in freier Trägerschaft überarbeiten, unter anderem für Investitions-, Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
    101. Den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern.
    102. Die Zahl der Jugendlichen erhöhen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen.
    103. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
    104. Jugendberufsagenturen flächendeckend im Land etablieren und die bestehenden zehn Standorte stärken.
    105. Alle Jugendlichen sollen einen Schulabschluss erlangen.
    106. Schulen mit konkreten Präventions- und Interventionskonzepten gegen Schulabbrüche ausstatten.
    107. Maßnahmen zur Lern- und Verhaltensunterstützung fördern.
    108. Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zur Lern- und Verhaltensunterstützung ausbauen.
    109. Das Programm „Produktives Lernen“ bedarfsgerecht weiter ausbauen.
    110. Moderne Schulgebäude mit Platz für individuelles Lernen, Inklusion, multiprofessionelle Teams und Ganztag schaffen.
    111. Das Land soll sich stärker an der Modernisierung der Schulen beteiligen.
    112. Auch Schulträgern mit geringerer Finanzkraft Ausbau und Modernisierung ihrer Schulen ermöglichen.
    113. Ein Musterraumprogramm mit zukunftsfähigen Standards für moderne Schulen einführen.
    114. Standards für feste Be- und Entlüftungsanlagen in Schulen festlegen.
    115. Im Musterraumprogramm auch Anforderungen an Räume für nachschulische Betreuung, Ganztagsunterricht, Inklusion und Mensen beschreiben.
    116. Schulneubauten von vornherein klimaneutral planen.
    117. Die Kommunen bei der Schulbauplanung unterstützen und dafür einen Stellenpool für Planung, Durchführung und Vergabe der Schulbaumodernisierung bereitstellen.
    118. Das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung wieder dem Bildungsministerium zuordnen.
    119. Die Prozesse zu Übergang Schule-Beruf, Vergleichbarkeit von Abschlüssen, beruflicher Orientierung, Personalentwicklung und Lehrkräftebildung unter einem Dach zusammenführen.
    120. Gemeinsam mit Schulen, Schulträgern und weiteren Beteiligten eine landesweite Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen auf den Weg bringen.
    121. Alle berufsbildenden Schulen flächendeckend in Regionale Berufsbildungszentren umwandeln.
    122. Die berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen gemeinsam mit Arbeitsagentur, Coaches und Betrieben intensivieren.
    123. Den Einsatz von Berufsschullehrkräften in der beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen prüfen.
    124. Modelle unterstützen, bei denen Schüler*innen allgemeinbildender Schulen in die Werkstätten der berufsbildenden Schulen kommen.
    125. Die Netzwerke und Strukturen der Jugendberufsagenturen in die berufliche Orientierung einbeziehen.
    126. Die Ausbildungsgarantie für eine vollqualifizierende Berufsausbildung in Schleswig-Holstein umsetzen.
    127. Auch Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten eine faire Chance auf einen Ausbildungsabschluss geben.
    128. Den Bereich Deutsch als Zweitsprache an beruflichen Schulen ausbauen und weitere Spracherwerbsmöglichkeiten für nicht muttersprachliche Auszubildende schaffen.
    129. Die Betriebe sollen ihre Anstrengungen erhöhen, mehr betriebliche Ausbildungsplätze bereitzustellen.
    130. Das SHIBB soll gemeinsam mit den Akteur*innen der beruflichen Bildung eine Strategie für die kommenden Jahre erarbeiten.
    131. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiterentwickeln.
    132. Die Zusammenarbeit von Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben institutionalisiert ausbauen.
    133. Das Konzept einer Berufshochschule mit Berufsabschluss und perspektivisch Bachelor-Abschluss umsetzen.
    134. Die Zahl der Plätze in dualen Studiengängen aufstocken.
    135. Die Grundfinanzierung der Hochschulen verlässlich erhöhen.
    136. Keine staatliche Hochschule in Schleswig-Holstein darf in ihrer Existenz gefährdet werden.
    137. Die Rolle der Fachhochschulprofessur gemeinsam mit den Hochschulen weiterentwickeln.
    138. Professuren attraktiver gestalten.
    139. Die Zahl der Promotionsstellen ausbauen.
    140. Die öffentliche Hochschullandschaft um Fachbereiche in Neumünster erweitern, vorrangig mit einem Pflegestudium.
    141. Die Mitbestimmungsstrukturen innerhalb der Hochschuldemokratie ausbauen.
    142. Die Beteiligung Studierender an politischen Prozessen stärken.
    143. Die Landes-ASten-Konferenz institutionalisieren.
    144. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Aufstiegsperspektiven für den Mittelbau und das technisch-administrative Personal der Hochschulen schaffen.
    145. Die Internationalisierung der Hochschulen und Forschungsinstitute vorantreiben.
    146. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfachen.
    147. Nachteile in Studienordnungen, bei der Anerkennung von Studienleistungen und im Beschäftigungsrecht abbauen.
    148. Grenzüberschreitende Bachelor- und Masterstudiengänge in der deutsch-dänischen Grenzregion deutlich ausbauen.
    149. Die Zusammenarbeit deutscher und dänischer Hochschulen fördern.
    150. Gemeinsam mit den Hochschulen die Möglichkeit eines Auffrischungsstudiums nach dem Abschluss entwickeln.
    151. Die Exzellenzstrategie der Bundesregierung ablehnen.
    152. Die Mittel des Bundes für die Hochschulen grundsätzlich erhöhen, um die Breite der Wissenschaftslandschaft zu fördern.
    153. Die Universitäten des Landes dabei unterstützen, von der Exzellenzstrategie des Bundes zu profitieren.
    154. Hürden für Studieninteressierte unterschiedlicher Biografien abbauen.
    155. Die Studienstarthilfe für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften fortsetzen.
    156. Studiengebühren ablehnen.
    157. Mehr Diversität beim Lehrpersonal der Hochschulen erreichen.
    158. Die regulären Gruppengrößen vor allem in Eingangsvorlesungen verkleinern.
    159. Die Aufenthaltsqualität auf dem Campus verbessern.
    160. Konzepte entwickeln, um Lernstress zu verringern und die Perspektive Studierender bei der Qualitätsentwicklung der Studienbedingungen zu stärken.
    161. Die Hochschulen für mehr Studierende zugänglich machen und bessere berufliche Perspektiven in der Wissenschaft schaffen.
    162. Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bei seinen Aufgaben der sozialen Infrastruktur finanziell stärken.
    163. Die Berechnungsgrundlagen des BAföG regelmäßiger und automatisch an die Realität anpassen.
    164. Die BAföG-Fördersummen insbesondere für das Wohnen erhöhen.
    165. Das BAföG insgesamt elternunabhängiger gestalten.
    166. Die Altersgrenzen beim BAföG erhöhen.
    167. Fördermöglichkeiten für ein Teilzeitstudium schaffen.
    168. Die Bearbeitungsprozesse für BAföG-Anträge modernisieren und digitalisieren.
    169. Eine landesweite Koordinierungsstelle für Diversität an den Hochschulen schaffen.
    170. Hochschulen dabei unterstützen, die Auseinandersetzung mit sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt in die Curricula aufzunehmen.
    171. Das Jahr 2023 zum Jahr der Klimabildung erklären.
    172. Eine landesweite Klima-Projektwoche an Kitas und Schulen durchführen.
    173. Schulen die Möglichkeit geben, ihr Engagement für Klimabildung unkompliziert öffentlich sichtbar zu machen.
    174. Klimabildung in allen Lehrplänen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankern.
    175. Ein Recht aller Menschen auf Klimabildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung anerkennen.
    176. Bildung für nachhaltige Entwicklung auch an berufsbildenden Schulen fest verankern.
    177. Ressourcen für Nachhaltigkeitsthemen, schulische Konzepte und nachhaltige Lernumgebungen bereitstellen.
    178. Das Weiterbildungsgesetz zu einem Weiterbildungsfördergesetz neu fassen.
    179. Die Volkshochschulen beim Ausbau ihres Angebots unterstützen.
    180. Mehr Grundbildungszentren schaffen.
    181. Ein flächendeckendes und leicht zugängliches Bildungsangebot für Menschen mit geringeren Lese- und Schreibfähigkeiten schaffen.
    182. Menschen aller Altersklassen einen mündigen und kritischen Umgang mit traditionellen und neuen Medienangeboten ermöglichen.
    183. Kindertagesstätten sowie schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen finanziell, technisch und fachlich ausreichend für die Medienbildung ausstatten.
    184. Das medienpädagogische Landeskonzept modernisieren und kontinuierlich fortschreiben.
    185. Das Fach Medienkompetenz verpflichtend in die Curricula insbesondere erzieherischer und pädagogischer Berufe aufnehmen.
    186. Den Landesbeauftragten für politische Bildung stärken.
    187. Die Vermittlung von Medienkompetenz zu einem Schwerpunkt des Landesbeauftragten für politische Bildung machen.
    188. Qualitätsmaterialien und öffentlich-rechtliche Lernplattformen für die Medienkompetenzvermittlung bereitstellen.
    189. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie zur Frauengesundheit stärken.
    190. Das Fach Gendermedizin an den Universitäten einführen.
    191. Die Medizinstudiengänge an den Standorten Kiel und Lübeck mit Bundesmitteln stärken.
    192. Die flächendeckende Gesundheitsversorgung und die Koordination der Praxisübernahme im Medizinstudium stärker behandeln.
    193. Die Zahl der Studienplätze in den Hebammenwissenschaften erhöhen.
    194. Die Akademisierung der Pflege voranbringen.
    195. Mit einer niedrigschwelligen Qualifikation den Einstieg in die Pflege erleichtern.
    196. Die Ausbildungsstätten der Pflege stärker mit Fachhochschulen verknüpfen, um medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte schon in der Ausbildung zu vernetzen.
    197. Die Ausbildungs- und Studienkapazitäten in den Gesundheitsberufen an den ermittelten Bedarf anpassen.
    198. Auch pädagogisches Fachpersonal über die Schlüsselrolle der Ernährung in der Gesundheitsprävention ausbilden.
    199. Das Thema Gesundheit und Prävention in Schulen stärken.
    200. In Schulen mehr Zeit für Bewegung und Sport schaffen.
    201. Die Bildungsarbeit für gesunde Ernährung in Kitas und Schulen stärken.
    202. Das Recht auf lebenslanges und gemeinsames Lernen anerkennen.
    203. Differenzierte Unterrichtsmaterialien für die Thematisierung von Gewalt und sexual- sowie reproduktionsmedizinischer Versorgung im inklusiven Unterricht erarbeiten.
    204. Auch Erwachsenen über einen Schulabschluss den Zugang zu einer qualifizierten Berufsausbildung ermöglichen.
    205. Entsprechende Strukturen an den berufsbildenden Schulen ausbauen.
    206. Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen fördern.
    207. Professuren mit Schwerpunkt Geschlechterforschung in den Technikwissenschaften einrichten.
    208. Kultureller Bildung und Ausflügen zu Kulturveranstaltungen mehr Raum im schulischen Unterricht geben.
    209. Kulturelle Bildung stärker in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten berücksichtigen.
    210. Ein Zehntel der Lehrkräfte jeder Schule für die Schwimmausbildung qualifizieren.
    211. Das Fach Philosophie zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umbauen.
    212. Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht weiterhin ermöglichen.
    213. Ein Studienfach „Religionswissenschaften“ an den Hochschulen einrichten.
    214. Die Wissenschaft aktiv in politische Prozesse einbinden.
    215. Studierenden und Hochschulmitgliedern mit „Green Offices“ Räume für Nachhaltigkeitsengagement bieten.
    216. Ein landesweites Netzwerk von Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -managern an Hochschulen schaffen.
    217. Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der Nachhaltigkeitsmanager*innen im Hochschulgesetz verankern.
    218. Eine unbürokratische Struktur schaffen, die Akteur*innen vernetzt und die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Entwicklungen ermöglicht.
    219. Ein Reallabor „SH.Klimaneutral“ als transdisziplinäres Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk einrichten.
    220. Die Beteiligung von Sozial- und Geisteswissenschaften an Nachhaltigkeitsforschung weiter unterstützen.
    221. Die Transformationsstudien ausbauen.
    222. Die Wirtschaftswissenschaften weiter diversifizieren.
    223. Eine Plattform für Bürger*innen-Wissenschaft schaffen.
    224. Herausragende Projekte der Bürger*innen-Wissenschaft fördern.
    225. Naturkunde in Schule und außerschulischer Bildung, die Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und Naturschutzfachkräften fördern.
    226. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte weiter fördern.
    227. Angebote der Umweltbildung niedrigschwellig halten, um Chancengleichheit in der Bildung zu sichern.
    228. Hochschulen als Innovationsstandorte für die Entwicklung ökologisch unbedenklicher Materialien weiter fördern.
    229. Forschung und Entwicklung zu neuen Bergungstechniken voranbringen.
    230. Weiter in die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Krankenhäusern investieren.
    231. Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsmittel privater Unternehmen in Schleswig-Holstein soll steigen.
    232. Entrepreneurship Education in den Schulen fortführen.
    233. Gemeinsam mit Universitäten und Berufsschulen Ideen entwickeln, um strukturell stärker für unternehmerische Selbstständigkeit zu werben.
    234. Eine breite Kampagne für Ausbildungen, Umschulungen und Fortbildungen in den klimarelevanten Zukunftsbranchen starten.
    235. Mehr junge Menschen für eine handwerkliche Ausbildung gewinnen.
    236. Ausbildungsberufe und duale Studiengänge im Handwerk auch für Abiturient*innen attraktiver machen.
    237. Die Kooperation zwischen Schulen und Handwerksbetrieben bei der Berufsorientierung intensivieren.
    238. Informationskampagnen für Schüler*innen unterstützen, die über Ausbildungsberufe und akademische Berufe aufklären.
    239. In Informationskampagnen, -messen und Beratungen klar benennen, dass alle Menschen Handwerksberufe gleich gut ausüben können.
    240. Ausbildungsberufe und akademische Berufe gesellschaftlich gleichwertig anerkennen.
    241. Die Forschung an Hochschulen und Universitäten zu Antikollisionssystemen fördern.
    242. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Planungsberufe im Land schaffen.
    243. Fortbildungsangebote für Planungsberufe ausbauen, fördern und für Kommunen leicht zugänglich machen.
    244. In das Fortbildungsangebot Schulungen zu intersektionalen Perspektiven in der Planung und zu intersektionaler Datenerhebung aufnehmen.
    245. Den Aufbau eines Ausbildungsgangs für Zweiradmechaniker*innen im Land prüfen.
    246. Den Ökolandbau an Fach- und Berufsschulen umfassend in den Lehrplan integrieren.
    247. Die ökologische Landwirtschaft in der Lehre stärken.
    248. Das Angebot einer Ökoklasse im Abschlussjahr erhalten und ausbauen.
    249. Auch an Hochschulen den Schwerpunkt stärker auf ökologische Landwirtschaft legen.
    250. Forschungsvorhaben zur klimaneutralen Landwirtschaft stärken.
    251. Öffentliche Mittel stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft einsetzen.
    252. Bereits ab der Kita verstärkt Wissen über Herkunft, Erzeugung und Zubereitung von Lebensmitteln vermitteln.
    253. Die Lehrinhalte in Schule, Ausbildung und Studium entsprechend weiterentwickeln.
    254. Die universitäre Forschung zur Vermeidung von Stress, Leid und Schmerzen in der Nutztierhaltung fördern.
    255. Die Forschung zu Tierhaltung, Züchtung, Transport und Impfungen bei Tierseuchen ausbauen.
    256. Das Jurastudium um den Fachbereich Tierrecht erweitern.
    257. An Schulen mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln.
    258. Den Tierschutz in den schulischen Fachanforderungen stärken.
    259. In der Berufsausbildung von Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien vegetarische oder vegane Alternativen anbieten.
    260. In den Bildungsangeboten der Landwirtschaftskammer das Tierwohl stärker berücksichtigen.
    261. Tierversuche in der Lehre erheblich reduzieren und wo möglich durch Computersimulationen ersetzen.
    262. Eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am UKSH einrichten.
    263. Das 3R-Prinzip bei Tierversuchen flächendeckend ausweiten.
    264. Die MINT-Förderung von Mädchen und FINT*-Personen früh ansetzen und verstärken.
    265. Die Tourismusforschung an den Hochschulen weiter fördern.
    266. Die Demokratiebildung von der Kita bis zur Hochschule und in der Erwachsenenbildung stärken.
    267. Black People of Color vermehrt für das Jura-Studium gewinnen und in ihrer Laufbahn fördern.
    268. Menschenrechtsbildung und Fortbildungen zu Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit fest in Jura-Studium, Referendariat und juristischen Qualifizierungsmaßnahmen verankern.
    269. Jura-Studium und Referendariat auf moderne didaktische Grundlagen stellen.
    270. Jura-Studium und Referendariat weniger belastend gestalten.
    271. Die juristische Ausbildung an die heutige Arbeitsrealität anpassen, etwa durch ein E-Examen.
    272. Referendar*innen eine angemessene Beihilfe zahlen.
    273. Die mündlichen juristischen Prüfungen diskriminierungsfrei gestalten.
    274. Die Grundlagenfächer in der juristischen Ausbildung stärken.
    275. Kritische Rechtswissenschaft fördern.
    276. Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz anerkennen.
    277. Fortbildungsmöglichkeiten zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit über die Schul- und Jugendprogramme hinaus ausbauen.
    278. Lehrkräfte durch Fortbildungen und Studienangebote befähigen, Antisemitismus und rechte Tendenzen früh zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
    279. Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus für Lehrkräfte ausbauen.
    280. Schüler*innenaustausche und Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH unterstützen.
    281. In Bildung investieren.
    282. Die Vermittlung von Finanz- und Wirtschaftswissen neu ausrichten und in den Kerncurricula verankern.
    283. In der Bildung Themen wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen vermitteln.
    284. Weitere Professuren für plurale Ökonomik schaffen.
    285. Hochschulen dabei unterstützen, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge pluraler zu gestalten.
    286. Bestehende Bildungsprojekte für Sinti*zze und Rom*nja stärken.
    287. Neue Bildungsprojekte für Sinti*zze und Rom*nja einrichten.
    288. An den Schulen das Wissen über die Minderheiten in Schleswig-Holstein stärken.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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